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DGUV Information 214 -080 - Kuppeln - aber sicher!
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 10/2003; 10/2020)
Archiv: 10/2003
Ein Wort vorweg
Bei tödlichen Unfällen mit Nutzfahrzeugen stehen die Kuppelunfälle mit an oberster Stelle. Warum kommt es beim Kuppeln immer wieder zu schweren Unfällen?
Untersuchungen zu diesen Unfällen zeigen, dass nicht technische Mängel, sondern Verhaltensfehler die Ursache sind. Unwissenheit über das richtige Vorgehen oder die nicht sofort erkennbaren Gefahren wurden den Fahrerinnen und Fahrern zum Verhängnis.
Unfälle mit schweren und tödlichen Verletzungen sind vermeidbar, wenn beim Kuppeln ordnungsgemäß und überlegt vorgegangen wird. Dies setzt voraus, dass bestimmte Regeln und Hinweise bekannt sind und beachtet werden.
Deshalb sind diese Regeln und Hinweise, aber auch Empfehlungen für die Neubeschaffung von Fahrzeugen, in dieser DGUV Information zusammengefasst. Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zwingend zu befolgen.
Diese DGUV Information wendet sich an alle, die
Vertiefende Informationen für Schulungen und Unterweisungen enthält der Schulungsfilm "Kuppeln - aber sicher!" der BG Verkehr.
1 Die Verbindungseinrichtungen
1.1 Allgemeines
Die an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern verwendeten Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein, siehe hierzu Kapitel 6 "Begriffserklärungen". Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrzeuge zugelassen sind oder zulassungsfähige Fahrzeuge ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden.
Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn nachträgliche Veränderungen an Verbindungseinrichtungen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde sind Arbeiten, wie z.B. Schweißen oder Bohren, an diesen nicht zulässig.
Für alle Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen gilt, dass sie sich gefahrlos und leicht betätigen lassen müssen. Dies bedeutet, dass sie z.B. mit einem erträglichen Kraftaufwand betätigt werden können, dass um die Stellteile ausreichend Platz für die Hände vorhanden ist und dass die Stellteile oder Teile in der Nähe keine scharfen Kanten aufweisen.
In fahrbereitem Zustand müssen die Kupplungen formschlüssig gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Die Wirksamkeit dieser Sicherungen muss deutlich sichtbar angezeigt werden und auch durch Ertasten festgestellt werden können.
Rechtsgrundlagen:
Weitere Vorschriften und Regeln finden Sie in Kapitel 7 "Vorschriften und Regeln".
1.2 Übersicht über die gängigsten Verbindungseinrichtungen
Diese DGUV Information befasst sich nur mit den Einrichtungen, die in der folgenden Übersicht fett gedruckt sind. Abschleppseile und Abschleppstangen werden nicht behandelt.
1.3 Verbindungseinrichtung - Gliederzug
1.3.1 Bolzenkupplungen
Bolzenkupplungen müssen selbsttätig schließen und sich verriegeln.
Zur Verbindung von Zugfahrzeug und Gelenkdeichsel- oder Starr-Deichselanhänger über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (umgangssprachlich: "zulässiges Gesamtgewicht") dient in der Regel die genormte selbsttätige Bolzenkupplung. Es gibt sie in den Größen 40 und 50, wobei sich die Kennzahl auf den Innendurchmesser der entsprechenden Zugöse bezieht.
Abb. 1 Bolzenkupplung
Bolzenkupplungen müssen so ausgeführt und die Umgebung der Bolzenkupplung muss so gestaltet sein, dass sie leicht und sicher betätigt werden können. Das Kriterium der sicheren Betätigung ist erfüllt, wenn neben dem leichten Öffnen und ggf. Schließen
Funktionsprinzip:
Zum Öffnen der Kupplung wird der Handhebel bis zum Einrasten in die Endposition gebracht. Dadurch wird der Kupplungsbolzen angehoben und die Kupplung geöffnet. Das Fangmaul muss nach dem Öffnen arretiert sein.
Beim Ankuppeln löst die in das Fangmaul eingeführte Zugöse eine Sperre, wodurch der Kupplungsbolzen mittels Federkraft in die Schließstellung gebracht und dort formschlüssig gesichert wird. Gleichzeitig wird bei Kupplungen mit beweglichem Fangmaul dessen Arretierung aufgehoben.
Alle selbsttätigen Bolzenkupplungen haben Einrichtungen - so genannte Kontrollanzeiger -, die optisch (Sichtkontrolle) und durch Tasten, z.B. bei Dunkelheit, dahingehend kontrolliert werden können, ob der Kupplungsbolzen nach dem Schließvorgang ordnungsgemäß eingerastet ist. Am weitesten verbreitet ist der Kontrollstift, der bei geöffneter Kupplung hervorsteht.
Abb. 2 Kontrollanzeige in geöffneter und geschlossener Stellung der Kupplung
Bei Ausführungen mit Fernanzeige muss der Zustand "ordnungsgemäß geschlossen und gesichert" durch ein optisches Signal (Kontrollanzeige) angezeigt werden, siehe Kapitel 4 "Empfehlungen und Hinweise für die Neubeschaffung von Fahrzeugen".
1.3.2 Anbau von Bolzenkupplungen
Bolzenkupplungen müssen so ausgeführt und am Fahrzeug angebracht sein, dass sie leicht und gefahrlos betätigt werden können. Dies setzt voraus, dass ausreichende Freiräume um den Handhebel vorhanden sind, siehe Abbildung 3. Diese Freiräume gelten analog natürlich auch für nach unten gerichtete Handhebel, die insbesondere Verwendung finden an Fahrzeugen mit kippbaren Aufbauten und mit Hecktüren oder Hubladebühnen (Ladebordwänden). Weitere Anforderungen an Anbaubedingungen stehen in den Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller bzw. beinhalten die Vorschriften der UNECE Regelung Nr. 55.
Abb. 3 Mindestmaße für Freiräume in mm zur Betätigung der Bolzenkupplung nach DGUV Vorschrift 70 und 71
Erforderlichenfalls muss eine geeignete Fernbetätigungseinrichtung mit Fernkontrollanzeige für die Kupplung vorhanden sein.
1.3.3 Zuggabeln für Gelenkdeichselanhänger
Zuggabeln an Gelenkdeichselanhängern müssen nach dem Abkuppeln bodenfrei sein, um Fußverletzungen und Beschädigungen der Zugösen durch das Herabfallen der Zugeinrichtung zu vermeiden. Das bedeutet, dass die aus Horizontallage herabfallende Zuggabel das Maß von 200 mm - gemessen an der Zugöse - nicht unterschreiten darf. Für längenverstellbare Zuggabeln gilt das lichte Maß für die Bodenfreiheit auch bei größtem Auszug.
Abb. 4 Mindestbodenfreiheit 200 mm
Abb. 5 Maximal zulässige Winkelabweichung
Die Zugöse muss zum gefahrlosen Ankuppeln jeweils in Höhe des Fangmauls der Bolzenkupplung einstellbar sein, siehe Kapitel 1.3.4 "Höheneinstelleinrichtungen (HEE) und Stützeinrichtungen".
Achten Sie darauf, dass die Höhe der Zugeinrichtung (Zuggabel oder Starrdeichsel) des Anhängers mit der Höhe der Bolzenkupplung des Zugfahrzeuges zusammenpasst. Die Längsachsen von Zugeinrichtung und Bolzenkupplung müssen auf einer Ebene parallel zur Fahrzeugstandfläche liegen, Abweichungen bis zu ± 3° sind zulässig. Größere Abweichungen schränken die vertikale Bewegungsmöglichkeit der Zugöse in der Bolzenkupplung ein, so dass es im Fahrbetrieb zu Beschädigungen an der Zugeinrichtung kommen kann.
Zuggabeln in gekröpften Ausführungen können deutlich voneinander abweichende Höhen ausgleichen.
1.3.4 Höheneinstelleinrichtungen (HEE) und Stützeinrichtungen
Die Zugöse des Anhängers muss in Höhe des Fangmauls einstellbar sein. Deshalb müssen an Deichselanhängern Einrichtungen vorhanden sein, mit denen die Zuggabeln bzw. Zugdeichseln in der Höhe eingestellt werden können. Damit ist gewährleistet, dass sich während des Kuppelvorganges niemand zur Positionierung zwischen den Fahrzeugen aufhalten muss.
Zur Erfüllung dieser Anforderung muss beim Gelenkdeichselanhänger eine Höheneinstelleinrichtung (HEE) angebracht sein, die ebenfalls nur in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein darf, siehe Abbildung 6. Wählen Sie eine HEE, die nach dem Ankuppeln nicht manuell gelöst werden muss.
Mittels einer Stützeinrichtung lässt sich die Zugöse von Starr-Deichselanhängern auf die Höhe des Fangmauls einstellen. Weiterhin verhindert sie ein Kippen in Längsrichtung nach vorne.
Starr-Deichselanhänger müssen deshalb nach § 44 Abs. 2 StVZO eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies ist bei Starr-Deichselanhängern mit Zugösen in der Regel der Fall. Stützeinrichtungen zählen nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen.
Abb. 6 Geeignete bauartgenehmigte HEE
Abb. 7 Stützeinrichtung eines Starr-Deichselanhängers
1.4 Verbindungseinrichtung - Sattelkraftfahrzeug
1.4.1 Sattelkupplungen
Zur Verbindung von Sattelzugmaschine und Sattelanhänger dient in der Regel die genormte Sattelkupplung, die selbsttätig schließt und sich verriegelt.
Sattelkupplungen müssen so ausgeführt und am Fahrzeug angebracht sein, dass sie leicht und sicher betätigt werden können.
Befindet sich die Kupplung in geschlossener und gesicherter Stellung, so muss dies durch eine mechanische Vorrichtung angezeigt werden. Es muss möglich sein, die Stellung der Anzeige zu ertasten, damit der Zustand der Kupplung auch bei Dunkelheit kontrolliert werden kann. Diese Sicherung kann auch manuell einzulegen sein, z.B. mit Karabinerhaken.
Abb.8 Bauteile und Funktionsprinzip der Sattelkupplung
Funktionsprinzip:
Beim Aufsatteln löst der in die Sattelkupplung eingeführte Zugsattelzapfen eine Sperre, wodurch der Zugsattelzapfen durch einen Verschlusshaken selbsttätig formschlüssig umfasst und die Kupplung in Schließstellung gebracht wird. Ein Verschlussriegel sichert den Verschlusshaken formschlüssig gegen Öffnen.
Die Sattelkupplung ist ordnungsgemäß geschlossen, wenn - je nach Ausführung -
Beachten Sie hier unbedingt die Angaben des jeweiligen Herstellers.
Schwierige räumliche Verhältnisse bzw. ungenügende Sicht, z.B. bei Dunkelheit, kann dazu führen, dass die Kontrolle erschwert wird. Wird nicht erkannt, dass die Sattelkupplung ordnungsgemäß geschlossen ist, kann sich der Sattelanhänger möglicherweise lösen. Mit einer zusätzlichen Lichtquelle, z.B. Handlampe, kann der Bereich ausgeleuchtet und somit besser kontrolliert werden. Ursache für nicht ordnungsgemäßes Schließen kann auch falsche oder unzureichende Wartung sein. Beachten Sie die Wartungsvorgaben des jeweiligen Herstellers.
Zum Absatteln wird die mechanische zweite Sicherung betätigt, je nach Hersteller z.B. die Sicherungsfalle angehoben bzw. der Karabinerhaken entfernt. Mit dem Handgriff wird die Zugstange nach außen gezogen, anschließend zur Seite geschwenkt und mit einer Aussparung in der Zugstange am Rand der Sattelplatte eingehängt. Beim Vorziehen der Sattelzugmaschine wird durch den ausfahrenden Zugsattelzapfen automatisch wieder Kuppel-Bereitschaft hergestellt.
1.4.2 Zugsattelzapfen
Zur Verbindung mit der Sattelkupplung dient am Sattelanhänger eine Aufgleitplatte mit einem Zugsattelzapfen, im Sprachgebrauch auch Königszapfen, -bolzen genannt.
1.4.3 Sattelstützen
Sattelstützen dienen dem Abstellen des Sattelanhängers nach dem Absatteln. Sie zählen nicht zu den Verbindungseinrichtungen.
Mit Sattelstützen kann auch die Höhenanpassung des Sattelanhängers an die Sattelkupplungshöhe der Sattelzugmaschine erfolgen. Gemäß § 44 Abs. 1 StVZO muss eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können; ein Verzicht kommt allenfalls dann infrage, wenn ein betriebsmäßiges Ab-/Aufsatteln nicht erfolgt, weil z.B. Fahrzeuge nur zu Zwecken der Instandhaltung getrennt werden.
Sattelstützen sind in der Regel so ausgelegt, dass sie den beladenen abgesattelten Auflieger tragen können.
Ist das nicht der Fall, müssen sie deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein mit der Aufschrift:
Nur den leeren Anhänger absatteln! Den abgesattelten Anhänger nicht beladen! |
oder einer Kennzeichnung.
Abb. 9 Kennzeichnung an Sattelstützen geringerer Tragfähigkeit
2 Das Kuppeln von Nutzfahrzeugen
2.1 Allgemeines
Für das sichere Kuppeln von Nutzfahrzeugen gehen Sie Schritt für Schritt vor, so schützen Sie sich selbst und das Fahrzeug vor Schäden.
=> In Kurzform finden Sie diese Arbeitsschritte im Anhang.
Auch wenn immer derselbe Fahrer oder dieselbe Fahrerin denselben Zug fährt, können unerwartete Probleme auftreten. Fahrzeugteile, insbesondere auch Teile zum Verbinden von Fahrzeugen, können unbemerkt verschleißen und damit in ihrer Funktion beeinträchtigt sein.
Hat sich z.B. das Fahrverhalten geändert? Gibt es merkbare Stöße während der Fahrt? Dies kann auf Verschleiß hindeuten und sollte durch eine Werkstatt geprüft werden.
Kontrollieren Sie den Zustand der Verbindungseinrichtungen, bevor Sie sie nutzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 5.2 "Kontrolle durch Fahrpersonal".
Wenn Sie die Fahrt mit bereits gekuppelten Fahrzeugen antreten, ist die sichere Verbindung ebenfalls zu kontrollieren. Es gibt Fälle, bei denen die Kupplungen durch andere Personen absichtlich geöffnet wurden.
Das Tragen von folgender persönlicher Schutzausrüstung ist unverzichtbar:
Handschutz
Warnkleidung
2.2 Kuppeln mit Bolzenkupplungen
2.2.1 Ankuppeln von Gelenkdeichsel- und Starr-Deichselanhängern
Um das Kuppeln mit Bolzenkupplungen sicher durchzuführen, müssen Sie die nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritte einhalten.
