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Regelwerk; BGV / DGUV-V
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DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - abgestimmter Mustertext
Unfallverhütungsvorschrift

(Ausgabe 07/2010)



Übersicht nach Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse
(DGUV Vorschrift 2)


Entwurf vom 15. Dezember 2009 in der Fassung vom 22. Juli 2010
§ 7 In-Kraft-Treten: 1. Januar 2011
siehe auch: Hintergrundinformation für die Beratungspraxis
DGUV V 2 - Occupational physicians and OSH professionals

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

§ 2 Bestellung

(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.

(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.

(3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.

(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu ... (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT einsetzen; Anlage 3: Obergrenze 50; Anlage 4: 10) ... beträgt.

(5) Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen; bei der Berechnung des Schwellenwertes in den Absätzen 2, 3 und 4 findet die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.

(6) Der Unfallversicherungsträger kann im Einzelfall im Einvernehmen mit der nach § 12 Arbeitssicherheitsgesetz zuständigen Behörde Abweichungen von den Absätzen 2, 3 und 4 zulassen, soweit im Betrieb die Unfall- und Gesundheitsgefahren vom Durchschnitt abweichen und die abweichende Festsetzung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Als Vergleichsmaßstab dienen Betriebe der gleichen Art.

§ 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde

Der Unternehmer kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,

  1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
    oder
  2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"

zu führen.

§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde

(1) Der Unternehmer kann die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit als nachgewiesen ansehen, wenn diese den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Anforderungen genügen.

(2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie

  1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
  2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt
    und
  3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang
    oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieur" zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

(3) In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Personen tätig werden, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen.

(4) Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie

  1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,
  2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
    und
  3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang
    oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

(5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie

  1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,
  2. danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
    und
  3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang
    oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

(6) Der Ausbildungslehrgang nach den Absätzen 2, 4 und 5 umfasst die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und das begleitende Praktikum. Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die nachfolgenden Rahmenthemen:

(Konkrete Regelungen des jeweiligen UVTs einsetzen)

(7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

§ 5 Bericht

Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Zweites Kapitel
Übergangsbestimmungen

§ 6 Übergangsbestimmungen

(1) Der Unternehmer kann abweichend von § 3 davon ausgehen, dass Ärzte über die erforderliche Fachkunde verfügen, wenn sie

  1. eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer darüber besitzen, dass sie vor dem 1. Januar 1985 ein Jahr klinisch oder poliklinisch tätig gewesen sind und an einem arbeitsmedizinischen Einführungslehrgang teilgenommen haben
    und
    1. bis zum 31. Dezember 1985 mindestens 500 Stunden innerhalb eines Jahres betriebsärztlich tätig waren
      oder
    2. bis zum 31. Dezember 1987 einen dreimonatigen Kurs über Arbeitsmedizin absolviert haben
      und
      über die Voraussetzungen nach Nummer 2 Buchstabe a) oder b) eine von der zuständigen Ärztekammer erteilte Bescheinigung beibringen.

Die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer muss vor dem 31. Dezember 1996 ausgestellt worden sein.

(2) Der Nachweis der Fachkunde nach § 4 Abs. 2 bis 5 gilt als erbracht, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Unfallverhütungsvorschrift als solche tätig ist und die Fachkundevoraussetzungen der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6/GUV-V A 6/7) vom ... (setzt UVT ein!) ... vorliegen.

(3) (Übergangsbestimmungen hinsichtlich bisheriger "Unternehmermodelle" und bestehender Verträge mit Dienstleistungsunternehmen werden vom UVT ergänzt. Gilt nur für die gewerblichen BGen und die EUK; UV-Träger der ö.H. tragen hier ein: "entfällt")

(4) Abweichend von den Bestimmungen nach § 7 tritt Anlage 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift am 1. Januar 2013 in Kraft. (Gilt nur für die UVT der öffentlichen Hand, die Anlage 3 bisher nicht erlassen haben; BGen tragen hier ein: "entfällt")

Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

§ 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2, GUV-V A2) bzw. "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (GUV-V A 6/7) vom ... ... ... in der Fassung vom ... ... ... außer Kraft.


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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 BeschäftigtenAnlage 1
(zu § 2 Abs. 2)


Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden.

Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.

Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach ... Jahren wiederholt:

(Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT unter Anwendung der "Orientierungshilfe für die Einordnung der Branche/Berufsgenossenschaft in die Gruppen I, II und III der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung" des Fachausschusses "Organisation des Arbeitsschutzes" einsetzen: Gruppe I: höchstens 1 Jahr; Gruppe II: höchstens 3 Jahre; Gruppe III: höchstens 5 Jahre

Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Anlassbezogene Betreuungen:

Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.

Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die

Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unter anderem die

Weitere Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes können unter anderem sein

(Weitere Konkretisierungen kann der jeweilige UVT vornehmen)

Der Betrieb muss über angemessene und aktuelle Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die abgeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung ersichtlich sind. Solche Unterlagen können auch Berichte nach § 5 dieser Unfallverhütungsvorschrift sein.

Ergänzend zur Grundbetreuung können anlassbezogene Beratungen zu spezifischen Fachthemen im Einzelfall auch durch Personen mit spezieller anlassbezogener Fachkunde erbracht werden, die nicht über eine Qualifikation als Betriebsarzt bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Dies kann beispielsweise für Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen zutreffen. Eine Kombination mit der Grundbetreuung ist in diesen Fällen nicht zulässig.

Unternehmer können sich zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung zusammenschließen, soweit die Möglichkeiten zur Organisation im Betrieb nicht ausreichen.

Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.


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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 BeschäftigtenAnlage 2
(zu § 2 Abs. 3)


1. Allgemeines

Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.

Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2.

Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. Relevanz und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft.

Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.

Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.

Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.

Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 zu dokumentieren.

2. Grundbetreuung

Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:

 Gruppe IGruppe IIGruppe III
Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)2,51,50,5


Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.

(Konkrete Angabe des jeweiligen UVT möglich; der UVT kann in Anhang 1 für bestimmte Betriebsarten die Aufteilung der Summenwerte auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit empfehlen.)

Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:

1Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
 1.1Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
 1.2Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
 1.3Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
2Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention
 2.1Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
 2.2Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
3Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention
 3.1Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
 3.2Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
 3.3Information und Aufklärung
 3.4Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
4Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
 4.1Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
 4.2Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
 4.3Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
 4.4Kommunikation und Information sichern
 4.5Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
 4.6Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
 4.7Ständige Verbesserung sicherstellen
5Untersuchung nach Ereignissen
 5.1Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
 5.2Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
 5.3Verbesserungsvorschläge
6Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
 6.1Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
 6.2Beantwortung von Anfragen
 6.3Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
 6.4Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
7Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
 7.1Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
 7.2Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
 7.3Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
 7.4Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
8Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
 8.1Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
 8.2Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
 8.3Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
 8.4Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
 8.5Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
 8.6Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
9Selbstorganisation
 9.1Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
 9.2Wissensmanagement entwickeln und nutzen
 9.3Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
 9.4Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen


3. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung

Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:

1Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
 1.1Besondere Tätigkeiten
 1.2Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
 1.3Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
 1.4Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
 1.5Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
 1.6Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
 1.7Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
 1.8Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

(Konkrete Angabe des jeweiligen UVT möglich; soweit es sich bei den regelmäßig vorliegenden Aufgabenfeldern um betriebsartenspezifische Besonderheiten handelt, kann der UVT in Anhang 1 Einsatzzeiten empfehlen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.)

2Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
 2.1Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
 2.2Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
 2.3Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
 2.4Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
 2.5Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
3Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
 3.1Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
 3.2Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
4Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.

Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.

4. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen

Die nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des WZ-Schlüssels der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung nach Abschnitt 2 aus.

Auszug für (Unfallversicherungsträger benennen) aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Eine vollständige Liste mit den Angaben aller Unfallversicherungsträger wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt.

Lfd. Nr.WZ

2008 Kode

WZ 2008 - Bezeichnung
(a.n.g. = anderweitig nicht genannt)
Grup-
pe I
2,5 h
Grup-
pe II
1,5 h
Grup-
pe III
0,5 h
1AABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI   
6401.5Gemischte Landwirtschaft X 
7902Forstwirtschaft und Holzeinschlag   
8002.1ForstwirtschaftX  
8302.2HolzeinschlagX  
103BABSCHNITT B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN   
10405Kohlenbergbau   
10505.1SteinkohlenbergbauX  
10805.2BraunkohlenbergbauX  
11106Gewinnung von Erdöl und Erdgas   
11206.1Gewinnung von ErdölX  
11506.2Gewinnung von ErdgasX  
11807Erzbergbau   
11907.1EisenerzbergbauX  
12207.2NE-MetallerzbergbauX  
12708Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau   
12808.1Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin   
12908.11Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und SchieferX  
13108.12Gewinnung von Ton und Kaolin X 
13308.9Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.X  
13608.92Torfgewinnung X 
14209Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden   
14309.1Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasX  
14609.9Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und ErdenX  
149CABSCHNITT C - VERARBEITENDES GEWERBE   
15010Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln   
15110.1Schlachten und FleischverarbeitungX  
15810.2Fischverarbeitung X 
16110.3Obst- und Gemüseverarbeitung X 
16810.4Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten X 
17310.5Milchverarbeitung   
17410.51Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) X 
17610.52Herstellung von Speiseeis X 
17810.6Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen X 
18310.7Herstellung von Back- und Teigwaren X 
19010.8Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln   
19110.81Herstellung von Zucker X 
19310.82Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)  X
20310.89Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. X 
20510.9Herstellung von Futtermitteln X 
21011Getränkeherstellung   
21111.0Getränkeherstellung   
 11.01.1Herstellung von Spirituosen X 
 11.01.2Herstellung von Spirituosen (ohne Brennereien)  X
21411.02Herstellung von Traubenwein  X
22011.05Herstellung von Bier X 
22211.06Herstellung von Malz X 
22411.07Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer X 
 11.08Herstellung von sonstigen Getränken a. n. g.  X
22612Tabakverarbeitung   
22712.0Tabakverarbeitung  X
23013Herstellung von Textilien   
23113.1Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei X 
23413.2Weberei X 
23713.3Veredlung von Textilien und Bekleidung X 
24013.9Herstellung von sonstigen Textilwaren  X
25514Herstellung von Bekleidung   
25614.1Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung)  X
27114.2Herstellung von Pelzwaren  X
27414.3Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff  X
27915Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen   
28015.1Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung)   
28115.11Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen X 
28315.12Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)  X
28515.2Herstellung von Schuhen  X
28816Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)   
28916.1Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke X 
29216.2Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) X 
30317Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus   
30417.1Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe X 
30917.2Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe X 
32018Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern   
32118.1Herstellung von Druckerzeugnissen   
32218.11Drucken von Zeitungen X 
32418.12Drucken a. n. g. X 
32618.13Druck- und Medienvorstufe  X
32818.14Binden von Druckerzeugnissen u. damit verbundene Dienstleistung X 
33018.2Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern X 
33319Kokerei und Mineralölverarbeitung   
33419.1KokereiX  
33719.2Mineralölverarbeitung X 
34020Herstellung von chemischen Erzeugnissen   
34120.1Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen X 
35620.2Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln X 
35920.3Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten X 
36220.4Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen X 
36720.5Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen X 
37620.6Herstellung von Chemiefasern X 
37921Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen   
38021.1Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen X 
38321.2Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen X 
38622Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren   
38722.1Herstellung von Gummiwaren X 
39222.2Herstellung von Kunststoffwaren X 
40123Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden   
40223.1Herstellung von Glas und Glaswaren X 
41323.2Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren X 
41623.3Herstellung von keramischen Baumaterialien X 
42123.4Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen X 
43223.5Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem GipsX  
43723.6Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips   
43823.61Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau X 
44023.62Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauX  
44223.63Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)X  
44423.64Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)X  
44623.65Herstellung von FaserzementwarenX  
44823.69Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a. n. g.X  
45023.7Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.   
 23.71Industrielle Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenX  
 23.72Steinmetzmäßige Bearbeitung von Naturwerkstein X 
45323.91Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage X 
45623.99Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.X  
45824Metallerzeugung und -bearbeitung   
45924.1Erzeugung von Roheisen, Stahl und FerrolegierungenX  
46224.2Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl X 
46724.3Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und StahlX  
47624.4Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen X 
48924.5GießereienX  
49825Herstellung von Metallerzeugnissen   
50425.2Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen X 
51225.4Herstellung von Waffen und Munition X 
51525.5Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen X 
52225.6Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n. g.   
52325.61Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung   
 25.61.1Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (ohne Galvanotechnik / elektrochemische Oberflächenbehandlung) X 
 25.61.2Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (Galvanotechnik / elektrochemische Oberflächenbehandlung)X  
52525.62Mechanik a. n. g. X 
52725.7Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen X 
53825.9Herstellung von sonstigen Metallwaren X 
55126Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen   
55226.1Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten X 
55826.2Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten X 
56126.3Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik X 
56426.4Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik X 
56726.5Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren X 
57426.6Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten X 
57726.7Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten X 
58026.8Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern X 
58327Herstellung von elektrischen Ausrüstungen   
58427.1Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen   
58527.11Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren   
 27.11.1Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren

(größer 5 kVA)

X  
 27.11.2Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren (bis 5 kVA) X 
58827.12Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen X 
58927.2Herstellung von Batterien und Akkumulatoren X 
59227.3Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial X 
59927.4Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten X 
60227.5Herstellung von Haushaltsgeräten X 
60727.9Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. X 
61028Maschinenbau   
61128.1Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen X 
62228.2Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen X 
63628.3Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen X 
63928.4Herstellung von Werkzeugmaschinen X 
64728.9Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige X 
66329Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen   
66429.1Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren  X
66829.2Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern X 
67129.3Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen X 
67630Sonstiger Fahrzeugbau   
67730.1Schiff- und BootsbauX  
68230.2Schienenfahrzeugbau   
68430.20.1Herstellung von Lokomotiven und anderen SchienenfahrzeugenX  
68530.20.2Herstellung von Eisenbahninfrastruktur X 
68630.3Luft- und Raumfahrzeugbau X 
69230.9Herstellung von Fahrzeugen a. n. g. X 
69931Herstellung von Möbeln   
70031.0Herstellung von Möbeln X 
70631.03Herstellung von Matratzen X 
70831.09Herstellung von sonstigen Möbeln X 
71132Herstellung von sonstigen Waren   
71232.1Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen X 
71932.2Herstellung von Musikinstrumenten X 
72232.3Herstellung von Sportgeräten X 
72532.4Herstellung von Spielwaren X 
72832.5Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien X 
73332.9Herstellung von Erzeugnissen a. n. g. X 
73833Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen   
73933.1Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen X 
75633.2Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g. X 
759DABSCHNITT D - ENERGIEVERSORGUNG   
76035Energieversorgung   
76135.1Elektrizitätsversorgung X 
77235.2Gasversorgung X 
78135.3Wärme- und Kälteversorgung X 
784EABSCHNITT E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN   
78536Wasserversorgung X 
79137Abwasserentsorgung X 
79638Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung   
79738.1Sammlung von Abfällen X 
80238.21Abfallbehandlung und -beseitigung X 
80538.22Behandlung und Beseitigung gefährlicher AbfälleX  
80738.3Rückgewinnung X 
81239Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung X 
816FABSCHNITT F - BAUGEWERBE   
81741Hochbau   
81841.1Erschließung von Grundstücken; Bauträger X 
82341.2Bau von GebäudenX  
82742Tiefbau   
82842.1Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken   
82942.11Bau von Straßen X 
83142.12Bau von BahnverkehrsstreckenX  
83342.13Brücken- und TunnelbauX  
83542.2Leitungstiefbau und Kläranlagenbau   
83642.21Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau X 
83842.22KabelnetzleitungstiefbauX  
84042.9Sonstiger Tiefbau X 
84543Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe   
84643.1Abbrucharbeiten und vorbereitende BaustellenarbeitenX  
85343.2Bauinstallation   
85443.21Elektroinstallation X 
85643.22Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation X 
 43.29Sonstige Bauinstallation; Elektrotechnische GroßinstallationX  
86143.3Sonstiger Ausbau X 
881GABSCHNITT G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN   
88245Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen   
88345.1Handel mit Kraftwagen  X
88845.2Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen X 
89445.3Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör  X
89945.4Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern X 
90246Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)   
90346.1Handelsvermittlung  X
94246.18.6Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten  X
94346.18.7Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen  X
94746.2Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren  X
95646.3Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren  X
97846.4Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern  X
98546.43.1Großhandel mit Foto und optischen Erzeugnissen  X
100446.49.4Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen  X
100646.5Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik  X
101146.6Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör  X
102846.7Sonstiger Großhandel   
102946.71Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen  X
103246.72Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug  X
103546.73Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik  X
104446.74Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung  X
104846.75Großhandel mit chemischen Erzeugnissen  X
105046.76Großhandel mit sonstigen Halbwaren  X
105246.77Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen X 
105446.9Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt  X
105947Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)   
106047.1Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)  X
106747.2Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)  X
108247.3Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)  X
108647.4Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)  X
109347.5Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)  X
110847.6Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)  X
112147.7Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)  X
112747.73Apotheken  X
114747.8Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten  X
115447.9Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten  X
1161HABSCHNITT H - VERKEHR UND LAGEREI   
116249Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen   
116349.1Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr  X
116649.2Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr X 
116949.3Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr  X
117849.4Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte X 
118349.5Transport in Rohrfernleitungen X 
118650Schifffahrt   
118750.1Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X 
119050.2Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X 
119350.3Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt X 
119650.4Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt X 
119951Luftfahrt   
120051.1Personenbeförderung in der Luftfahrt  X
120351.2Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport  X
120852Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr   
120952.1Lagerei X 
121252.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr X 
121552.21.2Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge X 
122152.22.1Betrieb von Wasserstraßen X 
122252.22.2Betrieb von Häfen X 
122552.23Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt X 
123453Post-, Kurier- und Expressdienste   
123553.1Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern X 
123853.2Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste X 
1241IABSCHNITT I - GASTGEWERBE   
124255Beherbergung   
124355.1Hotels, Gasthöfe und Pensionen X 
124955.2Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten  X
125555.3Campingplätze  X
126256Gastronomie   
126356.1Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.  X
127056.2Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen  X
1282JABSCHNITT J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION   
128358Verlagswesen   
128458.1Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)  X
128958.13Verlegen von Zeitungen  X
129558.2Verlegen von Software  X
130059Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik   
130159.1Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb; Kinos  X
131059.2Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien  X
131560Rundfunkveranstalter   
131660.1Hörfunkveranstalter  X
131960.2Fernsehveranstalter  X
132261Telekommunikation   
132361.1Leitungsgebundene Telekommunikation X 
132661.2Drahtlose Telekommunikation X 
132961.3Satellitentelekommunikation X 
133261.9Sonstige Telekommunikation X 
133662Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie  X
134763Informationsdienstleistungen   
134863.1Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale  X
135363.9Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen  X
1358KABSCHNITT K - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN   
135964Erbringung von Finanzdienstleistungen   
136064.1Zentralbanken und Kreditinstitute  X
137064.2Beteiligungsgesellschaften  X
137364.3Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen  X
137664.9Sonstige Finanzierungsinstitutionen  X
138565Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)   
138665.1Versicherungen  X
139065.12.1Krankenversicherungen (Betriebskrankenkassen)  X
139265.2Rückversicherungen  X
139565.3Pensionskassen und Pensionsfonds  X
139866Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten   
139966.1Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten  X
140666.2Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten  X
141366.3Fondsmanagement  X
1416LABSCHNITT L - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN   
141768Grundstücks- und Wohnungswesen   
141868.1Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen  X
142268.2Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen  X
142668.3Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte  X
1433MABSCHNITT M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN   
143469Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung   
143569.1Rechtsberatung  X
144269.2Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung  X
144870Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung   
144970.1Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben  X
145370.2Public-Relations- und Unternehmensberatung  X
145871Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung   
145971.1Architektur- und Ingenieurbüros  X
147071.2Technische, physikalische und chemische Untersuchung  X
147372Forschung und Entwicklung   
147472.1Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin X 
147772.19Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin X 
147972.2Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften  X
148273Werbung und Marktforschung   
148373.1Werbung  X
148873.2Markt- und Meinungsforschung  X
149174Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten   
149274.1Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design  X
149774.2Fotografie und Fotolabors  X
150174.3Übersetzen und Dolmetschen  X
150574.9Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.  X
150875Veterinärwesen  X
1513NABSCHNITT N - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN   
151477Vermietung von beweglichen Sachen   
151577.1Vermietung von Kraftwagen  X
152077.2Vermietung von Gebrauchsgütern  X
152777.3Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen  X
154077.4Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)  X
154378Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften   
