Regelwerk, Energienutzung

EEWärmeG
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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 1a Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3 Nutzungspflicht

§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden

§ 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden

§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7 Ersatzmaßnahmen

§ 8 Kombination

§ 9 Ausnahmen

§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

§ 10 Nachweise

§ 10a Information über die Vorbildfunktion

§ 11 Überprüfung

§ 12 Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13 Fördermittel

§ 14 Geförderte Maßnahmen

§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang

§ 16a Installateure für Erneuerbare Energien

§ 17 Bußgeldvorschriften

§ 18 Erfahrungsbericht

§ 18a Berichte der Länder

§ 19 Übergangsvorschriften

§ 20 Inkrafttreten

Anlage Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kälte aus Erneuerbaren Energien

V. Abwärme

VI. Kraft-Wärme-Kopplung

VII. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

VIII. Fernwärme oder Fernkälte