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Regelwerk, BGR / DGUV-R
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DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 01/2007; 06/2007; 07/2008; 06/2009; 03/2010; 07/2010; 02/2011; 05/2012; 12/2012; 02/2013; 09/2013; 03/2014; 12/2014; 03/2015; 02/2016; 12/2016; 04/2017; 06/2018; 05/2019; 10/2019; 07/2020; 01/2021; 08/2021; 03/2022; 12/2022)



Redakt. Hinweis:
Archiv: 02/2011PDF-Datei öffnen; 05/2012PDF-Datei öffnen; 12/2012PDF-Datei öffnen; 02/2013PDF-Datei öffnen; 09/2013PDF-Datei öffnen; 03/2014PDF-Datei öffnen; 12/2014PDF-Datei öffnen; 03/2015PDF-Datei öffnen; 02/2016PDF-Datei öffnen; 12/2016PDF-Datei öffnen; 04/2017PDF-Datei öffnen; 06/2018PDF-Datei öffnen; 05/2019PDF-Datei öffnen; 10/2019PDF-Datei öffnen; 07/2020PDF-Datei öffnen; 08/2021PDF-Datei öffnen; 03/2022PDF-Datei öffnen
Änderungshinweise: 12/2014; 03/2015; 02/2016; 12/2016; 04/2017; 06/2018; 05/2019; 10/2019; 07/2020; 01/2021;
01/2021; 08/2021; 03/2022; 12/2022
vgl.: Anhang I GefStoffV
; bisherige: ZH 1/10 bzw. BGR 104

zu: Anlage 4 - Beispielsammlung

Vorbemerkungen

DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

DGUV Regeln bündeln das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebs-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde gegenwärtig der Textteil der EX-RL in die Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) implementiert.

Die Abstimmungen zwischen dem ABS UA 3 "Brand- und Explosionsschutz", AGS UA II "Schutzmaßnahmen" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so,_ dass der Textteil ausschließlich im ABS UA 3 bzw. AGS UA II bearbeitet wird. Anderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS UA 3 bzw. AGS UA II weitergeleitet.

Damit bleibt dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz erhalten.

Die Struktur der EX-RL ist wie folgt:

Textteil
TRBS 1001Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1112Instandhaltung
TRBS 1112 Teil 1Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen
EmpfBS 1114Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
TRBS 1122Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV
TRBS 1123Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV
TRBS 1201Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1201 Teil 3Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU
TRBS 1203Zur Prüfung befähigte Personen
TRBS 2152Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines - (TRGS 720)
TRBS 2152 Teil 1Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Beurteilung der Explosionsgefährdung - (= TRGS 721)
TRBS 2152 Teil 2Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (= TRGS 722)
TRBS 3151Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (TRGS 751)
TRGS 407Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung
TRGS 509Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 723Gefährliche explosionsfähige Gemische -Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
TRGS 724Gefährliche explosionsfähige Gemische -Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
TRGS 725Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRGS 727Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (BGI 5127; T033)
DGUV I 213-106Explosionsschutzdokument
Anlagen
Anlage 1GefStoffV (neu) Redakt. Hinweis: Vom 26. November 2010
Anlage 2BetrSichV (neu) Redakt. Hinweis: Vom 3. Februar 2015
Anlage 3Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte (www.exinfo.de, Seiten-ID #6HY9)
Anlage 4Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 (blau)

Ein Begriffsglossar befindet sich auf die Homepage der BAuA unter www.baua.de.

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