umwelt-online: ETAG 026 - Teil 3: Linienförmige Fugenabdichtungen und Brandsperren (2)

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3 Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung

3.1 System der Konformitätsbescheinigung

Siehe Teil 1 - "Allgemeines".

3.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Herstellers und der notifizierten Stellen

3.2.1 Aufgaben des Herstellers

Die wichtigsten Maßnahmen, die vom Hersteller von Brandschutzprodukten zum Abdichten und Verschließen von Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall im Prozess der Konformitätsbescheinigung zu ergreifen sind, sind in Teil 1 - "Allgemeines" und Tabelle 3 aufgeführt.

Tabelle 3 : Prüfplan für den Hersteller; Eckdaten für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Tabelle 3.1: Gewebe

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1Art des/der Materials/MaterialienSpezifikation prüfen-siehe Fußnote 13)1/b* oder 1/Tag
2Abmessungen, sofern relevantB.10-siehe Fußnote 13)1/b
3Reißfestigkeit des GewebesB.5.4.1-siehe Fußnote 13)1/b oder 1/Tag
4TGA oder DTA 15)B.2-siehe Fußnote 13)1/10b
5Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
6Masseverlust durch Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/b oder 1/Tag
7Reißfestigkeit der Säume, sofern relevantB.5.4.2-siehe Fußnote 13)1/b
8Flächengewicht des GewebesB.6.6-siehe Fußnote 13)1/b oder 1/Tag

Tabelle 3.2: Vor Ort aufgebrachte Schäume

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1TGA oder DTA 15)16)B.2-siehe Fußnote 13)1/10b
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
3Masseverlust durch Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/10b
4Dichte des gehärteten SchaumsB.6.2-siehe Fußnote 13)1/b
5Schaumfaktor 11), sofern relevantEOTA TR 024, Abschnitt 3.1.11-siehe Fußnote 13)1/b
6Härtungsverhalten (Klebfreiheit)B.9.1-siehe Fußnote 13)1/b
7Maßhaltigkeit (Volumenänderung)B.11-siehe Fußnote 13)1/10b17

Tabelle 3.3: Membranbildende Beschichtungen

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder Kontroll-

verfahren

Kriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1TGA oder DTA 15)B.2-siehe Fußnote 13)1/l0b
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
3Masseverlust durch Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/l0b
4Viskosität des flüssigen BaustoffsB.7-siehe Fußnote 13)1/b
5Rohdichte des flüssigen BaustoffsB.6.1-siehe Fußnote 13)1/b
6Schaumfaktor 11), sofern relevantEOTA TR 024, Abschnitt 3.1.11-siehe Fußnote 13)1/b

Tabelle 3.4: Mineralfaserplatten/-matten/-streifen

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
Gemäß EN 13162 18) hergestellte Mineralfaserplatten
1siehe EN 13162 -siehe Fußnote 13) 
2RohdichteB.6.3 siehe Fußnote 13)1/h
3"Schmelzpunkt"ein Verfahren aus B.8-siehe Fußnote 13)1/b des Rohstoffs
4Dicke oder Flächengewicht der Deckschicht, sofern vorhandenB.10.1-siehe Fußnote 13)decl je Lieferung
Mineralfaserplatten/-matten/-streifen, die nicht EN 13162 entsprechen
1RohdichteB.6.3-siehe Fußnote 13)1/h
2"Schmelzpunkt"ein Verfahren aus B.8-siehe Fußnote 13)1/b des Rohstoffs
3Siehe EN 13162, Anhang B 19) -siehe Fußnote 13) 
4Dicke oder Flächengewicht der Deckschicht, sofern vorhandenB.10.1-siehe Fußnote 13)decl je Lieferung

Tabelle 3.5: Mörtel (auf Zement- oder Gipsbasis)

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1TGA oder DTA 15)B.2-siehe Fußnote 13)1/10b
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
3Masseverlust bei Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/10b
4Schüttdichte, unverdichtetB.6.4-siehe Fußnote 13)1/b
5AbbindezeitB.9.2-siehe Fußnote 13)1/b
6Druckfestigkeit nach 3 oder 7 Tagen (Zement), sofern relevantB.5.1-siehe Fußnote 13)1/b
7Druckfestigkeit nach 28 Tagen (Zement), sofern relevantB.5.1-siehe Fußnote 13)1/6m
8Druckfestigkeit nach 24 Stunden - voll gesättigt (Gips), sofern relevantB.5.1-siehe Fußnote 13)1/b
9Druckfestigkeit im vollständig getrockneten Zustand (Gips), sofern relevantB.5.1-siehe Fußnote 13)1/6m

Tabelle 3.6: Fugendichtstoffe und Abdichtungskitte

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1TGA oder DTA 15)B.2-siehe Fußnote 13)1/10b
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
3Masseverlust durch Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/10b
4Rohdichte des nicht erhärteten("flüssigen") BaustoffsB.6.1-siehe Fußnote 13)1/b
5Viskosität des nicht erhärteten("flüssigen") BaustoffsB.7-siehe Fußnote 13)1/b
6Härte nach dem Aushärten, sofern relevantB.5.3.1-siehe Fußnote 13)1/10b
7Schaumfaktor 10), sofern relevantEOTA TR 024,
Abschnitt 3.1.11
-siehe Fußnote 13)1/b

Tabelle 3.7: komprimierbare Streifen, (einschließlich laminierte, imprägnierte oder aus Verbundbaustoffen)

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1AbmessungenB.10-siehe Fußnote 13)1/b
2Dichte vor der Laminierung/ Imprägnierung (Imprägnierungsgrad etc.), sofern relevantB.6.5-siehe Fußnote 13)1/b oder decl
3Dichte nach der Laminierung/Imprägnierung (Imprägnierungsgrad etc.), sofern relevantB.6.5-siehe Fußnote13)1/b
4Schaumfaktor 10), sofern relevantEOTA TR 024,
Abschnitt 3.1.11
-siehe Fußnote13)1/b

Tabelle 3.8: Elastomer-Streifen

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien, sofern vorhandenMindestanzahl an Prüfkörpern 13)Mindesthäufigkeit der Prüfungen 14)
1TGA oder DTA 15)B.2-siehe Fußnote 13)1/10b
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 15)B.3-siehe Fußnote 13)1/10b
3Masseverlust durch Erhitzen 15)B.4-siehe Fußnote 13)1/l0b
4Dichte des gehärteten MaterialsB.6.5-siehe Fußnote 13)1/b
5Härte nach dem Aushärten oder ZugfestigkeitB.9.1
B.5.2.1
-siehe Fußnote 13)1/10b

Tabelle 3.9: Selbstnivellierende Fugenfüllstoffe (nicht reaktiv)

Siehe Fugendichtstoffe.

3.2.2 Aufgaben der notifizierten Stellen

Die wichtigsten Maßnahmen, die im Prozess der Konformitätsbescheinigung für Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Öffnungen im Brandfall von der (den) notifizierte(n) Stelle(n) durchgeführt werden müssen, sind in Tabelle 4 aufgeführt.

3.2.2.1 Erstprüfung des Produkts (ITT)

Direkte Prüfungen, die sich auf die im Mandat genannten Eigenschaften beziehen (Feuerwiderstand, Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Adhäsion, Festigkeit gegenüber Stößen/Bewegung, Freisetzung gefährlicher Stoffe), wurden schon als Teil der Zulassungsprüfung gemacht und es wird im Normalfall nicht nötig sein, diese für ITT zu wiederholen. Abhängig davon, bis zu welchem Grad die in der Zulassungsprüfung verwendeten Probekörper repräsentativ für die unter den Bedingungen der laufenden Produktion hergestellten Produkte sind (z.B. wenn Prototypen verwendet werden), kann es jedoch notwendig sein, einige Prüfungen aus der Liste von Tabelle 4 durchzuführen, die die Eigenschaften bestätigen.

3.2.2.2 Erstüberwachung des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

Die relevanten Eigenschaften sind in der Tabelle 4 aufgeführt.

3.2.2.3 Laufende Überwachung, Bewertung und Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

Die relevanten Eigenschaften sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Die Mindesthäufigkeit der Überwachung beträgt im Normalfall zweimal pro Jahr.

Tabelle 4 : Prüfplan für die notifizierte(n) Stelle(n); Eckdaten

Nr.Gegenstand/Art der PrüfungPrüf- oder KontrollverfahrenKriterien,
sofern vorhanden
Mindestanzahl der ProbenMindesthäufigkeit der Prüfungen
Erstprüfung des Produkts (ITT)
siehe 2.4.1 bis 2.4.12 und Tabelle 5
Die Zulassungsprüfungen sind akzeptierbar für ITT
Erstprüfung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
siehe Teil 1 - "Allgemeines" und Tabelle 3 dieses Teils
Laufende Überwachung, Bewertung und Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
siehe Teil 1 - "Allgemeines" und Tabelle 3 dieses Teils

3.2.3 Spezielle Kontroll- und Prüfverfahren für die Bewertung

Siehe Anhang B.

3.3 CE-Kennzeichnung und Begleitangaben

Siehe Teil 1 - "Allgemeines".

Beispiel für die CE-Kennzeichnung und Begleitangaben:

Kennzeichen "CE"
1234Identifizierungsnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle
Unternehmen XX
Straße1, Stadt,
Land

04  

1234-CPD-0321

Name und Anschrift des Herstellers (für die Herstellung verantwortliche juristische Person)

Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Nummer des EG-Konformitätszertifikats

ETA-07/XYZZ

ETAG 026- Teil 3

 

Linienförmige Fugenabdichtung
"XXX"

Typ Y2(-5/+70)°C

Nummer der ETA

Nummer der ETA-Leitlinie



Bezeichnung des Produktes (XXX),

Nutzungskategorie entsprechend ET

Feuerwiderstandsklass/gefährliche Stoffe siehe ETA-07/XYZZ

4 Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck beurteilt wird

4.1 Herstellung des Produkts

Keine besonderen Bestimmungen.

4.2 Verpackung, Transport, Lagerung des Produkts

Allgemeine Hinweise siehe Teil 1 - "Allgemeines".

