umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (20)

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*)Bezeichnungen der Stahlsorten siehe Seite 1.
1)Sofern eine brandschutztechnische Bemessung nicht möglich ist, sind die betreffenden Fälle mit "-" gekennzeichnet.

Tabelle 104: Mindestquerschnittsabmessungen und erforderliche Verhältnisse von Zulagebewehrung zur Untergurtfläche für Verbundträger mit ausbetonierten Kammern nach den "Richtlinien für Stahlverbundträger", Stahlgüte: St 52-3 *), Beton ≥ B 25, Betonstahl BSt 500 S, bei Beachtung der konstruktiven Maßnahmen nach Abschnitt 7.2.2.1
Bei Verwendung von Stahlprofilen der Stahlgüte St37 *) darf die erforderliche Bewehrung auf 70% der angegebenen Werte reduziert werden.
α5: siehe Abschnitt 7.2.2.3
b ist die Profil- oder Kammerbetonbreite; der kleinere Wert ist maßgebend.

ZeileFeuerwiderstandsklasse -Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α5 = 0,4
Mindestbreite min b in mm / erforderliche Bewehrung im Verhältnis zur Flanschfläche (As/AFL)
     
1.1bei zugehöriger Profilhöhe h ≥0,9 * min b70/0,0100/0,0170/0,0200/0,0260/0,0
1.2bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 1,5 * min b60/0,0100/0,0150/0,0180/0,0240/0,0
1.3bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 2,0 * min b60/0,0100/0,0150/0,0180/0,0240/0,0
2Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α5 = 0,7
Mindestbreite min b in mm / erforderliche Bewehrung im Verhältnis zur Flanschfläche (As/AFL)
     
2.1bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 0,9 * min b80/0,0170/0,0250/0,4270/0,5-
2.2bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 1,5 * min b80/0,0150/0,0200/0,2240/0,3300/0,5
2.3bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 2,0 * min b70/0,0120/0,0180/0,2220/0,3280/0,3
2.4bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 3,0 * min b60/0,0100/0,0170/0,2200/0,3250/0,3
3Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α5 = 1,0
Mindestbreite min b in mm / erforderliche Bewehrung im Verhältnis zur Flanschfläche (As/AFL)
     
3.1bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 3,0 * min b80/0,0270/0,4300/0,6--
3.2bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 1,5 * min b80/0,0240/0,3270/0,4300/0,6-
3.3bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 2,0 * min b70/0,0190/0,3210/0,4270/0,5320/1,0
3.4bei zugehöriger Profilhöhe h ≥ 3,0 * min b70/0,0170/0,2190/0,4240/0,5300/0,8


*)Bezeichnungen der Stahlsorten siehe Seite 1.
1)Sofern eine brandschutztechnische Bemessung nicht möglich ist, sind die betreffenden Fälle mit "-" gekennzeichnet.

Bild 69: Mindestachsabstände für die Zulagebewehrung von Verbundträgern bei Anwendung von Tabelle 103 bzw. Tabelle 104


Profilbreite
b mm
Mindestachsabstand
mm
Feuerwiderstandsklasse
F 60F 90F 120F 180
170u100120--
us4560-
200u80100120-
us405560-
250u607590120
us35506060
300u40507090
us25456060

Bild 70: Konstruktive Maßnahmen zur Sicherung des Kammerbetons bei Profilhöhen
zwischen den Flanschen
400 mm nach Abschnitt 7.3.3.3

Bild 71: Abstände der Verankerungsmittel zur Sicherung des Kammerbetons bei Profilhöhen zwischen den Flanschen > 400 mm (Steckhaken oder Kopfbolzen) nach Abschnitt 7.3.3.3

Bild 72: Beispiele für geeignete Anschlüsse bei Stützen aus betongefüllten Hohlprofilen

Bild 73: Beispiele für geeignete Anschlüsse an ein vollständig einbetoniertes Walzprofil

Bild 74: Beispiele für geeignete Anschlüsse an eine Verbundstütze aus einem Stahlprofil mit ausbetonierten Seitenteilen

7.3 Feuerwiderstandsklassen von Verbundstützen

7.3.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

Die folgenden Angaben gelten für Verbundstützen nach DIN 18806 Teil 1 mit 4seitiger Brandbeanspruchung.

7.3.2 Randbedingungen

7.3.2.1 Verbundstützen müssen unter Beachtung von Abschnitt 7.3 die in den Tabellen 105 bis 108 angegebenen Mindestquerschnittsabmessungen (Mindestdicke, Mindestachsabstände, Mindestbetondeckung, Mindestverhältnis von Steg-/Flansch-Dicke) in Abhängigkeit vom Ausnutzungsfaktor α6 besitzen.

7.3.2.2 Zur Bestimmung des Ausnutzungsfaktors α6 der Stützen ist die 1,0fache Bemessungslast mit der zulässigen Beanspruchung (1/γ -fache rechnerische Traglast nach DIN 18806 Teil 1, Lastfall HZ (γ = 1,5), unter der Annahme beidseitig gelenkiger Lagerung (Euler-Fall 2), mit zentrischer oder exzentrischer Belastung) ins Verhältnis zu setzen. 11)

7.3.2.3 Die Tabellen 105 bis 108 sind bei ausgesteiften Gebäuden anwendbar, sofern die Stützenenden, wie in der Praxis üblich, rotationsbehindernd gelagert sind (siehe Bilder 72 bis 74). Läuft eine Stütze über mehrere Geschosse durch, so gilt der entsprechende Endquerschnitt im Brandfall ebenfalls als an seiner freien Rotation wirksam gehindert. 11)

7.3.2.4 Die Knicklänge der Stützen zur Bestimmung der zulässigen Beanspruchung nach Abschnitt 7.3.2.2 entspricht der Knicklänge bei Raumtemperatur, jedoch ist sie mindestens so groß wie die Stützenlänge zwischen zwei Auflagerpunkten (Geschosshöhe).

Sofern die Stützenden konstruktiv als Gelenk ausgebildet sind (z.B. Auflagerung auf Zentrierleisten), dürfen die Tabellen 105 bis 108 nur angewendet werden, wenn die Knicklänge bei Raumtemperatur zur Berechnung des Ausnutzungsfaktors α6 verdoppelt wird; bei anderen Lagerungsbedingungen ist sinngemäß zu verfahren. 11)

7.3.2.5 Die Längsbewehrung muss der Betonstahlgüte BSt 500 S (1.0438) entsprechen.

7.3.2.6 Bei von den Tabellenwerten abweichenden Lastausnutzungsfaktoren darf zwischen den Mindestquerschnittsdicken und Mindestbewehrungsverhältnissen linear interpoliert werden. 11) Dabei sind zu dem jeweiligen Ausnutzungsfaktor die zugehörigen Mindestquerschnittsdicken und das zugehörige Mindestbewehrungsverhältnis zu ermitteln. Die Achsabstände der Längsbewehrung sind als Mindestwerte vorgeschrieben und nicht reduzierbar.

7.3.3 Konstruktionsgrundsätze für Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen

7.3.3.1 Tabelle 105 gibt die Mindestquerschnittsdicke sowie das Mindestbewehrungsverhältnis und die Mindestachsabstände der Längsbewehrung von Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen wieder. Die aus dem angegebenen Mindestbewehrungsverhältnis zu bestimmende Querschnittsfläche der Bewehrung ist auf mindestens vier Längsbewehrungsstäbe zu verteilen.

7.3.3.2 Die Wandungen der Hohlprofile sind mit Löchern nach Abschnitt 6.3.2.2 zu versehen.

7.3.3.3 Bewehrte Betonkerne sind so zu verbügeln, dass die Stäbe während des Betoniervorganges in ihrer Lage fixiert sind. Die Bügel haben im Brandfall keine statischen Funktionen.

7.3.3.4 Die Tabellenwerte gelten für Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen nach DIN 18806 Teil 1 mit Verhältniswerten d/s bzw. D/s ≥ 25, Stahlsorte des Hohlprofils St37 *), Betongüte ≥ B 25 und Bewehrung BSt 500 S *). (Bei Verwendung von St 52*) darf die zulässige Beanspruchung nur mit βs = 240 N/mm2 ermittelt werden.)

Tabelle 105: Mindestquerschnittsabmessungen für Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen nach DIN 18806 Teil 1 (d/s bzw. D/s ≥ 25) Stahlsorte des Hohlprofils St 37 *), Beton ≥ B 25, Bewehrung aus BSt 500 S *)
Bei Verwendung von St 521 darf die zulässige Beanspruchung nur mit βs = 240 N/mm2 ermittelt werden.
α6: siehe Abschnitt 7.3.2.2.

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse- Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 0,4     
1.1Mindestdicken d und b bzw. -durchmesser D in mm160200220260400
1.2Zugehöriges Mindestbewehrungsverhältnis As/(As + Ab) in %01,53,06,06,0
1.3Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm2)30405060
2Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 0,7     
2.1Mindestdicken d und b bzw. -durchmesser D in mm260260400450500
2.2Zugehöriges Mindestbewehrungsverhältnis As/(As + Ab) in %03,06,06,06,0
2.3Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm2)40405060
3Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 1,0     
3.1Mindestdicken d und b bzw. -durchmesser D in mm260450550--
3.2Zugehöriges Mindestbewehrungsverhältnis As/(As + Ab) in %3,06,06,0--
3.3Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm253040--


*)Bezeichnungen der Stahlsorten siehe Seite 1.
1)Sofern eine brandschutztechnische Bemessung nicht möglich ist, sind die betreffenden Fälle mit "-" gekennzeichnet.
2)Betondeckung siehe DIN 18806 Teil 1.

7.3.4 Konstruktionsgrundsätze für Verbundstützen aus vollständig einbetonierten Stahlprofilen

7.3.4.1 Tabelle 106 gibt die Mindestquerschnittsdicken sowie die zugehörigen Mindestbetondeckungen der Stahlprofile und die zugehörigen Mindestachsabstände der Längsbewehrung von Verbundstützen aus vollständig einbetonierten Stahlprofilen ohne Abminderung der zulässigen Last wieder.

7.3.4.2 Die konstruktiven Anforderungen von DIN 18806 Teil 1 sind zu beachten. Darüber hinausgehende Anforderungen werden nicht gestellt.

Tabelle 106: Mindestquerschnittsabmessungen für Verbundstützen aus vollständig einbetonierten Stahlprofilen nach DIN 18806 Teil 1, Bewehrung aus BSt 500 S *), Beton ≥ B25

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
 Mindestquerschnittsabmessungen     
1.1Mindestdicken d und b in mm150180220300350
1.2Zugehörige Mindestbetondeckung c des Stahlprofils in mm4050507575
1.3Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm
Oder alternativ:
2030304050
2.1Mindestdicken d und b in mmsiehe Zeilen 1.1 bis 1.3200250350400
2.2Zugehörige Mindestbetondeckung c des Stahlprofils in mm40405060
2.3Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm20203040

*) Bezeichnungen der Stahlsorten siehe Seite 1.

7.3.5 Konstruktionsgrundsätze für Verbundstützen aus Stahlprofilen mit ausbetonierten Seitenteilen (Kammern)

7.3.5.1 Tabelle 107 gibt die Mindestquerschnittsdicken sowie die zugehörigen Mindestachsabstände der Längsbewehrung und die zugehörigen Mindestverhältnisse von Steg-/Flansch-Dicke von Verbundstützen aus Stahlprofilen mit ausbetonierten Seitenteilen wieder.

Bei zurückgesetztem Kammerbeton dürfen die überstehenden Flanschteile bei der Bestimmung des Ausnutzungsfaktors α6 nicht berücksichtigt werden; für b ist die reduzierte Flanschbreite einzusetzen.

7.3.5.2 Für Stützenquerschnitte bei einer Stützenlänge ≤ 7,50 m mit einer Bewehrung von mindestens As / (As + Ab) = 3% gelten die erforderlichen Mindestquerschnittsdicken, die zugehörigen Mindestachsabstände der Längsbewehrung und die zugehörigen Mindestverhältniswerte von Steg-/Flansch-Dicke nach Tabelle 108.

7.3.5.3 Um den Kammerbeton gegen Herausfallen zu sichern, muss er mit dem Profilsteg verbunden werden. Hierzu sind

Die Verankerungsmittel können auch alternierend eingesetzt werden. Ihr Abstand längs der Stützenachse darf nicht größer als 500 mm gewählt werden.

Die nach DIN 18806 Teil 1 für die Beanspruchung bei Raumtemperatur erforderliche Befestigung der Bügel (Anschweißen bzw. Durchstecken durch den Profilsteg) darf für die im Brandfall geforderte Verankerung des Kammerbetons angerechnet werden.

Der Kammerbeton ist auch dann zu verankern, wenn nach DIN 18806 Teil 1/03.84, Abschnitt 7.2, auf die rechnerische Berücksichtigung der Längsbewehrung verzichtet wird. Die in diesem Fall nach DIN 18806 Teil 1 einzulegende Oberflächenbewehrung ist aus Gründen des Brandschutzes erforderlich.

7.3.5.4 In Knotenbereichen sind die Abstände der Verankerungsmittel auf einer Länge von 500 mm auf etwa 100 mm zu verkleinern.

Tabelle 107: Mindestquerschnittsabmessungen für Verbundstützen aus Stahlprofilen mit ausbetonierten Seitenteilen
nach DIN 18806 Teil 1 (t bzw. s ≤min (d / 10, 40 mm)), Beton ≥ B 25; Bewehrung BSt 500 S *)
α6: siehe Abschnitte 7.3.2.2 und 7.3.5.1.
b ist die Profil- oder Kammerbetonbreite; der kleinere Wert ist maßgebend.

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung 1)
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 0,4     
1.1Mindestdicken d und b in mm160260300300400
1.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm4040506060
1.3Zugehöriges Mindestverhältnis Steg-/Flansch-Dicke s/t0,60,50,50,70,7
2Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 0,7     
2.1Mindestdicken d und b in mm200300300--
2.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm354050--
2.3Zugehöriges Mindestverhältnis Steg-/Flansch-Dicke s/t0,60,60,7--
3Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 1,0     
3.1Mindestdicken d und b in mm250300---
3.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm3040---
3.3Zugehöriges Mindestverhältnis Steg-/Flansch-Dicke s/t0,60,7---


*)Bezeichnung der Stahlsorten Seite 1.
1)Sofern eine brandschutztechnische Bemessung nicht möglich ist, sind die betreffenden Fälle mit "-" gekennzeichnet.

7.3.5.5 Bei Profilen mit einem lichten Abstand der Flanschinnenkanten von mehr als 400 mm sind die Verankerungsmittel 2- oder mehrreihig anzuordnen, siehe sinngemäß die Bilder 70 und 71.

Tabelle 108: Mindestquerschnittsabmessungen für Verbundstützen aus Stahlprofilen mit ausbetonierten Seitenteilen nach DIN 18806 Teil 1 (t bzw. s ≤ min (d / 10, 40 mm)) bei einem Mindestbewehrungsverhältnis As / (As +Ab) = 3,0% und einer maximalen Stützenlänge von 7,50 m für α6 = 0,4 Beton ≥ B 25; Bewehrung BSt 500 S *)
α6: siehe Abschnitte 7.3.2.2 und 7.3.5.1.
b ist die Profil- oder Kammerbetonbreite; der kleinere Wert ist maßgebend.

