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ETAG 003 - Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände
Leitlinie für die europäische technische Zulassung

Ausgabe Dezember 1998
(BAnz. Nr. 11a vom 18.01.2000 S. 1)


Zur aktuellen Fassung

Vorwort

Hintergrundinformation zur ETA- Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der EOTA- Arbeitsgruppe 05.05/01 "Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände" erarbeitet.

Die WG bestand aus Mitgliedern aus neun EU- Ländern (Dänemark, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Italien, Portugal und Großbritannien) und aus einem europäischen Industrieverband (EuroGypsum als Vertreter des europäischen Verbandes der Hersteller von Bauprodukten). Auf der letzten Sitzung der WG war auch der Europäische Verband der Faserzement- Hersteller vertreten.

Der Geltungsbereich der Leitlinie ist das Ergebnis einer Trennung von EOTA- und CEN- Aktivitäten auf dem Gebiet von inneren Trennwänden. Man war übereingekommen, daß sich die EOTA mit Systemen entsprechend der Definition im Geltungsbereich dieser Leitlinie befaßt, während CEN Trennwände erfassen sollte, die baustellenseitig aus allgemein verfügbaren oder aus auf der Baustelle hergestellten Teilen gebaut werden.

Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für Bausätze für innere Trennwandsysteme zur Verwendung als nichttragende Wände, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der verschiedenen Leistungsaspekte, die Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Leistung für den vorgesehenen Zweck und die angenommenen Bedingungen für die Bemessung und Ausführung von inneren Trennwänden im Bauwerk.

Das allgemeine Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf sachdienlichen Kenntnissen und Prüferfahrungen. Beurteilungskriterien wurden auf der Grundlage einer Analyse technischer Aspekte in bezug auf die Leistung von Trennwandsystemen aus traditionellen Materialien gewählt.

Die UEAtc - Directives Communes pour l'Agrément des Cloisons Légères (UEAtc- Leitlinie für die Erteilung von Agréments für leichte Trennwände) ist Teil der Grundlage der vorliegenden Leitlinie gewesen; da aber diese Leitlinie nicht mehr seit ihrer Veröffentlichung im Jahre 1973 überarbeitet worden ist, sind größere Veränderungen vorgenommen worden. Ferner sind nationale technische Spezifikationen, sofern sie sachdienlich waren, erörtert und berücksichtigt worden.

Es sind keine neuen Prüfverfahren erarbeitet worden, sondern es sind vorzugsweise vorliegende Prüf- und Rechenverfahren, insbesondere ISO- und EN- Verfahren, übernommen oder geändert angewandt worden. In bezug auf den Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit plus Robustheit und Steifigkeit, der als Belastungsversuch mit weichem Körper ausgeführt wird (Abschnitte 5.4.1.1 und 5.7.1.1), hat die WG die Möglichkeit erörtert, alternative Rechenverfahren hinzuzufügen, dies dann aber verworfen, da keine geeigneten Verfahren gefunden wurden.

Die Leitlinie beschreibt die Verfahren für die Beurteilung der verschiedenen Eigenschaften von inneren Trennwandsystemen. Es ist jedoch zu beachten, daß es ausschließlich dem Hersteller obliegt, die zu beurteilenden Eigenschaften sowie die Klassen und Kategorien für jede Eigenschaft zu wählen.

DA die meisten Mitgliedsländer und das Grundlagendokument für den Brandschutz Klassen zur Festlegung des Feuerwiderstandes und Brandverhaltens verwenden, benutzt auch die Leitlinie in diesem Bereich Klassen. Ansonsten werden in der Leitlinie keine Klassen verwendet, sondern es werden für die Behandlung der Mechanischen Festigkeit und Standsicherheit und der Robustheit und Steifigkeit Nutzungskategorien eingeführt. Alle übrigen Produktmerkmale werden im allgemeinen als numerische Werte ausgedrückt. Dieses Konzept ist im Einklang mit der Philosophie der BPR, daß sich die Wesentlichen Anforderungen mit den Bauwerken befassen und daß eine ETA eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für seinen vorgesehenen Verwendungszweck ist, d. h., für den Einbau in das Bauwerk. Die ETA befaßt sich nur mit dem Produkt und gibt Klassen oder nur Produktmerkmale an, die später von dem Planer des Bauwerks zu verwenden sind.

Liste der Bezugsdokumente 
ENV 1991-2-1:1995Eurocode 1: Basis of design and actions on structures - Part 2-1: Actions on structures - Densities, self- weight and imposed loads
(Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-1: Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigenlasten und Nutzlasten)
Entscheidung der Kommission
96/603/EG
prEN 1363-1:1994Bauteilbrandversuche zur Feuerwiderstandsdauer; Teil 1: Alternative Beflammungsbedingungen und Eignungsprüfüngen unter besonderen Umständen
prEN 1363-2:1998Feuerwiderstandsprüfüngen - Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren
prEN 1364-1:1994Prüfung der Feuerwiderstandsdauer von nichttragenden Teilen in Gebäuden; Teil 1: Trennwände
EN xxxx:yyyyBrandverhalten - Klassifizierung
EN xxxx:yyyyFeuerwiderstand - Bauteile - Klassifizierung
EN 120:1992Holzwerkstoffe; Bestimmung des Formaldehydgehaltes; Extraktionsverfahren genannt Perforatormethode
EN 717-2:1995Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 2: Formaldehydabgabe nach der Gasanalyse- Methode
EN 717-3:1996Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 3: Formaldehydabgabe nach der Flaschen- Methode
ISO/DIS 13788:1997Hygrothermisches Leistungsverhalten von Bauteilen und Bauelementen - Abschätzung der inneren Oberflächentemperatur zur Vermeidung von kritischer Oberflächenfeuchtigkeit und Berechnung der Kondenswasserbildung in den Poren
ISO 7892:1988Vertikale Bauteile - Stoßfestigkeit - Stoßkörper und allgemeine Versuchsverfahren
ISO/DIS 7893:1990Leistungsnormen im Bauwesen - Leichte Trennwände aus Bauteilen - Stoßfestigkeitsversuche
ISO/DIS 8413:1990Leistungsnormen im Bauwesen - Leichte Trennwände aus Bauteilen - Versuche zur Bestimmung der Fähigkeit, abgehängte statische Lasten aufzunehmen
EN 12086:1997Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
EN ISO 140-3:1995Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen
EN 20354:1993Akustik; Messung der Schallabsorption im Hallraum
EN ISO 354/A1:1997Akustik - Messung der Schallabsorption im Hallraum - Änderung 1: Montagearten von Prüfgegenständen für Schallabsorptionsmessungen
EN ISO 6946:1996Bauteile - Wärmedurchlaßwiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
EN ISO 8990:1996Wärmeschutz - Bestimmung der Wärmedurchgangseigenschaften im stationären Zustand - Verfahren mit dem kalibrierten und dem geregelten Heizkasten
ISO 8301:1991Wärmeschutz; Bestimmung des stationären Wärmedurchlaßwiderstandes und verwandter Eigenschaften; Verfahren mit dem Wärmestrommeßplatten- Gerät
ISO 8302:1991Wärmeschutz; Bestimmung des stationären Wärmedurchlaßwiderstandes und verwandter Eigenschaften; Verfahren mit dem Plattengerät
EN ISO 10211-1:1995Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren
EN ISO 10211-2:1996Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 2: Berechnungsverfahren für linienförmige Wärmebrücken
EN 423:1993Elastische Bodenbeläge - Ermittlung der Wirkung von Flecken
EN 300:1997Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen
EN 312-1:1996Spanplatten - Anforderungen - Teil 1:  Allgemeine Anforderungen an alle Plattentypen
EN 622-5:1997Faserplatten - Anforderungen - Teil 5:  an Platten nach dem Trockenverfahren (MDF)
EN 636-1:1997Sperrholz - Anforderungen - Teil 1:Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung unter trockenen Bedingungen
EN 636-2:1997Sperrholz - Anforderungen - Teil 2: Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Feuchtbereich
EN 636-3:1997Sperrholz - Anforderungen - Teil 3: Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Außenbereich
ISO 717-1:11996Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung
ISO/DIS 11654:1996Schallschutz - Schaldämpfer zur Verwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption
EN 10174/A1:1995Durchgehend galvanisch verzinktes Baustahlblech und Bandstahl - Technische Lieferbedingungen
EN 335-1:1992Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gefährdungsklassen für einen biologischen Befall - Teil 1: Allgemeines

Auf diese Dokumente wird an den entsprechenden Stellen in der Leitlinie Bezug genommen. Sie gelten entsprechend den angegebenen Bedingungen.

Bedingungen für eine Aktualisierung

Die Ausgabe eines Bezugsdokumentes, die von der EOTA für spezielle Verwendungen akzeptiert wurde, ist in der Liste der Bezugsdokumente angegeben. Wird eine neue Aufgabe eines solchen Bezugsdokumentes verfügbar, so tritt diese nur dann an die Stelle der in der Liste genannten Ausgabe, wenn die EOTA ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat.

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Diese ETA- Leitlinie wurde in völliger Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) unter Berücksichtigung folgender Schritte erstellt:

Erteilung des endgültigen Mandats durch die EG- Kommission:30.10.1997
Erteilung des endgültigen Mandats durch die EFTA:30.10.1997
Verabschiedung der Leitlinie durch die EOTA (Exekutiv- Komitee):03.09.1998
Bestätigung durch die EG-Kommission: 
Stellungnahme des StAB vom09./10.12.1998
Kommissionsschreiben vom05.02.1999

Dieses Dokument wird von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 11(3) der BPR in der jeweiligen Amtssprache oder den Amtssprachen veröffentlicht.

Bestehende Leitlinien für europäische technische Zulassungen bleiben gültig.

1.2 Status der ETA- Leitlinien

1.2.1 Eine ETA ist eine von zwei Arten der technischen Spezifikation im Sinne der EG- Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Das bedeutet, daß Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der zugelassenen Produkte für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ausgehen müssen, d. h., daß diese es den Bauwerken, für die sie verwendet werden, erlauben, die wesentlichen Anforderungen für eine wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer zu erfüllen, vorausgesetzt,

1.2.2 Eine ETA- Leitlinie ist eine Grundlage für ETAs, d. h., eine Grundlage für die technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produkts für einen vorgesehenen Verwendungszweck 1.

ETA- Leitlinien geben im Hinblick auf die jeweiligen Produkte und deren Verwendungszweck den gemeinsamen Standpunkt der Zulassungsstellen über die Vorschriften der EG- Bauproduktenrichtlinie und der Grundlagendokumente wieder, der im Rahmen eines von der Kommission nach Befassung im Ständigen Ausschuß für das Bauwesen erteilten Mandats festgelegt wurde.

1.2.3 ETA- Leitlinien sind verbindlich für die Erteilung von ETAs für die jeweiligen Produkte eines vorgesehenen Verwendungszwecks, wenn sie von der EG- Kommission nach Befassung im Ständigen Ausschuß für das Bauwesen angenommen und von den Mitgliedstaaten in deren Amtssprache oder Amtssprachen veröffentlicht wurden.

Die Anwendbarkeit und die Erfüllung der ETA- Leitlinie für ein Produkt und seinen vorgesehenen Verwendungszweck sind in einer Einzelfall- Bewertung und - Zulassung von einer dazu ermächtigten Zulassungsstelle zu beurteilen. Die Erfüllung der Vorschriften einer ETA- Leitlinie (Untersuchungen, Prüfungen und Bewertungen) führt zu der Annahme der Brauchbarkeit nur durch diese Einzelfall- Beurteilung.


Produkte, die außerhalb des Geltungsbereichs einer ETA- Leitlinie liegen, können ggf. durch das Zulassungsverfahren ohne Leitlinien nach Art. 9(2) der BPR erfaßt werden.

Die Anforderungen in ETA- Leitlinien sind in Form von Zielen und entsprechenden zu berücksichtigenden Einwirkungen angegeben. ETA- Leitlinien legen dort, wo es der Stand der Technik erlaubt, Werte und Eigenschaften fest, die bei Übereinstimmung mit diesen zu der Annahme führen, daß die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die Leitlinien können auch alternative Möglichkeiten für den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen angeben.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Diese Leitlinie gilt für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände:

2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Systeme

Die wesentliche Funktion einer Trennwand besteht darin,

Das schließt auch Sonderfälle mit ein, bei denen eine Trennwand

Bild 1 - Vertikalschnitt

Verschiedene Eigenschaften können einer Trennwand zugerechnet werden, die es ihr ermöglichen, andere Funktionen zu erfüllen - zusätzlich zu ihrer eigentlichen Funktion der Unterteilung - wie die Trennung von:

Der vorgesehene Verwendungszweck für eine Trennwand kann, wie in der ETA festgelegt, innerhalb vieler Möglichkeiten variieren, angefangen von einer einfachen Trennwand ohne zusätzliche Eigenschaften bis hin zu einer Trennwand mit jeder Kombination zusätzlicher Eigenschaften, beispielsweise einer Trennwand als Brandabschnitt, die Bereiche mit unterschiedlicher Bodenhöhe und mit vorgegebenen akustischen und hygrothermischen Eigenschaften trennt.

Es bleibt der Wahl des Herstellers, der eine ETA beantragt, überlassen, welche Eigenschaften beurteilt und in der ETA aufgeführt werden sollen (einschließlich der Wahl der Klassen oder Kategorien für jede Eigenschaft). Die Wahl hängt vom vorgesehenen Verwendungszweck der Trennwand und dem vom Hersteller ins Auge gefaßten Markt ab, wobei nationale Unterscheidungen in geforderten Klassen oder Kategorien zu berücksichtigen sind.

Eine Trennwand darf, muß aber nicht:

Die Leitlinie befaßt sich mit feststehenden und versetzbaren Trennwänden.

Folgende Trennwände sind nicht Gegenstand dieser Leitlinie:

2.3 Voraussetzungen

Die Leitlinie behandelt Trennwände zur Verwendung unter folgenden Bedingungen:

In ENV 1991-2-1:1995 - Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2 - 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigenlasten und Nutzlasten werden Flächen in Wohn-, Versammlungs-, Geschäfts- und Bürogebäuden nach Tabelle 1 in fünf Kategorien entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung unterteilt.

Die Beziehung zwischen den in dieser Leitlinie angewandten Nutzungskategorien und den in Eurocode 1 angewandten Kategorien ist aus Tabelle 2 ersichtlich.

Folgende Nutzungsbedingungen liegen außerhalb des Geltungsbereichs:

Tabelle 1: Festlegung der Kategorien von Gebäudeflächen im Eurocode 1*)

KategorieSpezielle NutzungBeispiel
AWohnflächenRäume in Wohngebäuden und Wohnhäusern und Stationen in Krankenhäusern
BBüroflächen 
CVersammlungsflächen(mit Ausnahme der unter A, B, D und E festgelegten Kategorien)C1: Flächen mit Tischen usw., z.B. Schulräume, Cafés, Restaurants, Speisesäle, Lesesäle, Empfangsräume usw.

C2: Flächen mit fester Bestuhlung, z.B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Besprechungsräume, Vorlesungssäle, Versammlungsräume, Wartesäle usw.

C3: Frei begehbare Flächen, z.B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen usw. und Eingangsbereiche in öffentlichen und Verwaltungsgebäuden, Hotels usw.

C4: Sport- und Spielflächen, z.B. Tanzsäle, Sporthallen, Bühnen usw.

C5: Flächen für große Menschenansammlungen, z.B. in Gebäuden für öffentliche Veranstaltungen, wie Konzertsäle, Sporthallen einschließlich Tribünen, Terrassen und Eingangsbereiche usw.