Wenn das Produkt im Anlieferungszustand eine begrenzte Lagerungsfähigkeit hat, wird davon ausgegangen, dass der Hersteller diese eindeutig angibt, und - sofern zutreffend - Einschränkungen hinsichtlich der Lagerungsbedingungen (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit) nennt.

4.3 Einbau des Produkts in das Bauwerk

Begleitangaben zum Produkt

Der Herstellersoll Angaben vorlegen zu:

4.4 Nutzung, Unterhaltung, Instandsetzung

Es wird davon ausgegangen, dass der Hersteller dem Monteur Informationen zu Reparatur oder Austausch zur Verfügung stellt, für den Fall, dass an der linienförmigen Fugenabdichtung bzw. Brandsperre Schaden entsteht.

4.5 Zusatzteile

Siehe Teil 1 - "Allgemeines".

5 Identifizierung des Bauprodukts

5.1 Mittel der Identifizierung

Alle Bestandteile einer Brandschutzfugenabdichtung oder Brandsperre sind in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 von Teil 1 dieser Leitlinie - "Allgemeines" eindeutig zu identifizieren. Soweit es möglich ist, sollte eine harmonisierte europäische technische Spezifikation zum Identifizieren der Bestandteile verwendet werden. Wenn das Produkt ein reaktives Material ist, ist der Technische Bericht der EOTA Nr. 024 zu berücksichtigen. Zu Produkten, die von keiner harmonisierten europäischen technischen Spezifikation und auch nicht von dem Technischen Bericht der EOTA Nr. 024 erfasst werden, siehe Teil 1- "Allgemeines" sowie die folgenden Hinweise:

Wenn die Option "Fingerprint" verwendet wird, sind für die meisten Produkte eine IR (Infra-Rot-Spektroskopie) und zusätzlich eine TGA (Thermogravimetrische Analyse) oder eine DTA (Differenzthermoanalyse) die geeigneten Verfahren 20).

Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Antragsteller, oder eine dritte Partei auf dessen Aufforderung hin, die Rezeptur der Zulassungsstelle für Identifizierungszwecke zugänglich machen 20).

Zum Prüfen der physikalischen Eigenschaften sind - je nach Art des Produktes - die in Tabelle 5 aufgeführten Eigenschaften zu bestimmen. Die angegebenen Prüfverfahren sind lediglich Empfehlungen 20).

Die Beschreibung des Aussehens, der Materialart und Abmessungen sind hilfreiche Informationen zur Identifikation.

Zeichnungen sind insbesondere für geformte Produkte hilfreich und solche, die aus geformten Bestandteilen bestehen oder für Produkte, für die eine bestimmte geometrische Form oder bestimmte Abmessungen usw. charakteristisch sind.

In vielen Fällen sind die genannten Optionen zu kombinieren, um alle notwendigen Aspekte abzudecken.

Tabelle 5 : Zur Prüfung der Produktidentität herangezogene Produktmerkmale, Nachweisverfahren und Kriterien

Tabelle 5.1: Gewebe

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1Abmessungen, sofern relevantB.10
2Reißfestigkeit des Gewebes und, sofern relevant, der NähteB.5.4.1
3Flächengewicht des GewebesB.6.6
4Masse pro Längeneinheit des Nahtfadens, sofern relevant 

Tabelle 5.2: Vor-Ort-Schäume

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1TGA oder DTA 21)B.2
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 20)B.3
3Masseverlust durch Erhitzen 20)B.4
4Härtungsverhalten (Klebfreiheit)B.9.1
5Dichte des gehärteten SchaumsB.6.2
6Schaumfaktor 20),
sofern relevant
EOTA TR 024, Abs. 3.1.11

Tabelle 5.3: Membranbildende Beschichtungen

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1TGA oder DTA 21)B.2
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 20)B.3
3Masseverlust durch Erhitzen 20)B.4
4Schaumfaktor 11), sofern relevantEOTA TR 024, Abs. 3.1.11

Tabelle 5.4: Mineralfaserplattenlmatten und -streifen

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
Gemäß EN 13162 hergestellte Mineralfaserplatten, -matten und -streifen 18)
1siehe EN 13162 
2RohdichteB.6.3
3"Schmelzpunkt"ein Verfahren aus B.8
Mineralfaserplatten, -matten und -streifen, die nicht EN 13162 entsprechen
1RohdichteB.6.3
2"Schmelzpunkt"B.8
3Siehe EN 13162, Anhang B 22) 

Tabelle 5.5: Mörtel (auf Zement- oder Gipsbasis)

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1TGA oder DTA 21)B.2
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 20)B.3
3Masseverlust durch Erhitzen 20)B.4
4Schüttdichte, unverdichtetB.6.4
5Druckfestigkeit nach 28 Tagen (Zementbasis), sofern relevantB.5.1
6Druckfestigkeit im vollständig getrockneten Zustand (Gipsbasis), sofern relevantB.5.1

Tabelle 5.6: Fugendichtstoffe und Abdichtungskitte

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1TGA oder DTA 21)B.2
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 20)B.3
3Masseverlust durch Erhitzen 20)B.4
4Härte nach dem Aushärten, sofern relevantB.5.3.1
5Schaumfaktor 11), sofern relevantEOTA TR 024, Abs. 3.1.11

Tabelle 5.7: komprimierbare Streifen (einschließlich laminierte, imprägnierte oder aus Verbundbaustoffen)

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1Abmessungen (einschließlich Schichten etc.)B.10
2Dichte nach der Laminierung/ Imprägnierung (Imprägnierungsgrad etc.), sofern relevantB.6.5
3Schaumfaktor 11), sofern relevantEOTA TR 024, Abs. 3.1.11

Tabelle 5.8: Elastomerstreifen

Nr.ProduktmerkmalNachweisverfahren
1TGA oder DTA 21)B.2
2Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen 20)B.3
3Masseverlust durch Erhitzen 20)B.4
4Dichte des erhärteten MaterialsB.6.5
5ZugfestigkeitB.5.2.1

Tabelle 5.9: Selbstnivellierende Fugenfüllstoffe (nicht reaktiv)

Siehe Fugendichtstoffe.

5.2 Produktmerkmale, die für die Identifizierungsprüfung relevant sind

Siehe Tabellen 5.1 bis 5.9 und die in den Tabellen genannten zugehörigen Prüfverfahren im Anhang B.

6 Muster für die auf der Grundlage dieser Leitlinie zu erteilenden europäischen technischen Zulassungen

Europäische technische Zulassungen, die auf der Grundlage dieser Leitlinie erteilt werden, müssen dem in der Anlage zu dieser Leitlinie vorgegebenen Muster entsprechen.

7 Bezugsdokumente

Dieser 3. Teil der ETA-Leitlinie enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen, mit oder ohne Angabe des Ausgabejahres. Die Veröffentlichungen, auf die verwiesen wird, werden an den entsprechenden Stellen im Text erwähnt und sind nachstehend aufgeführt. Bei Hinweisen auf Bezugsdokumente mit Angabe des Ausgabejahres gelten Ergänzungen an oder Überarbeitungen von diesen Veröffentlichungen für diese Leitlinie nur dann, wenn sie durch Ergänzung oder Überarbeitung aufgenommen worden sind. Bei Bezugsdokumenten ohne Datumsangabe gilt die letzte Überarbeitung der Veröffentlichung, auf die Bezug genommen wird.

Weitere Hinweise zu den Bedingungen für die Aktualisierung siehe Vorwort des Teils 1 - "Allgemeines".

7.1 Dokumente der Europäischen Kommission

Entscheidung der Kommission 96/603/EG

Entscheidung der Kommission vom 4. Oktober 1996 zur Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Kategorien A "Kein Beitrag zum Brand" gemäß der Entscheidung 94/611 /EG zur Durchführung von Artikel 20 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates über Bauprodukte einzustufen sind

Entscheidung der Kommission 2000/605/EG

Entscheidung der Kommission vom 26. September 2000 zur Änderung der Entscheidung 96/603/EG zur Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Kategorien A "Kein Beitrag zum Brand" gemäß der Entscheidung 94/611/EG zur Durchführung von Artikel 20 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates über Bauprodukte einzustufen sind

Entscheidung der Kommission 2003/424/EG

Entscheidung der Kommission vom 6. Juni 2003 zur Änderung der Entscheidung 96/603/EG zur Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Kategorien A "Kein Beitrag zum Brand" gemäß der Entscheidung 94/611/EG zur Durchführung von Artikel 20 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates über Bauprodukte einzustufen sind

7.2 Produktspezifikationen

EN 1396Aluminium und Aluminiumlegierungen Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen Spezifikationen
EN 10088Nichtrostende Stähle -

Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle

Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung

Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung

EN 10169Kontinuierlich organisch beschichtete (bandbeschichtete) Flacherzeugnisse aus Stahl -

Teil 1: Allgemeines (Definitionen, Werkstoffe, Grenzabweichungen, Prüfverfahren)

Teil 2: Erzeugnisse für den Bauaußeneinsatz

Teil 3: Erzeugnisse für den Bauinneneinsatz

EN 13162Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
EN 13245Kunststoffe - Profile aus weichmacherfreiem Poly(vinylchlorid) (PVC-U) für die Anwendung im Bauwesen -

Teil 1: Bezeichnung von hellfarbigen Profilen

Teil 2: Profile für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung

EN ISO 12944Beschichtungsstoffe -Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme -

Teil 1: Allgemeine Einleitung

Teil 2: Einteilung der Umgebungsbedingungen Teil 3: Grundregeln zur Gestaltung

Teil 4: Arten von Oberflächen und Oberflächenvorbereitung

Teil 5: Beschichtungssysteme

Teil 6: Laborprüfungen zur Bewertung von Beschichtungssystemen

Teil 7: Ausführung und Überwachung von Beschichtungsarbeiten

Teil 8: Erarbeiten von Spezifikationen für Erstschutz und Instandhaltung

EN ISO 14713Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Zink- und Aluminiumüberzüge - Leitfäden

