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Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
- Bremen -
Vom 3. Mai 2011
(Brem.GBl. Nr. 26 vom 25.05.2011 S. 335; 20.10.2020 S. 1172 20)
Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 566) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:
Das Landesamt Geoinformation, das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch als Behörden im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes erheben Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage 1 beigefügten Kostenverzeichnis.
Das Landesamt Geoinformation erhebt weiter Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage 2 beigefügten Kostenverzeichnis.
In den Kosten nach den Anlagen 1 und 2 ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau kann diese Verordnung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung der staatlichen Deputation für Bau und Verkehr ändern
(1) Für Amtshandlungen oder Leistungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 beantragt oder begonnen worden sind, sind die Kosten nach dem bisher geltenden Recht festzusetzen.
(2) Für Amtshandlungen oder Leistungen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2010, aber vor Ablauf des 25. Mai 2011 beantragt oder begonnen worden sind, sind die Kosten nach dem bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 geltenden Recht festzusetzen, es sei denn, die Kosten nach den am 1. Januar 2011 geltenden Vorschriften sind geringer.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 487 - 203-c-8), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. August 2008 (Brem.GBl. S. 285) geändert worden ist, außer Kraft.
Kostenverzeichnis für Leistungen nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse | Anlage 1 (zu 1) |
1. | Kataster- und Vermessungswesen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
11 | Gebührenberechnung nach Zeitaufwand
Bei Gebührenberechnung nach dem Zeitaufwand gelten unter Berücksichtigung der Regelung in § 5 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes als Stundensätze: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
11.1 | Experten (Qualifikation Diplom-Ingenieur / Master) | 99 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
11.2 | Auftrags- und Projektverantwortliche (Qualifikation Diplom-Ingenieur, Master, Bachelor oder vergleichbare Qualifikation) | 78 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
11.3 | Sachbearbeiter (Vermessungstechniker, Geomatiker oder vergleichbare Qualifikation) und Vermessungsgehilfen | 54 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkungen zu 11.1 bis 11.3 Kosten für Außendienstentschädigungen und für den Einsatz von Dienstfahrzeugen und Vermessungsgeräten sind in den Gebühren enthalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12 | Amtliche Vermessung von Liegenschaften
Liegenschaftsvermessungen (Zerlegung, Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung) bestehen regelmäßig aus folgenden Arbeitsschritten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- Bereitstellen von Angaben des amtlichen Vermessungswesens (Vermessungsunterlagen) durch die Katasterbehörde (12.6) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Vermessung (12.1, 12.2 und 12.5) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorbereitung der Vermessung im Innendienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Örtliche Vermessung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bearbeitung der Vermessungssache gemäß § 2 Absatz 6 des Vermessungs- und Katastergesetzes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Übernahme der Vermessungsergebnisse in die Nachweise des amtlichen Vermessungswesens durch die Katasterbehörde (12.8) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Vermessungen für Bauvorhaben (Lageplan, amtliche Grenzauskunft) bestehen regelmäßig aus folgenden Arbeitsschritten: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Bereitstellen von Angaben des amtlichen Vermessungswesens (Vermessungsunterlagen) durch die Katasterbehörde (12.6) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Vermessung (12.3 und 12.4) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorbereitung der Vermessung im Innendienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Örtliche Vermessung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gebühren für Liegenschaftsvermessungen und amtliche Vermessungen für Bauvorhaben setzen sich zusammen aus einer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Grundgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Vermessungsgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12a In den Grundgebühren sind enthalten: Die Kosten für Porto, Telefon, Fahrzeug- und Gerätebenutzung sowie die Kosten für Wegezeiten des Vermessungstrupps. Anmerkung 12b | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.1 | Zerlegungsvermessung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.1.1 | Festlegung neuer Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster | Grundgebühr von 350 EUR, sowie für jedes neue Flurstück die Gebühr, die sich aus seiner Fläche nach der Tabelle 12.1.2 (flächenbezogener Gebührensatz) ergibt, multipliziert mit dem Faktor, der sich aus dem Bodenrichtwert nach Tabelle 12.1.3 (Wertfaktor) ableitet | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.1a Für die Ermittlung des Wertfaktors ist, soweit die Sätze 2 bis 5 nichts anderes bestimmen, der Bodenrichtwert anzusetzen, der für das Vermessungsgebiet aus der aktuellen Bodenrichtwertkarte ersichtlich ist. Fehlen Bodenrichtwerte, so ist der Wertfaktor auf der Grundlage von Bodenrichtwerten vergleichbarer Gebiete plausibel festzulegen. Jedem neu gebildeten Flurstück ist der jeweils zutreffende Wertfaktor der Tabelle I zuzuordnen. Für Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen ist der Wertfaktor 0,3, für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen der Wertfaktor 0,6 anzusetzen. Bei der Aufteilung von Baugebieten ist die Wertstufe für vergleichbares baureifes Land anzusetzen. Anmerkung 12.1b | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.1.2 | Tabelle I zu 12.1.1 (flächenbezogener Gebührensatz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Fläche (m2) | Gebührensatz (EUR) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
0 bis 120 | 260 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
121 bis 700 | 540 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
701 bis 2.000 | 700 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
2.001 bis 5.000 | 1.420 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
5.001 und größer | 2.090 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.1.3 | Tabelle II zu 12.1.1 (Wertfaktor) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bodenrichtwert (EUR/m2) | Wertfaktor | |||||||||||||||||||||||||||||||||
0 bis 10 | 0,3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
11 bis 50 | 0,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
51 bis 100 | 0,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
101 bis 500 | 1,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
501 bis 5.000 | 1,4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
5.001 und mehr | 2,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.1.4 | Abmarkung der neuen und festgestellten alten Grenzpunkte, wenn diese nicht später als drei Jahre nach der Bildung der neuen Flurstücke durchgeführt wird. | Grundgebühr von 200 EUR, zuzüglich für jeden neu abgemarkten Grenzpunkt 30 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2 | Grenzfeststellungsvermessung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2.1 | Feststellung des örtlichen Verlaufs bestehender Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster | Grundgebühr von350 EUR, zuzüglich die Gebühr für die festgestellten oder neu abmarkten Grenzpunkte, die sich nach Tabelle 12.2.2 ergibt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2.2 | Tabelle zu 12.2.1 (Gebühr je Grenzpunkt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1. bis 4. Grenzpunkt je | 260 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
5. bis 10. Grenzpunkt je | 50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
