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Regelwerk, BGR / DGUV-R
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DGUV Regel 109-005 - Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR/GUV-R 151)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/325)

(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)



Archiv 10/2006

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind im Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) und DIN EN 13414 "Anschlagseile aus Stahldrahtseilen, Sicherheit"

Teil 1: "Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke",

Teil 2: "Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung",

Teil 3: "Grummets und Kabelschlag-Anschlagseile"

enthalten.

In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Drahtseilen zu beachten sind.

Die bisherigen Fachgrundlagen, die zwischenzeitlich außer Kraft gesetzte Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a) sowie die zurückgezogene Norm DIN 3088 "Drahtseile aus Stahldrähten; Anschlagseile im Hebezeugbetrieb; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" werden nur herangezogen, wenn die bisherigen Texte zum Verständnis notwendig sind.

Im Anhang 1 sind die Tragfähigkeitstabellen wiedergegeben und zwar für Anschlagseile mit Faserseele nach den in Deutschland üblichen Tabellen des FSA (Fachverband Seile und Anschlagmittel).

1 Allgemeine Verwendung

1.1 Vor der ersten Benutzung des Anschlagseiles sollte sichergestellt werden, dass das Herstellerkennzeichen und das Kennzeichen für die Tragfähigkeit auf dem Anschlagseil mit den Angaben auf der Herstellerbescheinigung übereinstimmen.

Es wird empfohlen, alle Einzelheiten über das Anschlagseil in einem Register, z.B. Prüfbuch, Karteikarte oder EDV-Datenblatt, für Anschlagseile aufzuzeichnen, damit für die Dokumentation der Prüfungen entsprechend § 11 "Aufzeichnungen" der Betriebssicherheitsverordnung eine Grundlage besteht. Hier sollte auch die Herstellerbescheinigung einbezogen werden.

1.2 Vor dem Einsatz sind die geeigneten Anschlag-Drahtseile entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen.

Siehe Kennzeichnung auf dem Tragfähigkeitsanhänger.

1.3 Anschlag-Drahtseile müssen ohne augenfällige Mängel sein, sie sollten vor jeder Verwendung auf offensichtliche Anzeichen von Verschleiß hin untersucht werden.

Falls Zweifel an der Sicherheit des Anschlagseiles bestehen, sollte es abgelegt oder einer gründlichen Untersuchung durch einen Sachkundigen unterworfen werden.

Falls der Anhänger, der das Anschlagseil kennzeichnet und die Tragfähigkeit angibt, sich ablöst und die notwendigen Informationen nicht auf dem Aufhängeglied oder auf andere Weise angegeben sind, muss das Anschlagseil abgelegt werden.

Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 4.

1.4 Drahtseile unter 8 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseil für allgemeine Hebezwecke verwendet werden. In DIN EN 13414-1 "Anschlagmittel aus Stahldrahtseilen, Sicherheit; Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke" sind deshalb keine Seile unter 8 mm Durchmesser genormt.

1.5 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Angaben über die Tragfähigkeiten bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen im Anhang.

1.6 Als Anschlag-Drahtseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile mit Presshülsen als Endverbindung verwendet werden. Die Drahtseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Anschlag-Drahtseile bis zu 40 % der Tragfähigkeit höher belastet werden.

1.7 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht geknotet werden.

1.8 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.

Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner als der Seildurchmesser ist.

1.9 Bei Lasten mit scharfen Kanten dürfen Anschlag-Drahtseile nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Anschlag-Drahtseiles geschützt sind. Eine Beilage, z.B. ein Kantenschoner, kann dort erforderlich sein, wo ein Seil die Last berührt, um entweder das Seil oder die Last oder beide zu schützen. Scharfe Kanten von harten Werkstoffen verbiegen das Seil oder beschädigen es. Andererseits kann das Seil die Last wegen des hohen Anpressdruckes beschädigen. Kantenschoner sollten verwendet werden, um diese Beschädigungen zu vermeiden.

1.10 Spleiße und Pressklemmen dürfen nicht an Kanten der Last, in Kranhaken oder in die Bucht der Schnürung gelegt werden.

1.11 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden.

1.12 Anschlag-Drahtseile dürfen durch Verdrehen nicht verspannt werden.

Lasten am Einzelstrang können sich drehen. Um dies zu verhindern und um ein gefährliches Schaukeln der Last zu verhindern, wird ein Leitseil empfohlen.

1.13 Auf Anschlag-Drahtseile dürfen Lasten nicht abgesetzt werden, wenn das Seil dadurch beschädigt werden kann.

1.14 Anschlag-Drahtseile sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Ausgenommen ist der Anschlag

1.15 Beschlagteile müssen im zusammengebauten Zustand frei beweglich sein. Aufhängeglieder müssen auf dem Kranhaken frei beweglich sein.

Beschlagteile sind z.B. Aufhängeringe, Lasthaken.

1.16 Seile, die mehrmals um die Last gelegt werden, dürfen sich nicht kreuzen. Die Windungen müssen nebeneinander liegen.

1.17 Anschlag-Drahtseile, müssen so angeschlagen werden, dass der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 20° nicht überschreitet.

Im Normalfall wird die Seilschlaufe doppelt so lang wie breit ausgeführt. Diese Schlaufe passt dann in die auf die Tragfähigkeit des Anschlagseiles ausgelegten Kranhaken.

Werden zu kurze Seilschlaufen über zu große Lasthaken geschlungen, wird der zulässige Öffnungswinkel von 20° überschritten. In diesem Fall kann mit einem Vorläufer, der an einem Ende eine entsprechend vergrößerte Seilschlaufe und am anderen Ende einen kleineren Lasthaken enthält, der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.

1.18 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen sollten weder in säurehaltige Lösungen eingetaucht noch säurehaltigen Dämpfen ausgesetzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Produktionsprozesse säurehaltige Lösungen, Dämpfe und Sprays beinhalten; in diesen Fällen sollte der Seilhersteller um Rat gefragt werden und darauf hingewiesen werden, wenn das Anschlagseil Chemikalien bei hohen Temperaturen ausgesetzt wird.

2 Verwendung unter besonderen gefährlichen Einsatzbedingungen

Bei der Einstufung von Anschlagseilen für allgemeine Hebezwecke sind gefährliche Einsatzbedingungen, wie Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das Heben von besonders gefährlichen Lasten, wie flüssige Metalle, ätzende Stoffe oder spaltbares Material, nicht berücksichtigt. In diesen Fällen sollte der Gefährdungsgrad von einem Sachkundigen geprüft werden und die Tragfähigkeit sollte entsprechend angepasst werden.

3 Einsatztemperaturen

In Tabelle 1 werden die Einsatztemperaturen aufgezeigt, die für Anschlag-Drahtseile unter Berücksichtigung der Art der Seilendverbindungen und der Seileinlagen zulässig sind.

Für Anschlag-Drahtseile, die mit Rundstahlketten oder mit Hebebändern zusammengebaut werden, gelten die jeweils geringeren Einsatztemperaturen nach Tabelle A 1 der DIN EN 818-6 "Anschlagketten" bzw. DIN EN 1492 "Textile Anschlagmittel; Sicherheit; Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke" bzw. DIN EN 1492 "Textile Anschlagmittel; Sicherheit; Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke".

Tabelle 1: Veränderte Tragfähigkeiten von Anschlagseilen auf Grund der Temperatur

Art der SeilendverbindungPressklemmen-
werkstoll
Seilein-
lage
Veränderte Tragfähigkeiten in % der Tragfähigkeit des Anschlagseiles
   Temperatur T in °C
   -40 < T ≤ 100100 < T ≤ 150150 < T≤ 200200 < T ≤ 300300 < T ≤ 400400 < T
Zurückgebogene SeilschlaufeAluminiumFaser100nicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwenden
Zurückgebogene SeilschlaufeAluminiumStahl100100nicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwenden
Flämisches AugeStahlFaser100nicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwenden
Flämisches AugeStahlStahl100100907565nicht anwenden
Spleiß-Faser100nicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwendennicht anwenden
Spleiß-Stahl100100907565nicht anwenden

Die Verwendung von Anschlagseilen aus Stahldrahtseilen innerhalb der zulässigen Temperaturbereiche der Tabelle hat keine dauerhafte Minderung der Tragfähigkeit zur Folge, wenn das Seil wieder auf Normaltemperatur abgekühlt wird.
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen werden durch Temperaturen bis -40 °C nicht negativ beeinflusst und diesbezüglich ist deshalb keine Minderung der Tragfähigkeit erforderlich.
Sollen Anschlagseile aus Stahldrahtseilen bei Temperaturen unterhalb -40 °C verwendet werden, sollte der Hersteller konsultiert werden.


4 Prüfung

Anschlag-Drahtseile sind nach §§ 3, 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung nach den vom Unternehmer entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen durch einen Sachkundigen erforderlich werden.

