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Änderungstext
Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes
Vom 26. November 2002
(GV. NRW. 2002 S. 571)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen und Änderung des Landesabfallgesetzes
Artikel I
Rechtsnachfolge
Gesamtrechtsnachfolger des durch § 1 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz- AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) gegründeten Verbandes ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband, der mit Artikel 111 dieses Gesetzes gegründet wird. Das gesamte Vermögen des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen geht ohne Abwicklung auf den neu gegründeten Verband über. Der Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen wird aufgelöst.
Artikel II
Gesetz über die Aufhebung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetzes
Das Gesetz über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz - AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), wird aufgehoben.
Artikel III
Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen
AAVG - Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz
- wie eingefügt -
Artikel IV
Änderung des Landesabfallgesetzes
Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) zuletzt geändert durch Artikel 84d des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) wird wie folgt geändert:
1. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 2 wird das letzte Tiret wie folgt gefasst:
alt | neu |
-Lizenzentgelte und Zahlungen an den Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dessen gesetzlichen Aufgaben, | - Beiträge und sonstige Zahlungen an den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband gemäß § 20 des Gesetzes über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen. |
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
"(2a) Durch die Gebühren sind jedenfalls die Aufwendungen zu decken für
1. die Errichtung der Entsorgungsanlagen, einschließlich der dafür notwendigen Maßnahmen der Planung, Entwicklung und Untersuchung sowie der Maßnahmen, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder ausgeglichen werden oder durch die für einen solchen Eingriff Ersatz geschaffen wird,
2. den Betrieb der Entsorgungsanlagen und
3. die Stilllegung und die Nachsorge der Entsorgungsanlagen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren, soweit die Aufwendungen nicht durch Rücklagen im Sinne des Absatzes 2 vierter Spiegelstrich gedeckt sind.
Zu den Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gehören auch die Kosten einer zu leistenden Sicherheit oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels."
c) Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt:
"(6) Wer an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Abfallentsorgung Gebühren auf der Grundlage des Absatzes 2 oder privatrechtliche Entgelte im Sinne von § 36d Abs. 1 KrW-/AbfG zu entrichten hat, kann bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Informationen einsehen, die dieser der zuständigen Behörde nach § 36d Abs. 3 KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat. Die §§ 7 und 8 des Umweltinformationsgesetzes gelten entsprechend.
(7) Absatz 6 gilt in Bezug auf Informationen, die ein privater Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage der zuständigen Behörde nach § 36d KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat, entsprechend."
2. §§ 10 bis 15
§ 10 Lizenz(1) Wer Abfälle, die nach § 43 Abs. 1 oder 3 KrW-/AbfG der Nachweispflicht unterliegen oder Abfälle zur Beseitigung im Sinne der Anlage zu diesem Gesetz im Gebiet des Landes behandelt oder ablagert, bedarf der Lizenz. Die Lizenzvergabe erfolgt auf Antrag durch die zuständige Behörde.
(2) Die Lizenz darf nur erteilt werden, wenn die mit ihr beabsichtigte Nutzung mit den abfallwirtschaftlichen Zielvorstellungen des Landes, insbesondere den Abfallwirtschaftsplänen, im Einklang steht. Sie kann befristet und mit anderen Nebenbestimmungen erteilt werden. Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes der Abfallbeseitigungsanlage verantwortlichen Personen ergeben.
(3) Die Lizenz gilt den Abfallentsorgern als erteilt, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig Abfälle zur Beseitigung im Gebiet des Landes behandeln oder ablagern. Sie wird den Abfallentsorgern bestätigt. Dabei können Befristungen und Auflagen erteilt werden.
(4) Die Übertragung der Lizenz bedarf der Zustimmung der nach Absatz 1 Satz 2 zuständigen Behörde. Bei der Zustimmung gelten die Bestimmungen des Absatzes 2.
§ 11 Lizenzentgelte
(1) Für die Nutzung der Lizenz wird von der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde ein Lizenzentgelt erhoben.
(2) Die Lizenzentgelte werden nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung des Ministeriums im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß Landtags festgesetzt. Dabei können feste Sätze für bestimmte Abfallarten unter Berücksichtigung ihres Gefahrenpotentials und der Art der Entsorgung vorgeschrieben werden; Eigenentsorgern kann gegenüber Fremdentsorgern ein Abschlag von bis zu zwanzig vom Hundert eingeräumt werden. Die Lizenzentgelte sollen ferner so berechnet werden, daß ein jährliches Aufkommen von 50 Mio. DM nicht wesentlich überschritten wird. Weicht das Lizenzentgeltaufkommen von diesem Betrag ab, erwachsen hieraus keine Rückerstattungsansprüche.
(3) Die Verpflichtung zur Einrichtung des Lizenzentgeltes beginnt am 1. Juli 1989.
§ 12 Erklärungspflicht
(1) Der Lizenznehmer hat zur Erhebung der Lizenzentgelte notwendige Angaben, insbesondere die Menge und die Arten der von ihm im vorangegangenen Jahr behandelten oder abgelagerten Abfälle, jeweils bis zum 1. April des nachfolgenden Jahres der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde schriftlich zu erklären. Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann die Abgabe der Erklärung verlangen, wenn der Abgabetermin nicht eingehalten wird. Kommt der Lizenznehmer seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unvollständig nach, kann die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde die Menge der behandelten und abgelagerten Abfälle schätzen.
(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist befugt, Einsicht in die Unterlagen des Lizenznehmers zu nehmen. § 40 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KrW-/AbfG gelten sinngemäß.
(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist berechtigt, zur Ermittlung der Menge und der Arten der vom Lizenznehmer behandelten und abgelagerten Abfälle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse der Abfallwirtschaftsbehörden zu verwerten.
§ 13 Berechnung und Fälligkeit
(1) Festsetzungszeitraum für das Lizenzentgelt ist das Kalenderjahr. Der Festsetzungsbescheid bedarf der Schriftform und ist zuzustellen.
(2) Das Lizenzentgelt ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheides an die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde zu entrichten.
§ 193 BGB gilt entsprechend.§ 14 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften, Stundung, Erlaß
(1) Beim Vollzug des Vierten Teils dieses Gesetzes sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden:
- aus der Abgabenordnung die Bestimmungen über
- den Steuerpflichtigen §§ 34 und 35,
- das Steuerschuldverhältnis §§ 42, 44, 45 und 48,
- die Haftung §§ 69 bis 71, 73 bis 75 und 77,
- Fristen, Termine, Wiedereinsetzung §§ 108 bis 110,
- Form, Inhalt und Berichtigung von Steuererklärungen § 150 Abs. 1, § 153 Abs. 1,
- Aufrechnung § 226, Verzinsung §§ 234 bis 236 Abs. 1 und 2, jedoch ohne Nr. 2 Buchstabe b, § 237 Abs. 1, 2 und 4, § 238, Säumniszuschläge § 240.
- aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmungen über die Art der Sicherheitsleistung §§ 232, 234 bis 240.
(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Lizenznehmer bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise erlassen, wenn dessen Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
§ 15 Zweckbindung
(1) Das Aufkommen aus den Lizenzentgelten ist zweckgebunden und gemäß § 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen ausschließlich zu verwenden für
- Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten, die von den zuständigen Behörden im Wege der Ersatzvornahme oder im Vorgriff auf die spätere Feststellung einer Ordnungspflicht durchgeführt werden, zu deren Durchführung ein Ordnungspflichtiger nicht herangezogen werden kann oder finanziell nicht oder nur teilweise in der Lage ist oder über deren Beseitigung mit dem Ordnungspflichtigen ein öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen ist, und für Maßnahmen auf Grundstücken, bei denen die Ordnungspflicht im Wege des Erwerbs vor dem 31. Dezember 1990 auf die Gemeinde oder den Kreis übergegangen ist, und
- Aufwendungen für die Sanierung von Altlasten, um Grundstücke, auf denen Maßnahmen nach Nummer 1 durchgeführt werden, einer von der Gemeinde angestrebten Nutzungsart zuzuführen, soweit diese Aufwendungen und die angestrebte Nutzung in einem angemessenen Verhältnis stehen, und
- die Entwicklung neuer Technologien zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, für deren Behandlung oder Ablagerung eine Lizenz nach § 10 Abs. 1 erforderlich ist, sowie die Planung und Errichtung von Entsorgungsanlagen für solche Abfälle und die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen genannten Vorlaufkosten sowie
- Beratung, Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
Der für die Erteilung oder Bestätigung der Lizenzen und die Festsetzung sowie die Einziehung der Lizenzentgelte entstehende Aufwand wird aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte gedeckt.
(2) Der Zweckbindung nach Absatz 1 unterliegen auch Rückflüsse aus finanziellen Leistungen, die aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte erbracht wurden.
und die Anlage zu § 10
Die Kennzeichnung von Abfällen nach den §§ 5b und 10 LAbfG ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
010303 | Rotschlamm aus der Aluminiumherstellung | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010399 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010403 | Grob- und Feinstäube | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010404 | Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Sternen und Erden |
010499 | Abfalle a.n.g. | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010501 | ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010502 | Bariumsulfathaltige Bohrschlämme und -abfälle | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
010503 | Chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle | Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden |
020101 | Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen | Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln |
020201 | Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen | Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln |
020303 | Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln | Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln |
020304 | für Verzehr oder Verarbeitung ungeeigriete Stoffe | Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln |
020399 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln |
030102 | Sägemehl | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
030103 | Späne, Abschnitte, Verschnitt von Holz, Spanplatten und Furnieren | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
030302 | Bodensatz und Sulfitschlämme (aus der Behandlung von Sulfitablauge) | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
030303 | Bleichschlämme aus Hypochlorit- und Chlorbleiche | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
030307 | Abfälle aus der Aufbereitung von Altpapier und gebrauchter Pappe | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
030399 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln |
040102 | Äschereiabfälle | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040104 | chromhaltige Gerbbrühe | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040105 | chromfreie Gerbbrühe | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040106 | chromhaltige Schlämme | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040107 | chromfreie Schlämme | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040199 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040209 | Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Elastomer) | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040212 | halogenfreie Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
040213 | Farbstoffe und Pigmente | Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie |
050301 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050302 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050501 | schwefelhaltige Abfälle | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050699 | Abfälle ang. | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050702 | schwefelhaltige Abfälle | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050799 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
050899 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse |
060301 | Carbonate (außer 0204 02 und 1910 03) | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
060302 | Salzlösungen, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
060303 | feste Salze, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
060304 | Salzlösungen, die Chloride, Fluoride und Halogenide enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
060305 | feste Salze, die Chloride, Fluoride und andere Halogene enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift | |
060306 | Salzlösungen, die Phosphate und verwandte feste Salze enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060307 | Phosphate und verwandte feste Salze | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060308 | Salzlösungen, die Nitrate und verwandte Verbindungen enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060309 | feste Salze, die Nitride (Metallnitride) enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060310 | feste Salze, die Ammonium enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060312 | Salze und Lösungen, die organische Bestandteile enthalten | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060399 | Abfalle a.n.g. | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060401 | Metalloxide | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060601 | schwefelhaltige Abfälle | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060799 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060801 | Abfälle aus der Herstellung von Silicium und Silicium verbindungen | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060901 | Phosphorgips | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
060902 | phosphorhaltige Schlacke | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061001 | Abfälle aus der Stickstoffchemie und Herstellung von Düngemitteln | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061101 | Gips aus der Titandioxidherstellung | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061199 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061201 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061202 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
061399 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen | |
070105 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen | |
070106 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen | |
070199 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen | |
070205 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
070206 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070305 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070306 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070405 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070406 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070499 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070505 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070506 | verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070599 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070605 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070606 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070699 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070705 | verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltig | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070706 | andere verbrauchte Katalysatoren | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
070799 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus organischen chemischen Prozessen |
080103 | Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080104 | Farben in Pulverform | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080108 | wäßrige Schlämme, die Farbe oder Lack enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080109 | Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung (außer 080105 und 080106) | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080199 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080202 | wäßrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080203 | wäßrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
080303 | Abfälle von wassermischbaren Druckfarben | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080304 | getrocknete Druckfarben | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080307 | wäßrige Schlämme, die Druckfarben enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080308 | wäßrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080399 | Abfälle a.n.g. | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080403 | Abfälle von wassermischbaren Klebstoffen und Dichtungsmassen | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
080407 | wäßrige Schlämme, die Klebstoff und Dichtungsmassen enthalten | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben |
100101 | Rost- und Kesselasche | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100102 | Flugasche aus Kohlefeuerung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100103 | Flugasche aus Torffeuerung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100105 | Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100106 | andere feste Abfälle aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100107 | Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100108 | andere Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100110 | verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-Entfernung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100111 | wäßrige Schlämme aus der Kesselreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100112 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100201 | Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100202 | unverarbeitete Schlacke | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100203 | feste Abfälle aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
100204 | Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100205 | andere Schlämme | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100206 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100305 | Aluminiumstaub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100306 | verbrauchter Kohlenstoff und feuerfeste Materialien aus der Elektrolyse | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100314 | Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100408 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100504 | andere Teilchen und Staub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100507 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100601 | Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100604 | andere Teilchen und Staub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen 1 |
100608 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100701 | Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100703 | feste Abfälle aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100704 | andere Teilchen und Staub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100705 | Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100706 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100801 | Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100802 | Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100804 | andere Teilchen und Staub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100805 | feste Abfälle aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100806 | Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100807 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100899 | Abfälle a.n.g. | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
100901 | Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem Gießen | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100902 | Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem Gießen | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100903 | Ofenschlacke | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
100904 | Ofenstaub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101001 | Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem Gießen | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101002 | Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem Gießen | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101003 | Ofenschlacke | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101004 | Ofenstaub | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101101 | verbrauchtes Gemenge vor der thermischen Verarbeitung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101108 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101205 | Schlämme aus der Gasreinigung | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101207 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101303 | Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101304 | Abfälle aus der Calzinierung und Hydratisierung von Branntkalk | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
101308 | verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien | Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen |
120102 | andere eisenhaltige Teilchen | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen |
120103 | NE-metallhaltige Späne und Abschnitte | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen |
120201 | verbrauchter Strahlsand | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen |
120202 | Schleif-, Hon- und Läppschlämme | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen |
120203 | Polierschlämme | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen |
150101 | Papier und Pappe | Verpackungen, Aufsaugmassen. Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (a.n.g.) |
EAK- Schlüssel | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
150103 | Holz | Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G) |
150105 | Verbundverpackungen | Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G) |
150106 | gemischte Materialien | Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G) |
150201 | Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung | Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G) |
160101 | aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthalten | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160102 | andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160105 | Shredderrückstände von Fahrzeugen | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160205 | andere gebrauchte Geräte | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160208 | Shredderabfälle | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160501 | Industriegase in Hochdruckgastanks, Flüssiggasbehälter und industrielle Aerosole (einschließlich Halone) | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
160604 | Alkalibatterien | Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind |
170101 | Beton | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170102 | Ziegel | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170103 | Fliesen und Keramik | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170104 | Baustoffe auf Gipsbasis | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170201 | Holz | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170301 | Asphalt, teerhaltig | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170302 | Asphalt, teerfrei | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170401 | Kupfer, Bronze, Messing | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170403 | Blei | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170404 | Zink | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170406 | Zinn | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170407 | Gemischte Metalle | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170501 | Erde und Steine | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170602 | anderes Isoliermaterial | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
170701 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) |
EAK- | EAK-Bezeichnung | EAK-Kapitelüberschrift |
180102 | Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven | Abfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) |
180105 | gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte | Abfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) |
190101 | Rost- und Kesselaschen und Schlacken | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190109 | verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-Wäsche | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190202 | vorgemischte Abfälle zur Ablagerung | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190804 | Schlämme aus der Behandlung von industriellem Abwasser | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190902 | Schlämme aus der Wasserklärung | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190903 | Schlämme aus der Dekarbonatisierung | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
190906 | Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung |
200101 | Papier und Pappe | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200105 | Kleinmetall (Getränkedosen usw.) | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200107 | Holz | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200108 | organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen (einschließlich Frittieröl und Küchenabfällen aus Kantinen) | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200109 | Öle und Fette | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200116 | Waschmittel | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200120 | Batterien | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200122 | Aerosole | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
200202 | Erde und Steine | Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen |
werden aufgehoben.
Artikel V
Aufhebung der Lizenzentgeltverordnung
Die Verordnung über die Festsetzung der Lizenzentgelte nach dem Landesabfallgesetz (Lizenzentgelt-Verordnung) vom 24. Juni 1992 (GV. NRW. S. 254) wird aufgehoben.
Artikel VI
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE