§ 1 Raumordnungsplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee
(zu § 1)
1 Leitbild
2 Festlegungen
2.1 Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
(§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 ROG)2.2 Weitere wirtschaftliche Nutzungen
(§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 ROG)2.2.1 Allgemeine Erfordernisse für wirtschaftliche Nutzungen2.2.2 Windenergie auf See
2.2.3 Leitungen
2.2.4 Rohstoffgewinnung
2.2.5 Fischerei und marine Aquakultur
2.3 Wissenschaftliche Nutzungen
(§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 ROG)2.4 Schutz und Verbesserung der Meeresumwelt
(§ 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 ROG)2.5 Sicherheitsaspekte; Landes- und Bündnisverteidigung
2.6 Sonstige zu berücksichtigende Belange
2.6.1 Luftverkehr2.6.2 Freizeit
2.6.3 Nachrichtliche Darstellungen
3. Anhang
Abbildung 1: Festlegungen für Schifffahrt in der Nordsee
Abbildung 2: Festlegungen für Schifffahrt in der Ostsee
Abbildung 3: Festlegungen für Windenergie auf See in der Nordsee
Abbildung 4: Festlegungen für Windenergie auf See in der Ostsee
Abbildung 5: Festlegungen für Leitungen und Grenzkorridore in der Nordsee
Abbildung 6: Festlegungen für Leitungen und Grenzkorridore in der Ostsee
Abbildung 7: Festlegungen für Rohstoffgewinnung in der Nordsee
Abbildung 8: Festlegung für Rohstoffgewinnung in der Ostsee
Abbildung 9: Festlegung für Fischerei auf Kaisergranat in der Nordsee
Abbildung 10: Festlegungen für Forschung in der Nordsee
Abbildung 11: Festlegungen für Forschung in der Ostsee
Abbildung 12: Festlegungen für Naturschutz in der Nordsee
Abbildung 13: Festlegungen für Naturschutz in der Ostsee
Abbildung 14: Festlegungen für Seetaucher in der Nordsee
Abbildung 15: Festlegung für Schweinswale in der Nordsee
Abbildung 16: Ausschluss von Anlagen über der Wasseroberfläche in der Nordsee
Abbildung 17: Vogelzugkorridore "Fehmarn-Lolland" und "Rügen-Schonen" in der Ostsee
Abbildung 18: Festlegungen für Landes- und Bündnisverteidigung in der Nordsee
Abbildung 19: Festlegungen für Landes- und Bündnisverteidigung in der Ostsee
Abbildung 20: Feste Fehmarnbeltquerung in der Ostsee
Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG
1. Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange
1.1 Herangehensweise1.2 Strategische Umweltprüfung
1.3 Festlegungen zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt
1.4 Gesamtbewertung des Plans hinsichtlich der Umweltauswirkungen
2. Art und Weise der Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
2.1. Unterrichtung nach § 9 Absatz 1 ROG2.2. Beteiligung zur Konzeption (Planungsmöglichkeiten) und Scoping
2.3 Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG
3. Gründe für den gewählten Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
4. Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG
Abkürzungsverzeichnis
Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee