umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (18)

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Tabelle 91: Mindestdicke dM in mm der Ausmauerung von Stahlträgern mit Putzbekleidung der Untergurte 1)

Zeile
Mauerwerk nach DIN 1053 Teil 1 oder Plattenbekleidung nach DIN 4103 Teil 2 aus
Mindestdicke dM 2) 3) der Ausmauerung für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Porenbeton-Blocksteinen oder Bauplatten nach DIN 4165 und DIN 4166 oder Hohlblock- oder Vollsteinen bzw. Wandbauplatten aus Leichtbeton nach DIN 18151, DIN 18152, DIN 18153 und DIN 181625050505075
2Mauerziegeln nach DIN 105 Teil 1 oder Kalksandsteinen nach DIN 106 Teil 150505070115
3Wandbauplatten aus Gips nach DIN 181636060606060


1) Die Mindestputzdicken d und D für den Bereich der Untergurte sind den Angaben nach Tabelle 90 zu entnehmen.
2) Bei hohen Trägern können aus Gründen der Standsicherheit gegebenenfalls größere Dicken notwendig werden.
3) Lochungen von Steinen oder Ziegeln dürfen nicht senkrecht zum Trägersteg verlaufen.

Tabelle 92: Mindestbekleidungsdicke d in mm von Stahlträgern mit U/A ≤ 300 mm -1 mit einer Bekleidung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) nach DIN 18180 mit geschlossener Fläche

Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-A
12,512,5 + 9,52 x 152 x 15 + 9,5 1)

1) Die raumseitige, 9,5 mm dicke Bekleidungsschale darf auch aus Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180 bestehen.

6.3 Feuerwiderstandsklassen bekleideter Stahlstützen einschließlich Konsolen

6.3.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

6.3.1.1 Die Angaben von Abschnitt 6.3 gelten für bekleidete Stahlstützen nach DIN 18800 Teil 1 und Teil 2 mit ≤ 4seitiger Brandbeanspruchung.

6.3.1.2 Die Angaben gelten auch für Stahlstützen mit Konsolen, sofern die Konsolen unter Berücksichtigung des U/A-Wertes entsprechend ummantelt sind.

6.3.1.3 Druckstäbe in Fachwerkträgern sind nach den Angaben von Abschnitt 6.2 zu bemessen.

6.3.2 Randbedingungen

6.3.2.1 Alle Bekleidungen müssen von Oberkante Fußboden - bei Fußböden, die ganz oder teilweise aus Baustoffen der Klasse B bestehen, von Oberkante Rohdecke - auf ganzer Stützenlänge bis Unterkante Rohdecke angeordnet werden. Diese Forderung ist auch dann zu erfüllen, wenn eine Unterdecke mit bestimmter Feuerwiderstandsdauer angeordnet wird - das heißt, die Stützen sind auch im Zwischendeckbereich entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsklasse zu bekleiden.

6.3.2.2 Stahlstützen mit geschlossenem Querschnitt mit Beton- oder Mörtelfüllung müssen im Abstand von höchstens 5 m sowie am Kopf und Fuß der Stütze jeweils mindestens zwei Löcher besitzen, die nicht beide auf einer Querschnittsseite liegen dürfen.

Der Öffnungsquerschnitt muss je Lochpaar ≥ 6 cm2 betragen. Mit Beton oder Mörtel verstopfte Löcher müssen vor dem Bekleiden der Stützen wieder vollständig geöffnet werden. Die Bekleidung der Stützen muss an allen Lochstellen gleich große Öffnungen aufweisen.

6.3.2.3 Stahlstützen mit offenem Querschnitt, bei denen die Flächen zwischen den Flanschen vollständig mit Mörtel, Beton oder Mauerwerk ausgefüllt sind, dürfen zusätzlich zur brandschutztechnisch notwendigen Ummantelung beliebig bekleidet werden. Stahlstützen mit offenem Querschnitt, bei denen die Flächen zwischen den Flanschen nicht vollständig mit Mörtel, Beton oder Mauerwerk ausgefüllt sind, dürfen nicht mit zusätzlichen Blechbekleidungen versehen werden.

6.3.3 Bekleidungen aus Beton, Mauerwerk oder Platten

6.3.3.1 Bekleidungen aus Beton müssen konstruktiv bewehrt sein und die in Tabelle 93 angegebenen Mindestdicken besitzen. Die Betonbekleidung darf unmittelbar am Stahl anliegen.

Sofern vorgefertigte Bekleidungsteile verwendet werden, ist die Eignung von Fugen, Anschlüssen und Verbindungsmitteln durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2 nachzuweisen.

6.3.3.2 Bekleidungen aus Mauerwerk oder Platten müssen im Verband errichtet werden und die in Tabelle 93 angegebenen Mindestdicken besitzen. Lochungen von Steinen dürfen nicht senkrecht zur Stützenlängsachse verlaufen. Die Bekleidung darf unmittelbar am Stahl anliegen.

Die Bekleidungen sind durch eingelegte Stahlbügel mit einem Durchmesser ≥ 5 mm mindestens in Abständen von 250 mm in der Bekleidungsmitte zu bewehren. Diese Bewehrung ist nicht notwendig, wenn die Stützen in ganzer Höhe in Wände nach den Abschnitten 4.5 bis 4.8 eingebaut werden und die an den Stützen vorbeigeführten Wandteile mit der in Tabelle 93 angegebenen Mindestdicke durch Verband mit den angrenzenden Wandteilen verbunden sind; die Bewehrung ist außerdem nicht bei Verwendung von Wandbauplatten aus Gips nach DIN 18163 notwendig.

6.3.4 Putzbekleidungen

6.3.4.1 Putzbekleidungen von Stützen müssen die in Tabelle 94 angegebenen Mindestputzdicken besitzen.

6.3.4.2 Die Anordnung und Befestigung der Putzträger aus Baustoffen der Baustoffklasse A, der Kantenschutzschienen und des nahe der Bekleidungsoberfläche liegenden Drahtgewebes müssen den Angaben der Schema-Skizzen von Tabelle 94 entsprechen. Putzträger und Drahtgewebe sind durch Verrödeln sorgfältig zu befestigen; Längs- und Querstöße sind zu verknüpfen und versetzt anzuordnen.

6.3.5 Gipskartonplattenbekleidungen

6.3.5.1 Gipskartonplattenbekleidungen müssen die in Tabelle 95 angegebenen Mindestdicken besitzen.

6.3.5.2 Die Gipskarton-Bauplatten sind auf einer Unterkonstruktion aus Stahlblechschienen mit einem Abstand ≤ 400 mm anzuordnen. Alle Fugen sind zu versetzen. Jede Bekleidungslage ist für sich an der Unterkonstruktion zu befestigen und zu verspachteln. Im Übrigen gilt für die Befestigung und Verspachtelung der Fugen DIN 18181.

6.3.5.3 Alternativ zur Anordnung nach Abschnitt 6.3.5.2 dürfen die Gipskarton-Bauplatten auch unmittelbar an den Stützen angesetzt werden. In derartigen Fällen ist jede Bekleidungslage durch Stahlbänder oder Rödeldrähte im Abstand ≤ 400 mm zu halten. Bei mehrlagigen Bekleidungen darf diese Halterung bei der raumseitigen Bekleidungslage durch eine Befestigung nach DIN 18181 ersetzt werden. Alle Fugen sind zu versetzen und zu verspachteln. Die Stahlbänder und Rödeldrähte sind ebenfalls zu verspachteln.

6.3.5.4 Zum Schutz der Ecken sind stets Eckschutzschienen anzubringen und einzuspachteln.

Tabelle 93: Mindestbekleidungsdicke d in mm von Stahlstützen mit U/A ≤ 300 m -1 mit einer Bekleidung aus Beton, Mauerwerk oder Platten
Die ()-Werte gelten für Stützen aus Hohlprofilen, die vollständig ausbetoniert sind, sowie für Stützen mit offenen Profilen, bei denen die Flächen zwischen den Flanschen vollständig ausbetoniert, vermörtelt oder ausgemauert sind.

