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Regelwerk Bau
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Baupreisindexzahl für 2024
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

- Brandenburg -

Vom 22. April 2024
(ABl. Nr. 18 vom 08.05.2024 S. 353)



Red. Anm. Zur Information die jeweils aktuelle Fassung - keine Archivfassungen - keine Mitteilung über Änderungen per Newsletter

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12 Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,520.

2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht .

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab 1. Juni 2024

Nr.Gebäudeart

anrechenbare
Bauwerte in Euro/m3 2024

anrechenbare
Bauwerte in Euro/m3 2023

1Wohngebäude

185

173

2Wochenendhäuser

163

151

3Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

251

233

4Schulen

237

221

5Kindertageseinrichtungen

213

198

6Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

213

198

7Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

248

231

8Krankenhäuser

277

258

9Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

213

198

10Hallenbäder

230

214

11eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

11.1bis 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt

Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2

103

96

Bauart schwer 1

91

85

sonstige Bauart

78

72

11.2der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20.000 m3

Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten2

91

85

Bauart schwer 1

78

72

sonstige Bauart

64

59

11.3der 20.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50.000 m3

Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten2

78

72

Bauart schwer 1

64

59

sonstige Bauart

50

47

11.4der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten 2

64

59

Bauart schwer 1

50

47

sonstige Bauart

36

34

12andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

140

130

13andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

125

116

14mehrgeschossige Verkaufsstätten

190

177

15mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

164

153

16eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

137

127

17mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

164

153

18Tiefgaragen

254

236

19Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

65

61

20Gewächshäuser

20.1bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt

50

47

20.2der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

27

25

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 74 Euro/m².

1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

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