(1) Zulässigkeit der Kombination kontrollieren
Kontrollieren Sie, ob die Kombination "Zugfahrzeug - Anhänger" zulässig ist. Insbesondere, ob Zugfahrzeug und Anhänger in Bezug auf folgende Punkte zusammenpassen:
(2) Heranfahren
Fahren Sie mit dem Zugfahrzeug so weit heran, dass noch ca. 1 m Abstand zwischen Kupplung und Zugöse bleibt.
(3) Kontrolle der Feststellbremse
Kontrollieren Sie unbedingt, ob die Feststellbremse betätigt und der Anhänger damit gegen Wegrollen gesichert ist! Der rote Knopf der Feststellbremse (Federspeicher) muss gezogen sein.
Abb. 10 Abstand nach dem Heranfahren ca. 1 m
Die automatische Bremsung durch Trennen der Vorratsleitung ist nicht ausreichend!
Das Anschließen der roten Vorratsleitung führt zu einem Lösen der Betriebsbremse des Anhängers. Wurde das Zugfahrzeug nicht zuvor durch die Feststellbremse gesichert, kann sich der Zug unkontrolliert in Bewegung setzen!
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(4) Unterlegkeile angelegen
Anhänger müssen immer mit Unterlegkeilen gesichert sein. Ist dies nicht der Fall, legen Sie die Unterlegkeile an, mindestens einen in Richtung des Gefälles.
Unterlegkeile dürfen nicht an der Achse eines Drehschemels oder an einer Liftachse angelegt werden. Durch deren Beweglichkeit kann die Wirkung der Unterlegkeile verloren gehen.
Abb. 11 Anlegen der Unterlegkeile
(5) Vorderachsbremse lösen - nur beim Gelenkdeichselanhänger
Beim Gelenkdeichselanhänger muss die Vorderachse drehbar bleiben, also die Vorder achsbremse gelöst sein, um das Hineingleiten der Zugöse in das Fangmaul zu ermöglichen.
Bei Anhängern mit Vorderachslöseventil:
1. Feststellbremse (Federspeicher) muss betätigt sein
2. Vorderachslöseventil betätigen (Bremse lösen)
Bei Anhängern ohne Vorderachslöseventil:
1. Feststellbremse (Federspeicher) muss betätigt sein
2. dann erst Betriebsbremse lösen (schwarzer Knopf), nie umgekehrt!
Beim Lösen der Vorderachsbremse kann die Zuggabel seitlich herumschlagen, wenn die Räder der Vorderachse nicht auf ebenem Untergrund stehen! Der Aufenthalt im Schwenkbereich ist gefährlich! Deshalb darf sich dort niemand aufhalten.
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(6) Zugöse ausrichten
(6a) Zugöse ausrichten beim Gelenkdeichselanhänger
Wenn die Zugöse zum Fangmaul der Kupplung nur einen geringfügigen seitlichen Versatz aufweist, dann kann die exakte Positionierung durch seitliches Schwenken der Zuggabel bei gelöster Vorderachsbremse erfolgen. Dies ist aber nur auf ebenem Boden möglich. Anderenfalls fahren Sie erneut heran!
Kontrollieren Sie die Höhe der Zugöse und stellen Sie diese gegebenenfalls mittels Höheneinstelleinrichtung (HEE) auf Kupplungshöhe ein.
Abb. 12 Einstellung der Zuggabel mit HEE
(6b) Zugöse ausrichten beim Starr-Deichselanhänger
Stellen Sie die Stütze so ein, dass die Zugöse auf die Mitte oder geringfügig auf den unteren Lappen des Fangmauls trifft.
Abb. 13 Zugöse ist zu hoch bzw. zu niedrig eingestellt
Ist die Zugöse zu hoch, würde das Lkw-Heck beim Kuppeln hochgedrückt werden. Ist die Zugöse zu niedrig, würde die Zugdeichsel beim Kuppeln hochgedrückt werden. Beides kann zu einer Beschädigung der Zugeinrichtung führen.
Abb. 14 Erheblicher seitlicher Versatz
Bei zu großem seitlichen Versatz müsste der gebremste und auf der Stütze stehende Anhänger um die Hochachse (Vertikalachse) gedreht werden.
Die in solchen Fällen beim Kuppelvorgang auftretenden Krafteinwirkungen können bleibende Schädigungen der Kupplung, der Zugdeichsel, der Zugöse und der Stützeinrichtung hervorrufen.
Möglichst punktgenaues Anfahren - ohne seitlichen Versatz - ist erforderlich!
Abb. 15 Zugöse in optimaler Position
Wenn Sie punktgenaues Anfahren nicht alleine schaffen, lassen Sie sich durch Einweisen unterstützen, siehe Kapitel 3 "Einweisen von Fahrzeugen". Steht Ihnen kein Einweiser bzw. keine Einweiserin zur Verfügung, dürfen Sie nur in kurzen Etappen heranfahren und müssen immer wieder kontrollieren!
=> Hinweis:
Wer befürchtet, die Zugöse des Starr-Deichselanhängers zu verfehlen, misst die aktuelle Entfernung zwischen Zugöse und Fangmaul, nimmt einen Unterlegkeil und positioniert ihn in etwa 30 Zentimeter kürzerem Abstand seitlich zur letzten Achse des Zugfahrzeugs - hierbei den möglichen Lenkwinkel berücksichtigen.
Dann bis vor den Keil fahren und die Position von Zugöse und Kupplungsmaul nochmals überprüfen.
Die Stützlast am Kuppelpunkt des Starr-Deichselanhängers darf nie negativ - nach oben gerichtet - sein! Die Mindeststützlast muss durch richtige Beladung sichergestellt werden.
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Wenn der Starr-Deichselanhänger mit ausgefahrenen Heckstützen abgestellt wurde, sind diese zuerst in Fahrstellung zu bringen. Senkt sich dabei der Anhänger nach hinten ab, korrigieren Sie die Verteilung der Ladung, um eine negative Stützlast zu vermeiden.
(7) Kupplung öffnen
Bringen Sie durch den Handhebel der Kupplung den Kupplungsbolzen in die Stellung "geöffnet". Drücken Sie dazu den Handhebel bis zum Anschlag durch. Bei Kupplungen mit abwärts gerichtetem Handhebel wird der Handhebel durchgezogen.
Kontrollieren Sie durch kraftvolles Drücken am Fangmaul nach rechts und links, ob dieses arretiert ist.
Bei defekter Arretierung des Fangmauls weicht es seitlich aus. In diesem Fall kann die Zugöse nicht mehr sicher in die Kupplung geführt werden. Die Kupplung ist zur weiteren Verwendung umgehend instandzusetzen.
=> Hinweis:
Beachten Sie, dass bei tiefgekuppelten Fahrzeugen vor dem Öffnen der Kupplung der Unterfahrschutz hochgeklappt wird.
(8) Kuppeln
Es darf sich niemand im Gefahrbereich zwischen Zugfahrzeug und Anhänger aufhalten!
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Kuppeln Sie durch Zurücksetzen des Zugfahrzeugs.
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass keine Personen gefährdet werden, lassen Sie sich einweisen.
Das gilt auch beim Kuppeln z.B. unter schwierigen Bedingungen, wie bei beengten Platzverhältnissen.
Dabei zeigt die einweisende Person mit Blick- und Rufkontakt und in sicherem seitlichem Abstand von den Fahrzeugen dem Fahrenden die Bewegungsrichtung an.
Wer einweist, darf niemals während des Kuppelvorgangs zwischen die Fahrzeuge treten!
