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Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt in Berlin
- Berlin -
Vom 02. März 2010
(ABl. Nr. 10 vom 12.03.2010 S. 308)
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin veröffentlicht aufgrund des § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) inr Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist; in Verbindung mit § 21 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO BauGB) vom 5. November 1998 (GVBl. S.1331), die durch Artikel I § 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, nachstehend für die Wertermittlung erforderliche Daten gemäß § 8 der Wertermittlungsverorcnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2209), die drch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 081) geändert worden ist. Der Gutachterausschuss für Grwidstückswerte in Berlin hat diese Daten abschließend am 15. Februar 2010 beschlossen.
Letzte Veröffentlichung: ABl. 2006 S. 1376 A Vorbemerkungen
Für die Wertermittlung erforderliche Daten
A Vorbemerkungen
1 Verwendete Daten
Bei der Verkehrswertermittlung nach dem Sachwertverfahren gemäß §§ 7 und 21 bis 25 WertV ist der Verkehrswert aus dem Ergebnis des Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Diese Anpassung an die Marktlage wurde anhand aller ausgewerteten, in die Kaufpreissammlung aufgenommenen Verkäufe auf dem Berliner Grundstücksmarkt des Zeitraumes Von Januar 2006 bis Juli 2009 mit Hilfe mathematisch statistiscler Analysen in Form von Anpassungsfaktoren (Verhältnis Kaufpreis/Sachwert) abgeleitet.
2 Teilmarkt.
Die Untersuchung erstreckte sich ausschließlich auf Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhäuser beziehungsweise Villen/Landhäuser, die als Massiv- beziehungsweise Fertighaus errichtet worden sind. Kauffälle, wo die schlüsselfertige Errichtung durch den Erstverkäufer erfolgte, sind in der Analyse enthalten.
B Grundsätze der Kaufvertragsauswertung
Der Ableitung der Anpassungsfaktoren liegen folgende Annahmen zugrunde:
Es wurden nur "echte" Baujahre angesetzt. Es erfolgte keine Korrektur des Baujahres auf Grund von Modernisierungen. Eine Innenbesichtigung der Objekte erfolgte nicht. Es fand keine Überprüfung statt, ob Grundstücke rechtlich teilbar sind.
1 Ermittlung der Sachwerte
2 Bodenwert
Für den Bodenwert wird der letzte vor dem jeweiligen Vertragsdatum des Kauffalles veröffentlichte sowie lagemäßig angepasste Bodenrichtwert angesetzt. Eine GFZ-Anpassung findet nicht statt.
3 Außenanlagen
Für Außenanlagen, die den üblichen Umfang nicht übersteigen, wurde kein Wertansatz vorgenommen. Bauliche Nebenanlagen (Garagen, Geräteschuppen etc.) wurden mit dem Zeitwert berücksichtigt.
4 Erläuterungen
Fertighäuser sind in industrieller Vorfertigung errichtete Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Villen beziehungsweise Landhäuser sind große, in offener Bauweise errichtete, nach heutigem Zeitgeschmack meist aufwändig und großzügig gestaltete Ein- oder Zweifamilienhäuser mit ansprechender Fassade auf einem Grundstück mit Garten oder Park. Straßenseitige Fassaden in der Regel im Jugendstil beziehungsweise im Stil des Historismus ausgebildet, bei Landhäusern häufig nicht besonders betont und repräsentativ. Landhäusern fehlt oft das Souterrain, bei Villen ist es meistens als Tiefparterre angelegt.
5 Stadträumliche Wohnlagen
Eine Einflussgröße, insbesondere für den Wert von Bauland, Eigenheimen und Wohnungseigentum, ist die Lage im Stadtgebiet. Als ein Merkmal der unterschiedlichen Qualität des Wohnens in der Stadt fließt bei der Analyse des Kaufpreismaterials in der Regel das Merkmal "Wohnlage" ein. Sie spiegelt die Lagequalität des Wohnumfeldes wider. Die Wohnlagenzuordnung orientiert sich am Berliner Mietspiegel. Sie ergibt sich aktuell aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2009 (Amtsblatt für Berlin vom 24. Juni 2009, Seite 1409 ff.). Eine Orientierung bietet die zum Mietspiegel gehörende Wohnlagenkarte für Berlin (Druckschrift der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung).
Der Differenzierung der Wohnlagen liegen folgende Kriterien zugrunde:
Im Ostteil Berlins wurden bislang noch keine sehr guten Wohnlagen ausgewiesen.
6 Baulicher Unterhaltungszustand
In dieser Veröffentlichung wird auf den baulichen Unterhaltungszustand der Immobilie Bezug genommen und wird mit gut, normal oder schlecht angegeben. Welche .Kriterien sich hinter diesen Zustandsnoten verbergen, wird nachfolgend erläutert.
gut
Guter, deutlich überdurchschnittlicher baulicher Unterhaltungszustand. Neuwertige oder sehr geringe Abnutzung, unbedeutender Instandhaltungs- und Reparaturaufwand. Zustand in der Regel nach durchgreifender Sanierung oder Instandsetzung.
normal
Normaler, im Wesentlichen durchschnittlicher baulicher Unterhaltungszustand. Geringe oder normale Verschleißerscheinungen, geringer oder mittlerer Instandhaltungs- und Reparaturanstau (zum Beispiel malermäßige Renovierung der Fassaden/ Fenster, Klempnerarbeiten).
schlecht
Schlechter, weitgehend desolater baulicher Unterhaltungszustand. Stärkere bis sehr hohe Verschleißerscheinungen, hoher Reparaturanstau, umfangreichre Instandsetzung der Substanz notwendig (zum Beispiel an Fassaden, Dächern, Versorgungsanlagen, Mauerwerk).
7 Erläuterungen zu den folgenden Tabellen
Neben den Sachwertanpassungsfaktoren werden auch
in den Tabellen 2 und 3 veröffentlicht.
Die Angabe dieser Datenbereiche soll dem Sachverständigen ermöglichen, bei Wertermittlungen, in denen Einzelansätze außerhalb des hier verwendeten Datenmaterials liegen, Risiken bei der Verwendung der Sachwertanpassungsfaktoren einzuschätzen.
Für die einzelnen Gebäudetypen gemäß Tabelle 1 wurden Anpassungsfaktoren (siehe Tabellen 4 und 5) ermittelt:
Gebäudetyp |
(1) Freistehende Einzelhäuser, Doppelhaushälften, Reihenend- und Reihenhäuser für alle Baujahre, Massiv- und Fertighäuser für Gesamt-Berlin |
(2) Villen/Landhäuser für die Bezirke CharlottenburgWilmersdorf und Steglitz.Zehlendorf |
Diese Informationen sind auch im Internet unter der folgenden Adresse abzurufen: www.Gutachterausschuss-Berlin.de
C Sachwertanpassungsfaktoren
1 Statistische Angaben zum verwendeten Datenmaterial
Tabelle 2:
Darstellung der Mittelwerte inklusive der 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte, das heißt 90 % aller verwendeten Daten liegen innerhalb dieses Bereiches:
Gruppe | Anzahl | Kaufpreis/Sachwert | Grundstücksfläche (m2) | Bruttogrundfläche (m2) | Bodenwertrichtwert zum Vertragsjahr pro m2 Fläche | ||||||||
_ X 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte | Min. | Max. | _ X 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte | Min. | Max. | _ X 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte | Min. | Max. | _ X 5 %- beziehungsweise | Min. | Max. | ||
1.1 | 3.993 | 1,074 0,728-1,525 | 0,50 | 1,85 | 542 182-1.047 | 102 | 1.339 | 235
132-382 | 52 | 466 | 184 | 75 | 750 |
2. | 96 | 1,448 0,848-2,135 | 0,65 | 2,63 | 1.250 769-2.500 | 671 | 3.131 | 625 417-1.250 | 362 | 1.482 | 494 320-720 | 300 | 750 |
________
1) Nummerierung entspricht Tabelle I
Tabelle 3:
Darstellung der Mittelwerte inklusive der 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte, das heißt 90 % aller verwendeten Daten liegen innerhalb dieses Bereiches:
Gruppe | Anzahl | NI1K002 | Sachwert des Grundstücks | tatsächliche GFZ | Bauzustand | Wohnlage | |||||||
_ X 5 %- beziehungsweise | Min. | Max. | _ X 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte | Min. | Max. | _ X 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte | Min. | Max. | gut normal | einfach | mittel | ||
schlecht | gut | sehr gut | |||||||||||
Anteil in % |
Anteil in % | ||||||||||||
1.3 | 3.993 | 708 519-905 | 455 | 1.218 | 210.409 94.784-377.838 | 41.967 | 782.697 | 0,33 0,11-0,79 | 0,05 | 1,51 | 43 53
4 |
34 50 15 1 | |
2. | 96 | 693 623-751 | 519 | 751 | 704.892 361.024-1.617.674 | 311.763 | 1.924.160 | 0,35 0,19-0,62 | 0,14 | 0,69 | 28 72
0 |
0 0 62 38 |
Zu 1.: Bezirke: Pankow: 6 %, Charlottenburg-Wilmersdorf: 2 %, Spandau: 10 %, Steglitz-Zehlendorf: 17 %, Tempelhof-Schöneberg: 10 %, Neukölln: 10 %, Treptow-Köpenick: 9 %, Marzahn-Hellersdorf 13 %, Lichtenberg: 5 %, Reinickendorf: 18 %.
