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Änderungstext
Änderung der Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV)
- Schleswig-Holstein -
Vom 13. März 2023
(Amtsbl.
Schl.-H. Nr. 14 vom 03.04.2023 S. 834)
Die Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV) vom 5. Juni 2013 - IV 283 - 515.131-12 - (Amtsbl. Schl.-H., S. 426), verlängert durch Bekanntmachung vom 03. Mai 2018 (Amtsbl. Schl.-H. S. 402), wird wie folgt geändert:
1. In Tz 1.3 wird die Angabe " § 51 Abs. 3 LBO" durch die Angabe " § 51 Abs. 2 LBO" ersetzt.
2. In Tz. 2.1 wird die Angabe " § 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 LBO" durch die Angabe " § 76 Abs. 2 Satz 2 LBO" ersetzt.
8.2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2023 außer Kraft.8.3 Der Erlass des Innenministeriums vom 19. Mai 2000 (Amtsbl. Schl.-H. S. 353) *) wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 aufgehoben.
werden gestrichen.
ID 230685
ENDE |