Biokraft-NachV
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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§ 3 Anerkennung von Biokraftstoffen
§ 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
§ 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
§ 6 Treibhausgaseinsparung
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise
§ 8 Anerkannte Nachweise
§ 9 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 10 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 11 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 12 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 13 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 14 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 15 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 16 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
§ 17 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 18 Anerkannte Zertifikate
§ 19 Ausstellung von Zertifikaten
§ 20 Inhalt der Zertifikate
§ 21 Folgen fehlender Angaben
§ 22 Gültigkeit der Zertifikate
§ 23 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 24 Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 25 Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 26 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 28 Inhalt der Anerkennung
§ 29 Erlöschen der Anerkennung
§ 30 Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen
§ 31 Führen von Verzeichnissen
§ 32 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
§ 33 Kontrolle des Anbaus
§ 34 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
§ 35 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 36 Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 37 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 38 Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 39 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 40 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung
§ 41 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 4
Zentrales Register
§ 42 Register Biokraftstoffe
§ 43 Datenabgleich
Teil 5
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 44 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 45 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 46 Datenübermittlung
§ 47 Zuständigkeit
§ 48 Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 49 Muster und Vordrucke
§ 50 Informationsaustausch
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 51 Ordnungswidrigkeiten