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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung
der Brandenburgischen Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung
Vom 19. Dezember 2006
(GVBl. Nr. 3 vom 12.02.2007 S. 24)
Auf Grund des § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnungvom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), der durch Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe ades Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVBl. I S. 267) geändert worden ist, verordnet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung:
Die Brandenburgische SicherheitstechnischeGebäudeausrüstungs-Prüfverordnung vom 1. September 2003 (GVBl.II S. 557), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 76), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter "durch die Bauaufsichtsbehörde" durchdie Wörter "auf Grund des § 44 der Brandenburgischen Bauordnung" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In den Sätzen 1 und 2 werden die Wörter "bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige" durch das Wort "Prüfsachverständige" ersetzt.
b) Satz 1 Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
6.sicherheitstechnische elektrische Anlagen ind Einrichtungen. | "6. sicherheitstechnische elektrische Anlagen und Einrichtungen, einschließlich Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung." |
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige" durch das Wort "Prüfsachverständige" ersetzt.
b) In Absatz 4 wird das Wort "Bausachverständigenverordnung" durch das Wort "Prüfsachverständigenverordnung" ersetzt.
4. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen" werden durch das Wort "Prüfsachverständigen" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 19. Dezember 2006