ZeileBekleidung ausFeuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Stahlbeton nach DIN 1045 oder bewehrtem Porenbeton nach DIN 422350
(30)
50
(30)
50
(40)
60
(50)
75
(60)
2Mauerwerk oder Wandbauplatten nach DIN 1053 Teil 1 bzw. DIN 4103 Teil 2 unter Verwendung von50
(50)
50
(50)
50
(50)
50
(50)
70
(50)
2.1Porenbeton-Blocksteinen oder -Bauplatten nach DIN 4165 bzw. DIN 4166 oder Hohlblocksteinen, Vollsteinen bzw. Wandbauplatten aus Leichtbeton nach DIN 18151, DIN 18152, DIN 18153 und DIN 18162
2.2Mauerziegeln nach DIN 105 Teil 1 oder Kalksandsteinen nach DIN 106 Teil 1 und Teil 250
(50)
50
(50)
70
(50)
70
(70)
115
(70)
2.3Wandbauplatten aus Gips nach DIN 1816360
(60)
60
(60)
80
(60)
100
(80)
120
(100)

Tabelle 94: Mindestdicken von Putzen bekleideter Stahlstützen

U/A
nach Abschnitt 6.1.2

Mindestputzdicke 2) d in mm über Putzträger (Rippenstreckmetall, Streckmetall oder Drahtgewebe) nach nebenstehender Schema-Skizze bei Verwendung von Putz 1) aus
Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 2Mörtelgruppe :P IVA oder P IVb nach DIN 18550 Teil 2Vermiculite- oder Perlite- Mörtel nach Abschnitt 3.1.6.5 2)
m -1F 30F 60F 90F 120F 180F 30F 60F 90F 120F 180F 30F 60F 90F 120F 180
< 90152545456510103535451010353545
90 bis 119152545556510203545601020354555
120 bis 179152545556510204545601020354555
180 bis 300152555556510204560601020454555


1) Die Benennungen lauten jeweils F 30-A, F 60-A, F 90-A, F 120-A und F 180-A.
2) Der in Abschnitt 3.1.6.5 geforderte 5 mm dicke Vermiculite- bzw. Perlite- Oberputz darf durch einen Putz nach DIN 18550 Teil 2 ersetzt werden.

Tabelle 95: Mindestbekleidungsdicke d in mm von Stahlstützen mit U/A ≤ 300 mm -1 mit einer Bekleidung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) nach DIN 18180 mit geschlossener Fläche

Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
12,5 1)12,5 + 9,53 x 154 x 155 x 15

1) Ersetzbar durch ≥ 18 mm dicke Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180.

6.4 Feuerwiderstandsklassen von Stahlzuggliedern

6.4.1 Die Feuerwiderstandsklassen von Stahlzuggliedern einschließlich ihrer Anschlüsse sind auf der Grundlage von Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2 zu ermitteln.

6.4.2 Für die Erzielung einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse müssen Stahlzugglieder eine Bekleidung und gegebenenfalls bestimmte Querschnittsabmessungen besitzen. Einer Klassifizierung liegt im Allgemeinen der Bruchzustand (T → crit T mit ε > 10 o/oo) zugrunde. Sofern die Dehnung begrenzt werden soll, müssen die ermittelten Mindestwerte vergrößert werden. 9)

6.4.3 Die Feuerwiderstandsklassen von Stahlzugstäben in Fachwerkträgern sind nach den Angaben von Abschnitt 6.2 zu bestimmen.

6.5 Feuerwiderstandsklassen von Stahlträger- und Stahlbetondecken mit Unterdecken 9)

6.5.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

6.5.1.1 Die Angaben von Abschnitt 6.5 gelten für von unten (Unterseite der Unterdecke) oder von oben (Oberseite der tragenden Decke) beanspruchte Stahlträgerdecken mit Unterdecken sowie für gleichzustellende Dächer mit nachfolgend beschriebenen Merkmalen.

Die Stahlträger nach DIN 18800 Teil 1 liegen im Zwischendeckenbereich zwischen Unterdecke und Abdeckung; sie bilden mit der Abdeckung die tragende Decke und dürfen aus Vollwandträgern, Fachwerkträgern oder auch Gitterträgern bestehen, sofern die Träger und Fachwerk- oder Gitterstäbe nach Abschnitt 6.1.3 einen U/A-Werts ≤ 300 m -1 besitzen.

Die Unterdecke nach DIN 18168 Teil 1 schützt die Stahlträger vor raumseitiger Brandbeanspruchung von unten - das heißt vor Brandbeanspruchung von der Unterdeckenseite. Die Unterdecke selbst kann so ausgebildet sein, dass sie allein bei Brandbeanspruchung von unten einer Feuerwiderstandsklasse angehört - siehe Abschnitt 6.5.7.

Die Abdeckung nach DIN 1045, DIN 4028 oder DIN 4223 ist mindestens 5 cm dick und schützt die Stahlträger vor Brandbeanspruchung von oben. Die Abdeckung beeinflusst das Brandverhalten der Unterdecke. Es wird unterschieden in:

  1. Abdeckung aus Leichtbeton (Bauart I) und
  2. Abdeckung aus Normalbeton (Bauart II).

Entsprechend dem Prüfverfahren nach DIN 4102 Teil 2 gelten die Feuerwiderstandsklassen von Stahlträgerdecken mit Unterdecken mit einer Abdeckung aus Leichtbeton auch für Stahlbeton- und Spannbetondecken bzw. -dächer mit Zwischenbauteilen aus Leichtbeton oder Ziegeln nach

jeweils mit einer Unterdecke der beschriebenen Art.

Entsprechend dem Prüfverfahren gelten die Feuerwiderstandsklassen von Stahlträgerdecken mit Unterdecken mit einer Abdeckung aus Normalbeton auch für Stahlbeton- und Spannbetondecken bzw. -dächer aus Normalbeton mit und ohne Zwischenbauteilen aus Normalbeton (Bauart III), jeweils mit einer Unterdecke der beschriebenen Art. Wegen des günstigeren Brandverhaltens von Stahlbetondecken gegenüber Stahlträgerdecken kann die Bemessung der Unterdecke in bestimmten Fällen jedoch mit geringeren Abmessungen erfolgen - siehe Abschnitte 6.5.2 bis 6.5.6.

Für die Bemessung der Abdeckungen bzw. tragenden Decken gelten die Abschnitte 3.4 bis 3.11.

Für die Bemessung der Unterdecke gelten die Abschnitte 6.5.2 bis 6.5.7.

6.5.1.2 Die Angaben von Abschnitt 6.5 gelten nicht für eine Brandbeanspruchung des Zwischendeckenbereichs, sie gelten deshalb auch nicht für eine Klassifizierung der Unterdecken bei Brandbeanspruchung von oben.

Die Angaben setzen daher voraus, dass sich im Zwischendeckenbereich zwischen Rohdecke und Unterdecke mit Ausnahme der Teile, die zur Unterdeckenkonstruktion gehören, keine brennbaren Bestandteile befinden.

Als unbedenklich gelten außerdem Kabelisolierungen oder Baustoffe, sofern die dadurch entstehende Brandlast möglichst gleichmäßig verteilt und ≤ 7 kWh/m2 ist. 2) 10) Sofern Kabelbündel, Rohrisolierungen, Leitungen, Dämmschichten usw. aus Bestandteilen der Baustoffklasse B mit einer Brandlast > 7 kWh/m 2 vorhanden sind oder sofern die Unterdecke bei Brandbeanspruchung von oben einer Feuerwiderstandsklasse angehören soll, ist die Eignung der Unterdecken durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2/09.77, Abschnitte 4.1, 6.2.2.5 und 7.2.1, nachzuweisen.

6.5.1.3 Die Angaben von Abschnitt 6.5 gelten nur für unbelastete Unterdecken - das heißt, abgesehen vom Eigengewicht dürfen die nachfolgend beschriebenen Unterdecken, auch im Brandfall, nicht belastet werden.

