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ETAG 001 - Teil 6:
Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
Ausgabe Februar 2003
Geänderte Version August 2010
Geänderte Version 2011
Vom 28. Oktober 2011
(BAnz Nr. 27a S. 57)
Siehe Fn. *
Archiv 2004
Einleitende Bemerkungen
In diesem Teil werden Anforderungen, Kriterien und Angaben zur Versuchsdurchführung aufgeführt, die für Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen im Beton gelten. Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte wie in Teil 1 verwendet . Wird ein Abschnitt nicht aufgeführt, gilt Teil 1 unverändert.
2 Geltungsbereich
2.0 Allgemeines
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Beurteilung von nachträglich in Normalbeton eingebauten Metalldübeln zur Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen.
Für die Verankerung dieser Dübel sind die Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit gemäß der wesentlichen Anforderung Nr. 4 (ER 4) der BPR zu erfüllen.
Versagen des zu befestigenden Bauteils stellt eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen dar.
Diese Dübel müssen als Mehrfachbefestigungen verwendet werden, siehe 2.6.
2.1 Dübel
2.1.1 Typen und Wirkungsprinzipien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Metalldübel, die in gebohrte Löcher gesetzt werden, und auf folgenden Wirkungsprinzipien beruhen:
Für Beispiele der verschiedenen Dübeltypen siehe Teil 1, Bild 2.2
2.1.2 Werkstoffe
Es gilt Teil 1, 2.1.2. Außerdem gilt dieser Teil der Leitlinie auch für Dübel aus anderen Metallen als Stahl; für diese Dübel können aber weitere Beurteilungen hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit, Korrosion usw. erforderlich sein.
2.1.3 Abmessungen
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße (M5) bzw. einem Mindestbohrernenndurchmesser von 5 mm.
Die effektive Verankerungstiefe min hef sollte mindestens 30 mm betragen; in besonderen Fällen (nur Innenraumbedingungen) kann min hef auf 25 mm reduziert werden. In Spannbetonhohlplatten können die Dübel auch in einer Mindestspiegeldicke von 17 mm (siehe Bild 2.3) verankert werden.
Bild 2.3: Beispiel für Spannbetonhohlplatten
2.2 Beton
2.2.1 Materialien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Verankerung von Dübeln in Normalbeton der Festigkeitsklassen von C 12/15 bis C 50/60 gemäß EN 206-1:2000-12 (8).
Dieser Teil der Leitlinie gilt nicht für Verankerungen in Glätt- oder Deckschichten, die für Beton uncharakteristisch und/oder wenig tragfähig sein können.
2.2.2 Betonbauteile
Dieser Teil der Leitlinie gilt Anwendungsfällen, bei denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h > 2 hef und mindestens h > 80 mm beträgt. Für Verbunddübel siehe Teil 5. Bei Spannbetonhohlplatten sollte die Spiegeldicke >17 mm betragen.
2.3 Einwirkungen
Es gilt Teil 1, 2.3. Außerdem müssen die auf die Dübel einwirkenden Lasten von Mehrfachbefestigungssystemen stammen.
2.4 Kategorien
Dieser Teil gilt für Verankerungen folgender Kategorien:
2.6 Definition von Dübeln für die Verwendung als Mehrfachbefestigung
Bei der Verwendung von Dübeln für Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen, dass im Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird, siehe 7.1.
Die Definition der Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung ist von den Mitgliedstaaten im Anhang 1 angegeben.
4 Anforderungen an Bauwerke
4.1.1.2 Temperatur
Es gilt Teil 1, 4.1.1.2, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.1.2.
4.1.2.1 Einwandfreie Montage
Es gilt Teil 1, 4.1.2.1, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.2.1.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.3.
5 Nachweisverfahren
5.1.2 Eignungsversuche
Die Versuchsarten, Versuchsbedingungen, die Anzahl der erforderlichen Versuche und die auf die Ergebnisse anzuwendenden Kriterien sind für die verschiedenen Dübeltypen in Tabelle 5.1 a bis 5.1e aufgeführt. Im Allgemeinen müssen alle Versuche am einzelnen Dübel ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand unter Zugbelastung durchgeführt werden..
