Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I
Frame öffnen

DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie - Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2017)



gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2


Vorwort

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde für Betriebe der keramischen Industrie von deren Verbänden erarbeitet und im Sachgebiet "Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub" des Fachbereichs "Rohstoffe und Chemische Industrie" der DGUV weiter entwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. Es erfolgt eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert für Staub der A-Fraktion in Höhe von 1,25 mg/m3 unter Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen eingehalten werden kann. Hierzu wurden Messdaten verwendet, die vom Messtechnischen Dienst der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Zeitraum von 2004 bis 2014 in Betrieben ermittelt und in die MEGA-Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eingepflegt wurden. Zusätzlich wurden Experteneinschätzungen mit einbezogen.

Für den Fall der Überschreitung von 1,25 mg/m3 und Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes von 3 mg/m3 werden Maßnahmen beschrieben, deren sinnvolle Auswahl zu einer weiteren Reduktion der Staubexposition führen und in einem gemäß TRGS 504, Abs. 3.4.2, und TRGS 900, Abs. 2.4.2, notwendigen Schutzmaßnahmenkonzept münden können 1). Das Schutzmaßnahmenkonzept selbst muss der einzelne Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation aufstellen.

Der einzelne Betrieb kann von der in dieser Handlungshilfe vorgeschlagenen Vorgehensweise abweichen. In diesem Fall muss dieser die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen und auch das Schutzmaßnahmenkonzept nach den Vorgaben der TRGS 504 selbst ermitteln und festlegen. Die Wirksamkeit dieses Schutzmaßnahmenkonzeptes muss dann ebenfalls individuell überprüft werden.

1 Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung gilt für Betriebe, in denen Tätigkeiten im Rahmen der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen für die Herstellung keramischer Massen, Glasuren und dergleichen durchgeführt werden.

Die Tätigkeitsbereiche von beschäftigten Personen können den nachfolgend aufgeführten, für die Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen typischen Verfahrensschritten zugeordnet werden. Wieviel Staub bei den Verarbeitungsprozessen entsteht, wird dabei durch Art, Menge und Feuchte der Einsatzstoffe und Produkte, durch die Produktions- und Verarbeitungsverfahren und durch die maschinelle Ausstattung der Zerkleinerungs-, Förder-, Misch- und Verpackungsanlagen sowie Verladeeinrichtungen beeinflusst.

Die Rohstoff-Aufbereitung umfasst in der Regel folgende Einzelvorgänge:

2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Bei der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen in der keramischen Industrie stellen die nachfolgend aufgelisteten Schutzmaßnahmen und Arbeitsvorgänge die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen dar:

Die Vorgaben des Anhangs I Nr. 2.3 Abs. 1-7 "Partikelförmige Gefahrstoffe", GefStoffV, müssen umgesetzt werden.

3 Expositionsniveau bei branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Zur Ermittlung des Expositionsniveaus, das bei Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen erreichbar ist, wurden die in der MEGA-Datenbank des IFA für den Bereich Keramische Industrie - Aufbereitung erfassten A-Staub-Messergebnisse im Datenzeitraum von 2004 bis 2014 ausgewertet. Danach ist durch Anwendung der beschriebenen branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen in der Regel ein Expositionsniveau von 2,78 mg/m3 erreichbar.

Arbeitsbereich/ TätigkeitAnzahl
Betriebe
Anzahl
Messdaten
Messdaten
< AGW [%]
50 %-
Wert
90 %-
Wert
95 %-
Wert
Aufbereitung (trocken und nass)2851.07774,70,592,152,78


4
Schutzmaßnahmenkonzept

Der folgende Katalog enthält eine Reihe von spezifischen Schutzmaßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten, mit denen ein Schutzmaßnahmenkonzept für die Aufbereitung mineralischer Rohstoffe erstellt werden kann, mit der Zielsetzung, innerhalb des Übergangszeitraumes bis 31.12.2018 den AGW für die A-Staubfraktion einzuhalten. Je nach den betriebsspezifischen Umständen ist es nicht in jedem Fall erforderlich, alle beschriebenen Schutzmaßnahmen anzuwenden. Ergänzend dazu können auch die grundlegenden Maßnahmen gemäß Nummer 4.1 und 4.2 der TRGS 504 herangezogen werden.

In der Regel wird es notwendig sein, eine Kombination von mehreren technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge STOP (S = Substitution, T = Technische, O = Organisatorische und P = Persönliche Maßnahmen) anzuwenden.

Das Schutzmaßnahmenkonzept ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

4.1 Substitution und Staubvermeidung

Überprüfung der Aufbereitungslogistik, des Materialflusses und der eingesetzten Verfahren im Hinblick auf Staubvermeidung. Insbesondere die Verwendung von nicht zum Verstauben neigenden feuchten Rohstoffen, Schlickern oder granulierten bzw. pelletierten Feststoffen kann die Staubentstehung von vorne herein vermeiden oder verringern.

4.2 Technische Maßnahmen

4.3 Organisatorische Maßnahmen

4.4 Persönliche Maßnahmen

________

1) Die Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes von 3 mg/m3 (A-Fraktion) erfordert gemäß GefStoffV sofortige Maßnahmen.

UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen