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ETAG Nr. 018
Leitlinie für Europäische Technische Zulassung für Brandschutzprodukte

- Geänderte Fassung November 2011 -
Teil 2- Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen

Vom 18. Mai 2012
(eBAnz. AT vom 13.07.2012 B1)



Vorwort

Hintergrund

Diese ETA-Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 11.01/04 Brandschutzprodukte erarbeitet.

Diese ETA-Leitlinie - Teil 2 "Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen" ist zusammen mit der ETA-Leitlinie "Brandschutzprodukte" Teil 1 "Allgemeines" zu verwenden. Der vorliegende Ergänzungsteil erweitert und/oder ändert die in Teil 1 - "Allgemeines" angegebenen Anforderungen an die hier behandelte spezielle Produktfamilie.

Diese ETA-Leitlinie kann zur Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (ETAs) für reaktive Brandschutzbeschichtungen oder für Bausätze für reaktive Brandschutzbeschichtungen verwendet werden. Die ETA erfasst immer mindestens die reaktive Beschichtung.

Es gibt drei Optionen:

Option 1: Reaktives Beschichtungsprodukt

Option 2: Bausatz für eine reaktive Beschichtung

Option 3: Reaktive Beschichtung Endmontage

Anmerkung 1:
Die CE-Kennzeichnung in den Zeichnungen zeigt an, welche(s) Bestandteil(e) durch die ETA erfasst ist (sind). Bei Option 2 erhält nur der Bausatz eine CE-Kennzeichnung, während die einzelnen Komponenten nicht gekennzeichnet werden müssen.

Liste der Bezugsdokumente

Dieser zweite Teil der ETA-Leitlinie enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen, mit oder ohne Angabe des Ausgabejahres. Diese Hinweise sind an den entsprechenden Stellen im Text angegeben; die Veröffentlichungen sind im Anhang F aufgeführt. Bei Hinweisen auf Bezugsdokumente mit Angabe des Ausgabejahres gelten Ergänzungen an oder Überarbeitungen von diesen Veröffentlichungen für diese Leitlinie nur dann, wenn sie durch Ergänzung oder Überarbeitung aufgenommen worden sind. Bei Bezugsdokumenten ohne Datumsangabe gilt die letzte Überarbeitung der Veröffentlichung, auf die Bezug genommen wird.

Bedingungen zur Aktualisierung der Referenzdokumente

Die Bedingungen zur Aktualisierung der ETA-Richlinie sind dem Teil 1 "Allgemeines" - Abschnitt 1.1 zu entnehmen.

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Für die Rechtsgrundlage dieser ETA-Leitlinie siehe Teil 1: "Allgemeines" - Abschnitt 1.1.

1.2 Status der ETA-Leitlinien

Zum Status dieser ETA-Leitlinie siehe Teil 1: "Allgemeines"- Abschnitt 1.2.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Der vorliegende Teil 2 ist in Verbindung mit Teil 1 "Allgemeines" anzuwenden.

Der vorliegende Teil 2 der ETA-Leitlinie "Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen" legt die Begriffe und Begriffsbestimmungen fest sowie die spezifischen Nachweis- und Kennzeichnungsverfahren. Dieser Teil enthält darüber hinaus Hinweise für die Montageanweisungen und für die Konformitätsbescheinigung dieser Produkte.

Auf der Grundlage dieser ETA-Leitlinie erteilte ETAs erfassen reaktive Brandschutzbeschichtungen oder Bausätze für reaktive Brandschutzbeschichtungen für die Verwendung bei Bauteilen aus Stahl (einschließlich nichtrostender Stahl und Gusseisen). In jedem Fall erfasst die ETA mindestens die reaktive Brandschutzbeschichtung selbst (siehe Vorwort). Diese ETA-Leitlinie kann auch als Basis für die Bewertung von Gusseisen dienen. Eigenschaften, die unabhängig vom Untergrund sind, können auf einem Untergrund aus Stahl bewertet werden (z.B. Alterungsbeständigkeit).

Die vorliegende ETA-Leitlinie erfasst nicht

Sofern in dieser ETA-Leitlinie nicht der Ausdruck "Produkt oder Bausatz" verwendet wird, bezieht sich der Begriff "Produkt" entweder auf die allein veräußerte reaktive Beschichtung oder auf den Bausatz.

2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Bausätze und Systeme

2.2.1 Allgemeines

Die ETA-Leitlinie 018 ist in die folgenden Teile untergliedert:

Dieser Teil enthält zusätzliche Festlegungen für reaktive Beschichtungssysteme. Die Komponentenspezifikationen sind festgelegt, und zwar entweder:

2.2.2 Nutzungskategorien in Bezug auf die Umgebungsbedingungen

Die auf die Art der Umgebungsbedingungen bezogenen Nutzungskategorien basieren auf den allgemeinen Grundsätzen nach Teil 1 "Allgemeines" dieser ETA-Leitlinie, Abschnitt 2.2.2, und sind Folgende:

Anmerkung 2:
Produkte, die die Anforderungen für Typ X erfüllen, erfüllen auch die Anforderungen für alle anderen Typen. Produkte, die die Anforderungen für Typ Y erfüllen, erfüllen auch die Anforderungen für die Typen Z1 und Z2. Produkte, die die Anforderungen für Typ Z1 erfüllen, erfüllen auch die Anforderungen für Typ Z2.

Es ist zu beachten, dass ein reaktives Beschichtungssystem, auch wenn es nur zur Verwendung in Innenräumen bestimmt ist, während der Bauzeit über einen längeren Zeitraum hinweg, bevor die Gebäudehülle geschlossen wird, Außenbedingungen ausgesetzt sein kann. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Entsprechend den Bestimmungen des Herstellers in der ETA sind besondere Vorkehrungen zu treffen, um die der Witterung ausgesetzten reaktiven Beschichtungen vorübergehend zu schützen.
  2. Die reaktive Beschichtung ist so zu bewerten, als ob sie zur Verwendung in der Witterung ausgesetzten Bereichen (Typ X) bestimmt sei.

Diese ETAG enthält keine festgelegten Prüfungs- und Beurteilungsverfahren für die Produktbeständigkeit gegen bestimmte Umgebungsbedingungen, diese können jedoch gegebenenfalls im Einzelfall beurteilt werden. Die Zulassungsstelle muss Nachweise für die Beurteilung erhalten und die Details in der ETA darlegen.

2.2.3 Nutzungskategorien in Bezug auf die zu schützenden Elemente

Die Nutzungskategorien sind in Teil 1 "Allgemeines" als Typen 1 - 10 definiert. Die vorliegende Leitlinie erfasst die Verwendung reaktiver Beschichtungen als Typ 4, Typ 6 und Typ 10.

2.3 Annahmen

Die Annahmen, die gemacht wurden, sind in Teil 1 "Allgemeines"- Abschnitt 2.3 dargestellt.

Die Vorschriften, Prüfungs- und Beurteilungsverfahren, die in dieser Leitlinie angegeben sind oder auf die verwiesen wird, wurden auf der Grundlage einer angenommenen Nutzungsdauer des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck von 10 Jahren verfasst. Diese Vorschriften basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Technik sowie dem verfügbaren Fachwissen und der vorhandenen Erfahrung.

Eine geschätzte Nutzungsdauer von 25 Jahren kann nur angenommen werden, wenn der Antragsteller der Zulassungsstelle, neben dem oben erwähnten, ausreichend dokumentierte Nachweise zur Überprüfung vorlegen kann, die die Verwendung des reaktiven Beschichtungssystems für einen Zeitraum von 25 Jahren unter den geforderten Umgebungsbedingungen darlegen (siehe Abschnitt 2.2.2).

3 Begriffe

3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen

Die allgemeinen Begriffe und Abkürzungen sind im Teil 1 "Allgemeines"- Abschnitt 3.1 aufgeführt.

3.2 Besondere Begriffe für den vorliegenden Teil 2 der ETA-Leitlinie für Brandschutzprodukte

Für den Zweck dieser ETA-Leitlinie Teil 2 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Reaktives Beschichtungssystem: In der Regel besteht ein reaktives Beschichtungssystem aus einer Grundierung, der reaktiven Schicht und dem Deckanstrich. In einigen Fällen wird ein Armierungsgewebe verwendet.

Anmerkung 3:
Es ist möglich, dass eine einzelne Schicht eine oder mehrere der beschriebenen Funktionen erfüllt. In diesem Fall bedeutet das, dass das "reaktive Beschichtungssystem" nur aus der reaktiven Beschichtung besteht.

Grundierung: Eine direkt auf einer geeigneten vorbereiteten Stahl- oder Gusseisenoberfläche aufgebrachte Beschichtung für den Korrosionsschutz und/oder als Unterstützung für die Haftfähigkeit der reaktiven Beschichtung.

Reaktive Beschichtung: Beschichtung, die so zusammengesetzt ist, dass sie sich bei Erhitzen durch eine chemische Reaktion physikalisch derart verändert, dass Brandschutz durch Wärmedämmung und Kühlwirkung erzielt wird.

Dämmschichtbildende Komponenten dehnen sich bei Temperaturbeanspruchung schäumend aus.

Ablationskomponenten können bei Brandbeanspruchung durch die Bildung einer keramisierten Schicht geringfügig expandieren. Durch chemische und/oder physikalische Prozesse wird bei Brandeinwirkung Energie verbraucht, was zur Bildung der keramisierten Substanz führt.

Deckanstrich: Auf die reaktive Beschichtung aufgetragener Anstrich zum Schutz gegen schädigende Umwelteinflüsse und/oder zur Dekoration.

Armierungsgewebe: Nahe dem oder direkt am Untergrund befestigtes Gewebe mit relativ kleinen Maschen (z.B. aus Metall, Glasfaser), die die reaktive Beschichtung durchdringen lassen, um so für einen guten Haftverbund zu sorgen.

Bausatz: Zur Definition des Begriffs "Bausatz" siehe Leitpapier C der Europäischen Kommission. Bei Bausätzen auf der Grundlage von reaktiven Beschichtungen besteht der Bausatz aus dem reaktiven Beschichtungsprodukt und mindestens einer der anderen Komponenten (Grundierung, Deckanstrich und/oder Gittergewebe) des reaktiven Beschichtungssystems. Siehe auch die Ausführungen im Vorwort zu Bausätzen und "virtuellen" Bausätzen.

Charge: Die Einheit oder Produktionsmenge, die in einem vollständigen Produktionsvorgang hergestellt wird. Die Menge, die zur Umwandlung des Rohmaterials in eine Charge des Endprodukts benötigt wird, wird "Chargengröße" genannt.

Erforderliche Mindesttrockenschichtdicke der dämmschichtbildenden Komponente: Die in der ETA festgelegte Trockenschichtdicke der Dämmschicht ist die erforderliche Mindesttrockenschichtdicke auf der Baustelle. Für Hinweise zur Messung der Dicke und des zulässigen Dickenbereiches siehe Anhang H.

Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

4 Anforderungen

4.0 Allgemeines

Die Leistungsanforderungen für die Sicherstellung der Brauchbarkeit von Brandschutzprodukten auf der Basis von reaktiven Beschichtungen müssen Teil 1 "Allgemeines" - Kapitel 4 entsprechen und folgende für diese Produktfamilie spezifischen Bestimmungen erfüllen.

4.1 Wesentliche Anforderung Nr. 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant.

4.2 Wesentliche Anforderung Nr. 2: Brandschutz

Siehe Teil 1 "Allgemeines", Tabelle 4.1.

Besteht eine nationale Anforderung für eine Klassifizierung der Feuerbeständigkeit unter Anwendung der Schwelbrandkurve ("IncSlow" nach EN 13501-2; siehe auch EN 13381-8:2010), ist das Produkt entsprechend zu prüfen.

Anmerkung 4:
Für die Verwendung von Prüfungsergebnissen nach ENV 13381-4:2002 siehe Anhang G.

4.3 Wesentliche Anforderung Nr. 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Siehe Teil 1 "Allgemeines", Tabelle 4.1.

4.3.1 Luft- und/oder Wasserdurchlässigkeit

Siehe Teil 1 "Allgemeines".

4.3.2 Freisetzung von gefährlichen Stoffen

Mithilfe der Datenbank der Europäischen Kommission kann überprüft werden, ob zusätzlich zu den europäischen Richtlinien nationale Beschränkungen in Bezug auf gefährliche Stoffe existieren. Diese Datenbank ist jedoch nicht vollständig und es können weitere nationale Beschränkungen bestehen.

4.4 Wesentliche Anforderung Nr. 4: Nutzungssicherheit

4.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant.

4.4.2 Festigkeit gegenüber Stößen/Bewegung

Nicht relevant.

4.4.3 Haftfähigkeit

Anmerkung 5:
Diese Anforderung wurde Abschnitt 4.7.1 "Gebrauchstauglichkeit" zugeordnet, sie bezieht sich jedoch auch auf andere Anforderungen, insbesondere auf die wesentlichen Anforderungen 2 und 4.

4.5 Wesentliche Anforderung Nr. 5: Schallschutz

Siehe Teil 1 "Allgemeines", Tabelle 4.1.

4.6 Wesentliche Anforderung Nr. 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

Siehe Teil 1 "Allgemeines", Tabelle 4.1.

4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Die Leistungsfähigkeit der Brandschutzprodukte darf sich während der Nutzungsdauer nicht wesentlich verändern. Infolgedessen dürfen die Eigenschaften, von denen die Eignung und insbesondere der Feuerwiderstand abhängen, von physikalisch-chemischen Einflüssen aus der Umgebung (beispielsweise Korrosion oder Zersetzung, insbesondere verursacht durch Umweltbedingungen wie Feuchtigkeit, chemische Stoffe) nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

4.7.1 Gebrauchstauglichkeit

4.7.1.1 Haftfähigkeit

Das reaktive Beschichtungssystem muss so am Untergrund haften, dass das System die erforderliche Brandschutzleistung erfüllen kann.

4.7.2 Dauerhaftigkeit

Die Leistungsfähigkeit von reaktiven Brandschutzbeschichtungssystemen darf sich während ihrer angenommenen beabsichtigten Nutzungsdauer nicht so weit verschlechtern, dass die Leistungsfähigkeit der Produkte in Bezug auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen 2 bis 6 beeinträchtigt werden. Das betrifft insbesondere die Schutzwirkung im Falle eines Brandes. Das reaktive Beschichtungssystem muss unter folgenden Anwendungsbedingungen beständig bleiben:

4.7.2.1 Korrosionsbeständigkeit

Das reaktive Beschichtungssystem darf keine nachteiligen Reaktionen bei Kontakt mit den vorgesehenen Untergründen hervorrufen, und ggf. muss die Grundierung und/oder die reaktive Beschichtung den Korrosionsschutz des Untergrunds sicherstellen.

4.7.2.2 Verhalten unter verschiedenen Umgebungsbedingungen

Das Brandverhalten des reaktiven Beschichtungssystems darf sich während der Nutzungsdauer nicht wesentlich ändern, wenn die festgelegten Nutzungsbedingungen eingehalten sind. Der ETA-Antragsteller muss die Dauerhaftigkeit seines reaktiven Beschichtungssystems nach den Nutzungskategorien in Abschnitt 2.2.2 einstufen.

4.7.2.3 Chemikalienbeständigkeit

Reaktive Beschichtungen können in ihrer Funktion von Chemikalien beeinflusst werden. Bei besonderen Anwendungsbereichen, in denen reaktive Beschichtungssysteme dem Einfluss von Chemikalien ausgesetzt sein können, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Der Umfang der Prüfung der Beständigkeit gegenüber chemischen Einflüssen hängt von den Angaben des ETA-Antragstellers ab.

4.7.2.4 Beständigkeit gegen biologischen Befall

Reaktive Beschichtungen können in ihrer Funktion von biologischen Einwirkungen, d. h. Schimmelbildung oder Schädigung durch Insekten oder Säugetiere, z.B. Nager, beeinflusst werden. In dieser ETA-Leitlinie ist keine Beurteilung für solche Fälle vorgesehen. Es wird im Allgemeinen angenommen, dass eine Schädigung durch entsprechende Festlegungen bei der Bemessung verhindert wird (siehe Kapitel 7). Wenn die Zulassungsstellen davon ausgehen, dass der biologische Befall für bestimmte Produkte eine besondere Bedeutung hat, muss eine zusätzliche, auf den jeweiligen Fall bezogene Beurteilung erfolgen, bei der die Art der biologischen Einflussfaktoren berücksichtigt wird.

4.7.3 Identifizierung

Die in reaktiven Brandschutzbeschichtungssystemen verwendeten Materialien müssen feststellbar sein, insofern als sie das reaktive Beschichtungssystem hinsichtlich der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen beeinflussen können.

Zur Identifizierung des Produktes sind seine Merkmale und Eigenschaften nach den in Abschnitt 5.7.3 aufgeführten Prüfungen festzulegen.

5 Nachweisverfahren

5.0 Allgemeines

Dieses Kapitel behandelt die Nachweisverfahren zur Bestimmung der verschiedenen Aspekte der Produktleistung in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke (Berechnung, Prüfungen, technisches Fachwissen, Baustellenerfahrungen usw.), wie in Kapitel 4 aufgeführt. Es gelten die Nachweisverfahren nach Teil 1 "Allgemeines" - Kapitel 5, mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen oder Festlegungen (siehe Tabelle 5.1).

5.0.1 Probenahme und Prüfkörper

Nach Möglichkeit sind Produktproben für alle Zulassungsprüfungen im Herstellwerk (Lager, Produktion) zu entnehmen; sie müssen für die reaktive Beschichtung/den Bausatz für die reaktive Beschichtung, für die/den eine Zulassung beantragt ist, repräsentativ sein.

Alle Muster für Prüfkörper für jedes Produkt müssen für das in den Verkehr gebrachte Produkt repräsentativ sein. Die Probe muss gemäß Leitpapier K der Europäischen Kommission entnommen werden, sodass sichergestellt ist, dass die Gültigkeit der Prüfungsergebnisse für die Erstprüfung im Rahmen der Konformitätsbescheinigung (siehe Kapitel 8) bestätigt werden kann.

Die Prüfkörper für die Zulassungsprüfungen sind möglichst gleichzeitig herzustellen, um Unterschiede aufgrund von Schwankungen bei der Prüfkörperherstellung zu minimieren. Dadurch soll der Bezug der Materialkennwerte zur tatsächlich erzielten Brandschutzleistung hergestellt werden.

Ggf. muss der Prüfkörperuntergrund einer Stahlgüte (S-Kennzeichnung) nach der EN-Normenreihe 10025 (ausgenommen S 185) entsprechen. Mit "E" gekennzeichnete Stahlgüten sind nicht zu verwenden. Falls galvanisierter Stahl als Untergrund verwendet wird, ist EN ISO 1460 oder EN ISO 1461 anzuwenden.

Die Oberfläche des für die Prüfkörper verwendeten Stahls muss der vom ETA-Antragsteller angegebenen Oberflächenbeschaffenheit laut Anwendungsanleitung für das Produkt entsprechen.

5.0.2 Konditionierung der Prüfkörper und Prüfbedingungen

Die Beschichtung auf den Prüfkörpern muss entsprechend den Anweisungen des ETA-Antragstellers aufgebracht werden und komplett aushärten.

Sofern die Konditionierung nicht in einem in Bezug genommenen Prüfverfahren festgelegt ist, müssen die vorbereiteten Prüfkörper bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relative Feuchtigkeit konditioniert werden.

Die Laborbedingungen zu Beginn der Brandprüfung müssen (20 ± 10) °C nach EN 1363-1 entsprechen.

5.0.3 Trockenschichtdicke des reaktiven Beschichtungssystems

Die Trockenschichtdicke aller Schichten des reaktiven Beschichtungssystems ist direkt am Prüfkörper nach vollständiger Trocknung der Beschichtung zu bestimmen. Die Schichtdicke ist nach EN ISO 2808 mit einem Gerät mit Sondenkontaktdurchmesser von mindestens 2,5 mm zu bestimmen, das entweder nach dem Prinzip der elektromagnetischen Induktion oder nach dem Wirbelstromprinzip arbeitet.

Die Messpunkte sind gleichmäßig über die Oberfläche des Prüfkörpers zu verteilen. Mindestens 40 Messpunkte pro m2 sind zu bestimmen. Für Einzelheiten zur Vorbereitung und Lagerung der Prüfkörper siehe Abschnitt A1 von Anhang A dieser Leitlinie.

5.0.4 Beurteilungskonzept für Grundierungen und Deckanstriche

5.0.4.1 Allgemeines

Brandschutzbeschichtungssysteme umfassen normalerweise die Grundierung, die reaktive Beschichtung und den Deckanstrich. Einige reaktive Beschichtungen können direkt auf den Untergrund ohne Grundierung aufgebracht werden. Die Dämmwirkungsprüfungen für die ETA sind dann ohne Grundierung durchzuführen. Ist in der Praxis auf der Baustelle bereits eine Grundierung vorhanden, kann der Verwendung einer Grundierung auf Grundlage eines Dämmwirkungstests zugestimmt werden, sofern es sich um eine der generischen Kategorien aus Tabelle 5.0 handelt, die gemäß Anhang A geprüft wurden.

Bei einem Bausatz für eine reaktive Beschichtung oder einer Endmontage für eine reaktive Beschichtung, bestehend aus einer reaktiven Schicht und einer oder mehreren Grundierungen und/oder einem oder mehreren Deckanstrichen, können sowohl Grundierungen als auch Deckanstriche spezifisch (mit Handelsname oder Typ) oder generisch (Produktgattung, Produktfamilie bei Grundierungen) in Bezug genommen werden.

Spezifische oder generische Produkte müssen in der ETA gemäß den verfügbaren technischen Spezifikationen (z.B. EN oder ETA) festgelegt werden oder, wenn dies nicht möglich ist, mittels Bezugnahme auf Markenkomponenten, physikalische Abmessungen und Materialleistung. Bei nichtspezifischen Grundierungen ist auf die in Abschnitt 5.0.4.2 aufgeführten Produktfamilien Bezug zu nehmen.

5.0.4.2 Bewertung der Grundierung

Es gibt zwei Optionen für die Beurteilung und Erfassung von Grundierungen in der ETA: generische Typen oder spezifische Grundierungen.

Die am häufigsten verwendeten generischen Grundierungstypen und deren Nenndickenbereich sind in Tabelle 5.0 aufgeführt. Nur eine Grundierung der Grundierungsfamilie wird der Prüfung unterzogen und Grundierungstypen, die nicht unter den in Tabelle 5.0 aufgelisteten generischen Typen aufgeführt sind, werden einer getrennten Beurteilung gemäß Anhang A unterzogen. Ist eine auf unbeschichtetem Stahl geprüfte Grundierung auch für die Verwendung auf galvanisiertem Stahl vorgesehen, muss eine getrennte Beurteilung auf galvanisiertem Stahl vorgenommen werden. In diesem Fall darf die maximale Dicke höchstens 50 % der geprüften Dicke betragen.

Jede generische Grundierungsgruppe wird getrennt nach wasser- und lösungsmittelhaltigen Materialien beurteilt. Lösungsmittelfreie Materialien werden in die gleiche generische Gruppe eingeordnet wie das lösungsmittelhaltige Äquivalent.

Tabelle 5.0

Generischer GrundierungstypMaximale zugelassene geprüfte Dicke + zulässige Erweiterung von der geprüften Dicke (%)
Acryl50
Kurz-/mittelkettiges Öl-Alkydharz50
Zweikomponenten-Epoxidharz50
Reinzink-Epoxidharz (enthält etwa 85 Masse-% metallisches Zinkpulver)50
Zink-Silikat50

In allen Fällen darf die Trockendicke der Grundierung die vom Hersteller empfohlene maximale Trockendicke für jedes Produkt nicht übersteigen.

Dort, wo die Grundierung Zinkmetall enthält, kann eine weitere Haftbeschichtung oder Vorbehandlung erforderlich sein; in diesem Fall ist diese in das zu prüfende System mit aufzunehmen.

Wird eine Grundierung irgendeiner generischen Gruppe geprüft, wird die generische Zulassung auf die anderen Grundierungen aus der Gruppe begrenzt, sofern die Dicke der in Tabelle 5.0 aufgeführten Toleranz entspricht. Alle die geprüfte Dicke unterschreitenden Dicken sind zulässig, vorausgesetzt, dass sie die Empfehlung des Herstellers nicht unterschreiten.

Wird keine Grundierung verwendet, muss die Oberflächenvorbereitung entsprechend Anhang A spezifiziert und geprüft werden.

An Stahlplatten oder kurzen Stützen durchgeführte Verträglichkeitsprüfungen sind für andere eisenhaltige Untergründe zulässig, außer für Edelstahl, der getrennt nach Anhang A zu beurteilen ist.

Grundierungen, die nicht unter die oben genannten Produktfamilien fallen, können aufgrund der Art des Bindemittels (z.B. Öl-Alkydharz, Epoxidharz), des Trägers (organisches Lösungsmittel/Wasser) oder des Pigments (z.B. korrosionshemmend oder nicht hemmend) in andere Grundierungsfamilien eingeordnet werden.


Prüfungen zur Dauerhaftigkeit einer Reinzink-Epoxidharz-Beschichtung sind nicht übertragbar auf galvanisierten Stahl, z.B. auf feuerverzinkten Stahl. Wird galvanisierter Stahl als "Korrosionsschutzgrundierung" behandelt, muss er separat geprüft werden.

Alle Prüfungen/Beurteilungen nach den Abschnitten 5.2 bis 5.7 sind ohne Grundierung oder mit den vom Antragsteller gewählten Grundierungen durchzuführen. Wird jedoch mehr als eine Grundierung vorgesehen, ist eine Prüfung der Dämmwirkung (Insulation Efficiency) für jede weitere Grundierung erforderlich. Dabei braucht nur ein Vertreter aus jeder Produktfamilie der Prüfung unterzogen werden. Die Prüfungen gelten für Grundierungen mit dem gleichen Träger (Wasser- oder Lösungsmittelbasis) und für eine zugehörige ähnliche Dicke (Gültigkeitsbereich für die geprüfte Trockenschichtdicke ist anzugeben).

Anmerkung 6: Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis "bestanden" (siehe Abschnitt 6.7.2.2.1) bei der Prüfung der Dämmwirkung (Insulation Efficiency) ein vergleichbares Verhalten in allen anderen Prüfungen anzeigt (z.B. Feuerwiderstandsprüfungen, Dauerhaftigkeitsprüfung). Zu den Kriterien "bestanden/nicht bestanden" siehe Abschnitt 6.7.2.2.2.

In den meisten Fällen kommen die Stahlelemente bereits grundiert auf die Baustelle. Dann muss vor dem Auftragen der reaktiven Beschichtung sichergestellt werden, dass die Grundierung mit der reaktiven Beschichtung verträglich ist. Bestimmungen dazu siehe Kapitel 7.

Wird jedoch festgestellt, dass eine Grundierung aufgebracht wurde, die nicht in der ETA erfasst ist, gilt die ETA auch nicht für die Verwendung der aufgebrachten Brandschutzputzbekleidung.

5.0.4.3 Bewertung des Deckanstrichs

Alle Prüfungen nach Abschnitt 5.7.2 sollten ohne einen Deckanstrich durchgeführt werden, es sei denn der ETA-Antragsteller gibt an, dass der Deckanstrich notwendig ist, um die geforderte Leistung unter den besonderen Beanspruchungsbedingungen zu erbringen. In diesem Fall muss die reaktive Beschichtung mit dem vorgegebenen Deckanstrich geprüft werden.

Wenn das reaktive Beschichtungssystem sowohl mit als auch ohne Deckanstrich für die Umgebungsbedingungen der Typen Z1 und Z2 geeignet ist, sind die Erstprüfungen (Abschnitt 5.7.2.2.1) an Platten mit und ohne Deckanstrich durchzuführen, um zu zeigen, dass der Deckanstrich keinen Einfluss auf die Dämmwirkung hat (diese Verträglichkeitsprüfung kann auch durch Prüfung von kurzen Stützen erfolgen - siehe Anhang A Zur Bestimmung der Dämmwirkung nach der Bewitterung ist es ausreichend, die Prüfungen ohne Deckanstrich durchzuführen. Der Deckanstrich muss in der ETA beschrieben werden. Die Farbe des Deckanstrichs hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Dauerhaftigkeitsbeurteilung für die Typen Z1 und Z2. Deshalb besteht keine Notwendigkeit, verschiedene Farbtöne des Deckanstrichs zu prüfen. Die ETA gilt für alle Farbtöne des Deckanstrichs.

Bei den Nutzungskategorien Typ Y und Typ X könnten die Prüfergebnisse durch die verschiedenen Typen und Farbtöne des Deckanstrichs beeinflusst werden. Da hier der Ansatz der Familienbildung in Bezug auf den Deckanstrichtyp nicht möglich ist, muss der Antragsteller alle Deckanstriche prüfen. Um alle Farben eines bestimmten Deckanstrichs abzudecken, ist für die Prüfung ein Farbton mit dem Index L< 50 auf der CIELAB 2-Skala auszuwählen (siehe ISO 7724). Die Entscheidung, welcher Farbton des betreffenden Deckanstrichs für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit ausgewählt wird, obliegt der Zulassungsstelle und dem Antragsteller. Die Prüfergebnisse gelten für den geprüften Deckanstrich und seine verschiedenen Farbtöne.

Tabelle 5.1: Verbindung zwischen dem Abschnitt der ETAG über Produktleistung, den Produktmerkmalen und dem Abschnitt der ETAG über Nachweisverfahren

Wesentliche AnforderungETAG-Abschnitt zur ProduktleistungETAG-Abschnitt zum Nachweisverfahren
für die Produktmerkmale
1für diese Produkte nicht relevant
24.2 Brandschutz5.2.1 Brandverhalten
5.2.2 Feuerwiderstand
34.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz5.3 Siehe Teil 1 "Allgemeines"
4.3.1 Luft- und/oder Wasserdurchlässigkeit5.3.1 Nicht relevant
4.3.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe5.3.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe
44.4 Nutzungssicherheit
4.4.1 Mechanische Festigkeit und StandsicherheitNicht relevant
4.4.2 Festigkeit gegenüber Stößen/BewegungNicht relevant
4.4.3 HaftfähigkeitKein gesonderter Nachweis, siehe Abschnitt 5.7.1 Gebrauchstauglichkeit
54.5 Schallschutz5.5 Siehe Teil 1 "Allgemeines"
64.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz5.6 Siehe Teil 1 "Allgemeines"
4.7 Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung5.7 Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung
4.7.1 Gebrauchstauglichkeit5.7.1 Gebrauchstauglichkeit
4.7.1.1 Haftfähigkeit5.7.1.1 Haftfähigkeit
4.7.2 Dauerhaftigkeit5.7.2 Dauerhaftigkeit
4.7.2.1 Korrosionsbeständigkeit5.7.2.1 Korrosionsbeständigkeit
4.7.2.2 Verhalten unter verschiedenen Umgebungsbedingungen5.7.2.2 Verhalten unter verschiedenen Umgebungsbedingungen
5.7.2.2.1 Erstprüfung
5.7.2.2.2 Beanspruchungsbedingungen für Typ Z2:
Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung in Innenräumen
5.7.2.2.3 Beanspruchungsbedingungen für Typ Z1:
Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung in Innenräumen mit hoher Feuchtigkeit
5.7.2.2.4 Beanspruchungsbedingungen für Typ Y:
Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung in Innenräumen und in teilweise der Witterung ausgesetzten Bereichen
5.7.2.2.5 Beanspruchungsbedingungen für Typ X:
Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung unter allen Bedingungen
4.7.2.3 Chemikalienbeständigkeit5.7.2.3 Chemikalienbeständigkeit
4.7.2.4 Beständigkeit gegen biologischen Befall5.7.2.4 Beständigkeit gegen biologischen Befall
4.7.3 Identifizierung5.7.3 Identifizierung

5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Diese wesentliche Anforderung ist für diese Produkte nicht relevant.

5.2 Brandschutz

5.2.1 Brandverhalten

Das reaktive Beschichtungssystem ist unter Anwendung der/des für die entsprechende Brandverhaltensklasse relevanten Prüfverfahren(s) zu prüfen, um es gemäß EN 13501-1 zu klassifizieren.

Hinweise zur Montage und Befestigung für die durchzuführenden Prüfungen werden in Anhang D dieses Dokuments gegeben. Kann das reaktive Beschichtungssystem sowohl mit als auch ohne Deckanstrich verwendet werden, sind beide Ausführungen zu prüfen.

5.2.2 Feuerwiderstand

Für die Erteilung einer ETA für eine reaktive Beschichtung oder einen Bausatz für eine reaktive Beschichtung muss diese(r) mindestens einer Feuerwiderstandsprüfung unterzogen und nach EN 13501-2 klassifiziert werden.

Das Verfahren, mit dem Anstriche auf Wasserbasis aufgebracht werden, beeinträchtigt nicht wesentlich die Ergebnisse, d. h., es kann jedes Verfahren angewandt werden, wobei jedoch das Aufsprühen empfohlen wird. Anstriche auf Lösungsmittelbasis sind viel empfindlicher im Hinblick darauf, wie sie aufgetragen werden; sie müssen im Sprühverfahren aufgetragen werden, sofern vom Hersteller kein Verfahren empfohlen wird. Gibt der Hersteller ein Verfahren vor, so muss dieses verwendet werden.

Besteht eine nationale Anforderung für eine Klassifizierung zum Feuerwiderstand unter Anwendung der Schwelbrandkurve ("IncSlow" nach EN 13501-2), ist die Schwelbrandkurve nach EN 1363-2 zu verwenden, wenn das Produkt einer Feuerwiderstandsprüfung unterzogen wird. Das Prüfverfahren ist in EN 13381-8 beschrieben.

Für die Verwendung von Prüfungsergebnissen nach ENV 13381-4 siehe Anhang G .

Anmerkung 7:
Eine vorgeschlagene Ergänzung zu Abschnitt 10.3.1 der EN 13381-8:2010 legt fest, dass "Lsup/30" im Bereich 500 - 600 °C erreicht werden muss. Wird dies bei 575 °C noch nicht erreicht, ist die Belastung schrittweise und vorsichtig zu erhöhen, bis "Lsup/30" erreicht ist. Die mittlere Unterflansch-Temperatur ist zu verwenden. Vor Veröffentlichung der geänderten Fassung der EN 13381-8 wird empfohlen, dass sich die ETA-erteilenden Behörden davon überzeugen, dass die zur Untermauerung von ETAs auf Grundlage dieser ETAG zur Verfügung gestellten Prüfungsergebnisse für die lasttragenden Balken die Haftleistung der Beschichtung hinreichend wiedergeben.

5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.3.1 Luft- und/oder Wasserdurchlässigkeit

Nicht relevant.

5.3.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe

Das Produkt oder der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften zu gefährlichen Stoffen übereinstimmen. Die EG-Datenbank enthält eine Liste aller bekannten regulierten Stoffe, die Existenz weiterer zu beachtender Verordnungen ist jedoch möglich.

5.4 Nutzungssicherheit

5.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant.

5.4.2 Festigkeit gegenüber Stößen/Bewegung

Nicht relevant.

5.4.3 Haftfähigkeit

Kein spezifisches Nachweisverfahren (siehe jedoch Abschnitt 5.7.1 Gebrauchstauglichkeit).

5.5 Schallschutz

Kein spezifisches Nachweisverfahren.

5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Kein spezifisches Nachweisverfahren.

5.7 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Identifizierung

5.7.1 Gebrauchstauglichkeit

5.7.1.1 Haftfähigkeit

Kein spezifisches Nachweisverfahren.

Die Haftfähigkeit des reaktiven Beschichtungssystems (Grundierung, reaktive Beschichtung mit oder ohne Deckanstrich) auf dem Untergrund (sowie der Zusammenhalt des Beschichtungssystems) wird im Rahmen der Überprüfung der Dämmwirkung nach Abschnitt 5.7.2.2.1 bestimmt.

5.7.2 Dauerhaftigkeit

5.7.2.1 Korrosionsbeständigkeit

Die Prüfungen nach Abschnitt 5.7.2.2 sollen unter anderem zeigen, ob die Beschichtung die Grundierung oder den Untergrund beeinträchtigt und ob das reaktive Beschichtungssystem den Untergrund vor Korrosion schützt. Die Dauerhaftigkeitsprüfung muss mit demselben reaktiven Beschichtungssystem durchgeführt werden, das für die Feuerwiderstandsprüfungen verwendet wurde.

5.7.2.2 Verhalten unter verschiedenen Umgebungsbedingungen

Welche der nachfolgenden Prüfungen durchzuführen sind, wird bestimmt aus der angegebenen Nutzungskategorie zusammen mit den Umgebungsbedingungen für die reaktive Beschichtung oder den Bausatz für reaktive Beschichtungen (siehe Abschnitt 2.2.2 und Tabelle 5.2).

5.7.2.2.1 Erstprüfung

Die Bewertung der Dauerhaftigkeit erfolgt durch indirekte Prüfung, d. h. Messung der Dämmwirkung als stellvertretendes, auf das Brandschutzverhalten des reaktiven Beschichtungssystems bezogenes Merkmal. Die Dauerhaftigkeit wird durch Vergleich der "Dämmwirkung" des unbewitterten Prüfkörpers (Stahlplatten nach Anhang A) und des bewitterten Prüfkörpers nachgewiesen.

Angaben zur Vorbereitung des Prüfkörpers, zum Prüfverfahren und zu den Prüfkriterien werden in Anhang A gemacht. Das Produkt oder der Bausatz wird für die vom ETA-Antragsteller angegebene Nutzungskategorie beurteilt. Deshalb wird die Dämmwirkung von mindestens zwei unbewitterten Probenstücken mit der Dämmwirkung von mindestens zwei bewitterten Probenstücken gemäß den Abschnitten 5.7.2.2.2, 5.7.2.2.3, 5.7.2.2.4 oder 5.7.2.2.5 verglichen. Tabelle 5.2 gibt die Prüfungen sowie die Anzahl der Prüfungen in Abhängigkeit von den verschiedenen möglichen reaktiven Beschichtungssystemen an.

Tabelle 5.2: Mindestanzahl an Prüfkörpern in Bezug auf das Beurteilungskonzept für Grundierung(en) und Deckanstrich(e) und die Dauerhaftigkeitsanforderung (siehe Abschnitte 5.0.4 und 5.7.2)

Nr.Geforderter Inhalt der ZulassungPrüfungen nach
Abschnitt
Mindestanzahl
der Proben
1Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung ohne Deckanstrich für Typ Z25.7.2.2.1

5.7.2.2.2
(ohne Deckanstrich)

2

2

1aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
1 bMit Deckanstrich
(es ist jeder angegebene Deckanstrich zu prüfen)
5.7.2.2.1+ 2 x m 4
2Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung nur mit Deckanstrich für Typ Z25.7.2.2.1

5.7.2.2.2

2

2

2aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
2bZusätzliche(r) Deckanstrich(e)5.7.2.2.1+ 2 x m 4
3Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung ohne Deckanstrich für Typen Z2 und Z15.7.2.2.1

5.7.2.2.3
(ohne Deckanstrich)

2

2

3aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
3bMit Deckanstrich
(es ist jeder angegebene Deckanstrich zu prüfen)
5.7.2.2.1+ 2 x m 4
4Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung nur mit Deckanstrich für Typen Z2 und Z15.7.2.2.1

5.7.2.2.2

2

2

4aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
4bZusätzliche(r) Deckanstrich(e)5.7.2.2.1+ 2 x m 4
5Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung mit Deckanstrich für Typ Y (einschließlich Typen Z1 und Z2)5.7.2.2.1

5.7.2.2.4

2

2

5aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
5bZusätzliche(r) Deckanstrich(e)
(jeder Deckanstrich ist in nur einer Farbe zu prüfen)
5.7.2.2.1

5.7.2.2.4

+ 2 x m 4

+ 2 x m 4

6Reaktive Beschichtungssysteme ohne Grundierung oder mit einer Grundierung mit Deckanstrich für Typ X (einschließlich Typen Y, Z1 und Z2)5.7.2.2.1

5.7.2.2.5

2

2

6aZusätzliche Grundierung(en) (als Produktfamilie oder einzelne Produkte)5.7.2.2.1+ 2 x n 3
6bZusätzliche(r) Deckanstrich(e)
(jeder Deckanstrich ist in nur einer Farbe zu prüfen)
5.7.2.2.1

5.7.2.2.5

+ 2 x m 4

+ 2 x m 4

5.7.2.2.2 Beanspruchungsbedingungen für Typ Z2: Reaktives Beschichtungssystem für die ausschließliche Verwendung in Innenräumen

Der Prüfkörper ist senkrecht in der Prüfkammer zu lagern und folgendem Bewitterungszyklus auszusetzen:

Dieser Zyklus ist mit dem Produkt oder Bausatz 21-mal ohne Unterbrechung zu wiederholen. Nach der Bewitterung sind die Prüfkörper nach Anhang A zu prüfen.

Die Temperatur der Prüfkammer ist mit einer Rate von 1,5 K/min ± 0,5 K/min anzupassen. Während der Temperaturanpassung wird der Wechsel in der Luftfeuchtigkeit nicht kontrolliert, Kondensation ist jedoch zu vermeiden. Die Temperaturanpassung erfolgt jeweils innerhalb des 16-stündigen Zyklus.

5.7.2.2.3 Beanspruchungsbedingungen für Typ Z1: Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung in Innenräumen mit hoher Feuchtigkeit

Die Prüfung ist nach EN ISO 11503 durchzuführen. Der Prüfzyklus ist 21-mal zu wiederholen. Nach der Bewitterung sind die Prüfkörper nach Anhang A zu prüfen.

5.7.2.2.4 Beanspruchungsbedingungen für Typ Y: Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung in Innenräumen und in teilweise der Witterung ausgesetzten Bereichen

Die Prüfkörper sind senkrecht in der Prüfkammer zu lagern und den Prüfbedingungen auszusetzen. Die besonderen Anforderungen des Prüfverfahrens sind in Anhang C beschrieben. Nach der Bewitterung sind die Prüfkörper nach Anhang A zu prüfen.

5.7.2.2.5 Beanspruchungsbedingungen für Typ X: Reaktives Beschichtungssystem für die Verwendung unter allen Bedingungen

Die Prüfkörper sind senkrecht in der Prüfkammer zu lagern und den Prüfbedingungen auszusetzen. Die Grundlagen des Prüfverfahrens entsprechen EN ISO 4892-3:2006, Tabelle 4, Zyklus 3. Nach der Beanspruchung durch UV-Bestrahlung und aufgesprühtem Wasser sind die Prüfkörper unter den in Anhang B beschriebenen Bedingungen zu prüfen. Nach der Bewitterung sind die Prüfkörper nach Anhang A zu prüfen.

5.7.2.3 Chemikalienbeständigkeit

Zur Bestimmung der vom ETA-Antragsteller angegebenen Beständigkeit gegenüber chemischen Einflüssen sind die Prüfkörper, nach Beanspruchung von (mindestens) zwei Prüfkörpern mit Chemikalien nach EN ISO 2812-1, nach Anhang A zu prüfen. Die Dämmwirkung nach der Chemikalienbeanspruchung wird mit der bei der Erstprüfung festgestellten Dämmwirkung verglichen (siehe Abschnitt 6.7.2.2.1).

5.7.2.4 Beständigkeit gegen biologischen Befall Siehe Abschnitt 4.7.2.4.

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