RaumordnungsG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
§ 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 11 Planerhaltung
§ 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern
§ 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
§ 14 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 15 Raumverträglichkeitsprüfung
§ 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen
Abschnitt 3
Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bunde
§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
§ 23 Beirat für Raumentwicklung
Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
§ 26 Gebühren und Auslagen
§ 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
Anlage 1 Umweltbericht
Anlage 2 Erheblichkeitskriterien für die Erfordernis einer Umweltprüfung