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BGI 5135 / DGUV-Information 214-037 - Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 09/2010 aufgehoben)



DGUV-Newsletter 04/20024:

Bei der im Jahr 2010 erschienenen DGUV Information 214-037 handelt es sich um eine ursprünglich durch die BG Verkehr veröffentlichte Schrift, die keine Aktualität mehr besitzt. Ihre Inhalte finden sich im Wesentlichen in den aktuellen Veröffentlichungen des Sachgebiets Abfallwirtschaft wieder.

A Einleitung

Jeder Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, in seinem Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um mit der Arbeit verbundene Gesundheitsgefährdungen für seine Beschäftigten zu vermeiden.

Durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erforderlich sind.

Diese Handlungshilfe unterstützt Sie anhand der folgenden Leitfragen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Sicherheits-Check

1 Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist festgelegt, dass jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss.

Weitere Anforderungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zur Berücksichtigung besonderer Gefährdungen finden sich in den nachfolgenden Rechtsverordnungen:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Zusätzlich sind weiterführende Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu beachten.

2 Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Der Arbeitgeber muss gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen über eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verfügen. Die Dokumentation muss mindestens folgende Inhalte enthalten:

  1. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
  2. festgelegte Maßnahmen und Zuständigkeiten
  3. Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen

Zur Dokumentation kann z.B. die hier vorliegende Handlungshilfe verwendet werden.

3 Welchen Nutzen hat der Unternehmer?

Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen sind oft mit hohem persönlichem Leid für die Betroffenen verbunden und verursachen hohe Kosten im Unternehmen, z.B. durch Qualitätseinbußen in der Produktion oder durch die Störung von Arbeitsabläufen.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung können im Unternehmen gleichermaßen Qualitätsverbesserungen und Kostensenkungen erzielt werden. Dies wird erreicht durch:

4 Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt und regelmäßig, insbesondere bei folgenden Anlässen überprüft:

5 Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Beurteilung der Gefährdungen und das Festlegen geeigneter Maßnahmen muss der Unternehmer durchführen. Dabei kann er sich durch geeignete Personen unterstützen bzw. beraten lassen. Diese Personen können beispielsweise sein:

Grundsätzlich bietet es sich an, ein Team aus Vertretern dieses Personenkreises und einem Mitarbeitervertreter (z.B. aus dem Betriebsrat) zu bilden.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Unternehmer.

6 Wie ist die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung?

Zur systematischen Vorgehensweise ist es sinnvoll, sich an Arbeitsplätzen oder Arbeitsabläufen zu orientieren.

Es gibt also zwei praktikable Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung:

1 Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung bei stationären Arbeitsplätzen
(z.B. Büro, Montageplatz, Maschine oder Anlage)

2 Ablauforientierte, tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung bei nichtstationären Arbeitsplätzen mit wechselnden Einsatzorten
(z.B. Güter- oder Personentransport, Paketzustellung, Abfallsammlung)

Die Gefährdungsbeurteilung mittels dieser Handlungshilfe gliedert sich in fünf Schritte: Formulare
1 Betriebsorganisation beschreiben
Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation.
Betriebsorganisation beschreiben
(Formular =>)
2 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen
Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen
(Formular =>)
3 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben
Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben
(Formular =>)
4 Gefährdungen erkennen
Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.
Gefährdungsübersicht
(Formular =>)
5 Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Arbeitsblätter
(Formulare =>)


Bei gleichen oder gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder Arbeitsablaufes ausreichend.

Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten und in regelmäßigen Abständen oder bei gegebenem Anlass (siehe Abschnitt 4 der Einleitung) überprüft und ergänzt werden.

7 Wie kann die Gefährdung beurteilt werden?

Zum Beurteilen der vorhandenen Gefährdungen für die Beschäftigten ist eine Abschätzung des Gesundheitsrisikos erforderlich.

Eine anerkannte Methode zum Ermitteln des Risikos ist das Bestimmen einer Risikokennzahl. Sie wird aus der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Gesundheitsschaden auftritt (Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Schwere des Gesundheitsschadens (Schadensschwere) berechnet.

R = E x S
Risikokennzahl (R)
Eintrittswahrscheinlichkeit (E)
Schadensschwere (S)

Die Risikokennzahl hilft bei der Entscheidung, ob Maßnahmen zur Beseitigung relevanter Gefährdungen erforderlich sind.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E):

Schadensschwere (S):

Auf den Arbeitsblättern (Formulare =>) ist eine Berechnung zur Ermittlung der Höhe des Risikos vorgesehen.

Um die Berechnung auszuführen, muss zunächst die Eintrittswahrscheinlichkeit auf einer Skala von 1 bis 3 beurteilt werden. Anschließend wird die Schadensschwere ebenfalls von 1 bis 3 beurteilt.

Zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadensschwere sollten auch Erkenntnisse aus

genutzt werden.

Eine hohe Risikokennzahl (R > 3) erfordert Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Gefährdung. Je höher das ermittelte Risiko ausfällt, desto dringlicher ist die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen.

Anhaltspunkte für die Einstufungen von 1 bis 3 bieten folgende Auflistungen:

Eintrittswahrscheinlichkeit (E)

1 niedrig: Auftreten des möglichen Schadens unwahrscheinlich

2 mittel: Auftreten des möglichen Schadens selten zu erwarten

3 hoch: Auftreten des möglichen Schadens häuf g zu erwarten

Schadensschwere (S)

1 keine bis geringfügige Verletzung; keine Arbeitsunterbrechung erforderlich

2 leichte Verletzung oder Erkrankung; Arbeitsunterbrechung erforderlich

3 schwere Verletzung oder Erkrankung; längere Arbeitsunfähigkeit; bleibender Gesundheitsschaden möglich

Beispiele zur Bestimmung der Risikokennzahl (R):

Beispiel 1

Die Kammschüttung an einem Fahrzeug greift verformte Behälter nicht sicher. Es droht das Herabfallen von Behältern mit der Folge von Prellungen oder Brüchen des Bedieners. Es liegen zwei Meldungen aus dem letzten Quartal vor. Ursache sind zu alte, austauschbedürftige Behälter.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E) = 2

Schadensschwere (S) = 2

Risikokennzahl (R) = E x S = 4

Maßnahmen sind erforderlich!

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Beispiel 2

Jede Woche muss ca. 5-10 Mal in eine Siebtrommel eingestiegen werden, da verkeilte Gegenstände zu verringertem Materialdurchsatz führen.

Wegen schlechter Standfläche und mangelhafter Beleuchtung im Inneren der Trommel gehören Stolperunfälle mit leichten Verstauchungen und Prellungen nahezu zum Alltag der Beschäftigten.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E) = 3

Schadensschwere (S) = 2

Risikokennzahl (R) = E x S = 6

Maßnahmen sind umgehend erforderlich!

8 Welche Maßnahmen muss ich festlegen?

Wenn in rechtlich verbindlichen Vorschriften (z.B. in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften) Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung einer Gefährdung benannt werden, dann müssen diese eingehalten werden. Die Berechnung einer Risikokennzahl ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Empfehlungen zur Beseitigung oder Minimierung einer Gefährdung sind zu berücksichtigen (z.B. in Normen, Richtlinien oder berufsgenossenschaftlichen Regeln).

Existieren keine Vorschriften oder Empfehlungen, sind vom Unternehmer Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen zu ermitteln. Dabei sollen technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen und organisatorische vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Zur Unterstützung sind auf den Arbeitsblättern zur Gefährdungsbeurteilung exemplarisch Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung bzw. -minderung dargestellt. Diese erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und müssen bei Bedarf ergänzt werden.

Die getroffenen Maßnahmen sind in das Arbeitsblatt zur Gefährdungsbeurteilung einzutragen (Formulare =>).

9 Wo finde ich weitere Informationen und Vorschriften?

Schriften mit besonderem Bezug zur Entsorgungswirtschaft sind zum Beispiel:

BGV C27 Müllbeseitigung

BGV D27 Flurförderzeuge

BGV D29 Fahrzeuge

BGR 186 Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter

BGR 238-1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall

BGI 599 Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen

BGI 5004 Sicherer Einsatz von Absetzkippern

BGI 5005 Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

BGI 5008 Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressanlagen

TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

TRBA 212 Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen

TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen

TRBA 214 Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft

Weitere Vorschriften und Veröffentlichungen findet man auf folgenden Internetseiten:

Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
www.bgverkehr.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
www.baua.de

Datenbank mit Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
www.gefaehrdungsbeurteilung.de

B Beschreibung des Arbeitssystems und Erkennen der Gefährdungen

1 Betriebsorganisation beschreiben

Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation

Unternehmensdaten
 
Unternehmensbezeichnung
 
Unternehmer
 
Beschäftigtenanzahl
 
Arbeitnehmervertretung (ggf.)
 
Sicherheitstechnische Betreuung
 
Kontaktdaten
 
Arbeitsmedizinische Betreuung
 
Kontaktdaten


Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird vom Unternehmer/Arbeitgeber bestätigt
 
Ort, Datum
 
Unterschrift


2 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen

Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.

Arbeitsbereiche

3 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben

Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.

Ermittlung und Beurteilung für Arbeitsplatz/Tätigkeit
 
Arbeitsbereich (z.B. Lager, Werkstatt, Büro)
 
Arbeitsplatz/Tätigkeit (z.B. Lagerist, Fahrer, Schreibkraft)
 
Haupttätigkeit
 
Nebentätigkeiten
 
Verantwortlicher Vorgesetzter
 
Sicherheitsbeauftragter (wenn erforderlich)
 
Ersthelfer
Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wurde durchgeführt von
 
Name, Berufsbezeichnung
 
Ort, Datum
 
Unterschrift


4 Gefährdungen erkennen

Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.

