umwelt-online: Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen Empfehlung der Strahlenschutzkommission (2)
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7 Direkte Ansprache der Bevölkerung
7.1 Übersicht
Neben der Information der Öffentlichkeit über die Medien, besteht für die zuständigen Behörden die Möglichkeit, sich unabhängig von Dritten direkt an die Bürger zu wenden. Dazu stehen die in der Tabelle 7-1 mit ihren Vor- und Nachteilen aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung.
Tabelle 7-1 : Mittel und Wege zur direkten Ansprache der Bevölkerung
Art | Zweck | Vorteile | Nachteile | Empfehlungen |
Sirenen (stationär und mobil) | Warnung (im Sinne einer "Weckfunktion") | In Gebieten, in denen Sirenen verfügbar sind, ist eine sehr schnelle Warnung der Bevölkerung möglich. | Eine Informationsweitergabe über Sirenen ist über die Warnfunktion hinaus nicht möglich. | Sirenen werden nur zur Warnung und zur Entwarnung eingesetzt (siehe Abschnitt 7.2.1). |
Lautsprecherwagen | Verbreitung von kurzen amtlichen Mitteilungen | Eine gezielte Warnung und Information insbesondere über notwendige Schutzmaßnahmen für betroffene Menschen ist möglich. | Nur in einem begrenzten Gebiet sinnvoll einsetzbar. Sehr hoher Aufwand, wenn viele Menschen erreicht werden müssen. Eine Gefährdung der Einsatzkräfte ist möglich. | Lautsprecherwagen sollten nur für gezielte Informationen an einen begrenzten Personenkreis im unmittelbaren Nahbereich der Anlage eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung einer schnellen Evakuierung (siehe Abschnitt 7.2.2). |
Internet (Web Sites) | Verbreitung von amtlichen Mitteilungen, Presseerklärungen etc. und Bereitstellen von Hintergrundinformationen | Über das Internet können praktisch für jeden Bedarf Informationen bereit-gestellt werden. Der Aufwand lässt sich durch das Nutzen bestehen- der Hintergrundinformationen über Links gering halten. | Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, sind über dieses Medium nicht erreichbar. Die Vorbereitung und Pflege eines Internetauftritts ist mit nennenswertem Arbeitsaufwand verbunden. | Der Internetauftritt sollte weitestgehend vorbereitet werden (siehe Abschnitt 6.2.6). |
E-Mail (Newsletter) | Verbreitung von amtlichen Mitteilungen, Presseerklärungen etc. und Bereitstellen von Hintergrundinformationen | Über Newsletter via E-Mail können die Empfänger schnell über Änderungen der Lage informiert werden. | Die Vorbereitung der Newsletter und die Pflege der Liste der "Teilnehmer" sind mit nennenswertem Arbeitsaufwand verbunden. | Dieser Informationsweg sollte auf die unmittelbaren Anwohner einer kerntechnischen Anlage beschränkt bleiben (siehe Abschnitt 6.2.7). |
Mobiltelefone (SMS) | Verbreitung von kurzen amtlichen Mitteilungen | Über SMS können die Empfänger schnell über Änderungen der Lage informiert werden. | Die Vorbereitung der SMS ist mit nennenswertem Arbeitsaufwand verbunden. Bei Überlastung des Netzes erreichen die Informationen die Empfänger ggf. verspätet. | Dieser Informationsweg sollte nicht genutzt werden (siehe Abschnitt 7.2.3). |
Notfallstation (Kommunikationsstelle) | Information der betroffenen Bevölkerung | Siehe unter Abschnitt 8.3.3 | Siehe unter Abschnitt 8.3.3 | Siehe unter Abschnitt 8.3.3 |
7.2 Mittel und Wege zur direkten Ansprache der Bevölkerung
7.2.1 Sirenen
In der Umgebung der kerntechnischen Anlagen in Deutschland werden stationäre Sirenen zur Warnung der Bevölkerung durch ein Alarmsignal eingesetzt. Die besondere Bedeutung der Sirenen ergibt sich aus ihrer Weckfunktion. Über die Alarmsignale hinaus werden in der Regel keine weiteren Nachrichten über die Sirenen transportiert. Die Alarmierung über Sirenen hat sich bewährt.
Mit elektronischen Sirenen ("sprechende Sirenen") können zusätzlich zum Alarmsignal kurze Nachrichten ausgestrahlt werden. Darüber können ergänzende Informationen zur Warnung gegeben werden, z.B.: "Bitte schalten Sie Ihr Radio ein!" Da die Informationsweitergabe über elektronische Sirenen sehr beschränkt ist, sind diese zur weitergehenden Information der Bevölkerung jedoch nicht geeignet.
Zusätzlich zu den stationären Sirenen können mobile Sirenen eingesetzt werden, die auch eine Lautsprecherfunktion haben. Auch hier steht die "Weckfunktion" im Vordergrund, eine über die Warnung oder kurze ergänzende Hinweise hinausgehende Information der Öffentlichkeit ist über diesen Weg nicht möglich.
7.2.2 Lautsprecherwagen
Über Lautsprecherwagen können, wie auch von mobilen Sirenen, nur sehr kurze Informationen verbreitet werden, weitergehende Informationen können von der Bevölkerung nicht sicher verstanden werden. Lautsprecherwagen sollten daher nur zur Unterstützung der veranlassten Schutzmaßnahmen in einem begrenzten Bereich im von den Unfallauswirkungen betroffenen Gebiet eingesetzt werden.
7.2.3 Mobiltelefone (SMS)
Grundsätzlich können über das SMS-System sehr schnell kurze Nachrichten verbreitet werden. Da jedoch bei einer starken Belastung des Netzes nicht sichergestellt ist, dass die Nachrichten zeitgerecht bei den Empfängern ankommen, wird derzeit von der Benutzung des SMS zur Information der Bevölkerung abgeraten.
8 Methoden und Wege zur Kommunikation mit der Bevölkerung
8.1 Vorbemerkungen
Grundsätzlich gilt, dass das Erfordernis zur Kommunikation mit Bürgern dann am geringsten ist, wenn die Information der Öffentlichkeit sowohl in der Planungsphase (vor einer potentiellen Katastrophe) als auch in einer Katastrophe hinsichtlich Inhalt und Aktualität optimal ist. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass für sehr viele Menschen die geplanten Maßnahmen erst dann interessant sind, wenn die Katastrophe eingetreten ist. Daraus folgt, dass selbst bei sehr guter vorgelagerter Information immer Bedarf für die Kommunikation mit dem Bürger bestehen wird.
Erfahrungen bei Katastrophen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es insbesondere für betroffene Bürger von großer Wichtigkeit sein kann, persönlich mit den für die Katastrophenabwehr zuständigen Stellen in Kontakt treten zu können, uni z.B. Auskünfte zu erhalten, die sich aus der speziellen Situation des Bürgers ergeben.
Ziel des Konzeptes zur Information der Bevölkerung sollte sein, die Notwendigkeit der direkten Kommunikation zwischen den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden und einzelnen betroffenen oder auch nicht betroffenen Bürgern so gering wie möglich zu halten, da der Aufwand für eine solche Kommunikation insbesondere beim Einsatz von Bürgertelefonen so hoch werden kann, dass auch eine personell und technisch gut ausgestattete Behörde mit dieser Aufgabe rasch überfordert sein könnte.
8.2 Übersicht
In der folgenden Tabelle 8-1 sind die möglichen Mittel, die zur Kommunikation mit dem Bürger genutzt werden können, aufgeführt. Diese Übersicht enthält Angaben zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Kommunikationswege und weitergehende Hinweise und Empfehlungen.
Tabelle 8-1 : Mittel zur Kommunikation mit der Bevölkerung
Art | Zweck | Vorteile | Nachteile | Empfehlungen |
Bürger-Telefon | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde in Kontakt zu treten | Der Bürger kann im direkten Gespräch seine Fragen stellen und seine Sorgen vortragen, dadurch kann sich Vertrauen aufbauen. Der Bürger steht im Kontakt mit einem kompetenten Gesprächspartner. Die Fragen (und ggf. überprüften Antworten) eignensich sehr gut als Grundlage für FAQs. | Nur mit einem sehr geringen Anteil der betroffenen Bevölkerung kann auf diese Weise kommuniziert werden. Für eine solche Aufgabe stehen nur sehr wenige kompetente Gesprächspartner zur Verfügung. Ein möglicherweise ständig überlastetes und daher für den Bürger nicht erreichbares Bürgertelefon kann zu Misstrauen, Stress und Unsicherheit führen. | Ein Bürgertelefon sollte nur den Bürgern der Region zur Verfügung gestellt werden, die von der Katastrophe direkt betroffen sind.
Ein Bürgertelefon sollte nur dann eingesetzt werden, wenn nur wenige Personen von den Auswirkungen der Katastrophe betroffen sind. Der Einsatz eines Bürgertelefons muss sehr gut vorbereitet sein (siehe Abschnitt 8.3.1). |
Hotline-Bürgertelefon (Fachbehörden, Ämter und Sachverständigen-Organisationen) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde in Kontakt zu treten. Das Bürgertelefon wird von Stellen betrieben, die nicht mit der Abwehr der Katastrophe befasst sind. | wie oben Entlastung der Katastrophenschutzbehörde | Vorbereitung und Betrieb des Bürgertelefons ist aufwendig. Es kann je nach Kapazität ein sehr geringer oder ein geringer Anteil der betroffenen Bevölkerung "versorgt" werden. | Für ein solches Bürgertelefon müssen Vereinbarungen getroffen werden.
Der Einsatz eines Bürgertelefons muss sehr gut vorbereitet sein (siehe Abschnitt 8.3.1). |
Hotline-Bürgertelefon (Call-center) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde in Kontakt zu treten | Der Bürger kann im direkten Gespräch seine Fragen stellen und seine Sorgen vortragen, dadurch kann sich Vertrauen aufbauen. | Vorbereitung und Betrieb einer "Bürger-Hotline" über Call-center sind mit einem großen, auch finanziellen Aufwand verbunden, da die dort beschäftigten Mitarbeiter für diese Aufgabe entsprechend ausgebildet werden müssen. Der Aufwand für die Fachkundeerhaltung kann besonders bei hoher Fluktuation enorm sein. Es handelt sich nicht um kompetente Gesprächspartner. | Der Einsatz von Call-centern ist nur dann sinnvoll, wenn der Aufwand für die notwendige Schulung geleistet werden kann.
Der Einsatz eines Hotline-Bürgertelefons über Call-center muss gut vorbereitet sein (siehe Abschnitt 8.3.1). |
Internet (FAQs) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde indirekt in Kontakt zu treten. | Der Bürger erhält Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit erhält er auf diesem Wege bereits die von ihm gewünschte Information.
Der Aufwand für die Vorbereitung und Pflege der FAQ-Seiten ist gering. Es können auf diesem Wege sehr viele Bürger erreicht werden. | Es findet nur ein indirekter Kontakt statt, es ist nicht sichergestellt, dass der Bürger über die FAQs die gewünschte Information erhält. | Die Einrichtung von FAQs im Internet ist sehr empfehlenswert, da darüber eine erhebliche Entlastung der direkten Kommunikation erfolgen kann (siehe Abschnitt 8.3.2). |
Internet (Forum) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde direkt in Kontakt zu treten. | Das Internetforum stellt eine sehr gute Ergänzung der FAQs dar. Auf diesem Wege können auch spezielle Fragen erörtert werden. Der Bürger kann im direkten Dialog mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde seine Fragen stellen und seine Sorgen vortragen, dadurch kann sich Vertrauen aufbauen. Der Bürger steht im Kontakt mit einem kompetenten Kommunikationsspanner. | Der "Betrieb" eines informativen Forums erfordert dafür ausgebildetes Personal. | Ein Forum sollte eingerichtet werden. Ein solches Forum sollte jedoch gut geführt werden und darf sich nicht selbst überlassen bleiben (siehe Abschnitt 8.3.2). |
Internet (Chat) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde direkt in Kontakt zu treten. | Der Chat im Internet ist eine sinnvolle Ergänzung zu Forum und FAQs. Mit einem gut moderierten Chat kann Vertrauen aufgebaut werden. Der Bürger kann direkt mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde in Kontakt treten. Über das Chat können Diskussionen mit einzelnen oder mehreren Experten geführt werden. Der Bürger steht im Kontakt mit kompetenten Kommunikationsspartnern. | Der "Betrieb" eines informativen Chats erfordert dafür ausgebildetes Personal. | Neben FAQs und Forum sollte auch mindestens ein Chatroom eingerichtet werden. Chats sollten jedoch gut geführt werden (siehe Abschnitt 8.3.2). |
Internet (Weblog) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde direkt in Kontakt zu treten. | Über ein von der Behörde "betriebenes" Weblog kann einerseits die Bevölkerung informiert werden und andererseits kann der Bürger direkt mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde in Kontakt treten. | Der "Betrieb" eines Weblogs erfordert dafür ausgebildetes Personal. | Ein eigenes Weblog sollte geführt werden, wenn die Verbreitung der Weblognutzung dem Aufwand angemessen ist (siehe Abschnitt 8.3.2). |
Notfallstation (Kommunikationsstelle) | Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung | Der von den Unfallauswirkungen direkt betroffene Bürger erhält im direkten Gespräch Auskunft über seine Betroffenheit, er kann Fragen stellen und seine Sorgen vortragen, dadurch wird sich Vertrauen aufbauen. Der Bürger steht im Kontakt mit kompetenten Gesprächspartnern. Er erhält auch die benötigte psychologische Betreuung. | Die Vorbereitung und der Betrieb einer Kommunikationsstelle in einer Notfallstation sind aufwendig. | Die Einrichtung von Kommunikationsstellen in Notfallstationen wird empfohlen (siehe Abschnitt 8.3.3). |
"Expertenrunden" im Fernsehen oder im Radio mit der Möglichkeit für Hörer oder Zuschauer, Fragen zu stellen | Kommunikation mit der betroffenen und der nicht direkt betroffenen Bevölkerung | Über "Expertenrunden" kann praktisch die gesamte Bevölkerung erreicht werden. Die Bürger erhalten die für sie relevanten Informationen. | Die Teilnahme an "Expertenrunden" bedarf der sorgfältigen Vorbereitung. Es müssen entsprechend ausgebildete Personen zur Verfügung stehen. | Die Teilnahme an "Expertenrunden" ist sehr wichtig (siehe Abschnitt 8.3.4). |
Veranstaltungen im betroffenen Gebiet (Bürgerversammlungen) | Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung | Die von den Unfallauswirkungen betroffenen Bürger erhalten die für sie relevanten Informationen.
Die Bürger können ihre Fragen stellen. Über solche Versammlungen kann sich (bei guter Vorbereitung) Vertrauen aufbauen, und Vertrauen kann gestärkt werden. | Die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerversammlungen ist aufwendig. | Bürgerversammlungen müssen sehr gut vorbereitet werden. Bürgerversammlungen sind nur in den Regionen sinnvoll, die von den Unfallauswirkungen betroffen sind (siehe Abschnitt 8.3.5). |
Veranstaltungen außerhalb des betroffenen Gebietes (Bürgerversammlungen) | Kommunikation mit der nicht direkt betroffenen Bevölkerung | Die Bürger erhalten Informationen, die es ihnen erlauben zu bewerten, ob sie von den Unfallauswirkungen betroffen sind oder betroffen sein können. | Die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerversammlungen ist aufwendig. | Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden sollten keine Bürgerversammlungen außerhalb des betroffenen Gebietes organisieren (siehe Abschnitt 8.3.5). |
Sprechstunden (z.B. in den Gemeinden) | Möglichkeit für den Bürger, mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde direkt in Kontakt zu treten. | Der von den Unfallauswirkungen direkt betroffene Bürger erhält im direkten Gespräch Auskunft über seine Betroffenheit, er kann Fragen stellen und seine Sorgen vortragen, dadurch wird sich Vertrauen aufbauen. Der Bürger steht im Kontakt mit kompetenten Gesprächs- partnern. | Vorbereitung und Durchführung von Sprechstunden sind aufwendig, es können wahrscheinlich nur wenige Bürger erreicht werden. | Sprechstunden sollten nur dann angeboten werden, wenn nur wenige Personen von den Auswirkungen der Katastrophe betroffen sind (siehe Abschnitt 8.3.6). |
8.3 Mittel zur Kommunikation mit der Bevölkerung
8.3.1 Bürgertelefon und Hotline
Das klassische Bürgertelefon
Der erfolgreiche Betrieb eines Bürgertelefons in der klassischen Variante (d. h., der Bürger kann direkt mit der für seinen Schutz zuständigen Behörde sprechen) stellt hohe Anforderungen, wenn sehr viele Menschen von den Auswirkungen einer Katastrophe betroffen sind. Der hohe personelle Aufwand für ein Bürgertelefon steht einem insgesamt nur geringen quantitativen Nutzen gegenüber, weil über dieses Bürgertelefon nur ein sehr geringer Anteil der betroffenen Bevölkerung erreicht werden kann. Es kommt hinzu, dass für ein Bürgertelefon nur wenige kompetente Personen in einer Behörde zur Verfügung stehen und diese fachkundigen Personen vorrangig in der Katastrophenabwehr eingesetzt werden müssen.
Bürgertelefone werden betrieben, um Bürger individuell zu informieren und zu beraten. Durch das direkte Gespräch des Bürgers mit einem kompetenten Vertreter der zuständigen Behörde kann Vertrauen aufgebaut und gestärkt werden. Dieser Vorteil kann aber nur dann genutzt werden, wenn das Bürgertelefon tatsächlich stets erreichbar ist und darüber entsprechend gute Auskünfte gegeben werden können. Ein überlastetes Bürgertelefon kann dagegen mehr Schaden als Nutzen für die Kommunikation mit dem Bürger erbringen.
Ein "klassisches" Bürgertelefon kann daher nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn die erforderlichen Ressourcen dafür zur Verfügung stehen. Vor der Einführung eines Bürgertelefons sollte sichergestellt werden, dass die personellen und die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Bürgertelefon mit "Arbeitsteilung"
Ein Bürgertelefon kann besser funktionieren, wenn vorhandene Ressourcen gebündelt werden können. Die für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständigen Behörden sollten sich nach Möglichkeit zu einem "gemeinsam betriebenen Bürgertelefon" zusammenfinden. Zusätzlich können Vereinbarungen mit weiteren Fachbehörden und auch Sachverständigenorganisationen getroffen werden.
Bürgertelefon mit Einsatz von Call-centern
Das Bürgertelefon lässt sich im Katastrophenfall zusätzlich durch Call-center verstärken. Um den Aufwand für die Vorbereitung eines solchen Einsatzes gering zu halten, sollten über Call-center nur die Informationen weitergegeben werden, die auch auf anderem Wege (z.B. Internet) den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Zur Beantwortung spezieller Fragen sollte an das "klassische" Bürgertelefon weitergeleitet werden können.
Praktische Hinweise für Bürgertelefone
Um die Bürgertelefone zu entlasten, können diese Maßnahmen getroffen werden:
Zur Vorbereitung eines Bürgertelefons sind neben dem Herstellen der technischen Voraussetzungen auch Hilfsmittel wichtig, die die Arbeit in einem Einsatzfall erleichtern können. Die folgenden Hilfsmittel wären z.B. in einem Einsatz hilfreich:
Mustertexte und Textbausteine (Katalog der Textbausteine)
8.3.2 Internet (FAQs, Forum, Chat und Weblog)
Über das Internet (siehe auch Nummer 6.2.6 und 6.2.9) kann der Bürger nicht nur die Informationen erhalten, die dort angeboten werden, sondern er kann das Internet auch dazu benutzen, um seine persönlichen Fragen zu stellen, Kritik oder sonstige Anliegen vorzutragen. Mit FAQs, Forum, Chat und Weblog kann jeder mit dem Internet vertraute Bürger problemlos mit den zuständigen Behörden kommunizieren.
Es ist sinnvoll, FAQs, Forum, Chat und Weblog anzubieten. Der Aufwand für den "Betrieb" dieses Internetauftritts ist im Vergleich zum Bürgertelefon gering, und über diese Wege wird sehr vielen Menschen die Möglichkeit der Kommunikation geboten.
Besonders wichtig ist die Betreuung dieser Internetrubriken im Einsatzfall.
Die FAQs sollten aktuell gehalten werden, ein Austausch von Informationen mit dem eventuell eingerichteten Bürgertelefon ist sinnvoll. FAQs lassen sich, soweit Hintergrundinformationen betroffen sind, bereits in der Planung vorbereiten.
Um eine informative Kommunikation zu erreichen, müssen Forum und Weblog und vor allem der Chatroom im Einsatzfall von fachkundigen Personen betreut werden. Der Chatroom kann auch dafür genutzt werden, Diskussionen mit Verantwortlichen, Einsatzkräften, Betroffenen oder Experten anzubieten.
Für die Betreuung der Internetrubriken sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel sinnvoll, die auch für Bürgertelefone anwendbar sind.
8.3.3 Kommunikationsstelle der Notfallstationen
In den Notfallstationen werden fast ausschließlich Personen betreut, die von den Unfallauswirkungen direkt betroffen sind, sie mussten das gefährdete bzw. betroffene Gebiet verlassen und sind wahrscheinlich mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung in Kontakt gekommen. Diese Personengruppe hat ein besonders großes Bedürfnis, ihre Fragen, Sorgen und andere Anliegen vorzutragen und die benötigten Auskünfte auch zu erhalten.
Über die Kommunikation mit dem medizinischen Personal der Notfallstation hinaus sollten daher für die in Notfallstationen eintreffenden Menschen visuelle Informationen (Plakate, Filme etc.), Informationsblätter, Broschüren zur Hintergrundinformation und vor allem auch persönliche Ansprechpartner, auch zur psychologischen Betreuung, zur Verfügung stehen. In den Kommunikationsstellen sollten aktuelle Lageinformationen bereitstehen.
Vorschläge für die Gestaltung von Kommunikationsstellen in Notfallstationen enthält die Anlage 2.
8.3.4 Expertenrunden im Radio und Fernsehen
Ähnlich wie Talk-Shows sind Expertenrunden, bei denen die Bürger auch Fragen stellen können, für die Meinungsbildung sehr wichtig. Zwar können nur wenige Bürger ihre Anliegen in einer Sendung vortragen, aber die Zuschauer sind an solchen Sendungen sehr interessiert und die Möglichkeit der Teilnehmer, vor einem großen Publikum Vertrauen aufzubauen und zu stärken, ist in diesen Sendungen noch größer als in Talk-Shows, weil die Bürger erleben können, wie auf ihre Anliegen reagiert wird.
Vertreter der zuständigen Behörden sollten sich daher unbedingt an solchen Runden beteiligen.
Erfahrungsgemäß kann es in Diskussionsrunden vorkommen, dass die dort diskutierenden Experten, wie in wissenschaftlichen Diskussionen üblich, selbst geringfügige Unterschiede ihrer Auffassungen sehr intensiv erörtern. Solche möglicherweise kontroversen Diskussionen von insbesondere in Notfallsituationen unwesentlichen Einzelheiten führen in jedem Fall zur Verwirrung und damit zur Verunsicherung der Zuhörer. Die teilnehmenden Vertreter der zuständigen Behörden sollten diese mögliche Entwicklung kennen und darauf hinwirken, dass es nicht zu unnötiger Erörterung von Einzelheiten kommt.
8.3.5 Bürgerversammlungen
Mit Bürgerversammlungen können die Verantwortlichen vor allem im betroffenen Gebiet Vertrauen aufbauen und stärken. Da der Aufwand für solche Versammlungen sehr groß ist und nur wenige Menschen auf diesem Wege erreicht werden können, sind solche Versammlungen nur in dem von den Unfallauswirkungen betroffenen Katastrophen-Gebiet sinnvoll.
Zur Vorbereitung von Bürgerversammlungen steht in Katastrophenfällen meist nur wenig Zeit zur Verfügung, daher ist eine gute Planung zu empfehlen.
Anlage 1 enthält Hinweise zur Vorbereitung von Pressekonferenzen, die überwiegend auch für die Vorbereitung von Bürgerversammlungen genutzt werden können.
Die Orte, an denen Bürgerversammlungen durchgeführt werden, sollten gut von den angesprochenen Bürgern mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Alternativ könnte ein Busservice eingerichtet werden.
Veranstaltungen außerhalb der betroffenen Gebiete sollten auf kommunaler Ebene organisiert werden.
8.3.6 Sprechstunden
Sofern ein Bürgertelefon zur Verfügung steht oder Bürgerversammlungen durchgeführt werden, kann auf gesonderte Sprechstunden verzichtet werden. Sprechstunden dienen dazu, den Bürgern, die die sonstigen Kommunikationsmittel nicht nutzen können, die Möglichkeit zu geben, spezielle und für sie persönlich bedeutsame Fragen mit Vertretern der Behörden zu erörtern. Für die Sprechstunden können die für andere Kommunikationswege vorbereiteten Hilfsmittel benutzt werden.
9 Maßnahmen zur Überprüfung der Wirksamkeit
Die Information der Öffentlichkeit ist dann erfolgreich und gut, wenn die Ziele nach Abschnitt 2.1 erreicht werden, d. h. die Botschaften, die von den zuständigen Stellen herausgegeben werden, die Bürger erreichen und in dem beabsichtigten Sinne verstanden werden und wenn die damit verbundenen Handlungsempfehlungen angenommen werden.
Die Information der Öffentlichkeit ist eine sehr schwierige Aufgabe, sie ist nicht in allen Einzelheiten planbar, es werden in einem Einsatzfall trotz guter Planung sicher Fehler gemacht werden. Es kann daher vorkommen, dass die Bevölkerung auf die Botschaften der zuständigen Behörden nicht so reagiert, wie es erwartet und erwünscht wird, und es ist davon auszugehen, dass sich Missverständnisse ergeben und Gerüchte entstehen können. Die Erfahrung lehrt, dass im schlimmsten Fall sogar einzelne Institutionen ihre Glaubwürdigkeit komplett verlieren.
Um die Folgen solcher Fehlentwicklungen minimieren zu können, muss die Wirksamkeit der Information der Öffentlichkeit überprüft werden, und es müssen Verfahren zur Korrektur geplant werden.
Diese Maßnahmen sind zur Überprüfung der Wirksamkeit geeignet:
Die mit * gekennzeichneten Maßnahmen sollten unbedingt durchgeführt werden.
Mit Hilfe der o. g. Maßnahmen sollten Fehlentwicklungen erkennbar sein.
Erkannte Fehler müssen sofort korrigiert werden. Dazu sind geeignete Verfahren zu planen. Über erkannte Missverständnisse und Gerüchte sollten alle an der Information beteiligten Stellen schnellstmöglich informiert werden. In den folgenden Informationen (amtliche Mitteilungen, Pressemitteilungen etc.) muss der Sachverhalt soweit erläutert werden, dass die Missverständnisse und Gerüchte von der Öffentlichkeit als solche erkannt und bewertet werden können.
Achtung:
Missverständnisse und Gerüchte dürfen niemals wiederholt werden! Gerade in Stresssituationen kann es vorkommen, dass Meldungen nicht vollständig wahrgenommen werden. Wird nur das Wiederholen eines Gerüchtes in einer Nachricht wahrgenommen, so erhielte das Gerücht den Charakter einer amtlichen Verlautbarung!
Zum "Richtigstellen" von Fehlinformationen können auch ergänzende Hintergrundinformationen über die verfügbaren Informationswege zur Verfügung gestellt werden. Besonders wirksam sind auch Interviews mit Personen, die eine hohe Glaubwürdigkeit besitzen.
Besonders wichtig ist eine Planung für den Fall, dass eine wichtige Institution ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Nach den vorliegenden Erfahrungen ist es praktisch ausgeschlossen, eine verlorene Glaubwürdigkeit kurzfristig wieder zu erlangen. Es ist daher nicht sinnvoll, dies zu versuchen. Käme es zu einem solchen Fall, dann kann der daraus resultierende Schaden dadurch begrenzt werden, dass sich die vom Verlust der Glaubwürdigkeit betroffene institution möglichst sofort aus der Information der Öffentlichkeit zurückzieht und die Aufgabe von einer anderen glaubwürdigen Institution übernommen wird. Im Rahmen der Planung für die Krisenkommunikation für Notfälle sollte eine solche Übernahme von Aufgaben vereinbart und geplant werden.
Die voranstehenden Maßnahmen sind von großer Wichtigkeit, da nicht damit gerechnet werden kann, dass keine Fehler in der Information der Öffentlichkeit auftreten.
10 Pressezentren und Ausrüstung
Pressekonferenzen sollten am Sitz der für die Katastrophenabwehr zuständigen Behörde und vor Ort, d. h., möglichst nah an der von dem Notfall betroffenen Anlage, aber außerhalb des gefährdeten Gebietes, durchgeführt werden können.
Es sind daher standortnahe und standortferne Pressezentren einzurichten.
Bei der Auswahl der Orte für Pressezentren ist auf gute Verkehrsanbindungen zu achten.
Um größtmögliche Flexibilität zu erreichen, ist es sinnvoll, die Ausrüstung für mindestens eine mobile Pressestelle vorzuhalten.
Für die Pressezentren bzw. Versammlungszentren müssen Hilfsmittel zur Präsentation vorbereitet sein, wie z.B.
An diesen Orten sollte unbedingt auch für die Bürger und die Journalisten der Zugang zum Internet ermöglicht werden, damit ihnen zu jeder Zeit aktuelle Lageberichte, Lagedarstellungen und die Hintergrundinformationen zur Verfügung stehen. Es ist dafür zu sorgen, dass die über das Internet verfügbaren Informationen ausgedruckt und vervielfältigt werden können. Nach Möglichkeit sollten auch Real-Time-Einspeisungen vorgenommen werden können, u. a. IMIS-Daten und Wetterdaten des DWD.
Die vorbereiteten Pressemappen sollten in den Pressezentren verfügbar sein.
Die Pressemappen sollten mindestens einen Ausdruck der Statements, Bildmaterial, Hinweise auf Quellen für Hintergrundinformationen, eine Linkliste und die INES-Skala enthalten.
Hinweise zur Vorbereitung von Präsentationen können Anlage 1 entnommen werden.
11 Ausbildung und Training
Die Personen, die mit der Information der Öffentlichkeit beauftragt sind, müssen speziell für diese Aufgabe ausgebildet sein. Die erworbene Fachkunde muss durch geeignete Maßnahmen erhalten werden.
Die Rahmenempfehlungen sehen vor, dass die Eignung der für die Information der Öffentlichkeit vorbereiteten Maßnahmen durch Übungen zu belegen ist. Es ist zweckmäßig, nach den im Folgenden aufgeführten Grundregeln vorzugehen:
Um die Wirksamkeit der vorbereiteten Maßnahmen und Hilfsmittel überprüfen zu können, wird empfohlen, "die Öffentlichkeit" an den Übungen zu beteiligen. Dies kann zum Beispiel wie folgt geschehen:
Um den Aufwand für die Übungsplanung zu minimieren und gleichzeitig die Verlässlichkeit zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein langfristiges, mindestens 5 Jahre umfassendes Übungsprogramm zu erstellen und jährlich fortzschreiben.
Übungen, die die Maßnahmen des Konzeptes zur Information der Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit zum Gegenstand haben, sollten mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden. Zusätzlich sollte jährlich mindestens ein Informations- oder Kommunikationsweg des Konzeptes oder ein anderes Modul trainiert werden.
Um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen, ist über die Ergebnisse der Übungen ein Bericht anzufertigen, der auch dem für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zuständigen Bundesministerium zugänglich gemacht wird.
12 Regeln der Kommunikation (Grundlagen)
"Man muss nicht alles sagen, was wahr ist, aber alles, was man sagt, muss wahr sein!"
(Egon Bahr)
Eine wirksame Krisenkommunikation wird mit positiven Faktoren geführt!
Positive Faktoren der Krisenkommunikation sind:
Faktoren, die die Krisenkommunikation negativ beeinflussen, müssen vermieden werden. Negative Faktoren der Krisenkommunikation sind:
Darüber hinaus sollten die im Folgenden aufgeführten Regeln beachtet werden:
Es ist sehr empfehlenswert, für alle Sprecher ein Merkblatt/einen Leitfaden zu erstellen, in dem die Philosophie der Krisenkommunikation und die wichtigsten Kommunikationsregeln aufgeführt sind. Dazu sollte auch eine Liste der Fehler erstellt werden, die unbedingt vermieden werden müssen, um die Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden.
13 Literaturhinweise
[1] | Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen; zustimmend zur Kenntnis genommen in der 217. Sitzung der SSK am 20./21. September 2007 |
[2] | Berichte der Strahlenschutzkommission, Heft 24: Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden, Empfehlung der Strahlenschutzkommission; 2000 Neubearbeitung 2008 in Vorbereitung |
[3] | Konken, Michael: Krisenkommunikation. Kommunikation als Mittel der Krisenbewältigung, 1. Aufl., FBV Medien Verlags GmbH; 2002 |
[4] | Dombrowsky, Wolf R.: Information der Öffentlichkeit In: Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 60, H. Hoffmann-Verlag, Berlin; 2007 |
[5] | Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 4: Medizinische Maßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen, Leitfaden für Ärztliche Berater der Katastrophenschutzleitung, Ärzte in Notfallstationen, Ärzte in der ambulanten und stationären Betreuung, 3., überarb. Auflage; 2007 |
Vorbereitung von Pressekonferenzen und Bürgerversammlungen | Anlage 1 |
a) Vorbereitung der Präsentation
Die Interessen, Sorgen und Fragen der Teilnehmer in die Vorbereitung einbeziehen. Dabei ist insbesondere bei Bürgerversammlungen zu berücksichtigen, inwieweit die Region von den Auswirkungen der Katastrophe betroffen ist. Es ist zu berücksichtigen, dass Menschen in Stresssituationen Probleme haben zu hören, zu verstehen und zu erinnern.
Die Präsentation muss sehr gut vorbereitet werden (solide Einführung, nicht mehr als drei Kernbotschaften, Bereitstellen unterstützender Daten und Fakten und visueller Hilfsmittel).
Beispiel einer Gliederung einer Präsentation: | ||
I. | Einleitung | |
a. | Statement der persönlichen Betroffenheit | |
b. | Statement zum Engagement und zur Absicht der informierenden Behörde | |
c. | Statement des Zwecks und ein Plan der Veranstaltung | |
II. | Kernbotschaften | |
a. | Maximal drei Botschaften, die man "mit nach Hause nehmen kann" | |
b. | Informationen und Daten, die die Kernbotschaften unterstützen | |
III. | Schlussfolgerung | |
a. | Ein zusammenfassendes Statement |
Zur Vorbereitung der Präsentation der Kernbotschaften können Hilfsmittel vorgehalten und benutzt werden.
Zum Beispiel:
Nachrichtenkarten für potentielle Krisensituationen Frage/These etc.: Im Umkreis des KKW besteht zurzeit keine Gefährdung der Bevölkerung. | ||
Kernbotschaft Nr. 1 | Kernbotschaft Nr. 2 | Kernbotschaft Nr. 3 |
Aus dem Kernkraftwerk (KKW) werden zurzeit keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. | In der Umgebung des KKW gemessene Werte zeigen, dass keine Gefährdung besteht. | Es ist keine weitere Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem KKW zu erwarten. |
Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 1-1 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 2-1 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 3-1 |
Aus den Daten des Kernreaktorfernüberwachungssystems ist erkennbar, dass die Freisetzung seit 11:30 Uhr beendet ist. | ||
Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 1-2 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 2-2 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 3-2 |
Die behördeneigenen Messgeräte auf dem Gelände des KKW zeigen seit 11:30 Uhr keine erhöhten Werte mehr an. | ||
Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 1-3 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 2-3 | Unterstützende Information (Fakten/Daten) Nr. 3-3 |
Der Betreiber des KKW hat der zuständigen Behörde um 11:20 Uhr mitgeteilt, dass das Leck im Sicherheitsbehälter abgedichtet werden konnte. |
Es ist sinnvoll, solche Nachrichtenkarten für alle Nachrichten vorab zu erstellen, die erfahrungsgemäß in einem Katastrophenfall übermittelt werden müssen.
Zum Vorbereiten der Präsentation können darüber hinaus die für amtliche Mitteilungen und Presseerklärungen vorgesehenen Textbausteine benutzt werden.
Die Kernbotschaften mehrfach wiederholen (sage, was Du sagen willst, sage es und sage, was Du gesagt hast).
Die Botschaften kurz halten: 10 sec, nicht mehr als 30 Wörter!
Zur Verdeutlichung der Botschaften und zur Erläuterung der unterstützenden Fakten sollten vorzugsweise visuelle Hilfsmittel benutzt werden.
Es ist zu beachten, dass es erfahrungsgemäß drei positive Botschaften braucht, um eine negative Botschaft "auszugleichen". Nach Möglichkeit die folgenden Wörter nicht benutzen: nein, nicht, niemals, nichts, niemand.
Die Vorbereitung der Präsentation sollte auch das Vorbereiten auf zu erwartende Fragen beinhalten. Es ist sinnvoll, die Antworten auf Fragen, die nicht direkt mit der realen Katastrophe in Zusammenhang stehen, vorzuformulieren, z .B. Fragen nach Zuständigkeiten, Maßnahmen des Katastrophenschutzes (siehe Punkt b).
b) Beispiele für zu erwartende Fragen
Fragen zum Ereignis | Was ist geschehen? Wann, Wie, Warum, Wo? Was muss getan werden? |
Fragen zur Anlage | In welcher Anlage ist es zu dem Notfall gekommen? |
Fragen zur Umgebung der Anlage und zu der betroffenen Bevölkerung | Wie viele Menschen leben im Umkreis der Anlage (1 km, 5 km etc.)? |
Wie viele Menschen sind von den Notfallauswirkungen betroffen? | |
Fragen zu Personenschäden | Wurden Personen verletzt oder getötet? Wie viele Menschen wurden verletzt oder getötet? |
Wie viele Menschen wurden leicht (schwer, lebensgefährlich) verletzt? | |
In welche Krankenhäuser wurden die Verletzten gebracht? | |
Fragen zur Gefahr | Besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung (für mich persönlich, für meine Kinder, meine Tiere, die Umwelt)? |
Worin besteht diese Gefährdung? | |
Was kann schlimmstenfalls passieren? | |
Fragen zur Ursache | Welche Ursache liegt vor? Achtung: Vorsicht vor übereilten Aussagen! |
Fragen zur Freisetzung radioaktiver Stoffe | Wurden bereits radioaktive Stoffe freigesetzt? Ab welchem Zeitpunkt muss mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe gerechnet werden? Kann es später noch zu weiteren Freisetzungen kommen? |
Wie hoch war die Freisetzung? Wie hoch wird die Freisetzung sein? | |
Wie lange dauerte die Freisetzung? Wie lange wird die Freisetzung dauern? | |
Fragen zur Auswirkung der Freisetzungen | Zu welchen Belastungen hat die Freisetzung geführt? Zu welchen Belastungen kann die Freisetzung führen? |
Welches Gebiet ist von den Belastungen betroffen? Welches Gebiet wird von den Belastungen betroffen sein? | |
Fragen zu Zuständigkeiten und Verantwortungen | Liegen Versäumnisse Verantwortlicher vor? |
Fragen zur Information | Sind die zuständigen Behörden (rechtzeitig) informiert (worden)? |
Fragen zu Schutzmaßnahmen | Was muss (kann) ich (die Bevölkerung, meine Familie) tun? Welche Schutzmaßnahmen gelten für ... (Personenkreis, Ort, Region, Zeitraum)? |
Fragen zur Durchführung von Maßnahmen | Wurde rechtzeitig gehandelt? |
Wurden alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet? | |
Fragen zum Ablauf des Notfalls | Wie wird es weitergehen? Wird es besser/schlimmer? Wann? |
Wie lange wird es dauern? | |
Fragen zu Schäden | Welche Auswirkungen haben die Schäden? |
Wie hoch ist der Schaden für die Landwirtschaft, die ansässige Industrie durch Produktionsausfall, die Schifffahrt etc.? | |
Fragen zur Übertragbarkeit des Ereignisses | Gab es in der Vergangenheit in dieser Anlage oder in anderen Anlagen schon vergleichbare Störungen oder Unfälle? |
Kann so etwas auch woanders passieren? | |
Kann eine solche Katastrophe wieder passieren? | |
Was wird unternommen, um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt? | |
Fragen zu Hilfe und Unterstützung | Wann kommt Hilfe? |
Kommunikationsstellen in Notfallstationen | Anlage 2 |
Notfallstationen sind Einrichtungen zur medizinischen Sichtung und Erstversorgung von Personen, die von einem Kernkraftwerksunfall direkt betroffen sind. Einzelheiten über das Konzept der Notfallstationen können dem Band 4 der Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission /5/ entnommen werden.
Das Konzept der Notfallstationen sollte um Kommunikationsstellen erweitert werden.
Die Kommunikationsstellen in Notfallstationen sollen überwiegend der Betreuung der Personen dienen, die ihren Wohn- oder Arbeitsort verlassen mussten und die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen sind. Den von den Unfallauswirkungen direkt betroffenen und möglicherweise verängstigten Menschen soll neben der medizinischen auch eine psychologische Betreuung gegeben werden. In den Kommunikationsstellen werden die Personen, die Notfallstationen aufsuchen, informiert und beraten und verpflegt.
In den Kommunikationsstellen der Notfallstationen sollen Informationen gegeben werden, die den Betroffenen
Die Kommunikation mit den Menschen sollte so in den Ablauf in der Notfallstation eingefügt werden, dass insbesondere Wartezeiten genutzt werden können. Es ist zweckmäßig, die Kommunikationsstelle der Notfallstation zu teilen in einen Eingangsbereich (Bereich EB), in dem die eintreffenden Personen empfangen werden, und in einen Aufenthalts- und Informationsraum (Bereich AB), der den die Notfallstation aufsuchenden Menschen als Aufenthaltsraum und als Informations- und Beratungszentrum dienen soll. In diesen Bereich sollten nach Möglichkeit keine radioaktiven Stoffe eingetragen werden.
Im Bereich EB sollten die eintreffenden Personen von den Mitarbeitern der Kommunikationsstelle empfangen werden, die den eintreffenden Personen die notwendigen Informationen über den Ablauf ihres Aufenthaltes in der Notfallstation geben. Es ist sinnvoll, den eintreffenden Personen bereits im Bereich EB einen "Laufzettel" zu geben, der die Menschen durch die Notfallstation begleitet und den sie selbst führen müssen. Im Bereich EB geben die Mitarbeiter erste Informationen über das Ereignis. Dies kann durch Schautafeln ergänzt werden.
Nachdem die Personen auf Kontamination geprüft und ggf. dekontaminiert und mit sauberer Kleidung versehen worden sind, werden sie in den Bereich AB der Kommunikationsstelle der Notfallstation geführt. Der Bereich AB sollte aus einem großen Aufenthaltsraum und einigen abgetrennten kleineren Räumen, z.B. auch durch Stellwände gebildete Nischen, bestehen.
In den kleinen Räumen sollen die Beratungsgespräche geführt werden. Dort können die betroffenen Personen mit Ärzten und sonstigen entsprechend geschulten Betreuern sprechen und eine individuelle Beratung erhalten.
Im Aufenthaltsbereich werden den Menschen Informationen je nach den gegebenen technischen Möglichkeiten über Stellwände, Poster, Laufbänder, Internet, Broschüren etc. zur Verfügung gestellt. In diesem Bereich müssen auch die aktuellen Informationen über die Lage verfügbar sein. Dabei ist auch Informationsmaterial für Kinder bereit zu halten.
Das Einsatzpersonal, das in der Kommunikationsstelle eingesetzt wird, muss entsprechend den Zielen und Aufgaben geschult sein. Bei der Auswahl der Personen ist insbesondere auf die Kommunikationsfähigkeit zu achten.
Für den Einsatz in Kommunikationsstellen sind geeignet: Ärzte, Lehrer, Seelsorger, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen.
Die Katastrophenschutzleitungen müssen dafür sorgen, dass Notfallstationen Lageberichte und ergänzende Informationen erhalten, damit die Kommunikationsstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen können.
Linkliste | Anlage 3 |
Diese Linkliste verweist auf wichtige öffentlich zugängliche Seiten im Internet, die Informationen zu kerntechnischen und radiologischen Notfällen (aktuell und als Hintergrundinformation) liefern und die sich mit dem Thema der Öffentlichkeitsarbeit in Notfällen befassen.
Institution, Inhalt | Adresse |
ASN (Autorite de Sürete Nucleaire) | http://www.asn.gouv.fr |
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | http://www.bbk.bund.de |
Bundesamt für Strahlenschutz | http://www.bfs.de |
BfS: Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | http://www.bfs.de/bfs/recht/rsh |
BfS-IMIS | http://www.bfs.de/ion/imis http://odlinfo.bfs.de/ |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | http://www.bmu.de |
Bundespressekonferenz | http://www.bundespressekonferenz.de |
Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem (DeNIS) I | http://www.denis.bund.de/ |
Europäische Union (EU) | http://ec.europa.eu/energy/nuclear/radioprotection/emergency_en.htm |
European approach to nuclear and radiological emergency management and rehabilitation strategies (EURANOS) | http://www.euranos.fzk.de |
Fachverband für Strahlenschutz | http://www.fsev.de |
Health Protection Agency (HPA) - Radiation protection Division | http://www.hpa.org.uk/radiation/default.htm |
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen | http://www.hsk.ch |
International Atomic Energy Agency (IAEA) | http://www.iaea.org |
International Agency for Research on Cancer (IARC) | http://www.iarc.fr/chernobyl/ |
Institut de Radioprotection et de Sürete Nucleaire (IRSN) | http://www.irsn.fr |
Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel | www.kfs.unikiel.de/strahlung (siehe insbesondere unter Forschung/Forschungsprojekte/StSch 4456) |
Kernkraftwerke der Welt | http://www.insc.anl.gov/pwrmaps/ |
Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG) | http://www.khgmbh.de/ |
Nationale Alarmzentrale (NAZ) | http://www.naz.ch |
Nuclear Energy Agency (NEA) within the Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) | http://www.nea.fr |
Realtime Online Decision Support System for Nuclear Emergency Management (RODOS) | http://www.rodos.fzk.de |
Statens Strolskyddsinstitut (SSI) Schwedische Strahlenschutzbehörde | http://www.ssi.se/ |
Strahlenschutzkommission (SSK) | http://www.ssk.de |
Säteiliturvakeskus (STUK) Finnische Strahlenschutz- und Nuklearbehörde | http://www.stuk.fi/english/ |
United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) | http://www.unscear.org/unscear/index.html |
United States Nuclear Regulatory Commission (US-NRC) | http://www.nrc.gov |
Wissenschafts-Pressekonferenz e.V. | http://www.wissenschafts-pressekonferenz.de |
Glossar | Anhang A: |
Anwohner | Anwohner sind Personen, die in unmittelbarer Nähe einer kerntechnischen Anlage leben oder arbeiten. |
Bundespressekonferenz | Die Bundespressekonferenz ist ein Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen deutschen Journalisten, die ausschließlich fir deutsche Medien aus Berlin und Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundesrepublik berichten. |
Call-center | Als Call-center (engl. für Rufdienst) wird ein Unternehmen oder eine Organisationseinheit bezeichnet, in dem/der telefonische Kontakte aktiv oder passiv hergestellt werden. |
Chat, Chatroom | Chat bezeichnet die elektronische Kommunikation zwischen Personen in Echtzeit über das Internet. Chats mit mehr als zwei Kommunikationspartnern finden in Chaträumen statt. |
"Dunkle Seiten" | "Dunkle Seiten" sind vorbereitete Internet-Seiten, die in Notfallsituationen überprüft und freigeschaltet werden. |
Entwarnung | Mit der Entwarnung wird darüber informiert, dass die Gefahr, vor der gewarnt worden war, nicht mehr besteht. |
Experten | Experten sind Personen, die über ein umfangreiches Wissen oder spezielle Fähigkeiten verfügen. |
FAQ | Frequently Asked Questions (Kurz: FAQ, engl. für: Häufig gestellte Fragen) sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema. |
Forum | Ein Forum im Internet ist ein virtueller Ort, an dem Meinungen ausgetauscht und Fragen gestellt und beantwortet werden können. |
Hintergrundinformation | Hintergrundinformationen sind umfassende Informationen über ein Thema, z.B. Katastrophenschutz, ohne aktuellen Bezug zu dem Notfall. |
Hotline | Eine Hotline ist ein telefonischer Auskunfts- und Beratungsdienst |
INES - Skala | Die INES-Skala ist eine internationale Bewertungsskala für Stör- und Unfälle in kerntechnischen Anlagen. |
Kernbotschaft | Eine Kernbotschaft ist eine zentrale Aussage. |
Kommunikationsstelle | Kommunikationsstellen befinden sich in Notfallstationen, dort wird mit den von den Unfallauswirkungen direkt betroffenen Menschen kommuniziert. |
Krisenkommunikation | Krisenkommunikation ist ein Teilgebiet der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, das sich mit der Information und Kommunikation in Krisensituationen beschäftigt. |
Landespressekonferenz | Eine Landespressekonferenz ist eine Arbeitsgemeinschaft von Journalisten, die überwiegend über die Landespolitik berichten. |
Links | Links sind Verweise von einem Internetdokument auf ein anderes. |
Mitteilungen, amtliche | Amtliche Mitteilungen sind Mitteilungen der zuständigen Behörde. |
Newsletter | Ein Newsletter ist ein meist elektronisches Mitteilungsblatt. |
Radiologisches Lagezentrum | In einem Radiologischen Lagezentrum wird die radiologische Lage ermittelt und bewertet. |
Verlautbarungen, amtliche | Siehe: Mitteilungen, amtliche |
Videotext | Videotext ist eine Kommunikationsform zur Verbreitung von Nachrichten, Texten und Bildern über das Fernsehen, aus denen sich der Benutzer die gewünschten Informationen auswählen kann. |
Warnung | Mit einer Warnung wird auf eine Gefahr aufmerksam gemacht. |
Weblog | Ein Weblog ist ein auf einer Webseite geführtes und öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal. |
Web-Seite | Web-Seiten sind Internetseiten. |
Wissenschafts-Pressekonferenz | größter Berufsverband der Wissenschaftsjournalisten in Deutschland |
Abkürzungen | Anhang B: |
ASB | Arbeiter Samariter Bund |
BfS | Bundesamt für Strahlenschutz |
BMU | Bundesumweltministerium |
BPK | Bundespressekonferenz |
DRK | Deutsches Rotes Kreuz |
ELAN | Elektronische Lagedarstellung für Notfallschutz |
FAQ | Frequently Asked Questions |
GRS | Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit |
INES | International Nuclear Event Scale |
JUH | Johanniter-Unfall-Hilfe |
KKW | Kernkraftwerk |
MHD | Malteser Hilfsdienst |
RSK | Reaktor-Sicherheitskommission |
SMS | Short Message System |
SSK | Strahlenschutzkommission |
THW | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk |
TÜV | Technischer Überwachungs-Verein |
6 W | Basisgewissheiten |
WPK | Wissenschafts-Pressekonferenz |
Bekanntmachung einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission (Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen)
Vom 5. Dezember 2007
(BAnz. Nr. 152a vom 08.10.2008 S. 1)
Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 220. Sitzung der Kommission am 5./6. Dezember 2007, bekannt gegeben.
Bonn, den 21. April 2008
RS II 2 - 17027/2
ENDE |