Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, SGB

Eingliederungshilfe-VO
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Abschnitt I
Personenkreis

§ 1 Körperlich wesentlich behinderte Menschen

§ 2 Geistig wesentlich behinderte Menschen

§ 3 Seelisch wesentlich behinderte Menschen

§§ 4 und 5 (aufgehoben)

Abschnitt II
Leistungen der Eingliederungshilfe

§ 6 Rehabilitationssport

§ 7 (aufgehoben)

§ 9 Andere Hilfsmittel

§ 10 Umfang der Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln

§ 11 (aufgehoben)

§ 12 Schulbildung

§ 13 Schulische Ausbildung für einen Beruf

§ 13a Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit

§§ 14 und 15 (aufgehoben)

§ 16 Allgemeine Ausbildung

§ 17 Eingliederung in das Arbeitsleben

§§ 18 und 19 (aufgehoben)

§ 20 Anleitung von Betreuungspersonen

§ 21 (aufgehoben)

§ 22 Kosten der Begleitpersonen

§ 23 Eingliederungsmaßnahmen im Ausland

§ 24 Anhörung von Sachverständigen

Abschnitt III
(aufgehoben)

§ 25 (aufgehoben)