7.3 Prüfverfahren und Klassifizierungsnormen

EN 196-3Prüfverfahren für Zement -

Teil 3: Bestimmung der Erstarrungszeiten und der Raumbeständigkeit

EN 763Kunststoff-Rohrleitungs- und Schutzrohrsysteme - Spritzguss-Formstücke aus Thermoplasten - Verfahren für die visuelle Beurteilung der Einflüsse durch Warmlagerung
EN 1015-11Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk

Teil 11: Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit von Festmörtel

EN 1026Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Prüfverfahren
EN 1364-3Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile -

Teil 3: Vorhangfassaden - Vollständiger Aufbau

EN 1364-4Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile -

Teil 4: Vorhangfassaden - partieller Aufbau

EN 1366-4Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen

Teil 4: Abdichtungssysteme für Bauteilfugen

EN 1426Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Bestimmung der Nadelpenetration
EN 1602Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
EN 1634-3Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- und Abschlusseinrichtungen

Teil 3: Rauchschutzabschlüsse

EN 12092Klebstoffe Bestimmung der Viskosität
EN 12154Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung
EN 12155Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Laborprüfung unter Aufbringung von statischem Druck
EN 13238Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten Konditionierungsverfahren und allgemeine Regeln für die Auswahl von Trägerplatten
EN 13501-1Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten -

Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

EN 13501-2Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten -

Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen

EN 13823Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten - Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen
EN 14706Wärmedämmstoffe für die Haustechnik und für betriebstechnische Anlagen - Bestimmung der oberen Anwendungsgrenztemperatur
EN ISO 2811Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Dichte -

Teil 1: Pyknometer-Verfahren

Teil 2: Tauchkörperverfahren

Teil 3: Schwingungsverfahren

EN ISO 3219Kunststoffe - Polymere/Harze in flüssigem, emulgiertem oder dispergiertem Zustand - Bestimmung der Viskosität mit einem Rotationsviskosimeter bei definiertem Geschwindigkeitsgefälle
EN ISO 3251Beschichtungsstoffe und Kunststoffe - Bestimmung des Gehaltes an nichtflüchtigen Anteilen
EN ISO 3451Kunststoffe - Bestimmung der Asche -

Teil 1: Allgemeine Grundlagen

Teil 4: Polyamide

Teil 5: PVC

EN ISO 11925-2Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

Teil 2: Entzündbarkeit bei direkter Flammeneinwirkung

EN ISO 13934-1Textilien - Zugeigenschaften von textilen Flächengebilden

Teil 1: Bestimmung der Höchstzugkraft und Höchstzugkraft-Dehnung mit dem Streifen-Zugversuch

EN ISO 13935Textilien - Zugversuche an Nähten in textilen Flächengebilden und Konfektionstextilien -

Teil 1: Bestimmung der Höchstzugkraft von Nähten mit dem Streifen-Zugversuch

Teil 2: Bestimmung der Höchstzugkraft von Nähten mit dem Grab-Zugversuch

ISO 37Elastomere und thermoplastische Elastomere - Bestimmung der Zugfestigkeitseigenschaften
ISO 3049Gips; Bestimmung der physikalischen Eigenschaften von Gipsmehl
ISO 7389Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Rückstellvermögens von Dichtungsmassen
ISO 7390Hochbau - Fugendichtstoffe Bestimmung des Standvermögens von Dichtungsmassen
ISO 7619Elastomere oder thermoplastische Elastomere Bestimmung der Härte -

Teil 1: Durometer-Verfahren (Shore-Härte)

Teil 2: IRHD-Taschengeräteverfahren

ISO 8339Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Zugverhaltens (Dehnung bis zum Bruch)
ISO 8340Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Zugverhaltens unter Vorspannung
ISO 9046Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Haft- und Dehnverhaltens von Dichtstoffen bei konstanter Temperatur
ISO 9047Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Haft- und Dehnverhaltens von Dichtstoffen bei unterschiedlichen Temperaturen
ISO 10563Hochbau - Fugendichtstoffe -- Bestimmung der Änderung von Masse und Volumen
ISO 11600Hochbau - Fugendichtstoffe - Einteilung und Anforderungen von Dichtungsmassen

7.4 Andere Bezugdokumente

EN ISO 13788Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren
EOTA TR 001Determination of impact resistance of panels and panel assemblies
EOTA TR 024Characterisation, Aspects of Durability and Factory Production Control for Reactive Materials, Components and Products
ETAG 018-4Leitlinie für europäische technische Zulassungen für Brandschutzprodukte, Teil 4 "Produkte und Bausätze aus verformbaren und nicht verformbaren Brandschutzplatten und aus Brandschutzmatten"
ETAG 026-1Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall - Teil 1 "Allgemeines"

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Festlegungen für Montage und Befestigung für die Prüfung des BrandverhaltensAnhang A

A.1 Prüfungen gemäß EN 13823 (SBI)

Für einige Gesetzgeber liegt bei linienförmigen Fugenabdichtungen das Hauptaugenmerk auf der vertikalen Brandausbreitung und der Brandausbreitung in Hohlräume hinein. Die vertikale Brandausbreitung stellt kein direktes Leistungsmerkmal im SBI-Test dar. Jedoch können bei Prüfung eines Prüfkörpers, der die gesamte SBI-Prüffläche ausfüllt (siehe Abbildung A.1) im Gegensatz zur normalen Ausführung der Fugenabdichtung die normalen SBI-Daten bei der Beurteilung des Potenzials zur vertikalen Brandausbreitung als Schwellenwert für FIGRA und THR genutzt werden, die sich auf die Situation beziehen, bei der potenziell der gesamte Prüfkörper zur Wärmeabgabe beiträgt.

Die Dicke jeder Komponente der Fugenabdichtung muss repräsentativ für die Einbausituation in der Praxis sein. Die maximale, in EN 13823 angegebene Dicke von 200 mm kann reduziert werden, wenn nach der Prüfung eine mindestens 10 mm dicke unbeeinflusste Schicht des Produkts oder der die Oberfläche bildenden Komponente verbleibt. 23)

In Bezug auf die Größe des Probekörpers wird in der Regel der in Abbildung A.1 gezeigte Standardprüfaufbau verwendet.24)

Abb. A.1 - Standardprüfaufbau

Abmessungen in Millimeter

Legende

 Prüffläche

1 Abschlussplatte

2 Luftspalt

3 Trägerplatte

Wenn keine seitliche Brandausbreitung außerhalb der Fläche des langen mit dem Prüfmaterial bedeckten Flügels erwartet wird, kann wahlweise der Prüfaufbau nach Abbildung A.2 angewendet werden. Tritt während der Prüfung mit einem Prüfaufbau gemäß Abbildung A.2 seitliche Brandausbreitung außerhalb der beobachteten Fläche auf, muss die Prüfung mit dem Standardprüfaufbau gemäß Abbildung A.1 wiederholt werden.

In Fällen, bei denen sich der Prüfkörper aus einer großen Anzahl von relativ kleinen Teilen (z.B. Streifen) zusammensetzt, müssen die Teile von der Rückseite aus mechanisch an der Trägerplatte aus Calciumsilikat befestigt werden.

Abb. A.2 - Erweiterter Standardprüfaufbau

Abmessung in Millimeter

Legende

 Prüffläche
 Calciumsilikatplatte

1 Abschlussplatten

2 Luftspalt

3 Trägerplatte

Bei Verwendung der Konfiguration gemäß Abbildung A.2 muss der Teil des Flügels, der nicht vom Prüfmaterial abgedeckt ist, aus einer Calciumsilikatplatte bestehen.

A.2 Prüfungen gemäß EN ISO 11925-2 (Kleinbrennertest)

Die Prüfung ist nach EN ISO 11925-2 durchzuführen, wobei folgende Bedingungen gelten:

Der verwendete Prüfkörper muss eine Fugenabdichtung simulieren. Die Fugenrandflächen bestehen aus Stahlwinkeln, Calciumsilikatplatte oder Faserzementplatte. Ein Beispiel für den Aufbau wird in Abbildung A.3 gezeigt.

Die Fugenabdichtung darf maximal so breit sein wie beantragt, höchstens jedoch 90 mm. Die Abdichtung ist ohne Hinterfüllung/Träger zu prüfen.

Es ist die kleinste und die größte Fugentiefe* aus dem Antrag zu verwenden. Ist die kleinste Tiefe geringer als 10 mm, muss eine Trägerplatte aus Calciumsilikat verwendet werden.

Jede Oberfläche, die in der Praxis der Beflammung ausgesetzt ist, ist zu prüfen.

Bei zwei benachbarten Flächen, die eine Kante bilden, die in der Praxis der Beflammung ausgesetzt ist, ist eine Kantenbeflammung durchzuführen.

Komprimierte Materialien: Die Prüfung ist mit der in der Kompression durchzuführen, die für die Praxis vorgesehen ist. Das Ergebnis ist gültig für diese oder höhere Kompressionsgrade.

Für filmbildende Beschichtungen auf Mineralwolle (Platten) ist Normmineralwollesubstrat gemäß EN 13238 zu verwenden. Die maximale, vom Antragsteller beantragte Beschichtungsdicke ist zu prüfen. Falls ein weiteres Substrat in der Praxis verwendet werden soll, ist dieses zu prüfen. Im letzteren Fall ist das Ergebnis nur für das Substrat gültig, das in der Prüfung verwendet wurde.

Abb. A.3 - Beispiel für den Prüfaufbau im Kleinbrennertest

Legende

 Prüfkörper

1 Stahlwinkel

2 Luftspalt

3 Deckplatte

4 Calciumsilikat(platten)

5 Schlitz zum Einstellen von verschiedenen Prüfbreiten und Kompressionsgraden

* Die Zulassungsstelle kann in begründeten Fällen den Prüfumfang reduzieren (z.B. nur Prüfung der geringsten Fugentiefe, wenn kleinste und größte Fugentiefe nicht wesentlich verschieden sind).

.

