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Muster-Betriebsanweisungen |
Anhang 2 |
Betriebsanweisung | |||
Betrieb: | Arbeitsbereich: fleischergewerbliche Tätigkeit | ||
freigegeben (Unterschrift) | Erfassungsdatum: 03.01,02 | Seite 1/1 | |
Anwendungsbereich | |||
Handmesser | |||
Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
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Verhalten im Gefahrfall | |||
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Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | |||
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Instandhaltung, Entsorgung | |||
Die Schutzhandschuhe dürfen nur von autorisierten Firmen repariert werden. |
Betrieb | Stand 9/2003 | ||
Bei nicht gezielten Tätigkeiten | |||
freigegeben | |||
Biostoffbezeichnung | |||
BSE-Risikomaterial | |||
Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
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Verhalten im Gefahrfall | |||
| Feuer : 112 | ||
Erste Hilfe | |||
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| Notruf : 112 | |
Sachgerechte Entsorgung | |||
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Betrieb: | Stand 4/2003 | |
Bei nicht gezielter Tätigkeit | ||
freigegeben | ||
Biostoffbezeichnung | ||
Bakterien der Gattung Chlamydia - psittaci (Ornithose) | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||
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Verhalten im Gefahrfall | ||
| Im Falle des Auftretens einer grippeartigen Erkrankung mit Fieber, Kopfschmerzen und Husten: ärztliche Vorstellung mit Hinweis auf Kontakt mit Geflügel bzw. Geflügelstaub, auch wenn der Kontakt ca. 14 Tage zurückliegt. | Feuer: 112 |
Erste Hilfe | ||
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| Notruf : 112 |
Sachgerechte Entsorgung | ||
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Firma: Mustermann |
Letzte Aktualisierung: 30.06.2003 | ||||||||||
Räucheranlage: I |
Verantwortlicher R. Mustermann |
Stand 0,1 | |||||||||
Explosionsschutzdokument | |||||||||||
Hinweis: |
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(1) | |||||||||||
Beginn dieses Explosionsschutzdokumentes: Datum der Inbetriebnahme der Anlage oder bei Altanlagen Datum der ersten EX- Beurteilung | |||||||||||
Zuordnung: | Raucherzeuger | Typ: | Seriennummer: | ||||||||
Baujahr: | |||||||||||
Räucherkammer | Typ: | Seriennummer: | |||||||||
Baujahr: | |||||||||||
Nachverbrennung | Typ: | Seriennummer: | |||||||||
Baujahr: | |||||||||||
Typ: | Seriennummer: | ||||||||||
Baujahr: | |||||||||||
(Hier alle getrennten Anlagenbestandteile aufführen) | |||||||||||
Grund der neuen Beurteilung: | Bauliche Änderungen an der Anlage | ||||||||||
Bauliche Änderungen an den Aufstellungsräumlichkeiten | |||||||||||
Organisatorische Änderungen für die Anlage | |||||||||||
(Nur auszufüllen nach der ersten Beurteilung, d. h. erst bei Änderungen) | |||||||||||
Verantwortlicher: | (Unterschrift) | ||||||||||
(2) | |||||||||||
Darstellung der Anlagen- und Verfahrensgestaltung | |||||||||||
Die Einwagen-Räucheranlage arbeitet als Durchzugsanlage im Umluft-Frischluft-Betrieb entsprechend Punkt 1.2 nach Anhang 1 der BGR 138.
Das Schutzsystem des Raucherzeugers setzt sich wie folgt zusammen: | |||||||||||
Schutzsystem: | Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind: | ||||||||||
Definiertes Mischungsverhältnis |
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Schwelluft/Verdünnungsluft von 1/20 |
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(Nur zur Verdeutlichung wie der in diesem Dokument beschriebene Raucherzeuger aussieht) | |||||||||||
Das Schutzsystem der Räucherrohre setzt sich wie folgt zusammen: | |||||||||||
Schutzsystem: | Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind: | ||||||||||
Verhinderung von Glanzrußablagerungen und Verteerung |
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Das Schutzsystem der Räucherkammer setzt sich wie folgt zusammen: | |||||||||||
Schutzsystem: | Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind: | ||||||||||
Verhinderung von Glanzrußablagerungen und Verteerung
=> |
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Verhinderung von Wasserstofffreisetzung und Knallgasbildung
=> |
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Verhinderung von Rauchanreicherungen in der Kammer über das Verhältnis von 20/1 hinaus
=> |
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(3) | |||||||||||
Stoffdaten | |||||||||||
Die wichtigsten Leitgase sind CO und O2. Grundlage dieser Angabe ist die BGR 138, die sich mit Explosionsschutz an Räucheranlagen zur Nahrungsmittelverarbeitung befasst. Neben diesen Gasen gibt es schätzungsweise 50.000 weitere Verbindungen, die explosionsfähig sind. Viele davon sind noch nicht erforscht. Insofern werden hier auch keine weiteren Angaben über diese Gase gemacht. | |||||||||||
(4) | |||||||||||
Gefährdungsbeurteilung | |||||||||||
Wenn die Räucheranlage ordentlich installiert wurde, sie regelmäßig gewartet und gereinigt wird und der sichere Umgang, wie in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben, eingehalten wird, kann die Anlage ohne die Gefahr von Explosionen betrieben werden. | |||||||||||
(5) | |||||||||||
Schutzmaßnahmen | |||||||||||
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(6) | |||||||||||
Zoneneinteilung | |||||||||||
Räucherrauch setzt sich sowohl aus gasförmigen als auch aus staubförmigen Bestandteilen zusammen. | |||||||||||
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(7) | |||||||||||
Technische Schutzmaßnahmen | |||||||||||
Siehe Punkt (2). | |||||||||||
(8) | |||||||||||
Organisatorische Schutzmaßnahmen | |||||||||||
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Die Arbeitsfreigabe für den Mitarbeiter an der Räucheranlage erfolgt nach der ersten Unterweisung schriftlich. (Hier ist es sinnvoll, sich vom Mitarbeiter die durchgeführte Unterweisung schriftlich bestätigen zu lassen)
Eine tägliche Arbeitsfreigabe wird nicht für sinnvoll erachtet, da sie zur Abstumpfung der Mitarbeiter führt und damit kontraproduktiv für den Explosionsschutz ist. |
Information über Ornithose (Papageienkrankheit) |
Anhang 3 |
Die Ornithose ist eine Erkrankung, die von Tieren auf Menschen übertragen werden kann. Menschen, die beruflich Kontakt mit Geflügel haben, sind gefährdet, sich anzustecken.
Die Übertragung der Krankheitserreger (Chlamydien) kann durch Einatmen von infiziertem Staub oder durch Kontakt mit den Ausscheidungen und Gewebsflüssigkeiten infizierter Tiere erfolgen, die äußerlich häufig völlig gesund erscheinen.
Durch eine rechtzeitige Behandlung kann die Ornithose geheilt werden, unbehandelt kann sie sehr gefährlich sein.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Krankheitszeichen einer Ornithose kennen. Sie ähneln anfangs meist einer "Grippe":
Vom Arzt wird häufig eine Lungenentzündung festgestellt.
Falls Sie mit solchen Symptomen erkranken, sollten Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Weisen Sie auf Ihren beruflichen Umgang mit Geflügel hin, damit dieser rasch und gezielt die Maßnahmen zum Nachweis einer Ornithose und die spezielle Therapie einleiten kann.
Am einfachsten ist es, wenn Sie in einem solchen Fall Ihrem Arzt diese Information vorlegen.
Deshalb:
Bewahren Sie diese Information gut auf!
Vorschriften und Regeln |
Anhang 4 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze, Verordnungen
Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz),
Arbeitsstättenverordnung mit zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), insbesondere ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände",
Gefahrstoffverordnung mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte" (TRGS 900),
Betriebssicherheitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Biostoffverordnung.
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2),
Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),
Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3),
Unfallverhütungsvorschrift "Gase" (BGV B6),
Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34),
BG-Regel "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (BGR 117),
BG-Regel "Steigeisen und Steigeisengänge" (BGR 177),
BG-Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR 181),
BG-Regel "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191),
BG-Regel "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192),
BG-Regel "Benutzung von Kopfschutz"(BGR 193),
BG-Regel "Benutzung von Gehörschützern" (BGR 194),
BG-Regel "Benutzung von Schutzhandschuhen" (BGR 195),
BG-Regel "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (BGR 196),
BG-Regel "Benutzung von Hautschutz" (BGR 197),
BG-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR 198),
BG-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" (BGR 199),
BG-Regel "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200),
BG-Regel "Betriebsbestimmungen aus zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften" (BGR 500), insbesondere Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen".
3. Normen
Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw. VDE-Verlag GmbH, Postfach 12 23 05, 10591 Berlin.
DIN 5046 | Haken für Fleisch und sonstige Lebensmittel; S-Haken, |
DIN 33403 | Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung; Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen, |
DIN EN 294 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen, |
DIN EN 349 | Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen, |
DIN EN 388 | Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, |
DIN EN 420 | Allgemeine Anforderungen für Handschuhe, |
DIN EN 344-1 | Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch; Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren, |
DIN EN 345-1 | Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch; Teil 1: Spezifikation, |
DIN EN 563 | Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen |
DIN EN 60 335-2-87/ DIN VDE 0700 Teil 87 | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2-87: Besondere Anforderungen für elektrische Tierbetäubungsgeräte, |
DIN EN ISO 14 122-1 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen, |
DIN EN ISO 14 122-2 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege, |
DIN EN ISO 14 122-3 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer, |
DIN VDE 0740 | Handgeführte Elektrowerkzeuge. |
4. DVGW-Arbeitsblätter
Bezugsquelle:
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser GmbH, Josef-Wirmer-Straße 3, 53123 Bonn.
G600 | Technische Regeln für Gasinstallation, |
G631 | Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen. |
ENDE |