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HkzZVO - Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung über die Zuständigkeit zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses an Wohngeld beziehende Personen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 5. Juli 2022
(GV.NRW Nr. vom 26.07.2022 S. 856; 21.12.2022 S. 34 23)
Gl.-Nr.: 75
Überschrift geändert 23
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 2 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698) verordnet die Landesregierung:
Die Die Gemeinden sind zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698) in der jeweils geltenden Fassung genannten Personenkreis.
§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Sie tritt am 31. Mai 2032 außer Kraft.
ENDE |