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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes

Vom 26. November 2002
(GV. NRW. 2002 S. 571)




Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen und Änderung des Landesabfallgesetzes

Artikel I
Rechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolger des durch § 1 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz- AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) gegründeten Verbandes ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband, der mit Artikel 111 dieses Gesetzes gegründet wird. Das gesamte Vermögen des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen geht ohne Abwicklung auf den neu gegründeten Verband über. Der Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen wird aufgelöst.

Artikel II
Gesetz über die Aufhebung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetzes

Das Gesetz über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz - AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), wird aufgehoben.

Artikel III
Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen
AAVG - Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz

- wie eingefügt -

Artikel IV
Änderung des Landesabfallgesetzes

Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) zuletzt geändert durch Artikel 84d des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) wird wie folgt geändert:

1. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 wird das letzte Tiret wie folgt gefasst:

altneu
-Lizenzentgelte und Zahlungen an den Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dessen gesetzlichen Aufgaben, - Beiträge und sonstige Zahlungen an den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband gemäß § 20 des Gesetzes über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen.

b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

"(2a) Durch die Gebühren sind jedenfalls die Aufwendungen zu decken für

1. die Errichtung der Entsorgungsanlagen, einschließlich der dafür notwendigen Maßnahmen der Planung, Entwicklung und Untersuchung sowie der Maßnahmen, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder ausgeglichen werden oder durch die für einen solchen Eingriff Ersatz geschaffen wird,

2. den Betrieb der Entsorgungsanlagen und

3. die Stilllegung und die Nachsorge der Entsorgungsanlagen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren, soweit die Aufwendungen nicht durch Rücklagen im Sinne des Absatzes 2 vierter Spiegelstrich gedeckt sind.

Zu den Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gehören auch die Kosten einer zu leistenden Sicherheit oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels."

c) Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt:

"(6) Wer an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Abfallentsorgung Gebühren auf der Grundlage des Absatzes 2 oder privatrechtliche Entgelte im Sinne von § 36d Abs. 1 KrW-/AbfG zu entrichten hat, kann bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Informationen einsehen, die dieser der zuständigen Behörde nach § 36d Abs. 3 KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat. Die §§ 7 und 8 des Umweltinformationsgesetzes gelten entsprechend.

(7) Absatz 6 gilt in Bezug auf Informationen, die ein privater Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage der zuständigen Behörde nach § 36d KrW-/AbfG zur Verfügung gestellt hat, entsprechend."

2. §§ 10 bis 15

§ 10 Lizenz

(1) Wer Abfälle, die nach § 43 Abs. 1 oder 3 KrW-/AbfG der Nachweispflicht unterliegen oder Abfälle zur Beseitigung im Sinne der Anlage zu diesem Gesetz im Gebiet des Landes behandelt oder ablagert, bedarf der Lizenz. Die Lizenzvergabe erfolgt auf Antrag durch die zuständige Behörde.

(2) Die Lizenz darf nur erteilt werden, wenn die mit ihr beabsichtigte Nutzung mit den abfallwirtschaftlichen Zielvorstellungen des Landes, insbesondere den Abfallwirtschaftsplänen, im Einklang steht. Sie kann befristet und mit anderen Nebenbestimmungen erteilt werden. Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes der Abfallbeseitigungsanlage verantwortlichen Personen ergeben.

(3) Die Lizenz gilt den Abfallentsorgern als erteilt, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig Abfälle zur Beseitigung im Gebiet des Landes behandeln oder ablagern. Sie wird den Abfallentsorgern bestätigt. Dabei können Befristungen und Auflagen erteilt werden.

(4) Die Übertragung der Lizenz bedarf der Zustimmung der nach Absatz 1 Satz 2 zuständigen Behörde. Bei der Zustimmung gelten die Bestimmungen des Absatzes 2.

§ 11 Lizenzentgelte

(1) Für die Nutzung der Lizenz wird von der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde ein Lizenzentgelt erhoben.

(2) Die Lizenzentgelte werden nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung des Ministeriums im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß Landtags festgesetzt. Dabei können feste Sätze für bestimmte Abfallarten unter Berücksichtigung ihres Gefahrenpotentials und der Art der Entsorgung vorgeschrieben werden; Eigenentsorgern kann gegenüber Fremdentsorgern ein Abschlag von bis zu zwanzig vom Hundert eingeräumt werden. Die Lizenzentgelte sollen ferner so berechnet werden, daß ein jährliches Aufkommen von 50 Mio. DM nicht wesentlich überschritten wird. Weicht das Lizenzentgeltaufkommen von diesem Betrag ab, erwachsen hieraus keine Rückerstattungsansprüche.

(3) Die Verpflichtung zur Einrichtung des Lizenzentgeltes beginnt am 1. Juli 1989.

§ 12 Erklärungspflicht

(1) Der Lizenznehmer hat zur Erhebung der Lizenzentgelte notwendige Angaben, insbesondere die Menge und die Arten der von ihm im vorangegangenen Jahr behandelten oder abgelagerten Abfälle, jeweils bis zum 1. April des nachfolgenden Jahres der nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde schriftlich zu erklären. Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann die Abgabe der Erklärung verlangen, wenn der Abgabetermin nicht eingehalten wird. Kommt der Lizenznehmer seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unvollständig nach, kann die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde die Menge der behandelten und abgelagerten Abfälle schätzen.

(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist befugt, Einsicht in die Unterlagen des Lizenznehmers zu nehmen. § 40 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KrW-/AbfG gelten sinngemäß.

(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde ist berechtigt, zur Ermittlung der Menge und der Arten der vom Lizenznehmer behandelten und abgelagerten Abfälle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse der Abfallwirtschaftsbehörden zu verwerten.

§ 13 Berechnung und Fälligkeit

(1) Festsetzungszeitraum für das Lizenzentgelt ist das Kalenderjahr. Der Festsetzungsbescheid bedarf der Schriftform und ist zuzustellen.

(2) Das Lizenzentgelt ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheides an die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde zu entrichten.
§ 193 BGB gilt entsprechend.

§ 14 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften, Stundung, Erlaß

(1) Beim Vollzug des Vierten Teils dieses Gesetzes sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden:

  1. aus der Abgabenordnung die Bestimmungen über
    1. den Steuerpflichtigen §§ 34 und 35,
    2. das Steuerschuldverhältnis §§ 42, 44, 45 und 48,
    3. die Haftung §§ 69 bis 71, 73 bis 75 und 77,
    4. Fristen, Termine, Wiedereinsetzung §§ 108 bis 110,
    5. Form, Inhalt und Berichtigung von Steuererklärungen § 150 Abs. 1, § 153 Abs. 1,
    6. Aufrechnung § 226, Verzinsung §§ 234 bis 236 Abs. 1 und 2, jedoch ohne Nr. 2 Buchstabe b, § 237 Abs. 1, 2 und 4, § 238, Säumniszuschläge § 240.
  2. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmungen über die Art der Sicherheitsleistung §§ 232, 234 bis 240.

(2) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Lizenznehmer bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

(3) Die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 zuständige Behörde kann das Lizenzentgelt ganz oder teilweise erlassen, wenn dessen Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.

§ 15 Zweckbindung

(1) Das Aufkommen aus den Lizenzentgelten ist zweckgebunden und gemäß § 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen ausschließlich zu verwenden für

  1. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten, die von den zuständigen Behörden im Wege der Ersatzvornahme oder im Vorgriff auf die spätere Feststellung einer Ordnungspflicht durchgeführt werden, zu deren Durchführung ein Ordnungspflichtiger nicht herangezogen werden kann oder finanziell nicht oder nur teilweise in der Lage ist oder über deren Beseitigung mit dem Ordnungspflichtigen ein öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen ist, und für Maßnahmen auf Grundstücken, bei denen die Ordnungspflicht im Wege des Erwerbs vor dem 31. Dezember 1990 auf die Gemeinde oder den Kreis übergegangen ist, und
  2. Aufwendungen für die Sanierung von Altlasten, um Grundstücke, auf denen Maßnahmen nach Nummer 1 durchgeführt werden, einer von der Gemeinde angestrebten Nutzungsart zuzuführen, soweit diese Aufwendungen und die angestrebte Nutzung in einem angemessenen Verhältnis stehen, und
  3. die Entwicklung neuer Technologien zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, für deren Behandlung oder Ablagerung eine Lizenz nach § 10 Abs. 1 erforderlich ist, sowie die Planung und Errichtung von Entsorgungsanlagen für solche Abfälle und die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen genannten Vorlaufkosten sowie
  4. Beratung, Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Der für die Erteilung oder Bestätigung der Lizenzen und die Festsetzung sowie die Einziehung der Lizenzentgelte entstehende Aufwand wird aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte gedeckt.

(2) Der Zweckbindung nach Absatz 1 unterliegen auch Rückflüsse aus finanziellen Leistungen, die aus dem Aufkommen der Lizenzentgelte erbracht wurden.

und die Anlage zu § 10


Die Kennzeichnung von Abfällen nach den §§ 5b und 10 LAbfG ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:


EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
010303Rotschlamm aus der AluminiumherstellungAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010399Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010403Grob- und FeinstäubeAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010404Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und SteinsalzAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Sternen und Erden
010499Abfalle a.n.g.Abfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010501ölhaltige Bohrschlämme und -abfälleAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010502Bariumsulfathaltige Bohrschlämme und -abfälleAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
010503Chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälleAbfälle aus der Exploration, der Gewinnung und der Nach- bzw. Weiterbearbeitung von Mineralien sowie Steinen und Erden
020101Schlämme von Wasch- und ReinigungsvorgängenAbfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020201Schlämme von Wasch- und ReinigungsvorgängenAbfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020303Abfälle aus der Extraktion mit LösemittelnAbfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020304für Verzehr oder Verarbeitung ungeeigriete StoffeAbfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
020399Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
030102SägemehlAbfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030103Späne, Abschnitte, Verschnitt von Holz, Spanplatten und FurnierenAbfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030302Bodensatz und Sulfitschlämme (aus der Behandlung von Sulfitablauge)Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030303Bleichschlämme aus Hypochlorit- und ChlorbleicheAbfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln


EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
030307Abfälle aus der Aufbereitung von Altpapier und gebrauchter PappeAbfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
030399Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Zellstoffen, Papier, Pappe, Platten und Möbeln
040102ÄschereiabfälleAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040104chromhaltige GerbbrüheAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040105chromfreie GerbbrüheAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040106chromhaltige SchlämmeAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040107chromfreie SchlämmeAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040199Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040209Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Elastomer)Abfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040212halogenfreie Abfälle aus der Zurichtung und dem FinishAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
040213Farbstoffe und PigmenteAbfälle aus der Leder- und Textilindustrie
050301verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050302andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050501schwefelhaltige AbfälleAbfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050699Abfälle ang.Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050702schwefelhaltige AbfälleAbfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050799Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
050899Abfälle a.n.g.Abfälle aus der Ölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
060301Carbonate (außer 0204 02 und 1910 03)Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060302Salzlösungen, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060303feste Salze, die Sulfate, Sulfite oder Sulfide enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060304Salzlösungen, die Chloride, Fluoride und Halogenide enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060305feste Salze, die Chloride, Fluoride und andere Halogene enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
060306Salzlösungen, die Phosphate und verwandte feste Salze enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060307Phosphate und verwandte feste SalzeAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060308Salzlösungen, die Nitrate und verwandte Verbindungen enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060309feste Salze, die Nitride (Metallnitride) enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060310feste Salze, die Ammonium enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060312Salze und Lösungen, die organische Bestandteile enthaltenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060399Abfalle a.n.g.Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060401MetalloxideAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060601schwefelhaltige AbfälleAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060799Abfälle a.n.g.Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060801Abfälle aus der Herstellung von Silicium und Silicium verbindungenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060901PhosphorgipsAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
060902phosphorhaltige SchlackeAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061001Abfälle aus der Stickstoffchemie und Herstellung von DüngemittelnAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061101Gips aus der TitandioxidherstellungAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061199Abfälle a.n.g.Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061201verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061202andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
061399Abfälle a.n.g.Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
070105verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070106andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070199Abfälle a.n.g.Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070205verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
070206andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070305verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070306andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070405verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070406andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070499Abfälle a.n.g.Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070505verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070506verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070599Abfälle a.n.g.Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070605verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070606andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070699Abfälle a.n.g.Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
070705verbrauchte Katalysatoren, edelmetallhaltigAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070706andere verbrauchte KatalysatorenAbfälle aus organischen chemischen Prozessen
070799Abfälle a.n.g.Abfälle aus organischen chemischen Prozessen
080103Abfälle von Farben und Lacken auf WasserbasisAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080104Farben in PulverformAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080108wäßrige Schlämme, die Farbe oder Lack enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080109Abfälle aus der Farb- oder
Lackentfernung (außer 080105
und 080106)
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080199Abfälle a.n.g.Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080202wäßrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080203wäßrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
080303Abfälle von wassermischbaren DruckfarbenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080304getrocknete DruckfarbenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080307wäßrige Schlämme, die Druckfarben enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080308wäßrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080399Abfälle a.n.g.Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080403Abfälle von wassermischbaren Klebstoffen und DichtungsmassenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
080407wäßrige Schlämme, die Klebstoff und Dichtungsmassen enthaltenAbfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Überzügen (Farben, Lacken, Email), Dichtungsmassen und Druckfarben
100101Rost- und KesselascheAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100102Flugasche aus KohlefeuerungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100103Flugasche aus TorffeuerungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100105Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in
fester Form
Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100106andere feste Abfälle aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100107Reaktionsabfälle auf
Calciumbasis aus der
Rauchgasentschwefelung in
Form von Schlämmen
Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100108andere Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100110verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-EntfernungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100111wäßrige Schlämme aus der KesselreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100112verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100201Abfälle aus der Verarbeitung von SchlackeAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100202unverarbeitete SchlackeAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100203feste Abfälle aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
100204Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100205andere SchlämmeAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100206verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100305AluminiumstaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100306verbrauchter Kohlenstoff und feuerfeste Materialien aus der ElektrolyseAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100314Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100408verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100504andere Teilchen und StaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100507verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100601Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100604andere Teilchen und StaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen 1
100608verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100701Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100703feste Abfälle aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100704andere Teilchen und StaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100705Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100706verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100801Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100802Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100804andere Teilchen und StaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100805feste Abfälle aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100806Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100807verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100899Abfälle a.n.g.Anorganische Abfälle aus thermischen Prozessen


EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
100901Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem GießenAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100902Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem GießenAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100903OfenschlackeAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
100904OfenstaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101001Gießformen und -sande mit organischen Bindern vor dem GießenAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101002Gießformen und -sande mit organischen Bindern nach dem GießenAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101003OfenschlackeAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101004OfenstaubAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101101verbrauchtes Gemenge vor der thermischen VerarbeitungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101108verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101205Schlämme aus der GasreinigungAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101207verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101303Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf ZementbasisAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101304Abfälle aus der Calzinierung und Hydratisierung von BranntkalkAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
101308verbrauchte Auskleidungen und feuerfeste MaterialienAnorganische Abfälle aus thermischen Prozessen
120102andere eisenhaltige TeilchenAbfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120103NE-metallhaltige Späne und AbschnitteAbfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120201verbrauchter StrahlsandAbfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120202Schleif-, Hon- und LäppschlämmeAbfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
120203PolierschlämmeAbfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen, Keramik, Glas und Kunststoffen
150101Papier und PappeVerpackungen, Aufsaugmassen. Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (a.n.g.)


EAK-
Schlüssel
EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
150103HolzVerpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150105VerbundverpackungenVerpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150106gemischte MaterialienVerpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
150201Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und SchutzkleidungVerpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterial und Schutzkleidung (An.N.G)
160101aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthaltenAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160102andere aus Fahrzeugen ausgebaute KatalysatorenAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160105Shredderrückstände von FahrzeugenAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160205andere gebrauchte GeräteAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160208ShredderabfälleAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160501Industriegase in Hochdruckgastanks, Flüssiggasbehälter und industrielle Aerosole (einschließlich Halone)Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
160604AlkalibatterienAbfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
170101BetonBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170102ZiegelBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170103Fliesen und KeramikBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170104Baustoffe auf GipsbasisBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170201HolzBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170301Asphalt, teerhaltigBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170302Asphalt, teerfreiBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170401Kupfer, Bronze, MessingBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170403BleiBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170404ZinkBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170406ZinnBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170407Gemischte MetalleBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170501Erde und SteineBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170602anderes IsoliermaterialBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
170701gemischte Bau- und AbbruchabfälleBau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)
 

EAK-
Schlüssel

EAK-BezeichnungEAK-Kapitelüberschrift
180102Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und BlutkonservenAbfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
180105gebrauchte Chemikalien und MedizinprodukteAbfälle aus der ärztlichen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
190101Rost- und Kesselaschen und SchlackenAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190109verbrauchte Katalysatoren, z.B. aus der NOx-WäscheAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190202vorgemischte Abfälle zur AblagerungAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190804Schlämme aus der Behandlung von industriellem AbwasserAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190902Schlämme aus der WasserklärungAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190903Schlämme aus der DekarbonatisierungAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
190906Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von IonenaustauschernAbfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung
200101Papier und PappeSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200105Kleinmetall (Getränkedosen usw.)Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200107HolzSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200108organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen (einschließlich Frittieröl und Küchenabfällen aus Kantinen)Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200109Öle und FetteSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200116WaschmittelSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200120BatterienSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200122AerosoleSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
200202Erde und SteineSiedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

werden aufgehoben.

Artikel V
Aufhebung der Lizenzentgeltverordnung

Die Verordnung über die Festsetzung der Lizenzentgelte nach dem Landesabfallgesetz (Lizenzentgelt-Verordnung) vom 24. Juni 1992 (GV. NRW. S. 254) wird aufgehoben.

Artikel VI
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE