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Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 5. Dezember 2007
(BAnz. Nr. 152a vom 08.10.2008 S. 1)



Verabschiedet in der 220. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 5./6. Dezember 2007 *

Ein Ereignis in einer kerntechnischen Anlage, welches zu einer Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden nach den Kriterien "Voralarm" oder "Katastrophenalarm" führt, wird ein außerordentlich starkes Interesse der Öffentlichkeit nach näheren Informationen auslösen.

Da von Unfällen in kerntechnischen Anlagen unter Umständen ausgedehnte Gebiete betroffen sein können und das Gefährdungspotential hoch sein kann, können unmittelbar viele verschiedene für die Katastrophenabwehr zuständige Stellen mit der Information der Öffentlichkeit befasst sein.

Neben diesen Stellen kommen noch weitere hinzu, die zwar nicht über primäre Informationen vertilgen, aber gleichwohl durch Veröffentlichung ihrer Bewertungen und Kommentare die Bevölkerung informieren. Dazu gehören erfahrungsgemäß unter anderem Umweltschutzorganisationen, Forschungsinstitute mit fachlichem Bezug, Gutachterorganisationen, Fachjournalisten und Verbände.

Die zur Bewertung der Gefährdung durch die Einwirkung radioaktiver Stoffe erforderlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen sind kein fester Bestandteil der Allgemeinbildung der Bevölkerung. Unfälle, in deren Verlauf radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, können Ängste in der Bevölkerung hervorrufen, die einer geordneten Durchführung von Schutzmaßnahmen im Wege stehen können.

Sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit durch die Vielzahl der Stellen widerspruchsfrei, lage- und zeitgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend informiert werden kann, stellt hohe Anforderungen an die Planung und die Umsetzung im Ereignisfall.

Gemäß den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen /1/ ist durch die zuständige Behörde ein Konzept für die Information der Öffentlichkeit zu erstellen und in die besonderen Katastrophenschutzpläne aufzunehmen. Das Konzept

Die Eignung der vorbereiteten Maßnahmen muss durch Übungen belegt werden.

Die nach diesem Konzept zu planenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Information der Öffentlichkeit klar, eindeutig, verständlich und lagegerecht zum richtigen Zeitpunkt erfolgen kann.

Der Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit, der als Anhang Teil dieser Empfehlung ist, dient als Hilfsmittel zur Erstellung von Konzepten zur Information der Öffentlichkeit, die den oben dargelegten grundlegenden Anforderungen genügen.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt mit Nachdruck, die im Leitfaden dargestellten Anregungen und Hinweise unter Berücksichtigung der regionalen Begebenheiten und der spezifischen Möglichkeiten der Katastrophenschutzbehörden zu beachten.

Im engeren Sinne ist der nachstehende Leitfaden für den Katastrophenschutz entworfen; seine Prinzipien sind jedoch für alle Ereignisse geeignet, bei denen die Öffentlichkeit informiert werden muss (z.B. Strahlenschutzvorsorge).

Literatur

[1] Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, zustimmend zur Kenntnis genommen in der 217. Sitzung der SSK am 20./21. September 2007

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 Leitfaden
zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen
Anhang

Vorbemerkungen

Ein Ereignis in einer kerntechnischen Anlage, welches zu einer Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden nach den Kriterien "Voralarm" oder "Katastrophenalarm" führt, wird ein außerordentlich starkes Interesse der Öffentlichkeit nach näheren Informationen auslösen. Dieses Interesse wird neben dem allgemeinen Informationsbedürfnis vor allem gespeist durch Fragen des eigenen Betroffenseins bzw. der Absicherung des Nichtbetroffenseins. Die Bürger werden wissen wollen, wie sie sich und ihre Angehörigen schützen und wie sie ihre Interessen wahren können. Sie werden aus dem sich bietenden Bild ihre eigenen Schlüsse ziehen und danach handeln. Hierzu werden sie sich aller ihnen zugänglichen Informationsquellen bedienen. Die Medien werden nach eigenem Selbstverständnis diese Bedürfnisse aufgreifen und sie dabei wahrscheinlich außerordentlich verstärken.

Grundsätzlich sind Pläne und Vorkehrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden dazu geeignet, auch im Katastrophenfall die Information der Öffentlichkeit zuverlässig sicherzustellen.

Bei Katastrophen, deren auslösendes Ereignis ein Unfall in einer kerntechnischen Anlage ist, in dessen Folge radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, sind die Anforderungen jedoch besonders hoch, da die Randbedingungen äußerst komplex sind.

Gemäß den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen /1/ ist daher durch die zuständige Behörde ein Konzept für die Information der Öffentlichkeit zu erstellen und in die besonderen Katastrophenschutzpläne aufzunehmen. Die in diesem Konzept zusammengefassten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Information der Öffentlichkeit klar, eindeutig, verständlich und lagegerecht zum richtigen Zeitpunkt erfolgen kann.

Da von Unfällen in kerntechnischen Anlagen unter Umständen ausgedehnte Gebiete betroffen sein können und das Gefährdungspotential hoch sein kann, sind unmittelbar viele verschiedene Stellen mit der Lageermittlung, der Lagebeurteilung und der Veranlassung und Durchführung von Maßnahmen zur Notfallabwehr und von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung befasst. Sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit durch die Vielzahl der Stellen widerspruchsfrei informiert wird, stellt hohe Anforderungen an Planung und Umsetzung.

Neben den Stellen, die mit der Katastrophenabwehr befasst: sind, kommen noch weitere Stellen hinzu, die zwar nicht über primäre Informationen verfügen, aber gleichwohl durch Veröffentlichung ihrer Bewertungen und Kommentare die Bevölkerung informieren. Dazu gehören erfahrungsgemäß unter anderem Umweltschutzorganisationen, Forschungsinstitute mit fachlichem Bezug, Gutachterorganisationen, Fachjournalisten und Verbände.

Mit den Planungen muss daher sichergestellt werden, dass sich die Information der Öffentlichkeit durch die zuständigen Stellen, die über primäre Informationen verfügen, deutlich erkennbar von der Information durch andere Stellen durch einen eindeutigen und immer wiederkehrenden Hinweis auf den Absender unterscheidet.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die zur Bewertung der Gefährdung durch die Einwirkung radioaktiver Stoffe erforderlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen kein fester Bestandteil der Allgemeinbildung der Bevölkerung sind. Außerdem können Unfälle, in deren Verlauf radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, Ängste in der Bevölkerung hervorrufen, die einer geordneten Durchführung von Schutzmaßnahmen im Wege stehen können.

Im Rahmen dieses Leitfadens werden Anregungen und Hinweise gegeben, die bei der Erstellung des Konzeptes hilfreich sind. Aus der Gesamtheit der in dieser Unterlage zusammengefassten Vorschläge wählen die für die Information der Öffentlichkeit zuständigen Behörden die für sie relevanten Maßnahmen aus. Die zuständigen Behörden sollen entsprechend den regionalen Gegebenheiten nach ihren Möglichkeiten planen und in einem stetigen Prozess der Verbesserung und der vertieften Zusammenarbeit mit anderen Institutionen möglichst viele der Empfehlungen dieses Leitfadens umsetzen.