5 Ablegereife

Anschlag-Drahtseile sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden folgende Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Anschlag-Drahtseile der weiteren Benutzung zu entziehen:

SeilartAnzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
 3d6d30d
Litzenseildrei benachbarte Drähte einer Litze614
Kabelschlagseil / Grummet *10 **)15 **)40 **)
*) Siehe Abschnitt 3.15.4.1 des Kapitels 2.8 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500).

**) nach DIN 3088

Die in der Tabelle angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.
Mit d ist der Seilnenndurchmesser bezeichnet.


6
Aufbewahrung

Anschlag-Drahtseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden können, müssen geschützt gelagert werden.

7 Instandsetzungsarbeiten

Anschlag-Drahtseile dürfen im Seilbereich nicht instand gesetzt werden. Einzelstränge an mehrsträngigen Seilen dürfen durch gleichwertige Seilstränge ausgetauscht werden. Bauteile, die gerissen, sichtbar verformt, verdreht oder stark korrodiert sind oder von denen Ablagerungen nicht entfernt werden können, müssen abgelegt und ersetzt werden.

Geringe Beschädigungen, wie Kerben und Vertiefungen an Endverbindungen, dürfen durch sorgfältiges Schleifen oder Feilen beseitigt werden. Die Oberfläche sollte sanft in das benachbarte Material ohne abrupte Querschnittsänderung übergehen. Die vollständige Entfernung der Beschädigung darf die Dicke des Querschnitts an dieser Stelle nicht weiter als bis auf das vom Hersteller festgelegte Mindestmaß oder um nicht mehr als 10 % des Nennmaßes des Querschnitts vermindern.

.

Belastungstabellen nach DIN EN 13.414 (Teile 1 und 3)Anhang 1


Die Tragfähigkeiten der Tabellen 1 und 2 "Anschlagseile mit Fasereinlage" entsprechen der FSA-Tabelle (Fachverband Seile und Anschlagmittel, Prinz-Georg-Straße 106, 40479 Düsseldorf), weil Seile nach dieser Veröffentlichung marktüblich sind. Die Tragfähigkeit ist nicht immer die höchstmögliche nach DIN EN 13414 (Teile 1 oder 3), sondern abgestimmt auf die wirtschaftlich sinnvolle Kombination des Seiles mit Haken und Aufhängegliedern.

Werden Seile vom Hersteller mit geeigneten Zubehörteilen ausgestattet mit den Tragfähigkeitswerten der Europäischen Norm geliefert, so dürfen sie entsprechend den Tragfähigkeitsanhängern belastet werden.

Die Tragfähigkeitswerte der Tabelle 3 "Anschlagseile mit Stahleinlage", Tabelle 4 "Kabelschlagseile mit Stahleinlage", Tabelle 5 "Kabelschlag-Grummets mit Fasereinlage" und Tabelle 6 Buchstaben a) und b) "Kabelschlag-Grummets mit Stahleinlage" entsprechen den Teilen 1 und 3 der DIN EN 13414 und stellen ab 100 mm Ø einen Auszug dar. Durch Striche (---) gekennzeichnete Felder sind bei schweren Seilen unübliche Anwendungsfälle, weil man bei Tabellen 1 und 2 dann Kabelschlagseile einsetzt bzw. bei Tabelle 6 Buchstabe b) den Schnürgang vermeidet, insbesondere in Verbindung mit Neigungswinkeln.

Gespleißte Seile haben gegenüber Seilen mit Pressklemmen eine um 12 % niedrigere Tragfähigkeit.

Tabelle 1: Anschlagseile mit Fasereinlage, Seilklassen 6 x 19 und 6 x 36 oder Endlosseile mit zwei Pressklemmen (FC)

NeigungswinkelEinsträngiges AnschlagseilZweisträngiges AnschlagseilDrei- und viersträngiges AnschlagseilEndlosseil
0° bis 45°45° bis 60°0° bis 45°45° bis 60°
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 direktgeschnürtdirektdirektdirektdirektgeschnürt
Seilnenndurchmesser mmTragfähigkeit in kg
8700560950700150010501100
98506801200850180013001400
10 *100080014001000210015001600
11 *1250100018001250260019002100
12 *1500120021001500320023002500
13 *1750140025001750370026002900
14 *2000160028002000420030003200
162700215038002700565040004300
18 *3150250044003150660047005000
20 *4000320056004000840060006400
22 *500040007000500010.50075008000
24630050008800630013.200940010.000
26 *700056009800700014.70010.50011.200
28 *8000640011.200800016.80012.00012.800
3211.000880015.00011.00023.00016.50017.600
3614.00011.20019.00014.00029.00021.00022.400
4017.00013.60023.50017.00036.00026.00027.200
4421.00016.80029.00021.00044.00031.50033.500
4825.00020.00035.00025.00052.00037.00040.000
5229.00023.00040.00029.00062.00044.000-
5633.50026.80047.00033.50071.00050.000-
6039.00031.00054.00039.00081.00058.000-
*) Tragfähigkeiten bis auf letzte Spalte wegen marktüblicher Haken und Zubehörteilen (siehe DIN EN 1677) etwas reduziert. Bei Einbau geeigneter Zubehörteile etwas höhere Tragfähigkeiten entsprechend DIN EN 13414-1.
Anmerkung: Bei den Tragfähigkeiten in Tabelle 1 wird vorausgesetzt, dass bei einsträngigen Anschlagseilen mit Schlaufen ohne Kausche der Anschlagpunkt einen Durchmesser von mindestens dem Zweifachen des Seilnenndurchmessers hat.