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Andere Personen dürfen sich nur in sicherem Abstand von den zu kuppelnden Fahrzeugen - das heißt in Sicht- und Rufkontakt zum Fahrenden - und auch zur einweisenden Person aufhalten. Welche Handzeichen beim Einweisen unmissverständlich sind und verwenden werden sollen, ist in Kapitel 3 "Einweisen von Fahrzeugen" dargestellt.
Abb. 16 Einweisende Person hält sich seitlich zu den Fahrzeugen auf
Hierzu ein Tipp:
Sollte die Bolzenkupplung nicht einrasten, können Sie durch vorsichtiges Vor- und Zurücksetzen versuchen, die Kupplung zu schließen.
Achtung! Nochmals, weil es so wichtig ist:
Während des Heranfahrens des Zugfahrzeugs an den Anhänger dürfen sich keine Personen zwischen den Fahrzeugen befinden, selbstverständlich auch nicht zum Positionieren der Zuggabel! |
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Die Anschlüsse für die Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) sind bei vielen Zugfahrzeugen unmittelbar an der Schlusstraverse oder darüber bzw. darunter angebaut.
Diese Teile sind bei schlecht vorbereiteten Kuppelversuchen besonders gefährdet, beschädigt zu werden.
Wegen der extremen Unfallgefahr:
Es ist ohne Ausnahme verboten, Anhänger zum Kuppeln auflaufen zu lassen! |
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Unter "Auflaufen lassen" versteht man in diesem Zusammenhang das Heranführen des Anhängers im Gefälle durch Abrollen an das stehende Zugfahrzeug. Der Aufenthalt zwischen den Fahrzeugen zum Halten der Zuggabel führt regelmäßig zu Unfällen mit schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen.
Tipp:
Nach dem Kuppelvorgang: Vorwärtsgang einlegen und durch kurzes Anfahren (Anfahrruck) vorab kontrollieren, ob die Anhängekupplung geschlossen ist.
(9) Zugfahrzeug-Feststellbremse
Sichern Sie das Zugfahrzeug vor dem Verlassen des Führerhauses mit der Feststellbremse!
Wurde der Anhänger nur über die automatische Bremsung durch Trennen der Verbindungsleitungen festgesetzt, um ein Wegrollen zu verhindern, setzt sich der Zug sonst nach dem Anschließen der roten Vorratsleitung unkontrolliert in Bewegung, auch bei minimalem Gefälle.
Denn: Durch das Lösen der (roten) Vorratsleitung wird nicht die Feststellbremse (Federspeicher), sondern nur die Betriebsbremse aktiviert.
(10) Kontrolle
Kontrollieren Sie nach dem Kuppeln, ob die Kupplung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert ist
Ist dies nicht der Fall: Kupplung wieder öffnen, das Zugfahrzeug ein kurzes Stück vorziehen und von vorne beginnen.
(11) Verbindungsleitungen anschließen
Stellen Sie die Anschlüsse der vorhandenen Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) her. Achten Sie auf die richtige Reihenfolge beim Anschließen der Druckluftleitungen:
=> Hinweis:
Ist beim Verbinden der Bremsleitung kein Abblasgeräusch (Zischen) zu hören, kontrollieren Sie, ob die Feststellbremse im Zugfahrzeug betätigt ist.
Tipp:
Sollte sich der Zug in Bewegung setzen, weil weder die Feststellbremse des Zugfahrzeuges noch des Anhängers betätigt ist, trennen Sie die rote Vorratsleitung. Versuchen Sie niemals, zum Führerhaus zu gelangen, um dort die Feststellbremse zu betätigen!
Noch ein Tipp:
Achten Sie darauf, dass die Verbindungsleitungen nicht scheuern, nicht zu weit durchhängen und beim Kurvenlauf nicht zu straffgezogen werden.
(12) Höheneinstelleinrichtung/Stütze in Fahrstellung bringen
(12a) Beim Gelenkdeichselanhänger:
Lösen Sie die Höheneinstelleinrichtung - wenn das die Bauart erfordert.
(12b) Beim Starr-Deichselanhänger:
Bringen Sie die Stütze in Fahrstellung.
(13) Anhängerfeststellbremse lösen
Lösen Sie die Feststellbremse (Federspeicher) des Anhängers. Das Zugfahrzeug muss immer gebremst bleiben, damit der Zug nicht unkontrolliert wegrollt!
(14) Unterlegkeil(e) entfernen und verstauen
Entfernen Sie den/die Unterlegkeil(e) und verstauen Sie diese.
(15) Luftfeder/Liftachse
Falls erforderlich:
Achtung bei mit Luftfeder angehobenen Aufbauten:
Ist der Aufbau wegen noch gebremster Räder nicht vollständig ab gesenkt, kann beim Lösen der Anhängerbremse der Aufbau herunterschlagen. Dies passiert, wenn die Luftfederung des vorher hochgefahrenen Anhängers nach dem Ankuppeln auf "Fahrniveau" oder "Senken" gestellt wird. Insbesondere tritt das bei Wechselbrückenanhängern auf.
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Achten Sie darauf, dass der Anhänger vor dem Ankuppeln auf "Fahrstellung" gestellt ist.
(16) Abfahrtkontrolle
Vor der Abfahrt muss der technische Zustand der Fahrzeuge kontrolliert werden. Vergewissern Sie sich zudem, dass sich niemand auf der Ladefläche befindet, die Ladetätigkeit vollständig abgeschlossen und der Anhänger abfahrbereit ist - vor allem wichtig bei Beladung an Rampen und Andocktoren. Klappen Sie ggf. die Park-Warntafel zu.
Tipp:
Zur Schonung der Fahrzeuge sollte nach dem Ankuppeln die Feststellbremse des Zugfahrzeugs (und damit die Betriebsbremse des Anhängefahrzeugs) nur langsam gelöst werden. Hierzu den Bremshebel in die Lösestellung führen und keinesfalls aus der Raststellung springen lassen.
2.2.2 Abkuppeln von Gelenkdeichsel- und Starr-Deichselanhängern
Sehr häufig werden unnötig schwierige Ankuppel-Vorgänge bei Gliederzügen erforderlich, weil das vorherige Abkuppeln nicht vorausschauend durchgeführt wurde.
Der Gliederzug mit Gelenkdeichselanhänger hat zwei Drehpunkte: Kupplungsbolzen und Drehkranzmitte. Daher können sowohl zwischen Zugfahrzeug und Zuggabel als auch zwischen Zuggabel und Anhänger Winkel entstehen.
Abb.17 Zug möglichst gestreckt positionieren
(1) Positionierung
(1a) Positionierung des Gelenkdeichselanhängers
Positionieren Sie den Zug möglichst gestreckt, sodass an den Anhänger zum Wiederankuppeln gerade herangefahren werden kann. Ankuppeln unter Winkelposition ist schwierig und braucht viel Erfahrung. Notfalls suchen Sie sich einen anderen, geeigneteren Abstellplatz.
Hierzu ein Tipp:
Stellen Sie den Anhänger möglichst so ab, dass mindestens die doppelte Zugfahrzeuglänge zum späteren Ankuppeln gerade vor dem Anhänger frei verfügbar ist.
Noch ein Tipp:
Kuppeln Sie nicht so ab, dass das Zugfahrzeug direkt im Bogen vor dem Anhänger weggefahren werden muss - dieser Bogen ist rückwärtsfahrend niemals genauso fahrbar. Stellen Sie bei beengten Platzverhältnissen vor dem Zugfahrzeug den Anhänger so ab, dass Zugfahrzeug und Zuggabel eine Linie bilden. Beim Ankuppeln orientiert man sich an der Stellung des linken Vorderrades des Anhängers, um Zugöse und Anhängekupplung "in Linie" zu bekommen.