Im engeren Sinne ist der Leitfaden für den Katastrophenschutz entworfen; seine Prinzipien sind jedoch für alle Ereignisse geeignet, bei denen die Öffentlichkeit informiert werden muss (z.B. Strahlenschutzvorsorge).

1 Erstellung, Pflege und Abstimmung des Konzeptes zur Information der Öffentlichkeit

Die zuständige Katastrophenschutzbehörde erstellt das Konzept zur Information der Öffentlichkeit als Teil des besonderen Katastrophenschutzplanes. Die Mindestanforderungen an das Konzept sind in den Rahmenempfehlungen fir den Katastrophenschutz /1/ aufgeführt.

Danach soll das Konzept enthalten:

Das Konzept

Die Eignung der vorbereiteten Maßnahmen muss durch Übungen belegt werden.

Entsprechend den o. g. Anforderungen soll unter Berücksichtigung der regionalen Randbedingungen und unter Beachtung der bestehenden Möglichkeiten der zuständigen Behörde das Konzept zur Information der Öffentlichkeit erstellt werden.

Das Konzept und die dazugehörigen Hilfsmittel müssen regelmäßig überprüft und verbessert werden. Die Überprüfung sollte mindestens jährlich und nach jeder Übung erfolgen. Sollte sich eine Katastrophe im In- oder Ausland ereignen, aus der Erkenntnisse für das Konzept abgeleitet werden können, so muss eine besondere Überprüfung durchgeführt werden. Der Erfahrungsrückfluss sollte nicht auf Ereignisse in kerntechnischen Anlagen beschränkt bleiben.

Es wird empfohlen, das Konzept für die Information der Öffentlichkeit als in sich geschlossenes Handbuch zu erstellen und in den besonderen Katastrophenschutzplan aufzunehmen.

In diesem Handbuch sollte enthalten sein:

Vorschlag eines "Musterinhaltsverzeichnisses"

  1. Allgemeine Konzeptbeschreibung
  2. Aufbauorganisation
  3. Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Stellen
  4. Vorbereitende Informationen
  5. Ablauforganisation (Alarmierung, Herstellen der Einsatzfähigkeit, Dokumentation, Kommunikation etc.)
  6. Pläne zur Durchführung der Information der Öffentlichkeit
  7. Prozeduren und Hilfsmittel
  8. Einrichtungen und Ausrüstungen
  9. Ausbildung und Übungen
  10. Anhänge mit ergänzenden Informationen.

Das Konzept sollte allen Institutionen, die in einem kerntechnischen Notfall die Öffentlichkeit informieren, bekannt sein. Die Institutionen sollten regelmäßig (z.B. alle drei Jahre) und anlässlich von Änderungen über das Konzept informiert werden.

Die Abstimmung der Maßnahmen ist im Rahmen eines stetigen Prozesses der Verbesserung anzustreben.

2 Grundsätzliche Hinweise

2.1 Ziele und Prioritäten

Ziel der Maßnahmen des Konzeptes ist, die Information der Öffentlichkeit so zu realisieren, dass

Grundsätzlich sollte das Konzept zur Information der Öffentlichkeit darauf zielen, die von den Auswirkungen der Katastrophe betroffene, aber auch die nicht betroffene Bevölkerung zu informieren.

Schwerpunkt der Planung im Rahmen des Konzeptes ist jedoch die Information der betroffenen Bevölkerung, die absolute Priorität hat.

2.2 Analyse der örtlichen Randbedingungen

Damit die Informationen die von den Auswirkungen einer Katastrophe betroffene Bevölkerung erreichen, ist es notwendig, die zu Informierenden und die möglichen Informationswege zu kennen. Als eine wichtige Grundlage des Kommunikationskonzeptes sollten daher zur Vorbereitung und stetigen Verbesserung der Kommunikation mit der Öffentlichkeit die örtlichen Randbedingungen analysiert werden.

Dazu gehören u. a. Informationen über

Die vorliegenden Informationen über die örtlichen Randbedingungen, die ohnehin Basis der regionalen Katastrophenschutzplanung sind (z.B. Katastrophenabwehrkalender), können auf vielfältige Art zur Optimierung des Kommunikationskonzeptes beitragen. So ist es z.B. hilfreich zu wissen, wo sich die Menschen in der Regel aufhalten, damit man sie erreichen und unter Umständen gezielt ansprechen kann. Es ist wichtig zu wissen, ob die Menschen direkt in der Region beruflich tätig sind oder ob es sich um Wohnorte von Pendlern handelt. Die Kenntnis über angesiedelte Institutionen kann u. a. dazu genutzt werden, mit diesen Institutionen den Dialog zu suchen, um ihre Unterstützung bei der Verbreitung von wichtigen Informationen in einem Katastrophenfall, aber auch im vorbereiteten Katastrophenschutz zu erhalten.

Die Analyse der örtlichen Randbedingungen muss vor der Erstellung und Umsetzung des Konzeptes nicht abgeschlossen sein, sondern sie ist als ein ständiger Prozess zu verstehen, der zur Verfeinerung und Optimierung der Planung führen soll.

Die Ergebnisse der Analyse sollten in einer Unterlage zusammengefasst werden. Es wird empfohlen, diese Unterlage mindestens alle drei Jahre an den aktuellen Stand anzupassen.

2.3 Informationsstrukturen

Um sicherzustellen, dass alle an der Information der Öffentlichkeit beteiligten Personen und Stellen über die benötigten Informationen verfügen, muss mit der Einführung eines Konzeptes zur Information der Öffentlichkeit eine dazugehörige "Informationsstruktur" entwickelt, geplant und eingeführt werden. Dazu muss für jeden Informations- und Kommunikationsweg des Konzeptes der Bedarf an Daten und Fakten ermittelt und beschrieben werden.

Damit der Aufwand für die Abstimmung der Inhalte der Information der Öffentlichkeit optimiert werden kann, sollten von den beteiligten Stellen und Personen gleiche Informationsquellen und auch gleiche Lageberichte benutzt werden.

Für die Sicherstellung der Verbreitung der Informationen sind redundante und diversitäre Wege vorzusehen für den Fall, dass einzelne Informationswege aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen.

Die Zuständigkeiten für die Beschaffung und Verteilung der Daten und Fakten sowie die dazugehörige Ablauforganisation sind im Rahmen des Konzeptes festzulegen.

Zur Erleichterung der Daten- und Faktenerhebung insbesondere in den Phasen eines Notfalles, in denen noch keine Lageberichte der zuständigen Behörden vorliegen, ist es sinnvoll, nach vorbereiteten Fragen vorzugehen, wobei die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung zugrunde zu legen sind (siehe Abschnitt 2.4.3).

Beispiele für Fragen:

Weitere Beispiele für Fragen können der Anlage 1 entnommen werden.

2.4 Informationsstrategien und Hilfsmittel

Angepasst an die vorliegenden Kenntnisse über den Ablauf kerntechnischer Notfälle und unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik der Krisenkommunikation sind Informationsstrategien zu entwickeln. In diesem Kapitel werden Hinweise gegeben, die bei der Erstellung des Konzeptes und der dazugehörigen Ablaufpläne, Prozeduren und Hilfsmittel beachtet werden sollten.

2.4.1 Ablauf von Notfällen

Ein Notfall in einer kerntechnischen Anlage kann sich durch eine vorlaufende Störung "ankündigen" oder kann durch ein einzelnes Ereignis plötzlich ausgelöst werden, wobei der Fall, dass eine Störung oder ein Störfall dem Notfall vorangeht, der wahrscheinlichere ist.

Für Notfälle in kerntechnischen Anlagen ist es typisch, dass die Gefahr für die Bevölkerung im Verlauf des Notfalls zunächst immer weiter zunimmt. Die Phase der Zunahme der Gefahr kann einige Stunden, aber auch mehrere Tage andauern. Die Gefahr für die Bevölkerung besteht in der Freisetzung radioaktiver Stoffe. Das größte Gefährdungspotential ergibt sich aus der Beschädigung des Reaktorkerns. Der in Tabelle 2-1 dargestellte Plan gibt ein Beispiel für die Einteilung des Ablaufs in Phasen.

Tabelle 2-1 : Phasenmodell des Ablaufs eines kerntechnischen Unfalls im Hinblick auf die Berichterstattung durch die Medien

PhaseGekennzeichnet durchErkennbare Auswirkungen und Aktionen in der Umgebung der AnlageBerichterstattung der Medien (Katastrophenberichterstattung)
1
Vorphase
Entwicklung bis hin zur Auslösung des VoralarmsIn der Regel keine Auswirkungen erkennbarErste Fakten und/oder Gerüchte, eventuell Information über die Auslösung des Voralarms
2
Frühphase
Entwicklung des Notfalls bis hin zur Auslösung des KatastrophenalarmsAufbau der Krisenorganisation des Betreibers und der Katastrophenschutzbehörden. Eventuell werden erste Schutzmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde, ggf. auch durch die Katastrophenschutzbehörde veranlasst.Fakten und/oder Gerüchte; Themen: das Ereignis, die Gefahr, die Schutzmaßnahmen, der Katastrophenalarm, die Warnung der betroffenen Bevölkerung
3
Prognosephase
Weitere Entwicklung der Schäden innerhalb der Anlage: Zunahme der GefahrDurchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (Verbleiben im Haus, Evakuierung, Ausgabe von Iodtabletten etc.); Aufbau von Notfall-Stationen.Neue Fakten/Hintergründe; Themen: wie Phase 2 und Auswirkungen der Freisetzung radioaktiver Stoffe und ergriffene Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Anlage und Interviews mit Verantwortlichen und Einsatzkräften, Betroffenen, Zeugen, Politikern etc.
4
Freisetzungsphase
Freisetzung radioaktiver StoffeWeitere Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung; Einsatz der Messdienste zur Ermittlung der Auswirkungen der Freisetzung radioaktiver StoffeNeue Fakten/Hintergründe; Themen: wie Phase 3 und Ausmaß der Schäden, der Freisetzung und der Auswirkungen in der Umgebung bzw. für die Bevölkerung
5
Nachfreisetzungsphase
Abnahme der Gefahr und Herstellen eines sicheren Zustandes der AnlageWeitere Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung; Einsatz der Messdienste zur Ermittlung der Auswirkungen der Freisetzung radioaktiver StoffeNeue Fakten/Hintergründe; Themen: Erleichterung und Trauer, Entwarnung, Diskussion von Parallelen: Wo droht Ähnliches?
6
Schlussphase
Aufhebung des KatastrophenzustandesSchadensbeseitigungsarbeiten (Dekontamination, Verwerfen von Nahrungsmitteln etc.)Neue Fakten/Hintergründe; Themen: Ursachen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen

Hinweis:

Die Phasen 1 bis 3 sind in den "Radiologischen Grundlagen ..." /2/ als "Vorfreisetzungsphase" definiert.

Die Schwerpunkte der Krisenkommunikation in den einzelnen Phasen sind unterschiedlich. Für die Wirksamkeit der Information der Öffentlichkeit ist es daher von Bedeutung, dass die zuständigen Institutionen sich stets darüber bewusst sind, in welcher Phase des Notfalls man sich befindet. Zur Orientierung kann das Aushängen des oben dargestellten Planes hilfreich sein. Käme es zu keiner Freisetzung radioaktiver Stoffe, so würden die Phasen 4 und 5 entfallen, ansonsten bliebe der Ablauf aber gleich.

Schlussphase bedeutet nur das Aufheben des Katastrophenzustandes und nicht das Ende der Information der Bevölkerung. Die Federführung für die Information der Bevölkerung geht dann an die für die Strahlenschutzvorsorge zuständigen Behörden über.

2.4.2 Planung und Zeitplan

Der Ablauf der Information der Öffentlichkeit in einem Einsatzfall kann nicht in allen Einzelheiten vorab geplant werden. Als Vorlage für die Planung kann ein "Muster- Zeitplan" nach Tabelle 2-2 dienen. Die dort aufgeführten Aktivitäten sind zu planen und im Einsatzfall zu veranlassen. Als Startpunkt für den unten dargestellten Zeitplan wird der Zeitpunkt verstanden, an dem die Entscheidung zur Warnung der Bevölkerung getroffen wird.

Tabelle 2-2 : Zeitplan (Beispiel)

ZeitraumWarn- und Informationsmaßnahmen
Sofort
  • Warnung der betroffenen Bevölkerung
  • erste amtliche Mitteilung
  • kurze Pressemitteilung an alle Medien einschließlich der Nachrichtenagenturen
  • Pressesprecher und Ansprechpartner für die Medien einsetzen
  • geplante Organisation aufbauen
  • geplante Maßnahmen zur Informationsbeschaffung aktivieren
In den ersten 4 Stunden
  • Herausgeben von Folgemeldungen (regelmäßig zu jeder vollen Stunde und, wenn nötig, bei Lageänderungen)
  • Information der Einsatzkräfte
  • Pressezentren einrichten
4 bis 6 Stunden
  • erste Pressekonferenz (danach in regelmäßigen Abständen, z.B. alle 2 Stunden)
  • Pressemappen zu den Pressekonferenzen verfügbar machen (Mindestumfang: Ausdruck der Statements, Bildmaterial)
  • Freischalten der vorbereiteten Internetseite
  • Einrichten weiterer geplanter Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit und zur Kommunikation mit der Bevölkerung (je nach zuvor festgelegter Priorität)
  • Interviews mit Augenzeugen und Einsatzkräften
  • Interviews mit Verantwortlichen und Experten
  • Herausgabe von Presseerklärungen
Bis 12 Stunden
  • schriftliche Mitteilung an alle Einsatzkräfte und ggf. an die Anwohner (diese Mitteilung kann auch für die Kommunikationsstellen der Notfallstationen genutzt werden)
  • Stellungnahmen durch unabhängige Experten und Behörden
In den folgenden Tagen
  • Hintergrundgespräche mit Journalisten
  • Durchführen von Bürgerversammlungen
  • Teilnahme an Talk-Shows
  • Fortsetzung der Information bis zur Aufhebung des Katastrophenalarms
Ende
  • Formaler Abschluss des Einsatzes (einschließlich Dank an die Einsatzkräfte und an die Bevölkerung)

2.4.3 Informationsbedürfnisse

Bei der Planung und der Durchführung der Information der Bevölkerung muss darauf geachtet werden, dass den Informationsbedürfnissen der Bevölkerung entsprochen werden kann.

Basisgewissheiten, die die Bürger erlangen wollen, sind Antworten auf diese Fragen:

Diese W-Fragen (hier 6 W) gibt es auch in anderen Variationen, wobei sich der Inhalt der daraus resultierenden Information nicht grundlegend unterscheidet.

2.4.4 Besondere Bedürfnisse der direkten Anwohner

Direkte Anwohner sind durch Auswirkungen eines Notfalls in besonderem Maße betroffen und gefährdet.

Es ist daher darauf zu achten, dass die Anwohner die Erstinformation unverzüglich erhalten.

Darüber hinaus sollte eine ständige Erreichbarkeit der zuständigen Behörde für die unmittelbaren Anwohner sichergestellt werden.

Welcher Personenkreis den unmittelbaren Anwohnern hinzuzurechnen ist, muss standortspezifisch entsprechend der Bevölkerungsverteilung festgelegt werden. Als Anhaltswert kann von einem Umkreis von ca. 1 km um die Anlage ausgegangen werden.

2.4.5 Mitwirkung der Bevölkerung

Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Begrenzung der Schäden sind umso wirksamer, je mehr die Bevölkerung an der Durchführung dieser Maßnahmen mitwirkt.

Über entsprechende Informationen muss daher die Bevölkerung bereits sehr frühzeitig auf ihre Mitwirkung eingestimmt werden. Besonders in sehr schwierigen Situationen müssen die Menschen zur Mitwirkung ermutigt werden.

2.4.6 Auswahl der Informations- und Kommunikationswege

In den Kapiteln 6, 7 und 8 dieses Leitfadens sind die möglichen Informations- und Kommunikationswege aufgezeigt. Aus diesem "Katalog" sind die Wege auszuwählen, die in der von den Notfallauswirkungen betroffenen Region besonders wirksam sind. Zusammen mit möglicherweise weiteren ortsspezifischen Wegen sind diese in das Konzept aufzunehmen und hinreichend zu beschreiben. Die Umsetzung der Wege ist für den Einsatzfall so zu planen, dass nach Alarmierung keine zeitintensiven Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Um während des Einsatzes stets den Überblick über die Informations- und Kommunikationsswege und deren Verfügbarkeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Plan in der Einsatzzentrale auszuhängen, aus dem auch hervorgeht, welche Personen für die einzelnen Wege verantwortlich sind.

2.4.7 Informationsquellen

Als Grundlage der Informationen sind vorrangig die Lageberichte zu benutzen, die von den zuständigen Behörden herausgegeben werden. Dies sind die Katastrophenschutzbehörden einschließlich der Radiologischen Lagezentren, die für die kerntechnische Anlage zuständige Aufsichtsbehörde und die nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz zuständigen Behörden einschließlich ihrer Lagezentren. Die vom Betreiber der kerntechnischen Anlage übermittelten Daten und Informationen sind Bestandteil der Berichte der zuständigen Behörden.

Zusätzlich sind Empfehlungen von Beratungsgremien (Reaktor-Sicherheitskommission, Strahlenschutzkommission) in die eigene Information und Kommunikation einzubeziehen.

2.4.8 Unterstützung

Die eigene Glaubwürdigkeit kann durch die Unterstützung Dritter gefördert werden. Ausgewählt werden sollten Persönlichkeiten oder Institutionen, die in der Öffentlichkeit als glaubwürdig gelten.

Die Glaubwürdigkeit von Informationsquellen wird nach Befragungen exemplarisch wie folgt bewertet:

Hoch:Ärzte, Wissenschaftler, Beratungsgremien
Mittel:Medien, Umweltverbände und vergleichbare Institutionen
Niedrig:Industrie, bezahlte externe Berater, Politiker

Achtung:

In Diskussionen und bei Medienauftritten ist eine Konfrontation mit einer Quelle höherer Glaubwürdigkeit unbedingt zu vermeiden, da dadurch die eigene Glaubwürdigkeit verringert wird.

Zur Vorbereitung sind mit Experten und Institutionen, die zur Unterstützung in einem Einsatzfall eingesetzt werden können, Vereinbarungen zu treffen. Die Vereinbarungen sollten u. a. die notwendigen Maßnahmen zur Ausbildung und zum Training beinhalten.

2.4.9 Einsatztagebuch, Dokumentation und Übersicht

Über die durchgeführten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit ist ein Einsatztagebuch zu führen.

Das Herausgeben von widersprüchlichen oder ungeordneten Informationen ist unbedingt zu vermeiden. Die Herausgabe von Informationen an die Öffentlichkeit ist daher sehr gut zu dokumentieren. Es ist sicherzustellen, dass die für die Information der Öffentlichkeit sowie die für die Lagedarstellung Zuständigen jederzeit einen lückenlosen Überblick über die während des Ablaufes des Einsatzes herausgegebenen Informationen haben. Zur Dokumentation des Ablaufes gehören auch die Ergebnisse der Wirksamkeitsüberwachung und die Veranlassung von Korrekturmaßnahmen.

Die Dokumentation des Ablaufes ist regelmäßig nach den folgenden Gesichtspunkten zu kontrollieren:

3 Aufbau- und Ablauforganisation, Zuständigkeiten und Abstimmung

3.1 Aufbauorganisation und Aufgabenverteilung

Die für die Katastrophenabwehr zuständigen Behörden verfügen über Organisationseinheiten innerhalb ihrer Führungsorganisation, die für die Presse- und Medienarbeit zuständig sind. Die bestehende Aufbauorganisation der Behörde sollte nach Möglichkeit für die Umsetzung des Konzeptes genutzt werden, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden. Die personelle Besetzung und die Aufgabenstruktur innerhalb der Organisationseinheit müssen an das Konzept angepasst werden.

Die notwendigen personellen Ressourcen sind entsprechend den örtlichen Randbedingungen und der Aufgabenstruktur des Informationskonzeptes zu ermitteln.

Es ist unbedingt sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit zu jeder Zeit über eine kompetente Person, die über primäre Informationen verfügt, informiert werden kann. Aus dieser Anforderung folgt, dass eine ausreichende Anzahl von dafür ausgebildeten Personen vorzusehen ist.

Bereits unmittelbar bei Bekanntwerden der Katastrophe muss daher eine Person zur Verfügung stehen, die dazu berechtigt ist, die Öffentlichkeit entsprechend dem vorliegenden Kenntnisstand zu informieren.

Die Aufbauorganisation und die Aufgabenverteilung sind in einer Unterlage zu beschreiben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Aufgaben der Planung und den Aufgaben, die im Einsatz zu erfüllen sind.

3.2 Gemeinsames Informationszentrum

Da die personellen Ressourcen der im Katastrophenfall tätigen Behörden und Institutionen in der Regel sehr knapp bemessen sind, ist es sinnvoll, ein gemeinsames Informationszentrum zu betreiben. Die sich aus dem Konzept ergebenden Aufgaben können unter wesentlich besseren Bedingungen erfüllt werden, wenn die personellen Ressourcen der tätigen Institutionen gebündelt werden können. Hinzu kommt, dass gemeinsam wesentlich mehr Informationswege und Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden können als es durch eine einzelne Behörde oder Organisation möglich wäre.

Neben der Bündelung der Kräfte hat ein gemeinsames Zentrum den Vorteil, dass das Herausgeben widersprüchlicher oder fehlerhafter Informationen durch die verschiedenen beteiligten Organisationen minimiert werden kann. Die Verteilung der primären Informationen (Daten, Fakten, Lageberichte etc.) könnte über ein solches Zentrum effektiv erfolgen und der Aufwand für den ohnehin schwierigen Abstimmungsprozess über Art und Umfang der herauszugebenden Informationen könnte gering gehalten werden.

An einem gemeinsamen Informationszentrum können u. a. mitwirken:

Art und Anzahl der beteiligten Stellen variieren entsprechend der vorliegenden Planung. Es wird empfohlen, ein gemeinsames Informationszentrum schrittweise aufzubauen und es in einem stetigen Optimierungsprozess, auch angepasst an Übungserfahrungen, zu erweitern. In einem ersten Schritt könnte das gemeinsame Informationszentrum zunächst im Internet eingerichtet werden.

3.3 Zuständigkeiten und Abstimmung

Unabhängig davon, ob ein gemeinsames Informationszentrum betrieben wird oder nicht, muss eine Abstimmung der Zuständigkeiten für die Information zwischen den beteiligten Behörden und anderen Institutionen erfolgen, wobei die Betreiber der kerntechnischen Anlagen in den Abstimmungsprozess einzubeziehen sind.

Die Zuständigkeiten sollten sich an den Aufgaben orientieren. Grundsätzlich gilt, dass jede Stelle ausschließlich über ihren eigenen Verantwortungsbereich informieren darf

Es wird empfohlen, darüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

4 Vorbereitende Information auf Notfälle

Die für Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständigen Behörden sollten offen über die für Notfälle bestehenden Vorkehrungen informieren, die Bevölkerung als Partner verstehen und stets gesprächsbereit sein. Es ist grundsätzlich sinnvoll, den Dialog mit den Menschen zu suchen und über die Arbeit der Katastrophenschutzbehörde zu informieren, dies kann z.B. durch einen "Tag der offenen Tür" oder Ähnliches geschehen.

Zur konkreten Vorbereitung der Bevölkerung auf Notfälle in kerntechnischen Anlagen muss sie regelmäßig informiert werden. Nach § 53 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) "Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen" hat der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage die Bevölkerung, die bei Notfällen betroffen sein könnte, in geeigneter Weise und unaufgefordert mindestens alle fünf Jahre über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei solchen Ereignissen zu informieren. Entsprechende Informationen sind jedermann zugänglich zu machen. Die Informationen müssen mindestens diese Angaben enthalten:

Die Betreiber haben entsprechend den Vorgaben des § 53 StrlSchV Broschüren erstellt und in der Umgebung der Anlagen verteilt.

Um die Kenntnisse in der Bevölkerung zu vertiefen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll. Beispiele enthält die folgende Tabelle 4-1.

Tabelle 4-1 : Mögliche Maßnahmen zur vorbereitenden Information der Bevölkerung

ArtZweckVorteileNachteileEmpfehlungen
Verteilen der o. g. BroschüreInformation nach § 53 StrlSchVJeder Haushalt in der Umgebung der Anlage wird erreicht.Die Information bleibt auf die nähere Umgebung der Anlage beschränkt. Die Broschüre kann ggf. ungelesen verloren gehen.Die Broschüre sollte auch ins Internet gestellt werden.
Schalten von Anzeigen in Tageszeitungen und in sonstigen PrintmedienInformation über Besonderheiten, z.B. Vorverteilung von IodtablettenAnzeigen können die Präsenz des Themas Katastrophenschutz im normalen Alltag erhöhen.Über dieses Medium können nur Leser von Printmedien erreicht werden.Man sollte aktuelle Begebenheiten (z.B. Übungen, Änderung der Katastrophenschutzpläne) dazu nutzen, über Anzeigen den Katastrophenschutz bekannt zu machen.
Gestalten von Unterrichtsstunden in SchulenGrundlegende Information über KatastrophenschutzFür Kinder und Jugendliche wird der Katastrophenschutz zu einem Thema des "normalen täglichen Lebens".Zunächst in der Vorbereitung aufwendig.Das Thema sollte in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden. Den Lehrern muss Informations- und Präsentationsmaterial sowie möglichst eine Stundenvorbereitung zur Verfügung gestellt werden.
Vortragsveranstaltungen durchführenGrundlegende Information über KatastrophenschutzÜber solche Veranstaltungen können Informationen sehr wirkungsvoll verbreitet werden, vor allem, wenn Multiplikatoren angesprochen werden.In der Vorbereitung aufwendigIn solchen Veranstaltungen können sehr gut die vorbereiteten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit getestet werden. Es wird daher empfohlen, an Veranstaltungen teilzunehmen oder auch eigene Veranstaltungen durchzuführen.
Informationen im Internet bereitstellenGrundlegende Information über KatastrophenschutzÜber das Internet können viele Menschen erreicht werden.In der Vorbereitung aufwendigSchon wegen der Bereitstellung von Hintergrundinformationen als Vorsorge für den Einsatzfall ist das Erstellen eines Internetauftritts unbedingt notwendig.

5 Zusammenarbeit mit Institutionen und Medien

5.1 Zusammenarbeit mit Institutionen

Als eine wichtige Grundlage für eine widerspruchsfreie Information in einem Katastrophenfall müssen bereits in der Phase der Konzepterstellung nach Möglichkeit alle mit der Thematik befassten Stellen beteiligt werden. Dazu zählen Fachbehörden, Sachverständigen- und Umweltschutzorganisationen, Hilfsorganisationen, Bürgerinitiativen, Verbände etc. Ziel dieser Beteiligung ist neben dem Herstellen persönlicher Kontakte, die in einem Katastrophenfall genutzt werden können, vor allem das Ermitteln des Bedarfes an Daten und Fakten, damit diese sowohl als Hintergrundinformationen als auch im Einsatzfall zur Verfügung gestellt werden können. Damit kann sichergestellt werden, dass auch die Stellen und Organisationen, die nicht direkt oder nur zum Teil an der Lageermittlung und der Lagebewertung beteiligt sind, über vollständige Informationen aus primären Quellen verfügen. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von fehlerhaften Informationen kann damit gering gehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass kein gemeinsames Informationszentrum realisiert ist.

Um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit dauerhaft ist und die Beteiligung der Stellen regelmäßig z.B. bei Änderungen des Konzeptes erfolgen kann, ist es sinnvoll, dem Konzept eine Liste der Stellen und Organisationen beizufügen, mit denen in der Planung und während eines aktuellen Einsatzes kooperiert werden soll.

Die Liste muss standortspezifisch erstellt werden.

Beispielsweise könnten folgende Stellen und Organisationen berücksichtigt werden:

Die Liste sollte mindestens diese Angaben enthalten:

Die Organisationen sollten nach Möglichkeit bereits in die Planung des Konzeptes einbezogen werden. Den Vertretern der Organisationen sollte die Teilnahme an Übungen ermöglicht werden, als Beobachter oder Übender. Sinnvoll ist es, allen Beteiligten zeitnah einen Überblick über die Lage zu ermöglichen, und dazu auch die Möglichkeit moderner Lagedarstellung zu nutzen. Um die Kooperation "lebendig zu erhalten", ist es zu empfehlen, regelmäßige Tagungen vorzusehen, in deren Rahmen insbesondere Erfahrungen, Änderungen und neue Entwicklungen erörtert werden können.

5.2 Zusammenarbeit mit den Medien

Um sicherzustellen, dass in einem Einsatzfall sehr effektiv mit den Medien gearbeitet werden kann, wird empfohlen, die Medien bereits in die Planung des Konzeptes einzubeziehen. Dadurch können nicht nur die für eine gute Kommunikation unverzichtbaren Kontakte geknüpft werden, sondern es kann erreicht werden, dass die Bedürfnisse der Medien bereits in die Planung einfließen können.

Um auch hier sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit dauerhaft ist und eine Beteiligung der Medien regelmäßig z.B. bei Änderungen des Konzeptes erfolgen kann, ist es sinnvoll, dem Konzept eine Liste der Medien beizufügen, mit denen in der Planung und/oder im Einsatzfall kooperiert werden soll.

Die Liste muss standortspezifisch erstellt werden.

Die im Folgenden genannten Medien sollten mindestens berücksichtigt werden:

Im Ereignisfall muss zu jeder Zeit ein Ansprechpartner für die Medien zur Verfügung stehen. Nach Möglichkeit sollte der Ansprechpartner den Medienvertretern persönlich bekannt sein.

Um die zügige und lagegerechte Berichterstattung der Medien zu unterstützen, sollten die Erwartungen und Bedürfnisse der Medien berücksichtigt werden. Dabei sind auch die Zeitraster, in denen die verschiedenen Medien arbeiten, zu beachten (Redaktionsschluss).

Die Medien bzw. die Journalisten erwarten u. a. schnelle und kompetente Informationen, möglichst objektive Stellungnahmen, Aufrichtigkeit und fachliche Kompetenz sowie die Verfügbarkeit der Kenntnisse, die im aktuellen Fall benötigt werden. Die Medien sind interessiert an interessanten Informationen, z.B. Interviews mit Betroffenen, benötigt werden überdies Bilder und 0-Töne.

6 Information der Öffentlichkeit über die Medien

6.1 Übersicht

Erfahrungsgemäß ist die Weitergabe von Informationen über die Medien die schnellste Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit.

Tabelle 6-1 : Mittel zur Information der Bevölkerung über die Medien

ArtZweckVorteileNachteileEmpfehlungen
Erste Amtliche Mitteilung an alle Radio- und FernsehstationenDiese Mitteilung dient der Warnung, sie informiert darüber, wer betroffen ist.Es ist praktisch jede Person erreichbar. Aus dem Text können Texte für Laufbandinformationen im Fernsehen generiert werden. Aus dem Text können Informationen für den Videotext erzeugt werden. Die Wahrscheinlichkeit für Fehlinformationen ist wegen der guten Vorbereitung sehr gering.Es ist eine sehr gute und damit aufwendige Vorbereitung notwendig:
  • Vereinbarungen vorbereiten und treffen
  • Textbausteine erstellen,
  • Kommunikationsmittel auswählen und verfügbar halten
Mit allen Radio- und Fernsehsendern (regional und überregional), die Nachrichten senden, sollten Vereinbarungen über das unverzügliche Senden von amtlichen Mitteilungen getroffen werden (einschließlich der Veröffentlichung über Videotext). Die amtlichen Mitteilungen sollten sehr gut vorbereitet sein (siehe Abschnitt 6.2.1).
Weitere amtliche Mitteilungen an alle Radio- und FernsehstationenDiese Mitteilungen dienen der fortlaufenden Information über die Lage, sie geben Auskunft über Katastrophenabwehrmaßnahmen und fordern ggf. die Bevölkerung auf, etwas zu tun (z.B. Verbleiben im Haus, Einnahme von lodtabletten) oder zu unterlassen (z.B. Verzehr frisch geernteter Nahrungsmittel).Es ist praktisch jede Person erreichbar. Aus dem Text können Texte für Laufbandinformationen im Fernsehen generiert werden. Aus dem Text können Informationen für Videotext erzeugt werden. Die Wahrscheinlichkeit für Fehlinformationen ist wegen der guten Vorbereitung und der Begrenzung der Information auf Fakten sehr gering.Keine zusätzlichen NachteileMit allen Radio- und Fernsehsendern (regional und überregional), die Nachrichten senden, sollten Vereinbarungen über das unverzügliche Senden von amtlichen Mitteilungen getroffen werden. Die amtlichen Mitteilungen sollten sehr gut vorbereitet sein (siehe Abschnitt 6.2.1).
Amtliche Mitteilungen in ZeitungenInformation der betroffenen BevölkerungVeröffentlichungen in Zeitungen sind sehr gut geeignet, um den Bürgern Daten und Fakten zur Verfügung zu stellen, dazu gehören u.a. Informationen über Messdaten, die in ihrer Region ermittelt wurden, sowie Angaben zu den bestehenden Empfehlungen oder Anordnun- gen der Behörden. Die Heraus- gabe von Extraausgaben ist möglich.Eine schnelle Information der Bevöl- kerung ist über Zeitungen nicht möglich. Über dieses Medium können nur Leser von Zeitungen erreicht werden.Mit den Zeitungen, die in der Umgebung der Anlagen erscheinen, sollten Verein- barungen für die Veröffentlichung behördlicher Informationen getroffen werden. Regionale Zeitungen, die in einer Fremd- sprache erscheinen, die von zugewanderten Bürgern verstan- den wird, sollten einbezogen werden (siehe Abschnitt 6.2.1).
Herausgabe von PresseerklärungenPresseerklärungen dienen der Information über die Lage und über die weitere Entwicklung.Über Presseerklärungen können praktisch alle Medien erreicht werden. Mit Presseerklärungen kann auf die Berichterstattung der Medien reagiert werden.Im Gegensatz zu amtlichen Mitteilungen sind Presseerklärungen "interpretier- bar".Zum Erstellen von Presseerklärungen sind Hilfsmittel notwendig (Formblätter, Textbausteine) (siehe Abschnitt 6.2.2).
Veranstalten von PressekonferenzenPressekonferenzen bieten neben Informationen den Medien ein Forum, um Fragen zu stellen bzw. Aufklärung zu verlangen.Durch den persönlichen Kontakt kann Vertrauen aufgebaut und erhalten werden. In Presse- konferenzen erhält die Behörde Informationen über die Reaktion der Medien. Über Presse- konferenzen können praktisch alle Medien erreicht werden.Der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen ist hoch.Pressekonferenzen müssen sehr sorgfältig vorbereitet werden. Zur Vorbereitung von Pressekonferenzen: (siehe Abschnitt 6.2.3).
InterviewsMedien haben ein großes Interesse an Interviews mit Verantwortlichen, aber insbesondere auch mit Einsatzkräften und mit Augenzeugen.Den Medien können kompetente Gesprächspartner zur Verfügung gestellt werden.Es können nicht alle Medien berücksichtigt werden. Bei Interviews "vor Ort" kann es zur Gefährdung der Journalisten und/oder zur Behinderung der Katastrophenabwehrmaßnahmen kommen.Zur Vorbereitung von Interviews: (siehe Abschnitt 6.2.4.)
Organisierte Besuche des Unfallortes und des KatastrophengebietesDie Medien bzw. die Öffentlichkeit möchten sich ein "Bild von der Kata- strophe und ihren Auswirkungen" machen.Über Bilder können Informationen sehr gut "trans- portiert" werden. Die Sicherheit der Journalisten kann garantiert werden.Durch die Auswahl der Bilder kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Bei unorganisierten Besuchen im Katastrophengebiet kann es zur Gefährdung der Journalisten und zur Behinderung der Rettungskräfte kommen. Es können nicht alle Medien berücksichtigt werden.Besuche von Journalisten im von den Auswirkungen der Katastrophe direkt betroffenen Gebiet sollten nach Möglichkeit nicht zugelassen werden. Um die Nachteile zu vermeiden, sollten "geführte" Besuche vorbereitet und durchgeführt werden (siehe Abschnitt 6.2.5).
Internet (Web-Seiten)Verbreitung von amtlichen Mitteilungen, Presseerklärungen etc. und Bereitstellen von HintergrundinformationenÜber das Internet können für jeden Bedarf Informationen bereitgestellt werden.Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, sind über dieses Medium nicht direkt erreichbar. Die Vorbereitung und Pflege eines Internetauftritts ist mit nennenswertem Arbeitsaufwand verbunden. Der Aufwand lässt sich durch das Nutzen bestehender Hintergrundinformationen über Links vermindern.Der Internetaufritt sollte weitestgehend vorbereitet werden. Auf Schlüsselwörter für Suchmaschinen sollte geachtet werden (siehe Abschnitt 6.2.6).
E-Mail (Newsletter)Verbreitung von amtlichen Mitteilungen, Presseerklärungen etc. und Bereitstellen von HintergrundinformationenÜber Newsletter via E-Mail können die Empfänger schnell über Änderungen der Lage informiert werden.Die Vorbereitung der Newsletter und die Pflege der Liste der "Teilnehmer" sind mit nennenswertem Arbeits- aufwand verbunden.Dieser Informationsweg sollte auf die unmittelbaren Anwohner einer kerntechnischen Anlage beschränkt bleiben (siehe Abschnitt 6.2.7).
Hintergrundinformationen
(Pressemappen)
Versorgen der Medienvertreter mit Hintergrundinformationen, die zur Vorbereitung von Artikeln und Sendungen aller Art genutzt werden können.Medienvertreter können vor Ort auch ohne Zugriff auf das Inter- net Hintergrundinformationen erhalten.Pressemappen müssen ständig auf einem aktuellen Stand gehalten werden, dies ist mit größerem Aufwand verbunden.Pressemappen sollten speziell für Pressekonferenzen als ergänzende Information bereitgehalten werden. Es ist sinnvoll, das schnelle Vervielfältigen von Presse- mappen zu planen (siehe Abschnitt 6.2.9).
Hintergrundinformationen
(Internet)
Versorgen der Medienvertreter mit Hintergrundinformationen, die zur Vorbereitung von Artikeln und Sendungen aller Art genutzt werden können.Über das Internet können für jeden Bedarf Informationen bereitgestellt werden.Die Pflege der Hintergrund- informationen erfordert Aufwand. Der Aufwand lässt sich durch das Nutzen bestehender Hintergrundinformationen über Links vermindern.Das Internet ist die wichtigste Quelle für Hinter- grundinformationen. Es ist daher unverzichtbar, einen solchen Internetauftritt vorzubereiten und aktuell zu halten (siehe Abschnitt 6.2.9).
Talk-Shows im Fernsehen und im RadioTalk-Shows informieren die Öffentlichkeit über die (auch kontroverse) Diskussion spezieller Fragen.Über Talk-Shows kann praktisch die gesamte Bevölkerung erreicht werden.Die Teilnahme an Talk-Shows bedarf der sorgfältigen Vorbereitung. Es müssen entsprechend ausgebildete Personen zur Verfügung stehen.Die Teilnahme an Talk-Shows ist unverzichtbar (siehe Abschnitt 6.2.8).
Hintergrundinformationen (Filme und Filmmaterial, Video-Streams etc.)Versorgen der Medienvertreter mit Hintergrundinformationen, die zur Vorbereitung von Artikeln und Sendungen aller Art genutzt werden können.Der Bedarf der Medien für Filmaufnahmen im gefährdeten Gebiet kann minimiert werden.Die Pflege der Hintergrundinformationen erfordert Aufwand.Das Material sollte weitestgehend über das Internet bereitgestellt werden, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden (siehe Abschnitt 6.2.9).

6.2 Mittel und Wege zur Information der Bevölkerung über die Medien

6.2.1 Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen müssen sehr gut vorbereitet sein. Von der Güte der in der Frühphase einer Katastrophe verbreiteten Meldungen hängt es ab, ob ein Vertrauensverhältnis zwischen den für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden und den Bürgern aufgebaut werden kann.

Mit amtlichen Mitteilungen wendet sich die Behörde praktisch direkt an den Bürger, auch wenn sie die Medien zur Verbreitung der Meldungen nutzt.

Amtliche Mitteilungen müssen von den Medien wortgetreu verbreitet werden (Hinweis: Auf diese Bedingung ist beim Formulieren der Vereinbarungen zu achten!). Die Medien können zwar die Mitteilungen nachfolgend kommentieren, aber die Nachricht selbst erreicht die Bürger unverändert.

Mustertexte und Textbausteine

Für die ersten amtlichen Mitteilungen sollten Mustertexte vorbereitet sein. Hinweise zur Erstellung von Mustertexten sowie Beispiele für Mustertexte für verschiedene Situationen enthält Anhang 7.3 der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz /1/.

Es ist sinnvoll, über die Mustertexte der "Rahmenempfehlungen" hinaus einen Katalog von Textbausteinen zu erstellen, der nicht nur für das Abfassen amtlicher Mitteilungen (Erstmitteilungen und Folgemitteilungen), sondern auch für die Vorbereitung von Presseerklärungen oder anderweitigen Erklärungen, z.B. für Erklärungen in Bürgerversammlungen, genutzt werden kann.

Ein solcher Katalog sollte aktuell gehalten werden. Erfahrungen aus Übungen, aus realen Ereignissen und neue Erkenntnisse aus der Forschung können über den Katalog der Textbausteine sehr einfach in die Praxis umgesetzt werden.

Erkennbarkeit

Die amtlichen Mitteilungen müssen als solche erkennbar sein und sich von anderen Nachrichten deutlich unterscheiden. Dies kann durch einen immer wortgleichen einleitenden Satz realisiert werden, der jeder amtlichen Mitteilung vorausgeht. Bei schriftlichen Mitteilungen kann zusätzlich ein Zeichen (Logo) benutzt werden.

Kommunikationssysteme für amtliche Mitteilungen

Über geeignete technische Kommunikationssysteme und dazugehörige Vereinbarungen ist dafür zu sorgen, dass die Meldungen simultan herausgehen können.

Sonstige Empfehlungen und Hinweise

Nach Möglichkeit sollte die zuständige Behörde die betroffene Bevölkerung ausschließlich über amtliche Mitteilungen informieren, damit die Betroffenen die für sie wichtigen Instruktionen (Verhaltenshinweise) problemlos aus der Informationsflut der "Katastrophenberichterstattung" herausfiltern können.

Die Informationsweitergabe an die betroffene Bevölkerung bedarf der Verlässlichkeit. Amtliche Mitteilungen sollten daher regelmäßig herausgegeben werden, zum Beispiel jeweils zur vollen Stunde. Die zeitliche Abfolge der Mitteilungen sollte auch dann erhalten bleiben, wenn aufgrund von Lageänderungen zusätzlich weitere Mitteilungen herausgegeben werden müssen.

6.2.2 Presseerklärungen

Zusätzlich zu den amtlichen Mitteilungen können Presseerklärungen herausgegeben werden, die ergänzende Informationen sowohl für die betroffene als auch die nicht betroffene Bevölkerung enthalten können.

Anders als bei den amtlichen Mitteilungen kann dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit damit weitergehender entsprochen werden. Über Presseerklärungen können vorzugsweise ergänzende Informationen zu folgenden Themen/Fragen gegeben werden:

Die Inhalte der Presseerklärungen müssen den amtlichen Mitteilungen im Detail entsprechen, wenn dieselben Sachverhalte angesprochen werden.

Wie die amtlichen Mitteilungen, müssen auch die Presseerklärungen sehr sorgfältig vorbereitet werden. Es ist sinnvoll, neben den Textbausteinen auch Mustertexte zu erstellen.

Die Textbausteine müssen kurz, klar und präzise sein.

Die Presseerklärungen sollten nach Möglichkeit auch in englischer Sprache herausgegeben werden, um den Bedürfnissen der ausländischen Presse zu entsprechen.

6.2.3 Pressekonferenzen

Zur Vorbereitung von Pressekonferenzen steht in Katastrophenfällen meist nur wenig Zeit zur Verfügung, daher ist eine gute Planung zu empfehlen.

Anlage 1 enthält Hinweise zur Vorbereitung von Pressekonferenzen, die überwiegend auch für die Vorbereitung von öffentlichen Veranstaltungen (Bürgerversammlungen) genutzt werden können.

6.2.4 Interviews

Interviews sind ein wichtiger Teil der Berichterstattung über die Medien.

Personen, mit denen Interviews durchgeführt werden, sind im Wesentlichen:

Damit die Interviews für alle Beteiligten mit möglichst geringem Aufwand und ohne Gefährdung durchgeführt werden können, ist es sinnvoll, den Medien die Interviewpartner über die Pressezentren verfügbar zu machen.

In größeren Zeitabständen sollte auch der Leiter des Krisenstabes sowie der Leiter des radiologischen Lagezentrums für Interviews zur Verfügung stehen.

Die Interviewpartner sind nach Möglichkeit mit aktuellen Informationen zur Lage zu versorgen.

Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um Betroffene oder Hinterbliebene vor pietät- und distanzloser Behandlung zu schützen.

6.2.5 Besuche des Unfallortes und des Katastrophengebietes

Um zu vermeiden, dass sich Journalisten in das gefährdete Gebiet begeben, um vor Ort zu berichten, ist es sinnvoll, Besuche des Unfallortes (soweit möglich) und des Katastrophengebietes zu organisieren. Die Organisation der Besuche kann z.B. über die Pressezentren erfolgen.

6.2.6 Internet

Es ist sinnvoll, den Internetauftritt aktuell zu halten, mit dem über den allgemeinen und den für eine Anlage besonderen Katastrophenschutz informiert wird. Diese auch in einer realen Katastrophe benötigten Informationen stünden dann ohne weiteren Aufwand zur Verfügung. Dazu gehören auch Informationen über Anlagen mit einem besonderen Gefährdungspotential.

Basiswissen sollte zur Reduzierung des Aufwands weitestgehend über Links verfügbar gemacht werden. Besonders hilfreiche Links sind in der Anlage 3 aufgeführt.

Um in einem Katastrophenfall schnell über das Internet über die aktuelle Lage informieren zu können, ist die Vorbereitung von "dunklen Seiten" zu empfehlen. Auch für die Erstellung der Texte dieser Seiten könnte der schon erwähnte Katalog von Textbausteinen genutzt werden.

Die Informationen sind zu trennen in statische Informationen, dies sind Hintergrundinformationen, die im Einsatzfall weitgehend unverändert bleiben, und in dynamische Informationen, mit denen über die aktuelle Lage über Lageberichte und Lagekarten etc. informiert wird.

Der Internetauftritt könnte enthalten:

Sehr zu empfehlen sind zusätzlich:

Die sich immer weiterentwickelnde Infrastruktur des Internets führt zu ständig neuen Technologien und Möglichkeiten des Informations- und Datenaustausches. Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob mit Hilfe neuer Technologien die Information der Bevölkerung verbessert werden kann.

6.2.7 E-Mail (Newsletter)

Als eine Option ist die Information der Öffentlichkeit über Newsletter anzusehen, die per E-Mail verschickt werden, insbesondere für Anwohner einer kerntechnischen Anlage eine Maßnahme, die Vertrauen schaffen kann.

6.2.8 Diskussionsrunden und Medienauftritte

Um sicherzustellen, dass auch immer Gesprächsteilnehmer zur Verfügung stehen, die über primäre Informationen verfügen, sollten die zuständigen Behörden entsprechend ausgebildete Personen für diese Sendungen zur Verfügung stellen. Bei diesen Personen kann es sich um Pressesprecher, Einsatzkräfte (wenn möglich), aber auch um Experten handeln, die zur Unterstützung eingesetzt werden können. Bei der Auswahl der unterstützenden Experten ist auf die Glaubwürdigkeit zu achten.

6.2.9 Hintergrundinformationen

Damit die Medien ihre Berichterstattung korrekt und vor allem verständlich gestalten können, sind Hintergrundinformationen unverzichtbar.

Hintergrundinformationen können über das Internet, über schriftliche Unterlagen (z.B. zusammengefasst in Pressemappen) und als Filmmaterial zur Verfügung gestellt werden.

Zur Hintergrundinformation gehören (Muster):

Die Hintergrundinformationen sollten komplett im Internet hinterlegt sein. Nach Möglichkeit sollten die Hintergrundinformationen auch in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Hintergrundinformationen sollten unbedingt einfach verständliche, populärwissenschaftliche Darstellungen enthalten.

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