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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes und des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung
- Hamburg -
Vom 13. Februar 2015
(HambGVBl. Nr. 9 vom 24.02.2015 S. 39)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes
§ 9 Absatz 2 Satz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 306), erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Die Mitglieder nach Absatz l Nummern 2 und 3 werden für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt. | "Die Mitglieder nach Absatz 1 Nummer 2 werden für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft, die Mitglieder nach Absatz 1 Nummer 3 für die Amtsdauer der Bezirksversammlungen gewählt." |
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung
§ 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 (HmbGVBl. S. 131), zuletzt geändert am 19. April 2011 (HmbGVBl. S. 123), erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"Die von Bürgerschaft zu wählenden ehrenamtlichen Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft, die von den Bezirksversammlungen zu wählenden ehrenamtlichen Mitglieder für die Amtsdauer der Bezirksversammlungen gewählt." |
Artikel 3
Übergangsbestimmung
Die Amtszeit der vor dem Ende der 20. Wahlperiode der Bürgerschaft von den Bezirksversammlungen gewählten Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung und der Kommission für Bodenordnung endet mit dem Ende der 20. Wahlperiode der Bürgerschaft; ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger werden für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsdauer der Bezirksversammlungen gewählt.
ID: 150079
ENDE |