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Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge
- Niedersachsen -
Vom 19. Juni 2019
(Nds. GVBl. Nr. 9 vom 27.06.2019 S. 110)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"
(nicht dargestellt)
Artikel 3
Gesetz über das "Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen"
(nicht dargestellt)
Artikel 4
Änderung des Gesetzes über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen
(nicht dargestellt)
Artikel 5
Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes
§ 13 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes vom 29. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 403), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 208), wird wie folgt geändert:
1. Am Ende der Nummer 8 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
2. Am Ende der Nummer 9 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
3. Es wird die folgende Nummer 10 angefügt:
"10. im Haushaltsjahr 2019 durch Umbuchung aus dem Bestand der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 400.000 000 Euro."
ID 191425
ENDE |