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Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nicht öffentlichen Brandmeldeanlagen an die Alarmempfangsstelle in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr
- Berlin -
Vom 17. September 2022
(ABl. Nr. 39 vom 30.09.2022 S. 2648)
Archiv 2009
BF EV BT VBG A1
Telefon: 38750-302 oder 387-111
Allgemeines
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und auf Grund der in den nachfolgenden technischen Normen verwendeten Begriffe, wird sich bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf die männliche Form bezogen. Die genutzten Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.
Die Anforderungen für die Planung, Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen sind in der DIN 14675-1 und den darin benannten mitgeltenden Normen und Vorschriften hinreichend berücksichtigt. Diese Anschlussbedingungen der Berliner Feuerwehr ergänzen und konkretisieren, entsprechend DIN 14675-1 Anhang P, die Regelwerke im organisatorischen Bereich. Gemäß DIN 14675-1 Punkt 5 ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept erforderlich. Über alle Festlegungen zu den Anforderungen die in der DIN 14675-1 unter Punkt 5.2 genannt sind, ist das Brandmelde- und Alarmierungskonzept fortzuschreiben beziehungsweise zu ergänzen.
Diese Anschlussbedingungen regeln ergänzend über die DIN 14675-1 hinaus im Geltungsbereich des Gesetzes über die Feuerwehren in Berlin (Feuerwehrgesetz-FwG), Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nummer 34 vom 30. September 2003 in der jeweils geltenden Fassung, organisatorische Anforderungen für die Einrichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Alarmempfangsstelle der Berliner Feuerwehr. Sie gelten für die Neuanlagen und Erweiterung beziehungsweise Änderung bestehender Anlagen. Die Teilnahme setzt eine Übertragungseinrichtung (ÜE) voraus.
Abkürzungen:
Alarmempfangsstelle (AES)
Alarmübertragungsanlage (AÜA)
Alarmübertragungsweg (AÜW)
Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmelderzentrale (BMZ)
Alarmübertragungsweg Dual Path 4 (DP 4)
Erweitertes Signalisierungs-Protokoll für Alarmprozesse (ESPA)
Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
Feuerwehr-Schlüsseldepot 3 (FSD 3)
Freischaltelement (FSE)
Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS)
Meldergruppe (MG)
Überwachungs- und Alarmempfangsstelle (ÜAES)
Übertragungseinrichtung (ÜE)
1 - Geltende Normen/Vorschriften
BMA sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den jeweils in der aktuellsten Fassung gültigen Vorschriften zu errichten und zu betreiben.
Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
2 - Antragsprozess zum Anschluss einer BMA
Die Berliner Feuerwehr lässt die Alarmübertragung nach DIN EN 54 durch einen Betreiber einer Alarmübertragungsanlage durchführen. Der Anschluss an die Alarmübertragungsanlage ist vom Antragssteller über den Betreiber der AÜA mit den notwendigen Antragsdaten vollständig zu beantragen. Über die beabsichtigte Einrichtung eines FSD 3 inklusive FSE ist auch der Betreiber der AÜA zu informieren.
Der Antrag gilt als genehmigt nach Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Betreiber der AÜA und dem Antragssteller.
Die BMA im Objekt sowie die Übertragungswege zur ÜE sind nicht Gegenstand der Alarmübertragungsanlage. Die ÜE ist dagegen Bestandteil der Alarmübertragungsanlage.
Der Anschluss an die Alarmempfangszentrale erfolgt nach Abschluss des Leistungsvertrages zwischen dem Antragssteller (nachfolgend auch Leistungsnehmer genannt) und dem Betreiber der AÜA.
Der Wechsel des Leistungsnehmers ist dem Betreiber der AÜA anzuzeigen. Die Berliner Feuerwehr wird über den Wechsel des Leistungsnehmers von Seiten des Betreibers der AÜA informiert.
Anmerkung:
Die Berliner Feuerwehr ist die alarmauslösende Stelle nach DIN 14675-1:
3 - Kalottenfarbe der Hinweisleuchte zum Anfahrtspunkt
Der Zugang zum Ort der Erstinformationsstelle ist außen am Zugang zum Gebäude ergänzend zur DIN 14675-1 in Berlin mit einer gelben Blitzleuchte (signalgelb RAL 1003) zu kennzeichnen. Ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr nicht zu erkennen, ist auf Verlangen der Berliner Feuerwehr eine weitere Blitzleuchte vom Leistungsnehmer anzubringen.
4 - Ausführung der ÜE Anbindung und Ansteuerung durch die BMZ
Für die Ansteuerung der ÜE ist eine Impulsansteuerung der BMA mit Impulsrückmeldung der ÜE auszuführen. Bei einer weiteren Auslösung eines Melders der BMA muss die ÜE wiederholt angesteuert werden.
Auf Verlangen der Feuerwehr kann zusätzlich eine Textübertragung der BMA an die Leitstelle der Feuerwehr gefordert werden. Hierfür sind Texte in der BMA zu hinterlegen und eine zusätzliche Anbindung über eine ESPA Schnittstelle zwischen der BMA und der ÜE zu realisieren. Die Syntax der Texte wird durch die Feuerwehr vorgegeben (Meldergruppe/Meldernummer/Melderart/Gebäude/Etage/Raum/Nutzung).
5 - Anforderungen für die Erstinformationsstelle
Die Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr (FAT und FBF) sind die Erstinformation für die Berliner Feuerwehr und müssen im Alarmierungsfall jederzeit und ohne Verzögerung zugänglich sein.
Die Tür des Gehäuses der Erstinformationsstelle muss einen Fensterausschnitt haben, der mit einer durchsichtigen Scheibe abgedeckt sein muss, so dass die darunter liegenden Anzeige- und Stellteile auf der Frontplatte sichtbar bleiben, die Stellteile aber vor unbefugter Betätigung gesichert sind.
Die Erstinformationsstelle muss geeignet sein zur Aufnahme des Druckknopfmelders zur Auslösung der ÜE (Hauptmelder). Dieser ist mit dem Wort "Feuerwehr" zu kennzeichnen. Ein anderer Standort ist mit der Berliner Feuerwehr abzustimmen. In unmittelbarer Nähe der Erstinformationsstelle ist ein Druckknopfmelder der BMA zu installieren.
Die Türen des Gehäuses der Erstinformationsstelle, des FAT und FBF müssen jeweils mit einem Kastenschloss zur Aufnahme eines Profilzylinders (Halbzylinder) nach DIN 18252 verschließbar sein (siehe Punkt 5c). Der Zugriff auf die Feuerwehr-Laufkarten durch den Betreiber zu deren Aktualisierung muss technisch ohne "Schließhilfe" durch die Feuerwehr erfolgen können.
FAT und FBF sind innen im Hauptzugang für die Feuerwehr eines Gebäudes einzurichten.
Der Standort mit Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr (FAT und FBF) und der Weg dorthin, sind mit einem Schild nach DIN 4066 mit der Aufschrift "BMZ" zu kennzeichnen. Befindet sich der Standort in einem verschlossenen Raum, so muss der Schlüssel für diesen in der ständig besetzten Stelle nach DIN 1675-1 vorgehalten werden, oder mit dem im Feuerwehr-Schlüsseldepot 3 (FSD 3) hinterlegten Objektschlüssel übereinstimmen.
Das Spezialwerkzeug zum Zurückstellen der Handfeuermelder ist seinem Verwendungszweck entsprechend zu kennzeichnen und im Gehäuse des FAT/FBF gut sichtbar aufzubewahren. Die Ersatzscheiben sowie Außer-Betrieb-Schilder für die Druckknopfmelder sind ebenfalls in dem Gehäuse zu hinterlegen.
In diesem Gehäuse ist zusätzlich die Telefonnummer einer eingewiesenen Person des Betreibers nach DIN 14675-1 anzubringen. Die eingewiesene Person muss 24 Stunden erreichbar sein und auf Verlangen der Berliner Feuerwehr innerhalb von 60 Minuten am Objekt eintreffen.
Die Schließzylinder für die Türen des Gehäuses der Erstinformationsstelle, des FAT und des FBF für die Feuerwehr sind formlos bei der Berliner Feuerwehr zu beantragen (Merkblatt BMZ). Der Einbau erfolgt am Tag der Anschaltung durch die Berliner Feuerwehr.
6 - Festlegung zu Feuerwehrlaufkarten
Zur schnellen Lokalisierung der Brandmeldung für die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr sind Feuerwehr-Laufkarten bereitzuhalten. Die Feuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675-1 zu erstellen. Nähere Informationen siehe Merkblatt Feuerwehr-Laufkarten auf der Internetpräsenz der Berliner Feuerwehr (https://www.ber-liner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz).
Bei Nichteinhaltung dieser Norm beziehungsweise keiner vorherigen Freigabe durch den zuständigen Fachbereich bei der Berliner Feuerwehr, erfolgt keine Aufschaltung zur Feuerwehr.
7 - Vereinbarung über FSD 3/FSE
Die Einrichtung eines FSD 3 inklusive FSE ist nur in Verbindung mit einer ÜE mit angeschalteter BMA zulässig (FSD 3 nach DIN 14675-1), um einen gewaltfreien Zugang zu ermöglichen. In das FSD 3 dürfen maximal drei Schlüssel eingelegt werden. Aktive Transponder können in vorheriger Absprache mit der Berliner Feuerwehr genehmigt werden.
Für das FSD 3 ist ausschließlich ein Umstellschloss zugelassen. Der Betrieb des FSD 3 setzt einen gesondert zu schließenden Vertrag mit der Berliner Feuerwehr voraus. Nach Unterzeichnung des FSD 3 Vertrages durch den Leistungsnehmer erfolgt die schriftliche Freigabe für die Bestellung der Schlösser (FSD 3 und FSE). Die Schlösser werden an die Berliner Feuerwehr ausgeliefert.
Die Ausführung des FSD 3 ist so zu wählen, dass perspektivisch eine Umrüstung von VdS-Umstellschloss auf Codeschloss nach VdS-2105 durch Wechsel der Innentechnik des FSD möglich ist.
8 - Nutzung von Feuerwehr-Schlüsselschränken
Der Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS) dient der Aufbewahrung von Schlüsseln, wenn ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3) für die Hinterlegung der Objektschlüssel nicht ausreicht. Es wird damit sichergestellt, dass im Falle eines Brandalarmes die Feuerwehr die entsprechenden Bereichsschlüssel nutzen kann.
Die für die Nutzung von Feuerwehr-Schlüsselschränken (FSS) geltenden Festlegungen entnehmen Sie dem Merkblatt zu Feuerwehr-Schlüsselschränken (https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/vorbeugender-brand- und-gefahrenschutz).
9 - Bereithaltung von Hilfsmitteln zum Öffnen der Decken-/Bodenplatten zur Ermittlung der ausgelösten Melder
Werden automatische Brandmelder in Hohlräumen über abgehängten Unterdecken, in Doppelbodenanlagen, Lüftungs- und Kabelschächten oder sonstigen schwer einsehbaren Bereichen installiert, sind Orientierungsschilder nach DIN 1450 zum Auffinden der automatischen Brandmelder und die Brandmelderkennzeichnung anzubringen. Die Kennzeichnung muss vom Betrachterstandort lesbar sein.
Außerdem sollte auf die Position der Revisionsöffnung im Sichtbereich durch ein Orientierungsschild nach DIN 14623 hingewiesen werden.
Zudem muss eine geeignete Leiter inklusive jährlicher Prüfung mit sichtbarer Plakette vorhanden sein. Der Standort der Leiter sowie der Hilfsmittel zum Öffnen der Decken-/Bodenplatten ist mit der Berliner Feuerwehr abzustimmen. Für die Feuerwehr ist ein Schlüssel in der Erstinformationsstelle zu hinterlegen.
Bei automatischen linienförmigen Brandmeldersystemen müssen die Auswerteeinheiten ohne Hilfsmittel kontrolliert werden können.
10 - Selbstständige Löschanlagen
Selbsttätige Löschanlagen dürfen die ÜE nur über eine BMZ ansteuern.
11 - Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne können Bestandteil des Brandschutznachweises einer baulichen Anlage sein. Die rechtliche Grundlage ist die DIN 14095. Alle notwendigen Abweichungen und Ergänzungen die zwingend einzuhalten sind, sind im Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen (https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz) nachzulesen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben beziehungsweise keiner vorherigen Freigabe durch den zuständigen Fachbereich bei der Berliner Feuerwehr, erfolgt keine Aufschaltung zur Feuerwehr.
12 - Vorgehen und Verfahren bei Falschalarm
Nach Falschalarmen sind gegebenenfalls die im Brandschutznachweis genannten personellen Maßnahmen und technische Maßnahmen auf Wirksamkeit zu überprüfen und anzupassen.
13 - Informationen zur Durchführung von Revisionsalarmen
Zur Vermeidung von Falschalarmen bei Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten sind vorher geeignete Maßnahmen zu ergreifen (zum Beispiel die ÜE durch die ÜAES [AES] nach DIN EN 50136/50518 des Betreibers der AÜA in den Status "In Revision" versetzen zu lassen beziehungsweise betroffene Meldergruppen abzuschalten). Die Pflichten des Betreibers hinsichtlich der Ersatzmaßnahmen nach Abschnitt 11.2 der DIN 14675-1 sind zu beachten.
14 - Verfahren bei der Erstprüfung und wiederkehrenden Prüfung von FAT, FBF, ÜE und FSD nach Betriebsverordnung Berlin
Zwei Wochen vor Anschaltung der Brandmeldeanlage, die eine ÜE auslösen soll, ist dem Betreiber der AÜA und der Berliner Feuerwehr der Prüfbericht des Prüfsachverständigen für die BMZ auszuhändigen, der die Freiheit von wesentlichen Mängeln der Brandmeldeanlage bescheinigt.
Mit dem Prüfbericht muss nachgewiesen werden, dass die normativen Anforderungen an die Brandmeldeanlage (zum Beispiel DIN VDE 0833-1,2 und DIN 14675-1) einschließlich dem Fernalarm und der Schnittstellenbedingungen für die Übertragung von Brandmeldungen (zum Beispiel DIN EN 54; DIN VDE 0833-2) und für die Alarmübertragungsanlage im Dual Path 4 (DP 4) Mode sowie der damit verbundenen Organisation (zum Beispiel DIN EN 50136) eingehalten sind.
Der Prüfsachverständige ist vom Leistungsnehmer zu ermächtigen, der Berliner Feuerwehr und dem Betreiber der AÜA alle erforderlichen Auskünfte über die von ihm geprüften Anlagen und über die Prüfergebnisse zu erteilen. Die Prüfungsintervalle haben nach DIN 14675-1 zu erfolgen.
Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675-1 für die Phasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung ist von der/dem Prüfsachverständigen zu prüfen und im Prüfbericht zu dokumentieren.
15 - Anschaltung der Brandmeldeanlage durch die Berliner Feuerwehr
Folgende Unterlagen müssen 14 Tage vor Terminvereinbarung zur Anschaltung bei dem Betreiber der AÜA vorliegen:
Spätestens am Tag der Anschaltung der BMA an die ÜE müssen folgende Unterlagen und Gegenstände an der BMZ vorliegen:
Bei Erfüllung der Anschlussbedingungen wird durch die Berliner Feuerwehr angeschaltet.
Der Betreiber der AÜA koordiniert die Anschaltung und bestätigt gegenüber der Berliner Feuerwehr die technische Bereitschaft zur Anschaltung der BMA. Hierfür ist eine technische Funktionsprüfung durch den Betreiber der AÜA und dem Errichter der BMA notwendig. Die technische Funktionsprüfung "Feuerwehrfunktionstest" ist in einem Protokoll zu dokumentieren. Die technische Funktionsprüfung darf nicht länger als vier Wochen vor dem vereinbarten Aufschalttermin durch die Berliner Feuerwehr zurückliegen. Gleiches gilt auch bei einem Tausch der BMZ.
Bei der Anschaltung muss je eine entscheidungsbefugte Person des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Betreibers der AÜA anwesend sein.
16 - Alarmübertragungswege
Die allgemeinen Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen sind in der DIN EN 50136-1 festgeschrieben. Die Berliner Feuerwehr schreibt für alle Empfangsziele AÜW DP4 vor. Die Kategorie hat zusätzlich einen Ersatz-Alarmübertragungsweg. Damit erhöht sich die Ausfallsicherheit. Zudem soll die Ansteuerung der ÜE über eine Impulsansteuerung nach DIN 14675-1 (Anhang B) erfolgen.
17 - Zusätzliche Technische Möglichkeiten einer Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage bietet eine Reihe von zusätzlichen technischen Möglichkeiten. Dazu zählt das automatische Ansteuern von Brandschutzeinrichtungen wie zum Beispiel automatisches Verschließen von Brandschutztüren und Fenstern; automatisches Öffnen von Toren; automatisches Ansteuern der Aufzüge sowie die Ansteuerung einer Rauchabzugsanlage. Diese müssen im Brandschutzkonzept und oder Brandmeldeanlagenkonzept beschrieben sein und in einer Brandfallsteuermatrix dokumentiert sein.
Zudem kann die BMA an vorhandene Systeme gekoppelt werden wie zum Beispiel (Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen).
Es können in einzelnen Bereichen zunehmend konventionelle Verkabelungen durch Komponenten der Funktechnik ergänzt werden, wenn diese nach EN 54 oder gleichwertig zugelassen sind.
Zusatz: In Abstimmung mit dem Fachbereich BMA der Berliner Feuerwehr sind Sonderlösungen zur Brandfrüherkennung möglich.
18 - Kostenregelung für die Anschaltung
Die Kostenregelung für die Anschaltung einer BMA ist in dem "Erlass über Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben (Entgelterlass Feuerwehr, in der zur Anschaltung gültigen Fassung)" im Zusammenhang mit Brandmeldeanlagen, Übertragungseinrichtungen und Feuerwehrschlüsseldepots geregelt (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin).
19 - Kündigung des Teilnehmeranschlusses
Die Teilnahme am Betrieb einer Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen unterliegt baurechtlichen Bestimmungen. Eine Kündigung seitens des Leistungsnehmers bedarf einer baurechtlichen Genehmigung, dass eine Aufschaltung zur Berliner Feuerwehr nicht mehr erforderlich ist. Die beabsichtigte Kündigung ist schriftlich an den Betreiber der AÜA zu richten. Die Berliner Feuerwehr ist über die Kündigung zu informieren. Bei Vorhandensein eines FSD 3 inklusive FSE wird die Kündigung erst wirksam, wenn der Leistungsnehmer die Rückstellung der Schließung bei der Berliner Feuerwehr beantragt hat und diese durchgeführt wurde.
20 - Inkrafttreten
Diese Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr treten am 17. September 2022 in Kraft.
Die Anschlussbedingungen vom 1. April 2009 verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Diese Anschlussbedingungen sind veröffentlicht unter https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz oder können bei der Berliner Feuerwehr direkt abgefragt werden.
ENDE |