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-A
 Mindestquerschnittsabmessungen bei gewähltem Ausnutzungsfaktor α6 = 0,4   
1.1Mindestdicken d und b in mm140180220
1.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm404050
1.3Mindestverhältnis s/t von Steg-/Flansch-Dicke
Oder alternativ:
0,70,70,7
2.1Mindestdicken d und b in mm150200240
2.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm404050
2.3Mindestverhältnis s/t von Steg-/Flansch-Dicke
Oder alternativ:
0,60,60,6
3.1Mindestdicken d und b in mm160240280
3.2Zugehöriger Mindestachsabstand u der Längsbewehrung in mm404050
3.3Mindestverhältnis s/t von Steg-/Flansch-Dicke0,50,50,5

*) Bezeichnungen der Stahlsorten siehe Seite 1.

8 Klassifizierte Sonderbauteile mit Ausnahme von Brandwänden

(Brandwände siehe Abschnitt 4.8)

8.1 Feuerwiderstandsklassen nichttragender Außenwände

8.1.1Raumabschließende Außenwände

Raumabschließende, nichttragende Außenwände, die nach DIN 4102 Teil 3 in die Feuerwiderstandsklassen W 30 bis W 180 (Benennungen W ... -A, W ... -AB und W ... -B) einzustufen sind, sind unabhängig von ihrer Breite wie raumabschließende bzw. nichttragende Wände der Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180 (Benennungen F ... -A, F ... -AB und F ... -B) nach Abschnitt 4 zu bemessen.

8.1.2 Brüstungen und Schürzen

8.1.2.1 Brüstungen, die auf einer Stahlbetonkonstruktion ganz aufgesetzt und nach DIN 4102 Teil 3 in die Feuerwiderstandsklassen W 30 bis W 180 (Benennungen W ... -A, W ... -AB und W ... -B) einzustufen sind, sind unabhängig von ihrer Höhe wie raumabschließende bzw. nichttragende Wände der Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180 (Benennungen F ... -A, F ... -AB und F ... -B) nach Abschnitt 4 zu bemessen.

8.1.2.2 Brüstungen, die nicht Abschnitt 8.1.2.1 entsprechen - z.B. teilweise oder ganz vorgesetzte Brüstungen - sowie Schürzen und Brüstungen in Kombination mit Schürzen sind zum Nachweis der Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Teil 3 zu prüfen.

8.2 Feuerwiderstandsklassen von Feuerschutzabschlüssen

Als Feuerschutzabschlüsse mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Teil 5 gelten Stahltüren nach

Anmerkung: Die Brauchbarkeit nicht genormter Bauarten von Feuerschutzabschlüssen kann nicht allein durch Prüfzeugnisse nach DIN 4102 Teil 5 und Teil 18 beurteilt werden; es sind weitere Eignungsnachweise zu erbringen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 12)

8.3 Feuerwiderstandsklassen von Abschlüssen in Fahrschachtwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90

Als Abschlüsse in Fahrschachtwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102 Teil 5 gelten:

Abschlüsse in Fahrschachtwänden dürfen nur unter Beachtung von Anforderungen an die Fahrkörbe und nur in entlüfteten Fahrschächten eingebaut werden. Einzelheiten sind den Normen und Zulassungen zu entnehmen.

Anmerkung: Die Brauchbarkeit nicht genormter Bauarten von Abschlüssen in Fahrschachtwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 kann nicht allein durch Prüfzeugnisse nach DIN 4102 Teil 5 beurteilt werden; es sind weitere Eignungsnachweise zu erbringen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 12)

8.4 Feuerwiderstandsklassen von G -Verglasungen

8.4.1 Anwendungsbereich

8.4.1.1 Die folgenden Angaben gelten für Verglasungen aus Glasbausteinen nach DIN 18175 der Maße l x b x h= 190 mm x 190 mm x 80 mm, Betongläser nach DIN 4243 und für Verglasungen aus Drahtglas (Gussglas oder Spiegelglas).