Wer zum Wieder-Ankuppeln die Zuggabel von Hand seitlich schwenken muss, hat vorher falsch geparkt oder ist zugeparkt worden.
(1b) Positionierung des Starr-Deichselanhängers
Beim Abkuppeln muss immer so viel Freiraum vor dem Starr-Deichselanhänger verbleiben, dass das Zugfahrzeug an den Anhänger fluchtend wieder herangefahren werden kann. Müssen Sie später zum Wieder-Ankuppeln trotzdem ausnahmsweise unter einem Winkel heranfahren, sollte das nur mit Einweisen geschehen.
(2) Feststellbremsen betätigen
Betätigen Sie immer die Feststellbremse des Zugfahrzeugs und die Feststellbremse (Federspeicher) des Anhängers.
Der Anhänger darf keinesfalls nur mit Notbremsfunktion durch Trennen der Bremsleitungen abgestellt werden, weil er sonst bei Luftverlust unvorhersehbar und unkontrolliert wegrollen könnte! Der Luftverlust ist oft nur eine Frage der Zeit.
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Der Federspeicher spricht in der Regel nicht automatisch beim Trennen der Luftleitungen nach dem Abkuppeln an, er muss immer separat betätigt werden!
Abb. 18 Anlegen der Unterlegkeile
(3) Unterlegkeile anlegen
Legen Sie am Anhänger immer die Unterlegkeile an.
Die Unterlegkeile werden nur an Rädern der starren Achse angelegt, nie an einer lenkbaren Achse oder an einer Liftachse.
(4) Höheneinstelleinrichtung/Stützen
(4a) Beim Gelenkdeichselanhänger
Tipp:
Setzen Sie die Höheneinstelleinrichtung fest, soweit deren Bauart das erfordert.
(4b) Beim Starr-Deichselanhänger:
Hochschlagen der Zugdeichsel
Liegt die Zugöse oben an der Kupplung an, ohne das die Stütze ausgefahren ist, kann die Zugdeichsel beim Abkuppeln hochschlagen. Mögliche Ursachen können ein zu weit hinten liegender Ladungsschwerpunkt (negative Stützlast) oder eine erhebliche Steigung als Abstellstandort sein.
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(5) Verbindungsleitungen trennen
Trennen Sie die Verbindungsleitungen (Bremsleitungen, Elektrik, ABS/ABV) und stecken Sie diese in die Parkdosen - soweit solche vorhanden sind. Achten Sie immer darauf, dass die Kupplungsköpfe und Stecker nicht bis zum Boden durchhängen; vermeiden Sie Verschmutzung!
Abb. 19 Verbindungsleitungen trennen
Abb. 20 Verbindungsleitungen in Parkdose stecken
Achten Sie auf die richtige Reihenfolge beim Trennen der Luftleitungen:
Setzen Sie die Schutzkappen der Kupplungsköpfe auf.
(6) Kupplung öffnen
Drücken Sie hierzu den Handhebel bis zum Anschlag durch - bei nach unten gerichtetem Handhebel ziehen.
Ein häufiger Fehler ist es, beim Abstellen des Anhängers die Feststellbremse im Zugfahrzeug noch während des Ausrollens des Zuges oder aber ruckartig zu betätigen. Dadurch steht der Kupplungsbolzen durch eine ziehende oder drückende Zugöse unter Spannung und die Kupplung lässt sich nicht öffnen.
Hierzu zwei Tipps:
Zum Lösen der Spannung zwischen Zugöse und Kupplungsbolzen darf auf keinen Fall "geruckelt" werden - und erst recht darf niemand versuchen, die Anhängekupplung während des Ruckelns zu öffnen:
Es besteht Lebensgefahr!
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(7) Zugfahrzeug vorziehen
Durch Vorziehen des Zugfahrzeugs trennen Sie die Fahrzeuge.
(8) Kupplung schließen
Zur Schonung der Kupplung sollten Sie bei längerem Betrieb ohne Anhänger die Kupplung schließen. Eine Verschmutzung der unteren Buchse wird dadurch vermieden.
Bestimmte Bauarten von Bolzenkupplungen schließen nach dem Ausfahren der Zugöse selbsttätig, bei anderen erfolgt der Schließvorgang über Betätigung des Handhebels.
Beachten Sie die Bedienungsanleitung.
Verletzungsgefahr!
Keinesfalls den Kupplungsbolzen durch ungeeignete Hilfsmittel in der offenen Kupplung (bei Handhebel in der Kuppelstellung) auslösen!
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(9) Falls erforderlich: Park-Warntafel aufklappen.
=> Hinweis:
Beachten Sie, dass bei tiefgekuppelten Fahrzeugen nach dem Abkuppeln der Unterfahrschutz heruntergeklappt wird.
2.3 Kuppeln mit Sattelkupplungen
2.3.1 Aufsatteln
Zum sicheren Kuppeln von Sattelanhängern müssen Sie die nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritte einhalten.
(1) Kombination zulässig?
Ist die Kombination "Sattelzugmaschine - Sattelanhänger" überhaupt zulässig? Prüfen Sie, ob Sattelzugmaschine und Auflieger zusammenpassen in Bezug auf
(2) Feststellbremse betätigen
Kontrollieren Sie, ob der Sattelanhänger durch die Feststellbremse (Federspeicher) gesichert ist. Der rote Knopf muss gezogen sein.
(3) Unterlegkeile anlegen
Kontrollieren Sie, ob die Unterlegkeile angelegt sind. Am Anhänger müssen immer Unterlegkeile verwendet werden.
Unterlegkeile dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie jedoch an einer lenkbaren Achse oder an einer Liftachse.
Abb. 21 Unterlegkeile anlegen
(4) Sattelzugmaschine heranfahren
Fahren Sie mit der Sattelzugmaschine möglichst gerade und so weit unter den Auflieger, dass sich das Kipplager der Sattelkupplungsplatte kurz vor der Aufgleitplatte des Aufliegers befindet.
=> Hinweis:
Soll ein zwangsgelenkter Sattelanhänger, mit Lenkkeil hinter dem Zugsattelzapfen, aufgesattelt werden, müssen Sie die Sattelzugmaschine gerade (Einfahrsektor deutlich weniger als ± 10°!) vor dem Auflieger ausrichten. Ein Aufsatteln unter größerem Winkel würde nicht funktionieren und an Sattelkupplung, Lenkkeil und Lenksystem zu Schäden führen.
(5) Höhe einstellen
(5a) Bei Zugmaschine mit Luftfederung:
Verstellen Sie die Zugmaschine mittels Luftfederung so weit in der Höhe, dass beim Unterfahren ein Luftspalt (max. 5 cm) zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte besteht.
Abb. 22 Luftspalt (max. 5 cm) zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte
(5b) Bei Zugmaschine mit Blattfederung:
Prüfen Sie, ob die Sattelanhängervorderkante (Aufgleitplatte) etwa in Höhe der Sattelkupplung der Zugmaschine eingestellt ist. Erforderlichenfalls stellen Sie mittels Sattelstützen nach, und zwar so, dass der Sattelanhänger von der Sattelplatte beim Aufsatteln etwas angehoben wird.
(6) Sattelkupplung öffnen
Überprüfen Sie, ob die Sattelkupplung einfahrbereit ist, ggf. Kupplung öffnen - beachten Sie die Angaben des Herstellers.
(7) Gefahrbereich verlassen
Stellen Sie sicher, dass sich niemand im Gefahrbereich zwischen den Fahrzeugen aufhält!
