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DGUV Information 209-022 - Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 01/2005; 01/2008; 01/2021)
Archiv 01/2008
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Für die Betroffenen kann die Erkrankung neben gesundheitlichen Problemen die Aufgabe des erlernten Berufs, den Verlust des Arbeitsplatzes und damit finanzielle und soziale Benachteiligungen bedeuten. Um Hauterkrankungen zu verhindern, müssen Hautgefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Danach sind Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Die DGUV Information 209-022 dient den in Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebundenen Personen im Betrieb, besonders den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Sicherheitsbeauftragten und den Betriebsräten, als Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung und der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Auch den Beschäftigten in den Betrieben gibt die DGUV Information wichtige Informationen zum Schutz ihrer Haut.
Hautgefährdungen bestehen vor allem bei:
Besonders gefährdet sind Personen mit einer empfindlichen Haut und alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung.
Nur durch rechtzeitige, umfassende Schutzmaßnahmen können die Beschäftigten wirksam vor der Entstehung von Hauterkrankungen geschützt werden.
1 Die menschliche Haut
Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie ist keine "passive" Hülle, sondern ein äußerst aktives Organ. Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgaben, auf die nachfolgend eingegangen wird.
Die Haut schützt im Beruf und im täglichen Leben vor gewissen chemischen und physikalischen Einflüssen sowie vor diversen Krankheitserregern. Geht ihre Schutzfunktion verloren, drohen akute oder chronische Erkrankungen.
Weitere wichtige Aufgaben werden über in der Haut lokalisierte Funktionseinheiten vermittelt, zum Beispiel die Regulation der Körpertemperatur, die Beteiligung an der Vitamin-D-Produktion sowie die Vermittlung von Sinnesfunktionen wie Druck, Temperatur und Schmerz über Nervenzellen.
1.1 Aufbau und Funktion
Den Aufbau der Haut mit ihren einzelnen Schichten und Zellsystemen sowie die jeweiligen Funktionen zeigt Abbildung 1-1.
Oberhaut (Epidermis)
Die außen gelegene Epidermis ist ein mehrschichtiges Gewebe, das sich ständig erneuert.
Sie ist besonders wichtig für den Schutz vor physikalischen, chemischen und biologischen Stoffen.
Abb. 1-1 Aufbau der Haut
- wird nicht dargestellt -*)
Die Zellen der Epidermis werden im unteren Segment an der Grenze zur Dermis gebildet. Sie teilen sich und werden durch die ständige Zell-Neubildung nach oben geschoben. Dabei verhornen sie und werden schließlich als kernlose Hornplättchen von der Hautoberfläche abgeschilfert. Der Prozess von der Zellteilung bis zur Abschilferung dauert etwa vier Wochen.
Während der Verhornung verlieren die Zellen ihren Kern und setzen dabei wasser- und fettlösliche Stoffe (epidermale Lipide) frei. In der obersten Zellschicht der Epidermis, der Hornschicht, sind die Zellen kernlos. Die epidermalen Lipide sind lamellenartig in Schichten angeordnet.
Eine intakte Hornschicht ist von großer Bedeutung für den Hautzustand. Durch die spezielle Anordnung der epidermalen Lipide wird die Wasserverdunstung aus der Haut, also der "Transepidermale Wasserverlust" (TEWL), gesteuert. Der TEWL dient als wichtigstes Maß zur objektiven Beurteilung des Zustands der Hautbarriere. Eine Störung dieser Struktur, zum Beispiel durch häufiges Hände waschen, führt zu einer Verringerung des Wasserbindungsvermögens und zu einer Erhöhung des TEWL. Die Haut wird trockener, empfindlicher und durchlässiger für Fremdstoffe. Gleichzeitig nimmt die Entzündungsbereitschaft zu.
Lederhaut (Dermis)
Unterhalb der Epidermis liegt die Lederhaut, die mit der Epidermis zapfenartig verbunden ist. Sie ist mit ihrem faserreichen Bindegewebe verantwortlich für die Festigkeit und die Belastbarkeit der Haut bei mechanischen Einwirkungen, wie Stoß oder Zug.
Die Lederhaut versorgt aufgrund ihrer zahlreichen Blut- und Lymphgefäße die Epidermis mit Nährstoffen und gewährleistet den Abtransport von Schadstoffen.
Darüber hinaus enthält die Lederhaut neben Muskel- und Nervenfasern auch die Hautanhangsgebilde (Haarwurzeln, Talgdrüsen, Schweißdrüsen).
Unterhaut (Subcutis)
Die Unterhaut besteht aus Bindegewebe, in dem Fettzellen eingelagert sind.
Sie schützt die darunter liegenden Organe vor Druck und Stoß und dient aufgrund der Fetteinlagerungen als Wärmespeicher.
2 Erkrankungen der Haut
Bei beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich zu 90 % um Ekzeme. Betroffen sind meistens die Hände, da sie am häufigsten den schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind.
2.1 Ekzemformen
Unabhängig von den Ursachen handelt es sich bei einem Ekzem um eine Entzündungsreaktion der Haut. Charakteristische Kennzeichen sind beispielsweise Rötung, Hauttrockenheit, Hautschuppung, Bläschenbildung oder Nässen.
Entsprechend ihren Ursachen können Ekzeme durch äußere (exogene) oder innere (endogene) Einflüsse entstehen (Abb. 2-1). Daneben gibt es Mischformen. Sowohl exogene als auch endogene Ekzeme können akut oder chronisch auftreten. Exogene Ekzeme werden auch als Kontaktekzeme bezeichnet.
Alle Ekzemarten können beruflich verursacht oder durch hautbelastende Tätigkeiten verschlechtert werden.
Abb. 2-1 Ekzemformen nach ihrer Ursache
2.1.1 Exogene Ekzeme
Akuttoxisches und irritatives Kontaktekzem
Ein akuttoxisches Ekzem ist meist die Folge einer kurzfristigen, starken Einwirkung hautschädigender Stoffe, zum Beispiel Säuren oder Laugen.
Jeder Mensch reagiert unmittelbar nach Einwirkung derartiger Stoffe mit einer akuten Entzündung.
Nach Ende der Einwirkung heilt das Ekzem in der Regel ab.
Demgegenüber entsteht das irritative Kontaktekzem (Abnutzungsekzem, subtoxischdegeneratives Ekzem) durch die wiederkehrende Hautbelastung mit schwach hautschädigenden Stoffen wie Wasser, wassergemischten Kühlschmierstoffen oder Tensidlösungen.
Auf jede Einwirkung von außen antwortet die Haut mit der Aktivierung von Abwehr- und Reparaturmechanismen, um den ursprünglichen Hautzustand wiederherzustellen (Regeneration). Werden die Regenerationsmechanismen der Haut regelmäßig zu stark strapaziert oder setzt wiederholt eine Hautreizung ein, bevor ein Reparaturprozess abgeschlossen ist, summieren sich die Schädigungen.
Abb. 2-2 Trockene Haut
Abb. 2-3 Ekzem im Fingerzwischeraum
- wird nicht dargestellt -*)
Abb. 2-4 Fortgeschrittenes Ekzem mit Rissen, Rötungen, Schrunden
Abhängig von der Art, der Häufigkeit und der Dauer der Schädigung sowie individuellen Faktoren, wie Veranlagung und Alter, wird früher oder später eine Schwelle erreicht, an der die Regenerationsmechanismen überlastet sind. Die Haut wird zunächst trocken und rissig (Abb. 2-2). Besonders der Handrücken und die Fingerzwischenräume können stark betroffen sein (Abb. 2-3).
Allergisches Kontaktekzem
Allergische Ekzeme sind in der Bevölkerung weit verbreitet.
Bei einer Allergie handelt es sich um eine "fehlgeleitete Reaktion" des Immunsystems im Sinne einer "überschießenden" Entzündungsreaktion auf einen oder mehrere Stoffe.
Eine Allergie kann sich als Folge eines irritativen Kontaktekzems entwickeln (Zweiphasenekzem, Abb. 2-5). Die chronische Einwirkung von hautirritierenden Stoffen kann zur Hauttrockenheit und zu einer Störung der Hautbarriere führen, bei der eine begünstigende Entzündungsreaktion vorliegt. Als Folge können Stoffe besser in die Haut eindringen und zu einer Sensibilisierung führen. Kommt es zu einem erneuten Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff, kann ein allergisches Kontaktekzem entstehen. Unabhängig davon können Allergien aber auch ohne Vorschädigung der Haut entstehen (Einphasenekzem).
Bei beruflich verursachten allergischen Kontaktekzemen liegt eine Allergie des sogenannten verzögerten Typs vor. Das bedeutet, dass die allergischen Hauterscheinungen zeitlich um Tage verschoben zum Allergenkontakt auftreten können.
Die allergische Reaktionsfähigkeit kann ein Leben lang erhalten bleiben. Ein Kontakt zu dem Allergie auslösenden Stoff ist konsequent zu vermeiden. Gelingt das nicht, ist ein chronischer Verlauf vorprogrammiert.
Abb. 2-5 Zweiphasige Entwicklung des allergischen Kontaktekzems
Die Hautärztin oder der Hautarzt kann durch einen Allergietest auf der Haut (Epikutantest) feststellen, ob eine Sensibilisierung vorliegt. Es gibt spezielle Testreihen für berufliche Kontaktallergene, zum Beispiel für Kühlschmierstoffe, Metalle, Lacke, Plastik und Klebstoffe, Gummichemikalien und Konservierungsmittel. Die Ergebnisse werden in einen Allergiepass eingetragen und den betroffenen Personen ausgehändigt.
2.1.2 Endogene Ekzeme
Atopische Ekzeme
Unter Atopie versteht man eine erbliche Veranlagung, mit Überempfindlichkeit auf den Kontakt mit ansonsten harmlosen Substanzen aus der Umwelt zu reagieren.
Zum atopischen Formenkreis gehören: Neurodermitis, allergisches Asthma und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung, wie Heuschnupfen und durch Hausstaubmilben verursachter Schnupfen.
Diese Erkrankungsformen können entweder allein, nacheinander oder auch parallel auftreten.
Das atopische Ekzem ist eine chronische Hauterkrankung. Es wird auch als Neurodermitis, atopische Dermatitis und endogenes Ekzem bezeichnet. Das atopische Ekzem verläuft schubweise und hat ein individuelles, vom Lebensalter abhängiges Erscheinungsbild. Charakteristisch sind die ausgeprägte Hauttrockenheit und ein hochgradiger Juckreiz. Das atopische Ekzem ist nicht heilbar, jedoch behandelbar.
Aufgrund einer genetisch bedingten Störung der Hautbarriere ist die Haut von Menschen mit atopischer Veranlagung besonders empfindlich und wenig belastbar. Unter anderem ist die Entzündungsbereitschaft erhöht. Die berufliche Tätigkeit kann zu einer Verschlimmerung führen.
Die Haut von atopisch veranlagten Menschen reagiert besonders empfindlich. Sie sollten Beschäftigungen mit hohem Reizungspotential der Haut meiden, da auf dem Boden einer Hautreizung und Barriereschädigung vermehrt Kontaktallergien vom Spät-Typ entstehen können. Viele der betroffenen Personen neigen zusätzlich zu allergischen Reaktionen der Haut auf Fremdeiweiß (z.B. in Mehlen, Tierprodukten, -haaren und -ausscheidungen). Die Erkrankung wird dann als Typ-I-Allergie (Soforttyp-Reaktion) bezeichnet. An den Kontaktstellen kommt es nach wenigen Minuten bis Stunden zum Auftreten von Quaddeln, später auch Ekzemen. Eine Sonderform ist die Mehlproteindermatitis bei Bäckern.
Bei atopisch veranlagten Menschen ist eine intensive Beratung zu Hautgefährdungen und geeigneten Schutzmaßnahmen notwendig - besonders bei Eintritt in das Berufsleben.
2.2 Weitere berufsrelevante Hauterkrankungen
Die Schuppenflechte, auch Psoriasis genannt, ist eine erblich bedingte, chronisch-entzündliche, nicht ansteckende Hauterkrankung, die mit plaqueartigen Schuppungen auf stark geröteter, entzündeter Haut einhergeht. Die Erkrankung verläuft schubweise.
Mykosen (Hauterkrankungen durch Pilze) sind relativ selten berufsbedingt. Es handelt sich dabei um eine ansteckende, durch Pilze verursachte Hauterkrankung. Da die Erreger feuchtwarmes Klima bevorzugen, werden Mykosen vor allem an den Füßen beobachtet (Fußpilz). Dichtes, abschließendes Schuhwerk begünstigt die Erkrankung. Ansteckungsgefahr besteht zum Beispiel in Umkleideräumen und Gemeinschaftsduschen im Betrieb.
2.3 Hautprobleme im Fußbereich
Hauterkrankungen manifestieren sich nicht nur an den Händen, sondern können in gleicher Weise auch an den Füßen auftreten. Ekzeme und Pilzerkrankungen stehen dabei im Vordergrund. Daneben können genetisch bedingte Hauterkrankungen, zum Beispiel Neurodermitis oder Schuppenflechte, gewisse Medikamente oder innere Erkrankungen, zum Beispiel Diabetes, zu Hautveränderungen führen, die unter Umständen durch die berufliche Tätigkeit verstärkt werden.
Schweißneigung, Fußfehlstellungen, Übergewicht, körperliche Belastung, Verletzungsfolgen, Diabetes, Venenerkrankung und Rheuma begünstigen Fußhautprobleme.
2.4 UV-strahlungsinduzierte Hautschädigungen
UV-Strahlung kann an der Haut Entzündungsreaktionen (Erythem, also Rötung, Schwellung und Schmerzen (Sonnenbrand)) hervorrufen. In Abhängigkeit von der Strahlungsintensität kann es an der Haut zu schmerzhaften Verbrennungen mit Blasenbildung kommen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche oder künstliche Strahlungsquelle handelt; allein die spektrale Zusammensetzung der Strahlung ist entscheidend.
Bei langjähriger Einwirkung von Sonnenstrahlung ist das Risiko für vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs (bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, z.B. Plattenepithelkarzinome) sowie dessen Vorstufen (aktinische Keratosen) erhöht.
