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SW-RL - Sachwertrichtlinie
Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts

Vom 5. September 2012
(BAnz AT 18.10.2012 B1)


1 Zweck und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren (vgl. Nummer 5).

(2) Bei der Ermittlung des Sachwerts ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Sachwertfaktoren zur Anwendung kommen, die auf einer von dieser Richtlinie abweichenden Datengrundlage beruhen.

(3) Die Richtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) vom 1. März 2006 (BAnz. Nr. 108a vom 10. Juni 2006, BAnz. S. 4798).

(4) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.

2 Allgemeines

(1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrensgrundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. Das Sachwertverfahren kann in der Verkehrswertermittlung dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist, insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Sachwertverfahren kann auch zur Überprüfung anderer Verfahrensergebnisse in Betracht kommen.

(2) Nicht anzuwenden ist das Sachwertverfahren auf Wertermittlungsobjekte, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (§ 21 Absatz 1 ImmoWertV), z.B. auf abbruchreife oder funktionslose bauliche Anlagen oder Teile von diesen. Wirtschaftlich nutzbar sind nur solche baulichen und sonstigen Anlagen, die eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer aufweisen (vgl. Nummer 4.3.2).

3 Verfahrensgang

(1) Im Sachwertverfahren ist

(2) Die Summe aus den Sachwerten der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen, der sonstigen Anlagen und des Bodenwerts ergibt einen vorläufigen Sachwert des Grundstücks,

um zum Sachwert des Grundstücks zu gelangen.

(3) Damit ergibt sich folgendes Ablaufschema:

4 Vorläufiger Sachwert

4.1 Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen)

(1) Zur Ermittlung des Sachwerts der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist von den Herstellungskosten auszugehen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am Wertermittlungsstichtag (ggf. unter Berücksichtigung abweichender Qualitäten am Qualitätsstichtag) unter Zugrundelegung neuzeitlicher, wirtschaftlicher Bauweisen aufzuwenden wären, und nicht von Rekonstruktionskosten.

(2) Der Ermittlung der Herstellungskosten eines Gebäudes können zu Grunde gelegt werden:

(3) Bei der Ermittlung des Flächen- oder ggf. des Rauminhalts sind die den Herstellungskosten zu Grunde gelegten Berechnungsvorschriften anzuwenden.

4.1.1 Normalherstellungskosten2010 - NHK2010

4.1.1.1 Allgemeines

(1) Die NHK 2010 enthalten neben den Kostenkennwerten weitere Angaben zu der jeweiligen Gebäudeart, wie Angaben zur Höhe der eingerechneten Baunebenkosten, teilweise Korrekturfaktoren sowie teilweise weitergehende Erläuterungen.

(2) Es ist der Kostenkennwert zu Grunde zu legen, der dem Wertermittlungsobjekt nach Gebäudeart und Gebäudestandard hinreichend entspricht. Sind Gebäude nachhaltig umgenutzt worden, so ist bei der Zuordnung zu einem Kostenkennwert auf die aktuelle Nutzung abzustellen. Hat ein Gebäude in Teilbereichen erheblich voneinander abweichende Standardmerkmale oder unterschiedliche Nutzungen, kann es sinnvoll sein, die Herstellungskosten getrennt nach Teilbereichen zu ermitteln (vgl. z.B. Nummer 4.1.1.6).

(3) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 sind in 2 Brutto-Grundfläche (Euro/m2 BGF) angegeben. Sie erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276-11:2006. In ihnen sind die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 276) eingerechnet. Sie sind bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt).

4.1.1.2 Gebäudestandard

(1) Die NHK 2010 unterscheiden bei den einzelnen Gebäudearten zwischen verschiedenen Standardstufen. Das Wertermittlungsobjekt ist dementsprechend auf der Grundlage seiner Standardmerkmale zu qualifizieren.

(2) Die Einordnung zu einer Standardstufe ist insbesondere abhängig vom Stand der technischen Entwicklung und den bestehenden rechtlichen Anforderungen am Wertermittlungsstichtag. Sie hat unter Berücksichtigung der für das jeweilige Wertermittlungsobjekt am Wertermittlungsstichtag relevanten Marktverhältnisse zu erfolgen. Dafür sind die Qualität der verwandten Materialien und der Bauausführung, die energetischen Eigenschaften sowie solche Standardmerkmale, die für die jeweilige Nutzungs- und Gebäudeart besonders relevant sind, wie z.B. Schallschutz oder Aufzugsanlagen in Mehrfamilienhäusern von Bedeutung. Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern (Gebäudearten Nummer 1.01 bis 3.33) enthalten die NHK 2010 zwei weitere Standardstufen (1 und 2) mit Kostenkennwerten für Gebäude, deren Standardmerkmale zwar nicht mehr zeitgemäß sind, aber dennoch eine zweckentsprechende Nutzung des Gebäudes erlauben. Bei den übrigen Gebäudearten ist bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ein entsprechender Abschlag sachverständig vorzunehmen.

(3) Zur Orientierung und Modellbeschreibung enthält die Anlage 2 eine Beschreibung der Standardmerkmale zum Bezugsjahr der NHK 2010 einschließlich eines Anwendungsbeispiels für die Ermittlung der Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser. Die Beschreibung ist beispielhaft und kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Standardmerkmale beschreiben. Alle wertrelevanten Standardmerkmale eines Objektes, auch wenn sie nicht in der Tabelle beschrieben sind, sind sachverständig einzustufen.

4.1.1.3 Korrekturfaktoren

In den NHK 2010 sind teilweise Korrekturfaktoren angegeben, die eine Anpassung des jeweiligen Kostenkennwerts wegen der speziellen Merkmale des Bewertungsobjekts erlauben.

4.1.1.4 Brutto-Grundfläche

(1) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 beziehen sich auf den Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF). Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.

(2) In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich c: nicht überdeckt.

Für die Anwendung der NHK 2010 sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen (vgl. Abbildung 1).

(3) Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

(4) Nicht zur BGF gehören z.B. Flächen von Spitzböden (vgl. Nummer 4.1.1.5 Absatz 3) und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z.B. über abgehängten Decken.

Abbildung 1: Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b, c

(5) Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern der NHK 2010 erfolgt u. a. eine Unterteilung in Gebäudearten mit ausgebautem bzw. nicht ausgebautem Dachgeschoss (vgl. Absatz 6) und Gebäudearten mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach (vgl. Absatz 7), wobei für eine Einordnung zu der entsprechenden Gebäudeart die Anrechenbarkeit ihrer Grundflächen entscheidend ist.

