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ETAG 022 - Anhang I Aufbau- und Befestigungsregelungen für die Prüfung des Brandverhaltens
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Boden in Nassräumen

Ausgabe November 2010

Vom 12. September 2011
(BAnz. Nr. 184a vom 07.12.2011 S. 76)


1. Brandverhalten Montage- und Befestigungsbestimmungen

1.1 Begriffe

Modul:

Ein Probestück des Bausatzes, das alle Komponenten im Bausatz vollständig enthalt (z.B. Platte, Rahmen, Befestigungsmittel usw.), so herausgeschnitten, dass es in die Prüfeinrichtung passt.

1.2 Montage und Befestigung gemäß EN 13823

1.2.1 Abmessungen des Prüfstands

Die Prüfeinrichtung ist als Ecke mit einer langen (1.000 ± 5 mm) und einer kurzen Seite (495 ± 5 mm) ausgebildet. Die lange Seite besteht aus zwei Modulen, mit einer horizontalen und einer vertikalen Fuge zwischen den Modulen. Alle Module sind in vertikaler Position zu prüfen. In Übereinstimmung mit EN 13823, Abschnitt 5.1 weisen die Proben folgende Abmessungen auf:

Abmessungen der Baueinheit (mm - Nennwert)
LängeHöhe
Kurze Seite4951.500
Lange Seite (siehe Abb. I1)200 + t1.500
800 - t1.500
t = Dicke des Bausatzes

1.2.2 Probenstück

Der Bausatz aus der wasserdichten Platte ist gemäß EN 13823 zu montieren und zu befestigen.

Die Probenstucke müssen alle Komponenten in den vom Antragsteller festgelegten Endanwendungsbedingungen enthalten, wie z.B.:

Weitere Details sind in Abschnitt 1.3 festgelegt.

Die Ausführung einschließlich der Ecke und der Fuge ist entsprechend der Angaben des Antragstellers und gemäß für die Endanwendung vorzunehmen.

Im Prüfbericht sind die Art und Abmessungen der verwendeten Materialen und Produkte, die Abmessungen und Position der möglichen Befestigungen usw. festzuhalten.

Die Art der Prüfung des Produkts und die Anzahl der durchgeführten Prüfungen haben direkte Folgen auf die Gültigkeit der Klassifizierung(en) bei möglichen Veränderungen der Produkteigenschaften und die Anwendungsbereiche in der Praxis (siehe auch Abschnitt 1.3).

1.2.3 Montage und Befestigung der Prüfanordnung

Die Montage und Befestigung der Proben hat gemäß EN 13823 zu erfolgen. Sie muss repräsentativ für den vollständigen Bausatz unter Endanwendungsbedingungen sein, z.B. am Untergrund befestigt, mit oder ohne Aussparungen, belüftet oder unbelüftet, frei stehend.

Das System kann unabhängig von der Prüfkammer vorbereitet und zusammengebaut werden. Das komplette System kann dann in die Prüfkammer transportiert werden.

Abbildung I.1: Modell eines zusammengefügten Systems im Zustand der Endanwendung mit Fuge (schematische Darstellung)

Legende
1Stützplatte
2Zusammengefügtes System
3Fuge
TDicke der Probe des zusammengefügten Systems
XFugenbreite

Für andere Endanwendungsbedingungen sind die Ausführungen in den Abschnitten 1.2.3 und 1.3.1 bis 1.3.7 zu berücksichtigen.

1.3 Endanwendung

Bei der Festlegung des Prüfprogramms sind alle möglichen Veränderungen der Produkteigenschaften und der möglichen Endanwendungsbedingungen in Betracht zu ziehen. für diese Art von Bauprodukt wird nachfolgend eine Anleitung für mögliche Endanwendungsregelungen gegeben, die je nach durchgeführtem Prüfprogramm verwendet werden können.

1.3.1 Einfluss der Dicke auf die Verkleidungsplatten

Der Einfluss einer größeren Dicke der wasserdichten Platten und der Einfluss von Platten, bestehend aus mehreren Lagen, ist zu untersuchen. Die Prüfungen sind mindestens für die minimale und maximale Dicke der wasserdichten Platten einer Bauart auszuführen. Wenn für die Dicken dieselbe Klassifikation erreicht wird, dann gilt diese Klassifikation für den gesamten Dickenbereich.

1.3.2 Einfluss der Dichte und des Gewichts pro Flächeneinheit

Der Einfluss der Dichte und des Gewichts pro Flächeneinheit ist zu untersuchen. Daher sind Prüfungen für die minimale und maximale Dichte bzw. das Gewicht pro Flächeneinheit für jede geprüfte Dicke durchzuführen.

1.3.3 Einfluss des Luftraumes und des Untergrunds

Die Abmessungen des Hohlraumes hinter der zu prüfenden wasserdichten Platte sind entsprechend EN 13823 auszuführen und repräsentieren die Endanwendung, z.B. auch unter Berücksichtigung, ob sie hinterlüftet oder nicht hinterlüftet eingebaut sind.

Ein geprüfter Lufthohlraum von 40 mm deckt Hohlräume mit gleich oder größer als 40 mm ab. ist der Lufthohlraum in der Endanwendung kleiner als 40 mm, sind diese Abmessungen separat zu prüfen.