Zu 2.: Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf: 19 %, Steglitz-Zehlendorf: 81 %.
________--
2) Normalherstellungskosten 2000 inklusive Baunebenkosten und Regionalfaktor
3) Nummerierung entspricht Tabelle 1
2 Sachwertanpassungsfaktoren Tabelle 4
Sachwertanpassungsfaktoren für Gesamt-Berlin4 | ||||||
Sachwert des Grundstücks (Euro) | ||||||
100.000 | 150.000 | 200.000 | 250.000 | 300.000 | 350.000 | 400.000 |
1,036 | 0,995 | 0,954 | 0,913 | 0,872 | 0,831 | 0,790 |
Stadträumliche Wohnlage | Baujahrsgruppen | ||
Abschlag für Gebäude in einfacher stadträumlicher | Zuschlag für die Baujahrsgruppen | ||
Wohnlage: | -0,045 | kleiner 1925: | 0,356 |
Gebäude in mittlerer stadträumlicher Wohnlage: | 0 | 1925 bis 1945: | 0,393 |
Zuschlag für Gebäude in guter stadträumlicher Wohnlage: | 0,086 | 1946 bis 1959: | 0,153 |
Zuschlag für Gebäude in sehr guter stadträumlicher Wohnlage: | 0,080 | 1960 bis 1969 | 0,099 |
Bauzustand | 1970 bis 1984 | 0,103 | |
Zuschlag für Gebäude in gutem Bauzustand: | 0,104 | 1985 bis 1999 | 0,076 |
Normaler Bauzustand: | 0 | größer 1999 | 0 |
Abschlag für Gebäude mit schlechtem Bauzustand: | -0,215 | ||
Gebäudestellung | |||
Abschlag für die Gebäudestellung Einfamilienhaus: | -0,071 | ||
Gebäudestellung Doppelhaushälfte: | 0 | ||
Gebäudestellung Reihenendhaus: | 0 | ||
Gebäudestellung Reihenhaus: | 0 |
4) 3.993 Kauffälle (ohne Villen/Landhäuser)
Sachwertanpassungsfaktoren für Villen/Landhäuser5 | ||||||
Sachwert des Grundstücks (Euro) | ||||||
400.000 | 500.000 | 750.000 | 1.000.000 | 1.250.000 | 1.500.000 | 1.700.000 |
1,980 | 1,872 | 1,676 | 1,536 | 1,428 | 1,340 | 1,279 |
Stadträumliche Wohnlage | |
Gute stadträumliche Wohnlage: | 0 |
Sehr gute stadträumliche Wohnlage | 0 |
Bauzustand | |
Guter Bauzustand | 0 |
Abschlag für Gebäude mit normalem Bauzustand: | -0,368 |
Für Gebäude mit schlechtem Bauzustand und Grundstücke in der einfachen und mittleren stadträumlichen Wohnlage und für die Baujahre größer 1945 sind keine Aussagen auf der Grundlage von Kaufverträgen möglich
5) 96 Kauffälle
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