ab 11. Grenzpunkt je | 35 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.3 | Amtliche Grenzauskunft
Örtliche Auskunft über den Grenzverlauf. Als Vorausetzungen müssen i. d. R. zuverlässige Grenzkoordinaten vorliegen oder die Grenzpunkte als abgemarkt nachgewiesen sein. Innerhalb der Grenzauskunft werden Grenzpunkte nicht festgestellt und fehlende Grenzzeichen nicht dauerhaft abgemarkt. | Grundgebühr von200 EUR je Grenzauskunft, zuzüglich 20 v. H. der Gebühr, die sich nach Tabelle 12.2.2 je angezeigtem Grenzpunkt ergibt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.4 | Lageplan
Erstellung von qualifizierten Lageplänen im Sinne des § 7 Absatz 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung in dreifacher Ausfertigung | Grundgebühr von350 EUR, zuzüglich die Gebühr, die sich nach Tabelle 12.4.1 aus der Summe der Baukosten der geplanten Gebäude ergibt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.4.1 | Tabelle zu 12.4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Baukosten (EUR) | Gebühr | |||||||||||||||||||||||||||||||||
0 bis 200.000 | 480 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
200.001 bis 1.000 000 | 810 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1.000 001 bis 3.000 000 | 1.830 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
3.000 001 bis 10.000 000 | 2.700 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
10.000 001 und mehr | 3.650 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.5 | Einmessung von Gebäuden und baulichen Anlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.5.1 | Einmessung von Gebäuden oder im Grundriss veränderten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Die Einmessung von Gebäuden, die vor dem 01.01.1980 errichtet worden sind, ist gebührenfrei, sofern diese nicht für andere Amtshandlungen Voraussetzung ist. | Grundgebühr von 120 EUR je Grundstück, zuzüglich die Gebäudeeinmessungsgebühr, die sich nach Tabelle 12.5.2 ergibt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.5.2 | Tabelle zu 12.5.1 (Gebäudeeinmessungsgebühr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Baukosten bis | Gebühr (EUR) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
20.000 EUR | 150 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
50.000 EUR | 190 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
200.000 EUR | 510 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
500.000 EUR | 640 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1.000 000 EUR | 1.290 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
5.000 000 EUR | 3.100 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
10.000 000 EUR | 5.900 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
über 10.000 000 EUR | 7.800 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.5a Bei der zeitgleichen Einmessung eines Baukörpers, der sich über mehr als ein Grundstück erstreckt, ist nur eine Grundgebühr anzusetzen. Baukörper sind im zeitlichen Zusammenhang errichtete unmittelbar aneinander gebaute Gebäude, die in der Grundrissdarstellung von einer ununterbrochenen Linie umschlossen sind. Anmerkung 12.5b Anmerkung 12.5c Anmerkung 12.5d Anmerkung 12.5e Anmerkung 12.5f | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.5.3 | Einmessung von nachweispflichtigen baulichen Anlagen | Grundgebühr 120 EUR zuzüglich Zeitgebühren nach 11 für den vermessungstechnischen Aufwand | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.6 | Bereitstellen von Angaben des amtlichen Vermessungswesens | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.6.1 | Bereitstellung von Vermessungsunterlagen für Aufgabenträger gemäß § 2 Vermessungs- und Katastergesetz für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen gemäß 12.1, 12.2, 12.5.1 und 12.5.3 namens und im Auftrag des Veranlassers (Kostenschuldner) | Grundgebühr von 120 EUR, zuzüglich 10 v. H. der für die Durchführung der Vermessung zu erhebenden Gebühren | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.6a Bei der zeitgleichen Vermessung auf aneinandergrenzenden Grundstücken, z.B. zur Zerlegung eines Flurstücks oder Feststellung einer gemeinsamen Grenze, oder Einmessung eines Baukörpers, der sich über mehr als ein Grundstück erstreckt, ist nur eine Grundgebühr anzusetzen. Anmerkung 12.6b | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.6.2 | Bereitstellung von Vermessungsunterlagen durch die Katasterbehörde für je maximal 5 aneinandergrenzende Grundstücke für Beratungszwecke und Vermessungen gemäß 12.3 und 12.4 | 120 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.6.3 | Weitere Arbeiten der Katasterbehörde, die über den Umfang der Bereitstellung von Vermessungsunterlagen hinausgehen. | Zeitgebühren nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.6c Vermessungsunterlagen nach 12.6.1 und 12.6.2 können bis zu zwölf Monate nach Bereitstellung für weitere Vermessungen nach Nr. 12.1 bis 12.5 auf einem Grundstück und in den unter Anmerkung 12.6a genannten Fällen verwendet werden, ohne dass eine weitere Grundgebühr nach 12.6.1 anfällt. Sofern sich zwischenzeitlich für die Vermessung relevante Veränderungen ergeben haben, werden die Vermessungsunterlagen auf Anforderung einmalig kostenfrei durch die Katasterbehörde aktualisiert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.7 | Rücknahme eines Vermessungsauftrages
Bei Rücknahme eines Auftrages zur Durchführung einer Vermessung nach 12.1 bis 12.5, nachdem mit der Bearbeitung im Innen- oder Außendienst begonnen wurde. | Zeitgebühren nach 11, mindestens 100 EUR, zuzüglich Gebühren für bereits angefertigte Auszüge und Unterlagen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.8 | Übernahme der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in die Nachweise des amtlichen Vermessungswesens | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.8.1 | Übernahme der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen gemäß 12.1 und 12.2 von Aufgabenträgern gemäß § 2 Vermessungs- und Katastergesetz in die Nachweise des amtlichen Vermessungswesens namens und im Auftrag des Veranlassers (Kostenschuldner) | Grundgebühr von 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.8a Für die Übernahme einer Abmarkungsvermessung nach 12.1.4 wird keine Grundgebühr nach 12.8.1 erhoben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.8.2 | Übernahme der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen gemäß 12.5.1 in die von Aufgabenträgern gemäß § 2 Vermessungs- und Katastergesetz in die Nachweise des amtlichen Vermessungswesens namens und im Auftrag des Veranlassers (Kostenschuldner) | Grundgebühr von200 EUR je Grundstück, jedoch höchstens eine Grundgebühr je Baukörper | ||||||||||||||||||||||||||||||||
12.8.3 | Zusätzlich für die Übernahme von Vermessungsergebnissen bei | |||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Zerlegung (12.1) | 35 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Grenzfeststellung (12.2) | 20 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
c) Einmessung von Gebäuden und baulichen Anlagen (12.5) | 30 v. H. der für die Durchführung der Liegenschaftsvermessung zu erhebenden Gebühren | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.8.4 | Bereinigung oder Ergänzung eingereichter Vermessungsschriften aufgrund geringfügiger Mängel | Zeitgebühren nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 12.8b Die Gebühren nach 12.8.2 und 12.8.3 entfallen, sofern auf einem Grundstück ausschließlich Gebäude oder Grundrissveränderungen mit einem Gesamtwert bis 20.000 EUR eingemessen werden; bei einem Gesamtwert zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR entfällt die Grundgebühr gemäß 12.8.2 . Anmerkung 12.8c Anmerkung 12.8d Anmerkung 12.8e | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.9 | Erfolglose Rechtsbehelfsverfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||
12.9.1 | Entscheidungen der Katasterbehörde nach § 21 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster | 200 bis 2.000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13 | Geobasisdaten aus dem Liegenschaftskataster und der Landesvermessung
Bei der Bereitstellung von Geobasisdaten aus dem Liegenschaftskataster und der Landesvermessung ist gebührentechnisch zu differenzieren zwischen: - Erstausfertigung für die einfache Nutzung - Mehrausfertigung für die einfache Nutzung - Vervielfältigungsgenehmigung für die mehrfache Nutzung der Erstausfertigungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1 | Liegenschaftskarte | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.1 | Erstausfertigung. als Auszug auf Papier oder als Ausfertigung zur elektronischen Übermittlung (z.B. im Format PS, TIF) - Präsentationsmaßstab 1:500 / 1:1000 - | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bis Format DIN A 4 | 20 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bis Format DIN A 3 | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Format größer als DIN A3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangene 25 dm2 Kartenfläche (entsprechend DIN A2) bei älteren Liegenschaftskarten (Flurkarten) | 60 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangene 25 dm2 geometrisch einwandfreier Liegenschaftskartenfläche in der | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 1 - Innenstadt | 150 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 2 - Vorstadt | 90 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 3 - Stadtrand | 60 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 4 - ländlicher Raum | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.2 | Mehrausfertigungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrausfertigungen von Auszügen nach 13.1.1 | 50 v. H. der Gebühr 13.1.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.3 | Vervielfältigungsgenehmigung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Vervielfältigungsgenehmigung zur Vervielfältigung oder Umarbeitung von Karten nach 13.1.1 | das 1-fache der Gebühr nach 13.1.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Vervielfältigungsgenehmigung zur Digitalisierung (einschl. Scannen) von Karten nach 13.1.1 | das 2-fache der Gebühr nach 13.1.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.4 | Datenabgabe aus der Liegenschaftskarte (Ausgangsmaßstab 1:500 / 1:1000) (Abgabe mit vollständiger Objektstruktur, z.B. EDBS-Format) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.4.1 | Bereitstellungsgebühr | Zeitgebühr nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.4.2 | Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 ha Naturfläche | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 1 - Innenstadt | 60 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 2 - Vorstadt | 30 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 3 - Stadtrand | 16 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 4 - ländlicher Raum | 9 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.4.3 | Aktualisierung bei abgeschlossener Pflege-/Liefervereinbarung | jährlich 10 v. H. der aktuellen Grundgebühr mindestens 130 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.5 | Datenabgabe aus der Liegenschaftskarte - Ausgangsmaßstab 1:500 / 1:1.000 - (Abgabe Vektorformat mit eingeschränkter Objektstruktur, z.B. Shape) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.5.1 | Bereitstellungsgebühr | Zeitgebühr nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.5.2 | Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 ha Naturfläche | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 1 - Innenstadt | 54 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 2 - Vorstadt | 27 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 3 - Stadtrand | 14,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 4 - ländlicher Raum | 8 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.6 | Datenabgabe aus der Liegenschaftskarte - Ausgangsmaßstab 1:500 / 1:1.000 - (Abgabe Vektorformat mit Geobezug, z.B. DXF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.6.1 | Bereitstellungsgebühr | Zeitgebühr nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.6.2 | Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 ha Naturfläche | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 1 - Innenstadt | 30 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 2 - Vorstadt | 15 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 3 - Stadtrand | 8 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 4 - ländlicher Raum | 4 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.7 | Datenabgabe aus der Liegenschaftskarte - Ausgangsmaßstab 1:500 / 1:1.000 - (Abgabe Rasterformate oder Vektorformate ohne Geobezug, z.B. PS, PDF, TIF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.7.1 | Bereitstellungsgebühr | Zeitgebühr nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.1.7.2 | Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 ha Naturfläche | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 1 - Innenstadt | 15 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 2 - Vorstadt | 7,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 3 - Stadtrand | 4 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorie 4 - ländlicher Raum | 2 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2 | Liegenschaftsbuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.1 | Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Format 20 und 30) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bis zu 3 Seiten je Bestand / Flurstück | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- für jede weitere Seite | 4 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.2 | Bestandsangaben aus dem Liegenschaftsbuch (Format 35) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.2.1 | - für das 1. bis 10. Bestands- oder Flurstückskennzeichen jeweils | 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
- für das 11. bis 50. Bestands- oder Flurstückskennzeichen jeweils | 5 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- für das 51. bis 100. Bestands- oder Flurstückskennzeichen jeweils | 3,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- für das 101. und jedes weitere Bestands- oder Flurstückskennzeichen jeweils | 2 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.3 | Direktabruf von Daten aus dem Liegenschaftsbuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.3.1 | Grundgebühr | monatlich 120 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
zusätzlich je Transaktion | 0,15 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 13.2a Je abgerufenes Flurstückskennzeichen fallen durchschnittlich 7,5 Transaktionen an. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.4 | Auswertungen aus dem Liegenschaftsbuch (auch zur Georeferenzierung) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.4.1 | - Grundgebühr | 100 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.4.2 | - Auswertung je angefangene 5.000 Kennzeichen | 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.4.3 | Ausgabe als Liste oder in digitaler Form auf Datenträger | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bis zu 1000 Kennzeichen je Kennzeichen | 0,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- ab dem 1001 Kennzeichen je Kennzeichen | 0,10 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei besonderem Aufwand (z.B. besondere Suchanforderungen) zusätzlich: | Zeitgebühren nach 11 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 13.2b Bei Mehrfachauswertungen eines Auswertebereichs nach denselben Auswertekriterien kann unter Berücksichtigung des Auswerteumfangs und der Häufigkeit der Auswertungen eine Gebührenermäßigung von bis zu 50 v.H. gewährt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.5 | Jahresabschlussdaten aus dem Liegenschaftsbuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2.5.1 | - Listenabgabe | 100 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3 | Sonstige Angaben aus dem amtlichen Vermessungswesen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3.1 | Kopien von Vermessungsrissen oder gleichartigen Unterlagen analog oder als Ausfertigung zur elektronischen Übermittlung (z.B. im Format PDF, TIF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bei Format DIN A 4 | 15 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bei Format DIN A 3 sowie Neumessungsrissen | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bei Format größer als DIN A 3 | 35 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3.2 | Auszüge aus dem Punktnachweis oder aus den Koordinatenverzeichnissen zu Vermessungspunkten, Grenzpunkten und sonstigen Objekten des Liegenschaftskatasters analog oder als Ausfertigung zur elektronischen Übermittlung (z.B. im Format PDF, TIF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- in Listenform je DIN A 4-Seite | 3,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- Auszug als Text-Datei (TXT, PKT, CSV, KPNR) je Punkt | 0,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
jeweils mindestens | 30 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3.3 | Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus den Katasterbüchern, beglaubigte Ausfertigung von Veränderungsnachweisen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- bis zu 3 Seiten je Bestand / Flurstück | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- für jede weitere Seite | 4 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3.4 | Auszüge aus den Nachweisen der Landesvermessung analog oder als Ausfertigung zur elektronischen Übermittlung (z.B. im Format PDF, TIF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- 1. Punkt oder Punktgruppe | 20 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- jeder weitere Punkt, jede weitere Punktgruppe | 10 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung 13.3a Zu den Gebühren nach 13.1 bis 13.3 sind bei Versand besondere Auslagen für Porto und Verpackung hinzuzurechnen Anmerkung 13.3b | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3.5 | Punktübersichten der Landesvermessung analog oder als Ausfertigung zur elektronischen Übermittlung (z.B. im Format PDF, TIF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- je Blatt 1:5.000 | 20 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- je Blatt 1:20.000 | 25 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- je Blattausschnitt im Format DIN A 4 | 10 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- je Blattausschnitt im Format DIN A 3 | 15 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
14 | Auskünfte und Bescheinigungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
14.1 | Einsichtnahme
Gewährung von Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster, seine Unterlagen oder sonstige Vermessungsunterlagen oder Erteilung von schriftlichen Auskünften |
Zeitgebühr nach 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.2 | Schriftliche Auskünfte
Schriftliche Auskünfte über einzelne Bestandsangaben aus dem Liegenschaftsbuch je Bestand (Format 25) | 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.3 | Erteilung einer Bescheinigung
Je Bescheinigung Hierzu gehören insbesondere Grenzeinhaltungsbescheinigung, Entfernungsbescheinigung, Identitätsbescheinigung | 45 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.4 | Unschädlichkeitszeugnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||
14.4.1 | Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses oder Ablehnung der Erteilung
- bis zu zehn Beteiligte | 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.4.2 | Zuschlag zu 14.4.1 für je weitere angefangene zehn Beteiligte | 70 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.4.3 | Auslagen (z.B. für öffentliche Bekanntmachungen) | in nachgewiesener Höhe | ||||||||||||||||||||||||||||||||
14.4.4 | Bei Anhörung und bei Rücknahme eines Antrages nach 14.3 und 14.4, nachdem mit der Bearbeitung begonnen wurde | Zeitgebühren nach 11, bei Rücknahme zuzüglich Gebühren für bereits angefertigte Auszüge, Unterlagen und Auslagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | Basisdaten der Geotopographie
Gebühren werden erhoben für die Bereitstellung von Geobasisdaten und zusätzlich bezogen auf die jeweilige Nutzung. Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Datenträgerkosten sind grundsätzlich in den Gebühren enthalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21. | Analoge Ausgaben von Karten und Luftbilderzeugnissen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.1 | Topographische Karten | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.1.1 | Topographische Karte 1:2.500 und Deutsche Grundkarte 1:5.000 | als Plot je Blatt 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.1.2 | Topographische Karten Topographische Karte 1:25.000 (TK25) Topographische Karte 1:50.000 (TK50) Topographische Karte 1:100.000 (TK100) | als Plot je Blatt 5 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.2 | Thematische Karten | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.2.1 | Bremen (alle Karten im Maßstab 1:20.000) 3 Blätter: Nord, West, Ost | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- Entfernungskarte (zweifarbig);
- Flurübersicht (zweifarbig); - Verwaltungsbezirkskarte (zweifarbig) |
als Plot je Blatt 10 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.2.2 | Bremerhaven (alle Karten im Maßstab 1:13.000, mehrfarbig) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- Flurübersicht
- Bildmittenübersicht |
als Plot je Blatt 13 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3 | Luftbilderzeugnisse | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3.1 | Historische Luftbildkarte Bremen 1:2.500 (schwarz/weiß) Jahrgänge 1974, 1978, 1982, 1987, 1991, 1997 | auf Photopapier je Blatt 15 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3.2 | Luftbildplan Bremen 1:10.000 (mehrfarbig) aktuelle Ausgabe | auf Photopapier je Blatt 30 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3.3 | Orthophotos Bremen 1:5.000 (mehrfarbig) aktuelle Ausgabe | auf Photopapier je Blatt 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Historische Orthophotos Bremen 1:5.000 (mehrfarbig) Jahrgänge 2002, 2005, 2008 | auf Photopapier je Blatt 5 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3.4 | Historische Luftbilder Bremerhaven 1:1.000 (schwarz/weiß) Jahrgänge 1961, 1971, 1981, 1990, 2000 Jahrgang 1953 (1:5.000) | auf Papier bis DIN A4 10 EUR bis DIN A3 12 EUR bis DIN A2 16 EUR bis DIN A1 20 EUR größer DIN A1 je dm2 0,40 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21. 3.5 | Luftbildplan Bremerhaven 1:5.000, 2 x 2 km2 (mehrfarbig) aktueller Jahrgang. | auf Photopapier je Blatt 30 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.3.6 | Luftbildplan Bremerhaven 1:5000, 2 x 2 km2 (mehrfarbig) historische Jahrgänge | auf Photopapier je Blatt 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4 | Sonderregelungen für analoge Ausgaben | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.1 | Ermäßigungen für Wiederverkäufer Bei Abgabe von Karten und Luftbildern gelten folgende Gebühren (in v.H. der Grundgebühr): | |||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe von 1 bis 10 Exemplaren | 70 v.H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe von 11 bis 200 Exemplaren | 60 v.H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe ab 201 Exemplaren | 50 v.H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Großhandel | 40 v.H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.2 | Abgabe von Karten und Plänen für wissenschaftliche und für Ausbildungszwecke | Erstattung des Material- und Bereitstellungsaufwands (Zeitgebühren nach 11) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.3 | Genehmigung zur Vervielfältigung durch Druck oder Umarbeitung von Karten oder Teilen davon sowie von Luftbildern und Orthophotos. | Mindestgebühr 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gebühr ergibt sich als Anteil am Erlös aus der Verbreitung des Folgeprodukts. Sie errechnet sich aus der Summe der zutreffenden Wertpunkte je Kategorie für das Folgeprodukt der Tabelle 1 und Multiplikation des Erlöses mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1
Anmerkungen a) Mit der Gebühr ist auch die Inanspruchnahme des Nutzungsrechtes an den Karten abgegolten. b) Wird ein marktgerechter Preis des Folgeprodukts oder ein Erlös nicht genannt, ist der Erlös zu schätzen, wobei mindestens 40 % des Basisbetrages unter Berücksichtigung der Regelungen nach Nr. 1 und 2.1 der AdV-Gebührenrichtlinie vom 9. September 2009 (Version 2.0) anzusetzen sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.4 | Genehmigung nach 21.4.3, wenn
- die Vervielfältigungen zu wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Zwecken verwendet und keine Gewinne erzielt werden sollen; - die Kartenausschnitte in der Tagespresse und im Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung verwendet werden sollen; | |||||||||||||||||||||||||||||||||
