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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 30. Juli 2009
(BAnz. Nr. 133 vom 08.09.2009 S. 3139 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2007

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ersetzt die "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" vom 26. Juli 2007 (BAnz, S. 7528).

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwiesen wird, ist damit die jeweils geltende EnEV gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf die Berechnungsregeln zur EnEV verwiesen wird, ist

gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust H'T, ermittelt werden sollen, bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 und den Berechnungsansätzen gemäß Kapitel 4 der DIN V 4701-10
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV an Wohngebäuden (§ 9 Absatz 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 EnEV),
  2. ermittelt werden soll, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 17 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV),
    oder
  3. Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 20 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV).
    Die Vereinfachungen in den Nummern 2 und 3 dieser Bekanntmachung dürfen auch bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 bei bestehenden Wohngebäuden verwendet werden (siehe Anlage 1 Nummer 2.1 EnEV).
    Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV bezeichneten Berechnungsverfahrens oder in den Fällen des § 17 Absatz 2 Satz 4 EnEV (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 10 dieser Bekanntmachung
    aa) Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
    bb) energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 EnEV anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 3 EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen.

Tabelle 1 : Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr.Maßnahme/Bauteilzulässige Vereinfachung
1aFensteraufmaßDie Fensterfläche darf mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden; die Fenster sind Ost/West orientiert anzunehmen.
1bAufmaß Außentürennicht erforderlich im Falle der Anwendung von Zeile 1a
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile 1a - enthalten).
1cRollladenkästenFläche: 10 v.H. der Fensterfläche
2opake Vor- und Rück-Sprünge in den Fassaden bis zu 0,5 mdürfen übermessen werden
(Fensterbänder müssen aufgemessen werden)
3innenliegende Treppenauf- und -abgänge zu unbeheizten Zonendürfen übermessen werden
4Flächen der HeizkörpernischenFläche: ein Drittel der Fensterfläche
5Lüftungsschächtedürfen übermessen werden
6OrientierungAbweichungen von der Senkrechten auf die betrachtete Bauteilfläche von nicht mehr als 22,5 Grad von der jeweiligen Himmelsrichtung sind zulässig. In Grenzfällen ist die Haupthimmelsrichtung (Nord, Ost, Süd, West) zu wählen.
7NeigungDie Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°; 30°; 45°; 60°; 90° gerundet werden

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen können durch Verwendung von pauschalen Werten gemäß Tabelle 2 ermittelt werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich gemäß EnEV * über einen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 ⋅ UAußenwand

Tabelle 2 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter Bauteile im Urzustand

BauteilKonstruktionBaualtersklasse 1
bis 19181919 bis 19481949 bis 19571958 bis 19681969 bis 19781979 bis 19831984 bis 1994ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 . K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
Massive Konstruktion
(insbes. Flachdächer)
2,12,12,12,10,60,50,40,3
Holzkonstruktion
(insbes. Steildächer)
2,61,41,41,40,80,50,40,3
oberste GeschossdeckeMassive Decke2,12,12,12,10,60,50,40,3
(auch Fußboden gegen außen, z.B. über Durchfahrten)Holzbalkendecke1,00,80,80,80,60,40,30,3
Außenwand
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen)
Massive Konstruktion
(Mauerwerk, Beton oder ähnlich)
1,71,71,41,41,00,80,60,5
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
2,02,01,41,40,60,50,40,4
sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) RäumenMassive Bauteile1,21,21,51,01,00,80,60,6
Holzbalkendecke1,00,80,80,80,60,60,40,4
Fenster, FenstertürenHolzfenster, einfach verglastg = 0,87 35,05,05,05,05,05,0--
Holzfenster zwei Scheiben 2g = 0,75 32,72,72,72,72,72,72,71,8
Kunststofffenster, Isolierverglasung2g = 0,75 2---3,03,03,03,01,8
Alu- oder Stahlfenster, Isolierverglasung2g = 0,75 3---4,34,34,34,31,8
Rollladenkästenneu, gedämmt1,8
alt, ungedämmt3,0
Türen 3,5
1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen, insbes. Fenster). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster, nach 1995 Wärmeschutzverglasung

3) g = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opakten Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der pauschale U-Wert aus Tabelle 2 entsprechend korrigiert werden. Dabei wird vereinfacht davon ausgegangen, dass das Dämmmaterial eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) aufweist. Es muss also lediglich die Stärke der nachträglichen Dämmung dD erhoben werden:

 UD =1  [W / (m2 ⋅K)]

  1    dD

  +
 
 U00,04 WK

mit

UDpauschaler U-Wert für das nachträglich gedämmte Bauteil in WI(m2 ⋅K)
Uopauschaler U-Wert für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2 ⋅K)
dDDicke der nachträglichen Dämmung in m

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können alternativ die pauschalen Werte nach Tabelle 3 verwendet werden. Zwischenwerte der Tabelle dürfen nicht interpoliert werden.

Tabelle 3 : Wärmedurchgangskoeffizienten für nachträglich gedämmte opake Bauteile

Urzustandzusätzliche Dämmung
2 cm5 cm8 cm12 cm16 cm20 cm30 cm40 cm
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 ⋅K)
> 2,51,200,630,430,300,230,190,130,10
> 2,0 ... 2,51,110,610,420,290,230,190,130,10
> 1,5 ... 2,01,000,570,400,290,220,180,130,10
> 1,0 ... 1,50,860,520,380,270,210,180,120,09
> 0,7 ... 1,00,670,440,330,250,200,170,120,09
> 0,5 ... 0,70,520,370,290,230,180,160,110,09
≤ 0,50,400,310,250,200,170,140,110,08

3.3 Regionaltypische Bauweisen

Alternativ zu Nummer 3.1 dürfen - auch in Verbindung mit Nummer 3.2 - die Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: "Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten", ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13 / II 2 - 80 01 06-13)

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Abschnitt 4 beschriebenen Verfahren ** dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 8 verwendet werden. Die Pauschalwerte dürfen auch in Kombination mit nach DIN V 4701-10 (für die Baualtersklasse ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (für alle Baualtersklassen bis 1994) berechneten Werten verwendet werden. Für ausgewählte, häufig auftretende Systemkombinationen gibt Tabelle 7 pauschalierte Werte an.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2.500 m2 ). Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10000 m2 sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen. In Tabelle 7 ist eine Interpolation auch hinsichtlich des Heizwärmebedarfs zulässig.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in DIN V 4701-10 (Anhang C 4 sowie Abschnitt 5.4), in DIN V 18599 Teil 1 sowie in der Anlage 1 Nummer 2.1.1 und 2.1.2 EnEV für bestimmte Anwendungsfälle nach deren Inkrafttreten.

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik

Die Baualtersklasse ergibt sich aus dem Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile.

Tabelle 4: Panschale Ansätze fir die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen -

Prozessbereich Verteilung WarmwasserKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ⋅a)][kWh/(m2 ⋅a)][kWh/(m2 ⋅a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2 ]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
150500250015050025001505002500
1.1zentrale Verteilung mit Zirkulation 1bis 197868,647,438,912,414,615,91,40,80,6
1.2bis 1978 2 nachtr. gedämmt41,935,433,212,414,615,91,40,80,6
1.3ab 1979 bis 199427,322,621,08,29,39,91,40,80,6
1.4ab 199511,67,66,61,71,92,20,80,30,1
2.1zentrale Verteilung ohne Zirkulation 1bis 197817,010,48,13,53,53,5000
2.2bis 1978 2 nachtr. gedämmt12,68,87,43,53,53,5000
2.3ab 1979 bis 199410,88,37,53,73,73,7000
2.4ab 19955,43,42,81,01,01,0000
3.1dezentrales Systembis 19943,83,83,82,02,02,0000
3.2ab 19951,51,51,50,70,70,7000
Prozessbereich Speicherung WarmwasserKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ⋅a)][kWh/(m2 ⋅a)][kWh/(m2 ⋅a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
150500250015050025001505002500
4zentrale Warmwasserspeicher außerhalb thermischer Hüllealle5,11,80,50000,20,20,3
5zentrale Warmwasserspeicher innerhalb thermischer Hülle4,21,40,42,20,80,20,20,20,3
6gasbefeuerter Speicher18,011,93)00 00 
7Elektro-Kleinspeicher 41,51,51,50,80,80,8000
Prozessbereich Wärmeerzeugung WarmwasserKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)][kWh/(m2 ×a)][kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]

150

500250015050025001505002500
zentrale Wärmeerzeugung 5
8.1Konstanttemperatur-Kesselbis 1986

2,05

1,641,330000,10,10,1
8 2ab 1987 bis 1994

1,90

1,571,310000,20,10,1
8.3ab 1995

1,71

1,461,260000,20,10,1
9.1
NT-Kessel
bis 19861,301,231,180000,10,10,1
9.2ab 1987 bis 19941,311,231,170000,20,10,1
9.3ab 19951,191,151,120000,20,10,1
10.1 

Brennwert-Kessel

bis 19861,241,171,130000,10,10,1
10.2ab 1987 bis 19941,251,171,120000,20,10,1
10.3ab 19951,151,121,090000,20,10,1
11Brennwertkessel verbessert6ab 19991,131,101,070000,20,10,1
11.1Elektro-Wärmepumpe (Luft; mit Heizstab)ab 1979 bis 19940,370,370,37000000
11.2ab 19950,340,340,34000000
12.1Elektro-Wärmepumpe (Erdreich; monovalent)ab 1979 bis 19940,320,320,320000,30,30,2
12.2ab 19950,270,270,270000,30,30,2
13.1Elektro-Wärmepumpe (Grundwasser; monovalent)ab 1979 bis 19940,260,260,260000,50,40,4
13.2ab 19950,230,230,230000,50,40,4
14Fernwärme-Übergabestationalle1,141,141,140000,40,40,4
15zentraler elektr. Speicher1,001,001,00000000
16gasbefeuerter Speicher1,221,22 00 00 
 wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation         
17.1Therme (Ummlaufwasserheizer)bis 19941,321,32 00 0,20,2 
17.2ab 19951,321,32 00 0,20,2 
18Brennwert-Thermeab 19951,281,28 00 0,20,2 
19dezentraler elektr. Kleinspeicher 4alle1,001,001,00000000
20dezentraler elektr. Durchlauferhitzer1,001,001,00000000
21.1dezentraler Gas-Durchlauferhitzerbis 19941,191,191,1900000 
21,2ab 19951,161,161,1600000 
 solargestützte Warmwasserbereitungvon der Solaranlage bereitgestellte Wärme Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)] [kWh/(m2 ×a)]
22thermische Solaranlagealle11,38,06,00,80,40,3
1) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

2) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

3) graue Tabellenfelder = keine Angaben für diese Ausführung

4) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen

5) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, o. Ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

6) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100% Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

Tabelle 5 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich Übergabe HeizungKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)][kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur 1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
1Zentralheizung, thermostatisch geregeltallealle3,33,33,3000
2Einzelfeuerstätte 2-000000


Prozessbereich Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)][kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur 1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
3.1

zentrale Verteilung


70/55°C
bis 197875,143,532,72,31,00,5
3.2bis 19783
nachtr. gedämmt
40,928,223,92,31,00,5
3.3ab 1979 bis 199420,213,811,61,90,80,4
3.4ab 19959,35,44,11,60,70,3
4.1

entrale Verteilung


55/45°C
bis 197857,432,924,42,51,20,7
4.2bis 1978 3
nachtr. gedämmt
30,821,017,62,51,20,7
4.3ab 1979 bis 199415,310,38,52,00,90,5
4.4ab 19959,33,92,91,70,80,5
5.1
wohnungsweise Verteilung

alle
bis 19788,48,48,43,413,413,41
5.2ab 1979 bis 19945,45,45,42,732,732,73
5.3ab 19951,31,31,32,32,32,3
6dezentrales System (ohne Verteilung) alle000000


Prozessbereich Speicherung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)][kWh/( m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur 1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
7.1
El.-Zentralspeicher

70/55 °C
bis 19943,21,30,40,50,20,1
7.2ab 19952,51,00,30,40,20,1
8.1Pufferspeicher
55/45°C
bis 19942,51,00,30,50,20,1
8.2El.-Wärrnepumpeab 19951,90,70,20,40,20,1
9.1Pufferspeicher für
70/55°C
bis 19944,41,81,10,50,20,1
9.2Holzkesselab 19953,41,40,80,40,20,1
Nr.BezeichnungHeizkreistemperatur 1BaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
 zentrale Wärmeerzeugung 4 
10.1
Konstanttemperatur-Kessel





70/55°C
bis 19861,471,361,281,20,50,2
10.21987 bis 19941,341,261,190,80,40,2
10.3ab 19951,331,231,160,70,40,2
11.1
NT-Kessel
bis 19861,241,211,181,20,50,2
11.21987 bis 19941,191,151,130,80,40,2
11.3ab 19951,141,111,090,70,40,2
12.1
Brennwert-Kessel
bis 19861,111,091,071,20,50,2
12.21987 bis 19941,091,061,040,80,40,2
12.3ab 19951,071,051,040,70,40,2
13Brennwertkessel verbessert 555/45°Cab 19990,990,980,970,70,40,2
14Fernwärme Übergabestationallealle1,021,021,02000
15.1Elektro-Wärmepumpe, Außenluft 6, 7


55/45 °C
1979 bis 19940,410,410,41000
15.2ab 19950,390,390,39000
16.1Elektro-Wärmepumpe, Erdreich 7, 81979 bis 19940,330,330,33   
16.2ab 19950,270,270,271,21,00,9
17.1Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser 7, 81979 bis 19940,270,270,271,91,71,5
17.2ab 19950,230,230,231,91,71,5
18zentraler Elektro-Speicher (Blockspeicher)allealle1,021,02 00 
 wohnungszentrale Wärmeerzeuger 
19.1
Therme (Umlaufwasserheizer)

alle
bis 19941,241,241,241,21,21,2
19.2ab 19951,141,141,141,51,51,5
20Brennwertthermeab 19951,071,071,071,51,51,5
Einzelheizgeräte 9 
21ölbefeuerte Einzelöfen mit Verdampfungsbrenneralle1,401,40 00 
22Kohle- oder Holzofen1,601,60 00 
23Gasraumheizer1,471,47 00 
24.1
Elektro-Nachtspeicherheizung
bis 19941,121,12 00 
24.2ab 19951,051,05 00 
25Elektro-Direktheizgerätalle1,021,0200
1) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55°C auszugehen.

2) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

3) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

4) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, o. Ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

5) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100% Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

6) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequelle Außenluft monovalent (ohne elektrischen Zusatzheizeinsatz) betrieben, so vermindert sich die Aufwandszahl um 9 %.

7) Wird über 80% der beheizten Wohnfläche über eine Flächen- bzw. Fußbodenheizung versorgt, so kann mit einer um 12% verminderten Aufwandszahl gerechnet werden.

8) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

9) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst.

Tabelle 6 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen -





Prozessbereich Übergabe Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)][kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
1Wohnungslüftungsanlagen mit Zulufttemperaturen < 20°Calle00 00 



Prozessbereich Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)][kWh/(m2 ×a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
2.1
Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
bis 19940,00,00,04,04,04,0
2.2ab 19950,00,00,02,62,62,6
3Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WÜT) η WRG ≥ 60 %       
3.1- innerhalb der thermischen Hüllealle0,00,0 00 
3.21
- außerhalb der thermischen Hülle im Dach
bis 19895,22,5 00 
3.22ab 1990 bis 19944,32,1 00 
3.23ab 19953,51,7 00 
3.31
- außerhalb der thermischen Hülle im Keller
bis 19891,50,7 00 
3.32ab 1990 bis 19941,20,6 00 
3.33ab 19951,00,5 00 



Prozessbereich Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift *Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)][kWh/(m2 ×a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
15050025001505002500
4.1Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
(Wärmegutschrift aus nx - 0.05 h-1)
vor 19943,5000
4.2ab 19953,2000
5.1
Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch WÜT ηWRG ≥60 % (Wärmegutschrift aus na (1 - ηv) bei na = 0,4 h-1)
bis 198916,75,35,3 
5.2ab 1990 bis 199415,33,23,2 
5.3ab 199513,52,22,2 
 *) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Für die relevante Baualtersklasse ist das Alter der ältesten Bauteile der Anlage anzusetzen; dies ist im Regelfall das Wärmeverteilungssystem. Fußnote 4 (Tabelle 5) gilt entsprechend. Für Baualtersklassen nach 1995 sind entsprechende Kennwerte unmittelbar aus Beiblatt 1 der DIN V 4701-10 zu entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Diese Werte sind anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995 und für Heizung und Wassererwärmung derselbe Energieträger verwendet wird.

Hinsichtlich der Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs wird auf den dritten Absatz der Nummer 4.1 dieser Bekanntmachung verwiesen.

Tabelle 7 : Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Zentralheizungen mit zentraler Verteilung und Thermostatventilen (Proportionalbereich 2K)Endenergiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser *
[kWh/( m2 ⋅a)]
Gas/Heizöl ELStrom/Hilfsenergie

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Heizwärmebedarf qH[kWh/(m2 ⋅a)] des Gebäudesfür alle Gebäude
50100150200250 
Gebäudenutzfläche AN = 150 m2
1.11
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19862563183804425045,3
1.12ab 19871361962553153744,5
2.11
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 198615721928134240421,3
2.12ab 19878514520426432320,5
3.11
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19862152703253804355,3
3.12ab 19871211752282823364,5
4.11
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 198612017523028534021,3
4.12ab 19877212517923328720,5
Gebäudenutzfläche AN = 500 m2
1.21
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19861752352963564162,6
1.22ab 19871121702282853432,3
2.21
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 198611417523529535619,3
2.22ab 19877513319124830619,0
3.21
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19861502042583123662,6
3.22ab 19871011532062593122,3
4.21
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 19869114519925430819,3
4.22ab 19876511817122327619,0
Gebäudenutzfläche AN = 2.500 m2
1.31
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19861442032623213801,6
1.32ab 19871021582152713281,5
2.31
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 19869915821727633618,5
2.32ab 19877112818424129718,4
3.31
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 19861251782322853391,6
3.32ab 1987921441962493011,5
4.31
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 19868113518824129518,5
4.32ab 198762115167219271 

*) Zugrunde liegt der Wasser-Wärmebedarf nach Anlage 1 Nummer 2.2 EnEV von 12,5 kWh/( m2 ⋅a).

5 Bewertung der Anlagentechnik eines bestehenden Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Energieausweises für einen als Wohngebäude genutzten Gebäudeteil bei Anwendung von § 22 Absatz 2 EnEV

Ist bei der Ausstellung von Energieausweisen auf Grund von § 22 Absatz 2 der EnEV nur ein Teil eines Gebäudes Gegenstand von Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 4701-10, so müssten in Anwendung dieser technischen Regel dennoch zum Zwecke der Bewertung von gemeinsam genutzten Wärmeerzeugern und zentralen Einrichtungen zur Warmwasserbereitung Bedarfsberechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.

In diesen Fällen kann vereinfacht wie folgt vorgegangen werden:

Für den Gebäudeteil, für den die getrennte Berechnung als Wohngebäude durchgeführt werden soll, sind rein rechnerisch eigene zentrale Einrichtungen der Wärmeerzeugung (Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, zentrale Warmwasserbereitung) anzunehmen, die hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Baualters und ihrer Betriebsweise den gemeinsam genutzten Einrichtungen entsprechen, hinsichtlich ihrer Größe und Leistung jedoch nur auf den zu berechnenden Gebäudeteil ausgelegt sind. Die Eigenschaften dieser fiktiven zentralen Einrichtungen sind - auch unter Anwendung der Nummer 4 dieser Bekanntmachung - nach DIN V 4701-10 zu bestimmen.

6 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

7 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 17 Absatz 2 Satz 3 und 4 EnEV), wenn

  1. bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007 oder des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen,
  2. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht überschreitet oder
  3. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 10 nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind unter sinngemäßer Anwendung der Fußnoten zur Tabelle 1 der Anlage 3 der EnEV zu ermitteln. Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können die Vereinfachungen gemäß Nummer 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 11 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß Buchstabe c kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 11 festgestellt werden. Liegen bei einem Gebäude nach Tabelle 11

gilt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erreicht. In Spalte 3 der Tabelle 11 ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Tabelle 9 : Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve(in m-1)Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Um,max (in W/m2 ⋅k)
≤ 0,241,40
0,301,24
0,401,09
0,500,99
0,600,93
0,700,88
0,800,85
0,900,82
1,000,80
1,100,78
1,200,77

Zwischenwerte dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

 1
Um,max = 0,61 + 0,19
 A/Ve

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

 UAW × AAW + Uw ⋅ Aw + 0,8 × UD ⋅ AD+ 0,5 × UG ⋅ AG + UDL ⋅ ADL+ 0,5 × UAB × UAB
Um =
 A

mit

UiWärmedurchgangskoeffizient des Bauteils i in kWh/(m2 ⋅a)
AiWärmeübertragende Fläche des Bauteils i in m2
UmMittlerer Wärmedurchgangskoeffizient in kWh/(m2 ⋅a)
VeBruttogebäudevolumen in m3
iBauteilindex i
AWAußenwand an Außenluft grenzend
WFenster (window)
DDach, oberste Geschossdecke
GGrundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DLDeckenfläche nach unten gegen Außenluft
ABBeheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 10 : Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr.BauteilUmax (in W/m2 ⋅K)
1a)Fassade 1 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1Um,AW+w ≤ 1,45
1b)Fassade 2 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2Um,AW+w ≤ 1,55
1c)Fassade 3 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3Um,AW+w ≤ 1,75
2oberste Geschossdecke, DächerUD ≤0,45
3Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte RäumeUG ≤ 0,80
4Decke, Wände gegen ErdreichUG ≤ 0,90
5FensterMindestens Doppel- oder Isolierverglasung

Abb. 1 bis 3: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle 10


Abb. 1Abb. 2Abb. 3
   

Tabelle 11 : Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 10

ZeileBauteilAufbau des Bauteils(in W/m2 ⋅k)
 123
1Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

38 cm Vollziegel-Mauerwerk
(1800 kg/m3) λ= 0,81 W/( mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder
Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

Um,AW+w = 1,73
2Beispielfassade 2
(80% massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:

Außenputz

30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk
(1400 kg/m3) λ= 0,58 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

Um,AW+w = 1,65
3Beispielfassade 3
(80% massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:

Außenputz

24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW+w = 1,37
4Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

24 cm Porenbeton-Mauerwerk
(700 kg/m3)

Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW+w = 1,35
5Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

38 cm Kalksandstein-Mauerwerk
(1800 kg/m3) λ= 0,81 W/(mK)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm (λ= 0,04 W/(mK))

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Ziegel- und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in der Regel noch kleinere U-Werte

Um,AW+w = 0,97
6Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand: zweischalig
2 cm Außenputz mit λ= 0,87 W/(mK)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(mK)

Variante 1
8 cm Luftschicht
(R = 0,13 (m2 ⋅K)/W) oder

Variante 2
8 cm Dämmung
λ= 0,04 W/(mK))

12 cm Mauerwerk mit 2 = 0,68 W/(mK)
1,5 cm Innenputz mit 9 = 0,7 W/(mK)

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Variante 1:
Um,AW+w = 1,74

Variante 2:
Um,AW+w = 0,91

7Steildach

Dacheindeckung

Dachlattung

Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung / zwischen den Sparren (z.B. 15 cm)

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung (z.B. insgesamt 18 cm)

Luftdichtheitsschicht

Lattung

Gipskartonplatte

Bemerkung:
ist eine Dämmung von mindestens 10 cm zwischen den Sparren notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- oder Untersparrendämmungen und für Flachdächer.

Variante 1:
UD = 0,25

Variante 2:
UD = 0,17

8Oberste Geschossdecke

Spanplatte

Dämmstoff (8 cm)

Betondecke (14 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Bemerkung:
Ungedämmte oberste Geschossdecken
(Beton- als auch Holzdecken) können den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht unterschreiten, eine Dämmung von 8 cm ist mindestens erforderlich.

UD = 0,44
9Kellerdecke - Beispiel 1

Linoleum

Magnesit-Estrich (4 cm)

Mineralfasermatte (1,5 cm)

Betondecke (15 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,53
10Kellerdecke - Beispiel 2

Linoleum

Asphalt-Estrich (2 cm)

Mineralfasermatte (1 cm)

Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,52
11Kellerdecke - Beispiel 3

Hobeldielen

Kohleschlackefüllung

Gemauertes Kappengewölbe

Stahlträger

Zusätzlicher Dammstoff
(ca. 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)

UG = 0,34

_____________
*) EnEV 2007: Anlage 1 Nr. 2.5 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 8.1.1;
EnEV 2009: § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 8.1 und DIN V 4108-6 oder in Verbindung mit DIN V 18599

**) Werden die Berechnungen nach DIN V 18599 durchgeführt, so sind die in den Abschnitten 4.2 und 4.3 angegebenen pauschalen Ansätze aus systematischen Gründen nicht anwendbar. Die energetischen Eigenschaften der Komponenten bestehender Anlagen sind unmittelbar den entsprechenden Teilen der DIN V 18599 zu entnehmen.
UWS Umweltmanagement GmbHENDE