§ 1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
§ 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
§ 3 Anwendungsregelungen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Wärmedämmung von Wänden
Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen
Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken
Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz
Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 Solarkollektoranlagen6.2 Biomasseheizungen
6.3 Wärmepumpen
6.4 Brennstoffzellen
6.5 Erneuerbare Energien Hybridheizungen (E E Hybride)
6.6 Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
6.7 Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind