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Änderungstext
Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Bauverfahrensverordnung vom 22. März 2013 (GVBl. S. 95)
- Berlin -
Vom 2. Mai 2013
(GVBl. Nr. 11 vom 18.05.2013 S. 131)
Die Erste Verordnung zur Änderung der Bauverfahrensordnung vom 22. März 2013 (GVBl. S. 95) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel I Nummer 4 werden die Buchstaben d bis f
, d) Die bisherigen Nummern 14 bis 17 werden die Nummern 13 bis 16.
e) Die neue Nummer 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
13. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, der Anzahl, Lage und Größe der Stellplätze und der Flächen für die Feuerwehr, | "13. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, des barrierefrei zugänglichen Hauptzugangs sowie der Flächen für die Feuerwehr," |
f) Die neue Nummer 14 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
14. die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu den Grundstücksgrenzen sowie die Abstandsflächen, | "14. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Anzahl, Lage und Größe der Kinderspielplätze, der bei der Errichtung und Nutzungsänderung öffentlich zugänglicher Gebäude erforderlichen Stellplätze für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl sowie der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder," |
durch die Buchstaben d und e
, d) Die neue Nummer 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
13. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, der Anzahl, Lage und Größe der Stellplätze und der Flächen für die Feuerwehr, | "13. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, des barrierefrei zugänglichen Hauptzugangs sowie der Flächen für die Feuerwehr," |
e) Nummer 14 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
14. die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu den Grundstücksgrenzen sowie die Abstandsflächen, | "14. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Anzahl, Lage und Größe der Kinderspielplätze, der bei der Errichtung und Nutzungsänderung öffentlich zugänglicher Gebäude erforderlichen Stellplätze für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl sowie der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder," |
'
ersetzt.
ENDE