umwelt-online: BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Nr. 32 - Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (2)
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V. Dokumentation

Im Betrieb sind die nachfolgend aufgeführten Dokumentationen vorzuhalten:

VI. Entscheidung der Berufsgenossenschaft

Erfüllt ein Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entschieden hat, die sich aus § 2 Abs. 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift und aus dieser Anlage ergebenden Pflichten nicht, kann die Berufsgenossenschaft für seinen Betrieb eine Betreuung nach § 2 Abs. 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift anordnen.

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 Übersicht über die Informations- und Motivationsmaßnahmen gemäß Abschnitt II der Anlage zu § 2 Abs. 3Anhang 1
1.Grundseminar (16 LE)
2.Aufbauseminare (je 8 LE)

2.1 Unterweisung, Betriebsanweisungen

2.2 Ergonomie, Gesundheitsvorsorge

2.3  Umgang mit Gefahrstoffen

2.4 Betreiben von Schienenbahnen

2.5 Betreiben von Seilschwebebahnen

2.6 Betreiben von Schleppliften

2.7 Betreiben von Museumsbahnen

Zu 1. Grundseminar

Lernziel: Der Unternehmer soll das unternehmerische Handeln im Arbeitsschutz und dessen Grundlagen kennenlernen, das Unternehmermodell akzeptieren und auf seinen Betrieb übertragen können.

Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Ablauf des Grundseminars
 - Erläuterung des Unternehmermodells
 Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz (3 LE)
 - Rechtsgrundlagen
 - Unternehmerverantwortung
 - Unternehmerhaftung
 - Ordnungswidrigkeiten
 Wirtschaftliche Aspekte im Arbeitsschutz (2 LE)
 - Interessenlage
 - Betriebliche Kosten durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten
 Institutionen im Arbeitsschutz (2 LE)
 - Rechtliche Grundlagen
 - Aufbau und Aufgaben der Berufsgenossenschaft
 - Aufbau und Aufgaben der staatlichen Gewerbeaufsicht
 - Aufbau und Aufgaben der staatlichen Bahnaufsicht
 - Private Institutionen
 Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten (3 LE)
 - Branchen- und betriebsbezogene Unfallstatistiken
 - Ursachen von Arbeitsunfällen
 - Gefährdungsanalyse
 - Ursachen von Wegeunfällen
 - Ursachen von Berufskrankheiten
 - Branchenbezogene Fallbeispiele
 Betrieblicher Arbeitsschutz (5 LE)
 - Grundlagen der Sicherheitstechnik
 - Sicherheitstechnische Beurteilung von Maschinen und Anlagen
 - Grundlagen des Gesundheitsschutzes
 - Integration des Arbeitsschutzes in den Arbeitsprozeß
 - Grundlagen der Psychologie im Arbeitsschutz
 - Ansätze für die Realisierung des Arbeitsschutzes in der Praxis
 - Organisation der Ersten Hilfe
 - Branchenbezogene Fallbeispiele

Zu 2. Aufbauseminare

2.1 Aufbauseminar "Unterweisung, Betriebsanweisungen"

Lernziel:Der Unternehmer soll die Pflicht zur Unterweisung, die Mittel und Möglichkeiten der Unterweisung und die Bedeutung von Betriebsanweisungen kennenlernen.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Pflicht und Ziel der Unterweisung (1 LE)
 - Pflichten des Unternehmers
 - Information und Motivation der Mitarbeiter
 Umfang der Unterweisung (2 LE)
 - Erstmalige Unterweisung
 - Regelmäßige Unterweisungen
 - Unterweisung besonderer Personengruppen, z.B. Auszubildende, Ausländer
 Mittel zur Unterweisung (2 LE)
 - Unterweisungstechniken
 - Hilfsmittel zur Unterweisung
 - Auswahl und Einsatz der Mittel
 - Branchenbezogene Fallbeispiele
 Betriebsanweisungen (2 LE)
 - Bedeutung von Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz
 - Rechtsgrundlagen für Betriebsanweisungen bei Bahnen
 - Erstellen von Betriebsanweisungen
 - Branchenbezogene Fallbeispiele