Gefährdungsübersicht

1Mechanische Gefährdungen
 [ ] 1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile[ ] 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile
 [ ] 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen[ ] 1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
 [ ] 1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel[ ] 1.6 Absturz
2Elektrische Gefährdungen
 [ ] 2.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
3Gefahrstoffe
 [ ] 3.1 Nicht krebserzeugende Stäube, Flüssigkeiten und Gase[ ] 3.2 Dieselmotoremissionen, Asbest, und andere krebserzeugende Stoffe
4Biologische Arbeitsstoffe
 [ ] 4.1 Sammlung und Transport[ ] 4.2 Abfallbehandlung
5Brand- und Explosionsgefährdungen
 [ ] 5.1 Brandgefährdung[ ] 5.3 Brandbekämpfung
 [ ] 5.2 Explosionsgefährdung 
6Thermische Gefährdungen 
 [ ] 6.1 Kontakt mit heißen und kalten Medien oder Oberflächen 
7Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
 [ ] 7.1 Lärm[ ] 7.3 Ganzkörpervibrationen
 [ ] 7.2 Hand-Arm-Schwingungen 
8Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
 [ ] 8.1 Raumklima[ ] 8.3 Beleuchtung, optische Signale, Bildschirmarbeit
 [ ] 8.2 Schlechte Witterungsbedingungen bei Arbeiten im Freien 
9Physische Belastung/Arbeitsschwere 
 [ ] 9.1 Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung[ ] 9.2 Manuelle Lastenhandhabung
10Psychische Faktoren 
 [ ] 10.1 Über- oder Unterforderung[ ] 10.3 Fehlende Motivation zum Arbeitsschutz
 [ ] 10.2 Probleme zwischen Kollegen 
11Arbeitsschutzorganisation und sonstige Gefährdungen
 [ ] 11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)[ ] 11.4 Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
 [ ] 11.2 Verhalten in Notfällen[ ] 11.5 Gefährdungen durch Menschen
 [ ] 11.3 Unterweisung, Verantwortung 


C Arbeitsblätter zur Beurteilung von Gefährdungen

Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen

Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Erläuterungen zum Ausfüllen der Arbeitsblätter

1Im oberen Abschnitt des Arbeitsblattes sind die möglichen Gefährdungen (gefährdende Situationen, Geräte oder Produkte) aufgeführt. Die zutreffenden Gefährdungen werden angekreuzt und nach Bedarf ergänzt.

Die jeweilige Gefährdung kann durch das Berechnen der Risikokennzahl (R) gemäß Abschnitt 7 der Einleitung beurteilt werden.

2Im unteren Abschnitt des Arbeitsblattes sind die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aufgeführt. Die zutreffenden Maßnahmen werden angekreuzt und nach Bedarf ergänzt.

Bei der Auswahl von Maßnahmen sind verbindliche rechtliche Vorschriften bzw. allgemein anerkannte Empfehlungen einzutragen. Bei der Auswahl von Maßnahmen sind technische Schutzmaßnahmen organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen vorzuziehen.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahmen und ein Termin werden festgelegt. Zuletzt wird bestimmt, wann und durch wen die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen sind.

Die in den Arbeitsblättern genannten Gefährdungen sind lediglich ein Anhaltspunkt, wie die geforderte Ermittlung und Beurteilung durchgeführt werden soll. Die Arbeitsblätter sind entsprechend anzupassen.

1 Mechanische Gefährdungen

1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es sind Maschinen mit ungeschützten bewegten Teilen vorhanden. Welche?
(z.B. Stetigförderer, Ballenpressen, Schüttungen, Kreissägen, Winkelschleifer, mechanische Hebe- und Verfahreinrichtungen)
 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Man kann beim Bedienen der Geräte/Maschinen an Gefahrstellen gelangen und verletzt werden 
[ ]Quetschen von Händen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Erfassen von Kleidung oder Haaren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schneiden an offen liegenden Messern/scharfen Teilen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Stechen an spitzen Teilen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Scherstellen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Stoßen an großen Teilen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Beim Auf- und Absetzen von Behältern_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Bei Rüstarbeiten (z.B. beim Schüttungswechsel)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Gefahrstellen können in besonderen Situationen oder Betriebszuständen entstehen (z.B. Reinigung und Störungsbeseitigung an Ballenpressen und anderen Maschinen) 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Hoher Verschleiß führt zu Gefahrensituationen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Bei Neuanschaffung: auf sichere Geräte achten (GS-Prüfzeichen, Konformitätsbescheinigung, Betriebsanleitung)  
[ ]Bei Neuanschaffung: Fachkraft für Arbeitssicherheit in Auswahl einbeziehen  
[ ]Trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Verkleidung, Verdeckung, Umzäunung)  
[ ]Ortsbindende Schutzeinrichtungen (z.B. Tastbetrieb)  
[ ]Schalter gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern (z.B. Kragen)  
[ ]Wartungsklappen mit Positionsschalter versehen (Maschine stoppt bei Öffnen)  
[ ]Abweisende Schutzeinrichtungen (Abweiser, Bügel)  
[ ]Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtschranken) und Transponder als ergänzende Maßnahmen  
[ ]Stetigförderer mit Abstreifeinrichtung  
[ ]Nachspannen von Förderbändern, ohne Schutzeinrichtungen entfernen zu müssen  
[ ]Abschließbarer Hauptschalter  
[ ]Not-Halt-Schalter in genügender Anzahl, deutlich sichtbar, leicht erreichbar  
[ ]Schutzeinrichtungen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen (Checkliste)  
[ ]Wirksame Verfahrensweise für die Meldung und Behebung von Mängeln etablieren  
[ ]Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person (in der Regel jährlich)  
[ ]Gefahrstellen kennzeichnen  
[ ]Sicherheitsabstände einhalten  
[ ]Eng anliegende Kleidung  
[ ]Wiederkehrende und vorhersehbare Störungsbeseitigungen einbeziehen: Arbeitsanweisung erstellen, in Unterweisung schulen  
[ ]   


1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es können Riss-, Stich- oder Schnittverletzungen auftreten, z.B. durch 
[ ]Ecken, scharfe Kanten, Spitzen (z.B. Trittbretter an Fahrzeugen, Blechverkleidungen, Schüttungen, Bedienhebel an Schüttungen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]still stehende Messer_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schneiden an Folienbändern, Konservendosen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Glasbruch_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Störstoffe im Sortiergut (z.B. Spritzen, spitze Gegenstände)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]raue Oberflächen (z.B. Glasstaubablagerungen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Verkleidung, Abdeckung  
[ ]Blechverkleidung abrunden  
[ ]Kanten entgraten  
[ ]Ecken, Kanten polstern  
[ ]Trittbretter instand setzen  
[ ]Bedienhebel mit Knauf verwenden  
[ ]Abgebrochene Bedienhebel auswechseln  
[ ]Geeigneter Fußschutz  
[ ]Sackaufreißer vorsehen  
[ ]Mechanisches Sacköffnen einsetzen  
[ ]Getrennte Entsorgung von Glas  
[ ]Mechanische Vorsortierung vorsehen  
[ ]Schutzhandschuhe, ggf. Schutzkleidung  
[ ]Regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Fußböden, Anhäufungen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es treten Gefährdungen auf, z.B. durch 
[ ]Bewegungen von Flurförderzeugen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Bewegungen von Erdbaumaschinen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verfahren von Maschinen, z.B. Mietenumsetzer_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verfahren von automatischen Containerverschiebeeinrichtungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Funktionsstörungen/ -untüchtigkeit (z.B. Bremsen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährdungen durch Ladegut_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Umkippen des Transportmittels_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Überladung der Fahrzeuge_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Überladung von Behältern_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]eingeschränkte Fahrersicht_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]unbefugtes Benutzen von Transportmitteln_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]verstellte oder unübersichtliche Transportwege_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]fehlende Ausstattung des Fahrzeuges mit Sicherheitsgurten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]nicht bestimmungsgemäßes Anlegen des Sicherheitsgurtes_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Regelmäßige technische Überprüfung und Instandhaltung  
[ ]Tragfähigkeit und Kippsicherheit beachten, Ladung richtig platzieren und befestigen (siehe Betriebsanleitung)  
[ ]Trennung der Verkehrsbereiche (Fußgänger/Fahrzeuge)  
[ ]Trennung der privaten und der gewerblichen Anlieferung  
[ ]Behälterstandplätze und Anlieferzonen ausweisen  
[ ]Akustische Anlaufwarneinrichtung für automatischen Anlauf von Maschinen und Einrichtungen  
[ ]Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen  
[ ]Unterweisung der Mitarbeiter  
[ ]Betriebsanweisungen erstellen  
[ ]Schüttungskräfte auf maximal zulässiges Behältergewicht begrenzen  
[ ]Herstellerangaben und Betriebsanleitung beachten  
[ ]Gewichtskontrolle des Ladegutes  
[ ]Einweiser zu Hilfe holen  
[ ]Einsatz geeigneter, eingearbeiteter, qualifizierter Personen  
[ ]Transportwege freihalten  
[ ]Erforderliche Breite der Wege gewährleisten  
[ ]Fahrzeuge mit funktionsfähigen Sicherheitsgurten ausstatten  
[ ]Benutzung der Sicherheitsgurte kontrollieren  
[ ]Ausreichende Beleuchtung sicherstellen (siehe Arbeitsblatt 8.3)  
[ ]Warnkleidung auf Betriebsgelände tragen  
[ ]Mittel zur Sichtverbesserung einsetzen (z.B. Kamerasysteme in Radladerkabinen)  
[ ]   


