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Regelwerk Bau Nds

RdErl. zur Durchführung des § 33 NBauO
- Niedersachsen -

Vom 28.09.2012
(Nds. MBl. Nr. 34 vom 10.10.2012; aufgehoben)
- Gl.-Nr.: 21072 -


Zur aktuellen Fassung

RdErl. d. MS v. 28.9.2012 - 505-24000/1-33 -

1. Zur Durchführung des § 33 Abs. 2 Satz 3 NBauO wird Folgendes bestimmt:

Für Bauvorlagen, die zur Prüfung der Eignung der Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 3 NBauO dienen, ist § 12 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 BauVorlVO entsprechend anzuwenden.

2. Dieser RdErl. tritt am 1.11.2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.

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