Tabelle 2: Anschlagseile mit Fasereinlage, Seilklassen 6 x 19 und 6 x 36 geschnürt oder Endlosseile mit zwei Pressklemmen (FC)

NeigungswinkelEinsträngiges AnschlagseilZweisträngiges AnschlagseilZweisträngiges AnschlagseilEndlosseilDoppelstrang
0° bis 45°45° bis 60°
 geschnürtgeschnürtgeschnürtgeschnürtzweifach umgelegt
Seilnenndurchmesser
in mm
Tragfähigkeit in kg
856076056011002800
968096068014003400
10800110080016004000
1110001440100021005000
1212001700120024006000
1314002000140029007000
1416002200160032008000
16215030502150430010.800
18250035002500500012.600
20320045003200640016.000
22400056004000800020.000
2450007000500010.00025.200
2656007800560011.20028.000
2864009000640012.80032.000
32880012.300880017.60044.000
3611.20015.50011.20022.40056.000
4013.60019.00013.60027.20068.000
4416.80023.50016.80033.50084.000
4820.00028.00020.00040.000100.000
5223.00032.00023.000--
5626.80037.50026.800--
6031.00043.50031.000--
Anmerkung 1: Die Schnürgangstabellenwerte sind von den Endlosseilwerten DIN EN 13414-1 abgeleitet und damit aufgerundet, weil die Seile wegen der Einschnürung in der Tragfähigkeit um 20 % reduziert sind, die Beschlagteile aber davon nicht beeinflusst werden.

Anmerkung 2: Schwere Endlosseile werden üblicherweise aus Seilen gelegt (Tragfähigkeiten siehe Tabellen 5 und 6).


Tabelle 3
: Tragfähigkeiten für Anschlagseile mit Stahleinlage für die Seilklassen 6 x 19, 6 x 36 und 8 x 36 mit verpressten Seil-Endverbindungen (IWRC)

NeigungswinkelEinsträngiges AnschlagseilZweisträngiges AnschlagseilDrei- und viersträngiges AnschlagseilEndlosseil
0° bis 45°über 45° bis 60°0° bis 45°über 45° bis 60°
direktgeschnürtdirektdirektdirektdirektgeschnürt
Seilnenndurchmesser mmTragfähigkeit in kg
87506001050750155011001200
99507601300950200014001500
10115092016001150240017001850
111400110020001400300021202250
121700135023001700355025002700
132000160028002000415030003150
142250180031502250480034003700
163000240042003000630045004800
183700300052003700780056506000
204600370065004600980069007350
22565045007800565011.80084009000
24670054009400670014.00010.00010.600
267800625011.000780016.50011.50012.500
289000720012.500900019.00013.50014.500
3211.800950016.50011.80025.00017.50019.000
3615.00012.00021.00015.00031.50022.50023.500
4018.50015.00026.00018.50039.00028.00030.000
4422.50018.00031.50022.50047.00033.50036.000
4826.00021.00037.00026.00055.00040.00042.000
5231.50025.20044.00031.50066.00047.00050.000
5636.00028.80050.00036.00076.00054.00058.000
6042.00033.60058.00042.00088.00063.00067.000
Anmerkung 1: Bei den Tragfähigkeiten in Tabelle 3 und 4 wird vorausgesetzt, dass bei einsträngigen Anschlagseilen mit Schlaufen ohne Kausche der Anschlagpunkt einen Durchmesser von mindestens dem Zweifachen des Seilnenndurchmessers hat.

Anmerkung 2: Seile mit Stahlseele werden meist mit Flämischem Auge mit Stahlpressklemmen hergestellt, um entsprechend Tabelle 1 bis 400 °C (dann 65 % Tragfähigkeit) eingesetzt zu werden.


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