Die Prüfungen werden an Holzstanderwerken ausgeführt und decken auch den Einbau aus Metallstanderwerken ab. Will der Hersteller für Metallstanderwerke bessere Leistungen erreichen oder will der Hersteller nicht auf Holzstanderwerken einbauen, kann die Prüfung auch mit einem Metallstanderwerk durchgeführt werden.

Metallstanderwerke sind mit den Komponenten gemäß EN 14195 auszuführen. Hölzerne Standerwerke sind aus vertikalen Standern mit den Abmessungen (40 ± 1) mm x (40 ± 1) mm und Riegeln mit den Abmessungen (20 ± 1) mm x (40 ± 1) mm herzustellen. Sie sind mit Nageln oder Schrauben zu befestigen.

Das Material, das den Lufthohlraum auf der gegenüberliegenden Seite der wasserdichten Platte abschließt, bestimmt gemäß der Prüfung nach EN 13823 auch das Material vor dem die wasserdichte Platte eingebaut werden kann.

Wenn die wasserdichte Platte direkt auf den Untergrund montiert wird, ist die Prüfung auf einem repräsentativen Untergrund vorzunehmen.

EN 13238 gibt Hinweise, welche Untergründe die vorgesehene Endanwendung in der Brandprüfung repräsentieren.

1.3.4 Einfluss des Wärmedammstoffs

Wenn bei der SBI-Prüfung die Standardmineralwolle gemäß EN 13238 verwendet wird, kann das auf die Endanwendung für alle Wärmedammstoffe mit der Brandverhaltensklasse A1 oder A2-s1,d0, die eine Dichte und eine Dicke größer oder gleich haben, Obertragen werden.

Die Anwendung von allen anderen Wärmedammstoffen mit der Brandverhaltensklasse A2-s2,d0 oder darunter ist separat zu prüfen, wobei die kleinste und die grollte Dicke und Dichte zu berücksichtigen sind.

1.3.5 Einfluss der Oberflächenbehandlung und der Farbe

Die Klassifizierung der Platte wird durch das Vorhandensein und die Art des aufgebrachten Oberflächenabschlusses, z.B. Farbe oder Wandbekleidung, beeinflusst.

Die äußere Oberfläche des Bausatzes muss in der Versuchsanordnung alle Beläge und/oder Beschichtungen, die für das Produkt im Markt vorgesehen sind, enthalten. Jeder Belag und/oder Beschichtung ist zu berücksichtigen.

Zur Untersuchung der Farbe ist der höchste Gehalt an organischem Material als PCS-Wert pro Flächeneineinheit nach EN ISO 1716 zu bestimmen. Die Farbe mit dem höchsten PCS-Wert pro Flächeneineinheit ist bei der Prüfung zu berücksichtigen.

1.3.6 Einfluss der Fugenabdichtung, Fugenprofile und Manschetten

Die wasserdichten Platten sind mit allen für die Endanwendung vorgesehenen Fugenabdichtungen zu prüfen.

Existiert eine nationale Regelung, ist eine separate zusätzliche Klassifizierung für jedes Material, das als Dichtungsmaterial oder Fugenabdeckung verwendet wird, vorzunehmen. Abhängig von den nationalen Anforderungen muss dieses Material nicht dieselbe Klassifizierung wie die Oberfläche der Trennwand selbst haben.

1.3.7 Einfluss der Befestigungsmittel

Die Versuchsergebnisse, die mit metallischen Befestigern wie z.B. Schrauben erzielt wurden, gelten für alle Endanwendungsbedingungen für metallische Befestiger mit einem Durchmesser kleiner oder gleich dem Durchmesser des geprüften Produkts.

Das Versuchergebnis für Proben, bei denen die wasserdichte Platte auf dem Untergrund verklebt wurde, gilt nur für den gleichen Klebertyp mit gleicher oder geringerer Auftragsmenge. Es ist keine Gruppenbildung möglich.

1.3.8 Allgemeine Anmerkung

Ergeben sich bei der Untersuchung des Einflusses von Änderungen der Produkteigenschaften und der Endanwendungsbedingungen unterschiedliche Klassifizierungen, so sind zusätzliche Prüfungen zur Neudefinition der Produktfamilie, für die eine einzelne Klassifizierung gilt, durchzuführen.

2. Montage und Befestigung gemäß EN ISO 11925-2

Wenn die wasserdichten Platten unter Endanwendungsbedingungen am Untergrund befestigt sind, hat die Probe diese Bedingungen widerzuspiegeln. Die Untergründe werden in Übereinstimmung mit EN 13238 ausgewählt.

Die Prüfungen sind für Flächen- und Kantenbeflammung auszuführen. Die Ecken der Probe sind freiliegend (geschnittene Kanten). Bei Platten mit mehreren Lagen oder bei Platten, die auf den Untergrund geklebt sind, ist die Probe um 90° um die vertikale Achse zu drehen. EN ISO 11925-2, Abschnitt 7.3.3.2.3 ist zu berücksichtigen.

Es gelten die Regelungen nach EN ISO 11925-2. Darüber hinaus sind die Prüfungen in Übereinstimmung mit den Regelungen in 1.3.1, 1.3.2, 1.3.5 und 1.3.7 dieses Anhangs durchzuführen.

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