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SV-RL Anlagen - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung

Vom 30.7.2024
(GMBl. Nr. 47/48 vom 02.12.2024 S. 1018)


Zur vorherigen Regelung:
Prüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV an Anlagen und Bestrahlungsvorrichtungen gemäß Nr. 3.3 und 4.1 der Rahmenrichtlinie zur Überprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV

1 Anwendungsbereich

Die vorliegende Richtlinie regelt die speziellen Anforderungen für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie nach § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Absatz 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die allgemeingültigen Grundlagen und Konzepte werden in der übergeordneten Rahmenrichtlinie beschrieben (vgl. die Darstellung der modularen Struktur im Anhang, Tabelle 1); die einzelnen Prüfpunkte für die verschiedenen Anlagen, Vorrichtungen und Geräte 1 sind in den jeweiligen Prüfberichtsmustern festgelegt.

2 Prüfzeitpunkt und Prüfanlass

Sachverständigenprüfungen im Sinne dieser Richtlinie können aus unterschiedlichen Anlässen notwendig werden. Unterschieden wird zwischen erstmaligen Prüfungen, wiederkehrenden Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, bei denen eine Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Strahlenschutzverantwortlichen erforderlich sein kann, und sonstigen Prüfungen. In der Rahmenrichtlinie sind diese Prüfanlässe bereits beschrieben. In Ergänzung dazu werden in der vorliegenden Richtlinie für Sachverständigenprüfungen Kriterien und Beispiele für wesentliche Änderungen dargestellt.

Es ist nach § 88 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StrlSchV eine Sachverständigenprüfung zwischen den mindestens jährlich durchgeführten Wartungen durchzuführen (wiederkehrende Prüfung).

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall nach § 88 Absatz 3 StrlSchV von dieser Pflicht befreien, wenn

und

Die Prüfberichte nach § 88 Absatz 3 Nummer 2 StrlSchV sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Ein Fall nach § 88 Absatz 3 Nummer 1 StrlSchV liegt z.B. vor, wenn sich die Prüfung auf eine Plausibilitätsprüfung der Unterlagen beschränkt, die die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Aufsicht auch selbst durchführen kann. Statt durch einen Sachverständigen können die Prüfungen auf andere geeignete Weise erfolgen.

Werden mehrere Wartungen im Jahr durchgeführt, kann die Sachverständigenprüfung auch mit einer Wartung zusammenfallen. Dies trifft insbesondere auf medizinisch genutzte Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zu, die üblicherweise mehrmals im Jahr gewartet werden. Dadurch können auch Prüfungen mit Eingriff in die Sicherheitstechnik vorgenommen werden.

2.1 Kriterien für wesentliche Änderungen

Bei der Beurteilung, ob eine Änderung als wesentlich eingestuft wird und eine Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Strahlenschutzverantwortlichen erforderlich sein kann, sind die Auswirkungen insbesondere hinsichtlich folgender Bereiche zu berücksichtigen:

2.2 Beispiele für wesentliche Änderungen

Beispiele für wesentliche Änderungen an Prüfobjekten sind im Anhang in der Tabelle 2 aufgeführt. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers, des Strahlenschutzverantwortlichen sowie ggf. eines Sachverständigen, ob eine wesentliche Änderung vorliegt.

Keine wesentlichen Änderungen sind der Austausch baugleicher Komponenten und Reparaturen sofern diese nur der Wiederherstellung des genehmigten bzw. angezeigten mängelfreien Zustands dienen.

3 Prüfteile

Die Sachverständigenprüfung besteht grundsätzlich aus den Prüfteilen Sichtprüfung, Unterlagenprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Die allgemeinen Anforderungen in den einzelnen Prüfteilen sind in der Rahmenrichtlinie beschrieben. Die detaillierten Festlegungen erfolgen in den einzelnen Prüfberichtsmustern.