Tabelle 5.1a Eignungsversuche für kraftkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Versuchszweck | Beton | Rissbreite Δw (mm) | Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchsdurchführung nach Anhang A | ||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten | Höchstlast erf.α (2) | |||||||
1 | Montagesicherheit -Verankerungsintesität | C 50/60 | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8 (3) | (4) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25 (5) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25 (5) | 0 | dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | > 1,0 | (6) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1a (1) Dübelgröße: s = kleinste (Smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für γ2= 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (4) Einbau der Dübel mit dem Drehmoment Tinst = 0,5 req. Tinst nach Teil 2, Tabelle 5.1 (5) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Prüfungen im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm d < 20 MPA (gemessen an Zylindern) oder fcm < 25 MPA (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und Beton nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. |
Tabelle 5.1b Eignungsversuche für wegkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Versuchszweck | Beton | Rissbreite Δw (mm) | Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchs- verfahren nach Anhang A | ||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten | Höchstlast erf. α (2) | |||||||
0 | Setzversuch | C 50/60 | 0 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | (3) | |||
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 20/25 (4) | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8 (5) | (6) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25 (4) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | (7) | 5.2.1 | |
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | (7) | 5.2.1 | |
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25 (4) | 0 | dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | >1,0 | (7),(8) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1b (1) Dübelgröße: s = kleinste (Smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m, = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Setzversuche nach Teil 4, Tabelle 5.0 (4) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Prüfungen in Beton mit einer Druckfestigkeit fcm < 20 MPA (gemessen an Zylindern) oder fcm < 25 MPA (gemessen an Würfeln) erforderlich. (5) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (6) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Montage-Verspreizung durchgeführt werden. (7) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Referenz-Verspreizung durchgeführt werden. (8) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen |
Tabelle 5.1c Eignungsversuche für Hinterschnittdübel (einschließlich Betonschrauben zur Verwendung als Mehrfachbefestigung)
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) | Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchsdurchführung beschrieben in | ||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten | Höchstlast req. α (2) | |||||||
0 | (a) Setzversuche im niederfesten Beton | C20/25 | 0 | dcut,max | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | - | - | (7), (8) | Teil 3: 5.1.2.0 |
(a) Setzversuche im hochfesten Beton | C50/60 | 0 | dcut,min | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | - | - | (7), (8) | Teil 3: 5.1.2.0 | |
(c) Setzversuche mit Schlagschrauber | C20/25 | 0 | dcut,max | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | - | - | (7) | Teil 3: 5.1.2.0 | |
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 20/25 (3) | 0,2 | (4) | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,8 (5) | (4) | Anhang 5.2.1 | |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25 (3) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,75 | Anhang 5.2.1 | |
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | Anhang 5.2.1 | ||
6 | (a) Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen |
C 20/25 (3) |
0 |
dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) |
> 1,0 | (6) | Anhang 5.6 |
(b) Versuche mit Betonschrauben auf schrägen Unterlegscheiben | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | | (7) | Teil 3: 5.1.2.3 | |||||
8 | Sprödbruchempfindlichkeit | C 50/60 | 0 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,9 | (7) | Teil 3: 5.1.2.5 | |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1c (1) Dübelgröße: s = kleinste (Smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3). Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Prüfungen im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm < 20 MPA (gemessen an Zylindern) bzw fcm < 25 MPA (gemessen an Würfeln) erforderlich. (4) Versuchsbedingungen nach Teil 3, 5.1.2b. (5) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Dübelgrößen zu prüfen. (7) Versuche sind nur für Betonschrauben nach Teil 3, Bild 2.6, erforderlich. Details zu Versuch und Beurteilung sind in Teil 3 angegeben. (8) Bei Betonschrauben, die sich psychisch nit mit einem Drehmomentschlüssel setzen lassen, können die Versuche entfallen. |
Tabelle 5.1d Eignungsversuche für Verbunddübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Versuchszweck | Beton | Rissbreite Δw (mm) | Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchsdurchführung beschrieben in Teil 5 | ||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungsverhalten | Höchstlast req. α (2) | |||||||
1 | Montagesicherheit (5) | C 20/25 (3) | 0 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8 (4) | (5) | 5.1.2.1 (a) bis (d) |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25 (3) | 0,35 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | > 0,75 | 5.1.2.2 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | > 0,75 | 5.1.2.2 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25 (3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1: 6.1.1.2(b) | > 1,0 | 5.1.2.4 | |
7 | Funktionsfähigkeit bei Dauerlasten | C 20/25 (3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 5: 6.1.1.1(e) | > 0,9 | 5.1.2.5 | |
8 | Funktionsfähigkeit bei Frost-/Taubedingungen | C 20/25 (3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 5: 6.1.1.1(f) | > 0,9 | 5.1.2.7 | |
9 | Funktionsfähigkeit bei Montagerichtungen | C 20/25 (3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 5: 6.1.1.1(g) | > 0,9 | 5.1.2.8 | |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1d (1) Dübelgröße: s = kleinste (Smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 5, Gleichung (6.13) (3) Bei Verwendung für Verankerung in C12/15 sind Prüfungen in Beton mit einer Druckfestigkeit fcm < 20 MPA (gemessen an Zylindern) bzw. fcm < 25 MPA (gemessen an Würfeln) erforderlich. (4) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 5, 6.1.2.2.2; Tabelle 6.1. (5) Versuche nach Teil 5, Tabelle 5.1, für die verschiedenen Anwendungen. |
Tabelle 5.1e Eignungsversuche für lastkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Versuchszweck | Beton | Rissbreite Δw (mm) | Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchsdurchführung nach Anhang A | ||||||
s | i | m | i | l | Last-/ Verschiebungsverhalten | Höchstlast erf. α (2) | |||||||
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 50/60 | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8 (3) | (4) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25 (5) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25 (5) | 0 | dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | > 1,0 | (6) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1e (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = groß (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (4) Montage des Dübels mit 50 % der Last, die durch die Montageanleitungen des Herstellers vorgegeben ist. (5) Bei Verwendung für Verankerung in C12/15 sind Versuche in Beton mit einer Druckfestigkeit fcm < 20 MPA (gemessen an Zylindern) bzw. fcm < 25 MPA (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und Beton nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. |
5.1.3 Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen
Die Versuchsbedingungen sind in Teil 1, 5.1.3 und in Anhang B angegeben. Das Versuchsverfahren ist in Anhang A beschrieben.
Bei allen Versuchen im gerissenen Beton muss die Rissbreite Δw > 0,2 mm betragen. Bei Anwendungen im Beton C12/15 sind keine zusätzlichen Versuche erforderlich.
Die zusätzlichen Versuche für Verbunddübel zur Untersuchung des Einflusses erhöhter Temperatur, niedriger Einbautemperatur, Mindest-Aushärtezeit und der Dauerhaftigkeit nach Teil 5, 5.1.3.1 und 5.1.4 sind durchzuführen.
Wenn das Bemessungsverfahren C angewandt wird, können Versuche zur Bestimmung der erforderlichen Achs- und Randabstände bei Einhaltung der folgenden Werte entfallen:
wegkontrolliert spreizende Dübel | alle anderen Dübel | |
Achsabstand scr | > 200 mm und > 4 hef | > 200 mm und > 4 hef |
Randabstand ccr | > 150 mm und > 3 hef | > 100 mm und > 3 hef |
Dicke des Betonbauteils | > 80 mm und > 2 hef | > 80 mm und > 2 hef |
Bei Bemessungsverfahren A oder B gelten Teil 1 bis 5 und Anhang B.
5.3 Verfahren zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 5.3.
6 Beurteilung der Brauchbarkeit der Dübel für einen vorgesehenen Verwendungszweck
6.1 Beurteilung zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit)
Für die Kriterien der verschiedenen Versuche gilt Teil 1, 6.1, mit den folgenden Änderungen.
Für Verbunddübel sind die Kriterien nach Teil 5, 6.1, zu berücksichtigen.
6.1.1 Eignung
6.1.1.1 Kriterien für alle Versuche
(a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.1.1(a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels nicht akzeptabel bis zu einer Last von:
N1 = 0,4 NRu anstelle von 0,7 NRu nach Gleichung (6.1a).
(b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven.
(c) und (d) Es gilt Teil 1, 6.1.1.1 (c) und (d).
6.1.2 Zulässige Anwendungsbedingungen
6.1.2.1 Kriterien
(a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.1.1(a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels nicht akzeptabel bis zu einer Last von:
N1 = 0,4 NRu anstelle von 0,7 NRu nach Gleichung (6.1a).
(b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven.
(c) Es gilt Teil 1, 6.1.2.1 (c).
6.1.2.2.1 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln
Es gilt Teil 1, 6.1.2.2.1.
Bei Anwendungen in Beton C12/15 sind die charakteristischen Tragfähigkeiten von den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen im Beton C20/25 unter Berücksichtigung des üblichen Verhältnisses √βw abzuleiten.
Die abgerundeten charakteristischen Tragfähigkeiten nach Teil 1, Absatz (a) "Allgemeines" werden wie folgt vervollständigt:
FRk [kN] = 0,75 / 0,9 / 1,2 / 1,5 / 2,0 / 2,5.
Alle anderen Punkte der Absätze (a) und (b) bleiben. gültig.
6.3 Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 6.3.
7 Annahmen zur Beurteilung der Brauchbarkeit
7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen
Das zu befestigende Bauteil ist so zu bemessen, dass im Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird.
Die Verwendung von Dübeln als Mehrfachbefestigung kann z.B. durch die Anzahl n1 von Befestigungsstellen zur Befestigung des Bauteils und die Anzahl n2 von Dübeln je Befestigungsstelle spezifiziert werden. Außerdem ist durch die Festlegung des Bemessungswertes der Einwirkungen NSd einer Befestigungsstelle auf einen Wert < n3 (kN) sichergestellt, dass die Lastübertragungen bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels nicht bei der Bemessung des zu befestigenden Bauteils berücksichtigt werden muss, da die Anforderungen an die Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils eingehalten sind. Diese Definition ist von den Mitgliedstaaten im Anhang 1 angegeben.
Es gilt Teil 1, 7.1 und für Verbunddübel Teil 5, 7.1.
7.2 Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung
Es gilt Teil 1, 7.2 und für Verbunddübel Teil 5, 7.2.
7.3 Montage des Dübels
Es gilt Teil 1, 7.3 und für Verbunddübel Teil 5, 7.3.
Außerdem dürfen Dübel nicht in Spannbetonelememten gesetzt werden ohne zu berücksichtigen, dass bauliche Schäden durch die Montage auftreten können, insbesondere in Bereichen, in denen Spannkräfte aufgebracht werden.
Liegen keine nationalen Vorschriften vor, wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 50 mm zwischen der Bohrlochwand und der Außenseite der Spannbewehrung einzuhalten; zur Bestimmung der Lage der Spannbewehrung im Bauteil sollte mit einem geeigneten Gerät (z.B. Bewehrungssuchgerät) gearbeitet werden.
8 Konformitätsbescheinigung
8.1 Beschlüsse der Europäischen Kommission
Das von der Europäischen Kommission festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist, wie im Mandat Construct 95/195, Anhang 3, genauer angegeben, System 2+, das in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) Anhang III 2 (ii) wie folgt beschrieben ist:
(a) Aufgaben des Herstellers
(1) Erstprüfung des Produkts;
(2) werkseigene Produktionskontrolle (siehe Teil 1, 8.2.3);
(3) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan (siehe Teil 1, 8.2.2).
(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle
(4) Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle aufgrund von
Anmerkungen zu (1):
Die Erstprüfung gilt als Teil der für die Beurteilung von Produkten zum Zwecke der ETA erforderlichen Arbeiten.
Die Versuche sind von der Zulassungsstelle oder unter deren Verantwortung gemäß Abschnitt 5 dieser ETAG durchzuführen (wobei ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller durchgeführt werden kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser ETAG als Teil des Zulassungsverfahrens ausgewertet haben.
Gegebenenfalls ist diese Beurteilung von der zugelassenen Stelle für das Konformitätszertifikat zu verwenden.
9 Inhalt der Zulassung
In der ETA muss enthalten sein, dass der Dübel nur verwendet werden darf, wenn in den Bemessungs- und Montageanweisungen steht, dass bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird.
Zusätzlich zu Teil 1, 9 und Teil 5, 9, sollte die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung in den verschiedenen Mitgliedstaaten in einem informativen Anhang der Zulassung angegeben sein. Die derzeitige Fassung des informativen Anhangs ist auf der EOTA-Website: http://www.eota.eu/ zu finden.
Anhang 1 (Informativ) |
Die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung ist für die Mitgliedstaaten in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Liegt von einem Mitgliedstaat keine Definition vor, können die folgenden Grenzwerte verwendet werden (vgl. 2.6):
n1 > 4; n2 > 1 und n3
< 3,0 kN oder
n1 > 3; n2 > 1 und n3
< 2,0 kN.
Der Wert n3 kann erhöht werden, wenn in der Bemessung gezeigt wird, dass die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit auch nach Versagen eines Dübels erfüllt sind.
Mitgliedstaat | Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung |
Österreich | |
Belgien | |
Dänemark | n1 > 4; n2 > 1 und n3 < 3,0 kN oder n1 > 3; n2 > 1 und n3 < 2,0 kN |
Finnland | |
Frankreich | n1 > 3; n2 > 1 und n3 < 4,5 kN |
Deutschland | n1 > 4; n2 > 1 und n3 < 3,0 kN oder n1 > 3;n2 > 1 und n3 < 2,0 kN |
Griechenland | |
Island | |
Irland | |
Italien | |
Luxemburg | |
Niederlande | |
Norwegen | |
Portugal | n1 > 4; n2 > 1 und n3 < 3,0 kN oder n1 > 3; n2 > 1 und n3 < 2,0 kN |
Spanien | |
Schweden | n1 > 4; n2 > 1 und n3 < 3,0 kN wenn das Verhältnis zwischen der Tragfähigkeit von Dübeln gleich 0 oder nahe 0 ist und der Variationskoeffizient der Dübeltragfähigkeit > 0,25 ist. |
Vereinigtes Königreich | n1 > 4; n2 > 1 und n3 < 3,0 kN oder n1 > 3; n2 > 1 und n3 < 2,0 kN. |
Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
(ETAG 001, Teile 3, 5, 6 und Anhang C)
Vom 28. Oktober 2011
(BAnz Nr. 27a S. 1)
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation fiir Technische Zulassungen EOTA bekannt gemacht. Aufgrund dieser Leitlinie können von dafür. anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BauPG für Metalldübel zur Verankerung im Beton erteilt werden.
ENDE |