2.2 Aufbauseminar "Ergonomie, Gesundheitsvorsorge"

Lernziel:Der Unternehmer soll Grundlagen der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung, die Bedeutung von Umgebungsbeeinflussungen für den Arbeitsschutz und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die sich aus der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4) ergeben, kennenlernen.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Einführung in die Ergonomie (2 LE)
 - Körperliche Merkmale, z.B. Maße, Gewicht
 - Körperliche, geistige Fähigkeiten
 - Individuelle Fähigkeiten, z.B. Ausbildung, Erfahrung
 Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung (3 LE)
 - Aufgabe des Menschen, z.B. Handlung, Kommunikation
 - Körpereinsatz, z.B. Stellung, Haltung, Bewegung
 - Umgebungseinflüsse, z.B. Licht, Lärm, Klima
 - Mechanische, elektrische, physikalische Gefährdungen
 - Branchenbezogene Fallbeispiele
 Arbeitsmedizinische Vorsorge (2 LE)
 - Aufgaben und Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge
 - Rechtsgrundlagen
 - Auswahlkriterien, Auslöseschwelle
 - Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
 - Ermächtigung der Ärzte
 - Verfahrensvorschriften
 - Auswirkungen für Mitarbeiter

2.3 Aufbauseminar "Umgang mit Gefahrstoffen"

Lernziel:Der Unternehmer soll mit den Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe vertraut gemacht werden und die anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften sowie die sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen kennenlernen.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 - Zusammenstellung von in Betrieben der Teilnehmer verwendeten
 Vorschriften und Regeln (1 LE)
 - Staatliche Vorschriften und Regeln
 - Unfallverhütungsvorschriften
 - Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln der Berufsgenossenschaften
 Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe (2 LE)
 - Gasförmige, flüssige, feste Gefahrstoffe 2)
 - Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen
 Ermittlung der Gefährdungen am Arbeitsplatz (1 LE)
 - Erfassung der Gefahrstoffe im Betrieb
 - Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen
 - Messung von Gefahrstoffen
 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen (2 LE)
 - Technische Schutzmaßnahmen
 - Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
 - Branchenbezogene Fallbeispiele
 Lagerung, Transport und Entsorgung von Gefahrstoffen (1 LE)
 - Bauliche, betriebliche Anforderungen
 - Bescheinigungsverfahren
 - Branchenbezogene Fallbeispiele

2.4 Aufbauseminar "Betreiben von Schienenbahnen"

Lernziel:Der Unternehmer soll den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugen und Betriebsanlagen von Schienenbahnen beurteilen können und erkennen, welche betrieblichen, baulichen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen beim Betreiben von Schienenbahnen zu treffen sind.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Bahnanlagen und Fahrzeuge (2 LE)
 - Bauliche Anlagen
 - Sicherheitsräume und Sicherheitsabstände
 - Verkehrswege im Gleisbereich
 - Anforderungen an Schienenfahrzeuge
 Arbeitsschutz im Bahnbetrieb (3 LE)
 - Aufenthalt im Gleisbereich
 - Kuppeln und Rangieren
 - Fahrwegbeobachtung
 - Abstellen von Fahrzeugen
 - Mitfahren auf Fahrzeugen
 Arbeitsschutz bei der Instandhaltung (2 LE)
 - Arbeiten an Fahrzeugen
 - Umgang mit Maschinen und Geräten
 - Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 - Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
 - Arbeiten im Gleisbereich
 - Fallbeispiele

2.5 Aufbauseminar "Betreiben von Seilschwebebahnen"

Lernziel:Der Unternehmer soll den arbeitssicheren Zustand von Seilschwebebahnanlagen sowie von Fahrzeugen beurteilen können und erkennen, welche betrieblichen, baulichen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen beim Betreiben von Seilschwebebahnen zu treffen sind.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Seilbahnanlagen und Fahrzeuge (3 LE)
 - Bauliche Anlagen, Fördermittel
 - Einrichtungen für die Instandhaltung an Stützen und Stationen
 - Maschinen, Geräte, Fahrzeuge
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz im Fahrdienst (1 LE)
 - Betreuung von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen
 - Mitfahren in Seilbahnkabinen
 - Bergung von Fahrgästen
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz bei der Instandhaltung (3 LE)
 - Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Hilfsmitteln
 - Arbeiten von erhöhten Standflächen aus
 - Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 - Arbeiten im Gelände
 - Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
 - Fallbeispiele

2.6 Aufbauseminar "Betreiben von Schleppliften"

Lernziel:Der Unternehmer soll den arbeitssicheren Zustand von Schleppliften sowie von Fahrzeugen beurteilen können und erkennen, welche betrieblichen, baulichen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen beim Betreiben von Schleppliften zu treffen sind.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Schleppliftanlagen und Fahrzeuge (3 LE)
 - Bauliche Anlagen
 - Einrichtungen für die Instandhaltung an Stützen und Stationen
 - Maschinen, Geräte, Pistenpflegefahrzeuge
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz im Liftbetrieb (1 LE)
 - Befördern von Skifahrern
 - Beobachten des Liftbetriebes
 - Erkennen von Störungen
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz bei der Instandhaltung (3 LE)
 - Einsatz von Werkzeugen, Geräten und Hilfsmitteln
 - Arbeiten von erhöhten Standflächen aus
 - Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 - Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
 - Pflege von Skipisten
 - Fallbeispiele

2.7 Aufbauseminar "Betreiben von Museumsbahnen"

Lernziel:Verantwortliche bei Museumsbahnen, z.B. Vereinsvorstände, sollen den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugen und Betriebsanlagen bei Museumsbahnen beurteilen können und erkennen, welche betrieblichen, baulichen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen beim Betreiben von Museumsbahnen zu treffen sind.
Lehrinhalte:Einführung (1 LE)
 - Rückblick auf das Grundseminar
 - Ablauf des Aufbauseminars
 Bahnanlagen und Fahrzeuge (2 LE)
 - Bauliche Anlagen
 - Sicherheitsräume und Sicherheitsabstände
 - Verkehrswege im Gleisbereich
 - Anforderungen an Schienenfahrzeuge
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz im Bahnbetrieb (2 LE)
 - Aufenthalt im Gleisbereich
 - Kuppeln und Rangieren
 - Abstellen von Fahrzeugen
 - Mitfahren auf Fahrzeugen
 - Fallbeispiele
 Arbeitsschutz bei der Instandhaltung (3 LE)
 - Arbeiten an Fahrzeugen
 - Umgang mit Maschinen und Geräten
 - Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 - Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
 - Arbeiten im Gleisbereich
 - Fallbeispiele

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 Durchführung von Gefährdungsanalysen gemäß Abschnitt IV der Anlage zu § 2 Abs. 3Anhang 2

Basis für die bedarfsgerechte Beratung nach § 2  Abs. 3 ist eine im Betrieb durchgeführte Gefährdungsanalyse anhand des folgenden Konzeptes.

Verantwortlich für das Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen, für das Treffen von Schutzmaßnahmen, für die Dokumentation und für die Information der Beschäftigten ist der Unternehmer.

Für eine betriebliche Gefährdungsanalyse einschließlich Beurteilung des Risikos ist methodisch folgendermaßen vorzugehen:

1. Festlegung und Abgrenzung der Gefährdungsbereiche

Die Strukturierung der Gefährdungsbereiche sollte bei stationären Arbeitsplätzen vorzugsweise nach räumlichen Gesichtspunkten, bei nichtstationären Arbeitsplätzen nach organisatorischen Aspekten erfolgen, beispielsweise eine Gliederung nach Arbeitsraum - Arbeitsbereich - Arbeitsplatz bzw. Aufgabe - Maßnahme -Teilaufgabe - Einzeltätigkeit.

2. Ermittlung der Gefährdungen

In den Gefährdungsbereichen sind die einzelnen relevanten Gefährdungen zu ermitteln. Als Hilfsmittel können branchenspezifische Checklisten der Berufsgenossenschaft benutzt werden. Die Analyse sollte unter Mitwirkung der Beschäftigten erfolgen. Die Ermittlungen müssen neben dem Regelbetrieb auch den Störungsfall umfassen.

Bei Gefährdungsermittlung sind insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

3. Festlegung von Schwerpunkten

Bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse ist nach Schwerpunkten vorzugehen. Dabei sind Kriterien wie Höhe des Risikos, Unfallgeschehen und arbeitsbedingte Erkrankungen, komplexe Arbeitsabläufe, neu eingerichtete Arbeitsplätze, neue Maschinen und Anlagen wesentlich für die Festlegung der Reihenfolge.

4. Berücksichtigung von Schutzzielen

Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung ermittelter Gefährdungen sind vorgegebene Schutzziele zu berücksichtigen. Diese sind in der Regel in Rechtsvorschriften und Normen verankert. Sind für ermittelte Gefährdungen keine Schutzziele vorgegeben, müssen diese unter Berücksichtigung des akzeptierbaren Restrisikos bestimmt werden. Ggf. ist hierbei die Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

5. Durchführung von Maßnahmen

Um die festgelegten Schutzziele zu erreichen, sind ausgehend von den ermittelten Gefährdungen konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Um eine große Effizienz zu erreichen, sollten die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geprüft und die optimale Lösung ausgewählt werden. Ggf. ist hierzu die Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

6. Dokumentation

Das Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die festgelegten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sind zu dokumentieren.

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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz)Anhang 3

siehe ASiG

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Fachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft für ArbeitssicherheitAnhang 4

(siehe Fachaussichtsschreiben)

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1) Diese Unfallverhütungsvorschrift ist am 15. Juli 1995 bekanntgemacht worden und damit am 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.

2) Die zu behandelnden Gefahrstoffe richten sich nach dem Gewerbezweig.

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