1.4 Unkontrolliert bewegte Teile

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es können Gegenstände unkontrolliert in Bewegung geraten, z.B. durch 
[ ]Kippen (z.B. Ladegut, Stapel, Schüttungen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Pendeln (z.B. Kranlasten, Absetzbehälter)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Rollen (z.B. Fässer, Stangen, Müllgroßbehälter)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Herabfallen (z.B. Werkzeuge oder Arbeitsmaterial, aus der Schüttung fallende Behälter, Sortiergut)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Umfallen (z.B. Ballenstapel)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Wegfliegen (z.B. Späne, Schleifkörperteile, Sperrabfall beim Beladen, Schreddern, Magnetabscheiden)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Absinken (z.B. angehobene Fahrzeugaufbauten)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]unter Druck austretende Medien (z.B. Gase)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Standsicherheit von Lagern und Stapeln gewährleisten, zulässige Stapelhöhen einhalten  
[ ]Sicherheitsabstand einhalten  
[ ]Umwehrungen, Anschläge anbringen  
[ ]Ladegut und Werkzeuge sicher ablegen, Geländer, Fanghauben, Fangbügel anbringen  
[ ]Behälterbremsen und Feststeller auf Wirksamkeit prüfen  
[ ]Schutzhelm, Brille, Gesichts-/ Körperschutz  
[ ]Staubschürzen  
[ ]Schlauchschutz an Hydraulikschläuchen  
[ ]Schlauchbruchsicherungen  
[ ]Sicherheitsventil zur Druckbegrenzung  
[ ]Anfahrschutz an Regalen  
[ ]Schwere Behälter nur zu zweit bewegen  
[ ]Fußwege überdachen  
[ ]Tragfähigkeit der Lagerfläche beachten  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Personen können stürzen, ausrutschen, stolpern, umknicken oder fehltreten, z.B. durch 
[ ]Verunreinigungen (z.B. Öl, Fett)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]witterungsbedingte Glätte_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Unebenheiten, Höhenunterschiede (z.B. Schwellen, Bordsteine, schadhafte Verkehrswege)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]herumliegende Teile_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Abfälle/Anliefergut/Sortiergut auf Verkehrswegen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]falsches Schuhwerk_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]unzureichende Form und/oder Größe von Trittflächen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]eingeengte oder verstellte Verkehrswege und Arbeitsflächen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]verbogene Trittflächen, Trittbretter_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Rutschhemmenden Bodenbelag einsetzen  
[ ]Tritte als Gitterrost ausführen  
[ ]Herumliegende Gegenstände, Verschmutzungen und Stolperstellen sofort beseitigen  
[ ]Reinigungsplan erstellen  
[ ]Verkehrswege und Arbeitsflächen reinigen  
[ ]Schnee- und Eisglätte beseitigen (Streudienst)  
[ ]Schadhafte Verkehrswege instand setzen  
[ ]Verbliebene Stolperstellen kennzeichnen  
[ ]Zwischenlagerung von Sortiergut auf dem Fußboden der Sortierkabine unterbinden  
[ ]Kabel und Leitungen nicht quer durch Arbeitsräume und über Verkehrswege legen  
[ ]Geeignetes Schuhwerk: Arbeits-, Schutz- oder Sicherheitsschuhe verwenden  
[ ]Ausreichende Bewegungsfläche sicherstellen  
[ ]Wege mit ausreichender Breite sicherstellen  
[ ]Verkehrswege freihalten  
[ ]Unterweisung der Beschäftigten  
[ ]Ausreichende Beleuchtung sicherstellen (siehe Arbeitsblatt 8.3)  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


1.6 Absturz

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es besteht Absturzgefahr 
[ ]von Leitern, Tritten, Treppen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]von Gerüsten und von Podesten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]von höher gelegenen Arbeitsplätzen (z.B. hochgelegene Bedienungsplätze, Arbeitsbühnen, Ladeflächen, Dächer)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]an Öffnungen und Vertiefungen (z.B. in Fußböden, Plattformen, Montageöffnungen, Luken und Gruben, Wandöffnungen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]bei der Beseitigung von Verstopfungen am Aufgabetrichter von Ballenpressen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]an Bottichen, Becken und Behältern mit Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Flüssigkeiten, Schlamm)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beim Stehen auf Trittbrettern_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]an Behältern beim Anbringen von Netzen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beim Auf- und Abdecken der Ladung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beim Auf- und Abplanen von Fahrzeugen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beim Betreten von Dächern (Durchtritt, Absturz)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Ablauf von vorhersehbaren und wiederkehrenden Störungsbeseitigungen (z.B. Verstopfung von Ballenpressen) planen und in Betriebsanweisung festhalten  
[ ]Störungsbeseitigungen nur durch besonders unterwiesenes und beauftragtes Personal durchführen lassen  
[ ]Geeignete Leitern verwenden, Anlegewinkel beachten, Stehleiter vollständig aufklappen und standfest aufstellen  
[ ]Gerüste nach Herstellerangaben montieren; Abnahme und Freigabe  
[ ]Geländer, Umwehrungen anbringen  
[ ]Bereich vor Absturzkante absperren  
[ ]Fanggerüste, Fangnetze verwenden  
[ ]Öffnungen sichern (Geländer, Abdeckungen)  
[ ]An Wandöffnungen: Gitterschranken, Brustwehren oder Halbtüren anbringen  
[ ]Wenn Absturzsicherungen oder Auffangvorrichtungen nicht zweckmäßig: Sicherheitsgeschirre (Anseilschutz) verwenden  
[ ]Not-Halt-Einrichtungen an Einfüllöffnungen von Ballenpressen  
[ ]Brüstungshöhe der Abwurfschächte mindestens 1 m  
[ ]Trittsichere Aufstiege und Standflächen  
[ ]Hebearbeitsbühnen einsetzen  
[ ]Arbeitsbühnen und Laufstege anbringen  
[ ]Körbe für Stapler nur einsetzen, wenn für die jeweilige Aufgabe geeignet  
[ ]Standsichere Trittbretter  
[ ]Sicherheitsgeschirre benutzen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   


2 Elektrische Gefährdungen

2.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen durch elektrischen Strom sind gegeben, z.B. durch 
[ ]beschädigte Isolierungen von Leitungen (z.B. Knickstellen, freiliegende Einzeldrähte)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beschädigte Gehäuse von Geräten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]schadhafte Steckvorrichtungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]nicht bestimmungsgemäße Verwendung elektrischer Geräte_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]das Benutzen feuchter elektrischer Geräte oder das Bedienen elektrischer Anlagen mit nassen Händen, Füßen oder feuchter Kleidung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]besondere Umgebungsverhältnisse (z.B. extreme Hitze, Kälte, Nässe, chemische Einflüsse)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]feuer- bzw. explosionsgefährdete Bereiche_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]unsachgemäße Eingriff e in Elektroinstallationen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]das Anfahren von elektrischen Einrichtungen (z.B. bei der Sammelfahrt)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Vor Arbeitsbeginn Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel  
[ ]Regelmäßige Prüfung durch Elektrofachkraft  
[ ]Bei Geräteschäden/Störungen: Sofort Spannung abschalten, Stecker ziehen, Schäden melden und durch Elektrofachkraft reparieren lassen.  
[ ]Elektrische Betriebsstätten oder Schaltanlagen kennzeichnen und ggf. absperren  
[ ]Geräte entsprechend den Anwendungsbereichen auswählen und einsetzen (z.B. IP-Schutzart, mechanischer Schutz)  
[ ]Geräte mit Schutzkleinspannung ("PELV = Protective Extra Low Voltage") bzw. Schutztrennung einsetzen  
[ ]Für die Umgebung geeignete Geräte einsetzen (IP-Schutzart)  
[ ]Bei Anschaffung neuer Geräte auf VDE- und GS-Kennzeichnung Wert legen  
[ ]Wartung und Reparatur nur durch Elektrofachkraft  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


3 Gefahrstoffe

3.1 Nicht krebserzeugende Stäube, Flüssigkeiten und Gase

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Abfall (z.B. Elektroschrott, Altfahrzeuge, Sonderabfälle);
Bitte konkretisieren Sie:
 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Es werden Gefahrstoffe z.B. für Reinigungszwecke eingesetzt oder sie können bei der Tätigkeit entstehen. Bitte konkretisieren Sie: 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Die Gefahrstoffe können frei werden als 
[ ]Staub_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flüssigkeit, Spritzer_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Nebel, Gas_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Es besteht die Gefahr des 
[ ]Hautkontakts_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schleimhautkontakts_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Augenkontakts_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Einatmens_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verschluckens_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährdung durch ungeeignete Materialien (Behälter, Leitungen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährdung durch unzureichende Kennzeichnung von gefahrstoffhaltigen Behältnissen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährdung durch Einstieg in Behälter und enge Räume mit gefährlicher bzw. unbekannter Atmosphäre oder möglichem Sauerstoffmangel (z.B. "Grubengas")_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Förderung der Freisetzung oder Entstehung von Gefahrstoffen (z.B. Staub oder staubgebundene Stoffe) durch 
[ ]Fegen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sieben_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Umladen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Abblasen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Förderung der Freisetzung oder Entstehung von Gefahrstoffen (z.B. flüssige Gefahrstoffe) durch 
[ ]Erhitzen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Umfüllen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Aufwirbeln_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Vernebeln_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Festlegung von Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung  
[ ]Grundmaßnahmen  
[ ]Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Umgang mit den Stoffen haben, auf die erforderliche Anzahl  
[ ]Begrenzung der Stoffmenge am Arbeitsplatz auf die erforderliche Menge  
[ ]Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition  
[ ]Hygienemaßnahmen veranlassen (z.B. Händewaschen, Möglichkeiten hierfür einrichten)  
[ ]Gefahrstoffe und Zubereitungen ausreichend kennzeichnen  
[ ]Ungefährliche Ersatzstoffe verwenden  
[ ]Be- und Entlüftung  
[ ]Gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen  
[ ]Atemschutz: Filterklasse beachten  
[ ]Atemschutz: arbeitsmedizinische Vorsorge nach G26  
[ ]Handschuhe: spezielle Eignung gegen Gefahrstoff sicherstellen  
[ ]Handschuhe: Produkte mit saugfähigem Untergewebe oder Unterhandschuh bevorzugen  
[ ]Ermittlung, ob Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten sind  
[ ]Verbot der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln und Kennzeichnung von Bereichen, in denen dies zulässig ist  
[ ]Gefahrstoffverzeichnis führen  
[ ]Geeignete, fest schließende Behälter verwenden  
[ ]Betriebsanweisungen und Unterweisung  
[ ]Sicherstellen, dass mindestens der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten wird  
Freisetzung vermeiden  
[ ]Maschinen und Geräte so auswählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird (z.B. staubarme Schüttungen)  
[ ]   
[ ]   
[ ]Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung versehen oder die Staubfreisetzung durch andere Maßnahmen verhindern  
[ ]   
[ ]   
[ ]Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindern  
[ ]   
[ ]   
Weitere Organisatorische Maßnahmen  
[ ]Regelmäßige staubarme Reinigung verschmutzter Räume und Einrichtungen: Reinigungspläne!  
[ ]Gefahrstoffbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen  
[ ]Notduschen  
[ ]Augenduschen  
[ ]Augenspülflaschen regelmäßig tauschen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


3.2 Dieselmotoremissionen, Asbest und andere krebserzeugende Stoffe

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Dieselmotoremissionen, z.B. durch 
[ ]Ein- und Ausfahren in Hallen (Anlieferverkehr)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]innerbetrieblicher Verkehr in Hallen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flurförderzeuge in Hallen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schaufelradlader in Hallen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Betrieb von Werkstätten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Reparatur von Fahrzeugen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Asbesthaltige Abfälle*, z.B. durch 
[ ]Bauschutt mit möglichen Asbest-Anteilen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Baustellen-Entsorgung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Altgeräte (Fön, Toaster u. Ä.)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sonderabfall-Annahme inkl. asbesthaltiger Materialien_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]weitere asbesthaltige Abfälle_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Umgang mit oder Entsorgung von weiteren krebserzeugenden Stoffen 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 
* Festgebundener Asbest wurde bis 1990 in Asbestzement und anderen Hartasbestprodukten verwendet, wie z.B. Wellplatten, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Kunststoff-Dichtungsmaterialien, Fensterbrettern und Blumenkästen. Schwach gebundener Asbest wurde als Spritz- und Weichasbest bis ca. 1979 verwendet in Decken- und Wandbeschichtungen, Platten zum Brand-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz, zur Ummantelung von Wasserleitungen und Kesselanlagen aber auch als Asbestpappen und -papiere in Elektrogeräten (z.B. Nachtspeicherheizungen, Heizgeräte, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen), Asbesttextilien (z.B. alte Bügelbrettbezüge, Feuerlöschdecken, Dichtschnüre) oder als Unterseite und Unterlage von Fußbodenbelägen.


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
Dieselmotoremissionen
Maßnahmen der TRGS 554, insbesondere
  
[ ]Motorlaufzeiten auf das erforderliche Maß minimieren  
[ ]Partikelfilter installieren  
[ ]Elektro- oder Gasmotoren einsetzen  
[ ]Hallen ausreichend lüften  
[ ]Türen beim Fahren geschlossen halten  
[ ]Unterweisung der Fahrer  
[ ]   
Asbest  
[ ]Körperliche Eignung durch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 (Asbest) und G 26 (Atemschutzgeräte) prüfen und überwachen  
[ ]Meldekette bei Anlieferung unsachgemäß verpackter oder unzulässiger asbesthaltiger Abfälle einrichten  
[ ]Bei Verdacht auf unsachgemäße Behandlung oder Verpackung Schutzkleidung und Atemschutz (mindestens Halbmaske mit P2 Filter) tragen  
[ ]Persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung und Atemschutz) nach Gebrauch ordnungsgemäß reinigen und getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren  
[ ]Abgelagerte (=deponierte) asbesthaltige Abfälle mindestens arbeitstäglich mit geeignetem, bereitstehendem Material abdecken  
[ ]Anfeuchten des Materials (s. auch TRGS 519, LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle")  
[ ]   
Weitere Maßnahmen bei krebserzeugenden Stoffen  
[ ]Messung durchführen  
[ ]Entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge  
[ ]Abgrenzung und Markierung der Gefahrenbereiche  
[ ]Zugang beschränken  
[ ]   


4 Biologische Arbeitsstoffe

4.1 Sammlung und Transport

Mögliche Gefährdungen *Risikoabschätzung E x S = R
Sammlung und Transport von Abfällen (hausmüllartige Abfälle, DSD, Sperrmüll: Bakterien und Schimmelpilze vorhanden!) 
[ ]Beim Schüttvorgang treten Mikroorganismen (vor allem Schimmelpilzsporen) in den Atembereich aus_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sacksammlung (Verletzungsgefahr durch Fehlwürfe)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es werden zum Entladen geschlossene Anlieferbereiche angefahren, hier sehr hohe Schimmelpilzkonzentrationen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Kurze Hosen im Sommer (Verletzungsgefahr mit Risiko der Wundinfektion!)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verletzung der unbedeckten Haut durch Abfälle und Geräte_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Handschuhwechsel seltener als wöchentlich_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Möglichkeit der Händereinigung unterwegs_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Biostoff-Kontakte beim Reinigen des Auf aus_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Führerhaus wird für Zwischensammlungen missbraucht oder nicht sauber gehalten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 
* Für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in der Abfallwirtschaf wird die spezielle Handlungshilfe der BG-Verkehr empfohlen ("Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Abfallwirtschaf "). Maßgebliche Vorschrift ist die TRBA 214.


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
Schutzmaßnahmen vorwiegend für Sammlung und Transport  
[ ]Staubarme Schüttung bevorzugen  
[ ]Arbeitsmedizinische Vorsorge  
[ ]In Anlieferbereichen im Fahrzeug bleiben und Fenster/Tür geschlossen halten oder Atemschutz benutzen  
[ ]Körperbedeckende Arbeitskleidung  
[ ]Regelmäßiger Kleidungswechsel  
[ ]Möglichkeit der Händereinigung schaffen  
[ ]Säcke nicht an den Körper drücken  
[ ]Behältersammlung einführen  
[ ]Reinigungsplan des Führerhauses erstellen  
[ ]Reinigung des Auf aus im Freien, ggf. Atemschutz  
[ ]Pausenfreundliche Routenplanung  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


4.2 Abfallbehandlung

Mögliche Gefährdungen*Risikoabschätzung E x S = R
Abfallbehandlungsanlage (hausmüllartige Abfälle, Sperrmüll, DSD, Bioabfall, Leergut: Bakterien und Schimmelpilze vorhanden!) 
[ ]Arbeitsplätze oder wiederkehrende Tätigkeiten in ungeschützten Bereichen (Anlieferbereich, Maschinenhalle, Rotte)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Radlader, Bagger oder Stapler: Kabinenluftqualität, Hygiene nicht gesichert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sortierkabine: Kabinenluftqualität, Hygiene nicht gesichert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sortierkabine: Spritzen im Abfall möglich_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Anlage: Probleme mit Tieren: Nager, Insekten, Vögel und deren Ausscheidungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Biogasanlagen: Flüssige Abfälle werden offen angeliefert, Gase könnten austreten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Weitere Möglichkeiten der Exposition gegenüber Biostoffen und Stäuben in der Anlage: 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Sonstige Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft mit möglichem Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen 
[ ]Reinigung von mit Abfällen oder Stäuben verschmutzten Bereichen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 
* Für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in der Abfallwirtschaf wird die spezielle Handlungshilfe der BG-Verkehr empfohlen ("Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Abfallwirtschaf "). Maßgebliche Vorschrift ist die TRBA 214.


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
Schutzmaßnahmen vorwiegend für Abfallbehandlung  
[ ]Wege, Arbeit und Aufenthalt im belasteten Bereich minimieren  
[ ]Reinigungsplan (staubarme Methoden) für Hallen erstellen  
[ ]Radlader mit nachweislich geeigneter Belüftung ausstatten  
[ ]Reinigungsplan für Radlader erstellen  
[ ]Sortierkabine mit nachweislich geeigneter Belüftung ausstatten  
[ ]Sortierkabine effektiv abdichten  
[ ]Schimmelpilzmessungen an Dauerarbeitsplätzen durchführen  
[ ]Reinigungsplan für Sortierkabine erstellen  
[ ]Infektionsgefahr und Bedarf für Impfungen (Hepatitis A, B, Tetanus u. a.) mit Arbeitsmediziner erörtern, Schutzimpfung ggf. anbieten  
[ ]Unterweisung bezüglich biologischer Arbeitsstoffe durchführen  
[ ]Beseitigung von Tier-Ausscheidungen: staubarm  
[ ]Vor Pausen Händereinigung ermöglichen (Waschbecken an geeigneter Stelle; mobiles Waschbecken an/in Fahrzeugen)  
[ ]Arbeitskleidung regelmäßig (in der Regel spätestens nach einer Woche) und bei Bedarf wechseln  
[ ]Aufbewahrung und Konsum von Nahrungsmitteln und Zigaretten am Arbeitsplatz unterbinden  
[ ]Umkleide- und Waschmöglichkeit mit Schwarz-Weiß-Prinzip  
[ ]Geeigneten Atemschutz zur Verfügung stellen (immer Mindestanforderung: FFP2 mit Ausatemventil)  
[ ]   
[ ]   
[ ]   


5 Brand- und Explosionsgefährdungen

5.1 Brandgefährdung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es wird mit leicht brennbaren Stoffen umgegangen, wie z.B. 
[ ]brennbare Flüssigkeiten (z.B. Aceton, Benzin)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]brennbare Feststoffe (z.B. Holzspäne, Papier, EBS)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]brennbare Stäube (z.B. Holzstaub, Metallstäube)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Es sind Zündquellen vorhanden 
[ ]Funken, z.B. von Zündhölzern, Zigaretten, offenem Feuer, elektrischen Geräten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Elektrostatische Aufladung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Wärmeleitung, z.B. bei Schweißarbeiten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Es werden lösemittelhaltige Abfälle 
[ ]abgeholt und transportiert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]gelagert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]behandelt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Brandentstehung im Abfallsammelfahrzeug_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Brandentstehung im Kunststoff-Ballenlager_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Brandentstehung in der Ersatzbrennstoff-Aufbereitung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Brandentstehung in anderen Abfall-Lagerbereichen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Brandentstehung in Zerkleinerungsaggregaten (z.B. Hammermühlen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Leicht brennbare Stoffe ersetzen  
[ ]Unnötiges brennbares Material entfernen  
[ ]Staubansammlungen - auch in hoch gelegenen Bereichen - nicht zulassen (Reinigungsplan)  
[ ]Arbeitsmittel aus schwer entflammbaren Materialien verwenden  
[ ]Auf Zündquellen achten und diese nach Möglichkeit beseitigen  
[ ]Rauchverbot  
[ ]Kennzeichnung der Brandgefährdung  
[ ]Raumlüftung  
[ ]Getrennte Lagerhaltung  
[ ]Schweißarbeiten nur mit Erlaubnis durchführen  
[ ]Gefährliche Wärmeübertragungen beseitigen  
[ ]Leitfähige Ausrüstungsteile miteinander verbinden und erden  
[ ]Möglichkeit der Selbstentzündung lösemittelhaltiger Abfälle mit Abfallerzeuger klären  
[ ]Lagerung leicht entzündlicher Abfälle nur mit besonderen Schutzmaßnahmen (Feuerwehr einbeziehen)  
[ ]Abfall-Zwischenlagerung vermeiden  
[ ]Kunststoff-Ballenlager gemäß gängigen Empfehlungen einrichten (Lagerung in Abschnitten, Abstände einhalten, Stapelhöhen einhalten)  
[ ]Lager- und Hallenplanung gemeinsam mit Feuerwehr  
[ ]Brandsicherheitsschau durchführen  
[ ]Fluchtplan  
[ ]   


5.2 Explosionsgefährdung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es treten explosionsfähige Gemische auf, wie z.B. 
[ ]Luft und Gase (z.B. unkontrollierter Gasaustritt bei flüssiggasbefeuerten Geräten)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Biogas_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Luft und Dämpfe, Nebel (z.B. Lösemitteldämpfe, Alkoholdämpfe)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Luft und Stäube (z.B. Metall- oder Holzstäube, Ersatzbrennstoff)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Es sind explosionsgefährdete Bereiche vorhanden 
[ ]im Inneren von Apparaturen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]in engen Räumen, Gruben oder Kanälen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es sind keine Maßnahmen zur Explosionsausdehnung vorgesehen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es sind Zündquellen vorhanden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Stoffe, die explosionsfähige Gemische bilden können, ersetzen  
[ ]Natürliche oder technische Lüftung  
[ ]Überwachung der Konzentration/Gasmelder  
[ ]Zündquellen beseitigen  
[ ]Gasleitungen auf Dichtheit prüfen  
[ ]Gasbetriebene Brenner: bei Erlöschen des Feuers Gaszufuhr unterbrechen  
[ ]Stoffe, die mit Luftexplosionsfähige Gemische bilden, von offenen Flammen, elektrischen Geräten, Funken u. Ä. fernhalten  
[ ]Betriebsanweisung erstellen  
[ ]Auf Explosionsgefahren hinweisen  
[ ]Schutzklassen der elektrischen Geräte beachten  
[ ]Ex-geschützte Geräte verwenden  
[ ]Explosionsschutzdokument erstellen  
[ ]Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionsausdehnung  
[ ]Räumliche Trennung von Anlagen und Gebäudeteilen  
[ ]Schnellschlussventile, Rückschlagklappen, Flammdurchschlagssicherungen vorsehen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


5.3 Brandbekämpfung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
[ ]Hilfsmittel zur Brandbekämpfung sind nicht vorhanden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Die erforderlichen Kennzeichnungen sind nicht angebracht_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Eine Brand- und Rauchausdehnung kann nicht verhindert werden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlöscheinrichtungen fehlen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlöscheinrichtungen sind unbrauchbar_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlöscheinrichtungen sind nicht geeignet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlöscheinrichtungen sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Alarmplan ist nicht vorhanden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlösch- und Alarmübungen finden nicht statt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Regelmäßige Wartung der Löscheinrichtungen  
[ ]Feuerlöscher müssen entsprechend ihrem Einsatzzweck geeignet sein (Brandklassen beachten)  
[ ]Rauchmelder  
[ ]Brandmeldeeinrichtungen prüfen  
[ ]Brandschutztüren (Funktion überprüfen, freihalten)  
[ ]Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten  
[ ]Alarm- und Fluchtwegpläne aushängen und Übungen durchführen  
[ ]Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Löscheinrichtungen regelmäßig überprüfen  
[ ]Ausreichende Anzahl Feuerlöscher sicherstellen  
[ ]Hilfsmittel zur Brandbekämpfung vorsehen  
[ ]Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen  
[ ]Zustand der Brandbekämpfungseinrichtungen überwachen  
[ ]Unterweisung der Mitarbeiter/Übungen  
[ ]Löschanlage installieren  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


6 Thermische Gefährdungen

6.1 Kontakt mit heißen und kalten Medien oder Oberflächen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es besteht Verbrennungsgefahr an, z.B. 
[ ]offenen Flammen (z.B. Schweißen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]heißen Oberflächen von Betriebsmitteln, Werkstücken, Werkzeugen, Motoren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]heißen Flüssigkeiten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]heißem Wasserdampf_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]heißen Abgasen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Gefährdender Kontakt kann auftreten   
[ ]zu Kälte- und Kühlmitteln_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]zu kalten Betriebsmitteln_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]beim Sortieren am Band durch Kontakt mit der nicht isolierten Sortierbandeinfassung - Auskühlung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]bei Strahlungskälte durch nicht isolierte Fußböden in Sortierkabinen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Geeignete persönliche Schutzausrüstungen  
[ ]Betriebsanweisungen erstellen  
[ ]Unterweisungen durchführen  
[ ]Schutzhandschuhe und geeignete Körperschutzmittel benutzen  
[ ]Erforderliche Kennzeichnungen anbringen  
[ ]Sortierbandeinfassungen isolieren  
[ ]Standplätze in Sortierkabinen nach unten isolieren  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


7 Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen

7.1 Lärm

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
[ ]Unterer Auslösewert wird überschritten: > 80 dB(A) wenn < 85 dB(A), z.B. in der Abfallsammlung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Oberer Auslösewert wird überschritten: > 85 dB(A), z.B. beim Bauschuttrecycling_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es gibt Arbeitsverfahren, bei denen es zu hohen Spitzenpegeln kommt (z.B. Richtarbeiten mit Hammer)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Extrem hohe Schalldruckpegel treten auf (z.B. Knalle, Explosionen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Laute Schallquellen sind nicht ausreichend abgeschirmt bzw. gekapselt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gehörschutz steht nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Der verwendete Gehörschutz ist nicht geeignet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Der angebotene Gehörschutz wird nicht verwendet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Betriebsgeräusche überdecken Warnsignale_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 20 wird nicht durchgeführt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Ab 80 dB(A):
  • Geeigneten Gehörschutz bereitstellen
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Schriftliche Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis für den Beschäftigten
  
[ ]Ab 85dB(A):
  • Lärmminderungsprogramm
  • Lärmbereiche kennzeichnen
  • Geeigneter Gehörschutz muss getragen werden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 20 ist durchzuführen
  • Vorsorgekartei
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  
[ ]Bei Neuanschaffung: Vergleich der Geräuschemissionsangaben von angebotenen Maschinen  
[ ]Laute Schallquellen räumlich trennen (z.B. Trennwand), abschirmen, kapseln  
[ ]Lärmmessungen durchführen  
[ ]Schall absorbierende Materialien verwenden  
[ ]Einsatzzeiten reduzieren  
[ ]Geeigneten Gehörschutz (Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer) benutzen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


7.2 Hand-Arm-Schwingungen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Folgende handgeführte Arbeitsmittel und Werkzeuge, die zu starken Hand-Arm-Belastungen führen, werden eingesetzt: 
[ ]Pressluftwerkzeuge, Motorsägen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schlagbohrmaschinen, Schlagschrauber, Meißel, Fräser, Schleifer_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Der Auslösewert für mechanische Hand-Arm-Schwingungen (2,5 m/s2) wird überschritten bei: 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Der Grenzwert für mechanische Hand-Arm-Schwingungen (5,0 m/s2) wird überschritten bei:   
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Rückstöße werden nicht durch aktiven Druck abgefangen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schlagfolgen von ca. 10 bis 50 Hz treten auf_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Bei Schwingbeschleunigungen A(8) > 2,5 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Angebot arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8) > 2,5 m/s2)
  
[ ]Bei Schwingbeschleunigungen A(8) > 5,0 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm mit unverzüglichen Maßnahmen, um ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Vorsorgekartei
  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8) > 5,0 m/s2)
  
[ ]Bei Beschaffung von Arbeitsmitteln auf CE- und GS-Kennzeichnung achten  
[ ]Betriebsanleitungen der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen beachten  
[ ]Angaben zu Beschleunigungswerten der Hersteller der Maschinen berücksichtigen  
[ ]Schwingungsgeminderte Arbeitsmittel einsetzen  
[ ]Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen  
[ ]Einsatzzeiten reduzieren  
[ ]Kalte Gerätegriffe vermeiden  
[ ]Verfügbarkeit und bestimmungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung prüfen (Antivibrationshandschuhe)  
[ ]Rückstöße durch aktiven Gegendruck abfangen  
[ ]Niederfrequente Schwingungen vermeiden  
[ ]   
[ ]   
[ ]   


7.3 Ganzkörpervibrationen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es wird mit Fahrzeugen oder Transportmitteln gearbeitet, bei denen deutliche Schwingungen im Sitzen gespürt werden, z.B. bei 
[ ]Gabelstaplern, Elektrokarren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Kleinkehrmaschinen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Lkw_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Traktoren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Baumaschinen wie Radlader, Bagger oder Kompaktoren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Der Auslösewert für mechanische Ganzkörperschwingungen (0,5 m/s2) wird überschritten bei: 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Der Grenzwert für mechanische Ganzkörperschwingungen (0,8 m/s2) wird überschritten bei: 
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es wird über unebene Fahrbahnoberflächen gefahren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Der Fahrersitz ist schlecht bedämpft_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es wird in ungünstiger oder verdrehter Körperhaltung gefahren (z.B. häufiges und längeres Rückwärtsfahren)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Planierfahrzeuge werden häufig in Hanglage gefahren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es treten deutlich spürbare stoßhaltige Belastungen auf_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Bei Ganzkörperschwingungen A(8) > 0,5 m/s2:
  • Maßnahmen unter Berücksichtigung des Standes der Technik, damit der Auslösewert unterschritten wird
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen angeboten werden (wenn A(8) > 0,5 m/s2)
  
[ ]Bei Ganzkörperkörperschwingungen A(8) > 0,8 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm mit unverzüglichen Maßnahmen, um ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern
  • Bereitstellung von geeigneten Fahrzeugen mit Gefährdung mindernder Zusatzausrüstung - Instandsetzung und Wartung der Fahrzeuge
  • Reduzierung der Fahrzeiten
  • Unterweisung und Information
  • Vorsorgekartei
  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8) > 0,8 m/s2)
  
[ ]Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf Typen mit geringer Schwingungsintensität achten (niedriger aw8-Wert)  
[ ]Angepasste, langsame Fahrweise  
[ ]Schwingungsdämpfende Bereifung (z.B. bei Flurförderzeugen)  
[ ]Fahrzeuge mit schwingungsgedämpften Sitzen einsetzen  
[ ]Schwingungsgedämpfte Sitze nachrüsten  
[ ]Einsatzzeiten reduzieren, insbesondere bei Einsatz des Fahrzeuges in Hanglage  
[ ]Ebene und stoßfreie Fahrbahnen gewährleisten  
[ ]Unterweisung bezüglich der Sitzeinstellung  
[ ]   
[ ]   
[ ]   


8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

8.1 Raumklima

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es treten Gefährdungen in Räumen und Führerhäusern auf, z.B. durch 
[ ]zu hohe Raumtemperatur_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]zu niedrige Raumtemperatur, z.B. in Hallen mit Zugluft_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]zu trockene Raumluft_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Zugluft_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Wärmestrahlung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Geruchsbelästigung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]unzureichende Frischluft zufuhr_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]starke Sonneneinstrahlung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Passivrauchen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Bedarfsgerechte Regelung der Temperatur (Heizung, Klimaanlage)  
[ ]Durchzug vermeiden  
[ ]Zu- und Abluftöffnungen  
[ ]Zwangsbelüftung  
[ ]Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden  
[ ]Bedarfsgerechte Pausen  
[ ]Schutzkleidung  
[ ]Rauchfreie Arbeitsplätze für Nichtraucher sicherstellen  
[ ]Auf regelmäßige Belüftung achten  
[ ]Bedienstände in Hallen einhausen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


8.2 Schlechte Witterungsbedingungen bei Arbeiten im Freien

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es wird gearbeitet unter schlechten Witterungsbedingungen, wie z.B. 
[ ]Hitze_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sonneneinstrahlung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Kälte_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Niederschlag_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Pausen in Abhängigkeit von der Witterung ermöglichen  
[ ]Arbeitsplatzwechsel ermöglichen  
[ ]Sonnenschutzmittel verwenden  
[ ]Schutzkleidung (Winter- und Regenkleidung) zur Verfügung stellen  
[ ]Körperbedeckende Kleidung tragen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


8.3 Beleuchtung, optische Signale, Bildschirmarbeit

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Arbeitsplätze/Arbeitsbereiche sind mangelhaft beleuchtet (zu dunkel, Blendquellen) 
[ ]Es gibt Beleuchtungsunterschiede, z.B. bei Halleneinfahrten, Durchfahrten, Treppen und Toren_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Anzeigen/optische Signale sind schwer zu erkennen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Leuchtmittel sind unzureichend_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verschmutzte Lampen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Blendung durch ungeeignete Beleuchtung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flimmern der Beleuchtung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Behälterstandplätze sind unzureichend beleuchtet oder die Beleuchtung ist defekt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Arbeitsbereich an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs ist unzureichend beleuchtet (Lampen defekt, verdreckt, verdreht)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
Bei Bildschirmarbeit treten folgenden Probleme auf:   
[ ]Unzureichende Zeichengröße und Zeichenschärfe_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schlechter Zeichenkontrast und Zeichenhelligkeit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flimmern des Bildschirmes_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Hell-Dunkel-Adaptation wegen unausgewogener Leuchtdichteverteilung im Arbeitsbereich_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Blendung und Reflexionen auf Tisch- und auf Bildschirmoberflächen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Beleuchtungsstärke messen  
[ ]Verbesserung der Beleuchtungsanlage  
[ ]Beseitigung/Abschirmung der Blendquellen  
[ ]Regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Leuchten  
[ ]Signalgestaltung (Anordnung, Vergrößerung)  
[ ]Nur Geräte mit CE-Kennzeichnung bereitstellen  
[ ]Bildschirmoberflächen regelmäßig reinigen und scharf stellen, Zeichengröße mindestens 2,6 mm  
[ ]Blendfreie Leuchten und reflexionsarme Bildschirme verwenden, Leuchten parallel zur Hauptblickrichtung anordnen  
[ ]Beleuchtungsstärke den Arbeiten entsprechend anpassen  
[ ]Reinigung oder Oberflächenbehandlung des Bildschirms mit antistatischen Mitteln  
[ ]Angebot arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 37  
[ ]Anordnung von Bildschirmen in Büros nach Absprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit  
[ ]Empfohlene Beleuchtungsstärken (DIN, Arbeitsstättenrichtlinien) einhalten  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


9 Physische Belastung/Arbeitsschwere

9.1 Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es werden ungünstige oder belastende Körperhaltungen eingenommen, wie z.B. 
[ ]langes Stehen ohne Gelegenheit zum Sitzen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]dauerndes Sitzen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sitzhöhe nicht an Körpergröße angepasst (Oberschenkel, Unterarme sind nicht waagerecht, Arm- bzw. Beinwinkel nicht mind. 90°)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]gebeugte/gebückte Körperhaltung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Zwangshaltung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Hocken, Knien_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]dauerhafte Überkopfarbeit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Zwangshaltung durch beengte Raumverhältnisse_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Wechsel der Körperhaltung ermöglichen (z.B. Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, Sitzgelegenheit oder Stehhilfe vorsehen)  
[ ]Arbeitshöhe individuell anpassen (z.B. Höhe und Neigung des Tisches)  
[ ]Arbeitsplätze ergonomisch gestalten  
[ ]Auf ausreichenden Beinraum bei Gestaltung der Arbeitsplätze achten  
[ ]Durch Umgestaltung der Arbeit, Wechsel der Körperhaltungen ermöglichen  
[ ]Haltearbeit ohne Belastungswechsel über längere Zeiträume vermeiden  
[ ]Unterweisung in wenig belastenden Körperhaltungen bei der Arbeit  
[ ]Stühle richtig einstellen  
[ ]Fahrersitze richtig einstellen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


9.2 Manuelle Lastenhandhabung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
[ ]Beim Heben, Umsetzen und Tragen wird eine ungünstige Körperhaltung eingenommen (z.B. stark gebeugt, verdreht)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Für das Heben, Tragen, Schieben und Ziehen von schweren Lasten steht keine zweite Person zur Verfügung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es stehen keine Hebe- oder Tragehilfen zur Verfügung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Technische Hilfsmittel stehen zur Verfügung, werden aber nicht eingesetzt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Abfallbehälter, Transportwagen u. Ä. sind schwergängig_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Unebener Untergrund_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Beim Ziehen/Schieben von Lasten müssen Steigungen/Gefälle oder Hindernisse überwunden werden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es werden Lasten gehandhabt, die folgende Werte überschreiten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
   
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


TätigkeitFrauenMänner
Beidhändiges Heben10 kg20 kg
Einhändiges Heben5 kg10 kg
Beidhändiges Umsetzen20 kg30 kg
Einhändiges Umsetzen5 kg10 kg
Beidseitiges Tragen neben dem Körper, auf den Schultern oder dem Rücken20 kg30 kg
Tragen vor oder einseitig neben dem Körper15 kg25 kg
Ziehen250 N350 N
Schieben300 N450 N


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Transporthilfsmittel und Hubeinrichtungen einsetzen (z.B. Transportwagen)  
[ ]Verringerung der Lastgewichte  
[ ]Möglichst Last mit aufrechter Wirbelsäule und körpernah tragen  
[ ]Arbeitsabläufe optimieren  
[ ]Zusätzliche Personen zu Hilfe nehmen  
[ ]Rückenschule, Unterweisung  
[ ]Körperliche Eignung der Beschäftigten zur Ausführung der Aufgaben berücksichtigen  
[ ]Schwergängige Abfallbehälter ersetzen  
[ ]Ziehen/Schieben von Lasten auf möglichst ebenem Untergrund ohne Hindernisse durchführen  
[ ]Meldesystem für schwierige Behältertransporte etablieren  
[ ]Beim Ziehen/Schieben von Lasten Steigungen/Gefälle oder Hindernisse wie Schwellen und Absätze vermeiden  
[ ]Müllbehälter mit vier Rollen mit zwei Personen handhaben  
[ ]Nur einen Müllbehälter zur Zeit bewegen  
[ ]Ausreichend Personal einplanen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


10 Psychische Faktoren

10.1 Über- oder Unterforderung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es treten häuf g oder über längere Zeiträume Bedingungen auf, die zu einer Über- oder Unterforderung führen 
[ ]Arbeitszeit (es muss häufig länger als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet werden)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Der Arbeitsablauf wird oft unvorhergesehen unterbrochen, kontinuierliches Arbeiten ist nicht möglich_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Häufiges Arbeiten unter Zeitdruck_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Arbeiten sind nicht rechtzeitig bekannt und planbar_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Wichtige Entscheidungen müssen ohne den Chef kurzfristig getroffen werden, notwendige Informationen sind nicht immer verfügbar_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Mitarbeiter sind beim Umgang mit Anlagen, Geräten oder Programmen überfordert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schichtarbeit führt zu hohen Belastungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Beschäftigte erhalten widersprüchliche Anweisungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Belastungen führen zu Suchtproblemen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Monotone oder ständig wiederkehrende Arbeiten führen zu Problemen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Rechtzeitige Bekanntgabe von Dienstplänen  
[ ]Auf au klarer und direkter Informationssysteme, Einblick in gesamtbetriebliche Abläufe ermöglichen  
[ ]Mitarbeiter in die Planung von Dienstplänen einbeziehen  
[ ]Arbeitsmittel rechtzeitig bereitstellen  
[ ]Arbeitspsychologische Beratung, Organisationsberatung  
[ ]Unterweisung, Qualifikation, Schulung  
[ ]Monotone oder ständig wiederkehrende Arbeiten vermeiden  
[ ]Regelmäßiger Aufgabenwechsel zwischen verschiedenen Personen  
[ ]Kombination verschiedener Tätigkeiten mit gleichem Anforderungsprofil  
[ ]Gruppenarbeit einführen  
[ ]Einstellung von Zeitarbeitskräften bei Termindruck  
[ ]Betriebliche Verbesserungsvorschläge ermöglichen  
[ ]Beschwerden auswerten  
[ ]Arbeitsanweisungen klar formulieren  
[ ]Ausreichende Einarbeitung in die Arbeitsabläufe  
[ ]Führungsverhalten und Arbeitseinteilung der Vorgesetzten überdenken  
[ ]Organisationsberatung  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


10.2 Probleme zwischen Kollegen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
[ ]Es gibt zwischenmenschliche Spannungen/ Konflikte bei der Arbeit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es gibt Probleme, im Team zusammenzuarbeiten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Die Mitarbeiter erhalten nur unregelmäßig Rückmeldung (positive und negative Kritik) für die geleistete Arbeit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es gibt einen hohen Krankenstand oder häufige Fluktuation der Mitarbeiter_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Beschäftigte haben in besonderen Situationen keinen Handlungs- und Entscheidungsspielraum_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Durch offene Informationsübermittlung Konkurrenzverhalten von Mitarbeitern verhindern  
[ ]Probleme in Einzelgesprächen ansprechen  
[ ]Regelmäßige Information über die Qualität der geleisteten Arbeit (positive und negative Kritik) durch Chef und Kollegen  
[ ]Motivation zu eigenverantwortlichem Handeln innerhalb festgesetzter Grenzen  
[ ]Hierarchien im Team (z.B. bei Fahrzeugbesatzungen) festlegen  
[ ]Zuständigkeiten der Vorgesetzten abgrenzen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


10.3 Fehlende Motivation zum Arbeitsschutz

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Mitarbeiter halten Schutzmaßnahmen nicht ein: 
[ ]Schutzeinrichtungen werden umgangen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Sicherheitsanweisungen werden missachtet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Mit Gefahren wird sorglos umgegangen (z.B. Infektionsgefahr)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]PSA wird nicht benutzt (z.B. kein Tragen von Schutzhandschuhen)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es finden keine regelmäßigen Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Es finden keine Erstunterweisungen für Mitarbeiter statt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Riskante Fahrweise im Straßenverkehr/innerbetrieblichen Verkehr_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Auf das Anlegen des Gurtes wird verzichtet_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt!   


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Regelmäßig Unterweisungen durchführen (monatlich, halbjährlich, jährlich, nach Bedarf)  
[ ]Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter fördern  
[ ]Über Folgen bei Nichtbenutzung von PSA informieren  
[ ]Gefahrenbereiche kennzeichnen  
[ ]Hygieneplan erstellen/beachten (siehe Anlage)  
[ ]Betriebsanweisung erstellen/beachten  
[ ]Fahrsicherheitstraining nach DVR-Richtlinien  
[ ]Mitarbeiter dahingehend unterweisen, dass Anschnallpflicht auch im Abfallsammelfahrzeug besteht (ausgenommen Haus-zu-Haus-Verkehr mit häufigem Aussteigen des Fahrers)  
[ ]Unterweisungen überzeugend gestalten  
[ ]Unfallstatistiken auswerten  
[ ]Verstöße im Straßenverkehr ansprechen  
[ ]Fehlverhalten nicht dulden  
[ ]Vorgesetzte sensibilisieren  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


11 Arbeitsschutzorganisation und sonstige Gefährdungen

11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Gibt es Mängel an verwendeten Schutzausrüstungen?
Ungeeignete, verschlissene oder verschmutzte
 
[ ]Handschuhe_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Schutzschuhe_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gehörschützer_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Atemschutzgeräte/Filter_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine hygienische Aufbewahrungsmöglichkeit für PSA_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Ungeeignete Hautschutzmittel_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Überschreitung der Nutzungsdauer von PSA_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Zu seltene Tausch- und Reinigungsintervalle_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Fehlende oder zu schwache Wirkung der Warnwirkung von Warnbekleidung (z.B. bei Arbeiten im Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Fehlende Warnwirkung durch verschmutzte Warnschutzbekleidung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Bereitstellung von PSA (z.B. für Leiharbeitnehmer)_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Zu kombinierende PSA nicht aufeinander abgestimmt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Geeignete PSA auswählen und in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen  
[ ]Defekte Schutzausrüstungen austauschen  
[ ]Funktionsfähigkeit vor jedem Gebrauch prüfen  
[ ]Hygienische Aufbewahrung von PSA ermöglichen  
[ ]Regelmäßige Reinigung und Pflege von PSA  
[ ]Über mögliche Folgeschäden der Nichtbenutzung von PSA informieren  
[ ]Erfordernis für PSA kennzeichnen  
[ ]Benutzung von PSA kontrollieren  
[ ]Anwendung und Anlegen PSA üben  
[ ]Regelmäßig Unterweisungen durchführen  
[ ]Sicherheitsbewusstsein und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter fördern  
[ ]Bei Arbeiten im Straßenverkehr (z.B. Abfallsammlung) Warnkleidung mind. Klasse 2, möglichst Klasse 3  
[ ]PSA aufeinander abstimmen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


11.2 Verhalten in Notfällen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen können dadurch auftreten, dass z.B. 
[ ]ein Alarmplan nicht vorhanden ist_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]der Alarmplan nicht bekannt ist_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Unterweisungen über mögliche Gefahren bei der Arbeit nicht stattfinden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Feuerlöschübungen nicht durchgeführt werden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Erste-Hilfe-Einrichtungen nicht vorhanden sind oder sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Ersthelfer fehlen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flucht- und Rettungswege nicht ausgewiesen sind_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Flucht- und Rettungswege nicht benutzbar sind_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Betriebsanweisungen nicht bekannt sind_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Verhalten bei Pannen im Straßenverkehr nicht bekannt ist_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]keine Kommunikation mit der Zentrale möglich ist_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt!   


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Mitarbeiter in Erste-Hilfe-Maßnahmen und -Einrichtungen einweisen  
[ ]Ersthelfer für die einzelnen Arbeitsbereiche benennen und ausbilden  
[ ]Erste-Hilfe-Material bereitstellen  
[ ]Alarmplan erstellen und Mitarbeiter unterweisen  
[ ]Notfallübungen durchführen  
[ ]Feuerlöschübungen durchführen  
[ ]Flucht- und Rettungswege einrichten, kennzeichnen und freihalten  
[ ]Betriebsanweisungen bekannt machen  
[ ]Verhaltensweisen bei Fahrzeugpannen und Unfällen festlegen  
[ ]Durchgangsarzt bekannt machen  
[ ]Meldekette festlegen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


11.3 Unterweisung, Verantwortung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Unterweisung und Betriebsanweisung 
[ ]Fehlverhalten aufgrund mangelhafter Kenntnisse durch fehlende oder nicht regelmäßig durchgeführte Unterweisungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Fehlverhalten aufgrund mangelhafter Kenntnisse durch fehlende oder unvollständige Betriebsanweisungen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 
Verantwortlichkeit 
[ ]Gefährdung durch mangelnde oder fehlende Arbeitsschutzorganisation im Bereich der Verantwortlichkeiten_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährdung durch fehlende Koordination bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeiten  
[ ]Kurze, wiederkehrende Unterweisungen, möglichst häuf g, mindestens einmal jährlich, insbesondere
  • bei Arbeitsplatzwechsel
  • nach längerer Pause
  • von Leiharbeitnehmern, Fremdfirmenmitarbeitern, Reinigungspersonal, sonstigen Betriebsfremden
  • nach (Beinahe-)Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • bei Änderungen bezüglich der Notfallmaßnahmen
  
[ ]Zeitpunkt günstig wählen - Mitarbeiter müssen aufnahmefähig sein  
[ ]Betriebsspezifische Abweichungen vom Normalbetrieb berücksichtigen  
[ ]Betriebsanweisungen auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen (für Maschinen, Gefahrstoffe, Biostoffe) erstellen  
[ ]Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen nennen  
[ ]Erforderliche PSA konkret benennen ("geeignete Handschuhe ..." ist z.B. nicht konkret)  
[ ]Betriebsanweisungen aktuell halten  
[ ]Dokumente erforderlichenfalls auch in Fremdsprachen (auch Leiharbeitnehmer berücksichtigen)  
[ ]   
Verantwortlichkeit  
[ ]Verantwortung für Arbeitsschutz-Aufgaben ggf. an Vorgesetzte delegieren, schriftliche Form ist erforderlich  
[ ]Verantwortungsbereiche abgrenzen  
[ ]Teilnahme der Führungskräfte an Begehungen, Unfalluntersuchungen im jeweiligen Arbeitsbereich  
[ ]Koordinator bestellen  
[ ]Unfallgeschehen auswerten  
[ ]Sitzungen des ASA organisieren  
[ ]   
[ ]   


11.4 Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Arbeitsmedizinische Betreuung 
[ ]Gefährdung durch mangelnde oder fehlende arbeitsmedizinische Betreuung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 
Sicherheitstechnische Betreuung 
Gefährdung durch mangelnde oder fehlende Arbeitsschutzorganisation_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]bei der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]bei der Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragte_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]bei der Beteiligung des Betriebsrates_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt! 


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
Arbeitsmedizinische Betreuung  
[ ]Arbeitsmedizinische Betreuung (Unterstützung des Unternehmers und der verantwortlichen Personen) sicherstellen  
[ ]Den Betriebsarzt bei Sicherheits- und Arbeitsplatzbegehungen einbeziehen  
[ ]Arbeitsmedizinische Sprechstunde einführen  
[ ]Beschäftigte untersuchen und beraten  
[ ]Bei krebserzeugenden Stoffen ggf. nachgehende Untersuchungen vorsehen  
[ ]Zahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie Zahl und Ergebnisse der Betriebsbegehungen dokumentieren  
[ ]Mitwirkung bei Untersuchung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen  
[ ]   
[ ]   
Sicherheitstechnische Betreuung  
[ ]Beratung/Unterstützung des Unternehmers und der Verantwortlichen bezüglich Arbeitsschutz durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherstellen  
[ ]Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitsbeauftragten  
[ ]Sicherheitsbeauftragte durch Aushang bekannt machen  
[ ]Sicherheitsbeauftragte bei Sicherheits- und Arbeitsplatzbegehungen einbeziehen  
[ ]Sicherheitsbeauftragte ausreichend qualifizieren und informieren  
[ ]Sicherheitsbeauftragte fortbilden  
[ ]Mitwirkung bei Untersuchung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen  
[ ]Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Neuanschaffungen  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


11.5 Gefährdungen durch Menschen

Mögliche GefährdungenRisikoabschätzung E x S = R
Es bestehen Gefährdungen durch Beschäftigte, die für die Tätigkeit nicht geeignet sind 
[ ]Unzureichende Qualifikation/Erfahrung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gesundheitszustand_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Gefährliche Situationen durch unachtsames Verhalten von Mitarbeitern_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Monotonie oder Unterforderung führen zu verminderter Aufmerksamkeit_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Die Beschäftigten wurden nicht über alle Gefährdungen bei der Arbeit informiert_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Der Arbeitsablauf wird oft unvorhergesehen unterbrochen_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Mitarbeiter sind störendem Lärm oder anderen Ablenkungen ausgesetzt_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Unterbesetzung_ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ] _ _ _ _ x_ _ _ _ =_ _ _ _
[ ]Keine Gefährdungen festgestellt!   


Mögliche MaßnahmenDurchführung (Wer? Bis wann?)Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ]Personalauswahl entsprechend den Anforderungen treffen  
[ ]Mitarbeiter regelmäßig unterweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren  
[ ]Mitarbeiter in die Planung von Arbeitsabläufen einbeziehen  
[ ]Unterweisungen und Schulungen durchführen  
[ ]Qualifikation der Mitarbeiter überprüfen und gegebenenfalls erhöhen  
[ ]Bei monotonen Aufgaben durch Aufgabenwechsel für Abwechslung sorgen  
[ ]Störenden Lärm und andere Ablenkungen unterbinden  
[ ]Beinaheunfälle auswerten  
[ ]Schriftliche Beauftragung für gefährdende Arbeiten, z.B. Staplerfahrer  
[ ]Ausreichende Besetzung je nach Arbeitsaufgabe  
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   
[ ]   


.

BetriebsanweisungenAnlagen


Betriebsanweisung (Muster) - Schaufelradlader

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung (Muster)

Schaufelradlader

Tätigkeit: Innerbetrieblicher Materialtransport Halle/Hof

Stand:

08/2010

Freigabe:

Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Sturzgefahr beim Besteigen und Absteigen vom Radlader
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch Dunkelheit
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch ungeeignete Warnbekleidung
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch unzureichende Sicht aus dem Führerhaus, vor- und rückwärts
  • Erfasst werden von anderen Fahrzeugen bei Tätigkeiten außerhalb des Führerhauses (z.B. Vorsortierung, Zugang zum Radlader)
  • Belastungen durch Staub und Schimmelpilzsporen im und außerhalb des Führerhauses (Atemwegsreaktionen)
  • Einseitige Belastung durch überwiegend sitzende Tätigkeit
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Bedienung nur durch unterwiesene, durch den Unternehmer schriftlich beauftragte Personen
  • Tritte gemäß Betriebsanleitung des Herstellers nutzen
  • Bei Arbeitsbeginn Fahrzeug-Check durchführen
  • Nur sichere Standplätze auf dem Radlader benutzen
  • Nur in ausreichend beleuchteten Anlageteilen fahren
  • Schaufel bei der Fahrt nur bis zur Bodenfreiheit anheben
  • Nur zulässige Schaufeln verwenden (Sichteinschränkung beachten)
  • Warnschutzkleidungs-Pflicht auf dem Betriebsgelände einhalten, falsch bekleidete Kollegen direkt ansprechen
  • Nur auf zugewiesenen Fahrzeug-Verkehrsflächen fahren
  • Fußgänger auf Fahrzeug-Verkehrsflächen nicht dulden
  • Bei vorhandenen Hilfsmitteln zur Sichtverbesserung (Kamerasysteme) Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
  • Schutzbelüftungs- und Klimaanlage gemäß Herstelleranweisung reinigen und warten
  • Fenster und Türen bei der Arbeit geschlossen halten
  • Führerhaus täglich reinigen
Verhalten bei Störungen
Bei Feuer, Verletzungen, Personenschäden: Notruf 112 anrufen
  • Kamerasystem defekt: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Schutzbelüftung defekt: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Anstoß an Anlagenteilen: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Tritte verbogen, Zustieg unsicher: Nicht klettern, Schichtleiter informieren
  • (Betriebsfremdes) Personal ohne Schutzbekleidung: Zurechtweisen, Schichtleiter informieren
Folgen der Nichtbeachtung
  • (Bleibende) Gesundheitsschäden
  • Disziplinarische Maßnahmen


Betriebsanweisung (Muster) - Abfallsammelfahrzeug, Hecklader - Tätigkeit: Lader

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung (Muster)

Abfallsammelfahrzeug, Hecklader

Tätigkeit: Lader

Stand:
08/2010

Freigabe:

Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Stolpergefahr bei Dunkelheit
  • Erfasstwerden von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei Dunkelheit
  • Überfahrenwerden beim Rangieren
  • Kontrollverlust beim Hantieren von überladenen Behältern
  • Überbeanspruchung durch falsches Handhaben (Heben) von Behältern
  • Quetschungen beim Herausziehen von Behältern
  • Erfasst werden der Kleidung an der Schüttung/Stellteilen
  • (Wund)-Infektionen durch Verletzungen an Abfällen
  • Atemwegsreaktionen durch Einatmen von schimmelpilzhaltigen Stäuben
  • Gehörschädigung durch Arbeit im Lärmbereich (Sperrmülltour)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Ordnungsgemäße PSA verwenden
  • Körperbedeckende Arbeitskleidung, passende Größe, keine Warnweste, Hose mit langem Bein
  • Warnkleidung Klasse 2, bei Dunkelheit/schlechter Sicht/großer Verkehrsdichte/ vorherrschenden Geschwindigkeiten über 60 km/h: Klasse 3
  • Nur einen Behälter zur Zeit, vierrädrige Behälter zu zweit, handhaben
  • Kommunikation mit Fahrer bei Abfahrbereitschaf (Trittbrett)
  • Überladene Abfallbehälter nicht bewegen
  • Deckel nicht öffnen, nicht nachdrücken
  • Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
Verhalten bei Störungen
Bei Verletzungen/Personenschäden: Notruf 112 anrufen
  • Falls Verletzung: Erste Hilfe leisten, erforderlichenfalls Notruf 112, ansonsten zunächst Disposition informieren, Anweisungen abwarten
  • Falls Fahrzeug fahruntüchtig: Unfallstelle absichern (Warndreieck), Disposition informieren
  • Falls Behälter falsch befüllt (z.B. Übergewicht): Mit Aufkleber markieren
  • Falls Behälter nicht zur Leerung erreichbar (verschlossen, zugeparkt u. Ä.): Disposition informieren, keine eigenmächtige "Bergung"!
  • Falls Schüttung blockiert u. Ä.: Sichere Verfahrensweise laut Einweisung, nicht klettern, ggf. Disposition informieren
Folgen der Nichtbeachtung
  • (Bleibende) Gesundheitsschäden
  • Disziplinarische Maßnahmen


Betriebsanweisung gemäß GefStoffV (Muster) - Betriebstankstelle - Tätigkeit: Betanken

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung gemäß

GefStoffV (Muster)

Betriebstankstelle

Tätigkeit: Betanken

Stand:

08/2010

Freigabe:

Gefahrstoffbezeichnung
 Dieselkraftstoff

Dieselkraftstoff ist eine gelbliche, mit Wasser nicht mischbare Flüssigkeit, die aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen unterschiedlicher C-Kettenlänge und Verzweigung besteht.

 
Gefahren für Mensch und Umwelt

Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen. Kann die Haut entzünden (Ölakne). Kann zu Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit führen. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) erhöhte Entzündungsgefahr. Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten Gefahr der elektrostatischen Aufladung (z.B. Umpumpen). Krebserzeugende Wirkung von den in Dieselkraftstoffen enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe wird vermutet.

Wassergefährdend Klasse 2 - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

 
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Arbeiten nur bei Frischluft zufuhr, vor allem im Bodenbereich! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Einatmen von Dämpfen vermeiden! Von Nahrungsmitteln fernhalten. Beim Arbeiten nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Hautpflege mit rückfettender Hautcreme. Kraftstoff getränkte Putzlappen in verschließbaren, nicht brennbaren Behältern sammeln.

Augenschutz:
Bei Spritzgefahr: Schutzbrille!

Handschutz:
Handschuhe aus Nitril
Beim längeren Tragen von Schutzhandschuhen ist eine gerbstoffhaltige Hautschutzsalbe empfehlenswert!

Hautschutz:
Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion)
Hautschutzcreme verwenden!

 
Verhalten im Gefahrfall - Notruf 112
 Verschüttete oder ausgelaufenen Dieselkraftstoff mit saugfähigem unbrennbaren Material (keine Sägespäne) aufnehmen und entsorgen! Dabei Handschuhe tragen! Berst- und Explosionsgefahr durch Erhitzen!
Bei Brand in der Umgebung Behälter und Gebinde mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver! Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung!

Zuständiger Arzt:
Telefon:

 
Erste Hilfe - Notruf 112
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln. Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünnungs- oder Lösungsmittel!

Augenkontakt:
10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, für ärztliche Behandlung sorgen.

Einatmen:
An die frische Luft bringen! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, ggf. Herz-Lungen Widerbelebung, Notarzt rufen.

Ersthelfer:
Herr/Frau

 
 Sachgerechte Entsorgung
 Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!

Zur Entsorgung sammeln in Behälter für ölhaltige Abfälle.


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