Im Zwischendeckenbereich verlegte Leitungen - z.B. Kabel und Rohre -, sonstige Installationen usw. müssen an der tragenden Decke (Rohdecke) mit Baustoffen der Baustoffklasse A daher so befestigt werden, dass die beschriebenen Unterdecken im Klassifizierungszeitraum nicht belastet werden.

6.5.1.4 Die Angaben von Abschnitt 6.5 gelten nur für Unterdecken ohne Einbauten. Einbauten, wie z.B. Einbauleuchten, klimatechnische Geräte oder andere Bauteile, die in der Unterdecke angeordnet sind und diese aufteilen oder unterbrechen, heben die brandschutztechnische Wirkung der Unterdecken auf.

6.5.1.5 Durch die klassifizierten Decken dürfen einzelne elektrische Leitungen durchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Gips oder ähnlichem oder im Fall der Rohdecke mit Beton nach DIN 1045 vollständig verschlossen wird.

Anmerkung: Für die Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstandsklasse durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 9 nachzuweisen ist; es sind weitere Eignungsnachweise, z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, erforderlich.

6.5.1.6 Die Klassifizierung der Rohdecken mit Unterdecken (Bauarten I bis III) geht nicht verloren, wenn durch die Unterdecken Abhänger - z.B. für Lampen - durchgeführt werden und der Durchführungsquerschnitt für den Abhänger an der Unterdecke nicht wesentlich größer als der Abhängequerschnitt ist.

Erlaubt ist auch die Durchführung von Rohren für Sprinkler.

Bei Unterdecken, die bei Brandbeanspruchung von unten allein einer Feuerwiderstandsklasse angehören (siehe Abschnitt 6.5.7), ist die Durchführung von Abhängern nur erlaubt, wenn ausreichende Maßnahmen gegen eine Überschreitung der maximal zulässigen Temperaturerhöhung auf der dem Feuer abgekehrten Seite getroffen werden. Die Feuerwiderstandsklasse ist in diesen Fällen durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2 nachzuweisen.

6.5.1.7 Die Angaben von Abschnitt 6.5 gelten nur für geschlossene, an Massivwände angrenzende Unterdecken, deren Anschlüsse dicht ausgeführt werden.

Sofern die Unterdecken an leichte Trennwände angrenzen oder sofern leichte Trennwände von unten oder oben - das heißt raumseitig oder vom Zwischendeckenbereich - angeschlossen werden sollen, ist die Eignung der Unterdecken und Anschlüsse durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2/09.77, Abschnitte 4.1, 6.2.2.3, 7.1 und 7.2, nachzuweisen.

6.5.1.8 Die Klassifizierungen gelten nur für nicht zusätzlich bekleidete Unterdecken. Zusätzliche Bekleidungen der Unterdecken - insbesondere Blechbekleidungen - können die brandschutztechnische Wirkung der Unterdecken aufheben.

6.5.1.9 Die Klassifizierungen werden durch übliche Anstriche oder Beschichtungen sowie Dampfsperren bis zu etwa 0,5 mm Dicke nicht beeinträchtigt. Bei dickeren Beschichtungen kann die brandschutztechnische Wirkung der Unterdecken verloren gehen.

Stahlträgerbekleidungen nach Abschnitt 6.2 und die Anordnung von Fußbodenbelägen oder Bedachungen auf der Oberseite der tragenden Decken bzw. Dächer sind bei den nachfolgend klassifizierten Decken bzw. Dächern ohne weitere Nachweise erlaubt; gegebenenfalls sind bei Verwendung von Baustoffen der Klasse B jedoch bauaufsichtliche Anforderungen zu beachten.

6.5.1.10 Dämmschichten im Zwischendeckenbereich können die Feuerwiderstandsdauer der nachfolgend klassifizierten Decken beeinflussen; es wird im folgenden daher zwischen

  1. Decken ohne Dämmschicht und
  2. Decken mit Dämmschicht im Zwischendeckenbereich unterschieden.

6.5.2 Decken der Bauarten I bis III mit hängenden Drahtputzdecken nach DIN 4121

Stahlträgerdecken und Stahlbeton- bzw. Spannbetondecken der Bauarten I bis III nach den Angaben von Abschnitt 6.5.1, jeweils mit hängenden Drahtputzdecken nach DIN 4121, müssen die in Tabelle 96 angegebenen Bedingungen erfüllen.

Trennstreifen - z.B. Papierstreifen - müssen ≤ 0,5 mm dick sein.

Tabelle 96: Decken der Bauarten I bis III mit hängenden Drahtputzdecken nach DIN 4121
Maße in mm

ZeileKonstruktionsmerkmale und Bauart nach Abschnitt 6.5.1Im Zwischendeckenbereich ist eine DämmschichtMindest-Zulässige Spannweite derZulässige Abstände derMindestputzdicke 2) bei Verwendung vonFeuerwiderstandsklasse - Benennung
deckendickeabstand (Abhängehöhe)Tragstäbe
Ø ≥ 7
Putzträger ausQuerstäbe
Ø ≥ 5
PutzträgerbefestigungspunktePutz der MörtelgruppeV.- oder P. -Putz 3)
DrahtgewebeRippenstreckmetallP II oder P IVcP IVA oder P IVb
dal1l2l2l3l4d1d1d1
1 

vorhanden oder nicht vorhanden5012750500100010002001555F 30-A
25015700400800750200 2010F 60-A
35020400350750750200  20F 90-A
45030400350750750200  30F 120-A
5vorhandenBemessung nach den Angaben der Zeilen 1 bis 4
6nicht vorhanden5012750500100010002001055F 30-A
750157004008007502001555F 60-A
85020400350750750200251510F 90-A
95030400350750750200 2515F 120-A
10vorhandenBemessung nach den Angaben der Zeilen 1 bis 4
11nicht vorhanden501275050010001000200555F 30-A
125015700400800750200555F 60-A
1350204003507507502001555F 90-A
14503040035075075020025105F 120-A
155040400350750750200 2015F 180-A


1) Gilt auch für Decken bzw. Abdeckungen unter Verwendung von Zwischenbauteilen aus Normalbeton.
2) dl über Putzträger gemessen; die Gesamtputzdicke muss Dd1 + 10 mm sein - das heißt, der Putz muss den Putzträger ≥ 10 mm durchdringen.
3) Vermiculite- oder Perlite- Putz nach Abschnitt 3.1.6.5.

6.5.3 Decken der Bauarten I bis III mit Unterdecken aus Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101

Stahlträgerdecken und Stahlbeton- bzw. Spannbetondecken der Bauarten I bis III nach den Angaben von Abschnitt 6.5.1, jeweils mit einer Unterdecke aus Holzwolle Leichtbauplatten mit und ohne Putz, müssen die in Tabelle 97 angegebenen Bedingungen erfüllen.

Trennstreifen - z.B. Papierstreifen - müssen ≤ 0,5 mm dick sein.

Tabelle 97: Decken der Bauarten I bis III mit Unterdecken aus Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101 mit und ohne Putz
Maße in mm

ZeileKonstruktionsmerkmale und Bauart nach Abschnitt 6.5.1Im Zwischendeckenbereich ist eine DämmschichtMindest-Zulässige Spannweite derZulässige Abstände der BefestigungMindestdicke der Holzwolle -LeichtbauplattenMindestputzdicke 2) bei Verwendung vonFeuerwiderstandsklasse - Benennung
deckendickeabstand (Abhängehöhe)Traglattung oder TragprofileHolzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101Putz der MörtelgruppeV.- oder P. -Putz 3)
P II oder P IVcP IVA oder P IVb
dal1 2)l2l3d1d2d2d2
1

vorhanden oder nicht vorhanden5025100050020050 4)   F 30-AB
25025100050020025252015F 30-AB
3502575050020025  25F 60-AB
4vorhanden oder nicht vorhanden5025100050020050 4)   F 30-AB
5502510050020025252015F 30-AB
6502575050020025  25F 60-AB
7vorhanden oder nicht vorhanden5025100050020035 4)   F 30-AB
8502510005002002515105F 30-AB
9502575050020025201510F 60-AB
10505050050020035  20F 60-AB

  

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