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Regelwerk

Änderungstext

Elftes Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes

Vom 24. Juni 2008
(GVBl Nr. 33 vom 1. Juli 2008 S. 239)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesetz über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung (Bauleitplanfeststellungsgesetz) in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 298), wird wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

altneu
 (1) Die Kommission für Stadtentwicklung besteht aus
  1. der Staatsrätin oder dem Staatsrat der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
  2. acht aus der Mitte der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern,
  3. je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und
  4. zwei vom Senat aus Angehörigen der Verwaltung bestellten Mitgliedern.
"(1) Die Kommission für Stadtentwicklung besteht aus
  1. der Staatsrätin oder dem Staatsrat der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
  2. neun aus der Mitte der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern,
  3. je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und
  4. zwei vom Senat aus Angehörigen der Verwaltung bestellten Mitgliedern."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2008 in Kraft. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ist ein weiteres Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter durch die Bürgerschaft für die Dauer der 19. Wahlperiode zu wählen.