154478.1Vermittlung von Arbeitskräften X 
154778.2Befristete Überlassung von Arbeitskräften (gewerblich) X 
155078.3Befristete Überlassung von Arbeitskräften (kaufm.- verw.)  X
155379Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen   
155479.1Reisebüros und Reiseveranstalter  X
155979.9Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen  X
156280Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien   
156380.1Private Wach- und Sicherheitsdienste  X
156680.2Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen  X
156980.3Detekteien  X
157281Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau   
157381.1Hausmeisterdienste  X
157681.21Allgemeine Gebäudereinigung  X
158381.29.1Reinigung von Verkehrsmitteln X 
158481.29.2Desinfektion und Schädlingsbekämpfung X 
158581.29.9Sonstige Reinigung a. n. g. X 
159082Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.   
159182.1Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops  X
159682.2Call center  X
159982.3Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter  X
160282.9Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen   
160382.91Inkassobüros und Auskunfteien  X
160682.92Abfüllen und Verpacken X 
160882.99Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.  X
1611OABSCHNITT O - ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG   
161284Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung   
161384.1Öffentliche Verwaltung  X
162084.2Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung X 
163184.3Sozialversicherung  X
1634PABSCHNITT P - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT   
163585Erziehung und Unterricht   
163685.1Kindergärten und Vorschulen  X
164085.2Grundschulen  X
164385.3Weiterführende Schulen  X
164585.31.1Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I  X
164685.31.2Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II  X
164785.32Berufsbildende weiterführende Schulen  X
164985.4Tertiärer und postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht  X
165785.5Sonstiger Unterricht  X
166885.6Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht  X
1671QABSCHNITT Q - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN   
167286Gesundheitswesen   
167386.1Krankenhäuser   
167586.10.1Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) X 
167686.10.2Hochschulkliniken X 
167786.10.3Vorsorge- und Rehabilitationskliniken  X
167886.2Arzt- und Zahnarztpraxen  X
167986.21Arztpraxen für Allgemeinmedizin  X
168186.22Facharztpraxen  X
168386.23Zahnarztpraxen  X
168586.9Gesundheitswesen a. n. g.  X
169187Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)   
169287.1Pflegeheime  X
169587.2Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.  X
169887.3Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime  X
170187.9Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)  X
170488Sozialwesen (ohne Heime)   
170588.1Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter   
170788.10.1Ambulante soziale Dienste  X
170888.10.2Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter X 
170988.9Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime)  X
171088.91Tagesbetreuung von Kindern  X
171288.99Sonstiges Sozialwesen a. n. g.  X
1714RABSCHNITT R - KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG   
171590Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten   
171690.0Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten   
171790.01Darstellende Kunst  X
172290.02Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst X 
172490.03Künstlerisches und Schriftstellerisches Schaffen (Journalisten, Pressefotografen)  X
173090.04Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen X 
173491Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten   
173591.0Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten   
173691.01Bibliotheken und Archive  X
173891.02Museen  X
174091.03Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen  X
174291.04Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks X 
174492Spiel-, Wett- und Lotteriewesen  X
175093Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung   
175193.1Erbringung von Dienstleistungen des Sports  X
175293.11Betrieb von Sportanlagen  X
176093.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung   
176193.21Vergnügungs- und Themenparks  X
176393.29Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g. X 
1765SABSCHNITT S - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN   
176694Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)   
176794.1Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen  X
177294.2Arbeitnehmervereinigungen  X
177594.9Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.  X
178094.99Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.  X
178695Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern   
178795.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten X 
179295.2Reparatur von Gebrauchsgütern   
179395.21Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik X 
179595.22Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten X 
179795.23Reparatur von Schuhen und Lederwaren  X
180195.25Reparatur von Uhren und Schmuck  X
180596Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen   
180696.0Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen   
180796.01Wäscherei und chemische Reinigung  X
180996.02Frisör- und Kosmetiksalons  X
181296.03Bestattungswesen  X
181596.04Saunas, Solarien, Bäder u. Ä.  X
181796.09Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.  X


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