Regelwerk, Bau & Planung

RaumordnungsG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2 Grundsätze der Raumordnung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4

§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

§ 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 11 Planerhaltung

§ 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne

§ 14 Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 15 Raumverträglichkeitsprüfung

§ 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum

§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bunde

§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

§ 23 Beirat für Raumentwicklung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten

§ 26 Gebühren und Auslagen

§ 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

Anlage 1 Umweltbericht

Anlage 2 Erheblichkeitskriterien für die Erfordernis einer Umweltprüfung