(6) Entscheidend für die Anrechenbarkeit der Grundflächen in Dachgeschossen ist ihre Nutzbarkeit. Dabei genügt es nach dieser Richtlinie auch, dass nur eine untergeordnete Nutzung (vgl. DIN 277-2:2005-02), wie z.B. als Lager- und Abstellräume, Räume für betriebstechnische Anlagen möglich ist (eingeschränkte Nutzbarkeit). Als nutzbar können Dachgeschosse ab einer lichten Höhe von ca. 1,25 m behandelt werden, soweit sie begehbar sind. Eine Begehbarkeit setzt eine feste Decke und die Zugänglichkeit voraus.

(7) Bei Gebäuden mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach ist auf Grund der Dachkonstruktion eine Dachgeschossnutzung nicht möglich, sodass eine Anrechnung der Grundfläche des Dachgeschosses bei der Berechnung der BGF nicht vorzunehmen ist.

Abbildung 2: Anrechenbarkeit der Grundfläche im Dachgeschoss

Dachgeschoss

nicht nutzbar

eingeschränkt nutzbar

nutzbar
Einordnung in
Gebäudeart mit Flachdach oder flach geneigtem DachGebäudeart mit nicht ausgebautem DachgeschossGebäudeart mit nicht ausbebautem bzw. mit ausgebautem Dachgeschoss
Anrechnung der BGF der Dachgeschossebene
keine Anrechnungvolle Anrechnungvolle Anrechnung

4.1.1.5 Nutzbarkeit von Dachgeschossen bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern

(1) Trotz gleicher BGF können sich bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern mit ausgebauten bzw. nicht ausgebauten Dachgeschossen Unterschiede hinsichtlich des Grades der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses ergeben, die insbesondere auf Unterschieden der Dachkonstruktion, der Gebäudegeometrie und der Giebelhöhe beruhen können.

(2) Bei Gebäuden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss ist zu unterscheiden zwischen

Im Fall einer nur eingeschränkten Nutzbarkeit des Dachgeschosses (nicht ausbaufähig) ist in der Regel ein Abschlag vom Kostenkennwert für die Gebäudeart mit nicht ausgebautem Dachgeschoss anzusetzen. Die Höhe des Abschlags ist zu begründen.

(3) Bei Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bestimmt sich der Grad der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses insbesondere nach der vorhandenen Wohnfläche. Diese ist im Wesentlichen abhängig von Dachneigung, Giebelbreite und Drempelhöhe. Deshalb ist z.B. zu prüfen, ob im Dachgeschoss ein Drempel vorhanden ist. Ein fehlender Drempel verringert die Wohnfläche und ist deshalb in der Regel wertmindernd zu berücksichtigen. Ein ausgebauter Spitzboden (zusätzliche Ebene im Dachgeschoss) ist durch Zuschläge zu berücksichtigen. Die Höhe des entsprechenden Abschlags bzw. Zuschlags ist zu begründen.

4.1.1.6 Teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. teilweise Unterkellerung

Ein teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. eine teilweise Unterkellerung können durch anteilige Heranziehung der jeweiligen Kostenkennwerte für die verschiedenen Gebäudearten berücksichtigt werden (Mischkalkulation).

Beispiel 1: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts bei teilweiser Unterkellerung


Gebäudedaten
Reihenendhausteilweise unterkellert,
Erdgeschoss, Obergeschoss,
ausgebautes Dachgeschoss

Standartstufe 3

Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010

Gebäudeart unterkellert2.11785 Euro/m2 BGFGebäudeart
nicht unterkellert
2.31865 Euro/m2 BGF
unterkellerter Gebäudeteil
Grundfläche: 3,3 m x 11 m = 36,3 m2
BGF: 4 Ebenen x 36,3 m2 = 145,2 m2
nicht unterkellerter Gebäudeteil
Grundfläche: 2,7 m x 11 m = 29,7 m2
BGF: 3 Ebenen x 29,7 m2 = 89,1 m2

145,2 m2 BGF x 785 Euro/m2 BGF + 89,1 m2 BGF x 865 Euro/m2 BGF = 191.053 Euro
Herstellungskosten: 190.000 Euro

Beispiel 2: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts eines nicht unterkellerten Anbaus

>
Gebäudedaten
Reihenendhausunterkellert,
Erdgeschoss, Obergeschoss,
ausgebautes Dachgeschoss

nicht unterkellerter Anbau

Standartstufe 3

Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010

Gebäudeart
unterkellert
2.11785 Euro/m2 BGFGebäudeart
nicht unterkellert, Flachdach
2.231.105 Euro/m2 BGF
Gebäude (ohne Anbau)
Grundfläche: 6 m x 11 m = 66 m2
BGF: 4 Ebenen x 66 m2 = 264 m2
Anbau
Grundfläche/BGF: 3 m x 5 m= 15 m2

264 m2 BGF x 785 Euro/m2 BGF + 15 m2 BGF x 1.105 Euro/m2 BGF = 223.815 Euro
Herstellungskosten: 225.000 Euro

4.1.1.7 Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile

Werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile, wie z.B. Dachgauben, Balkone und Vordächer sind in Ansatz zu bringen. Soweit diese Bauteile erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

4.1.2 Baupreisindex

(1) Die aus den Kostenkennwerten der NHK 2010 ermittelten Herstellungskosten sind auf den Wertermittlungsstichtag zu beziehen. Hierzu ist der für den Wertermittlungsstichtag aktuelle und für die jeweilige Gebäudeart zutreffende Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes (Baupreisindex) mit dem entsprechenden Basisjahr zu verwenden. Mit der Verwendung des Baupreisindex wird auch eine ggf. erfolgte Umsatzsteueränderung berücksichtigt.

(2) Eine Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010 ist zu berücksichtigen. Beispiel 3: Berücksichtigung der Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010

Die Kostenkennwerte der NHK 2010 liegen auf der Preisbasis 2010 vor, der für den Wertermittlungsstichtag veröffentlichte Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes basiert auf der Preisbasis 2005. Eine direkte Anwendung des Baupreisindex ist damit nicht möglich.

Daten des Beispiels: Freistehendes Einfamilienhaus

15. Juli 2011Wertermittlungsstichtag
1.005 Euro/m2 BGFKostenkennwert aus den Tabellen der NHK 2010 Gebäudeart 1.01, Standardstufe 4; Basisjahr der NHK 2010 = 2010
113,7durchschnittlicher Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005
116,5Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes zum Wertermittlungsstichtag 15. Juli 2011 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005
Index zum Wertermittlungsstichtag 15. Juli 2011 (Basisjahr 2005 = 100)

 x 1.005 Euro/m2 BGF
durchschnittlicher Index für das Jahr2010 (Basisjahr2005 = 100)
116,5
=
  x 1.005 Euro/m2 BGF = 1.029,75 Euro/m2 BGF ≈ 1.030 Euro/m2 BGF
113,7

4.2 Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen

(1) Zu den baulichen Außenanlagen zählen z.B. befestigte Wege und Plätze, Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem Grundstück und Einfriedungen. Zu den sonstigen Anlagen zählen insbesondere Gartenanlagen.

(2) Soweit wertrelevant und nicht anderweitig erfasst, sind die Sachwerte der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln. Werden die gewöhnlichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt, ist eine Alterswertminderung anzusetzen, wobei sich die Restnutzungsdauer in der Regel an der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage orientiert. Soweit diese Anlagen erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

4.3 Lineare Alterswertminderung

(1) Die auf der Grundlage der NHK 2010 unter Berücksichtigung der entsprechenden Korrekturfaktoren und mit Hilfe des Baupreisindexes auf den Wertermittlungsstichtag bezogenen Herstellungskosten entsprechen denen eines neu errichteten Gebäudes gleicher Gebäudeart.

(2) Soweit es sich nicht um einen Neubau handelt, müssen diese Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Verhältnisses der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.2) zur Gesamtnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.1) des Gebäudes gemindert werden (Alterswertminderung). Dabei wird der für die jeweilige Gebäudeart angesetzten Gesamtnutzungsdauer die ggf. durch Instandsetzung oder Modernisierungen verlängerte oder durch unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten verkürzte Restnutzungsdauer gegenübergestellt.

(3) Die Alterswertminderung wird in einem Prozentsatz der Gebäudeherstellungskosten ausgedrückt und nach folgender Formel berechnet:

Gesamtnutzungsdauer - Restnutzungsdauer
Alterswertminderung in % =
x 100
Gesamtnutzungsdauer

Beispiel 4: Ermittlung der Alterswertminderung

Gesamtnutzungsdauer:80 Jahre
Restnutzungsdauer:50 Jahre

.

80 Jahre - 50 Jahre

x 100 ≈ 38 %
80 Jahre

4.3.1 Gesamtnutzungsdauer

Die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer ist eine Modellgröße. Anlage 3 enthält hierzu Orientierungswerte, die die Gebäudeart berücksichtigen.

4.3.2 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

(1) Die Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes am Wertermittlungsstichtag ermittelt. Das Ergebnis ist daraufhin zu prüfen, ob es dem Zeitraum entspricht, in dem das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (wirtschaftliche Restnutzungsdauer), wobei die rechtliche Zulässigkeit der angesetzten Nutzung vorausgesetzt wird.

(2) Für Gebäude, die modernisiert wurden, kann von einer entsprechend längeren wirtschaftlichen (modifizierten) Restnutzungsdauer ausgegangen werden. Für die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer bei Wohngebäuden kann auf das in Anlage 4 beschriebene Modell zurückgegriffen werden, mit dem ggf. durchgeführte Modernisierungen berücksichtigt werden können. Eine unterlassene Instandhaltung (§ 6 Absatz 6 ImmoWertV) wird in der Regel als Bauschaden (vgl. Nummer 6.2) berücksichtigt. In gravierenden Fällen verringert sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Die längere oder verringerte wirtschaftliche Restnutzungsdauer verändert nicht die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes.

4.4 Bodenwert

Zur Ermittlung des Bodenwerts wird auf die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts einschließlich der Ermittlung des Bodenwerts 1 verwiesen.
______________________
1 Die genannte Richtlinie ist zum Zeitpunkt der Herausgabe der vorliegenden Richtlinie noch in Erarbeitung.

5 Marktanpassung - Sachwertfaktoren

(1) Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen. Hierzu ist der vorläufige Sachwert mit dem zutreffenden Sachwertfaktor zu multiplizieren, der aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt wird (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV). In Abhängigkeit von den maßgeblichen Verhältnissen am örtlichen Grundstücksmarkt kann auch ein relativ hoher oder niedriger Sachwertfaktor sachgerecht sein. Kann vom Gutachterausschuss kein zutreffender Sachwertfaktor zur Verfügung gestellt werden, können hilfsweise Sachwertfaktoren aus vergleichbaren Gebieten herangezogen oder ausnahmsweise die Marktanpassung unter Berücksichtigung der regionalen Marktverhältnisse sachverständig geschätzt werden; in diesen Fällen ist die Marktanpassung besonders zu begründen.

(2) Sachwertfaktoren werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage von Kaufpreisen von für die jeweilige Gebäudeart typischen Grundstücken ermittelt. Dabei sind die Einflüsse besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale zu eliminieren. Die wesentlichen Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors enthält Anlage 5. Bei der Veröffentlichung der Sachwertfaktoren sind mindestens die in Anlage 5 aufgeführten Modellparameter und der Umfang der zu Grunde liegenden Daten darzustellen.

(3) Bei der Anwendung der Sachwertfaktoren sind die verwendete Ableitungsmethode und die zu Grunde gelegten Daten zu beachten, um die Modellkonformität sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Sachwertfaktoren nur auf solche Wertanteile angewandt werden dürfen, die ihrer Ermittlungsgrundlage hinreichend entsprechen. Die nicht von dem angewandten Sachwertfaktor abgedeckten Wertanteile sind als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

(1) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (vgl. insbesondere die Nummern 6.1 bis 6.7) sind wertbeeinflussende Umstände des einzelnen Wertermittlungsobjekts, die erheblich vom Üblichen abweichen und denen der Grundstücksmarkt einen eigenständigen Werteinfluss beimisst. Soweit sie im bisherigen Verfahren noch nicht erfasst und berücksichtigt wurden, sind sie durch Zu- oder Abschläge regelmäßig nach der Marktanpassung gesondert zu berücksichtigen (§ 8 Absatz 2 und 3 ImmoWertV).

(2) Die Ermittlung der Werterhöhung bzw. Wertminderung hat marktgerecht zu erfolgen und ist zu begründen. Werden zusätzlich weitere Wertermittlungsverfahren durchgeführt, sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen.

6.1 Besondere Ertragsverhältnisse

Weist das Wertermittlungsobjekt vom Üblichen erheblich abweichende Erträge auf, ist dieser Umstand wertmindernd oder werterhöhend zu berücksichtigen. Die Wertminderung bzw. Werterhöhung ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens zu ermitteln.

6.2 Baumängel und Bauschäden

Wertminderungen auf Grund von Baumängeln und/oder Bauschäden können

berücksichtigt werden. Ein Abzug der vollen Schadensbeseitigungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Schaden unverzüglich beseitigt werden muss. Dabei ist ggf. ein Vorteilsausgleich ("neu für alt") vorzunehmen.

6.3 Wirtschaftliche Überalterung

Ausnahmsweise kommt zusätzlich zum Ansatz der Alterswertminderung ein Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung in Betracht, wenn das Bewertungsobjekt nur noch eingeschränkt verwendungsfähig bzw. marktgängig ist. Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überalterung sind z.B. erhebliche Ausstattungsmängel, unzweckmäßige Gebäudegrundrisse und eine unzweckmäßige Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück.

6.4 Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand

Ausnahmsweise kommt ein Zuschlag wegen überdurchschnittlichen Erhaltungszustands in Betracht, wenn sich das Bewertungsobjekt in einem besonders gepflegten Zustand befindet. In Abgrenzung zur Modernisierung handelt es sich hier um über das übliche Maß hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen, die in ihrer Gesamtheit zwar das Erscheinungsbild des Bewertungsobjekts überdurchschnittlich positiv beeinflussen, jedoch keine Erhöhung der Restnutzungsdauer bewirken.

6.5 Freilegungskosten

Bei Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind und noch nicht bei der Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt wurden, sind ggf.

6.6 Bodenverunreinigungen

(1) Bodenverunreinigungen können vorliegen bei schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen.

(2) Die Wertminderung von entsprechenden Grundstücken kann in Anlehnung an die Kosten ermittelt werden, die für eine Sanierung, Sicherungsmaßnahmen, Bodenuntersuchungen oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

(3) Der Umfang des hierfür erforderlichen Aufwands hat sich an der baurechtlich zulässigen bzw. marktüblichen Nutzung des Grundstücks zu orientieren (vgl. § 4 Absatz 4 des Bundesbodenschutzgesetzes - BBodSchG).

6.7 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Hinsichtlich der Ermittlung der Auswirkungen von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen wird auf Nummer 4 des Zweiten Teils der WertR 2006 verwiesen.

7 Verkehrswert (Marktwert)

Der ermittelte Sachwert (marktangepasster Sachwert unter Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) entspricht in der Regel dem Verkehrswert. Liegen aus zusätzlich angewandten Wertermittlungsverfahren abweichende Ergebnisse vor, so sind diese nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ImmoWertV bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend ihrer Aussagefähigkeit und unter Beachtung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu würdigen.

.

 NHK 2010 Normalherstellungskosten 2010 Anlage 1

Kostenkennwerte für die Kostengruppen 300 und 400 in Euro/m2 Brutto-Grundfläche
einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer
Kostenstand 2010

1-3 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser 2

Keller-, ErdgeschossDachgeschoss voll ausgebautDachgeschoss nicht ausgebautFlachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe123451234512345
freistehende Einfamilien-
häuser 3
1.016557258351.0051.2601.025456056958401.0501.037057859001.0851.360
Doppel- und Reihenend-
häuser
2.016156857859451.1802.025155706557909852.036657358451.0201.275
Reihenmit-
telhäuser
3.015756407358851.1053.024805356157409253.036206907959551.195
Keller-, Erd-, ObergeschossDachgeschoss voll ausgebautDachgeschoss nicht ausgebautFlachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe123451234512345
freistehende Einfamilien-
häuser 3
1.116557258351.0051.2601.125706357308801.1001.136657408501.0251.285
Doppel- und Reihenend-
häuser
2.116156857859451.1802.125355956858251.0352.136256958009651.205
Reihenmittelhäuser3.115756407358851.1053.125055606407759653.135856507509051.130
Erdgeschoss, nicht unterkellertDachgeschoss voll ausgebautDachgeschoss nicht ausgebautFlachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe123451234512345
freistehende Einfamilien-
häuser 3
1.217908751.0051.2151.5151.225856507459001.1251.239201.0251.1801.4201.775
Doppel- und Reihenend-
häuser
2.217408259451.1401.4252.225506107008451.0552.238659651.1051.3351.670
Reihenmittelhäuser3.216957708851.0651.3353.225155706557909903.238109001.0351.2501.560
Erd-, Obergeschoss,
nicht unterkellert
Dachgeschoss voll ausgebautDachgeschoss nicht ausgebautFlachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe123451234512345
freistehende Einfamilien-
häuser3
1.317208009201.1051.3851.326206907909551.1901.337858701.0001.2051.510
Doppel- und Reihenend-
häuser
2.316757508651.0401.3002.325806457458951.1202.337358209401.1351.415
Reihenmittelhäuser3.316357058109751.2153.325456056958401.0503.336907658801.0601.325
2) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 17 %

3) Korrekturfaktor für freistehende Zweifamilienhäuser: 1,05

4 Mehrfamilienhäuser 4

 Standardstufe
345
4.1Mehrfamilienhäuser 5, 6 mit bis zu 6 WE8259851.190
4.2Mehrfamilienhäuser 5, 6 mit 7 bis 20 WE7659151.105
4.3Mehrfamilienhäuser 5, 6 mit mehr als 20 WE7559001.090
4) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart4.1 -4.319%
5) Korrekturfaktoren für die Wohnungsgrößeca. 35 m2 WF/WE= 1,10
ca. 50 m2 WF/WE= 1,00
ca. 135 m2 WF/WE= 0,85
6) Korrekturfaktoren für die GrundrissartEinspänner= 1,05
Zweispänner= 1,00
Dreispänner= 0,97
Vierspänner= 0,95

5 Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken/Geschäftshäuser 7

Standardstufe
345
5.1Wohnhäuser mit Mischnutzung 8, 9, 108601.0851.375
5.2Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen 118901.3751.720
5.3Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen9301.5201.900
7) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart5.118%
Gebäudeart5.2-5.322%
8) Korrekturfaktoren für die Wohnungsgrößeca. 35 m2 WF/WE= 1,10
ca. 50 m2 WF/WE= 1,00
ca. 135 m2 WF/WE= 0,85
9) Korrekturfaktoren für die GrundrissartEinspänner= 1,05
Zweispänner= 1,00
Dreispänner= 0,97
Vierspänner= 0,95

10) Wohnhäuser mit Mischnutzung sind Gebäude mit überwiegend Wohnnutzung und einem geringen gewerblichen Anteil. Anteil der Wohnfläche ca. 75 %. Bei deutlich abweichenden Nutzungsanteilen ist eine Ermittlung durch Gebäudemix sinnvoll.

11) Geschäftshäuser sind Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einem geringen Wohnanteil. Anteil der Wohnfläche ca. 20 bis 25 %.

6 Bürogebäude 12

Standardstufe
345
6.1Bürogebäude, Massivbau1.0401.6851.900
6.2Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau1.1751.8402090
12) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 6.1 -6.2 18%

7 Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude 13

Standardstufe
345
7.1Gemeindezentren1.13014251.905
7.2Saalbauten/Veranstaltungsgebäude1.3551.5952085
13) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 7.1 -7.2 18%

8 Kindergärten, Schulen 14

Standardstufe
345
8.1Kindergärten130014951900
8.2Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen1.4501.6702.120
8.3Sonderschulen1.5851.8202.315
14) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart8.120%
Gebäudeart8.221 %
Gebäudeart8.317%

9 Wohnheime, Alten-/Pflegeheime 15


Standardstufe
345
9.1Wohnheime/Internate1.00012251.425
9.2Alten-/Pflegeheime1.17014351.665
15) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 9.1-9.2 18%

10 Krankenhäuser, Tageskliniken 16

Standardstufe
345
10.1Krankenhäuser/Kliniken1.7202.0802.765
10.2Tageskliniken/Ärztehäuser1.5851.9452.255
16) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 10.1 - 10.2 21 %

11 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen 17

Standardstufe
345
11.1Hotels1.3851.8052.595
17) einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 11.1 21 %

12 Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder 18

Standardstufe
345
12.1Sporthallen (Einfeldhallen)1.3201.6701.955
12.2Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen)1.4901.7752.070
12.3Tennishallen1.0101.1901.555
12.4Freizeitbäder/Heilbäder2.4502.9853.840
18) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart12.1 +12.317%
Gebäudeart12.219%
Gebäudeart12.424%

13 Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser 19

Standardstufe
345
13.1Verbrauchermärkte7208701.020
13.2Kauf-/Warenhäuser1.3201.5851.850
13.3Autohäuser ohne Werkstatt9401.2401.480
19) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart13.116%
Gebäudeart13.222%
Gebäudeart13.321 %

14 Garagen 20

Standardstufe
345
14.1Einzelgaragen/Mehrfachgaragen 21245485780
14.2Hochgaragen480655780
14.3Tiefgaragen560715850
14.4Nutzfahrzeuggaragen530680810
20) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart14.112%
Gebäudeart14.2-14.315%
Gebäudeart14.413%
21) Standardstufe 3: Fertiggaragen;
Standardstufe 4: Garagen in Massivbauweise;
Standardstufe 5: individuelle Garagen in Massivbauweise mit besonderen Ausführungen wie Ziegeldach, Gründach, Bodenbeläge, Fliesen o.Ä., Wasser, Abwasser und Heizung

15 Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude 22

Standardstufe
345
15.1Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig9701.1651.430
15.2Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, ohne Hallenanteil9101.0901.340
15.3Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil6208601.070
15.4Industrielle Produktionsgebäude, Massivbau- weise9501.1551.440
15.5Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise7009651.260
22) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart15.1 - 15.419%
Gebäudeart15.518%

16 Lagergebäude 23

Standardstufe
345
16.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager350490640
16.2Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung 24550690880
16.3Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung 248901.0951.340
23) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart16.116%
Gebäudeart16.217%
Gebäudeart16.318%

24) Lagergebäude mit Mischnutzung sind Gebäude mit einem überwiegenden Anteil an Lagernutzung und einem geringeren Anteil an anderen Nutzungen wie Büro, Sozialräume, Ausstellungs- oder Verkaufsflächen etc.

17 Sonstige Gebäude 25

Standardstufe
345
17.1Museen1.8802.2952.670
17.2Theater20702.6253.680
17.3Sakralbauten1.51020602.335
17.4Friedhofsgebäude1.32014901.720
25) einschließlich Baunebenkosten in Höhe vonGebäudeart17.118%
Gebäudeart17.222%
Gebäudeart17.316%
Gebäudeart17.419%

18 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

18.1 Reithallen, Pferdeställe

18.1.1 Reithallen

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion215235280
400 Bauwerk - Technische Anlagen202530
Bauwerk235260310
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe5,00 m
BGF/Nutzeinheit-
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
500 m21,20
1.000 m21,00
1.500 m20,90

18.1.2 Pferdeställe

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion310450535
400 Bauwerk - Technische Anlagen557090
Bauwerk365520625
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,50 m
BGF/Nutzeinheit15,00 - 20,00 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
250 m21,20
500m21,00
750 m20,90

18.2 Rinderställe, Melkhäuser

18.2.1 Kälberställe

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion335375455
400 Bauwerk - Technische Anlagen145165195
Bauwerk480540650
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit4,00 - 4,50 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
100 m21,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05
150 m21,00ohne Güllekanäle1,00
250 m20,90

18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion235260310
400 Bauwerk - Technische Anlagen556580
Bauwerk290325390
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe4,00 m
BGF/Nutzeinheit6,50 - 10,50 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
500 m21,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20
1.000 m21,00ohne Güllekanäle1,00
1.500 m20,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion225255310
400 Bauwerk - Technische Anlagen100110130
Bauwerk325365440
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe4,00 m
BGF/Nutzeinheit10,00 - 15,00 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
1.000m21,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20
1.500m21,00ohne Güllekanäle1,00
2.000m20,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion700780935
400 Bauwerk - Technische Anlagen470520625
Bauwerk1.1701.3001.560
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit-
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
100m21,20
150m21,00
250 m20,90

18.3 Schweineställe

18.3.1 Ferkelaufzuchtställe

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion300330395
400 Bauwerk - Technische Anlagen155175215
Bauwerk455505610
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,45-0,65 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
400 m21,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10
600 m21,00ohne Güllekanäle1,00
800m20,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.2 Mastschweineställe

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion290325400
400 Bauwerk - Technische Anlagen125145170
Bauwerk415470570
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,90-1,30 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
750 m21,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10
1.250 m21,00ohne Güllekanäle1,00
2.000m20,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/Abferkelbereich

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion305340405
400 Bauwerk - - Technische Anlagen165180220
Bauwerk470520625
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit4,50-5,00 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
750 m21,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10
1.250 m21,00ohne Güllekanäle1,00
2.000m20,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion320350420
400 Bauwerk - Technische Anlagen205235280
Bauwerk525585700
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit6,30-6,50 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
200 m21,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10
400 m21,00ohne Güllekanäle1,00
600 m20,90

18.4 Geflügelställe

18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)

Standardstufe
345
300 Bauwerk - - Baukonstruktion210235280
400 Bauwerk - - Technische Anlagen505570
Bauwerk260290350
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,05-0,06 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
1.000m21,20
1.900m21,00
3.800m20,90

18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion290325390
400 Bauwerk - Technische Anlagen130145170
Bauwerk420470560
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,15-0,20 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
1.000m21,20Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,10
2500m21,00
3.500m20,90

18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion335370445
400 Bauwerk - Technische Anlagen275305365
Bauwerk610675810
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,07-0,10 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
500m21,20
1.600 m21,00
2200 m20,90

18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion340370450
400 Bauwerk - Technische Anlagen335370445
Bauwerk675740895
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%
Traufhöhe3,00 m
BGF/Nutzeinheit0,05-0,07 m2/Tier
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF
500m21,20
1.200 m21,00
1.500m20,90

18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Standardstufe
345
300 Bauwerk - Baukonstruktion230255330
400 Bauwerk - Technische Anlagen151520
Bauwerk245270350
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von11 %
Traufhöhe5,00 m
BGF/Nutzeinheit-
KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau
250 m21,20Remise (ohne Betonboden)0,80
800m21,00
1.500m20,90

18.6 Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

Raufutter-Fahrsilo60- 100Euro/m3 Nutzraum
Kraftfutter-Hochsilo170- 350Euro/m3 Nutzraum
Fertigfutter-Hochsilo170- 350 Euro/m3Euro/m3 Nutzraum
Mistlager60 - 100 Euro/m3Euro/m3 Nutzraum
Beton-Güllebehälter30- 60 Euro/m3Euro/m3 Nutzraum
Waschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider4.000 - 5.000Euro/Stck
Vordach am Hauptdach angeschleppt80 - 100Euro/m2
Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen40 - 50Euro/m2
Laufhof für Rinder70 - 100Euro/m2 Nutzraum
Auslauf mit Spaltenboden150- 220Euro/m2 Nutzraum
Auslauf, Wintergarten für Geflügel100 - 120Euro/m2 Nutzraum
Schüttwände bis 3,00 m Höhe100- 125 Euro/m2

.

Beschreibung der Gebäudestandards Anlage 2

Tabelle 1: Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010).

StandardstufeWägungs-
anteil
12345
Außen-
wände
Holzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzement- platten, Bitumenschindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein-/zweischaliges Mauerwerk, z.B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein-/zweischaliges Mauerwerk, z.B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämm- verbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblend- mauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton- Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/ Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhaus-
standard
23
DachDachpappe, Faserzement-
platten/ Wellplatten; keine bis geringe Dachdämmung
einfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement- Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach

ca. 1995)

glasierte Tondachziegel, Flachdach-
ausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z.B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparren-
dämmung, überdurch-
schnittliche Dämmung (nach ca. 2005)
hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung,
befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkon-
struktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhaus-
standard
15
Fenster und Außen-
türen
Einfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z.B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien11
Innen-
wände und -türen
Fachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z.B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkon-
struktionen; schwere Türen, Holzzargen
Sichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzver-
kleidung; raumhohe aufwendige Türelemente
11
Decken-
konstruk-
tion und Treppen
Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein TrittschallschutzHolzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und AusführungBeton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z.B. schwirrtuender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, TrittschallschutzDecken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/ Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztrep-
penanlage in besserer Art und Ausführung
Decken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenver-
täfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztrep-
penanlage mit hochwertigem Geländer
11
Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion5
Sanitärein-
richtungen
einfaches Bad mit Stand- WC, Installation auf Putz, Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 - 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/ Urinal, Gäste-WC, Bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitätmehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächen-
strukturiert, Einzel- und Flächendekors)
9
HeizungEinzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwand- thermen, Nachtstrom-
speicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)
elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertem-
peratur- oder Brennwertkessel
Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser- erzeugung, zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwasser-
erzeugung und Heizung, Blockheiz-
kraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeure; aufwendige zusätzliche Kaminanlage
9
Sonstige techn. Ausstat-
tung
sehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstrom- schutzschalter (FZ-Schalter), Leitungen teilweise auf Putzwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem6

Anwendungsbeispiel für Tabelle 1

Einfamilienhaus freistehend;

Gebäudeart: 1.01

Keller-, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss

Nach sachverständiger Würdigung werden den in Tabelle 1 angegebenen Standardmerkmalen die zutreffenden Standardstufen zugeordnet. Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrerer Standardstufen aufweisen, z.B. im Bereich Fußboden 50 % Teppichbelag und 50 % Parkett.

StandardstufeWägungs-
anteil
12345
Außenwände123
Dächer0,50,515
Außentüren und Fenster111
Innenwände und -türen0,50,511
Deckenkonstruktion und Treppen111
Fußböden0,50,55
Sanitäreinrichtungen19
Heizung0,60,49
Sonstige technische Ausstattung0,50,56
Kostenkennwerte für Gebäudeart 1.01:655 Euro/m2 BGF725 Euro/m2 BGF835 Euro/m2 BGF1.005 Euro/m2 BGF1.260 Euro/m2 BGF
Außenwände1 x 23 %x 835 Euro/m2 BGF =192 Euro/m2 BGF
Dächer0,5 x 15 % x 835 Euro/m2 BGF + 0,5 x 15 % x 1.005 Euro/m2 BGF =138 Euro/m2 BGF
Außentüren und Fenster1 x 11 % x 1.005 Euro/m2 BGF =111 Euro/m2 BGF
Innenwände0,5 x 11 % x 835 Euro/m2 BGF + 0,5 x 11 % x 1.005 Euro/m2 BGF =101 Euro/m2 BGF
Deckenkonstruktion und Treppen1 x 11 % x 1.005 Euro/m2 BGF =111 Euro/m2 BGF
Fußböden0,5 x 5 % x 835 Euro/m2 BGF + 0,5 x 5 % x 1.005 Euro/m2 BGF =46 Euro/m2 BGF
Sanitäreinrichtungen1 x 9 % x 655 Euro/m2 BGF =59 Euro/m2 BGF
Heizung0,6 x 9 % x 835 Euro/m2 BGF + 0,4 x 9 % x 1.005 Euro/m2 BGF =81 Euro/m2 BGF
Sonstige technische Ausstattung0,5 x 6 % x 655 Euro/m2 BGF + 0,5 x 6 % x 725 Euro/m2 BGF =41 Euro/m2 BGF
Kostenkennwert (Summe)880 Euro/m2 BGF