- die Vervielfältigungen zu Ausbildungszwecken sowie Kartenausschnitte in Lehrbüchern und Lernmaterialien (einschließlich Dias und Folien für Projektoren) verwendet werden sollen. | gebührenfrei | |||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.5 | Genehmigung zur Digitalisierung und Vervielfältigung von Karten nach 21.1 | das 10-fache der Gebühren nach 21.1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
21.4.6 | Genehmigung zur Digitalisierung und Vervielfältigung von Karten nach 21.2 | das 20-fache der Gebühren nach 21.2 |
22. | Landschaftsbeschreibende Geobasisdaten | |||||||||
22.1 | Digitale Topographische Karten (DTK) | |||||||||
22.1.1 | 1:2.500 und 1:5.000 Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 km2 Naturfläche 7,50 EUR | ||||||||
22.1.2 | DTK 1:25.000 / 1:50.000 / 1: 100.000 (ebenengetrennt, mehrfarbig, TIF-Format, 508 dpi) Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangene 1 km2 Naturfläche DTK25 : 1 EUR DTK50 : 0,30 EUR DTK100 : 0,10 EUR | ||||||||
Anmerkungen zu 22.1:
a) Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Flächengröße. Es gelten folgende Ermäßigungsfaktoren: - Siedlung: 0,35 | ||||||||||
22.1.3 | Aktualisierung | jährlich 18 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisdaten geltenden Gebühren | ||||||||
22.2 | Digitale Landschaftsmodelle (DLM) | |||||||||
22.2.1 | Abgabe von Daten aus dem Digitalen Landschaftsmodell (ATKIS Basis-DLM) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz bei Abgabe des Datenbestandes aller Objektbereiche | 7,50 EUR / km2 | |||||||||
Bei Abgabe einzelner Objektbereiche des Basis-DLM sind die Grundgebühren mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor zu multiplizieren
Wertigkeitsfaktor: - Siedlung: 0,35 - Verkehr: 0,35 - Vegetation: 0,15 - Gewässer: 0,10 - Gebiete: 0,05 - Relief: 0,15 | ||||||||||
22.2.2 | Abgabe von Daten aus dem Digitalen Landschaftsmodell (ATKIS DLM50) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz bei Abgabe des Datenbestandes aller Objektbereiche | 2 EUR / km2 | |||||||||
Bei Abgabe einzelner Objektbereiche des Basis-DLM sind die Grundgebühren mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor zu multiplizieren
Wertigkeitsfaktor: - Siedlung: 0,35 - Verkehr: 0,35 - Vegetation: 0,15 - Gewässer: 0,10 - Gebiete: 0,05 - Relief: 0,15 | ||||||||||
22.2.3 | Aktualisierung | jährlich 18 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisdaten geltenden Gebühren | ||||||||
22.3 | ATKIS-DGM
Daten aus den Digitalen Geländemodellen | |||||||||
22.3.1 | Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz bei Abgabe des Datenbestandes aller Objektbereiche | je angefangene 1 km2 Naturfläche DGM1: 80 EUR DGM5: 20 EUR DGM10: 10 EUR DGM25: 4 EUR | ||||||||
Anmerkung zu 22.3 Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Flächengröße. Es gelten folgende Ermäßigungsfaktoren: | ||||||||||
| ||||||||||
22.3.2 | Aktualisierung | jährlich 18 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisdaten geltenden Gebühren | ||||||||
22.4 | ATKIS-DOP-C | |||||||||
22.4.1 | Orthophotos (mehrfarbig, TIF-Format, 40 cm Bodenauflösung, (2 x 2 km je Datei/Kachel) 8 bit Farbtiefe, 317,5 dpi) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangenen 1 km2 Naturfläche 6 EUR | |||||||||
22.4.2 | Orthophotos (mehrfarbig, TIF-Format, 20 cm Bodenauflösung, (2 km x 2 km je Datei/Kachel) 24 bit Farbtiefe, 635 dpi) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangenen 1 km2 Naturfläche 9 EUR | |||||||||
22.4.3 | Orthophotos (mehrfarbig, TIF-Format, 10 cm Bodenauflösung, (500 m x 500 m je Datei/Kachel) 24 bit Farbtiefe, 1270 dpi) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangenen 1 km2 Naturfläche 40 EUR | |||||||||
22.5 | ATKIS-DOP-i | |||||||||
22.5.1 | Orthophoto Bremen, Nahes Infrarot (DOP20i) (8 bit Farbtiefe, TIF-Format, 2 km x 2 km, 20 cm Bodenauflösung) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangenen 1 km2 Naturfläche 9 EUR | |||||||||
22.5.2 | Orthophoto Bremen, Nahes Infrarot (DOP10i) (8 bit Farbtiefe, TIF-Format, 500 m x 500 m, 10 cm Bodenauflösung) | |||||||||
Grundgebühr für die Verwendung an einem Arbeitsplatz | je angefangenen 1 km2 Naturfläche 40 EUR | |||||||||
22.6 | Mehrplatzlizenzen | |||||||||
Für die Nutzung der Daten nach 22.1 bis 22.5 auf mehreren DV-Arbeitsplätzen im internen Bereich eines Nutzers gelten folgende v. H. -Sätze der jeweiligen Grundgebühr:
1 bis 5 Arbeitsplätze 100 v. H. 6 bis 20 Arbeitsplätze 150 v. H. 21 bis 100 Arbeitsplätze 200 v. H. über 100 Arbeitsplätze 250 v. H. | ||||||||||
Anmerkungen zu 22.6: Die Regelungen für Mehrplatzlizenzen werden auch bei der Aktualisierung angewendet. | ||||||||||
22.7 | Sonderregelungen für digitale Produkte | |||||||||
22.7.1 | Abgabe von digitalen Produkten für wissenschaftliche und für Ausbildungszwecke | Erstattung des Bereitstellungsaufwands Zeitgebühren nach 11 | ||||||||
23 | Spezielle Datensätze | |||||||||
23.1 | Hauskoordinaten
Gebietsdeckende Bereitstellung von Hauskoordinaten für die eigene nichtwirtschaftliche Verwendung an bis zu 20 DV-Arbeitsplätzen | |||||||||
23.1.1 | Grundgebühren | |||||||||
- für das 1. bis 10.000. Koordinatenpaar | je 0,15 EUR | |||||||||
- für das 10.001. bis 100.000. Koordinatenpaar | je 0,06 EUR | |||||||||
- ab dem 100.001. Koordinatenpaar | je 0,03 EUR mindestens 130 EUR | |||||||||
Zuschlag für die Verwendung an mehr als 20 DV-Arbeitsplätzen | 100 v. H. der Gebühren nach 23.1.1 | |||||||||
23.1.2 | Aktualisierung | |||||||||
- mit dem Erstbezug vereinbarte jährliche Aktualisierung | 30 v. H. der Grundgebühren; mindestens 50 EUR | |||||||||
- eine Aktualisierung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 3 Jahren nach dem Erstbezug | 60 v. H. der Grundgebühren; mindestens 50 EUR | |||||||||
23.2 | Hausumringe | |||||||||
Gebietsdeckende Bereitstellung von Hausumringen für die eigene nichtwirtschaftliche Verwendung an bis zu 20 DV-Arbeitsplätzen | ||||||||||
23.2.1 | Grundgebühren | |||||||||
- für die 1. bis 10.000. Hausumring | je 0,12 EUR | |||||||||
- für die 10.001. bis 100.000. Hausumring | je 0,06 EUR | |||||||||
- ab dem 100.001. Hausumring | je 0,03 EUR mindestens 130 EUR | |||||||||
Zuschlag für die Verwendung an mehr als 20 DV-Arbeitsplätzen | 100 v. H. der Gebühren nach 23.2.1 | |||||||||
23.2.2 | Aktualisierung | |||||||||
- mit dem Erstbezug vereinbarte jährliche Aktualisierung | 30 v. H. der Grundgebühren; mindestens 50 EUR | |||||||||
- eine Aktualisierung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 3 Jahren nach dem Erstbezug | 60 v. H. der Grundgebühren; mindestens 50 EUR | |||||||||
3 | Amtshandlungen der Aufsicht über das amtliche Vermessungswesen | |||||||||
31 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure | |||||||||
31.1 | Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gemäß §§ 3 bis 6 des Bremischen Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure | 500 EUR | ||||||||
31.2 | Bestellung eines Stellvertreters für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur | 100 EUR | ||||||||
31.3 | Erteilung der Genehmigung zur Bildung einer Arbeits- und Bürogemeinschaft von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren | 230 EUR | ||||||||
31.4 | Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung des Amtssitzes eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs | 230 EUR | ||||||||
31.5 | Ausfertigung eines Ausweises für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder den Inhaber einer Vermessungsgenehmigung | 50 EUR | ||||||||
32 | Sonstige Gebührenbestimmungen | |||||||||
32.1 | Auslagen (z.B. für öffentliche Bekanntmachungen) | in nachgewiesener Höhe | ||||||||
4 | Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch | |||||||||
41 | Ermittlung von Grundstückswerten
Für Gutachten über Grundstückswerte gemäß 41.1 bis 41.7 leitet sich die Gebühr aus dem Verkehrswert des Wertermittlungsobjektes ab, soweit in den Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist. | |||||||||
Anmerkung 41a Fallen der Wertermittlungsstichtag und der Zeitpunkt der Wertermittlung nicht zusammen, so ist für die Berechnung der Gebühren der auf den Zeitpunkt der Wertermittlung angepasste Verkehrswert maßgebend. Anmerkung 41b Anmerkung 41c Anmerkung 41d | ||||||||||
41.1 | Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken | |||||||||
- bei einem Verkehrswert bis einschließlich 500.000 EUR | 4,5 v. T. des Verkehrswertes, zuzüglich 600 EUR | |||||||||
- bei einem Verkehrswert von mehr als 500.000 EUR | 1,1 v. T. des Verkehrswertes, zuzüglich 2.300 EUR | |||||||||
41.2 | Gutachten über den Verkehrswert von Eigentumswohnungen im Geschosswohnungsbau | 80 v. H. der Gebühr nach 41.1 | ||||||||
41.3 | Gutachten über den Verkehrswert von Erbbaurechten oder von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken | 120 v. H. der Gebühr nach 41.1 | ||||||||
Anmerkung 41.3a Für die Berechnung der Gebühren ist der Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks maßgebend. | ||||||||||
41.4 | Einzelgutachten für die Ermittlung von Entschädigungs- und Neuordnungswerten (z.B. in Sanierungs- und Entwicklungsbereichen oder in Enteignungsfällen) | das 2-fache der Gebühr nach 41.1 | ||||||||
41.5 | Gutachten, die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung oder einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordern | das 1- 3-fache der Gebühr nach 41.1 | ||||||||
41.6 | Bei den Gutachten nach 41.1 bis 41.5 kann die Gebühr auf bis zu 75 v.H. der Gebühr nach 41.1 reduziert werden, wenn der Aufwand für die Vorbereitung der Gutachten deutlich reduziert ist. Dies kann z.B. der Fall sein:
- bei Wiederholungsgutachten, - bei Aktualisierungen von älteren Gutachten bei unverändertem Sachverhalt, - wenn sich der Antrag auf die Erstellung von Gutachten für mehrere Objekte erstreckt oder - wenn für die Erstellung des Gutachtens notwendige Unterlagen durch den Antragsteller oder Eigentümer bereitgestellt werden (Bauaufnahme, Aufmaß o.ä.). | |||||||||
41.7 | Sonstige Gutachten
- Ermittlung von Anfangs- und Endwerten in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen - umfangreiche Stellungnahmen zu erstatteten Gutachten - Gutachten, die sich nicht den Ziffern 41.1 bis 41.6 zuordnen lassen | Zeitgebühren nach 11 | ||||||||
41.8 | Mehrausfertigung von Gutachten | |||||||||
Bis 15 Seiten | 25 EUR | |||||||||
mehr als 15 Seiten | 35 EUR | |||||||||
41.9 | Rücknahme eines Antrages auf Erstellung eines Gutachtens nach 41.1 bis 41.7, nachdem mit der Bearbeitung begonnen wurde. | Zeitgebühren nach 11, mindestens 70 EUR; zuzüglich Gebühren für bereits angefertigte Auszüge und Unterlagen | ||||||||
42 | Erteilung von Auskünften und Auszügen | |||||||||
42.1 | Grundstücksmarktbericht | |||||||||
- Bremen | 50 EUR | |||||||||
- Bremerhaven | 25 EUR | |||||||||
42.2 | Drucke von Berichten und Analysen | |||||||||
pro Seite | 5 EUR | |||||||||
42.3 | Bodenrichtwertkarten | |||||||||
- Bremen, zweifarbiger Druck, 3 Blätter (1:20.000) | ||||||||||
je Blatt | 70 EUR | |||||||||
je Satz | 160 EUR | |||||||||
- Bremerhaven, mehrfarbiger Plot, 1 Blatt (1:13.000) | 60 EUR | |||||||||
42.4 | Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten bis Format DIN A3 | 20 EUR | ||||||||
42.5 | Auskunft aus der Kaufpreissammlung Einzelauskunft | |||||||||
- bis zu 15 Vergleichspreise | 170 EUR | |||||||||
- für jeden weiteren Vergleichspreis | 5 EUR | |||||||||
Auskünfte für Großabnehmer ab der 11. Auskunft pro Jahr | 140 EUR | |||||||||
42.6 | Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Geschäftsgrundstücke in Zentrumslage (Abgrenzung entsprechend Innenstadtausschnitt der Bodenrichtwertkarte) | das 3-fache der Gebühr nach 42.5 | ||||||||
42.7 | Erweiterte Auskunft über den Bodenwert in den Fällen, in denen keine Bodenrichtwerte vorliegen oder eine umfangreiche Bodenwertermittlung erforderlich ist | |||||||||
- in einfachen Fällen | 150 EUR | |||||||||
- in schwierigen Fällen | 150 bis 450 EUR | |||||||||
42.8 | Sonstige Auswertungen aus der Kaufpreissammlung | Zeitgebühren nach 11 | ||||||||
42.9 | Immobilienwert-Auskunft für Standard-Objekte | 350 EUR |
Kostenverzeichnis für Leistungen von Geoinformation | Anlage 2 (zu § 2) |
1001 | Gebühren nach Zeitaufwand
Die Stundensätze der Anlage 1 zu § 1 (Tz. 11.1-11.3) sind anzuhalten Anmerkungen a) Sofern Gebühren sich nach dem Zeitaufwand bemessen, sind Wegezeiten mit zu berücksichtigen. b) Werden für die Durchführung von Vermessungen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, den Nachweisen der Landesvermessung oder sonstigen Karten und Plänen benötigt, werden diese nach den dafür geltenden Gebührentatbeständen gesondert berechnet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002 | Analoge Ausgaben von Karten, Plänen, Luftbilderzeugnissen
Gebühren werden erhoben für die Bereitstellung von Geobasisdaten und zusätzlich bezogen auf die jeweilige Nutzung. Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Datenträgerkosten sind grundsätzlich in den Gebühren enthalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.1 | Grundkarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.1.1 | Topographische Sonderkarte 1:10.000 (Zusammenfügung der DGK5) 12 Blätter (einfarbig) auf Photopapier | je Blatt 12 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2 | Stadtpläne und Übersichtskarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.1 | Stadtplan Bremen 1:10.000 (dreifarbig, 16 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 6 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.2 | Stadtplan Bremen 1:10.000 (Sonderfarben, 16 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 8 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.3 | Stadtplan Bremen 1:15.000 (mehrfarbig, 2 Blätter) auf Photopapier | 75 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.4 | Stadtatlas Bremen 1:15.000 siehe Preisverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.5 | Cityplan Bremen 1:15.000 (mehrfarbig, gefaltet) als Druck | je Blatt 2,90 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.6 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (mehrfarbig, 3 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.7 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (mehrfarbig, blattschnittfrei) auf Photopapier | 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.8 | Taschenstadtplan Bremen 1:20.000 mit Straßenverzeichnis, gefaltet, als Druck | 7,50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.9 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (Sonderfarben, 3 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.10 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (Sonderfarben, blattschnittfrei) auf Photopapier | 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.11 | Übersichtskarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.11.1 | Übersichtskarten Bremen 1:50.000 (mehrfarbig) auf Photopapier | 5 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.11.2 | Übersichtskarten Bremen 1:100.000 (mehrfarbig) auf Photopapier | 5 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.2.12 | Straßenverzeichnis mit Suchregister auf Datenträger oder zur elektronischen Übermittlung als Excel-Datei | 100 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3 | Luftbilderzeugnisse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.1 | Orthophotomosaik Bremen 1:10.000 (mehrfarbig, 2 Blätter je 1,50 m hoch u. 3,60 m breit) auf Photopapier | 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.2 | Orthophotomosaik Bremen 1:20.000 (mehrfarbig, 1,45 m hoch u. 1,85 m breit) auf Photopapier | 150 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.3 | Orthophotomosaik Bremen 1:50.000 (mehrfarbig, 58 cm hoch u. 74 cm breit) auf Photopapier | 40 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.4 | Orthophotomosaik Bremen 1:100.000 (mehrfarbig, 29 cm hoch u. 37cm breit) auf Photopapier | 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.5 | Orthophotokarte Bremen 1:2.500 (mehrfarbig, 117 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 15 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.6 | Orthophotokarte Bremen 1:5.000 (mehrfarbig, 117 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.7 | Orthophotoplan Bremen 1:10.000 (mehrfarbig, Orthophoto/Stadtplan, 12 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.8 | "Bremer Ansichtssachen" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.8.1 | Ansichtssache, Bremer Stadtgebiete im Wandel der Zeit, Luftbildaufnahmen von 1945 bis heute, Photobuch gebunden Standardausgabe | 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.8.2 | Ansichtssache, Bremer Stadtgebiete im Wandel der Zeit, Luftbildaufnahmen von 1945 bis heute, Photobuch gebunden Individuell ausgewählt und gestaltet und Zeitgebühr nach 1001 | Erstattung des Material- und Bereitstellungsaufwands | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.3.8.3 | Individuelles Orthophoto nach Angabe (Objektbezogen, DIN A3) auf Photopapier | 30 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.4 | Historische Karten siehe Preisverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5 | Baugrundkarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1 | Bremen 1:10.000 / 1:25.000 (mehrfarbiger Druck) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1.1 | - Vollständiger Kartensatz mit Erläuterungsband | 700 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1.2 | - Teilkartensatz ohne Bremen-Nord | 550 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1.3 | - Teilkartensatz Bremen-Nord | 210 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1.4 | - Abgabe einzelner Blätter im Maßstab 1:10.000 | je Blatt 16 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.5.1.5 | - Abgabe einzelner Blätter im Maßstab 1:25.000 | je Blatt 14 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.6 | Bodenkarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.6.1 | Niedersachen 1:25.000 Blätter mit bremischen Gebietsanteilen einschließlich zugehöriger Auswertekarte (mehrfarbiger Druck) | je Blatt 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.7 | Höhenkarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.7.1 | Höhenkarte Bremen 1:5.000 Kombi Höhe / DGK5 (117 Blätter) auf Photopapier | je Blatt 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.7.2 | Höhenkarte Bremen 1:20.000 Kombi Höhe / Stadtplan auf Photopapier (ca.200 x 145 cm) | 150 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.7.3 | Höhenkarte Bremen 1:20.000 Kombi Höhe / Stadtplan (2 Blätter ca.100 x 145 cm) auf Photopapier | 150 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.7.4 | Höhenkarte Bremen 1:30.000 Kombi Höhe / Stadtplan (ca. 135 x 97 cm) auf Photopapier | 100 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.8 | Sonderkarten siehe Preisverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9 | Sonderregelungen für analoge Ausgaben | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.1 | Ermäßigungen für Wiederverkäufer
Bei Abgabe von analogen Karten gelten folgende Gebühren (in v.H. der Grundgebühr): | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe von 1 bis 10 Exemplaren | 70 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe von 11 bis 200 Exemplaren | 60 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Abgabe ab 201 Exemplaren | 50 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Großhandel | 40 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.2 | Abgabe von Karten für wissenschaftliche und für Ausbildungszwecke (analoge Ausgaben) | Erstattung des Material- und Bereitstellungsaufwands und Zeitgebühr nach 1001 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.3 | Genehmigung zur Umarbeitung und Vervielfältigung durch Druck von Karten oder Teilen davon.
Die Gebühr ergibt sich als Anteil am Erlös aus der Verbreitung des Folgeprodukts. Es errechnet sich aus der Summe der zutreffenden Wertpunkte je Kategorie für das Folgeprodukt der Tabelle 1 und Multiplikation des Erlöses mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 2
Anmerkungen zu 1002.9.3: a) Mit der Gebühr ist auch die Inanspruchnahme des Nutzungsrechtes b) Wird ein marktgerechter Preis des Folgeprodukts oder ein Erlös nicht | Mindestgebühr 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.4 | Genehmigung nach 1002.9.3, wenn | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- die Vervielfältigungen zu wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Zwecken verwendet und keine Gewinne erzielt werden sollen; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- die Vervielfältigungen der Kartenausschnitte in der Tagespresse und im Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung verwendet werden sollen; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- die Vervielfältigungen zu Ausbildungszwecken sowie Kartenausschnitte in Lehrbüchern und Lernmaterialien (einschließlich Dias und Folien für Projektoren) verwendet werden sollen | gebührenfrei | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.5 | Erteilung einer Genehmigung zur Digitalisierung von Karten nach | das 10fache der Gebühr nach 1002.1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.6 | Erteilung einer Genehmigung zur Digitalisierung von Karten nach 1002.2 | das 20fache der Gebühr nach 1002.2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1002.9.7 | Abgabe von Druckschriften der Verwaltung (Verwaltungsanweisungen oder ähnliches) | Herstellungskosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003 | Digitale Ausgabe von Karten, Plänen und Luftbilderzeugnissen
Gebühren werden erhoben für die Bereitstellung von Geobasisdaten und zusätzlich bezogen auf die jeweilige Nutzung. Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Datenträgerkosten sind grundsätzlich in den Gebühren enthalten. Für die Abgabe von digitalen Produkten für die Verwendung an einem DV-Arbeitsplatz werden folgende Grundgebühren erhoben: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1 | Grundkarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1.1 | Topographische Sonderkarte 1:10.000 (Zusammenfügung der DGK5) (grau, TIF-Format, 508 dpi, mit Rahmen), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 5 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 1.590 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1.2 | Höhenkarte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1.2.1 | Höhendaten Bremen 1:5.000 (Rohdaten) Blattschnitt der DGK5 (ohne Kartenhintergrund, 318 km2) TIFF 127 dpi / TFW | 1.590 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1.2.2 | Höhendaten Bremen 1:20.000 (Rohdaten) (ohne Kartenhintergrund, 318 km2) TIFF 254 dpi / TFW | 795 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.1.2.3 | Höhenkarte Bremen 1:5.000 Kombi Höhe / DGK5 PDF - Datei | je Datei 20 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2 | Stadtpläne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.1 | Stadtplan Bremen 1:10.000 (dreifarbig, TIF-Format, 254 dpi) (dreifarbig, TIF-Format, 508 dpi) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 5 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 1.590 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.2 | Stadtplan Bremen 1:15.000 (mehrfarbig, TIF-Format, 254 dpi) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 4 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 1.272 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.3 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (ein- oder mehrfarbig, TIF-Format, 254 dpi) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 3 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 954 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.4 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (Sonderfarben, TIF-Format, 254 dpi) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 3 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 954 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.5 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (ein- oder mehrfarbig, Postscript-Format) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 7 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 2.226 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.6 | Stadtplan Bremen 1:20.000 (Sonderfarben, Postscript-Format) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 7 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche Bremen (318 km2) | 2.226 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.7 | Übersichtskarten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.7.1 | Übersichtskarten Bremen 1:50.000 (mehrfarbig, TIF-Format, 254 dpi) | 25 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.2.7.2 | Übersichtskarten Bremen 1:100.000 (mehrfarbig, TIF-Format, 254 dpi) | 25 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3 | Digitale Luftbilderzeugnisse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.1 | Orientierte Luftbilder Bremen (CIR oder RGB, TIF-Format, 10 cm Bodenauflösung) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 40 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.2 | Luftbildplan Bremen 1:10.000 (mehrfarbig, TIF- oder JPG-Format, 45 cm Bodenauflösung, 338,66 dpi) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
je angefangenen 1 km2 Naturfläche | 3 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Kartenblatt mit 54 km2 | 162 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Gesamtfläche 318 km2 (16 Blätter) | 2.592 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.3 | Orthophotokarte Bremen 1:2.500 (Bodenauflösung 40 cm, PDF-Datei, mit Rahmen und Beschriftung, 117 Dateien) | je Datei 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.4 | Orthophotokarte Bremen 1:5.000 (Bodenauflösung 20 cm, PDF-Datei, mit Rahmen und Beschriftung, 117 Dateien) | je Datei 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.5 | Orthophotoplan Bremen 1:10.000 (PDF-Datei, mit Rahmen und Beschriftung, Orthophoto/Stadtplan, 16 Dateien) | je Datei 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.6 | Orthophotomosaik Bremen 1:10.000 mit Rahmen (vierteilig, JPG oder TIF-Format, 254 dpi) | 2.000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.7 | Orthophotomosaik Bremen 1:10.000 mit Rahmen (zweiteilig, JPG oder TIF-Format, 254 dpi) | 2.000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.8 | Orthophotomosaik Bremen 1:20.000 mit Rahmen (TIF-Format, 254 dpi) | 1.200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.9 | Orthophotomosaik Bremen 1:50.000 mit Rahmen (TIF-Format, 300 dpi) | 400 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.10 | Orthophotomosaik Bremen 1:100.000 mit Rahmen (TIF-Format, 400 dpi) | 200 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung zu 1003.2.1 bis 1003.3.10 Bei Abgabe von Daten, die sich nicht auf ein einzelnes Kartenblatt bzw. die jeweilige Gesamtfläche Bremens beziehen, werden zusätzliche Datenaufbereitungskosten nach 1005 berechnet. | mindestens Grundbetrag 130 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1003.3.11 | Mehrplatzlizenzen
Für die Nutzung der Daten nach 1003.2.1 bis 1003.2.5 auf mehreren DV-Arbeitsplätzen im internen Bereich eines Nutzers oder Weitergabe der Daten ohne Veränderung gelten folgende v.H. - Sätze der jeweiligen Grundgebühr: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 bis 5 Arbeitsplätze | 100 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 bis 20 Arbeitsplätze | 150 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21 bis 100 Arbeitsplätze | 200 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
über 100 Arbeitsplätze | 250 v. H. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung zu 1003.3.11 Für die beim Nutzer im internen Informationssystem zur Nutzung über WMS, WFS und WFS-G bereitgestellten Geobasisdaten findet der Arbeitsplatzfaktor keine Anwendung, sofern von jedem Arbeitsplatz direkt auf die Dienste zugegriffen werden darf. Anmerkung zu 1003.1 bis 1003.3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1004 | Digitale Karten auf CD-ROM
siehe Preisverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1005 | Datenaufbereitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ist für die erstmalige oder nachfolgende Abgabe von Daten eine besondere Aufbereitung oder Konvertierung in andere Datenformate notwendig, werden die dafür anfallenden Kosten jeweils in voller Höhe erhoben. | Erstattung des Material- und Bereitstellungsaufwands und Zeitgebühr nach 1001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006 | Dienstleistungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.1 | Erstellung von Filmdatenkarten über Mikrofilm-Rasterplotter von CAD-Daten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.1.1 | Grundgebühr je Auftrag | 10 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.1.2 | auf Silberfilm inkl. Beschriftung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- 1 bis 50 Plotfiles | je File 1,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- mehr als 51 Plotfiles | je File 0,50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zusätzliche Diazoduplikatkarten (inkl. Beschriftung) | je Karte 0,60 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.2.1 | Kalibrierung eines Vermessungsgerätes (einschließlich Prüf-Bescheinigung) | je 400 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.2.2 | Kalibrierung weiterer Vermessungsgeräte (einschließlich Prüf-Bescheinigung) | je 320 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.2.3 | Abgabe einzelner Höhenpunkte auf einer Flurkarte | 50 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.2.4 | Bremen Viewer Lizenz für die Nutzung von Geobasisdaten durch einen Nutzer (named User) Gesamtpaket | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
nur Präsentation der ALK im Maßstab 1:500 | 1.900 EUR/Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
nur DTK25, DTK 50, DTK100, DGK5, DOP20, | 1.100 EUR/Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stadtplan | 400 EUR/Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
nur Bodenrichtwerte | 400 EUR/Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1006.2.5 | Nutzerverwaltung (pro named user) für 1006.2.4 | 50 EUR/Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1007 | Sonderregelungen für digitale Ausgaben | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1007.1 | Abgabe von digitalen Produkten für wissenschaftliche und für Ausbildungszwecke | Erstattung des Material- und Bereitstellungsaufwandes und Zeitgebühr nach 1001 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1007.2 | Genehmigung zur Umarbeitung und Verbreitung durch Druck von digitalen Produkten oder Teilen davon. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gebühr ergibt sich als Anteil am Erlös aus der Verbreitung des Folgeprodukts.
Es errechnet sich aus der Summe der zutreffenden Wertpunkte je Kategorie für das Folgeprodukt der Tabelle 3 und Multiplikation des Erlöses mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 4
Anmerkungen zu 1007.2 a) Mit der Gebühr ist auch die Inanspruchnahme des Nutzungsrechtes an den digitalen Daten abgegolten. b) Wird ein marktgerechter Preis des Folgeprodukts oder ein Erlös nicht genannt, ist der Erlös zu schätzen, wobei mindestens 40 % des Basisbetrages unter Berücksichtigung der Regelungen nach Nr. 1 und 2.1 der AdV-Gebührenrichtlinie vom 9. September 2009 (Version 2.0) anzusetzen sind. | Mindestgebühr 50 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008 | Wertempfehlungen
Ermittlung von Grundstückswerten durch die städtische Bewertungsstelle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.1 | Standardwertempfehlungen | 90 v.H. der Kosten nach den Tarifziffern 41.1 bis 41.6 der Anlage 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.2 | überschlägige Wertempfehlungen | 70 v.H. der Kosten nach den Tarifziffern 41.1 . bis 41.6 der Anlage 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.3 | Aktualisierung von Wertempfehlungen, die nicht älter als zwei Jahre sind (bei ansonsten unverändertem Sachverhalt) | 50 v.H. der Kosten nach den Tarifziffern 41.1 . bis 41.6 der Anlage 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.4.1 | Wertempfehlungen in Sonderfällen | Stundensätze nach 1001 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.4.2 | Bei Fällen, die eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Bewertungsmaterie erfordern, kann ein Hebesatz von bis zur 3-fachen Höhe der nach 1008.1 ermittelten Gebühr erhoben werden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1008.5 | Wertempfehlungen für übergroße Flächen | bis zur 3-fachen Höhe der Stundensätze nach 1001 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1009 | Rücknahme eines Auftrages
Bei Rücknahme eines Auftrages, nachdem mit der Bearbeitung im Innen- oder Außendienst begonnen wurde. | Zeitgebühr nach 1001 für die erbrachte Dienstleistung, mindestens 100 EUR, zuzüglich Gebühren für bereits angefertigte Produkte |
ENDE |