Regelwerk; Strahlenschutz
NiSGZustLVO MV - Inhalt =>
§ 1 Zuständige Behörden nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
§ 2 Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten