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Freigabe von Stoffen zur Beseitigung
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 3. April 2007
(BAnz. Nr. 113a vom 22.06.2007 S. 1)



Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 213. Sitzung der Kommission am 5./6. Dezember 2006, bekannt gegeben.

1 Einleitung

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat seit den achtziger Jahren eine Reihe von Empfehlungen zur Freigabe geringfügig radioaktiver Stoffe ausgesprochen, die in einer Gesamtempfehlung I SSK 98] zusammengefasst worden sind. Diese Empfehlungen basieren auf dem de-minimis-Konzept der IAEA [IAEA 88], welches für die Bevölkerung eine Dosisbegrenzung von einigen 10 µSv im Kalenderjahr für Stoffe vorsieht, die keiner Überwachung mehr unterliegen. Für die Modellierung der Beseitigung von freigegebenen Stoffen wurde in dieser Gesamtempfehlung ein Modell verwendet, das auf Untersuchungen von Poschner & Schaller [POS 95] basierte. Zusätzlich sind in der SSK-Gesamtempfehlung bei der Herleitung der Freigabewerte die Altersgruppen und die Dosiskoeffizienten der EU-Strahlenschutzgrundnormen [EU 96] berücksichtigt worden.

In der Zwischenzeit haben sich einige Randbedingungen geändert, die zum einen mit neueren Vorgaben des Abfallrechts zusammenhängen. Zum anderen hat sich der technische Stand der Deponietechnik weiterentwickelt. Änderungen im Abfallrecht ergaben sich insbesondere durch

wodurch die Regelungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) [TASi 93] konkretisiert und verbindlich gemacht wurden.

Daraus ergaben sich bestimmte Anforderungen an weiterbetriebene und zukünftige Deponien und Entsorgungsanlagen sowie die damit verbundenen Arbeitsabläufe, die Einfluss auf die Dosisberechnung haben (insbesondere Bodenabdichtung, Abdeckung, Vorbehandlung der Abfälle). Die Folgerungen aus den neuen Anforderungen wurden in einem Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) untersucht [THI 04].

Die Strahlenschutzkommission wurde aus diesen Gründen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit der Erarbeitung einer Empfehlung zur Ermittlung der Freigabewerte zur Beseitigung beauftragt. Neben den bereits genannten anzupassenden Randbedingungen wurde auch die zu unterstellende Größe (Jahreskapazität) der Entsorgungsanlagen neu bewertet. Außerdem wurde bei der jährlich angenommenen Masse freigegebener Abfälle, die einer einzelnen Entsorgungsanlage zugeführt werden, berücksichtigt, dass in Zukunft verstärkt Rückbauvorhaben mit großen Abfallströmen relevant werden können und durch die Modellierung abgedeckt sein sollen.

In Erweiterung des Ansatzes der SSK-Empfehlung von 1998 [SSK 98] sind Differenzierungen der Massenaufkommen und Beseitigungsarten für die Anwendung der ermittelten Freigabewerte getroffen worden, um der Praxis besser gerecht zu werden.

2 Empfehlung

2.1 Schutzziele und Freigabewerte

Voraussetzung für eine Freigabe von radioaktiven Stoffen aus dem genehmigungspflichtigen Umgang ist der Nachweis, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 µSv im Kalenderjahr auftreten kann. Auf der Grundlage aktualisierter Modellrechnungen zur Freigabe von Stoffen zur Beseitigung empfiehlt die SSK die Anwendung der in Tabelle 1 aufgeführten Freigabewerte. Unter Zugrundelegung dieser Freigabewerte kann die zuständige Behörde davon ausgehen, dass das Schutzziel erfüllt ist, wenn für eine Freigabe von

  1. festen und flüssigen Stoffen zur Beseitigung in einer Verbrennungsanlage
  2. festen Stoffen zur Deponierung

sowie die im Abschnitt 2.2 genannten Festlegungen und, sofern eine feste Oberfläche vorhanden ist, an denen eine Kontaminationsmessung mit üblichen Detektoren oder eine Kontaminationsbestimmung möglich und für die eine weitere Handhabung nach der Freigabe nicht auszuschließen ist, die Einhaltung der Werte der Oberflächenkontamination der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nachgewiesen ist.

Das Schutzziel soll auch am Standort der Entsorgungsanlage eingehalten werden. Die zuständige Behörde kann aufgrund der Konservativität des Modells davon ausgehen, dass dieses Schutzziel eingehalten ist. Es ist daher aus Sicht der SSK nicht erforderlich, Parameter dieses Modells als Randbedingungen im Freigabeverfahren festzulegen.

Die oben und in § 29 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV aufgeführten Freigabepfade können unabhängig voneinander genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die alternative Nutzung der uneingeschränkten Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub entweder nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a) oder Nr. 1 c) StrlSchV sowie die Freigabe zur Beseitigung auf einer Deponie bzw. in einer Verbrennungsanlage nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 a) StrlSchV. Bei der Auswahl dieser Freigabepfade sind die entsprechenden Massenbeschränkungen zu beachten. Grundlage dieser Festlegung ist die zu erwartende Jahresmenge für Bauschutt und Bodenaushub.

Die Tabelle 1 enthält Freigabewerte für alle Materialarten für freigebbare Jahresmengen von bis zu 100 Mg/a und von 100 bis zu 1.000 Mg/a. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Jahresmenge empfiehlt die SSK, die Werte der Spalte 2 bzw. 3 oder 4 bzw. 5 anzuwenden.

Die in Tabelle 1 dieser Empfehlung aufgeführten Freigabewerte stellen die Einhaltung einer maximalen effektiven Dosis von 10 µSv im Kalenderjahr sicher. Sie unterschreiten für wenige Nuklide die Freigabewerte zur uneingeschränkten Freigabe (s. Anlage III Tabelle 1 Spalten 5 und 6 StrlSchV):

Abfallmengen von deutlich mehr als 100 Mg/a stellen in der Praxis auch bei Stilllegungsprojekten lediglich einzelne Fälle dar. Die Freigaben von bis zu 100 Mg/a entsprechen dem Regelfall.

Die Freigabewerte zur uneingeschränkten Freigabe nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 a) und b) StrlSchV sollten jedoch nach Einschätzung der SSK nicht die Freigabewerte nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV überschreiten, da anderenfalls das Prinzip der uneingeschränkten Freigabe nicht eingehalten ist.

Tab. 1: Freigabewerte einzelner Radionuklide für die Freigabe von festen und flüssigen Stoffen zur Beseitigung in einer Verbrennungsanlage sowie von festen Stoffen zur Deponierung in Bq/g

  

NuklidFreigabewert inBq/g
< 100 Mg/a< 1000 Mg/a
DeponieMVADopenieMVA
12345
H-36 E+41 E+66 E+31 E+6
Be-73 E+24 E+29 E+14 E+1
C-144 E+31 E+44 E+21 E+4
Na-227 E+09 E+02 E+02 E+0
Si-321 E+31 E+34 E+29 E+2
P-321 E+31 E+31 E+31 E+3
P-331 E+51 E+52 E+41 E+5 _
S-355 E+32 E+45 E+22 E+3
Cl-363 E+03 E+03 E-13 E-1
Ca-412 E+21 E+32 E+11 E+2
Ca-455 E+31 E+45 E+24 E+3
Sc-468 E+09 E+02 E+02 E+0
V-486 E+07 E+02 E+02 E+0
Cr-515 E+29 E+21 E+21 E+2
Mn-536 E+24 E+36 E+14 E+2
Mn-541 E+11 E+16 E+06 E+0
Fe-551 E+41 E+47 E+31 E+4
Fe-591 E+11 E+14 E+04 E+0
Co-564 E+05 E+01 E+01 E+0
Co-571 E+21 E+25 E+15 E+1
Co-581 E+11 E+15 E+05 E+0
Co-606 E+07 E+02 E+02 E+0
Ni-593 E+31 E+43 E+23 E+3
Ni-631 E+46 E+41 E+36 E+3
Zn-651 E+11 E+18 E+03 E+0
Ge-711 E+41 E+41 E+41 E+4
As-731 E+31 E+31 E+31 E+3
As-741 E+11 E+17 E+03 E+0
Se-754 E+17 E+11 E+17 E+0
Rb-861 E+21 E+26 E+16 E+1
Sr-853 E+14 E+19 E+09 E+0
Sr-891 E+31 E+31 E+31 E+3
Sr-90+6 E+04 E+16 E-14 E+0
Y-g11 E+31 E+31 E+31 E+3
Zr-938 E+21 E+38 E+18 E+2
Zr-93+8 E+21 E+38 E+18 E+2
Zr-951 E+11 E+14 E+04 E+0
Nb-93m1 E+41 E+44 E+31 E+4
Nb-941 E+11 E+13 E+03 E+0
Nb-951 E+11 E+16 E+06 E+0
Mo-934 E+13 E+24 E+03 E+1
Tc-977 E+16 E+17 E+06 E+0
Tc-97m1 E+31 E+32 E+23 E+2
Tc-997 E+06 E+07 E-16 E-1
Ru-103+3 E+15 E+11 E+11 E+1
Ru-106+7 E+11 E+22 E+12 E+1
Pd-103+1 E+31 E+31 E+31 E+3
NuklidFreigabewert inBq/g
< 100 Mg/a< 1000 Mg/a
DeponieMVADopenieMVA
12345
Ag-1053 E+14 E+19 E+04 E+0
Ag-108m+9 E+01 E+11 E+01 E+0
Ag-110m+6 E+06 E+02 E+06 E-1
Ag-1117 E+21 E+32 E+22 E+2
Cd-109+8 E+24 E+38 E+14 E+2
Cd-115m7 E+27 E+22 E+27 E+1
Cd 115m+7 E+27 E+22 E+27 E+1
In-114m+1 E+21 E+24 E+12 E+1
Sn-113+6 E+18 E+12 E+18 E+0
Sn-1256 E+16 E+12 E+18 E+0
Sb-1249 E+09 E+03 E+09 E-1
Sb-125+4 E+14 E+11 E+14 E+0
Te-123m1 E+21 E+24 E+13 E+1
Te-125rn1 E+31 E+35 E+21 E+3
Te-127m+3 E+21 E+33 E+13 E+2
Te-129m+2 E+23 E+27 E+13 E+1
I-1258 E+21 E+38 E+11 E+2
I-1264 E+15 E+11 E+15 E+0
I-1296 E-16 E-16 E-26 E-2
I-1315 E+17 E+12 E+19 E+0
Cs-1311 E+31 E+31 E+31 E+3
Cs-1341 E+11 E+13 E+01 E+0
Cs-1353 E+23 E+33 E+13 E+2
Cs-1369 E+09 E+03 E+01 E+0
Cs-137+1 E+11 E+18 E+03 E+0
Ba-131+4 E+16 E+11 E+11 E+1
Ba-1334 E+18 E+11 E+11 E+1
Ba-140+1 E+11 E+13 E+03 E+0
Ce-1391 E+21 E+24 E+14 E+1
Ce-1411 E+21 E+28 E+18 E+1
Ce-144+1 E+21 E+21 E+21 E+2
Pr-1431 E+41 E+41 E+41 E+4
Nd-1471 E+21 E+25 E+15 E+1
Pm-1471 E+41 E+41 E+41 E+4
Sm-1511 E+41 E+41 E+41 E+4
Eu-1521 E+11 E+14 E+04 E+0
Eu-1541 E+11 E+14 E+04 E+0
Eu-1551 E+21 E+21 E+21 E+2
Gd-1531 E+21 E+21 E+21 E+2
Tb-1601 E+11 E+14 E+04 E+0
Er-1691 E+41 E+41 E+41 E+4
Tm-1701 E+31 E+31 E+31 E+3
Tm-1711 E+41 E+41 E+41 E+4
Hf-1811 E+11 E+19 E+09 E+0
Ta-1821 E+11 E+14 E+04 E+0
W-1811 E+31 E+34 E+24 E+2
W-1851 E+41 E+43 E+31 E+4
Os-1851 E+11 E+17 E+07 E+0
Os-1911 E+21 E+21 E+21 E+2
Ir-190+6 E+08 E+02 E+02 E+0
NuklidFreigabewert inBq/g
< 100 Mg/a< 1000 Mg/a
DeponieMVADopenieMVA
12345
Ir-1921 E+11 E+16 E+06 E+0
Ir-194m6 E+09 E+02 E+02 E+0
Hg-2037 E+11 E+22 E+11 E+1
Tl-2024 E+16 E+11 E+17 E+0
Tl-2049 E+29 E+39 E+19 E+2
Pb-210+1 E+11 E+13 E+08 E+0
Pb-210++1 E+11 E+13 E+08 E+0
Bi-2071 E+11 E+13 E+01 E+0
Po-2101 E+11 E+13 E+01 E+1
Ra-223+3 E+16 E+11 E+12 E+1
Ra-2255 E+19 E+11 E+13 E+1
Ra-226+4 E-15 E+04 E-25 E-1
Ra-226++4 E-15 E+04 E-25 E-1
Ra-228+5 E+08 E+02 E+02 E+0
Ac-227+1 E-11 E-11 E-11 E-1
Ac-227++1 E-11 E-11 E-11 E-1
Th-2271 E+11 E+17 E+01 E+1
Th-228+1 E+01 E+01 E+01 E+0
Th-229+1 E+01 E+01 E+01 E+0
Th-2305 E-11 E+05 E-23 E-1
Th-2327 E-15 E+07 E-27 E-1
Th-232sec7 E-15 E+07 E-27 E-1
Th-234+9 E+21 E+33 E+23 E+2
Pa-2301 E+11 E+18 E+08 E+0
Pa-2311 E-11 E+01 E-21 E-1
Pa-2338 E+11 E+22 E+12 E+1
U-230+1 E+11 E+19 E+01 E+1
U-2324 E+03 E+05 E-12 E+0
U-232+1 E+01 E+05 E-11 E+0
U-2335 E+01 E+15 E-14 E+0
U-2346 E+01 E+16 E-12 E+0
U-235+3 E+04 E+03 E-14 E-1
U-2366 E+01 E+16 E-16 E+0
U-238+6 E+01 E+16 E-15 E+0
U-238sec3 E-11 E+03 E-23 E-1
Np-237+1 E+01 E+01 E-11 E+0
Pu-2361 E+11 E+16 E+01 E+1
Pu-2375 E+21 E+31 E+21 E+2
Pu-2381 E+01 E+01 E+01 E+0
Pu-2391 E+01 E+05 E-11 E+0
Pu-2401 E+01 E+06 E-11 E+0
Pu-2411 E+21 E+24 E+11 E+2
Pu-2421 E+01 E+05 E-11 E+0
Pu-244+1 E+01 E+03 E-11 E+0
Am-2411 E+01 E+01 E+01 E+0
Am-242m+1 E+01 E+01 E+01 E+0
Am-243+1 E+01 E+09 E-11 E+0
Cm-2428 E+11 E+22 E+15 E+1
Cm-2431 E+01 E+01 E+01 E+0
Cm-2441 E+11 E+15 E+01 E+1
Cm-2451 E+01 E+06 E-11 E+0
Cm-2461 E+01 E+01 E+01 E+0
Cm-247+1 E+01 E+03 E-11 E+0
Cm-2481 E+01 E+02 E-11 E+0
Bk-2499 E+21 E+33 E+27 E+2
Cf-2481 E+11 E+11 E+11 E+1
Cf-2491 E+01 E+01 E+01 E+0
Cf-2501 E+11 E+14 E+08 E+0
Cf-2511 E+01 E+01 E+01 E+0
Cf-2521 E+11 E+17 E+01 E+1
Cf-253+1 E+21 E+27 E+11 E+2
Cf-2541 E+01 E+01 E+01 E+0
Es-2531 E+21 E+25 E+11 E+2
Es-254+1 E+11 E+14 E+05 E+0

2.2 Kriterien für die Freigabe zur Beseitigung

Die SSK sieht für die praktische Anwendung der in Tabelle 1 aufgeführten Freigabewerte für die Freigabe zur Beseitigung die Anwendung der folgenden Kriterien als notwendig an.

Die in Anlage IV Teil A Nr. 1 StrlSchV aufgeführten Festlegungen sind bei der Freigabe zur Beseitigung weiterhin zu beachten. Eine Freigabe zur Beseitigung setzt voraus, dass die Stoffe, für die eine wirksame Feststellung nach § 29 Abs. 3 StrlSchV getroffen wurde, auf einer Deponie abgelagert oder eingebaut oder in einer Verbrennungsanlage beseitigt werden. Eine Verwertung oder Wiederverwendung außerhalb der Deponie oder Verbrennungsanlage muss ausgeschlossen sein. Als Deponien für die Beseitigung freigegebener Stoffe sind nur solche Entsorgungsanlagen geeignet, die mindestens die Anforderungen der Deponieklasse I erfüllen und eine Jahreskapazität von mindestens 10.000 Mg/a oder 7.600 m3 /a für die eingelagerte Menge von Abfällen, gemittelt über die letzten 3 Jahre, erreichen.

Neben der formalen Anwendung der Freigabewerte nach Tabelle 1 sieht die SSK auch Einzelnachweise der Einhaltung des Schutzziels als sinnvoll an.

Im Hinblick auf die mögliche Überschreitung der festgelegten Jahresmengen stellt die SSK fest:

Soll mehr als die in Abschnitt 2.1 festgelegte Jahresmenge von 1.000 Mg an Stoffen mit einer spezifischen Aktivität, die in jedem Fall die entsprechenden Werte der Tabelle 1 dieser Empfehlung unterschreitet, in einem Kalenderjahr freigegeben und über eine Entsorgungsanlage beseitigt werden, so ist das Schutzziel z B. auch dann eingehalten, wenn gilt

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m: Masse der im laufenden Kalenderjahr freigegebenen und freizugebenden Stoffe in Mg,

Ri,n Freigabewert für das Nuklid i nach Tabelle 1 Spalte n in Bq/g, mit n = 4/5,

Ci: spezifische Aktivität des im laufenden Kalenderjahr freigegebenen und des freizugebenden Stoffes in Bq/g,

Mn: maximale Jahresmenge, wobei die maximale Jahresmenge M bei Verwendung der Freigabewerte in Tabelle 1, Spalte 4 oder 5, auf 1.000 Mg zu begrenzen ist.

Wird das Kriterium aufgrund der freizugebenden Menge nicht eingehalten, ist eine Freigabe nur nach einem gesonderten Nachweis zur Einhaltung des Dosiskriteriums nach § 29 Abs. 2 StrlSchV möglich.

3 Wissenschaftliche Begründung

3.1 Bisher verwendete Modellbetrachtungen

Den Regelungen zur Freigabe von Stoffen zur Beseitigung (s. § 29 (2) StrlSchV i. V. m. Anlage III Tabelle 1 Spalte 9 und Anlage IV Teil C) liegen die radiologischen Betrachtungen gemäß Poschner & Schaller [POS 95] mit Modifikationen aus der Empfehlung der SSK [SSK 98] zugrunde.

Die Freigabe zur Beseitigung erfolgt mit der Einschränkung, dass die Stoffe in eine Deponie eingebaut oder in einer thermischen Behandlungsanlage (Müllverbrennungsanlage) verbrannt werden. Die Schlacke aus der Verbrennung kann aus radiologischer Sicht anschließend verwertet oder deponiert werden, ohne dass das Schutzziel verletzt wird. Um die Einhaltung des Schutzzieles zu gewährleisten, wurden im Rahmen der radiologischen Betrachtungen folgende Pfade im Einzelnen betrachtet:

In der Untersuchung von Poschner & Schaller [POS 95] wird von einfachen Grundannahmen für Abfallaufkommen und Deponiegröße ausgegangen. So wird die Annahme einer Jahresmenge von 100 Mg schwach radioaktiver Abfälle pro Deponie auf die Überlegung gestützt, dass in der Bundesrepublik Deutschland ohne die fünf neuen Bundesländer um 1988 ca. 5.000 m3 radioaktiver Abfall pro Kalenderjahr anfallen und sich die Hälfte hiervon prinzipiell für eine Freigabe eignet, was ca. 1.300 Mg/a entspricht. Diese Zahl wird der Anzahl der Deponien (zum genannten Zeitpunkt ca. 300) und Müllverbrennungsanlagen (MVA, zum genannten Zeitpunkt ca. 50) gegenübergestellt und geschlussfolgert, dass bei einer Quote von 5 % mit freigegebenen Abfällen belieferter Anlagen eine Jahresmenge von 100 Mg/a pro Deponie oder MVA ein repräsentativer Wert sei. Für die Gesamtjahreskapazitäten dieser Anlagen werden 40.000 Mg für Hausmülldeponien und 75.000 Mg für MVAs angenommen. Durch den Ansatz der Jahresmenge von 5.000 m3 schwach radioaktiver Abfälle in ganz Deutschland und den Ausschluss der neuen Bundesländer wird deutlich, dass eine Stilllegung kerntechnischer Anlagen in größerem Maßstab durch die Untersuchung von Poschner & Schaller [POS 95] nicht abgedeckt ist.

Grundlage für die Empfehlung der SSK [SSK 98] waren u. a. auch die Konservativitätsanalysen bei Freigabewerten [DEC 97]. Das mittlere Massenaufkommen freigebbarer Abfälle lag zum Zeitpunkt dieser Untersuchung bei ca. 8.000 Mg/a, wobei ca. 50 % dieser Abfälle Bauschutt darstellen (ohne Stilllegungsabfälle kerntechnischer Anlagen). In seltenen Fällen wird ein Jahresaufkommen von einigen 1.000 Mg kontaminierter Abfälle pro Deponie für möglich gehalten. Auf der Basis probabilistischer Betrachtungen wird gezeigt, dass selbst bei Unterstellung solch größerer Massenaufkommen das radiologische Schutzziel - der Bereich von 10 µSv im Kalenderjahr - eingehalten wird.

Bei den radiologischen Betrachtungen wurde eine biologische oder mechanische Vorbehandlung von Abfällen am Standort der Deponie nicht betrachtet. Diese Vorbehandlung wird daher in Anlage IV Teil C für Stoffe zur Freigabe zur Beseitigung ausgeschlossen.

3.2 Anlass der Überarbeitung

Ab Mitte 2005 wurde eine Reihe von Veränderungen im Abfallrecht, insbesondere für die Beseitigung auf Deponien, wirksam, die zum Teil nicht mehr mit den Randbedingungen kompatibel sind, die für die Modellierung bei der Herleitung der Freigabewerte nach Anlage III Tab. 1 Sp 9 StrlSchV (vgl. Abschnitt 2 ) verwendet wurden. Darüber hinaus waren bei der Ermittlung der Strahlenexposition die Festlegungen aus Anlage VII Teile A, B, C StrlSchV in Verbindung mit dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 47 StrlSchV mit Stand vom 21. Januar 2005 [AVV 05] zu berücksichtigen.

Im Einzelnen betrifft das folgende Sachverhalte:

Entsprechend der Freigabepraxis sollen die unterschiedlichen Entsorgungspfade für die freigegebenen verschiedenen Abfallarten, nämlich die Verbrennung brennbarer Abfälle in einer MVA sowie die Entsorgung fester, nicht brennbarer und - ggf. nach Vorbehandlung - im Wesentlichen inerter Abfälle, bei der Modellierung getrennt berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der erfahrungsgemäß in der Praxis vorliegenden Verhältnisse soll zwischen geringen und hohen zu entsorgenden Massen unterschieden werden. Dadurch können nicht angemessene Konservativitäten vermieden werden, die bei einer Darstellung durch einen einzigen Modellansatz unvermeidlich wären. Die bei der Modellierung anzusetzenden jährlich zu entsorgenden Massen sollen sowohl den Kleinanwender (z.B. im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV, kerntechnische Anlagen im Leistungsbetrieb), bei dem vergleichsweise geringe Massen zur Freigabe gelangen, als auch insbesondere die Stilllegungsphase kerntechnischer Anlagen mit hohem Massenanfall - falls zweckmäßig durch getrennte Sätze von Freigabewerten - abdecken.

Die rückhaltende Wirkung einer Basisabdichtung der Deponie auf die Auslaugung der in den Deponiekörper eingebrachten Radionuklide und ihren Übertritt mit dem Sickerwasser in die grundwassergesättigte Zone wird nun berücksichtigt. Die Anforderungen an die Basis- und Oberflächenabdichtung sind stark von der Deponieklasse abhängig. Da das radiologische Modell den Einfluss von Basisabdichtung (Verhinderung des Sickerwasseraustritts in Grundwasser) und Oberflächenabdichtung (Verhinderung des Sickerwassereintrags in die Deponie) hinreichend berücksichtigen muss, war die Wahl der Deponieklasse somit ein grundlegender zu berücksichtigender Gesichtspunkt bei der Modellierung.

Um eine universelle Anwendbarkeit des zu entwickelnden Modells sicherzustellen, wurden die nach 2005 zu erwartenden Jahreskapazitäten von Deponien und Müllverbrennungsanlagen unter Berücksichtigung der gegenwärtig und zukünftig tatsächlich aus Stilllegungs- und Rückbauprojekten kerntechnischer Anlagen anfallenden Massen zugrunde gelegt.

Der Transport von freigegebenem Material zu einer Deponie bzw. Verbrennungsanlage wurde als Expositionsszenario in die Betrachtung mit einbezogen, da es insbesondere bei größeren Rückbauprojekten kerntechnischer Anlagen wahrscheinlich ist, dass die Transporte über einen längeren Zeitraum durch denselben Entsorgungsbetrieb und somit durch wenige Fahrer durchgeführt werden.

Der Gesamtprozess der Schritte von der Anlieferung des Abfalls an der Deponie bis zum Einbau wurde entsprechend der heutigen Arbeitsabläufe modelliert. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung der Tatsache, dass der Einbau heutzutage weitgehend automatisiert bzw. mit Deponiefahrzeugen erfolgt und es keine Personengruppen mehr gibt, die den überwiegenden Teil der Arbeitszeit auf dem unabgedeckten Müllkörper verbringen, wie es bisher konservativ angenommen worden war. Diese Anpassungen der Modellierung an den heutigen Stand der Technik wurden auch bei der Modellierung der Beseitigung in Müllverbrennungsanlagen berücksichtigt.

Bei der Modellierung der weiteren Verwendung der Schlacken aus der Verbrennung des Abfalls in einer Verbrennungsanlage, die entweder auf einer Deponie beseitigt oder z.B. im Straßenbau verwertet werden können, wurden die in den letzten Jahren veränderten Anteile von verwerteten und deponierten Rückständen berücksichtigt.

Des Weiteren wurde berücksichtigt, dass die Abluftreinigungsanlagen der Müllverbrennungsanlagen erheblich leistungsfähiger geworden sind und den strengen Anforderungen insbesondere der 17. BImSchV [BIM 90] entsprechen müssen. Aus der Abluftreinigung fallen zusätzliche feste Rückstände an, die berücksichtigt wurden. Diese enthalten z. T. einen im Vergleich zum bisherigen Ansatz höheren Anteil solcher Elemente (und damit auch der entsprechenden Radionuklide), die im Modell bisher als vorwiegend über den Abluftpfad emittiert angenommen worden sind.

Durch die Tatsache, dass künftig nur noch vorbehandelte bzw. inerte Abfälle deponiert werden dürfen, verändern sich die chemischen und sonstigen Prozesse, welche in der Deponie möglich sind, gegenüber dem bisherigen Stand. Umsetzungen organischer Stoffe und Komplexbildung laufen nicht mehr oder nur in sehr viel geringerem Maße ab. Die Bindung von Kontamination insbesondere an Bauschutt und somit das Auslaugverhalten wird vor diesem Hintergrund weitgehend vom pH-Wert des Wassers, welcher durch Bauschutt stark in den alkalischen Bereich verschoben wird, bestimmt.

Hinsichtlich der Ausbreitung der Radionuklide über den Wasserpfad wurde der Einfluss der Oberflächen- und der Basisabdichtung der Deponie explizit im Modell berücksichtigt. Durch die Oberflächenabdichtung wird der Sickerwassereintrag in die Deponie gegenüber den bisherigen Annahmen verringert (verstärktes oberflächliches Ablaufen des Wassers ohne Kontakt zum Abfall), so dass während der Funktionszeit der Abdichtung weniger Wasser die Deponie durchströmt. Die Basisabdichtung reduziert während ihrer Funktionszeit den Anteil des Sickerwassers, der ins Grundwasser übertritt. Für beide Abdichtungen wurde die zeitliche Entwicklung bis zu ihrem unterstellten endgültigen Versagen nach Einstellung des Betriebs der Deponie berücksichtigt.

Die Restriktionen der novellierten Klärschlammverordnung [KlärV 2003] wurden berücksichtigt, beispielsweise ist die Ausbringung von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstanbauflächen verboten.

Bei der Ermittlung der Strahlenexposition wurden die in Anlage VII Teile A, B, C StrlSchV in Verbindung mit der AVV zu § 47 StrlSchV [AVV 05] dargestellten modifizierten Anforderungen, z.B. hinsichtlich des Muttermilchpfads, berücksichtigt.

Aufgrund des künftigen Rückhaus kerntechnischer Anlagen wurde von einem erhöhten Massenstrom ausgegangen.

3.3 Modellanpassungen

3.3.1 Einleitung

Die Veränderungen im Abfallrecht ab dem 1. Juni 2005 führen zu einer stofflichen Trennung von inerten, verrottbaren und brennbaren Abfällen. Für die Modellierung der Herleitung der Freigabewerte nach Anlage III Tab. 1 Sp. 9 StrlSchV sind die Szenarien für die Verbrennung, Verrottung und Deponierung betrachtet worden. Für die Verrottung ist kein eigener Wertesatz erstellt worden, da die Verrottung im Deponiemodell enthalten ist.

Abb. 1: Modellstruktur der Deponierung (links) und der Abgabe an eine MVA (rechts)

Massen inerter Deponieabfälle von deutlich mehr als 100 Mg pro Kalenderjahr sind nur bei Stilllegungsvorhaben erreichbar. Aus den Bereichen der Medizin und Forschung sowie bei den in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken ist das Massenaufkommen deutlich kleiner und liegt im Mittel bei weniger als 100 Mg/a.

Unter der Beachtung des Ergebnisses aus der Untersuchung des Massenaufkommens [THI 04] der zur Beseitigung freigegebenen Abfälle und der Beseitigung auf einer Deponie oder in eine Müllverbrennungsanlage wurden Freigabewertesätze für Massenaufkommen bis zu 100 Mg/a und bis zu 1.000 Mg/a festgelegt.

Dadurch ergeben sich Freigabewertesätze für folgende Beseitigungsoptionen:

  1. Deponierung bis zu einer Masse von 100 Mg/a,
  2. Deponierung bis zu einer Masse von 1.000 Mg/a,
  3. Verbrennung bis zu einer Masse von 100 Mg/a,
  4. Verbrennung bis zu einer Masse von 1.000 Mg/a.

Nach der Deponieverordnung werden die Deponien entsprechend den Anforderungen an die Basis- und Oberflächenabdichtung in die Deponieklassen 0 bis IV eingeteilt. Bei den zukünftigen Deponien kann überwiegend von einer Basisabdichtung zum Schutz des Grundwassers ausgegangen werden, was bei Deponien der Klasse 0 jedoch nicht gegeben ist. Da der Modellansatz von einer erhöhten Rückhaltung der Radionuklide im Deponiekörper ausgeht, wird die Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0 ausgeschlossen und bleibt Einzelfallbetrachtungen vorbehalten. Nach Einschätzung der SSK entspricht die Freigabe von Stoffen zur Beseitigung auf Deponien ohne Basisabdichtung nicht dem Stand der Technik.

Aufgrund des Modellansatzes für das Massenaufkommen auf der Referenzdeponie sind kleine Deponien mit einem Massenaufkommen von weniger als 10.000 Mg/a ausgeschlossen. Bei diesen seltenen Deponien ist die Variabilität der Parameter (z.B. Anzahl und Arbeitszeit der Beschäftigten) durch das hier verwendete generische Modell nicht mehr abbildbar. Freigaben auf solche Deponien unterliegen einer Einzelfallbetrachtung.

Für die Herleitung der nuklidspezifischen Freigabewerte sind die nachfolgenden, relevanten Expositionspfade betrachtet worden:

Die Dosiskoeffizienten für die externe Bestrahlung sind mit Abschirmrechnungen für die verschiedenen Szenarien ermittelt worden. Die Dosiskoeffizienten für die Inhalation und Ingestion wurden dem Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 160a und Nr. 160b vom 28. August 2001, Teil I und II) entnommen.

Der Transfer von Radionukliden in Nahrungsmittel und der Verzehr von Trinkwasser, die Ingestion über die Wasserpfade und die Berechnung der Ingestion über die Luftpfade erfolgten gemäß AVV zu § 47 StrlSchV [AVV 05].

3.3.2 Ausschöpfungsgrad der Freigabewerte

Abweichend zum Vorgehen im Forschungsvorhaben [THI 04] wurde hier zur Ableitung der Freigabewerte der Tabelle 1 ein Ausschöpfungsgrad von 100 % zugrunde gelegt. Dies erfolgte unter den Gesichtspunkten der notwendigen Rechtssicherheit bei der Anwendung der Freigabewerte und der fehlenden Voraussehbarkeit zukünftiger technischer Entwicklungen.

3.3.3 Abfallverursacher und Massenaufkommen

Massen inerter Deponieabfälle von deutlich mehr als 100 Mg pro Kalenderjahr sind nur bei Stilllegungsvorhaben erreichbar. Aus den Bereichen der Medizin und Forschung sowie bei den in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken ist das Massenaufkommen deutlich kleiner und liegt im Mittel bei weniger als 100 Mg/a.

Den größten Massenanteil für die Deponierung stellen mineralische Abfälle (z.B. Bauschutt und Bodenaushub) dar. Thermisch verwertbare Abfälle (z.B. kunststoffhaltige Abfälle und Öle) werden der Verbrennung in einer MVA zugeführt.

Für die Bewertung des tatsächlichen Massenaufkommens zur Beseitigung aus strahlenschutzrechtlich genehmigten Tätigkeiten in Deutschland sind folgende Einrichtungen betrachtet worden:

3.3.4 Jährliches Massenaufkommen und Größe der Referenzdeponie

Für die Referenzdeponie ist ein jährliches Massenaufkommen von 60.000 Mg Hausmüll zugrunde gelegt. Dieser Wert stellt den Mittelwert der nach 2005 zu erwartenden Kapazitätsverteilungen der Deponien in Deutschland [UBA 00] dar, extrem kleine Deponien mit Kapazitäten unter 10.000 Mg/a sind aus der Betrachtung herausgenommen worden. Die räumliche Ausdehnung der Referenzdeponie wird mit 300 m x 300 m angesetzt. Die Höhe der Deponie beträgt 25 m für die Deponieklassen I, II, und III.

3.3.5 Jährliches Massenaufkommen der Referenz-Müllverbrennungsanlage (MVA)

Für die Referenz-MVA wird ein jährliches Massenaufkommen von 240.000 Mg zugrunde gelegt. Dieser Wert entspricht dem durchschnittlichen Durchsatz je Anlage für 2005 gemäß Umweltbundesamt [UBA 04] und somit dein Mittelwert der Verteilung über alle Anlagen zur Abfallverbrennung. Aus dieser MVA fallen jährlich 60.000 Mg Schlacke an.

3.3.6 Jährliches Massenaufkommen der Referenz-Anlage für mechanisch-biologische Behandlung (MBA)

Für die MBA wird eine Jahreskapazität von 100.000 Mg zugrunde gelegt [LUA 03]. Dies ist kompatibel mit der angesetzten Jahreskapazität der Referenzdeponie und entspricht dem unteren Bereich der Kapazitätsverteilung von mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.

3.3.7 Jährlicher Volumendurchsatz der Referenzkläranlage

Der jährliche Volumendurchsatz der Referenzkläranlage wird konservativ mit 2.000.000 m3 Wasser und 1.000 Mg Klärschlamm pro Kalenderjahr angenommen, was der Kläranlage einer Kleinstadt entspricht [ESC 00, THI 04].

Die meisten Kläranlagen in Deutschland weisen größere Kapazitäten auf. In der Regel weisen kleinere Kläranlagen nicht die notwendigen Voraussetzungen auf, um mit konventionellen Schadstoffen hochbelastetes Deponiesickerwasser annehmen zu können.

3.3.8 Betrachtung der relevanten Radionuklide

Es sind die Radionuklide und Zerfallsketten, für welche in den Strahlenschutz-Grundnormen der EU Freigrenzen angegeben sind, betrachtet worden:

3.3.9 Transport zur Deponie bzw. Verbrennungsanlage

Der Fahrer des LKWs wird durch die Ladung einer äußeren Strahlenexposition sowie bei Ladevorgängen einer Strahlenexposition durch Inhalation ausgesetzt. Die LKW-Ladung wird mit einer Dichte von 1 Mg/m3 und einer Gesamtmasse von 20 Mg modelliert.

Es wird davon ausgegangen, dass bei einem jährlichen Massenaufkommen von 1.000 Mg drei Fahrer, bei einem jährlichen Massenaufkommen von 100 Mg ein Fahrer für die Abtransporte eingesetzt werden. Die Expositionszeiten werden aufgrund der geringen Entfernungen zu den Beseitigungsanlagen mit 33 bzw. 10 Stunden pro Kalenderjahr angenommen.

Für die Be- und Entladevorgänge im Eingangsbereich der Deponie ist unverändert eine Feinstaubkonzentration von 1,0 mg/m3 und ein Aufkonzentrationsfaktor von 10 zugrunde gelegt worden [POS 95].

3.3.10 Arbeitsabläufe

3.3.10.1 Arbeitsabläufe bei der Deponierung

Zur Modellierung der Arbeitsabläufe von der Annahme und Wägung bis zum Einbau sind drei Teilszenarien betrachtet worden:

Bei Deponien mit Jahreskapazitäten von 60.000 Mg wird von drei Trupps ä zwei Personen ausgegangen. Bei einer angenommenen freigegebenen Menge von 1.000 Mg/a und einer konservativ niedrig angesetzten Einbaurate dieses Materials von 20 Mg/h erhält man eine mittlere Expositionszeit von 17 Stunden pro Person und Jahr. Bei Annahme einer freigegebenen Menge von 100 Mg/a wird konservativ von kurzzeitigem Einbau durch einen Trupp ausgegangen. Dies ergibt eine mittlere Expositionszeit von 5 Stunden pro Person und Jahr.

Ausgehend von den vorliegenden Messdaten für die Gesamtstaubkonzentration (< 100 µm) im Bereich von 0,1 bis 0,8 mg/m3 wird für die radiologisch relevante Feinstaubkonzentration (< 10 µm) im Eingangsbereich der Deponie unter Verwendung der im Arbeitsbereich gemessenen Verhältnisse von Gesamt- zu Feinstaub von 1 bis 10 im vorliegenden Fall ein Wert von 0,2 ng/m3 angesetzt (Abschnitt 2.3.7.1 von [THI 04]).

Sowohl bei der MBV als auch bei der Deponierung wird von modernen Einrichtungen und Spezialfahrzeugen ausgegangen, die über geschlossene Kabinen verfügen und mit deren Hilfe sich hohe Materialdurchsätze und entsprechend niedrige Expositionszeiten realisieren lassen.

3.3.10.2 Arbeitsabläufe in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage

Der Abfall wird mit Spezialfahrzeugen auf Mieten von der Anlieferung zur Intensivrotte, von der Intensivrotte zur Nachrotte gebracht. Hier erfolgt mittels Spezialfahrzeugen oder mit automatisierten Einrichtungen die regelmäßige Umlagerung.

Da sich keine Dauerarbeitsplätze im Bereich der Rotte und/oder der Tafelmiete befinden, wird von einer Arbeitszeit von 1.000 h/a ausgegangen.

Der Anteil des aus der Freigabe stammenden Materials, welches zur biologischen Vorbehandlung kommt, ist gering und wird mit 1 % des Massenanteils betrachtet.

Ausgehend von der Annahme, dass in freigegebenem Material in der Regel durch den biologischen Verrottungsprozess keine Volumenreduktion erfolgt, wird mit einem Aufkonzentrationsfaktor von 3 gerechnet.

Konservativ wird angenommen, dass die mechanisch-biologische Behandlung in einer geschlossenen Halle stattfindet. Für die in der Hallenluft vorliegende Staubkonzentration wurde analog zur Deponierung 1 mg/m3 angenommen. Der Aufkonzentrationsfaktor beträgt hier 3, da dieser Effekt bei zu verrottendem Material geringer ist als bei mineralischen Stoffen.

Für die externe Bestrahlung wird die Intensivrotte mit typischen Abmessungen von 10x10x4 m3 in einem Abstand von 2 m bei einer Dichte von 0,5 Mg/m3 und einer Abschirmung von 1 mm Eisen (Laufsteg bzw. Fahrzeug) der Berechnung zugrunde gelegt. Zur Berücksichtigung des radioaktiven Zerfalls wird eine realistische Verweilzeit des Materials in der MBA von 3 Monaten angenommen.

3.3.10.3 Arbeitsabläufe bei der Müllverbrennung

Die relevanten Arbeitsschritte an einer Müllverbrennungsanlage sind betrachtet worden, diese sind:

Die Staubkonzentration im Eingangsbereich der MVA wird konservativ mit 0,2 mg/m3 angenommen.

Die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage führt zu einer Auftrennung einzelner Elemente in die bei der Verbrennung entstehenden Stoffe, wie Schlacke, Schrott, Stäube, Gips, und in die Abluft. Das Verhalten der Elemente ist bei den verschiedenen Szenarien betrachtet worden.

3.3.11 Verwertung von Stoffen aus der MVA

Bei der Müllverbrennung entstehen heute vermehrt Stoffe, die einer Verwertung zugeführt werden.

Untersucht wurde der Einsatz der Schlacke im Straßen- und Wegebau und bei der Verwendung auf Parkplätzen mit hohen Aufenthaltszeiten.

Beim Verbrennungsprozess in der MVA werden Metalle ausgesondert, die dem Einschmelzen zugeführt werden. Das Szenario berücksichtigt aufgrund der niedrigen Qualität der Metalle einen Verdünnungsfaktor von 5.

In den Rauchgasreinigungsanlagen der MVA entsteht sog. REA-Gips, aus dem im Wesentlichen Leichtbauwände hergestellt werden. Die daraus abgeleiteten Szenarien sind der Innenausbau von Häusern mit Leichtbauwänden und die damit einhergehende Staubexposition und Inhalation seitens der Bauarbeiter sowie die Exposition der Personen, die in Häusern mit Leichtbauwänden leben (Details der Modellierung finden sich in Kapitel 3.6 von [THI 04]).

3.3.12 Emission einer Müllverbrennungsanlage

Die Verbrennung von Abfällen zur Beseitigung führt zu einer Emission von Radionukliden über den Luftpfad. Die Ausbreitung der Radionuklide über den Luftpfad wird bestimmt durch die Kaminhöhe, die Abgastemperatur und die damit einhergehende thermische Überhöhung, die Windgeschwindigkeit, die Windrichtung und die Diffusionsklasse.

Bei der Betrachtung ist konservativ von einer effektiven Emissionshöhe von 50 m einschließlich der thermischen Überhöhung für alle Diffusionsklassen und einer Windhäufigkeit von 30 % im häufigsten Sektor ausgegangen worden. In einer Entfernung von 300 m vom Kamin wird der Langzeitausbreitungsfaktor aus der AVV zu § 47 StrlSchV, Kapitel 4.1.4 [AVV 05], mit 2,1 × 10-6 s/m3 maximal. Die Ablagerungsgeschwindigkeit ist mit 1,5 mm/s angenommen worden.

Die aus der Luftausbreitung herrührende externe Strahlung (Bodenstrahlung) und die Inhalation sowie die Ingestion über die Pfade

wurden für alle Altersgruppen, wie im Entwurf der AVV zu § 47 StrlSchV [AVV 05] beschrieben, untersucht.

3.3.13 Ausbreitung der Radionuklide über das Oberflächenwasser

Die Radionuklide werden durch Niederschläge über Sickerwasser in die Sickerwassererfassung hin zur Kläranlage und ggf. von dort in das Trinkwasser transportiert. Besonders relevant ist dieser Pfad während der Betriebsphase der Deponie. In der Nachbetriebsphase wird von einer geringeren Infiltrationsrate ausgegangen, nachdem die Oberflächenabdichtung ausgebracht worden ist. Gegenüber dem Modell gemäß Poschner & Schaller [POS 95] und der SSK-Empfehlung [SSK 98] ist damit berücksichtigt worden, dass durch die Oberflächenabdichtung der Sickerwassereintrag in die Deponie gegenüber den bisherigen Annahmen bei den Deponieklassen I, II und III verringert wird (verstärktes oberflächliches Ablaufen des Wassers ohne Kontakt zum Abfall).

Die Kunststoffdichtungsbahn (KDB) insbesondere der Basisabdichtung wird nach heutigem Kenntnisstand 200 bis 500 Jahre halten [MUE 01].

Es wird von einem Versagen der Oberflächenabdichtung in drei Phasen ausgegangen:

  1. anfängliche Zeitspanne vollständiger Funktion der Abdichtung über 100 Jahre (Rückhaltewirkung 100 %),
  2. Zeitspanne abnehmender Wirkung über die folgenden 1100 Jahre (Reduktion der Rückhaltewirkung von 100 % auf 0 %),
  3. abschließende Zeitspanne vollständigen Versagens der Abdichtung nach 200 Jahren (Rückhaltewirkung 0 %).

3.3.14 Betrachtung der Kläranlage

Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Abwasserbehandlung mindestens ein trennender Schritt stattfindet und so eine Partionierung der verschiedenen Radionuklide in den Klärschlamm bzw. Abwasserpfad erfolgt.

Für die Nutzung des Oberflächenwassers (Abwasser) sind die Szenarien

in Anlehnung an [AVV 05] betrachtet worden.

Der Volumenstrom des Vorfluters wird entsprechend den Bedingungen bei den meisten Kläranlagen in Deutschland mit 3 m3 /s angenommen. Diese Annahme ist konsistent mit den Angaben in der SSK-Stellungnahme "Neuberechnung der zulässigen Aktivitätskonzentrationen in der Fortluft und im Abwasser im Rahmen der Novellierung der Strahlenschutzverordnung (§ 47 Abs. 4)" [SSK 02]. Entsprechend der Jahreskapazität von 2.000.000 m3 sind für den Durchsatz von Klärschlämmen aus der Kläranlage 1.000 Mg/a angenommen worden.

Weiterhin ist eine erlaubte Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen und die Verbrennung von Klärschlamm in einer Müllverbrennungsanlage betrachtet worden.

3.3.15 Ausbreitung der Radionuklide über den Grundwasserpfad

Die Ablagerung der Stoffe erfolgt nur auf Deponien der Deponieklasse I und höher, um die Vorteile, die sich aus dem Rückhaltevermögen der höheren Deponieklassen ergeben, zu berücksichtigen.

Die Abbildung 2 stellt eine Übersicht über die gewählten Kompartimente einer Deponie dar.

Abb. 2: Schema der Kompartimente Deponie, Boden, Grundwasserleiter und Brunnen

Über den Niederschlag dringt Sickerwasser in den Deponiekörper ein. Das Eindringen des Sickerwassers über die Oberfläche des Deponiekörpers ist für die unterschiedlichen Betriebsphasen und Deponieklassen von Deponien im Modellansatz berücksichtigt worden. Das Auslaugen der Radionuklide aus dem Deponiekörper erfolgt durch das Sickerwasser und wird durch separate Kd-Ansätze für die Deponie, den darunterliegenden Boden und den Grundwasserleiter betrachtet.

Für die Freisetzung und Migration der Radionuklide im Deponiekörper sind die im Rahmen des BfS-Modells [POS 95] bekannten und der SSK-Empfehlung [SSK 98] zugrundeliegenden Modellansätze und Kd-Werte übernommen worden.

Für die Migration im Boden und die Migration im Grundwasserleiter sind Kd-Werte und deren Wertebereiche im Rahmen einer umfangreichen Literaturrecherche abgeleitet worden (siehe [THI 04], Kapitel 4.9.5 und Anhang E).

Dabei wurden nachfolgende Elemente und Nuklidgruppen betrachtet:

Der Wasserübertritt aus dem Deponiekörper in den darunterliegenden Boden ist abhängig von der Dichtheit der Basisabdichtung, entsprechende Ansätze wurden im Modell berücksichtigt. Analog zur Modellierung des Versagens der Oberflächenabdichtung in Kapitel 3.3.13 wird auch hinsichtlich der Basisabdichtung bei den Deponieklassen I, II und III von drei Phasen ausgegangen:

  1. vollständige Funktion über 100 Jahre (Rückhaltewirkung 100 %),
  2. abnehmende Wirksamkeit über die folgenden 100 Jahre (Reduktion der Rückhaltewirkung von 100 % auf 0 %),
  3. vollständiges Versagen nach 200 Jahren (Rückhaltewirkung 0 %).

Langlebige Paare von Mutter- und Tochternuklid sind bei der Modellierung der Radionuklidausbreitung in den Kompartimenten separat behandelt worden. Die Nachbildung der Radionuklide aus dem Mutternuklid und dessen Migration in unterschiedlichen Kompartimenten und mit unterschiedlichen Kd-Werten führt dazu, dass das Maximum der Aktivitätskonzentration einzelner Radionuklide gleichen Ursprungs zu unterschiedlichen Zeiten am Brunnen eintrifft (zu Details der Modellierung siehe [THI04], Kapitel 4.9.6 und Anhang D).

Aus dem Grundwasserleiter wird mit dem Brunnen Grundwasser entnommen. Die sich daraus ergebenden relevanten radiologischen Pfade (siehe Kapitel 3.3.16) sind betrachtet worden. Für die Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser ist die Konzentration, die im Grundwasser ermittelt worden ist, angesetzt worden.

3.3.16 Ingestion kontaminierter Nahrungsmittel

Das aus dem Privatbrunnen entnommene Wasser wird als Trink-, Tränk- und :Beregnungswasser verwendet. Dadurch gelangen Radionuklide in die Nahrungskette und führen zu einer Exposition durch Ingestion.

Folgende Pfade wurden betrachtet:

Grundlage für die Betrachtung war Anlage III Teil B Tab. 1 StrlSchV, die übrigen Parameter sind aus dem Entwurf der AVV zu § 47 StrlSchV vom 21. Januar 2005 [AVV 05] entnommen worden.

Bei der Ermittlung der Strahlenexposition wurden die in Anlage VII Teile A, B, C StrlSchV in Verbindung mit der AVV zu § 47 StrlSchV [AVV 05] dargestellten modifizierten Anforderungen, z.B. hinsichtlich der Verzehrsmengen, berücksichtigt.

3.3.17 Konservativität des Modells

Das radiologische Modell, das zur Herleitung der Freigabewerte diente, ist insgesamt als konservativ zu bezeichnen. Hierdurch ist sichergestellt, dass durch die Anwendung der berechneten Freigabewerte die hiermit verbundenen Dosen für Personen, die im Bereich der Abfallbeseitigung tätig sind, sowie für Personen der allgemeinen Bevölkerung nicht unterschätzt werden. Im Einzelnen wurden konservative Annahmen beispielsweise an folgenden Stellen getroffen:

Aufgrund der oben dargestellten Konservativität des radiologischen Modells sieht die SSK die Einhaltung des Schutzzieles bei der Freigabe zur Beseitigung in Deutschland insgesamt, und damit auch am Standort einer Beseitigungsanlage, die von mehreren Anlieferern genutzt werden kann, in der Regel für gegeben an.

3.4 Ergebnisse des neuen Modells

Mit den in Kapitel 3.3 beschriebenen Anpassungen der Modellierung und von Parameterwerten wurden Freigabewerte für die Beseitigung berechnet, die einer effektiven Dosis von 10 µSv im Kalenderjahr entsprechen. Die sich ergebenden restriktivsten Werte ("Minimum") sind in Tabelle 2, Spalten I bis IV, aufgelistet. Außerdem ist in Tabelle 2, Spalten V bis VIII, aufgeführt, für welches Expositionsszenario sich jeweils der restriktivste Wert ergeben hat.

Die Freigabewerte in Tabelle 2 Spalten 2-5 entsprechen in der Regel dem errechneten "Minimum". Einzige Ausnahme sind die Fälle, in denen die Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 3 StrlSchV restriktiver ist als das errechnete Minimum. In diesen Fällen ist entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die Freigrenze als "Freigabewert" angegeben (Fettdruck in Spalten 2-5 Tabelle 2). Unterschieden wird zwischen der Freigabe zur Beseitigung an eine Deponie (DEP) und an eine Müllverbrennungsanlage (MVA) sowie jeweils zwischen einer Freigabe von weniger als 100 Mg und von weniger als 1000 Mg im Kalenderjahr.

Die Bezeichnungen der Szenerien in Tabelle 2 bedeuten:

In Kapitel 5 sind die Freigabewerte der Tabelle 2 den Werten für die Freigabe zur Beseitigung nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 9 StrlSchV und für die uneingeschränkte Freigabe nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 und 6 StrlSchV gegenübergestellt.

Die neu berechneten Werte für Deponie und MVA < 1.000 Mg/a müssen mit den Werten der Spalte 6 der Anlage III Tabelle 1 StrlSchV verglichen werden.

Die Freigabewerte zur uneingeschränkten Freigabe nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 a) und b) StrlSchV sollten jedoch nach Einschätzung der SSK nicht die Freigabewerte nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV überschreiten, da anderenfalls das Prinzip der uneingeschränkten Freigabe nicht eingehalten ist.

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