PrüfverfahrenAnhang B


B.1 IR (Infrarot-Spektroskopie)

Die IR Prüfung ist entsprechend den Angaben der Bedienungsanleitung des Gerätes durchzuführen. Wenn dieses Verfahren zur Identifizierung benutzt wird (Fingerprint) siehe für weitere Hinweise auch EOTA TR 024, Anhang C.

B.2 Thermoanalytische Verfahren

B.2.1 Thermogravimetrische Analyse (TGA) SieheEOTA TR 024, Anhang C.

Anmerkung:

Wenn dieses Verfahren zur Identifizierung angewendet wird, sind die angegebene Erwärmungsgeschwindigkeit, die Größe des Prüfkörpers, das Material des Tiegels und das Spülgas unbedingt einzuhalten.

B.2.2 Differenzial-Thermo-Analyse (DTA)

Anmerkung:

Dieses Verfahren ist für dämmschichtbildende Baustoffe weniger geeignet als die TGA, insbesondere für den "Fingerprint".

B.3 Gehalt an nicht flüchtigen Anteilen

Prüfung gemäß EN ISO 3251.

Der für die Identifizierung angegebene Wert muss dem Mittelwert aus mindestens drei Proben entsprechen.

B.4 Masseverlust durch Erhitzen

Prüfung gemäß EN ISO 3451-1, wobei folgende Bedingungen gelten: Da der Masseverlust durch Erhitzen ein Materialmerkmal darstellt, sollten nach Möglichkeit Schutzfolien oder Beschichtungen entfernt werden. Wenn das Produkt mit einer Schutzfolie oder Beschichtung geprüft wird, sollte dies festgehalten werden, um die Vergleichbarkeit mit zukünftigen Prüfungen sicherzustellen.

Der für die Identifizierung erklärte Wert soll der Mittelwert von mindestens drei Proben sein.

Anmerkung:

Die Norm wurde für Kunststoffe verfasst, andere Materialien können aber ebenfalls in Anlehnung an die Norm geprüft werden.

B.5 Mechanische Eigenschaften

B.5.1 Druckfestigkeit

B.5.1.1 Mörtel (auf Zementbasis)

Prüfung gemäß EN ISO 1015-11.

In Abhängigkeit davon, ob frühhochfester oder normaler Zement verwendet wird, kann die Festigkeit bei 3, 7 oder 28 Tagen ermittelt werden.

B.5.1.2 Putz (auf Gipsbasis)

Prüfung gemäß EN ISO 1015-11.

Dieses Verfahren kann auch für Produkte auf Gipsbasis verwendet werden. Das Produkt ist zu prüfen nach 24 Stunden, nach vollständiger Sättigung und nach Ofentrocknung bis zum Erreichen der Massekonstanz bei 30 bis 35 °C.

B.5.2 Zugfestigkeit

Gummi, Elastomerstreifen

Prüfung gemäß ISO 37 oder EN ISO 527-2.

B.5.3 Härte

B.5.3.1 Fugenabdichtungsstoffe (ausgehärtet)

Prüfung gemäß ISO 7619-1 oder EN ISO 7619-2.

B.5.3.2 Vorgefertigte geschäumte Produkte

Es ist ein Gerät zur Messung der Eindringtiefe zu verwenden, das an der Spitze mit einer Stahlkugel von geeignetem Durchmesser versehen ist. Die Kugel wird auf der Oberfläche der Probe positioniert (frisch geschnittene Oberfläche) und dringt dann mit Hilfe eines oben aufgelegten geeigneten Gewichts in das Material ein. Die Eindringtiefe in die Probe wird bestimmt und in mm angegeben.

Oder EN 1426.

B.5.4 Reißfestigkeit

B.5.4.1 Gewebe

EN ISO 13934-1.

B.5.4.2 Naht

EN ISO 13935-1 oder EN ISO 13935-2.

B.6 Rohdichte

B.6.1 Dichtstoffe, filmbildende Beschichtungen und andere pastöse Baustoffe

Dichtstoffe, Beschichtungen und andere pastöse Baustoffe können in Anlehnung an EN ISO 2811-1 (Pyknometer) geprüft werden. Es sind der Mittelwert von 3 Proben und die Standardabweichung anzugeben.

Für die WPK ist auch EN ISO 2811-2 ein geeignetes Verfahren.

B.6.2 Schäume (vor Ort aufgebracht, in gehärtetem Zustand)

Ein (mit Paraffin beschichteter) Pappbecher wird mit dem Schaum gefüllt (es sollen dabei keine Löcher und Hohlräume entstehen). Der Schaum wird nach dem Härten an der Kante des Bechers abgeschnitten. Die Probe wird bei Umgebungstemperatur verwahrt. Rohdichte = Gesamtmasse - Masse des Bechers/Volumen des Bechers (kg/m3). Es sind der Mittelwert von 3 Proben und die Standardabweichung anzugeben.

B.6.3 Mineralwolle

Prüfung gemäß EN 1602.

B.6.4 Schüttdichte, trocken und unverdichtet (Mörtel)

Prüfung gemäß ISO 3049, unter folgendem Vorbehalt:

wenn bei Vorbereitung des Prüfkörpers der Baustoff nicht durch ein 2-mm-Sieb geht.