DLadenflächenD1: Flächen in Einzelhandelsgeschäften, z.B. Warenhäusern, Ladengeschäften usw.
EFlächen, auf denen Waren gestapelt werden können einschließlich der EingangsbereicheLagerflächen einschließlich Bibliotheken. Die in Tabelle 6.2 festgelegten Lasten sind als Mindestlasten anzunehmen, sofern nicht für den besonderen Fall geeignetere Lasten festgelegt werden. Weitere Hinweise sind in Tabelle 4.6 angegeben.
*) Die Tabelle ist eine Kopie der Tabelle 6.1: Kategorien von Gebäudeflächen im Eurocode 1.

Tabelle 2: Verbindung zwischen Nutzungskategorien und Flächenkategorien

Nutzungskategorie
nach Abschnitt 6.4.1 und
6.7.1 dieser Leitlinie
BeschreibungFlächenkategorie
nach Eurocode 1
ENV 1991-2-1:1995
IBereiche, die hauptsächlich Personen zugänglich sind, die ein hohes Maß an Vorsicht üben. Geringes Unfall- und Mißbrauchsrisiko.A, B
IIBereiche, die hauptsächlich Personen mit einigem Maß an Vorsicht zugänglich sind. Mittleres Unfall- und Mißbrauchsrisiko.
IIIBereiche, zu denen hauptsächlich Personen Zugang haben, die ein geringes Maß an Vorsicht üben. Unfall- und Mißbrauchsrisiko.C 1 - C 4, D, E
IVBereiche und Risiken wie unter II und III
Bei Versagen besteht auch das Risiko des Absturzes auf eine darunter befindliche Ebene, vgl. Typ b in Bild 1 in Abschnitt 2.2
C5
+
A, B, C 1 - C 4, D
und E,
wo die Trennwand die Funktion einer Absperrung hat

3 Begriffe

3.1 Gemeinsame Begriffe und Abkürzungen

3.2 Besondere Begriffe

3.2.1 Nichttragende Wand

Wand, die keine vertikalen Kräfte vom Bauwerk überträgt und deren Beitrag zur Standsicherheit des Bauwerks unberücksichtigt bleibt.

3.2.2 Fuge

Verbindung zwischen zwei Trennwandbauteilen. Verbindung zwischen einem Trennwandbauteil und einem Bauteil eines angrenzenden Systems oder Tragwerks.

3.2.3 Feststehende Trennwand

Trennwand, die ohne die Absicht einer späteren Umsetzung und derart errichtet ist, daß sie nicht ohne Zerstörungen abgebaut werden kann.

3.2.4 Versetzbare Trennwand

Trennwand, die mit der Möglichkeit einer späteren Umsetzung errichtet ist. Die Trennwand kann daher ohne Verlust ihrer Eigenschaften und ohne größere Reparatur außer dem Ersetzen von Zubehörteilen, wie Dichtungen und Befestigungen, abgebaut und wieder aufgebaut werden. Der Vorgang selbst erfordert im allgemeinen ein gewisses Maß an handwerklicher Fertigkeit und den Gebrauch von Werkzeugen.

Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

Die in dieser Leitlinie enthaltenen Vorschriften basieren auf der Annahme, daß die geschätzte Nutzungsdauer des Produkts für den vorgesehenen Zweck mindestens 25 Jahre beträgt, vorausgesetzt, das Produkt unterliegt einer angemessenen Nutzung und Instandhaltung.

Die Angaben zur Nutzungsdauer eines Produkts können nicht als Herstellergarantie oder Garantie der Zulassungsstelle ausgelegt werden. Sie sind lediglich als Hilfsmittel für Ausschreibende zur Auswahl der richtigen Produkte angesichts der erwarteten wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (gemäß Grundlagendokumenten, Abschnitt 5.2.2).

4 Anforderungen

Im Abschnitt 4 sind die Aspekte der Leistung, die zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für Bausätze für innere Trennwände als nichttragende Wände zu untersuchen sind, aufgeführt unter:

Jede wesentliche Anforderung wird der Reihe nach behandelt.