Tabelle 2: Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischaliges Mauerwerk, z.B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z.B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z.B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente
DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z.B. schwimmender Estrich); einfacher Putzzusätzlich DeckenverkleidungDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
FußbödenLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Tabelle 3: Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; Automatiktüren
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)gestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung
DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Deckenhöherwertige abgehängte DeckenDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LANAnschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Tabelle 4: Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/ Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastürengestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung
DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte DeckenDecken mit großen Spannweiten, DeckenverkleidungDecken mit größeren Spannweiten
FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung; FußbodenheizungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem

Tabelle 5: Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten-/Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare; hochwertigste Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995);

nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik- Eingangstüren

Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen;

nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstüren

große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen;

nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung

Sichtmauerwerk;

nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung

gestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente
Deckenkonstruktion und TreppenBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher PutzDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer
FußbödenLinoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungenmehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raumje Raum ein Duschbad mit WC; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtje Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung;

nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen

Tabelle 6: Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-Eingangstüren
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente
Deckenkonstruktion und TreppenBetondeckeDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer
Fußbödennur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC;
nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelag
nur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingbodennur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden;
nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und Natursteinboden
Sanitäreinrichtungenwenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualitätgroßzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit WärmetauscherVideo- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem

Tabelle 7: Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/ Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerkgestaltete Wandabläufe (z.B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgeechte Bedienung, Automatiktüren
DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, DeckenverkleidungDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
SanitäreinrichtungenToilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe;
hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung;
Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LANAnschlüssen;
dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung
Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;
Bussystem;
Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 8: Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeoffene Konstruktioneinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)
KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie Spannweiten
DachFlachdach, FolienabdichtungFlachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)
Fenster und Außentüreneinfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen Materialien
FußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden
Sonstige technische AusstattungStrom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 9: Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
Außenwändeein-/zweischaliges Mauerwerk, z.B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall- Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z.B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/ Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und Böden
DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste Dämmung
Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlagegroße feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und -türenAnstrichtlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastürenüberwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete Wandabläufe
FußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, Verbundpflaster
Sanitäreinrichtungeneinfache und wenige Toilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumengroßzügige Toilettenanlagen
Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage
Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; AufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 10: Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein- Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
DachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen
DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
FußbödenTragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sandzusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe,

Tretschicht: Sand und Holzspäne

Estrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffplatten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräume
baukonstruktive EinbautenReithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitflächezusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebautzusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum Versetzen
Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität)zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
WärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessel
lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenkeineReitbodenbewässerung (einfache Ausführung)Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)

Tabelle 11: Beschreibung der Gebäudestandards für Pferdeställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

 Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen
DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
FußbödenBeton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereich
baukonstruktive EinbautenFütterung: Futtertrog PVCFütterung: Krippenschalen aus PolyesterbetonFütterung: Krippenschalen aus Steinzeug
Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
WärmeversorgungsanlagenkeineElektroheizung in Sattelkammerzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel
lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen;

Fütterung: Tränken, Futterraufen

Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/Metall
Fütterung: zusätzlich/alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. Steuerung
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium
Fütterung: zusätzlich/alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, automatische Futterzuteilung für Boxenställe

Tabelle 12: Beschreibung der Gebäudestandards für Rinderställe und Melkhäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen StützenBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Klinkerverblendung
DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus KunststoffKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeinetragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrichtragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen
DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
FußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflage
baukonstruktive EinbautenAufstallung: Beton-Spaltenboden, EinzelbalkenAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum AußenbehälterAufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug;

zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung; Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); Gasanschluss
Wärme-, VersorgungsanlagenkeineElektroheizung im Melkstandzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel
lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung
Fütterung: Selbsttränke, Balltränke
Entmistung: keine Technik (Schlepper)
Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, Wärmerückgewinnung
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren
Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber
Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Milchflussgesteuerte Anrüst- und Abschaltautomatik
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfortboxen
Fütterung: Edelstahl-Kipptränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tiererkennung
Entmistung: Schubstangenentmistung
Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem- oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter)

Tabelle 13: Beschreibung der Gebäudestandards für Schweineställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, MetalltürenTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeine Innenwändetragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneelen mit Anstrichtragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, Fliesen
Deckenkonstruktionkeine DeckeHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele
FußbödenStahlbetonplatteStahlbetonplatte; Verbundestrichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumen
baukonstruktive EinbautenFütterung: Tröge aus PolyesterbetonAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton

Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in Güllekanälen

Aufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen

Fütterung: Tröge aus Steinzeug Entmistung: zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
WärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-AnschlussRaumheizflächen oder Twinb- zw. Delta-Heizungsrohre, Anschluss an vorh. Heizsystemzusätzlich/alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluft
lufttechnische AnlagenZuluftklappen, LüftungsfirstBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen

Fütterung: Trockenfutterautomaten, Tränkenippel

Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen

Fütterung: zusätzlich/alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit Dosierung

Entmistung: Tauchschneidpumpe, Rührmixer

Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Sortierschleuse

Fütterung: zusätzlich/alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungscomputer, Abrufstation, Tiererkennung, Selektion

Entmistung: Schubstangenentmistung

Tabelle 14: Beschreibung der Gebäudestandards für Geflügelställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit HartschaumdämmungBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, Klinkerverblendung
DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, HartschaumplattenBrettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder Paneele
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff; Holz-BrettertürenKunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, Putz
DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder Paneele
FußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung)zusätzlich/alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung)
Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
WärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-Anschlusszusätzlich/alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkesselzusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluft
lufttechnische AnlagenFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: GeflügelwaageAufstallung: zusätzlich/alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester
Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken Entmistung: Kotbandentmistung
Tierproduktentnahme: Eiersammelband
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe)
Entmistung: zusätzlich/alternativ: Entmistungsbänder mit Belüftung
Tierproduktentnahme: zusätzlich / alternativ: Sortieranlage, Verpackung

Tabelle 15: Beschreibung der Gebäudestandards für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
345
AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel- Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
DachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, HolztoreKunststofffenster, Metall-SektionaltoreTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen
DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
FußbödenBeton-Verbundsteinpflasterzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Anstrich
Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, Gasanschluss
WärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessel
lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall Dampfleuchten
nutzungsspezifische AnlagenkeineSchüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für GetreideSchüttwände aus Beton-Fertigteilen

.

Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung Anlage 3

Je nach Situation auf dem Grundstücksmarkt ist die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer sachverständig zu bestimmen und zu begründen.

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
- Standardstufe 160
- Standardstufe 265Jahre
- Standardstufe 370Jahre
- Standardstufe 475Jahre
- Standardstufe 580Jahre
Mehrfamilienhäuser70Jahre+/-10
Wohnhäuser mit Mischnutzung70Jahre+/-10
Geschäftshäuser60Jahre+/-10
Bürogebäude, Banken60Jahre+/-10
Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude40Jahre+/-10
Kindergärten, Schulen50Jahre+/-10
Wohnheime, Alten-/Pflegeheime50Jahre+/-10
Krankenhäuser, Tageskliniken40Jahre+/-10
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen40Jahre+/-10
Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder40Jahre+/-10
Verbrauchermärkte, Autohäuser30Jahre+/-10
Kauf-/Warenhäuser50Jahre+/-10
Einzelgaragen60Jahre+/-10
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk40Jahre+/-10
Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude40Jahre+/-10
Lager-/Versandgebäude40Jahre+/-10
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude30Jahre+/-10

.

Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude 26 unter Berücksichtigung von Modernisierungen Anlage 4

Das Modell dient der Orientierung zur Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen. Es ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.

1 Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades

Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad.

Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben.

Modernisierungselementemax. Punkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung von Bädern2
Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken, Fußböden, Treppen2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2

Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl ist der Modernisierungsgrad sachverständig zu ermitteln. Hierfür gibt die folgende Tabelle Anhaltspunkte.

Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt =nicht modernisiert
4 Punkte =kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
8 Punkte =mittlerer Modernisierungsgrad
13 Punkte =überwiegend modernisiert
≥ 18 Punkte =umfassend modernisiert

2 Tabellen zur Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer

In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 30 bis 80 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Die Tabellenwerte sind auf die volle Jahreszahl gerundet worden.

Den Tabellenwerten liegt ein theoretischer Modellansatz zu Grunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer auf maximal 70 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer gestreckt und nach der Formel

a x 100/GND x Alter2 - b x Alter + c x GND/100

mit den nachfolgenden Werten für a, b und c berechnet wird.

Modernisierungsgradabcab einem relativen Alter [%] von*
≤ 1 Punkt0,01252,625152,5060
4 Punkte0,00731,577111,3340
8 Punkte0,00501,100100,0020
13 Punkte0,00330,73595,2815
≥ 18 Punkte0,00200,44094,2010
* Die Spalte gibt das Alter an, von dem an die Formeln anwendbar sind. Das relative Alter berechnet sich aus Alter/GND x 100.

Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.

26) Das Modell kann analog auch bei der Bewertung von Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäuden Anwendung finden.

2.1 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
08080808080
57575757575
107070707071
156565656669
206060616368
255555566066
305050535864
354545495663
404041465362
453537435261
503033415060
552530384859
602127374758
651725354657
701523344557
751322334456
≥ 801221324456

2.2 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
07575757575
57070707070
106565656567
156060606165
205555565963
255050525661
304545485360
354040455159
403536424957
453032394756
502529374655
552026354455
601724334354
651422324253
701221314253
≥ 751120304153

2.3 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
07070707070
56565656565
106060606062
155555555760
205050515458
254545475157
304040434955
353536404754
403032374553
452528354352
502025334251
551623314150
601421304050
651219293949
≥ 701119283849

2.4 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 65 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
06565656565
56060606060
105555555557
155050505255
204545464954
254040424752
303535394451
353031364250
402527334149
452024313948
501622293847
551320283746
601118273646
≥ 651017263646

2.5 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
06060606060
55555555555
105050505052
154545454751
204040414549
253535384248
303030354046
352527323845
402023293744
451620273543
501218263443
551017253342
≥ 60916243342

2.6 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
05050505050
54545454545
104040404143
153535363841
203030323640
252525293339
302021263238
351518243037
401116222936
45914212835
≥ 50813202735

2.7 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
04040404040
53535353536
103030303234
152525262932
202020232731
251517202530
301014182329
35712172228
≥ 40611162228

2.8 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren

Gebäude-
alter
Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt4 Punkte8 Punkte13 Punkte≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
03030303030
52525252526
102020212225
151515172023
201012151822
2569131721
≥ 3058121621

.

Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors Anlage 5

Sachwertfaktoren werden aus dem Verhältnis geeigneter, um die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale bereinigter Kaufpreise zu den entsprechenden vorläufigen Sachwerten abgeleitet.

Das Modell für die Ableitung der Sachwertfaktoren sowie die wesentlichen Modellparameter sind zu beschreiben.

NormalherstellungskostenNHK 2010 (Anlage 1 SW-RL)
Gebäudebaujahrsklassenkeine
Gebäudestandardnach Standardmerkmalen und Standardstufen (Anlage 2 SW-RL)
Baunebenkostenin den NHK 2010 enthalten
Korrekturfaktoren für das Land und die Ortsgröße (z.B. Regionalfaktor)keine
BezugsmaßstabBrutto-Grundfläche
BaupreisindexPreisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes
Baujahrursprüngliches Baujahr
Gesamtnutzungsdauernach Anlage 3 SW-RL
RestnutzungsdauerGesamtnutzungsdauer abzüglich Alter; ggf. modifizierte Restnutzungsdauer bei Modernisierungsmaßnahmen Verlängerung der Restnutzungsdauer nach Anlage 4 SW-RL
Alterswertminderunglinear
Wertansatz für bauliche Außenanlagen, sonstige Anlagenkein gesonderter Ansatz - Anlagen sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder
Pauschaler Ansatz in Höhe von ...
Wertansatz für bei der BGF- Berechnung nicht erfasste Bauteilekein gesonderter Ansatz - Bauteile sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder
Pauschaler Ansatz in Höhe von ...
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmalekeine oder entsprechende Kaufpreisbereinigung
Bodenwertungedämpft, zutreffender Bodenrichtwert ggf. angepasst an die Merkmale des Einzelobjekts
Grundstücksflächemarktübliche, objektbezogene Grundstücksgröße
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