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Auf Grund hoher Belastungen durch Arbeitsschwere ist die maximale Tragedauer, nicht jedoch die Erholungsdauer, gemäß der Tabelle 33 zu reduzieren.
Tabelle 33: Anpassungsfaktor der Tragezeit durch Arbeitsschwere a) b)
Arbeitschwere Kategorie | Atemminutenvolumen | Anpassungsfaktor |
A 1 | = 20 l Luft pro Minute | 1,5 |
A 2 | > 20 - 40 l Luft pro Minute | 1 |
A 3 | > 40 - 60 l Luft pro Minute | 0,7 |
A 4 | > 60 l Luft pro Minute | Sonderplanung im Einzelfall |
Weitere Reduzierungen der Tragedauer können durch das Umgebungsklima (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung) sowie Bekleidungseigenschaften erforderlich werden. Erfahrungsgemäß muss eine Verringerung der Tragedauer bei einer Temperatur > 28 °C und einer relativen Luftfeuchte > 78 % auf 70 % der Tabellenwerte in Tabelle 32 erfolgen.
Erläuterungen zu den Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und zur Gruppeneinteilung nach den "Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 "Atemschutz" (BGI/GUV-I 504-26). | Anhang 3 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Eine Pflichtuntersuchung ist beim Tragen von Geräten erforderlich, die in die Gruppen 2 und 3 eingeteilt sind. Für die Gruppe 1 ist durch den Unternehmer eine Angebotsuntersuchung anzubieten.
Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte
Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand). Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zu einer Gruppe ist die Überschreitung bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand) maßgebend. Die Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
Gruppe 1:
Gerätegewicht bis 3 kg
Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Gruppe 2:
Gerätegewicht bis 5 kg
Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht (über 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterlassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- bzw. Filtergeräten.
Gruppe 3:
Gerätegewicht über 5 kg
Die Atemwiderstände des Atemschutzgeräte beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht (bis 6 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer); Regenerationsgeräte über 5 kg; Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3.
Hinweis: Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3 und Regenerationsgeräte über 5 kg stellen eine zusätzliche Belastung für den Träger dar. Bei Schutzanzügen ist die Belastung durch Gewicht, Mikroklima, psychische Einflüsse (Platzangst) und Umgebungseinflüsse (Notfallsituation) gegeben. Bei Regenerationsgeräten über 5 kg resultiert die Belastung aus der langen Tragezeit und der zunehmenden Erwärmung der Einatemluft.
Diese Untersuchungen können unterbleiben bei Verwendung von:
Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstütze Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.
Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden.
Vorschriften, Regeln, Informationen | Anhang 4 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt; siehe auch 3. Absatz der Vorbemerkung:
1. Gesetze, Verordnungen
2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie Grundsätze
Unfallverhütungsvorschriften:
Regeln:
Informationen:
Grundsätze:
3. Normen
Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6
10787 Berlin www.beuth.de
bzw.
VDE-Verlag GmbH Bismarckstraße 33
10625 Berlin www.vde.com
DIN 58610 | Atemschutzgeräte - Vollmasken verbunden mit Kopfschutz zum Gebrauch als ein Teil eines Atemschutzgerätes für die Feuerwehr 2006-02, |
DIN 58620 | Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter zum Schutz gegen Kohlenstoffmonoxid - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung 2007-02, |
DIN 58621 | Atemschutzgeräte; Filter gegen radioaktive Kontamination (Reaktor-Filter); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58 647-7 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Teil 7: Fluchtfiltergeräte; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58651-2 | Atemschutzgeräte; Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff; Teil 2: Kurzzeit-Regenerationsgeräte für leichte Arbeit; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58652-1 | Atemschutzgeräte; Kurzzeit-Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff für leichte Arbeit; Teil 1: Chemikalsauerstoff (KO2); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58652-2 | Atemschutzgeräte; Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff; Teil 2: Mit Chemikalsauerstoff (KO2) für Arbeit und Rettung; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58652-3 | Atemschutzgeräte; Kurzzeit-Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff für leichte Arbeit; Teil 3: Chemikalsauerstoff (NaClO3); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 58652-4 | Atemschutzgeräte; Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff; Teil 4: Mit Chemikalsauerstoff (NaClO3) für Arbeit und Rettung; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 132 | Atemschutzgeräte; Definitionen, |
DIN EN 133 | Atemschutzgeräte; Einteilung, |
DIN EN 134 | Atemschutzgeräte; Benennungen von Einzelteilen, |
DIN EN 135 | Atemschutzgeräte; Liste gleichbedeutender Begriffe, |
DIN EN 136 | Atemschutzgeräte; Vollmasken; Anforderungen, Prüfung, |
DIN EN 137 | Atemschutzgeräte; Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 138 | Atemschutzgeräte; Frischluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 140 | Atemschutzgeräte; Halbmasken und Viertelmasken; Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung, |
DIN EN 142 | Atemschutzgeräte; Mundstückgarnituren; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 143 | Atemschutzgeräte; Partikelfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 144-1 | Atemschutzgeräte; Gasflaschenventile; Gewindeverbindung am Einschraubstutzen, |
DIN EN 144-2 | Atemschutzgeräte; Gasflaschenventile; Teil 2: Gewindeverbindung am Ausgangsstutzen, |
DIN EN 145 | Atemschutzgeräte; Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff und Drucksauerstoff/-stickstoff; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 148-1 | Atemschutzgeräte; Gewinde für Atemanschlüsse - Teil 1: Rundgewindeanschluss, |
DIN EN 148-2 | Teil 2: Zentralgewindeanschluss, |
DIN EN 148-3 | Teil 3: Gewindeanschluss M 45 x 3, |
DIN EN 149 | Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 269 | Atemschutzgeräte; Frischluft-Schlauchgeräte mit Motorgebläse in Verbindung mit Haube; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 397 | Industrieschutzhelme, |
DIN EN 401 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Regenerationsgeräte; Chemikal-Sauerstoff(KO2)selbstretter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 402 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 403 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Filtergeräte mit Haube für Selbstrettung bei Bränden; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 404 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Filterselbstretter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 405 | Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 943-1 | Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete "gasdichte" (Typ 1) und "nicht-gasdichte" (Typ 2) Chemikalienschutzanzüge, |
DIN EN 1073-1 | Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination; Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel, |
pr EN 1073-3 | Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination; Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung in Verbindung mit Gebläsegeräten gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel, |
DIN EN 1146 | Atemschutzgeräte für Selbstrettung; Behältergeräte mit Druckluft mit Haube (Druckluftselbstretter mit Haube); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 1827 | Atemschutzgeräte; Halbmasken ohne Einatemventile zum Schutz gegen Gase, Gase und Partikeln oder nur Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 12021 | Atemschutzgeräte; Druckluft für Atemschutzgeräte, |
DIN EN 12083 | Atemschutzgeräte; Filter mit Atemschlauch (nicht am Atemanschluss befestigte Filter) Gasfilter, Partikelfilter, Kombinationsfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 12941 | Atemschutzgeräte; Gebläsefiltergerät mit Helm oder Haube; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 12942 | Atemschutzgeräte; Gebläsefiltergeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 13034 | Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]), |
DIN EN 13794 | Atemschutzgeräte - Isoliergeräte für Selbstrettung - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 13982-1 | Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5) (ISO 13982-1:2004), |
DIN EN 14387 | Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung, |
DIN EN 14593-1 | Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte mit Lungenautomat - Teil 1: Geräte mit einer Vollmaske - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 14593-2 | Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte mit Lungenautomat - Teil 2: Geräte mit einer Halbmaske und Überdruck - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 14594 | Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlichem Luftstrom - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 14605 | Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]), |
DIN EN 14435 | Atemschutzgeräte; Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Halbmaske zum Gebrauch für Überdruck - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung. |
4 Weitere Informationen, Bezugsquellen
A.W. Gentner Verlag
Forststraße 131
70193 Stuttgart
Regeln für den Umgang mit Druckluft für Atemschutzgeräte
Deutscher Ausschuss für das Grubenrettungswesen
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Beispielhafte Betriebsanweisungen | Anhang 5 |
Betriebsanweisung für das Tragen von Filtergeräten bei Schweiß- oder Brennarbeiten im Freien
Firma | Betriebsanweisung | Nr. | |
Anwendungsbereich | |||
Benutzung von Atemschutz (Filtergeräte) Arbeitsstelle/Tätigkeit: Schweißen und Brennschneiden an Altmaterial im Freien | |||
Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
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Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: _ _ _ _ _ | |||
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Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe Notruf: _ _ _ _ _ | |||
| |||
Lagerung, Instandhaltung und Entsorgung | |||
| |||
Folgen der Nichtbeachtung | |||
| |||
Datum: | Unterschrift: |
Betriebsanweisung für das Tragen von Pressluftatmern bei Reparaturarbeiten in industriellen Phosgenanlagen
Firma: | Betriebsanweisung | Nr. | |
Anwendungsbereich | |||
Benutzung von Atemschutz (Pressluftatmer) Arbeitsstelle/ Tätigkeit: Reparaturarbeiten in industrieller Phosgenanlage | |||
Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
| |||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
| |||
Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: _ _ _ _ _ | |||
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Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe Notruf: _ _ _ _ _ | |||
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Lagerung und Instandhaltung | |||
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Folgen der Nichtbeachtung | |||
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Datum: | Unterschrift: |
ENDE |