B.6.5 Vorgefertigte, geschäumte Produkte

Die Dichte wird aus der Masse und dem Volumen der Probe errechnet. Die Masse der Probe ist mit einer Waage zu bestimmen, deren Messgenauigkeit 0,1 g beträgt. Die Abmessungen können auf den nächsten Millimeter gerundet bestimmt werden, wobei für Produkte mit gleichmäßiger Form ein Längenmaßstab verwendet wird, oder das Volumen wird mit Hilfe einer Wasserverdrängungstechnik bestimmt.

B.6.6 Flächengewicht von Geweben

Prüfung gemäß EN 29073-1.

B.7 Viskosität

B.7.1 Flüssigkeiten mit hoher Viskosität

Prüfung gemäß EN ISO 3219.

B.7.2 Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität

Prüfung gemäß EN 12092.

B.8 "Schmelzpunkt" von Mineralwolle

B.8.1 Visuelles Verfahren

Ein Probestück Mineralwolle

Verfahren:

Eine Probe der Mineralwolle ist bei 550 ± 10 °C (Glaswolle) in einem Muffelofen vorzubehandeln, bis alle organischen Bestandteile eliminiert sind. Aus der vorbehandelten Probe sind Probewürfel von 10 mm x 10 mm x 10 mm auszuschneiden.

Die würfelförmigen Prüfkörper sind in einen Brennofen mit einem Innendurchmesser von 25 mm einzusetzen, der auf eine Temperatur von etwa 30 K unter der erwarteten Schmelztemperatur vorgeheizt ist. Dabei ist der Probewürfel auf einen geeigneten Träger (z.B. Metall- oder Keramikstift oder Spatel) zu setzen, der außerhalb des Ofens gestützt wird. Der Prüfkörper ist langsam in die Ofenmitte zu schieben, wo ein Temperatursensor angebracht ist.

Der Probekörper ist für 10 Minuten in dieser Lage zu belassen. Dann ist der Probekörper vorsichtig aus dem Ofen zu entnehmen und es ist zu prüfen, ob der Probekörper bereits geschmolzen ist. Die Temperatur ist aufzuzeichnen.

Ist der Probekörper unverändert, wird die Ofentemperatur um 10 K erhöht. Nachdem sich die Temperatur stabilisiert hat, ist die Prüfung mit einem neuen Probekörper zu wiederholen.

Ist der Probekörper geschmolzen, ist die Temperatur um 10 K abzusenken und die Prüfung mit einem neuen Probekörper zu wiederholen. Die Temperatur, bei der der Prüfkörper zu schmelzen beginnt, wird "Schmelzpunkt" genannt.

Die Abmessungen des Innendurchmessers des Brennofens und der Prüfkörper kann geändert werden, vorausgesetzt, das Verhältnis der Abmessungen wird konstant gehalten.

Abb. B.1 - Prüfaufbau zur Bestimmung des Schmelzpunktes

B.8.2 Thermoanalytische Verfahren (für die WPK)

Es können alle thermoanalytischen Verfahren verwendet werden, z.B. DTA oder TGA.

B.8.3 Chemische Analyse (für die WPK)

Die Einzelheiten (Definition der zu bestimmenden Elemente/Bestandteile) sind zwischen der EOTA-Stelle und dem Hersteller zu vereinbaren und in den Begleitdokumenten der ETA niederzulegen.

B.8.4 Bestimmung des Schmelzpunktes von Dämmmaterial aus Mineralfasern

Dieses Verfahren ist geeignet, um bei Mineralfaserbaustoffen zu prüfen, inwieweit ihr "Schmelzpunkt" unter einer Temperatur von 1000 °C liegt. Vorbereitung:

Für jeden Mineralfaserbaustoff sind 2 trockene Proben zu verwenden. Es sind Probekörper von 500 mm x 500 mm zu schneiden. Die maximale Dicke soll 80 mm betragen. Die Proben sind bei 23 ± 2 °C und 50 f 5 % relative Luftfeuchte bis zum Ausgleich (Änderung der Masse weniger als 0,1 % innerhalb 24 h) zu lagern.

Es ist eine Stahlplatte der Größe 200 mm x 200 mm mit einer Masse von 0,4 kg (bewirkt einen Druck von 0,1 kN/Hinz) aufzulegen, die in der Mitte ein Loch zur Bestimmung der Baustoffdicke hat. Es ist auf den vollen Millimeter aufzurunden.

Die Dichte jedes Prüfkörpers wird berechnet aus Masse und geometrischen Abmessungen. Prüfung:

Beide Seiten jedes Prüfkörpers sind mit einer Stahlplatte von 1 mm Dicke zu bedecken und vertikal in einen Kleinbrennerofen (z.B. nach DIN 4102-8) einzubauen. Die Prüfkörper sind 90 Minuten lang einer Temperaturbeanspruchung nach Einheitstemperaturkurve gemäß EN 13501-2, Abs. 4.2 auszusetzen.

Nach der Beanspruchung ist die Dicke erneut zu messen (siehe Vorbereitung).

Prüfbericht und Auswertung:

Folgende Angaben sind aufzuzeichnen:

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