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Kontaktstöße von Betonstahl nach DIN 1045-1
(DIBt Nr. 3 vom 20.06.2005 S. 103)
Nach DIN 1045-1, 12.8.1 sind Bewehrungsstöße durch mechanische Verbindungen, Schweißen oder Übergreifen auszubilden, wobei erstere durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu regeln sind. Festlegungen zu Kontaktstößen von Druckstäben, wie sie in DIN 1045:1988-07 enthalten waren, fehlen. Dies hätte zur Folge, dass zukünftig auch für Kontaktstöße mechanische Verbindungen anzuordnen und durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu regeln wären. Nach Auffassung des NABau-Auslegungsausschusses zu DIN 1045-1, der Fachkommission Bautechnik und des DIBt bestehen jedoch keine Bedenken, Stöße von Druckstäben mit ds > 20 mm in Stützen und (zusätzlich ergänzt) vorwiegend auf Druck beanspruchten Wänden auch zukünftig als Kontaktstoß auszuführen. Dabei sind entsprechend DIN 1045:1988-07, 1 8.6.7 die folgenden Bedingungen einzuhalten:
1 Druckstäbe mit ds > 20 mm dürfen in Stützen und Wänden durch Kontakt der Stabstirnflächen gestoßen werden, wenn sie beim Betonieren lotrecht stehen, die Stützen bzw. Wände an beiden Enden unverschieblich gehalten sind und die gestoßenen Stäbe auch unter Berücksichtigung einer Beanspruchung nach DIN 1045-1, Abschnitt 8.6 zwischen den gehaltenen Enden nur Druck erhalten.
2 Der zulässige Stoßanteil beträgt 50 %, die Stöße sind gleichmäßig über den auf Druck beanspruchten Querschnittsteil zu verteilen und müssen in den äußeren Vierteln der Stützenlänge bzw. Wandhöhe angeordnet werden. Die nicht gestoßenen Stäbe müssen mindestens 0,8 % des statisch erforderlichen Bauteilquerschnitts entsprechen.
3 Die Stöße gelten als längsversetzt, wenn der Abstand der Stoßstellen in Längsrichtung mindestens 1,3 Ib (Ib nach Gleichung (140)) beträgt. Jeder Bewehrungsstab darf nur einmal innerhalb der gehaltenen Bauteilhöhe gestoßen werden.
4 Die Stabstirnflächen müssen rechtwinklig zur Längsachse gesägt und entgratet sein. Ihr mittiger Sitz ist durch eine feste Führung zu sichern, die die Stoßfuge vor dem Betonieren teilweise sichtbar lässt.
ENDE