(8) Zugmaschine einfahren
(8a) Bei Zugmaschine mit Luftfederung:
(8b) Bei Zugmaschine mit Blattfederung:
Zugmaschine möglichst gerade und fluchtend einfahren.
Tipp:
Nach dem Kuppelvorgang: Vorwärtsgang einlegen und durch kurzes Anfahren (Anfahrruck) vorab prüfen, ob der Zugsattelzapfen in der Sattelkupplung verriegelt ist. Dies ersetzt jedoch nicht die Sichtkontrolle nach Arbeitsschritt (10).
Wiederholen Sie den Einfahrvorgang, wenn Sie einen seitlichen Versatz zwischen Zugfahrzeug und Anhänger feststellen.
Müssen Sie bei beengten Platzverhältnissen unter Winkeln aufsatteln, lassen Sie sich einweisen.
Zum Aufsatteln zwangsgelenkter Auflieger siehe Arbeitsschritt (4).
(9) Zugmaschinen-Feststellbremse
Sichern Sie die Zugmaschine vor Verlassen des Führerhauses mit der Feststellbremse.
Abb. 23 Betätigen der Feststellbremse
(10) Kontrolle
Nach dem Kuppeln müssen Sie kontrollieren, ob die Sattelkupplung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert ist.
Liegt die Aufgleitplatte auf der Sattelkupplung ohne Luftspalt auf? Ist dies nicht der Fall, Kupplung wieder öffnen, Sattelzugmaschine vorziehen, Verschluss der Sattelkupplung auf eventuelle Beschädigungen kontrollieren und von vorne beginnen.
Wenn die Sattelkupplung eine selbsttätig einfallende Sicherung des Handhebels hat, z.B. eine Sicherungsfalle, wie beschrieben unter Kapitel 1.4.1 "Sattelkupplungen", kontrollieren Sie, ob die Sicherung eingefallen ist. Beachten Sie die Herstellerangaben.
=> Hinweis:
Bei nichtselbsttätiger Sicherung sichern Sie die Betätigungseinrichtung der Sattelkupplung nach den Angaben des Herstellers, z.B. mittels Karabinerhaken.
Abb. 24 Kontrolle der Sattelkupplung
(11) Verbindungsleitungen anschließen
Lebenswichtig!
Stellen Sie sicher, dass die Feststellbremsen der Zugmaschine sowie des Aufliegers betätigt und die Unterlegkeile angelegt sind. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Zug nach Anschließen der Vorratsleitung wegrollen.
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Stellen Sie die Anschlüsse vorhandener Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) her. Achten Sie auf die richtige Reihenfolge beim Anschließen der Druckluftleitungen:
Achten Sie darauf, dass die Verbindungsleitungen nicht durchhängen und nicht scheuern sowie beim Kurvenlauf nicht zu straffgezogen werden.
Abb. 25 Anschließen der Verbindungsleitungen
Tipp:
Im Zweifelsfall nach dem Aufsatteln die Sattelzugmaschine in einen Winkel von ca. 45° zum Sattelanhänger rangieren und dann den Freigang der Leitungen kontrollieren.
(12) Sattelstützen
Bringen Sie die Sattelstützen in Fahrstellung und sichern Sie die Kurbel.
(13) Feststellbremse lösen
Lösen Sie die Feststellbremse des Sattelanhängers.
(14) Entfernen und verstauen Sie die Unterlegkeile.
(15) Luftfeder/Liftachse
Falls erforderlich:
(16) Abfahrtkontrolle
Vor der Abfahrt muss der technische Zustand des Sattelzuges kontrolliert werden.
Vergewissern Sie sich, dass sich niemand auf der Ladefläche befindet, die Ladetätigkeit vollständig abgeschlossen und der Auflieger abfahrbereit ist. Das ist vor allem wichtig bei Beladung an Rampen und Andocktoren.
Klappen Sie ggf. die Park-Warntafel zu.
Abweichendes Aufsatteln
Bei bestimmten Bauformen von Sattelanhängern verbleibt nach dem Aufsatteln kein ausreichender Platz zwischen Sattelzugmaschine und Sattelanhänger zum Anschließen der Verbindungsleitungen, wenn z.B. an der Stirnseite ein Kühlaggregat am Sattelanhänger verbaut ist. Das "abweichende Aufsatteln" ist ausschließlich bei Sattelanhängern zulässig, bei denen aufgrund der Bauart im aufgesattelten Zustand der Abstand zur Zugmaschine so gering ist, dass von der herkömmlichen Arbeitsweise abgewichen werden muss. Dazu können bereits vor dem Einfahren der Zugmaschine die Verbindungsleitungen angeschlossen werden; erst danach erfolgt das endgültige Aufsatteln. Folgende geänderte Reihenfolge beim Aufsatteln in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" wird als bestimmungsgemäß und arbeitssicher angesehen, wenn gemäß der folgenden sechs Schritte vorgegangen wird:
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2.3.2 Absatteln
(1) Ist das Absatteln des beladenen Sattelanhängers zulässig?
Prüfen Sie, ob der Sattelanhänger in beladenem Zustand überhaupt abgesattelt werden darf.
Beachten Sie dazu die Stützlastangabe auf dem Fabrikschild und eine eventuell vorhandene Aufschrift bzw. Kennzeichnung, s. Kapitel 1.4.3 "Sattelstützen".
Nur den leeren Anhänger absatteln! |
Abb. 26 Kennzeichnung an Sattelstützen geringerer Tragfähigkeit
(2) Bodenverhältnisse prüfen
Prüfen Sie vor dem Absatteln, ob die Aufstandsflächen für die Sattelstützen ausreichend tragfähig sind. Falls erforderlich, müssen Sie die Stützfüße unterbauen, z.B. mit einen stabilen Platte.
Abb. 27 Sattelzug möglichst gestreckt positionieren
(3) Positionierung
Positionieren Sie den Sattelzug möglichst gestreckt, sodass an den Sattelanhänger zum Wiederaufsatteln gerade herangefahren werden kann! Aufsatteln unter Winkelposition ist schwierig und ab einem zu großen Winkel nicht mehr möglich. Besonders wichtig ist dies bei zwangsgelenkten Aufliegern, die unter Winkelstellung nicht gekuppelt werden können. Notfalls suchen Sie sich einen anderen, geeigneteren Abstellplatz.
(4) Sattelzugmaschine mit Luftfederung: etwas anheben.
(5) Feststellbremsen betätigen
Betätigen Sie vor dem Aussteigen aus dem Führerhaus die Feststellbremse der Zugmaschine und anschließend die des Sattelanhängers, roten Knopf ziehen.
Abb. 28 Betätigen der Feststellbremsen
Hierzu ein Tipp:
Betätigen Sie die Feststellbremse der Zugmaschine erst, wenn der Sattelzug steht, damit es nicht zu Verspannungen an den Verbindungseinrichtungen kommt.
(6) Unterlegkeile anlegen
Am Anhänger müssen immer Unterlegkeile angelegt werden.
Abb. 29 Anlegen der Unterlegkeile
Unterlegkeile dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie jedoch an einer lenkbaren Achse oder an einer Liftachse.
(7) Sattelstützen ausfahren
(7a) Bei Zugmaschine mit Luftfederung:
Fahren Sie die Sattelstützen so weit aus, dass die Stützfüße Bodenkontakt haben.
(7b) Bei Zugmaschine mit Blattfederung:
Fahren Sie die Sattelstützen so weit aus, dass die Federn der Zugmaschine entlastet werden. Achten Sie darauf, dass der Sattelanhänger nicht von der Sattelkupplung abgehoben wird.
(8) Verbindungsleitungen trennen
Trennen Sie die Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) und stecken Sie die Stecker und Druckluftköpfe in die Parkdosen.
Achten Sie auf die richtige Reihenfolge beim Trennen der Luftleitungen:
Setzen Sie die Schutzkappen der Kupplungsköpfe auf.
Hierzu ein Tipp:
Wendelflex-Verbindungsleitungen können sich ineinander verdrehen, sodass sie bei Kurvenfahrten nicht so entspannen können wie frei schwingende Leitungen. Machen Sie es sich daher zur Regel, nach dem Trennen die Leitungen zu entwirren und einzeln aufzuhängen, um zum Kuppeln jede Verbindung einzeln herstellen zu können. Ineinander verdrillte Leitungen an die Kupplungsköpfe des Sattelanhängers zu "zwingen", ist in höchstem Maße leichtsinnig, da sie einen kürzeren Expansionsweg besitzen und bei extremer Kurvenfahrt abreißen können.
Noch ein Tipp:
Verbindungsleitungen sollten nicht an Fahrzeugteilen scheuern oder ungesichert herumliegen. Stecken Sie die Kupplungsköpfe und andere Anschlüsse in die vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen.
Abb. 30 Unterbringung der Leitungen
(9) Sattelkupplung öffnen
Hängen Sie die Sicherung des Betätigungsgriffes, z.B. Karabinerhaken, aus bzw. heben Sie die Sicherungsfalle an.
Öffnen Sie die Kupplung nach Angaben des Herstellers.
(10) Zugmaschine vorziehen.
(10a) Bei Zugmaschine mit Luftfederung:
(10b) Bei Zugmaschine mit Blattfederung:
Trennen Sie die Fahrzeuge durch langsames Vorziehen der Zugmaschine.
(11) Falls erforderlich: Bringen Sie die Park-Warntafel an.
(12) Liftachse absenken
Wenn der abgesattelte Sattelanhänger beladen werden soll, senken Sie die Liftachse ab, soweit dies nicht automatisch geschieht.
3 Einweisen von Fahrzeugen
Nachfolgend werden die für das Einweisen wichtigsten Verhaltensregeln und Handzeichen dargestellt.
Die fahrende Person muss:
Die einweisende Person achtet darauf, dass sie:
Wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen - sofort anhalten!
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Abb. 31 Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen
4 Empfehlungen und Hinweise für die Neubeschaffung von Fahrzeugen
Um das Kuppeln von Fahrzeugen für Ihr Fahrpersonal zu erleichtern und zusätzlich das Arbeiten sicherer zu machen, lohnt es sich für Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin - auch mit Blick auf eine wirtschaftliche und schnelle Arbeitserledigung - bereits bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen auf Folgendes achten:
Abb. 32 Seitliche Bremsbetätigungseinrichtungen
Abb. 33 Möglichst zwei Unterlegkeile je Anhänger
Abb. 34 Schnellkuppel-System
Abb. 35 Parkdose
Betriebsanleitungen für die jeweilige Verbindungseinrichtung müssen vorhanden sein. Beachten Sie auch den "Einkaufsratgeber für gewerblich genutzte Fahrzeuge" der BG Verkehr.
5 Prüfungen und Kontrolle
5.1 Prüfung durch Sachkundigen/zur Prüfung befähigte Person
Als Unternehmer oder Unternehmerin müssen Sie nach § 57 der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" Ihre Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren - d. h. verkehrs- und arbeitssicheren - Zustand prüfen lassen.
Damit erfüllen Sie auch Ihre Pflichten nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung. Siehe dazu auch DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit".
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ersetzt die Prüfung von Fahrzeugen auf Verkehrssicherheit.
Für alle Verbindungseinrichtungen gilt, dass diese nach Unfällen oder anderen übermäßigen Beanspruchungen durch eine Fachwerkstatt auf Beschädigungen untersucht werden müssen.
Auch wenn diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden, sollten zusätzliche Kontrollen, insbesondere nach jeweiligen Herstellerangaben, stattfinden:
Bolzenkupplung
Abb. 36 Prüfen auf Längs- und Höhen-/Radialspiel
Abb. 37 Fangmaul auf Arretierung und Schäden kontrollieren
Bei Feststellung von Spiel in senkrechter oder waagerechter Richtung muss umgehend die Instandsetzung durch eine Fachwerkstatt veranlasst werden.
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Ist die Arretierung des Fangmauls in kuppelbereiter Stellung funktionsfähig? Dazu das Fangmaul mit beiden Händen an den äußeren Rändern greifen und durch kräftiges, ruckartiges Ziehen bzw. Drücken dieses nach beiden Seiten seitlich zu drehen versuchen. Lässt sich das Fangmaul auch nur zu einer Seite trotz Raststellung verdrehen (Vorsicht! Hierbei kann der Kupplungsbolzen in die geschlossene Stellung schlagen!), ist die Arretierung defekt oder verschlissen. Die Kupplung ist unbrauchbar und muss sofort durch eine Fachwerkstatt instandgesetzt oder komplett ausgetauscht werden.
Zugösen
Zugösen sind regelmäßig auf Verschleiß zu prüfen. Ausgeschlagene Buchsen der Zugösen können auch vom Betreiber durch neue ersetzt werden. Die Erneuerung der Buchsen erfolgt entweder durch Einrollen oder Einpressen; dabei sind die Anweisungen des Herstellers zu beachten. Auf keinen Fall dürfen die Buchsen durch Schweißen befestigt werden; auch Heften ist nicht zulässig.
Zuggabeln/Zugdeichseln
Zuggabeln mit Verformungen, Anrissen oder Brüchen infolge unsachgemäßen Betriebs sind nicht mehr verkehrssicher. Sie dürfen weder gerichtet noch durch andere Reparaturarbeiten instandgesetzt werden, sondern sie sind durch neue Zuggabeln zu ersetzen. Die Zuggabellagerung darf kein merkliches Spiel haben.
Höheneinstelleinrichtungen (HEE)
Höheneinstelleinrichtungen müssen funktionsfähig und unbeschädigt, die Betätigung muss leichtgängig und sicher sein. Gewinde müssen frei von Rost oder Lack sein. Um eine gefahrlose Betätigung sicherzustellen, ist ein ausreichender Freiraum um die Betätigungseinrichtung erforderlich.
Die Bodenfreiheit der Zuggabel muss mindestens 200 mm betragen. Das bedeutet, dass die aus Horizontallage herabfallende Zuggabel das Maß von 200 mm - gemessen an der Zugöse - nicht unterschreiten darf. Für längenverstellbare Zuggabeln gilt das auch bei größtem Auszug.
Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen
Sattelkupplungen, Sattelplatten und Zugsattelzapfen müssen regelmäßig auf Verschleiß und Beschädigungen durch übermäßige Beanspruchung überprüft werden. Verbogene oder nicht maßhaltige Zugsattelzapfen beeinträchtigen die einwandfreie Funktion der Sattelkupplung und müssen ersetzt werden. Die Angaben der Hersteller sind zu beachten.
Bremsanlage
Für einen verkehrssicheren Betrieb des Zugfahrzeugs mit Anhänger bzw. Auflieger ist nicht nur der ordnungsgemäße Zustand der Verbindungseinrichtung von entscheidender Bedeutung, sondern auch die einwandfreie Funktion der Druckluft-Bremsanlage. Daher müssen die Dichtungen der Druckluft-Kupplungsköpfe und die Bremsschläuche regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Hierzu gehört auch eine Probe auf Dichtigkeit!
Erforderlichenfalls sind Verbindungsleitungen für die Bremsanlage und Dichtungen bzw. die kompletten Kupplungsköpfe auszuwechseln (Fachwerkstatt/Bremsendienst).
5.2 Kontrolle durch Fahrpersonal
Wer ein Fahrzeug führt, muss zu Beginn jeder Arbeitsschicht vor Inbetriebnahme eines Fahrzeugs die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen kontrollieren.
Die nachfolgenden Prüfpunkte stellen nur eine Auswahl im Zusammenhang mit dem Kuppeln von Fahrzeugen dar.
(1) Funktionsstellungen/Einstellungen
Vor Fahrtantritt sind zu kontrollieren
=> Hinweis:
Achten Sie darauf, dass die Verbindungsleitungen nicht scheuern, nicht zu weit durchhängen und beim Kurvenlauf nicht zu straff gezogen werden.
Bei abgestelltem Anhänger/Auflieger sind zu kontrollieren
(2) Zustand/Funktionsfähigkeit
(3) Persönliche Schutzausrüstung
Weitere Hinweise enthält der DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal".
6 Begriffserklärungen
Einige der im Straßenverkehrsrecht, in den Unfallverhütungsvorschriften, in den Fahrzeugpapieren und im Sprachgebrauch von Fachleuten immer wieder verwendete Begriffe werden im Folgenden erläutert - teilweise auch mit Bezeichnungen, die den Fahrern und Fahrerinnen geläufiger sind, als die Begriffe aus den Vorschriften und Normen.
Bauartgenehmigung
Amtliche Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass ein Fahrzeugteil nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften geprüft und mit Erteilung eines Prüfzeichens und einer Prüfnummer national für die Verwendung zugelassen wurde.
ABG = Allgemeine Bauartgenehmigung
Ob Einrichtungen eine amtliche Genehmigung erteilt wurde, kann man an dem Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, einem Buchstaben und einer Prüfnummer (ABG) oder einem Rechteckfeld mit dem Buchstaben "e", einer Kennzahl oder einem Kennbuchstaben und einer Bauartgenehmigungsnummer erkennen.
Die Prüfzeichen befinden sich in der Regel auf dem Fabrikschild, können aber auch an anderer Stelle der Einrichtung vorhanden sein.
Die Genehmigung genormter Verbindungseinrichtungen nach UNECE Regelung Nr. 55 erkennen Sie an einem großen "E" mit einer angestellten Ziffer (Länderkennzeichnung) in einem Kreis und einer Ziffernfolge nach dem Hinweis auf die Richtlinie.
D-Wert
Theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft als horizontale Kraftkomponente zwischen Zugfahrzeug und Anhänger; bei Starr-Deichselanhängern: Dc-Wert.
V-Wert
Theoretische Vergleichskraft vertikal zwischen Zugfahrzeug und Starr-Deichselanhänger.
Typgenehmigung
Amtliche Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes oder einer vergleichbaren Institution in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dass ein serienmäßig in größerer Stückzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeugteile den Vorschriften entspricht. Folgende Typgenehmigungen können erteilt werden: Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO, EG/EU-Typgenehmigungen für Fahrzeugteile nach den Rahmenrichtlinien - bzw. Verordnungen (2007/46/EG, 2003/37/EG, 2002/24/ EG, (EU) Nr. 167/201 und 168/2013) und den dazugehörigen Einzelrichtlinien/ -verordnungen sowie UNECE-Genehmigungen für Fahrzeugteile.
Gelenkdeichselanhänger (auch Mehrachs- oder Drehschemelanhänger)
Anhängerfahrzeug mit mindestens zwei Achsen, von denen mindestens eine Achse lenkbar ist. Die winkelbewegliche Verbindung zum ziehenden Fahrzeug erfolgt über eine mit dem Fahrgestell vertikal beweglich verbundene Zugeinrichtung.
Gliederzug (auch Lastkraftwagenzug)
Zusammenstellung aus einem Lastkraftwagen und einem oder mehreren Gelenk- oder Starr-Deichselanhängern. Diese Fahrzeugkombination wird nach Norm "Lastkraftwagenzug", im Sprachgebrauch jedoch "Gliederzug" genannt.
Sattelanhänger (auch Sattelauflieger oder Auflieger)
Anhängefahrzeug, bei dem anstelle der bei Gelenkdeichselanhängern vorhandenen ersten Achse eine Sattelvorrichtung angeordnet ist und ein wesentlicher Teil seiner Gesamtmasse auf eine Sattelzugmaschine übertragen wird.
Sattelzug (auch Sattelkraftfahrzeug)
Zusammenstellung aus einer Sattelzugmaschine und einem winkelbeweglich aufgesattelten Sattelanhänger. Diese Fahrzeugkombination wird nach Norm "Sattelkraftfahrzeug", im Sprachgebrauch jedoch "Sattelzug" genannt.
Sattelkupplungen
Eine Sattelkupplung stellt die Verbindung zwischen Sattelzugmaschine und Sattelanhänger (Auflieger) dar.
Sattellast
Massenanteil des Sattelanhängers, der im statischen Zustand auf die Sattelkupplung übertragen wird.
Sattelvormaß
Abstand Mitte des gekuppelten Zugsattelzapfens bis Mitte Hinter- bzw. Doppelhinterachse der Zugmaschine (kann im Falle verschiebbarer Sattelkupplungen veränderlich sein).
Selbsttätiger Kuppelvorgang
Selbsttätig ist ein Kuppelvorgang, wenn allein durch das Zurücksetzen des Zugfahrzeugs gegen den Anhänger ohne weiteren äußeren Eingriff vollständig und selbsttätig eine ordnungsgemäße Verbindung der gesamten Verbindungseinrichtung zustande kommt, diese selbsttätig gesichert wird und das Eingreifen der Sicherung angezeigt wird.
Starr-Deichselanhänger
Starr-Deichselanhänger ist ein gezogenes Fahrzeug mit einer Achse oder Achsgruppe und einer Zugeinrichtung, die nicht frei beweglich mit dem Fahrgestell verbunden ist, und bei dem nach seiner Bauart ein Teil seiner Gesamtmasse von dem ziehenden Fahrzeug getragen wird. Hierzu gehören auch Tandemanhänger und Zentralachsanhänger.
Stützlast
Massenanteil des Starr-Deichselanhängers, der im statischen Zustand am Kupplungspunkt übertragen wird.
Zentralachsanhänger (Untergruppe der Starr-Deichselanhänger)
Zentralachsanhänger ist ein gezogenes Fahrzeug mit einer Zugeinrichtung, die nicht senkrecht beweglich ist, und dessen Achse(n) so nah am Schwerpunkt des Fahrzeugs angeordnet ist (sind), dass nur eine kleine vertikale Last von höchstens 10 % der Gesamtmasse des Anhängers oder 1000 kg (es gilt der kleinere Wert) auf das Zugfahrzeug übertragen wird.
Zugeinrichtung (Zuggabel oder Zugdeichsel, Zugöse)
Zugeinrichtungen sind vorn an gezogenen Fahrzeugen oder am Fahrzeugrahmen angebracht und zusammen mit Kupplungseinrichtungen zur Verbindung mit Zugfahrzeugen geeignet.
7 Vorschriften und Regeln
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind insbesondere folgende Vorschriften und Regeln in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten:
UNECE-Regelung Nr. 55 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen"
Bolzenkupplung | Anhang |
Sattelkupplung
ENDE |