umwelt-online: VersammlungsstättenVO Baden-Württemberg (3)

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BefähigungszeugnisAnlage 1
zu § 39 Abs. 1 VStättVO 11

(Innenseite)

Herr/Frau ..........................................

geboren am ......................................

in .....................................................
gegenwärtige Anschrift

.........................................................
hat die Eignung als

Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik

Ggf. der Fachrichtug(en)

______________________________

nach § 39 der Versammlungsstättenver-
ordnung Baden-Württemberg nachgewiesen.

Befähigungszeugnis-Nr.: ...................

Ausstellende Behörde (Siegel)

..................., den

Unterschrift .....................................

(Foto)






(Unterschrift des Inhabers)

(Außenseite)








Befähigungszeugnis als

Verantworlicher für
Veranstaltungstechnik

Als Befähigungszeugnis kann auch ein Ausweis im Format 5,4 cm x 8,6 cm mit den erforderlichen Daten ausgestellt werden.

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 GastspielprüfbuchAnlage 2
zu § 45 VStättVO 11

Gastspielveranstaltung:.................

Art der Veranstaltung:.................

Veranstalter:.................

Straße/Hausnummer:.................

PLZ:................. Ort:.................

Telefonnummer:................. Fax:.................

Email:.................

das Gastspielbuch gilt bis zum:.................

Auf der Grundlage der Angaben in diesem Gastspielprüfbuch, evtl. Auflagen und einer nichtöffentlichen Probe am ................

in der Veranstaltungsstätte ...................

ist der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung erbracht.

Dieses Gastspielprüfbuch ist in drei Ausfertigungen ausgestellt worden, davon verbleibt eine Ausfertigung bei der ausstellenden Behörde.

ausgestellt am:.................

durch:.................

- Seite 2 -

Name des Geschäftsführers/Vertreters des Veranstalters:.................
(Anschrift, falls diese nicht mit der des Veranstalters identisch ist.)

Straße/Hausnummer:.................

PLZ:................. Ort:.................

Telefonnummer:................. Fax:.................

Email:.................

Dieses Gastspielprüfbuch hat fünf Seiten und folgende Anhänge:

[ ]Seiten statische Berechnungen (Anhang 1)
[ ]Seiten Angaben über das Brandverhalten der Materialien (Anhang 2)
[ ]Seiten Angaben über die feuergefährlichen Handlungen (Anhang 3)
[ ]Seiten Angaben über pyrotechnische Effekte (Anhang 4)
[ ]Seiten Sonstige Angaben z.B. über Prüfzeugnisse, Baumuster (Anhang 5)
[ ]Seiten
[ ]Seiten
[ ]Seiten

Veranstaltungsleiter gemäß § 38 Abs. 2 und 5 und § 40 der VStättVO für die geplanten Gastspiele ist

Herr/Frau:.................

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung nach § 40 der VStättVO sind:

1.Bühne/Studio:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

2.Halle:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

3.Beleuchtung:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

4.Fachkraft für Veranstaltungstechnik (§ 40 Abs. 4 VStättVO) Bei Szenenflächen bis 200 m2 Grundfläche
Herr/Frau:.................

- Seite 3 -

1. Ausführliche Beschreibung der Veranstaltung

(Angaben zur Veranstaltungsart, zu den vorgesehenen Gastspielen, zur Anzahl der Mitwirkenden, zu feuergefährlichen Handlungen, pyrotechnischen Effekten, anderen technischen Einrichtungen, z.B. Laser, zur Ausstattung, zum Ablauf der Veranstaltung und zu sonstigen Vorgängen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen.)

2. Darstellung der Aufbauten, Ausstattungen, technischen Einrichtungen

(Die Aufbauten und Ausstattungen sind zu beschreiben; zeichnerisch ist der Bühnenaufbau mindestens durch einen Grundriss und möglichst durch einen Schnitt darzustellen. Werden Ausrüstungen in größerem Umfang gehangen, ist ein Hängeplan erforderlich, auf bewegliche Teile der Dekoration und zum Aufbau gehörende maschinen- und elektrotechnische Einrichtungen und die damit verbundenen Gefahren ist hinzuweisen. Es sind Angaben zu mitgeführten Bühnen/Szenenflächen, Zuschauertribünen und Bestuhlungen zu machen; sonstige Angaben.)

- Seite 4 -

3. Gefährdungsanalyse

a) Bei gefährlichen szenischen Vorgängen ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Gefährliche szenische Vorgänge sind z.B. offene Verwandlungen, maschinentechnische Bewegungen, künstlerische Tätigkeiten im oder über dem Zuschauerbereich.

b) Vor dem Einsatz gefährlicher szenischer Einrichtungen ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.

Gefährliche szenische Einrichtungen sind Geräte, Einrichtungen und Einbauten in kritischen Bereichen von Bühnen, Szenenflächen und Zuschauerbereichen, z.B. Unterbauen des Schutzvorhangs, Anordnung von Regieeinrichtungen, Vorführgeräten, Scheinwerfern, Kameras, Laseranlagen usw. im Zuschauerraum, Leitungsverbindungen zwischen Brandabschnitten.

- Seite 5 -

4. Auflagen

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift

bei:.................

in:.................

einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

 , den 
(Dienstsiegel) (Behörde)

- Seite 6 -

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 (Titel der Gastspielveranstaltung)
Standsicherheitsnachweis
Anhang 1
zum Gastspielprüfbuch

*) (ggf. Hinweis auf beigefügte statische Berechnungen)

*) ggf. weitere Seiten anfügen

- Seite 7 -

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 (Titel der Gastspielveranstaltung)
Baustoff- und Materialliste
Anhang 2
zum Gastspielprüfbuch

In der Versammlungsstättenverordnung werden an die zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:

Ort:
Gegenstand
Szenenfläche ohne
automatische
Feuerlöschanlage
Szenenfläche mit
automatischer
Feuerlöschanlage
GroßbühneZuschauerraum und
Nebenräume
Foyers
Szenenpodien: Fußboden/BodenbelägeB2B2B2B2B2
Szenenpodien: UnterkonstruktionA1A1A1A1A1
VorhängeB1B1B1--
AusstattungenB1B2B2- 
RequisitenB2B2B2- 
AusschmückungenB1B1B1B1B1

Erläuterungen:

Nach DIN 4102 Teil 1 gelten für Baustoffe folgende Bezeichnungen:
nichtbrennbare Baustoffe:A 1
nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen:A 2
schwerentflammbare Baustoffe:B 1
normalentflammbare Baustoffe:B 2
Soweit die eingesetzten Materialien keine Baustoffe sind, werden die Bezeichnungen entsprechend den für Baustoffe geltenden Klassifizierungen verwendet. Für Textilien und Möbel sind die Klassifizierungen und Prüfungen nach den dafür geltenden DIN-Normen nachzuweisen.
Ort bezeichnet den Einsatzort des Baustoffes oder Materials:
B= Bühne
S= Szenenfläche
SmF= Szenenfläche mit automatischer Feuerlöschanlage
SoF= Szenenfläche ohne automatische Feuerlöschanlage
Z= Zuschauerraum (bei Versammlungsstätten mit Bühnenhaus)
V= Versammlungsraum
F= Foyer

Ist das Material nach DIN 4102-1 geprüft und klassifiziert oder durch ein Prüfzeichen zugelassen, so ist der Feuerschutz ausreichend dokumentiert. Ansonsten ist das Material mit Feuerschutzmitteln zu behandeln, durch die die Zuordnung zu einer angestrebten Baustoffklasse erreicht werden kann.

Für Baustoffe sind die Verwendungsnachweise nach den §§ 17 bis 25 LBO zu führen.

- Seite 8 -

(noch Anhang 2)
zum Gastspielprüfbuch .....................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung

Zur Verwendung kommen folgende Baustoffe und Materialien *):

Baustoff oder Material

Feuerschutz

lfd. Nr.BeschreibungBaustoff-
klasse
A 1, A 2,
B 1, B 2
OrtFeuerschutzmittel/Nr. d. allg. bauaufsichtl. Prüfzeugnisses (AbP) bzw. der allg. bauaufsichtl. Zulassung (AbZ)damit erreichte
Baustoffklasse
aufgebracht
am
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       

*) ggf. weitere Seiten anfügen

- Seite 9 -

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 (Titel der Gastspielveranstaltung)
Angaben über feuergefährliche Handlungen
Anhang 3
zum Gastspielprüfbuch

Dieser Anhang ist erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Feuergefährliche Handlungen sind der zuständigen Behörde am Gastspielort anzuzeigen. Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich.

Handlungen mit offenem Feuer*)

Zeitpunkt im
Ablauf
AnzahlArt
(Zigarette, Kerze o. Ä.)
Szenischer Ablauf
(Ablauf der Aktion)
Ort auf der
Bühne/ Szenenfläche
Löschen/ AschablageNummer der
Gefährdungsanalyse
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Erläuterungen:
Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten, von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, z.B. Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste, Gas usw. Ort auf der Bühne/Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet. Unter Löschen/Aschablage sind die Vorrichtungen einzutragen, die für das sichere Löschen der feuergefährlichen Gegenstände oder für die Ablage der Asche vorgesehen sind.

- Seite 10 -

(noch Anhang 3)
zum Gastspielprüfbuch .............................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung

Brandschutztechnische Gefährdungsanalyse *)

(Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen).

Feuergefährliche Handlungen

Gefahren durch:[ ]Flammbildung
 [ ]Funkenflug
 [ ]Blendung
 [ ]Wärmestrahlung
 [ ]Abtropfen heißer Schlacke
 [ ]Druckwirkung
 [ ]Splittereinwirkung
 [ ]Staubablagerung
 [ ]Schallwirkung
 [ ]Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Effekte
 [ ]Gesundheitsgefährdende Gase, Staube, Dämpfe, Rauch
Schutzmaßnahmen:Abstände zu Personen:
 Abstände zu Dekorationen:
 Unterwiesene Personen:
 Lösch- u. Feuerbekämpfungsmittel:
Sonstige Maßnahmen: 

*) ggf. weitere Seiten anfügen

- Seite 11 - 

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 (Titel der Gastspielveranstaltung)
Angaben über die pyrotechnischen Effekte
Anhang 4
zum Gastspielprüfbuch

Diese Anlage ist erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingte pyrotechnische Effekte durchgeführt werden. Pyrotechnische Effekte sind der zuständigen Behörde anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung. Für pyrotechnische Effekte, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich.

Pyrotechnische Effekte der Klassen II; III, IV und T2 dürfen nur von verantwortlichen Personen im Sinne der §§ 19 und 21 Sprengstoffgesetz (SprengG) durchgeführt werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klassen 1 und T1 dürfen auch von Personen ohne Befähigungsschein verwendet werden, wenn sie vom Veranstalter hierzu beauftragt sind.

Nach Sprengstoffrecht verantwortliche Personen:

Erlaubnisscheininhaber:

Name, Vorname:.................
Erlaubnissschein-Nr. :.................
Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

Befähigungsscheininhaber:
Name, Vorname:.................
Befähigungsschein-Nr. :.................
Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

Beauftragte Person:
(nur Klasse I oder T1)

Herr/Frau:.................

- Seite 12 -

(noch Anhang 4)
zum Gastspielprüfbuch .............................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung

Pyrotechnische Effekte *)

lfd. Nr.Zeitpunkt im AblaufAnzahlArt des
Effektes
BAM-
Nummer
Ort auf der
Bühne/ Szenenfläche
Dauer des EffektesNummer der Gefährdungs-
analyse
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
Erläuterungen:
Unter lfd. Nr. sind die vorgesehenen Effekte fortlaufend in der Reihenfolge des Abbrennens zu nummerieren. Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt gezündeten, identischen Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes (Bühnenblitz, Fontäne o. a.). BAM-Nummer meint das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung. Bei Ort auf der Bühne/Szenenfläche ist anzugeben, wo die Effekte gezündet werden. Dauer des Effektes bezeichnet die Zeitspanne vom Zünden des Effektes bis zum endgültigen Verlöschen in Sekunden. Bei extrem kurzzeitigen Effekten, wie Blitzen oder Knallkörpern, ist eine "0" einzutragen.

- Seite 13 -

(noch Anhang 4)
zum Gastspielprüfbuch .............................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung

Pyrotechnische Gefährdungsanalyse*)

(Vor dem Einsatz pyrotechnischer Effekte ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.)

Pyrotechnische Effekte

Gefahren durch:[ ]Flammbildung
 [ ]Funkenflug
 [ ]Blendung
 [ ]Wärmestrahlung
 [ ]Abtropfen heißer Schlacke
 [ ]Druckwirkung
 [ ]Splittereinwirkung
 [ ]Staubablagerung
 [ ]Schallwirkung
 [ ]Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Effekte
 [ ]Gesundheitsgefährdende Gase, Staube, Dämpfe, Rauch
Schutzmaßnahmen:Abstände zu Personen:
 Abstände zu Dekorationen:
 Unterwiesene Personen:
 Lösch- u. Feuerbekämpfungsmittel:
Sonstige Maßnahmen: 

- Seite 14 -

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 (Titel der Gastspielveranstaltung)
Sonstige Angaben
Anhang 5
zum Gastspielprüfbuch

Für folgende Bauprodukte liegen Prüfzeugnisse vor:

Für folgende Fliegende Bauten liegen Ausführungsgenehmigungen vor:

*) ggf. weitere Seiten anfügen

_________________

* Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

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