1. Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1 Räumliche und sachliche Anwendung
2. Abschnitt
Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 2 Eignungsuntersuchungen
§ 3 Fristen für die Erst- und Nachuntersuchungen
§ 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 5 Durchführung der Untersuchungen
§ 6 Mitteilung, Aufzeichnung, Aufbewahrung
3. Abschnitt
Besondere Vorschriften für Gefahrstoffe einschließlich fibrogener Grubenstäube
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
§ 7 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für den untertägigen Steinkohlenbergbau
§ 8 Ermittlung der persönlichen Belastung durch fibrogene Grubenstäube
§ 9 Zulässige persönliche Staubbelastungswerte
§ 10 Einstufung der Betriebspunkte
§ 11 Staubmessungen
§ 12 Überwachung der staubexponierten Personen
3. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für den untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau
§ 13 Maßnahmen bei Belastung durch fibrogene Grubenstäube
4. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 14 Unterrichtung
§ 15 Übertragung von Pflichten
§ 16 Behördliche Ausnahmen
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Einteilung der Eignungsgruppen
Anlage 2 Fristen für Nachuntersuchungen
Anlage 3 Untersuchungsrahmen für Eignungsuntersuchungen
Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 Ermittlung der persönlichen Staubbelastungswerte nach § 5 Abs. 1
Anlage 7 Zuordnung der Betriebspunkte zu Staubbelastungsstufen nach § 7 Abs. 1
Anlage 8 Höchstzulässige zeitliche Abstände für Wiederholungsmessungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2
Anlage 9 Mindestangaben in den Aufzeichnungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Anlage 10 (aufgehoben)
Anlage 11 (aufgehoben)