8.4.1.2 Die Angaben gelten nicht für Verglasungen mit anderen Maßen oder anderen Glasbausteinen bzw. Scheiben und nicht für den geneigten oder waagerechten Einbau mit Ausnahme der in Abschnitt 8.4.2 genannten Verglasungen.

Anmerkung: Die Brauchbarkeit nicht genormter Bauarten von G-Verglasungen mit Ausnahme der Verglasungen nach den Abschnitten 8.4.5 bis 8.4.6 kann nicht allein durch Prüfzeugnisse nach DIN 4102 Teil 13 beurteilt werden; es sind weitere Eignungsnachweise zu erbringen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

8.4.1.3 G -Verglasungen nach den Angaben von Abschnitt 8.4 verhindern den Flammen- und Brandgasdurchtritt, jedoch nicht den Durchtritt der Wärmestrahlung.

Anmerkung: Nach bauaufsichtlichen Vorschriften dürfen G-Verglasungen nur an Stellen eingebaut werden, an denen wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen (z.B. als Lichtöffnungen in Flurwänden, wenn die Unterkante der G-Verglasungen mindestens 1,8 m über Oberfläche Fertigfußboden (OFF) angeordnet ist). Über die Zulässigkeit der Verwendung der G -Verglasungen entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall.

8.4.2 Randbedingungen für waagerecht angeordnete Verglasungen aus Glasbausteinen

8.4.2.1 Als Glasbausteine sind Betongläser nach DIN 4243 zu verwenden.

Anmerkung 1: Die Brauchbarkeit nicht genormter Bauarten von Betongläsern kann nicht allein durch Prüfzeugnisse beurteilt werden; es sind weitere Eignungsnachweise zu erbringen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anmerkung 2: Wegen der Beurteilung des Brandverhaltens von Decken aus Glasstahlbeton unter Verwendung allgemein bauaufsichtlich zugelassener Betongläser siehe Schriftenreihe des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, Heft 352.

8.4.2.2 Für die Bemessung von waagerecht angeordneten Verglasungen aus Glasbausteinen (Betongläsern) gilt DIN 1045/07.88, Abschnitt 20.3.

8.4.3 Randbedingungen für senkrecht angeordnete Verglasungen aus Glasbausteinen

8.4.3.1 Die zulässige Größe der Verglasung beträgt maximal 3,5 m2, wahlweise im Quer- oder Hochformat angeordnet.

8.4.3.2 Die Aufmauerung der Glasbausteine muss mit Zementmörtel, bestehend aus scharfkantigem Sand (Körnung: 0 mm bis 3 mm) und Portlandzement (PZ 35 F) im Mischungsverhältnis 1:4 (nach Raumteilen), erfolgen (siehe Bild 75).

8.4.3.3 In allen horizontalen und vertikalen Fugen ist wechselseitig je 1 Bewehrungsstab, Durchmesser 6 mm, aus Betonstabstahl anzuordnen (siehe Bild 75).

Bild 75: Verglasung aus Glasbausteinen

8.4.3.4 In allen waagerechten und senkrechten Randstreifen sind je 2 Bewehrungsstäbe, Durchmesser 6 mm, anzuordnen (siehe Bild 75).

8.4.3.5 Die Dehnungsfuge zwischen dem Randstreifen und dem angrenzenden Mauerwerk oder der angrenzenden Betonwand muss aus etwa 15 mm dicken Mineralfaserplatten der Baustoffklasse A bestehen.

8.4.3.6 Der Sturz über der Verglasung muss statisch und brandschutztechnisch so bemessen werden, dass die Verglasung außer ihrem Eigengewicht keine zusätzliche vertikale Belastung erhält.

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