Auch die Bindehäute und die Hornhaut der Augen sind durch UV-Strahlung gefährdet (Keratitis solaris, Verblitzung). Am Auge drohen Linsentrübungen (Katarakt, bzw. Grauer Star).
=> DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne"
Zahlreiche Links und Informationen rund um das Thema Sonne sind unter www.dguv.de, Webcode: d1028607 zu finden.
2.5 Krebserkrankungen der Haut
Krebserkrankungen der Haut können verschiedene Ursachen haben. Genetische Veranlagung, Hauttyp, die Einwirkung beruflicher und außerberuflicher Faktoren (UV-Strahlung, Chemikalien, bestimmte Medikamente) oder auch die Kombination der verschiedenen Einflüsse spielen eine Rolle. Beruflich relevante Gefährdungen können sein:
2.6 Individualprävention
Treten durch die Tätigkeit Hautprobleme auf, sollten Vorgesetzte und der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin informiert und einbezogen werden. Sowohl Hautärzte und Hautärztinnen als auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen können über eine Meldung an den Unfallversicherungsträger Maßnahmen der Individualprävention einleiten (Hautarztbericht/betriebsärztlicher Gefährdungsbericht Haut, www.dguv.de, Webcode: d33495).
Maßnahmen der Individualprävention durch den Unfallversicherungsträger können sein:
Auskunft darüber, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahmen unterstützt werden, gibt der zuständige Unfallversicherungsträger. Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist die Mitwirkung der erkrankten Personen und aller betrieblich Beteiligten wichtig.
=> DGUV Information 250-005 " Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen"
3 Gefährdungsbeurteilung
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen feststellen, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Verfügen sie nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, müssen sie sich fachkundig beraten lassen. Fachkundig können besonders die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein (§ 6 (11) GefStoffV).
Aus der Gefährdungsbeurteilung müssen die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die getroffenen Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen (vergleichbare Arbeitsplätze, gleiche Tätigkeiten) genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes für jede der zu betrachteten Tätigkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Haut kann besonders durch chemische, physikalische oder biologische Einwirkungen gefährdet werden (siehe auch Tabelle 3-1).
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind alle hautgefährdenden Tätigkeiten zu ermitteln. Dabei ist der gesamte Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Dazu gehören
Tabelle 3-1: Liste hautgefährdender Tätigkeiten und Einwirkungen (Beispiele)
Arbeitsverfahren/Arbeitsbereiche | Schädigende Einwirkung (Noxe) |
1. Spanabhebende und spanlose Bearbeitung | Wassergemischte und nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe, Ziehfette (Seifen), Öle, Fette, Metallabrieb, Späne, Holzstäube |
2. Instandhaltung, Montage | Öle, Fette, Kraftstoffe, aber auch wässrige Noxen (z.B. bei wassergemischten KSS an CNC-Automaten) |
3. Reinigen und Entfetten | Wässrige/wassermischbare Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Lösemittel |
4. Beschichten (z.B. Lackieren), Kleben, Laminieren | Lacke, Klebstoffe, Laminierharze/Härter, z.B. Acrylate, Methacrylate, Isocyanate in Polyurethansystemen, Epoxidharze und deren Härter, Lösemittel |
5. Galvanik | Salzlösungen, Säuren, Laugen |
6. Härterei | Wässrige und nicht wässrige Abschreckmittel, Mineralöle, Hitze |
7. Tätigkeiten mit stark haftenden Verschmutzungen | Beispielsweise Lacke, Kleber, Zunder, gebrauchte Öle und Fette, Graphit, Ruß, Asphalt, Bitumen |
8. Feuchtarbeit | Nässe, häufige Händereinigung, Feuchtigkeitsstau beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe über einen langen Zeitraum (siehe TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt") |
9. Schweißen | Künstliche UV-Strahlung |
10. Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) | Mechanische Hautreizung durch Fasern |
11. Mechanische Belastung | Druck und/oder Reibung, Späne, Händereinigung mit reibemittelhaltigen Handreinigungsmitteln oder Bürsten |
12. Arbeiten im Freien | Natürliche UV-Strahlung (Sonnenstrahlung) |
13. Umgang mit Verstorbenen (Tischlereien) | Biostoffe |
Gefährdungen durch Feuchtarbeit
Feuchtarbeit ist unabhängig von der Branche eine Hauptursache von Hauterkrankungen.
Zur hautgefährdenden Feuchtarbeit gehören gemäß TRGS 401
Der Kontakt mit Wasser führt zu einem Aufquellen der Haut. Bei häufigem Kontakt über einen längeren Zeitraum kann die Hautstruktur verändert und die Barrierewirkung der Haut geschwächt werden. Verstärkt wird das durch entfettend wirkende Stoffe im Wasser (Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kühlschmierstoffe).
Aktuellen Studien zufolge führt der Kontakt mit Wasser zu einer früheren und stärkeren Barriereschädigung als das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe über den gleichen Zeitraum. Das ausschließliche Tragen von Schutzhandschuhen ohne weitere chemische oder mechanische Gefährdungen führt nicht zu einer Barriereschädigung. Es gibt jedoch Hinweise, dass die Haut nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen empfindlicher gegenüber mechanischen Belastungen sowie gegenüber Tensiden reagiert. Außerdem kann nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen die Barriereregeneration verzögert sein.
Das Irritationsvermögen von Hautreinigungsmitteln ist abhängig von der Zusammensetzung des Hautreinigungsmittels, besonders jedoch von der Art und Konzentration der eingesetzten Tenside und gegebenenfalls der enthaltenen Reibekörper und Lösemittel. Die Kombination der häufigen tensidischen Händereinigung mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe kann zu einer verstärkten Irritation führen.
Gefährdungen durch Gefahrstoffe
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt eine wichtige Informationsquelle.
Der Abschnitt 6 dieser Broschüre enthält ausführliche Informationen zu konkreten Gefährdungen und Maßnahmen.
Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" ist die Grundlage für die Beurteilung der Gefährdung durch Hautkontakt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gefährdungen durch Hautkontakt treten auf durch:
Bei Tätigkeiten mit Gefährdung durch Hautkontakt unterscheidet die TRGS 401 drei im Risiko abgestufte Gefährdungskategorien, denen unterschiedliche Schutzmaßnahmen zugeordnet werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die Gefährdungskategorie zu ermitteln und den Einsatz der damit verbundenen Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die Zuordnung der erforderlichen Maßnahmen zum Gefährdungsgrad (gering - mittel - hoch) erfolgt anhand der gefährlichen Eigenschaften des Stoffs oder der Zubereitung (H-Satz) sowie der Dauer und des Ausmaßes des Hautkontakts.
Anlage 4 der derzeit gültigen TRGS 401 enthält eine Gefährdungsmatrix, die sich noch auf die früheren Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien bezieht. Durch das "Global Harmonisierte System" (GHS- oder CLP-Verordnung) werden Gefahrstoffe mit neuen Piktogrammen und mit H-Sätzen ("hazard statements") anstelle der R-Sätze gekennzeichnet. Die TRGS 401 wird zurzeit an das neue System angepasst.
Tabelle 3-2: Für die Beurteilung der Gefährdung durch Hautkontakt relevante H-Sätze
H-Satz | Beschreibung der Gefährdung |
EUH 066 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H311 | Giftig bei Hautkontakt. |
H312 | Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H350 | Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H370 | Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H371 | Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H372 | Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
H373 | Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
Um die Gefährdungskategorie in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften nach CLP-Verordnung und der Art und Dauer der Exposition ermitteln zu können, sind in Tabelle 3-3 die Arbeitshilfen der DGUV zur Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe und Gemische, die nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sind, aufgeführt. Sie sind auch unter www.dguv.de, Webcode: d160116 verfügbar.
Tabelle 3-3: Arbeitshilfe Teil 1 Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung
Tabelle 3-4: Arbeitshilfe Teil 2 Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe der Gefahrenklasse "Spezifische Zielorgan-Toxizität" (STOT) nach der CLP-Verordnung
Beispiele für die Anwendung der Tabelle 3-3 (Arbeitshilfe Teil 1 Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung):
Physikalische Gefährdungen
Durch mechanische Einwirkungen können Mikroverletzungen entstehen, durch die die Arbeitsstoffe in tiefere Hautschichten eindringen. Ähnliche Effekte werden durch Schnitte und Stiche bewirkt.
Zu den mechanischen Gefährdungen gehören zum Beispiel:
Daneben kann auch eine heiße Arbeitsumgebung zu Hautproblemen führen, da höhere Temperaturen einen starken Feuchtigkeitsverlust der Haut hervorrufen. Starkes Schwitzen führt zu einer Aufquellung der Haut, die dadurch leichter irritierbar ist.
Demgegenüber wird die Haut bei Kälte weniger durchblutet. Die Regeneration und die Talgproduktion sind vermindert. Kalte Luft ist trockener und entzieht der Haut Feuchtigkeit.
Weiterhin können natürliche und künstliche UV-Strahlung die Haut schädigen. Als akute Folge einer zu hohen Bestrahlung können Hautrötungen und Sonnenbrand entstehen. Chronische Folgen können vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs sein.
Biologische Gefährdungen
Bei Biostoffen handelt es sich überwiegend um Mikroorganismen, wie Bakterien, Pilze und Viren, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.
Für Tätigkeiten mit Biostoffen gelten die Regelungen der Biostoffverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen BioStoffV).
Im Holz- und Metallbereich liegen Expositionen im Sinne der BioStoffV - von Ausnahmen abgesehen - vorwiegend bei Tätigkeiten mit wässrigen Umlaufmedien im neutralen und alkalischen pH-Bereich, bei Wartungsarbeiten an kontaminierten Geräten, Gegenständen oder in kontaminierten Bereichen etc. vor. Da eine Substitution der Biostoffe in der Regel nicht möglich ist, kommt den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Auch Schutzhandschuhe können bei solchen Tätigkeiten sinnvoll sein, die aufgrund anderer Gefährdungen (zum Beispiel zum Schutz vor Gefahrstoffen) zumeist ohnehin getragen werden müssen. Da bei wässrigen Medien die Biostoffe in der Flüssigkeit enthalten sind, schützen flüssigkeitsdichte Handschuhe ausreichend.
Eine wichtige Ausnahme für Tischlereibetriebe, die auch Bestattungen anbieten, ist der Umgang mit Verstorbenen. Es bestehen Gefährdungen durch Biostoffe auf oder in der verstorbenen Person, in den Körperöffnungen, auf der mit Blut, Körpersekreten und Ausscheidungen verunreinigten Wäsche sowie an Instrumenten, Arbeitsmitteln und Räumen. Bei Bergungen von Unfallopfern und beim Umlagern von Verstorbenen können durch das Komprimieren der Lunge und die austretende Restluft luftgetragene Biostoffe in den Atembereich der beteiligten Personen gelangen.
Direkte Hautgefährdungen können durch mögliche ungeschützte Kontakte zu Haut- und Nagelpilzen (Dermatophyten) oder zu Parasiten wie Krätzmilben (Scabies, meldepflichtig!) Läusen und Flöhen bestehen; über Flohbisse können zudem Infektionserreger übertragen werden. Weiterhin besteht bei ungeschützten Hautkontakten die Gefahr, dass es über Verletzungen der Haut zum Eindringen von blutübertragbaren Infektionserregern, wie dem HIV- oder Hepatitis B/C-Virus, kommen kann. Bei Benutzung von geeigneten Schutzhandschuhen ist die Gefahr des Infektionsrisikos der Haut jedoch sehr gering.
=> In der DGUV Information 214-021 "Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen" wird dieses Thema ausführlich behandelt. Daneben werden auch konkrete hygienische Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.
4 Schutzmaßnahmen
Durch geeignete Schutzmaßnahmen sollen Hautgefährdungen bei der beruflichen Tätigkeit minimiert werden. Dabei ist das STOP-Modell zu berücksichtigen:
4.1 Substitution
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat im Rahmen der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung die Möglichkeit der Substitution zu prüfen und unter Berücksichtigung der Kriterien nach TRGS 600 "Substitution" umzusetzen. Die Vermeidung oder die Verringerung der Gefährdung durch Substitution hat als Schutzmaßnahme Priorität. Sie umfasst die Vermeidung des Gefahrstoffs, den Ersatz durch einen weniger gefährlichen Stoff oder den Einsatz von Verfahren ohne oder mit geringerem Hautkontakt. Beispiele sind:
=> Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution" oder die Anlage 6 der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt".
4.2 Technische Schutzmaßnahmen
Häufig kann nicht auf weniger gefährliche Arbeitsstoffe zurückgegriffen werden. Dann sind technische Schutzmaßnahmen anzuwenden, zum Beispiel bei:
Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen in der mechanischen Fertigung:
Tätigkeiten mit Lacken, Lösemitteln, Klebstoffen:
Tätigkeiten in der Galvanik:
Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung):
Sonstige Tätigkeiten:
4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene
Arbeitshygienische und organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel:
Bei Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung):
4.4 Persönliche Schutzmaßnahmen
Lassen sich die Hautgefährdungen nicht durch Substitution oder technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vermeiden oder ausreichend vermindern, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Beispiele dafür werden in diesem Abschnitt sowie für spezielle Arbeitsbereiche in Abschnitt 6 beschrieben.
In der Metall- und Holzbranche werden überwiegend Schutzhandschuhe (Abschnitt 4.4.1) und Hautschutzmittel (Abschnitt 4.4.2) verwendet, darüber hinaus gegebenenfalls Augen- oder Gesichtsschutz, Schutzkleidung oder Schutzschürzen.
Bei der Auswahl persönlicher Schutzmaßnahmen haben geeignete Schutzhandschuhe Vorrang vor Hautschutzmitteln. Hautschutzmittel sollten nur dann gewählt werden, wenn das Tragen von Schutzhandschuhen nicht möglich oder nicht erlaubt ist, zum Beispiel bei Tätigkeiten an Maschinen mit Einzugsgefahr.
Bei mechanischen Gefährdungen kann ein praxisrelevanter Schutz nicht durch Hautschutzmittel, sondern nur durch einen geeigneten Schutzhandschuh bewirkt werden.
4.4.1 Schutzhandschuhe
Allgemeines
Schutzhandschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie sollen vor folgenden Gefährdungen schützen:
Die Kennzeichnung von Schutzhandschuhen zeigt, gegen welche Gefahren sie schützen. Bestandteile der Kennzeichnung sind neben dem CE-Zeichen auch die spezifischen graphischen Symbole (Abb. 4-1).
Abb. 4-1 Graphische Symbole nach DIN EN ISO 21420 "Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren"
Das graphische Symbol "aufgeschlagenes Buch" der DIN EN ISO 21420 weist darauf hin, dass zusätzliche Informationen des Herstellers beachtet werden müssen (Anleitung und Information der Hersteller).
Für einige Gefährdungsarten, wie mechanische Risiken, Hitze und Feuer, Kälte und chemische Gefährdungen, werden zusätzlich zum graphischen Symbol noch die geprüften Eigenschaften und die dort erzielten Leistungsstufen angegeben. Das wird exemplarisch in Abb. 4-2 dargestellt.
Abb. 4-2 Graphisches Symbol für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach DIN EN ISO 21420 mit Beispiel einer Kennzeichnung nach DIN EN 388
Die Leistungen von Schutzhandschuhen gegen mechanische Risiken werden nach der DIN EN 388 geprüft. Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich fest. Die Erläuterung der Leistungsarten und Leistungsstufen ergibt sich aus Abb. 4-2. Die Leistungsstufen werden als Zahlen und/oder Buchstaben unter dem graphisches Symbol angegeben und reichen von niedrig (1, bzw. A) bis hoch (4, bzw. 5 oder F).
Nach DIN EN 388 stehen zwei Varianten zur Bestimmung der Schnitthemmung zur Verfügung: der klassische Coupe-Test und der TDM-Test. Im sogenannten Coupe-Test werden Prüfmuster unter konstantem Kraftaufwand mit einem rotierenden, sich entgegen der Rotationsrichtung hin- und her bewegenden Rundmesser geschnitten und das Ergebnis wird in Schutzstufen von 0 bis 5 umgerechnet.
Da Gestricke aus Hybridfasern mit anorganischen Bestandteilen (Glas, Metall etc.) in diesem Verfahren zu einer Abstumpfung der Klinge führen, sind die ermittelten Leistungsstufen für die Schnitthemmmung nur mangelhaft reproduzierbar. Für diese Bauarten steht das Testverfahren nach DIN EN ISO 13997 zur Verfügung (TDM-Test). Dabei wird die Schnitthemmung bei einem einmaligen Kontakt mit einer langen, geraden Klinge unter sich steigerndem Kraftaufwand bestimmt und die minimale Kraft zum Durchschnitt des Prüfmusters nach 20 Millimetern ermittelt. Für Schutzhandschuhe, die keine abstumpfenden Bestandteile beinhalten, bleibt die Prüfung mit dem Rundmesser nach DIN EN 388 bestehen.
Die Prüfmethoden der DIN EN 388 und der DIN EN ISO 13997 sind nicht miteinander vergleichbar. Die Leistungslevel nach DIN EN ISO 13997 werden in Form von Buchstaben angegeben (A bis F; A = geringster Kraftaufwand, F = höchster Kraftaufwand bis zum Durchschneiden des Prüfmusters).
Optional kann ein Handschuh auf seinen Schutz vor Stößen nach DIN EN 13594 geprüft werden. Ist der Test bestanden, wird dies mit dem Buchstaben "P" hervorgehoben.
4.4.1.2 Handschuhmaterialien
Die gängigsten Handschuhmaterialien sind derzeit:
Polymere
Polymere werden als Material für Chemikalienschutzhandschuhe, als Beschichtung für Strickhandschuhe sowie als Fasern eingesetzt (Abb. 4-3).
Abb. 4-3 Handschuhmaterialien aus Polymeren
Chemikalienschutzhandschuhe aus Elastomeren
Elastomere bestehen aus verknäulten, miteinander vernetzten Molekülketten, die sich bei Zug- und Druckbelastung verformen, danach jedoch wieder ihre ursprüngliche Form annehmen.
Sie bilden aufgrund ihrer Elastizität die wichtigste Materialgruppe unter den Chemikalienschutzhandschuhen.
Zur Herstellung von Elastomeren werden häufig Vulkanisationsbeschleuniger wie Thiurame und Carbamate eingesetzt, die Allergien auslösen können. Ob und gegebenenfalls welche Allergie auslösende(n) Stoffe in Schutzhandschuhen bei der Herstellung verwendet werden, kann bei den Herstellern erfragt werden oder ist in der Handschuh-Allergenliste unter www.bgbau.de, Webcode: WCOTRi aufgeführt.
Latex (Naturlatex, NR = Natural Rubber, bzw. Syntheselatex, IR = Isoprene Rubber) ist ein hochflexibles Material mit guten mechanischen Eigenschaften und einem sehr guten Tragekomfort. Es eignet sich bei Kontakt mit nicht aggressiven Chemikalien, wie Wasser, handelsüblichen Reinigungsmitteln und anorganischen Säuren und Laugen. Latex ist jedoch nicht beständig gegenüber Kohlenwasserstoffen, zum Beispiel Ölen und vielen organischen Lösemitteln. Es findet daher im Holz- und Metallbereich wenig Anwendung (Ausnahme: Galvanik).
Polychloropren (CR = Chloroprene Rubber, Neopren®) ist wie Latex ein hochflexibles Material mit sehr guten Trageeigenschaften. Die Alterungs- und Chemikalienbeständigkeit, auch gegenüber Ölen, ist jedoch deutlich besser als bei Latex.
Nitrilkautschuk (NBR = Nitrile Butadiene Rubber) wird durch Polymerisation aus Acrylnitril und Butadien produziert. Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk finden breiten Einsatz im Holz- und Metallbereich, weil sie gegenüber zahlreichen Chemikalien beständig sind. Je nachdem, in welchem Mischungsverhältnis diese beiden Stoffe eingesetzt werden, können die Eigenschaften variieren. Allgemein gilt: Je höher der Acrylnitrilgehalt, desto besser ist die Öl- beziehungsweise Kohlenwasserstoff-, die Alterungs- und Chemikalienbeständigkeit. Mit steigendem Acrylnitril-Anteil wird der Handschuh jedoch auch steifer.
Butylkautschuk (Butyl, IIR = Isobutylene Isoprene Rubber) wird aus Isopren und Isobutyl hergestellt. Wie Latex hat dieses Material nur eine geringe Beständigkeit gegen Öle, Fette, aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe und Chlorkohlenwasserstoffe. Butylkautschuk eignet sich vor allem zum Schutz vor Estern, Ketonen und Aldehyden (Bestandteile vieler Lacke).
Fluorkautschuk (FKM = Fluorkautschuk-Monomere, Viton®) ist ein extrem gasdichtes Material mit sehr hoher Chemikalien- und Alterungsbeständigkeit. Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk sind jedoch relativ teuer.
Schutzhandschuhe aus Plasten
Polyvinylchlorid (Vinyl, PVC), Polyvinylalkohol (PVA), Polyethylen (PE) und Polyamid (PA) gehören zu den Thermoplasten.
Sie bestehen aus unvernetzten, wenig oder nicht verzweigten (linearen) Kohlenstoffketten.
Polyvinylchlorid ist charakterisiert durch eine geringe Flexibilität, die durch Zusatz von Weichmachern kompensiert werden kann. Schutzhandschuhe aus Vinyl sind mechanisch kaum belastbar. Sie sind beständig gegen alkalische Lösungen (Laugen) und nicht- oxidierende Säuren, zum Beispiel Salzsäure. Bei Kontakt mit organischen Lösemitteln werden die Weichmacher herausgelöst, so dass der Handschuh spröde und damit unbrauchbar wird.
Polyvinylalkohol ist ein wasserlöslicher Thermoplast und daher als Material für Schutzhandschuhe nur sehr eingeschränkt geeignet.
Polyethylen und Polyamid werden im Bereich von Schutzhandschuhen nicht als Beschichtungsmaterial, sondern als Kunstfaser für Gewebehandschuhe (Strickhandschuhe) eingesetzt. Polyethylen wird auch in Laminaten verwendet.
Polyurethan gehört zu den Duroplasten. Dabei handelt es sich um stark quervernetzte Kunststoffe, die deutlich härter und spröder als Thermoplaste sind. Polyurethan wird zur Beschichtung von Strickhandschuhen verwendet.
Laminate
Als Laminate werden Handschuhe bezeichnet, die aus mehreren Schichten unterschiedlicher Materialien zusammengeschweißt werden, zum Beispiel Polyethylen oder Polyvinylalkohol.
Sie eignen sich für spezielle Einsatzbereiche, in denen der Kontakt mit Gefahrstoffen durch andere Chemikalienschutzhandschuhe nicht ausreichend vermieden werden kann.
Nachteilig ist die geringe Reißfestigkeit der Nähte, die Steifigkeit des Materials und der eingeschränkte Tragekomfort.
Strick und Gewebe
Strick- und Gewebehandschuhe können je nach Ausführung gegen mechanische und thermische Belastungen der Haut schützen.
Ferner können sie auch im Produktschutz und als Unterziehhandschuh getragen werden.
Als Materialien werden Baumwolle, Polyamid sowie schnitthemmende Materialien wie Aramide, ultrahochmolekulares Polyethylen oder schnitthemmende Hybridgarne eingesetzt.
Entscheidend für die Eigenschaften der Handschuhe sind die eingesetzten Gewebe. So bietet zum Beispiel Aramid-Gewebe einen guten Schnitt- und Hitzeschutz, Baumwollgewebe wird als Unterziehhandschuh oder Trägermaterial für kunststoffbeschichtete Handschuhe verwendet.
Reine Stoff- und Gewebehandschuhe sind feuchtigkeitsdurchlässig (nicht okklusiv wirkend), so dass der Hautschweiß an die Umgebung abgegeben werden kann. Sie sind als Schutz gegen Flüssigkeiten wie Wasser, Öl und Fett nicht geeignet.
Beschichtete Gewebehandschuhe werden als Montagehandschuhe für Arbeiten mit höheren Anforderungen an das Tastempfinden eingesetzt. Je nach Trägermaterial können sie auch gute schnitthemmende Eigenschaften bieten.
Bei beschichteten Gewebehandschuhen handelt es sich nicht um Chemikalienschutzhandschuhe. Sie sind für Tätigkeiten mit Flüssigkeiten nicht geeignet. Wenn mit flüssigen Medien gearbeitet wird, werden teilbeschichtete Schutzhandschuhe durchfeuchtet und es kommt zu einem intensiven Hautkontakt mit dem flüssigen Arbeitsstoff.
Leder
Lederhandschuhe werden zum Schutz vor mechanischen und thermischen Belastungen eingesetzt.
Auch Schweißerschutzhandschuhe bestehen aus Leder.
Der überwiegende Teil der betrieblich eingesetzten Lederhandschuhe wird aus chromgegerbtem Leder hergestellt, da dieses mechanisch und thermisch widerstandsfähig, gleichzeitig aber auch weich und gut haltbar ist. Bei chromgegerbten Lederhandschuhen ist darauf zu achten, dass der Chrom-VI-Gehalt wegen der Allergie auslösenden Wirkung normenkonform unter der Nachweisgrenze liegt (3 mg/kg Leder). Leder für Arbeitsschutzhandschuhe können auch in chromfreien Gerbverfahren produziert werden, sind dann jedoch weniger widerstandsfähig gegenüber mechanischen Belastungen.
Grundsätzlich sollten Lederhandschuhe nur in trockenen Arbeitsbereichen benutzt werden. Sie sind flüssigkeitsdurchlässig und schützen daher nicht bei Kontakten mit Flüssigkeiten wie Kühlschmierstoffen oder Ölen. Sofern keine schnitthemmende Fütterung eingearbeitet ist, sind sie auch nicht für Tätigkeiten mit scharfen Gegenständen geeignet. Je nach Art des Leders haben Lederhandschuhe jedoch teilweise eine gute Durchstichfestigkeit und eignen sich dann für den Umgang mit grathaltigen Werkstücken.
4.4.1.3 Chemikalienschutzhandschuhe
Chemikalienschutzhandschuhe sollen vor der Einwirkung von Gefahrstoffen schützen. Daher darf sich der Handschuh beziehungsweise das Handschuhmaterial beim vorgesehenen Kontakt zum Gefahrstoff durch diesen nicht verändern.
Das Eindringen von Stoffen durch makroskopisch kleine Löcher, zum Beispiel durch poröse Materialien, Nähte oder Nadellöcher, bezeichnet man als Penetration.
Veränderungen wie Schuppenbildung, Quellung, Auflösung oder Versprödung des Handschuhmaterials bezeichnet man als Degradation.
Trifft ein Stoff auf die Oberfläche eines Chemikalienschutzhandschuhs, kann er vom Handschuhmaterial aufgenommen werden (Absorption), durch das Handschuhmaterial wandern (Permeation) und auf der Handschuhinnenseite abgegeben werden (Desorption). Dieser Prozess kann ohne Materialveränderungen ablaufen und ist daher für die anwendenen Personen auch "äußerlich" oft nicht erkennbar.
Die Zeitspanne vom ersten Kontakt der Chemikalie mit der Handschuhoberfläche bis zum Austritt auf der Innenseite bezeichnet man als Durchbruchszeit (DBZ). Sie wird labortechnisch unter Standardbedingungen (DIN EN 16523-1, ehemals DIN EN 374-3) bei 23 °C und Dauerkontakt mit einer Prüfchemikalie bestimmt. Der Norm entsprechend ist die Durchbruchzeit erreicht, wenn 1 µg · cm2 · min-1 der Prüfchemikalie auf der Handschuhinnenseite gemessen werden. Je nach Dauer der Durchbruchzeit wird dem Handschuh für diese Chemikalie ein Schutzindex zugeordnet (Leistungslevel).
Die normenkonforme Bestimmung der Durchbruchzeit dient hauptsächlich dem Vergleich verschiedener Produkte. Sie repräsentiert nicht die Bedingungen, die in der Praxis angetroffen werden. Zur Abschätzung der maximalen Tragedauer in der Praxis müssen zusätzlich thermische und mechanische Einflüsse berücksichtigt werden. Daher ist die maximale Tragedauer im Betrieb immer geringer als die unter Standardbedingungen ermittelte Durchbruchszeit. Gemäß TRGS 401 ist sie auf ein Drittel zu kürzen. Die Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen können auf Basis spezifischer Messungen abweichende Angaben machen.
Die Leistung von Chemikalienschutzhandschuhen gegen über Chemikalien wird entsprechend der Norm DIN EN ISO 374-1 bestimmt. Die Bestimmung der Permeation erfolgt nach der DIN EN 16523-1 (Tabelle 4-1).
Tabelle 4-1: Normen zur Leistungsbeschreibung von Chemikalienschutzhandschuhen
Norm | Name |
DIN EN ISO 374-1: 2018-10 | Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken |
DIN EN ISO 374-1: 2018-10 | Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration |
DIN EN 16523-1: 2018-12 | Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien - Teil 1: Permeation durch potentiell gefährliche flüssige Chemikalien unter Dauerkontakt |
DIN EN ISO 374-4: 2020-04 | Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien |
DIN EN ISO 374-5: 2017-03 | Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen |
Die Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien werden in der DIN EN ISO 374-1 definiert. Wenn weitere Anforderungen, zum Beispiel in Bezug auf mechanische oder thermische Risiken notwendig sind, muss zusätzlich die entsprechende spezifische Leistungsnorm verwendet werden. Eine Aufstellung der relevanten Normen befindet sich in Anhang 1 "Literaturverzeichnis" und in Tabelle 4-1.
In der DIN EN ISO 374-1 werden die Schutzindices in Bezug auf die Durchbruchzeit (DBZ) definiert (Tabelle 4-2). Auch die festgelegten Prüfsubstanzen sind in dieser Norm aufgeführt (Tabelle 4-3). Weiterhin werden in der DIN EN 374-1 die Kennzeichnungselemente geregelt (Abb. 4-4).
Tabelle 4-2: Leistungsstufen nach Permeation (DIN EN ISO 374-1)
Schutzindex | Klasse | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
DBZ (Min.) | > 10 | > 30 | > 60 | > 120 | > 240 | > 480 |
Tabelle 4-3: Liste der Prüfchemikalien nach DIN EN ISO 374-1
Prüfchemikalie | Klasse |
A Methanol | Primärer Alkohol |
B Aceton | Keton |
C Acetonitril | Nitril |
D Dichlormethan | Chlorkohlenwasserstoff |
E Kohlenstoffdisulfid | Schwefelhaltige organische Verbindung |
F Toluol | Aromatischer Kohlenwasserstoff |
G Diethylamin | Amin, aliphatisch |
H Tetrahydrofuran | Heterocyclische Etherverbindung |
I Ethylacetat | Ester |
J n-Heptan | Aliphatischer Kohlenwasserstoff |
K Natriumhydroxid 40 % | Anorganische Base |
L Schwefelsäure 96 % | Anorganische Säure, oxidierend |
M Salpetersäure 65 % | Anorganische Säure, oxidierend |
N Essigsäure 99 % | Organische Säure |
O Ammoniakwasser 25 % | Organische Base |
P Wasserstoffperoxid 30 % | Peroxid |
S Flusssäure 40 % | Anorganische Säure |
T Formaldehyd 37 % | Aldehyd |
Abb. 4-4 Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen nach DIN EN ISO 21420 mit den Anforderungen nach DIN EN 374-1
Alle flüssigkeitsdichten Handschuhe können das graphische Symbol "Erlenmeyerkolben" tragen, wenn sie einem der folgenden 3 Typen entsprechen:
4.4.1.4 Auswahl von Schutzhandschuhen
Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an die Schutzhandschuhe festzulegen. Die genormten Leistungsanforderungen, zum Beispiel mechanische Gefährdungen, Hitze, Kälte und Chemikalienschutz, mit den unterschiedlichen Leistungsstufen helfen dabei, einen auf die Bedürfnisse des Arbeitsplatzes abgestimmten Handschuh auszuwählen. Dabei ist zum Beispiel der Chemikalienschutz oder die Schnitthemmung für den Einsatz an einem bestimmten Arbeitsplatz nur eine mögliche Anforderung an den Schutzhandschuh.
Beständigkeit gegenüber Schnitten
Die Bewertung der Schnitthemmung spielt bei vielen Tätigkeiten in der Holz- und Metallbranche eine zentrale Rolle.
Die gemäß der DIN EN 388 ermittelten Schutzlevel sollten jedoch nur als Anhaltspunkte herangezogen werden, da normenkonforme Prüfungen dem Leistungsvergleich dienen und nicht die vielfältigen Bedingungen in der Praxis wiedergeben können.
In den Normen werden beispielsweise glatte, geschliffene Klingen eingesetzt. In der Praxis wird oft mit ungeschliffenen oder grathaltigen Werkstücken gearbeitet. Auch sind die Klinge und das Handschuhmaterial in der Norm trocken und nicht verölt oder feucht. Der Schnittwinkel und die Griffsicherheit haben ebenfalls einen Einfluss auf die Schnittgefährdung in der Praxis. Eine hohe Beständigkeit gegenüber Schnitten entsprechend der Norm ist nicht gleichbedeutend mit einem ebenso hohen Schutz in der Praxis. Nicht selten erweist sich ein schnitthemmender Schutzhandschuh mit mittlerem Schutzlevel in der Praxis als besser geeignet als einer mit dem höchsten Schutzlevel. Zudem haben Schutzhandschuhe mit sehr hoher Beständigkeit gegenüber Schnitten häufig ein schlechteres Griffgefühl, sind weniger feinfühlig und führen zu einer rascheren Handermüdung.
Die Ergebnisse der Normenprüfungen sollten jedoch orientierend für eine Vorauswahl herangezogen werden. Die Eignung eines schnitthemmenden Schutzhandschuhs für eine spezifische Tätigkeit lässt sich dann durch Trageversuche in der Praxis ermitteln. Wichtig ist die Überprüfung der Wirksamkeit, mit der die Auswahl eines Handschuhmodells entweder bestätigt oder widerrufen wird.
Beständigkeit gegenüber Gefahrstoffen
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Auswahl eines geeigneten Schutzhandschuhs von besonderer Bedeutung.
Informationen dazu sind im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt. Die REACH-Verordnung Art. 31 in Verbindung mit Anhang II (8.2.2.2) schreibt für das Sicherheitsdatenblatt nachfolgende Angaben zum Handschutz vor [Quelle:
REACH Verordnung, deutsche konsolidierte Fassung vom 01.01.2020]:
"Der Typ der bei der Handhabung des Stoffs oder Gemischs erforderlichen Schutzhandschuhe ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontakts sowie im Hinblick auf Umfang und Dauer der Hautexposition eindeutig anzugeben. Weitere Angaben betreffen:
Falls erforderlich, sind zusätzliche Maßnahmen zum Handschutz anzugeben." (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach-Verordnung))
Wird im Sicherheitsdatenblatt ein konkretes Handschuhfabrikat benannt, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob es bei der vorgesehenen Tätigkeit einen ausreichenden Schutz gegen alle Gefährdungen bietet. In den Sicherheitsdatenblättern finden sich jedoch nach wie vor Angaben wie "Gummihandschuhe verwenden", die bei der Auswahl eines geeigneten Chemikalienschutzhandschuhs nicht ausreichend sind. Somit muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im Rahmen der Ermittlungspflicht nach der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) feststellen, welcher Chemikalienschutzhandschuh für den konkreten Anwendungsfall einzusetzen ist. Je nach Tätigkeit und verwendeten Arbeitsstoffen muss ein hinreichend beständiger, CE-gekennzeichneter Schutzhandschuh für den speziellen Einsatzzweck ausgewählt werden [Quelle TRGS 401].
Neben der ausreichenden chemischen Beständigkeit müssen auch mechanische und thermische Anforderungen berücksichtigt werden, um den geeigneten Schutzhandschuh in der passenden Bauart auszuwählen. Ferner sind ergonomische Aspekte, zum Beispiel in Bezug auf die Größe und Passform sowie auf das notwendige Tastempfinden und die Griffsicherheit, bei der Auswahl zu beachten.
Ein Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe enthält die Anlage 8 der TRGS 401. Weitere Auswahlhilfen bietet die DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe" mit der in Anhang 1 enthaltenen Checkliste zur Auswahl von Schutzhandschuhen. Anhang 3a der DGUV Information 212-007 erklärt die Handhabung von Chemikalienschutzhandschuhen. Anhang 4 gibt eine Hilfe zur Auswahl der Handschuhgröße.
Die Einbeziehung der Beschäftigten bereits bei der Auswahl der Schutzhandschuhe ist ein wesentlicher Faktor für eine gute Trageakzeptanz.
Nur geeignete Schutzhandschuhe schützen optimal. Bedingt geeignete oder völlig ungeeignete Schutzhandschuhe hingegen täuschen Sicherheit vor und verleiten die Personen, die sie tragen, zu einem sorgloseren Umgang mit den Arbeitsmaterialien oder Arbeitsstoffen ohne ausreichenden Schutz.
Als Orientierung bei der Auswahl von Schutzhandschuhen wurden in den Tabellen des Abschnitts 6 Schutzhandschuhmaterialien verschiedenen Arbeitsbereichen und -stoffen zugeordnet.
Bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe beraten auch die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger und die Hersteller von Schutzhandschuhen.
4.4.1.5 Benutzung von Schutzhandschuhen
In der Praxis zeigt sich, dass ein optimaler Schutz beim Tragen von Schutzhandschuhen nur dann erreicht werden kann, wenn die Handschuhe auch sachgerecht verwendet werden. Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Schutzhandschuhen:
Abb. 4-5 Beispiel für das Trocknen von Schutzhandschuhen
Abb. 4-6 Schutzhandschuhe mit umgeschlagener Stulpe
Abb. 4-7 Reinigen von Schutzhandschuhen
=>DGUV Regel 112-195 und 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
Werden Chemikalienschutzhandschuhe über einen längeren Zeitraum verwendet, kann die Haut durch den sich bildenden Schweiß quellen. Es gibt Hinweise darauf, dass es durch die Kombination aus Okklusion (durch längeres Benutzen von Chemikalienschutzhandschuhen) und Händewaschen zu Barrierestörungen kommen kann. Auch kann die mechanische Belastbarkeit nach dem Tragen von Handschuhen verringert und die Regeneration der Haut verzögert sein. Die regelmäßige Anwendung von Hautpflegemitteln in der arbeitsfreien Zeit spielt daher in der Prävention von Hauterkrankungen eine maßgebliche Rolle.
Um übermäßige Schweißbildung zu vermeiden, sollten flüssigkeitsdichte Handschuhe rechtzeitig gewechselt werden. Empfehlenswert ist der Einsatz von gefütterten Chemikalienschutzhandschuhen oder das Tragen von zusätzlichen Gewebe-Unterzieh-Handschuhen, die bei einer Durchfeuchtung gewechselt werden müssen.
Bei Tätigkeiten an Maschinen muss sichergestellt werden, dass durch das Tragen von Schutzhandschuhen keine zusätzliche Verletzungsgefahr besteht, zum Beispiel durch Erfasst werden von beweglichen Teilen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass aufgrund der Verletzungsgefahr keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen, sind die Arbeitsbereiche entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Anhang "Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs.1 Abschnitt 1.3" (ASR A1.3). zu kennzeichnen. Die Verwendung der Gebots- und Verbotszeichen hat sich in der Praxis bei der Erstellung von Betriebsanweisungen bewährt.
Abb. 4-8 Richtiges Ausziehen von Chemikalienschutzhandschuhen
Abb. 4-9 Gebots- und Verbotszeichen gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung", Ausgabe Februar 2013
4.4.2 Hautmittel
Hautmittel umfassen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel. Bei der Auswahl von Hautmitteln sollte auf eine gute Hautverträglichkeit und ein niedriges allergenes Potential geachtet werden. Wichtig ist ein möglichst geringer Anteil an Duft- und Konservierungsstoffen. Auf Konservierungsstoffe mit hohem Sensibilisierungspotential sollte verzichtet werden. Das sind beispielsweise Chlormethylisothiazolinon (CMI), Methylisothiazolinon (MI), Iodpropinylbutylcarbamat und Bronopol (2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol). CMI und MI dürfen gemäß Kosmetikverordnung in Hautmitteln, die auf der Haut verbleiben (leaveon-Produkte), wie Hautschutzmitteln und Hautpflegemitteln, nicht mehr verwendet werden. Verwendungsbeschränkungen gibt es auch für Iodpropinylbutylcarbamat.
4.4.2.1 Zubereitungsformen von Hautschutz- und Hautpflegemitteln
Hautschutz- und Hautpflegemittel werden in vielfältiger Form, zum Beispiel als Emulsion (Creme, Lotion), Gel oder Schaum, angeboten. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Zubereitungsformen gegeben.
Emulsionen
Bei den meisten Hautschutz- und Hautpflegemitteln handelt es sich um Emulsionen.
Je nach Konsistenz werden sie in Form von Cremes oder Lotionen angeboten.
Die Basis derartiger Systeme bilden Wasser und Fette beziehungsweise Öle. Da diese beiden Komponenten nicht miteinander mischbar sind, werden Emulgatoren zugesetzt, die aufgrund ihres speziellen Aufbaus gewissermaßen eine Brücke zwischen den Wasser- und den Ölmolekülen bilden (Abb. 4-10). Je nach Mischungsverhältnis entsteht ein stabiles Gemisch, in dem entweder das Öl im Wasser oder das Wasser im Öl als fein verteilte Tröpfchen vorliegt. Man spricht von Ölin-Wasser (O/W) und Wasserin-Öl (W/O)-Emulsionen. Typische Alltagsbeispiele sind Milch für eine O/W-Emulsion und Butter für eine W/O-Emulsion.
Bei O/W-Emulsionen umschließt Wasser die fein verteilten Öltröpfchen. Derartige Emulsionen lassen sich leicht verteilen, ziehen schnell und rückstandslos ein und kühlen die Haut. Sie eignen sich zur Anwendung auf normaler Haut. Daneben werden sie bei akuten, nässenden Hautveränderungen eingesetzt.
Abb. 4-10 Emulsionstypen
Demgegenüber sind bei W/O-Emulsionen Wassertröpfchen in Öl verteilt. W/O-Emulsionen hinterlassen einen leichten Fettfilm auf der Haut. Dieser bewirkt nicht nur eine Rückfettung bei trockener Haut, sondern schützt auch vor Feuchtigkeitsverlust. W/O-Emulsionen werden vor allem bei trockener, rauer Haut eingesetzt.
Emulsionen können zusätzlich weitere Komponenten enthalten, zum Beispiel Füllstoffe, Stabilisatoren, Konservierungs- und Duftstoffe. Hautschutzmittel enthalten oft weitere Bestandteile, zum Beispiel adstringierende Stoffe (wie Gerbstoffe), anorganische Aluminiumsalze, Pigmente oder gewisse filmbildende Substanzen. UV-Schutzmittel enthalten spezielle Inhaltsstoffe (UV-Filter und Pigmente), die vor UV-Strahlung schützen. Hautpflegemittel enthalten oft spezielle Feuchthaltesubstanzen, wie Urea oder Glycerin.
Gele
Bei Gelen handelt es sich um Flüssigkeiten, die mit Quellmitteln (Gelbildnern) verfestigt werden.
Basiert das Gel auf einer wasserlöslichen Flüssigkeit, zum Beispiel Wasser, Alkohol, Glycerol oder Propylenglycol, entstehen die fettfreien Hydrogele.
Sie werden mit Quellstoffen wie Poloxameren, Stärke, Cellulose-Derivaten, Carbomeren oder Magnesium-Aluminium-Silicaten geliert.
Setzt man Öle als Basis ein, entstehen die sogenannten Oleogele.
Als Quellstoffe können beispielsweise Polyethylen, kolloidales Siliciumdioxid, Aluminium- oder Zink-Seifen verwendet werden.
Die fettfreien Hydrogele werden oft als Grundlage für UV- oder Hautschutzmittel eingesetzt. Sie haben einen starken Kühleffekt.
Schäume
Schäume oder Schaumcremes werden aus flüssigen oder halbfesten Emulsionen hergestellt.
Sie werden in einem Druckbehältnis mit einem Treibmittel, zum Beispiel Propan oder Butan beaufschlagt.
Durch das schlagartige Verdampfen des Treibmittels bei der Anwendung wird die Emulsion aufgeschäumt. Schäume lassen sich leicht verteilen und ziehen gut ein.
Liposomale Systeme
Liposomen sind mikroskopisch kleine, wassergefüllte Hohlkörper, die von Lipiddoppelschichten umgeben sind (Abb. 4-11). Zur Bildung der Lipiddoppelschichten werden in Hautcremes sogenannte Phospholipide eingesetzt, deren Hauptbestandteil das aus der Sojapflanze stammende Phosphatidylcholin (Lecithin) ist.
Abb. 4-11 Aufbau von Liposomen (Kreise = hydrophile Köpfe, gewellte Linien = lipophile Fettsäureketten)
- wird nicht dargestellt -*)
Aufgrund ihres Aufbaus dringen Liposome leicht in die Haut ein und werden dort in der Barriereschicht gebunden. Sie werden meistens als Träger für bestimmte Wirkstoffe, zum Beispiel UV-Filter, genutzt. So lassen sich wasserlösliche Wirkstoffe im Kern der Liposomen einschließen. Fettlösliche Stoffe können in den Lipiddoppelschichten deponiert werden. Die Wirkstoffe können auf diese Weise gezielt in die Haut eingeschleust und dort freigesetzt werden.
Lamellare Systeme
Lamellare Systeme entstehen aus Wasser und hautverwandten Lipiden, zum Beispiel Ceramiden und auch Lecithin.
Mit Hilfe eines speziellen Herstellungsverfahrens bildet sich eine stabile, emulsionsartige Zubereitung, die keine klassischen Emulgatoren benötigt.
Charakteristisch für diese Cremes sind schichtartig angeordnete Doppel membranen (Bilayer), die erst unter elektronenmikroskopischer Vergrößerung sichtbar werden. Strukturbildende Komponenten der emulgatorfreien Cremes sind Phosphatidylcholin (Baustein der Zellmembranen) und Ceramide (Bestandteile der Hautbarriere).
4.4.2.2 Hautschutzmittel
Hautschutzmittel sind äußerlich anzuwendende Produkte, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere Haut aufgetragen werden und die Haut vor allem vor Irritationen schützen sollen. Grundlage für die Auswahl eines geeigneten, für einen bestimmten Einsatzbereich wirksamen Hautschutzmittels ist immer die Gefährdungsbeurteilung (siehe Abschnitt 3 Gefährdungsbeurteilung).
Das klassische Einsatzgebiet für Hautschutzmittel sind die Feuchtarbeit sowie Tätigkeiten mit schwach hautreizenden Stoffen, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder können.
Hautschutzmittel bilden keine geschlossene "Schutzbarriere" wie Schutzhandschuhe. Überall dort, wo Kontakt zu Chemikalien, wie organische Lösemittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Industriereiniger, Kaltreiniger etc. besteht, sind Hautschutzmittel nicht wirksam. Ferner schützen Hautschutzmittel nicht oder nur unmaßgeblich vor mechanischen Belastungen und können bei bestehenden Sensibilisierungen den Kontakt mit dem Allergen nicht unterbinden.
Die Schutzwirkung eines Hautschutzmittels für einen bestimmten Einsatzbereich muss vom Hersteller für den angegebenen Einsatzbereich mit einem Wirksamkeitsnachweis nach einer dafür geeigneten Methode belegt werden. Der Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (S1-AWMF-Leitlinie) zufolge sollten Wirksamkeitsnachweise vorzugsweise durch Invivo-Verfahren (zum Beispiel wiederkehrende Irritation an menschlicher Haut) überprüft werden. Alle anderen Verfahren haben nur einen orientierenden Charakter, da sie physiologische Effekte unberücksichtigt lassen und daher die Aussagekraft zur Beurteilung der Wirksamkeit sehr begrenzt ist.
Von der gleichzeitigen Anwendung von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen wird nach dem aktuellen Kenntnisstand abgeraten, da sie die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen und gegebenenfalls Inhaltsstoffe aus Schutzhandschuhen herauslösen können. Zudem konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden, dass sich die Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen positiv auf den Hautzustand auswirkt.
Tabelle 4-4: Einsatzmöglichkeiten für Hautschutzmittel bei Gefährdung durch Hautkontakt
Die Anwendung von Hautschutzmitteln zur Erleichterung der Hautreinigung führt zwar zu einer hautschonenderen Entfernung der Verschmutzung, jedoch schützen sie nicht zwangsläufig vor den Bestandteilen des Schmutzes. Verschmutzungen, wie gebrauchte Öle oder Oberflächenbeschichtungsmittel, können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, die über die Haut aufgenommen werden.
Neben einer tätigkeitsspezifischen Wirksamkeit, einer guten Hautverträglichkeit und einem geringen allergenen Potential sind bei der Auswahl von Hautschutzmitteln zusätzlich arbeitsplatzspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. So kann es wichtig sein, dass beim Hantieren an den Werkstückoberflächen keine Fingerabdrücke durch das Hautschutzmittel entstehen. Im Einzelfall müssen auch individuelle Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel bekannte Allergien auf Inhaltstoffe von Hautmitteln.
Wird das vom Betrieb zur Verfügung gestellte Hautschutzmittel von einzelnen Beschäftigten nicht vertragen, sind die Vorgesetzten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Betriebsärztin und der Betriebarzt geeignete Ansprechpersonen.
Eine ausführliche Abhandlung zur Auswahl von Hautschutzmitteln bietet die DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Hautmitteln".
Anwendung von Hautschutzmitteln
Ein geeignetes Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird.
Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut, das häufig nicht genug beachtet wird (Abb. 4-12). Die Vorbehalte der Beschäftigten gegen die Verwendung fettender Hautschutzmittel können durch die Information über die richtige Anwendung deutlich gemindert werden.
Ergibt sich trotz der geschilderten Anwendung (siehe auch Abb. 4-12) und unter Berücksichtigung einer sorgfältigen Verteilung des Hautschutzmittels ein "glitschiger Griff", sollte die aufgetragene Menge angepasst werden.
Das richtige Auftragen von Hautschutzmitteln lässt sich visualisieren. Unter einer UV-Lampe kann nach Benutzen einer fluoreszierenden Spezialcreme geprüft werden, ob ein ausreichender Schutzfilm mit einer Hautcreme aufgetragen wurde. Damit können Defizite beim Auftragen einfach erkannt werden, da nicht eingecremte Stellen im UV-Licht nicht fluoreszieren und als dunkle Bereiche erscheinen (Abb. 4-13).
Abb. 4-12 Richtige Anwendung von Hautschutzmitteln
Abb. 4-13 Typisches Beispiel für unzureichenden Hautschutz im Bereich der Fingerzwischenräume und des Daumens
4.4.2.3 Hautreinigungsmittel
Die Hautreinigung zählt zu den grundlegenden Maßnahmen der persönlichen Arbeitshygiene, bei der anhaftende Verschmutzungen vor den Arbeitspausen und nach der Arbeit entfernt werden.
Bestandteile von Hautreinigungsmitteln können sein:
Jede Hautreinigung belastet die Haut. Besonders bei häufiger Verwendung aggressiver Hautreinigungsmittel können berufsbedingte Hauterkrankungen entstehen. Die Auswahl des Hautreinigungsmittels richtet sich daher im Wesentlichen nach der Art und dem Ausmaß der Hautverschmutzung und sollte unter dem Motto "so hautschonend wie möglich, so effektiv wie nötig" erfolgen. Bürsten und lösungsmittelhaltige Arbeitsstoffe sollten zur Hautreinigung grundsätzlich nicht eingesetzt werden.
Reibekörperhaltige Hautreinigungsmittel sollten nur dann benutzt werden, wenn das Tragen von Schutzhandschuhen zur Vermeidung der Verschmutzungen nicht möglich oder verboten und trotz Anwendung spezifischer Hautschutzmittel eine ausreichend gute Hautreinigung ohne reibekörperfreie Hautreinigungsmittel nicht gewährleistet ist.
Waschaktive Substanzen (Tenside)
Tenside haben unterschiedliche Reinigungswirkungen und Hautverträglichkeiten.
Nichtionische Tenside auf der Basis von Polyethylenoxid-Abkömmlingen, zum Beispiel PEG-80 Sorbitan Laurate, reinigen hautschonender als anionische und amphoterische Tenside.
Vor allem anionische Tenside, wie Sodium Lauryl Sulfate, Alkylbenzolsulfonate, Alkylsulfonat und Seife können je nach Konzentration und Anwendungsart eine Hautreizung bewirken.
Als Faustregel gilt: je besser die Reinigungswirkung des Tensids ist, umso schlechter ist seine Hautverträglichkeit. Dies erläutert Tabelle 4-5. Da in Hautreinigungsmitteln meistens jedoch mehrere Tenside eingesetzt werden, sind Gesamtrezeptur und Kombinationswirkung entscheidend für die Hautverträglichkeit und den Reinigungseffekt.
Reibekörper (Abrasiva)
Der Einsatz reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel sollte auf stark haftende Verschmutzungen beschränkt werden, weil Reibekörper Mikroverletzungen auf der Haut verursachen und sie dadurch zusätzlich mechanisch belasten können.
Im Wesentlichen werden folgende Reibemittel eingesetzt:
Tabelle 4-5: Reinigungswirkung und Hautverträglichkeit in den Tensidklassen
Lösemittel
Zur Entfernung sehr stark haftender Verschmutzungen werden auch lösemittelhaltige Handreiniger angeboten.
Der Einsatz dieser Reinigungsmittel sollte nur speziellen Anwendungen vorbehalten bleiben, wenn die Verschmutzungen durch das Tragen von Schutzhandschuhen nicht vermieden und mit anderen Reinigungsmitteln nicht mehr ausreichend entfernt werden können.
In der betrieblichen Praxis werden immer noch technische Entfettungsmittel wie Nitro- oder Universalverdünnung zur Hautreinigung verwendet. Derartige Lösungsmittel dürfen jedoch wegen ihrer stark hautentfettenden und sonstigen gesundheitsschädigenden Eigenschaften keinesfalls zur Hautreinigung verwendet werden.
Abb. 4-14 Anwendung von Hautreinigungsmitteln
Anwendung von Hautreinigungsmitteln
Eine effektive und gleichzeitig möglichst schonende Reinigung der Haut gelingt nur durch richtiges Händewaschen mit einem Hautreinigungsmittel (Abb.4-14). Dabei sind die Hinweise der herstellenden Firma zu beachten.
Der Erfolg der Hautreinigung kann sichtbar gemacht werden, indem eine Creme mit Fluoreszenz-Indikator aufgetragen wird und die Hände anschließend gereinigt werden.
Nach einer sorgfältigen Reinigung sollten unter einer UV-Lampe keine fluoreszierenden Stellen mehr vorhanden sein (Abb. 4-15).
Abb. 4-15 Testgerät (UV-Lampe) zur Überprüfung des Hautschutzes
Trocknen der Hände
Nach dem Reinigungsvorgang müssen die Hände sorgfältig, aber auch schonend getrocknet werden.
Das gilt auch für die Fingerzwischenräume. Das Trocknen der Hände ist besonders vor dem Anziehen von Chemikalienschutzhandschuhen wichtig.
Aus hygienischen Gründen empfehlen sich zum Abtrocknen weiche, saugfähige Papiertücher.
Textile Handtuchrollen, die gewaschen oder gereinigt werden können, haben sich ebenfalls bewährt (Retraktivspender).
Elektrische Warmlufttrockner werden wegen der geringeren Trocknungswirkung und der fehlenden mechanischen Entfernung von Rückständen (Seifenreste, Hautschuppen, Reste der mikrobiellen Hautflora) zur Händetrocknung nicht empfohlen. Darüber hinaus besteht abhängig von der Art des Trockners das Risiko, dass auf der Haut befindliche Krankheitserreger (z.B. Viren, Bakterien, Pilze) mit dem Luftstrom in der Raumluft verteilt werden.
Jetstream-Händetrockner mit HEPA-Filter schneiden zwar hinsichtlich der Trocknungswirkung besser ab als Warmlufttrockner, jedoch besteht auch dabei die Gefahr der Erregerverbreitung. Verglichen mit den anderen Systemen ist der Wartungsaufwand erhöht (Nachfüllen des Desinfektionsmittels, Filterkontrolle und -austausch, Leerung des Wasserauffangbehälters und Reinigung). Warmluft- und Jetstream-Händetrockner führen zu Geräuschemissionen bis hin zur Lärmbelastung.
Stark verschmutzte Hände sollten zum Beispiel mit Papierhandtüchern vorgereinigt werden. Gemeinschaftshandtücher sollen aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden.
4.4.2.4 Hautpflegemittel
Hautpflegemittel sollen nach hautbelastenden Tätigkeiten den natürlichen Regenerationsprozess der Haut unterstützen. Sie sind am Arbeitsende nach der Hautreinigung anzuwenden. Hautpflegemittel sollten nicht anstelle von Hautschutzmitteln während der Arbeit verwendet werden, da ihre pflegenden Bestandteile die Aufnahme von Arbeitsstoffen durch die Haut verstärken können. Hautpflegemittel sollten abhängig vom aktuellen Hautzustand ausgewählt werden. Für eine trockene, fettarme Haut sind in der Regel fettreichere Produkte und Produkte mit einem höheren Anteil an Feuchthaltefaktoren, wie Harnstoff (Urea) geeignet. Bei verstärkter Schwitzneigung oder generell im Sommer sollten Produkte mit geringerem Fettgehalt eingesetzt werden.
4.4.3 Persönliche Schutzmaßnahmen bei natürlicher UV-Strahlung
Bei Arbeiten im Freien hat die Bekleidung oberste Priorität. Das umfasst:
UV-Schutzmittel werden für die nicht von der Kleidung bedeckten Körperteile benutzt (z.B. Gesicht, Hände).
Die Auswahl eines geeigneten UV-Schutzmittels richtet sich nach den allgemeinen Anforderungen, die an alle Hautmittel gestellt werden. Außerdem muss eine Abschätzung der Schutzwirkung in der Praxis beachtet werden. Eingesetzt werden sollten UV-Schutz mittel aus der Schutzkategorie "hoch" (LSF ≥ 30), besser noch "sehr hoch" (LSF 50+).
Wichtig ist daneben ein angepasster Schutz vor UVA-Strahlung. Entspricht der UVA-Schutz 1/3 des deklarierten UVB-Schutzes, darf das Produkt die UVA-Kennzeichnung ("UVA" als Buchstaben im Kreis) tragen. Dieses Zeichen steht für einen ausgewogenen UVB-/UVA-Schutz.
Außerdem sollten wasser- und schweißfeste Produkte ausgewählt werden, damit bei Wasserkontakt oder Schwitzen die Schutzwirkung länger erhalten bleibt.
Abb. 4-16 UVA-Signet (EU) für ausgewogenen UV-Schutz
Je flüssiger ein UV-Schutzmittel ist, desto geringer ist gewöhnlich auch die aufgetragene Schichtdicke. Mit Sprays werden im Allgemeinen die geringsten Auftragungsmengen erreicht. Zudem kann mit Sprays oft keine gleichmäßige Auftragung erreicht werden, so dass Schutzlücken entstehen. Bei der Auswahl von UV-Schutzmitteln sollten daher Lotionen oder Cremes favorisiert werden.
Abhängig von der Zusammensetzung, der Zubereitungsform und der Art der UV-Filter wird die maximale Schutzwirkung der Produkte unterschiedlich erreicht. Einige Produkte müssen beispielsweise 20-30 Minuten vor der Sonneneinwirkung angewendet werden, während andere sofort schützen. Die Anwendungshinweise der Hersteller sollten daher vor der Benutzung gelesen und beachtet werden.
UV-Schutzmittel verringern das Eindringen schädlicher UV-Strahlen in die Haut und damit das Risiko, dass die Erbinformation in den Zellen beschädigt wird. Einen vollständigen Schutz vor Hautkrebs geben sie aber nicht.
Anwendung von UV-Schutzmitteln
4.4.4 Persönliche Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Hauterkrankungen im Fußbereich
Hauterkrankungen manifestieren sich nicht nur an den Händen, sondern können in gleicher Weise auch an den Füßen auftreten. Ekzeme und Pilzerkrankungen stehen dabei im Vordergrund. Daneben können genetisch bedingte Hauterkrankungen, gewisse Medikamente oder innere Erkrankungen, zum Beispiel Diabetes, zu Hautveränderungen führen, die unter Umständen durch die berufliche Tätigkeit verstärkt werden.
Allgemeine Hygiene und Empfehlungen:
Bei der Auswahl des Fußschutzes sollte auf eine gute Passform und ausreichend Platz im Vorfußbereich geachtet werden, um eine optimale Bequemlichkeit zu gewährleisten. Daneben gibt es weitere Auswahlkriterien:
4.5 Der Hand- und Hautschutzplan
Der Hand- und Hautschutzplan ist ein wichtiges Instrument zur Organisation der persönlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb. Sowohl in der TRGS 401 als auch in verschiedenen DGUV Informationen wird deshalb empfohlen, einen Hand- und Hautschutzplan zu erstellen.
Der Hand- und Hautschutzplan ergänzt oder konkretisiert die Betriebsanweisung und eignet sich damit sehr gut als Modul zur Unterweisung der Beschäftigten. Daneben dient er den Beschäftigten als Informationsmedium zu den geeigneten persönlichen Schutzmaßnahmen bei speziellen beruflichen Tätigkeiten. Er basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und wird von den Arbeitgebenden mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erstellt.
Der Hand- und Hautschutzplan sollte alle relevanten Informationen zum Schutz der Haut an einem spezifischen Arbeitsplatz oder bei einer spezifischen Tätigkeit beinhalten, zum Beispiel:
Vorlagen zur Erstellung von Hautschutzplänen werden vom Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstung" unter www.dguv.de, Webcode: d1083947 angeboten.
4.6 Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Voraussetzungen für die Wirksamkeit persönlicher Schutzmaßnahmen sind zum einen die Verfügbarkeit von PSA und zum anderen deren Akzeptanz und Anwendung.
Hinweise auf eine mangelhafte Wirksamkeit persönlicher Schutzausrüstung, die Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte beachten sollten, sind zum Beispiel:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Wirksamkeitskontrolle. Hinweise auf unzureichende Wirksamkeit können sich aus Vorsorgeuntersuchungen, aus erhöhten Gefahrstoffkonzentrationen im Biomonitoring (BGW, vgl. TRGS 903) oder durch Erkenntnisse aus Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ergeben.
5 Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention von Hauterkrankungen
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, zuletzt geändert 12.7.2019) regelt Anlässe für Angebots- und Pflichtvorsorge.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat Pflichtvorsorge durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bei folgenden hautgefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen:
Angebotsvorsorge ist unter anderem bei folgenden hautgefährdenden Tätigkeiten anzubieten:
Angebots- oder Pflichtvorsorge kann zudem aufgrund anderer Gesundheitsgefährdungen erforderlich werden.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
6 Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen
Dieser Abschnitt kann als Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung von Schutzmaßnahmen herangezogen werden. Dazu werden in den nachfolgenden Tabellen 6-3 bis 6-12 typische Hautgefährdungen an Holz- und Metallarbeitsplätzen beschrieben und persönliche Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die in Tabelle 6-1 erläuterten Abkürzungen für Schutzhandschuhe sowie die in Tabelle 6-2 aufgeführten Buchstaben für die Einsatzbereiche von Hautschutzmitteln werden verwendet.
Es muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die aufgeführten Schutzmaßnahmen für die konkrete Tätigkeit geeignet sind. Die Schutzmaßnahmen müssen für die konkreten Gefährdungen des betrachteten Arbeitsplatzes ausgewählt und umgesetzt werden.
Besonders zu beachten:
Tabelle 6-1: Schutzhandschuhe - Einteilung nach Eigenschaften
Tabelle 6-2: Hautschutzmittel - Einteilung nach Einsatzbereichen
Hautschutzmittel | Hautschutzmittel-Einsatzbereich |
Schutz vor schwach irritierenden Arbeitsstoffen | A |
Erleichterung der Hautreinigung bei Verschmutzungen mit stark haftenden Arbeitsstoffen | B |
Schutz vor UV-Strahlung | C |
Tabelle 6-3: Hautgefährdung und Maßnahmen bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten
Ø = Hautschutzmittel nicht geeignet
Buchstabe in Klammern bedeutet: Mögliche Maßnahme, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder können.
Die Wirksamkeit des Hautschutzmittels muss für die jeweilige Exposition mit einem geeigneten Wirksamkeitsnachweis belegt sein.
a) Instandhaltung und Montage allgemein
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Maschinenöl, Hydrauliköl, Motorenöl, Getriebeöl | Schädigung der Hautbarriere Ölakne | NBR (1) CR (3) | (B) | Sensibilisierende Inhaltsstoffe möglich |
2 | Aliphatische Kohlenwasserstoffe, z.B. Dieselkraftstoff, Petroleum usw. | Schädigung der Hautbarriere | NBR (1) | Ø | Bei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR- beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein. |
3 | Verkokte Öle und Fette, Ruß, Graphit, Metall- abrieb, Harz, Dichtmassen | Hautreizung, stark haftende Verschmutzung, aggressive Hautreinigung | NBR (1) | Ø | Chemische und physikalische Reizung der Haut bei der Verarbeitung, besonders bei der Reinigung der Hände. Bei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR- beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein. |
4 | Sekundenkleber und Schraubensicherungsmittel | Cyanacrylate (Hautverklebungen) Vgl. Tabelle 6-10 | NBR (1) NR/IR (2) | Ø | Der Abbindevorgang auf der Haut ist schneller als auf dem Material. Methacrylate wirken sensibilisierend. |
5 | Reinigungsmittel für Maschinenteile | Siehe Tabelle 6-4 | NBR (1) NR/IR (2) CR (3) Je nach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls auch teil-/vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Sicherheitsdatenblatt beachten.
Handschuhauswahl nach enthaltenem Lösemittel. Bei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR- beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein. |
6 | Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) | Mikroverletzungen | Vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) Leder | Ø | Nach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls weitere PSA, z.B. Atemschutz, Korbbrille, geschlossene, langärmelige Arbeitskleidung |
b) Maschinen-Instandhaltung
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
7 | Anhaftende wassergemischte KSS | Siehe Tabelle 6-5 Schädigung der Hautbarriere | NBR (1) NR/IR (2) PVC (6) Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (A) | |
8 | Anhaftende nicht wasser- mischbare KSS (Honöl, Schneidöl, Raumöl) | Siehe Tabelle 6-5 Schädigung der Hautbarriere | NBR (1) Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (B) |
c) Kfz-Instandhaltung
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | ||
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | |||||
1 | Tätigkeit an bzw. in kraftstoffführenden Teilen (Kraftstoff- schlauch, Vergaser, Einspritzanlage, Tank) | Ottokraftstoff | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation, Hautresorption | NBR (1) | Ø | Enthält Benzol. Benzol ist hautresorptiv und krebserzeugend (Kat 1 a). |
Diesel | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation, Hautresorption | NBR (1) | Ø | |||
2 | Tätigkeit an der Bremsanlage oder am Kühlsystem | Brems- und Kühlflüssigkeiten (enthalten Glycole) | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation | NBR (1) CR (3) | Ø | |
3 | Befüllen, Auffüllen, Laden der Batterie | Batteriesäure (Schwefelsäure 15-51 %) | Verätzung | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) | Ø | Nach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls weitere PSA, z.B. Augenschutz, erforderlich |
4 | Teilereinigung | Kaltreiniger, Bremsenreiniger (Kohlenwasserstoffe) | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation, gegebenenfalls Hautresorption | NBR (1) CR (3) FKM (5) | Ø | |
5 | Ölwechsel, Arbeiten an Motor, Getriebe, Kupplung, Fahrgestell, Lenkung | Öl, vor allem gebrauchtes Öl | Mechanische Risiken, Verschmutzung, häufige intensive Händereinigung | NBR (1) CR (3) | (B) | |
6 | Allgemeine Montage- und Servicearbeiten ohne Gefahrstoffkontakte | Reifenwechsel | Mechanische Risiken, Verschmutzung Häufige, intensive Händereinigung | Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7), Lederhandschuhe (9) | (B)
(A) | Bei Gefahr des Erfasstwerdens durch Schrauber keine Handschuhe tragen (Gefährdungsbeurteilung). |
Kontrollarbeiten, Funktionsprüfungen | Mechanische Risiken, Verschmutzung, häufige intensive Händereinigung | Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (A) | |||
Karosseriearbeiten | Mechanische Risiken, z.B. Schnittverletzungen | Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) gegebenenfalls schnittfest (8) | Ø | |||
7 | Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung | Wasserlösliche Tenside (AutoShampoo) | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) | (A) | |
Felgen- oder Motorreiniger (enthalten Phosphorsäure, Fluss- säure) | Verätzung, Hautirritation Hautresorption | NBR (1) CR (3) | Ø | Flusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. | ||
Spezielle Reinigungs- mittel für Kunststoffe, Gummimaterialien Lack, Polster etc. | Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation | Produktbezogen: NBR (1) CR (3) IIR (4) | Ø | Geeignetes Handschuhmaterial je nach Produktzusammensetzung, Lösungsmittel |
Tabelle 6-4: Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Teilereinigung und Entfettung
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Schwach alkalische, neutrale und schwach saure Reiniger auf Wasserbasis, z.B. Seifen, stark verdünnte Laugen, Waschpulver, Silikate, Borate, Phosphate, Carbonate u. v. a. | Hautreizung, Irritation | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) | (A) | pH-Bereich 3-10 |
2 | Stark alkalische und stark saure Reiniger auf Wasserbasis, z.B. Kalilauge, Kalkmilch, Ätznatron, Soda, Salmiakgeist, Silikate, Phosphate, starke Säuren (z.B. Schwefel-, Salz- oder Salpetersäure) | Verätzung | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) | Ø | pH-Bereich 11-14 (stark alkalisch) und pH-Bereich 0-3 (stark sauer) |
3 | Lösemittelgemische aus z.B. aromatischen und aliphatischen Kohlenwasserstoffen (Toluol, Xylol, Ethylbenzol, Benzine, Naphthene), Ester, Alkohole, Ketone | Schädigung der Hautbarriere
Gegebenenfalls Hautresorption (Toluol, Ethylbenzol und Xylol) | NBR (1)1) IIR (4)2) FKM (5) | Ø | Angaben zu Schutzhandschuhen im Sicherheitsdatenblatt des/der konkreten Produkte(s) beachten. Auch bei kurzfristigen Reinigungsarbeiten sollten Schutzhandschuhe getragen werden. |
4 | Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) oder deren Gemische mit Stabilisatoren. | Starke Schädigung der Hautbarriere
Hautresorption bei Tetrachlorethen und Trichlorethen | FKM (5) | Ø | Tetrachlorethen und Trichlorethen sind zu Reinigungszwecken nur in geschlossenen Anlagen erlaubt. |
1) Spritzschutz, nicht bei Essigsäureestern 2) Bei Estern und Ketonen |
Tabelle 6-5: Hautgefährdung und Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Maschinen zur mechanischen Bearbeitung von Metallen (spanend und spanlos, offener Bauart) | Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung (wassermischbare Kühlschmierstoffe) | Das Tragen von Schutzhandschuhen an Maschinen mit Einzugsgefahr ist verboten! | (A) | Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (siehe Fußnote 1). |
Mechanische Verletzungen (Grate, Späne), Hautirritation | Ø | ||||
2 | Automatische Werkzeugmaschinen (geschlossener Bauart) | Mechanische Verletzungen (Grate, Späne),
Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung | NBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (A) | Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (siehe Fußnote 1, zusätzlich Fußnote 2). |
3 | Zeitgleiche Bedienung von Zerspanungsmaschinen mit wassergemischten und nicht wassermischbaren KSS im Wechsel | Mechanische Verletzungen (Grate, Späne),
Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung | NBR (1) IR/NR (2) Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (A) | |
Bei Einzugsgefahr durch sich bewegende Teile ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten. Zur Vermeidung von Hautkontakten haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang | |||||
Fußnote 1)
| Fußnote 2)
|
Tabelle 6-6: Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Oberflächenbeschichtung
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Kunstharzlacke, Füller und Spachtel (auf der Basis von Alkydharz mit anderen Harzen, z.B. Melamin, gemischt) | Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel)
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) | Ø | Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 1). |
2 | Zwei-Komponenten-Lacke, die in fertiger Mischung vorliegen (verkappte 2-K-Lacke) Acryl-, Polyester- oder Epoxidlack | Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Epoxidlacke). Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1)
Gegebenenfalls weitere, je nach Lösemittelsystem | Ø | |
3 | Zwei-Komponenten-Polyurethan (PUR)- oder Acryllacke, Füller (Reaktionslacke) | Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Amine, Isocyanate). Reizung/Irritation | NBR (1) | Ø | Atemwegssensibilisierungen möglich |
4 | Ungesättigte Polyesterharzspachtel (zwei Komponenten) (UP) | Reizung/Irritation
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Härter). | NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch | Ø | Können sensibilisierende Stoffe enthalten.
Reizung der Gesichtshaut durch leicht flüchtige Stoffe möglich |
5 | Zwei-Komponenten- Epoxidharzlack und -spachtel | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch | Ø | Die Epoxidharze (meist auf der Basis von Bisphenol/ F-Harzen mit Härtern auf der von Aminen, Amiden oder organischen Säuren) können auch in sehr kurzer Zeit Allergien hervorrufen. |
6 | Phosphatierung, Phosphatierlösung enthält Phosphorsäure (pH-Wert 3-4). | Verätzung | NBR (1) IR/NR (2) | Ø | Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2). |
7 | Passivierung durch Einsatz von Chromsäure, siehe auch Tab. 6-7 lfd. Nr. 8 | Verätzung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1) CR (3) IIR (4) FKM (5) | Ø | Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2).
Chrom-VI-Verbindungen in atembarer Form sind krebserzeugend. |
8 | Elektro-Tauch-Grundierung (Anreicherung von Essig- säure) | Verätzung | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) | Ø | Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2). |
9 | Wasserverdünnbare Lacke | Reizung/Irritation
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) | Ø | Weitere PSA prüfen, zum Beispiel Atemschutzmaske. |
10 | Pulverlacke | Reizung/Irritation Austrocknung (Pulver)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1) | Ø | Weitere PSA prüfen, zum Beispiel Atemschutzmaske. |
Fußnote 1)
| Fußnote 2)
|
Tabelle 6-7: Hautgefährdung und Maßnahmen in der Galvanik
Das Verwenden von Hautschutzmitteln bei Tätigkeiten in der Galvanik ist keine geeignete Schutzmaßnahme. Es werden daher nur potentiell geeignete Handschuhmaterialien benannt. Die angegebenen Materialien beziehen sich ausschließlich auf Chemikalienschutzhandschuhe (Kat. 3). Lederhandschuhe und beschichtete Strickhandschuhe sind nicht geeignet. Bei allen aufgeführten Chemikalien sind wanddünne Handschuhe (Einweghandschuhe) nicht geeignet.
Die Angaben zur Eignung der Handschuhmaterialien beziehen sich auf Raumtemperatur (23 °C). Eine Erhöhung der Temperatur kann zu einer erheblichen Verringerung der chemischen Beständigkeit führen (Faustregel: eine Temperaturerhöhung um 10 °C verringert die chemische Beständigkeit auf die Hälfte). Die Angaben der Hersteller sind zu beachten. Bei Substanzgemischen ist der Handschuhhersteller mit einzubeziehen.
a) Vorbehandlung
Lfd. Nr. | Verfahren | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen Schutzhandschuhe | Bemerkungen |
1 | Glänzen, Polieren | Chemisch
Flusssäure | Reizung, Ätzung, Schädigung der Hautbarriere und Austrocknung der Haut | NBR (1) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20 °C
Flusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. |
Elektrolytisch
Phosphorsäure Schwefelsäure | NBR (1) CR, IIR, FKM, PVC | 60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
2 | Entfetten | Alkalisch
Natronlauge | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Bis 80 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
Neutral
Waschaktive Substanzen, pH 7 bis 9 | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
Elektrolytisch (alkalisch) Natriumhydroxid | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Bis 40 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
Elektrolytisch (cyanidisch) Natriumcyanid Natronlauge | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Bis 40 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
3 | Dekapieren | Salzsäure Schwefelsäure | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | ||
4 | Beizen | Salzsäure Schwefelsäure Phosphorsäure | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Gemische: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
Beizen von Edelstahl: Flusssäure Salpetersäure | NBR (1) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Flusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. | |||
Beizen von Kupfer (Brennen): Salpetersäure Schwefelsäure | FKM (5) Kurzzeitkontakt: PVC (6) | ||||
Beizen von Aluminium: Natriumhydroxid | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) |
b) Beschichtungsverfahren
Lfd. Nr. | Verfahren | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen Schutzhandschuhe | Bemerkungen |
5 | Hartverchromen | Schwefelsäure Chromtrioxid | Reizung, Ätzung, Schädigung der Hautbarriere und Austrocknung der Haut | FKM (5) | 55-60 °C
Chromtrioxid ist lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A). Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung |
6 | Glanzverchromen/Schwarz- verchromen | Schwefelsäure Chromtrioxid | FKM (5) | Glanzverchromen: 38 °C
Schwarzverchromen: 18 °C Chromtrioxid ist lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A). Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! Beim Glanzverchromen Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung | |
7 | Chromatieren | Schwefelsäure Chromtrioxid | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Chromtrioxid ist lebensgefährlich beim Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A).
Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung | |
8 | Passivieren | Chrom-III-Verbindungen gegebenenfalls mit Cobaltsulfat | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | ||
9 | Vernickeln | Galvanisch:
Nickelsulfat/ Nickelchlorid Säuren: | NBR (1) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 60-65 °C
Nickelsalze sind lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A). Nickel (Metall) ist krebserzeugend (Kat. 2). Borsäure ist reproduktionstoxisch (Kat. 1B). Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! Beim Nickelstrike-Verfahren Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung | |
Chemisch
Natriumhypophosphit, | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 35-45 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
10 | Verkupfern | Cyanidisch
Kupfercyanid Natrium- oder Kaliumhydroxid | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 35-45 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
Sauer
Schwefelsäure | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20-35 °C | |||
11 | Verzinken | Cyanidisch
Zinkoxid | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. | |
Sauer
Zinksulfat/Zinkchlorid, | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 30-35 °C
Borsäure ist reproduktionstoxisch (Kat. 1B). | |||
Alkalisch
Zinkoxid, | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20 °C
Nickelsalze sind lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A). | |||
12 | Veredeln mit Gold und Silber | Gold-Cyanid- oder Gold-Sulfit-Komplex in saurem oder alkalischen Elektrolyt (Ameisensäure oder Schwefelsäure mit Phosphorsäure) | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | Saurer Elektrolyt:
45 - 70 °C Alkalischer Elektrolyt: 35 - 40 °C Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
13 | Phosphatieren | Zinkphosphate Phosphorsäure Beschleuniger (z.B. Nitrite, Nitrate, Chlorate, Borate) | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20-50 °C | |
14 | Eloxieren | Schwefelsäureverfahren
Schwefelsäure | NBR(1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 4-22 °C | |
Oxalsäureverfahren
Oxalsäure | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 20-60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
15 | Brünieren | Natriumhydroxid Natriumnitrit Trinatriummonophosphat | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | > 130 °C
Natriumnitrit ist giftig bei Verschlucken. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
16 | Entmetallisieren | Chemisch (1)
Nitrobenzolsulfonsäure | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 60-80 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |
Chemisch (2)
Nitrobenzolsulfonsäure, | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) | 70-85 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! | |||
Chemisch (3)
Salpetersäure | FKM (5) | ||||
Elektrolytisch
Essigsäure bis pH 6 | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) FKM (5) PVC (6) |
Tabelle 6-8: Hautgefährdung und Maßnahmen in der Gießerei
a) Modellbau
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Epoxidharze
PUR-Harze Polyesterharze | Reizung/Irritation
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Härter). | NBR (1)
(nur für EP-Harze), für andere Harze abweichendes Handschuhmaterial Angaben im SDB beachten! | Ø | Mikroverletzungen der Haut durch Glas- oder Kohlefasern |
b) Cold-Box-Verfahren
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
2 | PUR-Harze | Reizung/ Irritation | NBR (1)
beschichtete Strickhandschuhe | Ø | |
3 | Quarzsand | Mechanische Belastung Abrieb Mikroverletzungen | NBR (1) CR (3) Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø |
c) SO2-Verfahren (Hardox) und Kaltharzverfahren (Formverfahren und Kernherstellung)
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
4 | Polyesterharze oder andere säureaktive Harze (Furan-/ Phenolharz- verfahren) | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch. Angaben im SDB beachten. Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Es besteht Verätzungsgefahr durch SO2 bzw. p-Toluolsulfonsäure (Katalysator). |
d) Hot-Box-Verfahren
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
5 | Furfurylalkohol (Furan oder Phenolharze) und als Härter saure Salze (z.B. Ammoniumchlorid) | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1)
Gegebenenfalls abweichen- des Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch. Angaben im SDB beachten. Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Phenol (Carbolsäure) wirkt ätzend auf die Atemwege.
Freisetzung von Formaldehyd möglich |
Tabelle 6-9: Hautgefährdung und Maßnahmen in der Härterei
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Salzschmelzen, nitrit-/nitrathaltig z.B. Anlassbäder Bainitisierbäder Vulkanisierbäder Leichtmetallvergütungsbäder Wärmeträgerschmelzen | Akut toxisch Kategorie 3 bei Verletzung der Hautoberfläche
Verbrennung | Bei Umgang mit Schmelzen:
Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z.B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6) Mechanische Beständigkeit beachten! | Ø | Gefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern
Salzspritzer auf der Haut brennen ein, lösen sich im Wundsekret und dringen so unmittelbar in den Körper ein. |
2 | Salzschmelzen, cyanidhaltig z.B. Aufkohlungsbäder Nitrocarburierbäder Carbonitrierbäder | Akut toxisch Kategorie 1
Substanzkontakt, Verbrennung Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen | Bei Umgang mit Schmelzen:
Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z.B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6) Mechanische Beständigkeit beachten! | Ø | Gefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern
Salzspritzer auf der Haut brennen ein und transportieren das Gift unmittelbar in den Körper. Aufnahme durch die Haut auch bei Kontakt mit trockenen Salzen |
3 | Salzschmelzen, hydroxidhaltig z.B. Brünierbäder Reinigungssalzbäder alkalische Oxidationsbäder alkalische Anlass- oder Abschreckbäder | Ätzend Kategorie 1 Verbrennung, Verätzung | Bei Umgang mit Schmelzen:
Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z.B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6) Mechanische Beständigkeit beachten! | Ø | Gefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern und durch Verätzung
Salzspritzer auf der Haut brennen ein und verätzen zusätzlich das Gewebe. Durch Verätzung entstehen schwer heilende Wunden. |
4 | Hypochlorit zur oxidativen Entgiftung von Waschlösungen und Abwässern | Ätzend Kategorie 1
Verätzung, Reizung/Irritation | NBR (1) IR/NR (2) IIR (4) | Ø | Chlorgasbildung möglich
Hypochlorit kann zur Bildung von schwer abbaubaren AOX-Verbindungen beitragen. |
5 | Glykole in Abschreckbädern | Carrier für Schadstoffe | NBR (1) IR/NR (2) IIR (4) | Ø | Glycole können Schadstoffe über die Haut in den Körper transportieren. |
Tabelle 6-10: Hautgefährdung und Maßnahmen beim Verarbeiten von Klebstoffen und Dichtungsmassen
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | PVC-flüssig zur Nahtabdichtung an Fahrzeugen oder pastös zum Kleben von Rohren
Lösemittelbestandteile: | Reizung/Irritation Hautresorption
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1) CR (3) In Ausnahmefällen teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Die Weichmacher (Dibutyl- und Dioctylphthalate) können über die Lösemittel in die Haut eindringen. Tetrahydrofuran ist hautreizend. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind als hautresorptiv eingestuft. Diese Klebstoffe nur mit Schutzhandschuhen verarbeiten! |
2 | Haftklebstoffe zum Einkleben von Matten, Filzen, pastös bis flüssig
Lösemittel: Essigester, Aceton, aromatische Kohlenwasserstoffe u. Ä. | Schädigung der Hautbarriere
Reizung/Irritation | NBR (1), aber (nicht bei Estern/ Ketonen
IIR (4) bei Estern/Ketonen Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Wenn möglich, lösemittelfreie Systeme verwenden. Klebstoff auf der Haut sollte mechanisch durch Reiben entfernt werden. |
3 | Haftklebstoffe zum Kleben von Kleinteilen, Schildern etc, pastös.
Lösemittel: Essigester | Schädigung der Hautbarriere
Reizung/Irritation | NBR (1), aber (nicht bei Estern/ Ketonen
IIR (4) bei Estern/Ketonen Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Wenn möglich, lösemittelfreie Systeme verwenden. Klebstoff auf der Haut sollte mechanisch durch Reiben entfernt werden. |
4 | Schnell abbindende Klebstoffe (Sekundenkleber)
| Verklebung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Reizung/Irritation | NBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)müssen | Ø | Cyanacrylate binden sehr schnell auf der Haut ab. Verklebte Körperteile
zum Teil operativ getrennt werden. Methacrylate wirken stark hautsensibilisierend. Wegen der hohen Abbindegeschwindigkeit - besonders auf der Haut - keine Verarbeitung ohne Handschuhe. |
5 | Zwei-Komponenten-Klebstoffe
| Kann allergische Hautreaktionen verursachen | NBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Siehe auch Tabelle 6-6, lfd. Nr. 5 und Nr. 6. |
6 | Silikonkautschukdichtungsmassen zum Abdichten von Anschluss- und Dehnungsfugen, pastös. | Kann allergische Hautreaktionen verursachen (oximhärtende Massen). Reizung/Irritation | NBR (1) CR (3) IIR (4) Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | Oximhärtende Fugenmassen nicht mit den Fingern, sondern mit Spachtel oder Ähnlichem glätten. |
Tabelle 6-11: Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Holzbe- und -verarbeitung
Anmerkung:
Für detaillierte Informationen zu den Produkten/Produktgruppen, den Gesundheitsgefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie möglichen Ersatzstoffen (Gefährdungsbeurteilung) wird auf WINGIS-Online und die dortigen Informationen zu Abbeizern, Dichtstoffen, Holzschutzmitteln, Parkettklebern, Versiegelungen etc. verwiesen: https://wingisonline.de.
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Schleifstäube (Holz, Lackzwischenschliff, ...) | Mechanische Reizung der Haut, Austrocknung durch organische und anorganische Partikel | Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | (A) | Alte Beschichtungen, vor allem weiße Fensterbeschichtungen, können bleihaltig sein.
Gegebenenfalls TRGS 505 beachten. |
2 | Leime und Kleber | ||||
a) | Weißleim | Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) | (B) | |
b) | Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim | Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | |
c) | PU-Leime
PU-Schmelzkleber | Kann allergische Haut- und Atemwegsreaktionen verursachen.
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | |
d) | Sekundenkleber | Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Methacrylat). | NBR (1) | Ø | Cyanacrylate binden sehr schnell auf der Haut ab und führen zu Hautverklebungen.
Der Abbindevorgang auf der Haut ist schneller als auf dem Material.
Methacrylat wirkt sensibilisierend. Vgl. Tabelle 6-10 |
e) | Kontaktkleber | Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | |
f) | EVA-Schmelzkleber | Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7) | Ø | |
3 | Beizen | ||||
a) | Wasser-Beizen | Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) | Ø | |
b) | Lösemittelhaltige Beizen | Schädigung der Hautbarriere
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) | Ø | |
4 | Lacke | siehe Tabelle 6-6 | |||
5 | Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Reiniger | Schädigung der Hautbarriere
Hautresorption möglich | FKM (5)
NBR (2) oder IIR (3) nur als Spritzschutz oder für kurzzeitige Arbeiten | Ø | Einige Lösungsmittelbestandteile, zum Beispiel Ethylbenzol und Xylole, sind als hautresorptiv eingestuft.
Auch bei kurzfristigen Reinigungsarbeiten sollten Schutzhandschuhe getragen werden. |
6 | Öle, Wachse | Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1) | (B) | |
7 | Holzschutzmittel | ||||
a) | Chromathaltige Holz- schutzmittel | Reizung Verätzung Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung | NBR (1) CR (3) | Ø | Chrom-VI-Verbindungen in atembarer Form sind krebserzeugend. |
b) | Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfer- salzen, Quats, organischen Wirkstoffen | NBR (1) CR (3) | Ø | Können sensibilisierende Substanzen enthalten.
Borsäure, Natriumtetraborat können das Kind im Mutterleib schädigen und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen! | |
c) | Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen (Ober- flächenbeschichtungen mit Holz- bzw. Fensterlasuren) | Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen (bei vorbeugendem Holzschutz gem. DIN 68800) | NBR (1) CR (3) Handschuhmaterial abhängig vom Lösemittel, Sicherheitsdatenblatt beachten. | Ø | Stark haftende Verunreinigung der Haut (bei vorbeugendem Holzschutz gem. DIN 68800) |
d) | Steinkohlenteerölpräparate | Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung
Giftig Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen | NBR (1) CR (3) FKM (5) | Ø | Krebserzeugend!
Chemikalienschutzhandschuhe sind zwingend erforderlich! Keinesfalls Hautschutzmittel verwenden. Sie können das Eindringen von PAK in die Haut begünstigen! |
8 | Abbeizer und Ablauger | ||||
a) | Lösemittelhaltige Abbeizer, ohne CKW | In Abhängigkeit vom Produkt sehr unterschiedlich: Schädigung der Hautbarriere, Reizung, Verätzung | Handschuhmaterial abhängig vom Produkt. Sicherheitsdatenblatt beachten! | Ø | Angaben im Sicherheitsdatenblatt unbedingt beachten.
Detailliertere Informationen unter https://wingisonline.de/ |
b) | CKW- haltige Abbeizer | Starke Schädigung der Hautbarriere
Reizung/Irritation | FKM (5) | Ø | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
Dichlormethanhaltige Abbeizer dürfen gemäß REACH-Verordnung seit Juni 2012 nicht mehr verwendet werden! Ersatzstoff suchen. |
c) | Wässrige Ablauger (Laugen) | Reizung/Irritation Verätzung | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) IIR (4) | Ø | |
9 | Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) | Mikroverletzungen | Vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Leder (9) | Ø | |
10 | Silikondichtstoffe | Reizung/Irritation
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | NBR (1) CR (3) IIR (4) | Ø | Oximhärtende Massen können sensibilisieren.
Oximhärtende Fugenmassen nicht mit den Fingern, sondern mit Spachtel o. Ä. glätten. |
11 | Schmierseife und ähnliche wasserlösliche Gleitmittel beim Umgang mit Elastomeren (z.B. Gummi) | Hautaufweichung Hautquellung | NBR (1) IR/NR (2) CR (3) | Ø |
Tabelle 6-12: Hautgefährdung und Maßnahmen bei UV-Exposition
Lfd. Nr. | Verwendete Produkte | Hautgefährdung | Persönliche Schutzmaßnahmen | Bemerkungen | |
Schutzhandschuh | Hautschutzmittel | ||||
1 | Tätigkeiten im Freien mit Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung | Sonnenbrand
Vorzeitige Hautalterung (Falten, Pigmentierung) Heller Hautkrebs | C | Siehe Fußnote 1 | |
2 | Tätigkeiten mit Exposition gegenüber künstlicher optische Strahlung | ||||
a) | Schweißarbeiten | Verbrennung, (Verblitzen der Augen)
Hautrötung, Verbrennung | Schweißerschutzhandschuhe (10) | (C) | Siehe Fußnote 2 |
b) | Umgang mit Lasern | Auge: Verbrennungen an Horn- haut, Linsentrübung und Netzhautverletzung
Hautgefährdung bei Laserklasse 4: bei der Anwendung intensiver Laserstrahlung, besonders beim Schweißen, Schneiden, Abtragen und Erhitzen von Material, kann eine intensive, nicht kohärente Sekundärstrahlung entstehen. | Handschuhe mit Schutz gegen Laserstrahlung | Ø | Siehe Fußnote 2
Abschirmung nach DGUV Vorschrift 11 und 12 "Laserstrahlung" |
Fußnote 1)
| Fußnote 2)
|
Literaturverzeichnis | Anhang 1 |
1 Gesetze, Verordnungen
Bezugsquelle:
Buchhandel und Internet: z.B. www.gesetze-im-internet.de
2 DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen
Vorschriften
Regeln
Informationen
3 Normen
Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
Kurzfilme
Leitlinien und Informationsmodule
Datenbanken*
UV-Strahlung
Haut, Aufbau, Erkrankungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
DGUV-Gremien
Tabellenverzeichnis | Anhang 2 |
Tabelle Nr. | Bezeichnung |
Tabelle 3-1 | Liste hautgefährdender Tätigkeiten und Einwirkungen (Beispiele) |
Tabelle 3-2 | Für die Beurteilung der Gefährdung durch Hautkontakt relevante H-Sätze |
Tabelle 3-3 | Arbeitshilfe Teil 1 Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung |
Tabelle 3-4 | Arbeitshilfe Teil 2 Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe der Gefahrenklasse "Spezifische Zielorgan-Toxizität" (STOT) nach der CLP-Verordnung |
Tabelle 4-1 | Normen zur Leistungsbeschreibung von Chemikalienschutzhandschuhen |
Tabelle 4-2 | Schutzindex in Abhängigkeit von der Durchbruchzeit nach DIN EN ISO 374-1 |
Tabelle 4-3 | Liste der Prüfchemikalien nach DIN EN ISO 374-1 |
Tabelle 4-4 | Einsatzmöglichkeiten für Hautschutzmittel bei Gefährdung durch Hautkontakt |
Tabelle 4-5 | Reinigungswirkung und Hautverträglichkeit in den Tensidklassen |
Tabelle 6-1 | Schutzhandschuhe - Einteilung nach Eigenschaften |
Tabelle 6-2 | Hautschutzmittel - Einteilung nach Einsatzbereichen |
Tabelle 6-3 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten |
Tabelle 6-4 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei der Teilereinigung und Entfettung |
Tabelle 6-5 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen |
Tabelle 6-6 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei der Oberflächenbeschichtung |
Tabelle 6-7 | Hautgefährdungen und Maßnahmen in der Galvanik |
Tabelle 6-8 | Hautgefährdungen und Maßnahmen in der Gießerei |
Tabelle 6-9 | Hautgefährdungen und Maßnahmen in der Härterei |
Tabelle 6-10 | Hautgefährdungen und Maßnahmen beim Verarbeiten von Klebstoffen und Dichtungsmassen |
Tabelle 6-11 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei der Holzbe- und -verarbeitung |
Tabelle 6-12 | Hautgefährdungen und Maßnahmen bei UV-Exposition |
Bildnachweise | Anhang 3 |
Abbildung Nr. | Bezeichnung | Quelle |
Titel | DGUV, BGHM, (Pixel-Shot - stock.adobe.com) | |
Abb. 1-1 | Aufbau der Haut | vecton - stock.adobe.com |
Abb. 2-1 | Ekzemformen nach ihrer Ursache | BGHM |
Abb. 2-2 | Trockene Haut | BGHM |
Abb. 2-3 | Ekzem im Fingerzwischenraum | Realiia - stock.adobe.com |
Abb. 2-4 | Fortgeschrittenes Ekzem mit Rissen, Rötungen, Schrunden | BGHM |
Abb. 2-5 | Zweiphasige Entwicklung des allergischen Kontaktekzems | BGHM |
Abb. 4-1 | Graphische Symbole DIN EN ISO 21420 | DIN EN ISO 21420:2020 |
Abb. 4-2 | Graphisches Symbol für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach DIN EN ISO 21420 mit Beispiel einer Kennzeichnung nach DIN EN 388 | DIN EN ISO 21420:2020 |
Abb. 4-3 | Handschuhmaterialien aus Polymeren | BGHM |
Abb. 4-4 | Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen nach DIN EN ISO 21420 mit den Anforderungen nach DIN EN ISO 374-1 | DIN EN ISO 21420:2020 DIN EN ISO 374-1:2016 |
Abb. 4-5 | Beispiel für das Trocknen von Schutzhandschuhen | BGHM |
Abb. 4-6 | Schutzhandschuhe mit umgeschlagener Stulpe | BGHM |
Abb. 4-7 | Reinigen von Schutzhandschuhen | BGHM |
Abb. 4-8 | Richtiges Ausziehen von Schutzhandschuhen | BGHM |
Abb. 4-9 | Gebots- und Verbotszeichen gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", Ausgabe Februar 2013 | ASR A1.3 |
Abb. 4-10 | Emulsionstypen | BGHM |
Abb. 4-11 | Aufbau von Liposomen | natros - stock.adobe.com |
Abb. 4-12 | Richtige Anwendung von Hautschutzmitteln | BGHM |
Abb. 4-13 | Typisches Beispiel für unzureichenden Hautschutz im Bereich der Fingerzwischen- räume | BGHM |
Abb. 4-14 | Anwendung von Hautreinigungsmitteln | BGHM |
Abb. 4-15 | Testgerät (UV-Lampe) zur Überprüfung des Hautschutzes | BGHM |
Abb. 4-16 | UVA-Signet (EU) für ausgewogenen UV-Schutz | Wikipedia, gemeinfrei |
Fußnoten:
* abgerufen 01.04.2020
*) siehe DGUV Information 209-022
ENDE |