Die relevanten wesentlichen Anforderungen, die jeweiligen Abschnitte der entsprechenden Grundlagendokumente und die zugehörigen Anforderungen an die Produktleistungen sind in Tabelle 3 aufgeführt:

Tabelle 3: Verbindung zwischen den Abschnitten der Grundlagendokumente für Bauwerke, den Abschnitten der Grundlagendokumente für Produktleistung und dem Abschnitt der ETAG über die Produktleistung

EREntsprechender Abschnitt des Grundlagendokuments für BauwerkeEntsprechender Abschnitt des Grundlagendokuments für ProduktleistungETAG- Abschnitt über die
Produktleistung*)
1---
24.2.3.3.1 Begrenzung der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandentstehungsraum4.3.1.1 Produkte, bei denen Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden - Wände4.2.1 Brandverhalten
 4.2.3.4.2 b Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch über den Brandentstehungsraum hinaus4.3.1.3.5.1 Produkte, bei denen Anforderungen an den Feuerwiderstand gestellt werden - Trennwände4.2.2 Feuerwiderstand
33.3.1.1 Luftqualität3.3.1.1.3.2 A Emission und Freisetzung von Schadstoffen4.3.1 Freisetzung von:
  • Formaldehyd
  • Asbest (Gehalt)
  • Pentachlorphenol
  • anderen gefährlichen Substanzen
 3.3.1.2 Feuchte3.3.1.2.3.2. e 1 Wände, Wandbaustoffe4.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

4.3.3 Wasserdurchlässigkeit

43.3.1.2 Auf Höhenunterschiede zurück zu führende oder plötzliche Stürze3.3.2.3 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit4.4.1 Widerstand gegen:
  • horizontale Lasten
  • exzentrische Lasten
3.3.2.2 Maße Scharfe oder schneidende Kanten Art der Oberfläche Verhalten bei Zusammenstößen3.3.2.3 Definition der Geometrie Mechanische Festigkeit und Standsicherheit4.4.2 Splittereigenschaften Schutz vor Verletzungen bei Kontakt
4.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
52.3.1 / 2.3.2 Schutz gegen Außenlärm / gegen Luftschall zwischen umbauten Räumen4.3.2 Akustische Eigenschaften (nach 4.3.3)4.5.1 Luftschalldämmung
2.3.5 Schutz gegen Lärm durch übermäßige Halligkeit4.3.2 Akustische Eigenschaften (nach 4.3.3)4.5.2 Schallabsorption
64.2 Begrenzung des Energie -verbrauchsTabelle 4.2 Merkmale von Bauteilen4.6.1 Wärmedurchlaßwiderstand
4.2 Begrenzung des EnergieverbrauchsTabelle 4.2 Merkmale von Bauteilen4.6.2 Wärmespeicherfähigkeit
Aspekte der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit  4.7.1 Robustheit und Steifigkeit
4.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigung durch
  • physikalische Einflüsse
  • chemische Einflüsse
  • biologische Einflüsse
*) Die Produktleistungen sind identisch mit den im Mandat angegebenen Leistungsmerkmalen.

4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit von nichttragenden Teilen des Bauwerks sind in dieser wesentlichen Anforderung nicht enthalten, sondern durch die wesentliche. Anforderung Nutzungssicherheit (siehe Abschnitt 4.4.1) erfaßt.

4.2 Brandschutz

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk muß derart entworfen und ausgeführt sein, daß bei einem Brand

Die folgenden Leistungsaspekte sind für diese wesentliche Anforderung für Bausätze für innere Trennwände relevant:

4.2.1 Brandverhalten

Die Anforderungen an das Brandverhalten der Trennwand müssen mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die bei der jeweiligen Endnutzung der Trennwand anwendbar und in den CEN- Klassifizierungsdokumenten festgelegt sind.

4.2.2 Feuerwiderstand

Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Trennwand müssen mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die bei der jeweiligen Endnutzung der Trennwand anwendbar und in den CEN- Klassifizierungsdokumenten festgelegt sind.

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