Stellt der Sachverständige Mängel fest, die eine Nachprüfung erforderlich machen, so hat diese grundsätzlich durch den Sachverständigen zu erfolgen. Der Sachverständige kann im Prüfbericht eine abweichende Vorgehensweise vorschlagen: Im Einzelfall kann eine Nachprüfung auch durch den Strahlenschutzverantwortlichen oder die Behörde erfolgen (insbesondere bei Ordnungsmängeln). Nachprüfungen können aus einem oder mehreren der o. g. Prüfteile bestehen und sind vom die Prüfung Durchführenden zu dokumentieren.

3.1 Sichtprüfung

Der Sachverständige identifiziert die Anlage, die Vorrichtung bzw. das Gerät anhand eindeutiger Bezeichnungen (z.B. Seriennummer) und verschafft sich durch Sichtkontrolle einen Überblick über den Zustand der Anlage, der Vorrichtung bzw. des Gerätes. Die Sichtprüfung umfasst auch ggf. vorhandene Zubehörteile und Zusatzgeräte, sofern sie für die strahlenschutztechnische Sicherheit oder Funktion relevant sind.

3.2 Unterlagenprüfung

Unterlagen, die nicht ausschließlich strahlenschutztechnische Belange betreffen (z.B. die Überprüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 2, werden lediglich im Hinblick auf den Strahlenschutz überprüft; eine Überprüfung gemäß anderer, z.B. arbeitsschutzrechtlicher, Vorgaben (z.B. elektrische Sicherheit) erfolgt dabei nicht.

Bei medizinisch genutzten Prüfobjekten werden ggf. zusätzlich die Unterlagen zur Qualitätssicherung vor der Inbetriebnahme und zur Konstanzprüfung gemäß § 117 Absatz 1 StrlSchV geprüft. Dabei wird das Vorhandensein und die Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen überprüft; eine Bewertung der Qualitätssicherung und der Übereinstimmung mit den Bezugswerten erfolgt hierbei nicht, da dies durch die ärztlichen Stellen erfolgt.

3.3 Messung

Abhängig vom Prüfobjekt und der Prüfaufgabe können folgende Messungen erforderlich sein:

Für die Beurteilung von Messergebnissen ist zu berücksichtigen, dass im Betrieb sowohl die Grenzwerte für die effektive Dosis als auch die Organ-Äquivalentdosen nicht überschritten werden. Es ist vorab zu betrachten, welche Strahlenschutzgrößen jeweils relevant sind. Darauf basierend ist die erforderliche Messgröße und in der Folge ein geeignetes Messgerät zu wählen. Das Zusammenwirken mit weiteren möglichen Expositionen (z.B. durch benachbarte Anlagen) ist dabei zu berücksichtigen.

Es müssen geeignete Messgeräte für den Messzweck verwendet werden; bei der Feststellung der Eignung sind insbesondere zu berücksichtigen:

Bei der Dokumentation der Messergebnisse sind mindestens zu nennen:

3.4 Funktionsprüfung

Bei erstmaligen Prüfungen ist das Prüfobjekt in seiner Gesamtheit vollständig zu prüfen.

Bei wiederkehrenden Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen und sonstigen Prüfungen können insbesondere bei Großanlagen wie z.B. Protonenanlagen, Zyklotrons und Forschungsanlagen die einzelnen Anlagenteile auch separat geprüft werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die strahlenschutzrelevanten Sicherheitsfunktionen auch an den Schnittstellen zwischen den Anlagenteilen überlappend geprüft werden. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf Vorschlag des Sachverständigen unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers und des Strahlenschutzverantwortlichen (bzw. des Strahlenschutzbeauftragten und/oder Medizinphysikexperten) entscheiden, welche Anlagenteile zusammen geprüft werden müssen.

Die Funktionsprüfung umfasst auch alle Zubehörteile und Zusatzgeräte, die unmittelbaren Einfluss auf die Strahlfreigabe 3 haben. Details zu den Zubehörteilen (inkl. Zubehör-Software) und Zusatzgeräten und welche Funktionen an ihnen zu prüfen sind, werden in den Prüfberichtsmustern beschrieben.

4 Prüfpunkte

In den Prüfberichtsmustern wird festgelegt, ob Prüfpunkte ausschließlich bei der erstmaligen Prüfung oder zwingend bei allen Prüfungen betrachtet werden müssen sowie in welchem Umfang 4 dies jeweils erforderlich ist.

Bei erstmaligen Prüfungen sind die folgenden Prüfpunkte mindestens zu betrachten:

Aus dem Prüfbericht muss hervorgehen, bei welchen Prüfpunkten der Sachverständige auf ein Dokument oder eine fremde Prüfleistung (z.B. Abnahmeprotokoll, Bedienungsanleitung, Wartungsbericht, betriebliche Anweisung, betriebsinterne Qualitätssicherungsdokumentation, Check-Listen) zurückgegriffen hat.

5 Prüfberichtsmuster

Die folgenden Abschnitte enthalten Prüfberichtsmuster mit spezifischen Anforderungen für die jeweiligen Prüfobjekte.

5.1 Bestrahlungsvorrichtungen zur Blut- und Produktbestrahlung

Prüfbericht Nr.
Über die Überprüfung einer Bestrahlungsvorrichtung zur Bestrahlung von Blut, Blutprodukten und biologischen Materialien (Kammerbestrahlungsanlage) auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass:[ ] Sachverständigenprüfung nach § 88 Absatz 1 StrlSchV
Weitere Prüfanlässe:
 [ ] Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen 
 [ ] Prüfung aufgrund behördlicher Anordnung 
 [ ] Prüfung nach wesentlicher Änderung: (Konkretisierung)..........................................
Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung:..........................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 69 Absatz 1 StrlSchG):..........................................
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt (§ 69 Absatz 2 StrlSchG):..........................................
Tag der Prüfung:..........................................
Sachverständiger:..........................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilte(n) 
von Seiten des Strahlenschutzverantwortlichen:..........................................
von Seiten der Servicefirma:..........................................
Die Bestrahlungsvorrichtung bediente:..........................................
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
  • Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
  • Verordnung über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036)
  • Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz
Eingesehene UnterlagenBemerkungen
  • Umgangsgenehmigung (§ 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG) einschließlich Änderungsbescheide
.......................
  • Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV), (Hinweis: möglichst eindeutige Identifikation, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser)
.......................
  • Notfallanweisung (§ 45 Absatz 2 Nummer 9 StrlSchV), (Hinweis: möglichst eindeutige Identifikation, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser)
.......................
.......................
  • Wartungsaufzeichnung (Datum/Institution)
.......................
  • Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Häufung bestimmter Fehler)
.......................
  • Abnahmeprotokoll des Errichters bzw. Herstellers (Datum/Institution)
.......................
  • Bericht über erstmalige Sachverständigenprüfung (Datum/Institution)
.......................
  • Bericht über vorausgegangene Sachverständigenprüfung (Datum/Institution)
.......................
  • Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 89, 94 Absatz 2 StrlSchV) (Datum/Institution)
.......................
  • Prüfzertifikat der radioaktiven Strahlenquelle(n)
.......................
  • Technische Unterlagen für die Bestrahlungsvorrichtung, Bedienungsanleitung u. ä.
.......................
Hinweise zur CE-Kennzeichnung
Wird die Bestrahlungsvorrichtung laut Zweckbestimmung des Geräteherstellers zur Bestrahlung von Blut, Blutprodukten u. ä. (z.B. für Heilungsprozesse in der Humanmedizin) eingesetzt, ist eine CE-Kennzeichnung nach Verordnung (EU) 2017/745 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (EU-Medizinprodukte-Verordnung - MDR) erforderlich.
Hat der Gerätehersteller die Bestrahlungsvorrichtung zum Zweck der allogenen Blutbestrahlung (z.B. zur Produktion von Arzneimittel) bestimmt, ist keine CE-Kennzeichnung nach MDR erforderlich.

Hinweis zur Dichtheitsprüfung gemäß § 89 StrlSchV
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung gemäß § 89 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Strahlenschutzprüfung. Die Kontrolle der Dichtheit der radioaktiven Strahlenquelle(n) wird in einem gesonderten Prüfbericht beurteilt und bescheinigt.

1.Allgemeine Angaben
1.1Standort der Bestrahlungsvorrichtung.......................
Strahlenschutzbereich (§ 52 StrlSchV).......................
1.2Benachbarte Bereiche (seitlich, oberhalb, unterhalb).......................
Nutzung als Strahlenschutzbereich (§ 52 StrlSchV).......................
1.3Weitere Strahlenquellen in der Umgebung der Bestrahlungsvorrichtung
..............................................................................................................................
1.4Gerätetechnische Angaben
 Hersteller.......................
 Typ.......................
 Gerätebezeichnungz.B. Kammerbestrahlungsvorrichtung mit .......... radioaktiven Strahlenquelle(n)
.......................
 Gerätenummer der Vorrichtung.......................
 Baujahr/Inbetriebnahme.......................
 CE-Kennzeichnung (nach MDR).......................
 Nummer der benannten Stelle.......................
 Software-/EPROM-Version.......................
1.5Spezielles Zubehör (z.B. verschließbare Aluminiumbehältnisse)
..........................................................................................................................................
1.6Spezieller Strahlenschutz
Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhandenja/nein
(Typ, Hersteller) ...............................................................................................
1.7Genehmigter Umgang
 Radionuklid...............................................................................................
 Aktivität...............................................................................................
 Verwendungszweck...............................................................................................
1.8Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n) - Angaben teilweise aus Strahlerzertifikat
 Radionuklid.................................................................................
 Hersteller.................................................................................
 Anzahl der radioaktiven Strahlenquellen.................................................................................
 Strahlertyp.................................................................................
 Identifikations-Nummer(n).................................................................................
 Aktivität/Bezugsdatum je Strahler.................................................................................
 Klassifikation nach DIN/ISO.................................................................................
 Besondere Form.................................................................................
 Gesamt-Aktivität am Prüftag.................................................................................
 Bemerkungen.................................................................................
1.9Angaben zum Betrieb
Datum der letzten Beladung mit radioaktiven Strahlenquellen (Strahlerwechsel) 
 Anzahl der bestrahlten Proben (Bestrahlungsprodukt)..................../Jahr
 mittlere Bestrahlungszeit je Probe (Bestrahlungsprodukt)ca. .................... min.
 Anzeige des Betriebsstundenzählers (wenn vorhanden)....................h
 (Vorjahr: .................... h)
1.10Wesentliche Änderungen, strahlenschutzrelevante Vorkommnisse
1.10.1Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können, wenn ja, welche?
.........................................................................................................................
ja/nein
1.10.2Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfung, wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)
.........................................................................................................................
ja/nein
1.10.3Bauliche Änderungen (z.B. Einbau einer Strahlenschutztür), wenn ja, welche?
.........................................................................................................................
ja/nein
1.10.4Bei Vorhandensein mehrerer Strahler geeignete Behälter zur Aufbewahrung vorhanden?ja/nein/entfällt
1.10.5Weitere Bemerkungen
.........................................................................................................................
 
2.Durchführung der Prüfung
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft:
 
2.1Kennzeichnungen 
2.1.1Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein/entfällt
2.1.2Kennzeichnung von Bereichen nach Gefahrengruppen gemäß § 54 StrlSchV vorhandenja/nein
2.1.3An der Bestrahlungsvorrichtung sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja/nein
2.1.4An der Bestrahlungsvorrichtung ist das Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja/nein
2.2Anzeigen 
2.2.1Geöffnete Ladeklappe der Bestrahlungskammer wird angezeigtja/nein
2.2.2Drehung der Bestrahlungskammer wird angezeigt (in Bestrahlungsposition und zurück)ja/nein/entfällt
2.2.3Rotation des Bestrahlungsproduktes/-behältnisses wird angezeigtja/nein/entfällt
2.2.4Behälter (mit Bestrahlungsprodukt) in Bestrahlungsposition wird angezeigtja/nein/entfällt
2.2.5Oszillation (Bewegung) der radioaktiven Strahlenquelle wird angezeigtja/nein/entfällt
2.2.6Strahlenquelle in Bestrahlungsposition wird angezeigtja/nein/entfällt
2.2.7Vorgewählte Bestrahlungszeit wird angezeigtja/nein
2.2.8Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige feststellbarja/nein
2.2.9Netzspannung wird angezeigt(z.B. Dauerlicht: eingeschaltet; Blinken: Ausfall)ja/nein/entfällt
2.3Schalter 
2.3.1Schlüsselschalter (Netzspannung Ein/Aus) funktionsfähigja/nein
2.3.2Schalter für Bestrahlungsstopp bzw. Bestrahlungsunterbrechung funktionsfähigja/nein
2.3.3Bestrahlungsstart nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (z.B.): 
 Bestrahlungszeit vorgewähltja/nein
 Ladeklappe verschlossen und verriegeltja/nein
 Schlüsselschalter betätigtja/nein
2.4Sicherheitsfunktionen 
2.4.1Automatische Abschaltung der Bestrahlung nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit funktionsfähigja/nein
2.4.2Automatische Abschaltung der Bestrahlung beim Öffnen der Ladeklappe funktionsfähig oder Ladeklappe kann nicht geöffnet werdenja/nein
2.4.3Bestrahlung ist nur mit besonderem Behältnis möglichja/nein/entfällt
2.4.4Bei Ausfall der Netzspannung wird Bestrahlung durch Akkube trieb weitergeführt oder besonderes Notfallgerät zur Entnahme des Bestrahlungsbehältnisses vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.4.5Der Bestrahlungsvorgang wird (auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem Versuch einer Parameterveränderung entweder automatisch abgeschaltet, oder eine Parameterveränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglich
Besondere Dokumentation: .........................................................
ja/nein
2.4.6Ausreichende Absicherung gegen unbefugtes Einschalten der Bestrahlung vorhanden (z.B. Schlüsselverwahrung, Zugangssperre des Aufstellungsortes u. ä.)ja/nein
2.4.7Not-Aus-Einrichtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.5Prüfung der Einhaltung sonstiger strahlenschutztechnischer relevanter Vorgaben des Herstellers (z.B. Richtwerte der Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit) 
3.Ortsdosisleistungsmessungen 
3.1Verwendetes Messgerät .........................................................
(Typ, Hersteller) .........................................................
 
3.2Messdurchführung bei einer Strahler-Gesamt-Aktivität am Prüftag von................. MBq/TBq
3.2.1Messwert der Ortsdosisleistung in 0,05 m Abstand von der Oberfläche der Bestrahlungsvorrichtung 
 - wenn Bestrahlungskammer in "Ruheposition"≤ ................. µSv/
 - wenn Bestrahlungskammer in "Bestrahlungsposition"≤ ................. µSv/h
3.3Bemerkungen zu den durchgeführten Ortsdosisleistungsmessungen (z.B. Angaben über die zu erwartenden Dosisleistungen bei Nennaktivität der jeweiligen Radionuklide gemäß Umgangsgenehmigung; Bewertung benachbarter Räume) ..................................................................................................................... ..................................................................................................................... 
4.Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen im Zusammenhang mit dieser Strahlenschutzprüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung 
5.Auswertung und Folgerungen 
6.Abschließende Beurteilung
(z.B. Aufführen von Möglichkeiten zur Optimierung des Strahlenschutzes)
 
Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach dem Strahlenschutzrecht. Andere Rechtsvorschriften (wie etwa zum Brandschutz u. ä.) bleiben unberührt.

Die Bestimmung zum Sachverständigen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StrlSchG erfolgte mit Bescheid vom [Datum] der [Behörde].
Ich versichere hiermit, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen frei von Ergebnisweisungen erstellt zu haben.

    
Ort, DatumUnterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß § 88 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV dafür zu sorgen, dass der Prüfbericht der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.

5.2 Medizinische Elektronenbeschleuniger

Prüfbericht Nr.
Über die Überprüfung eines medizinischen Elektronenbeschleunigers auf seine sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Glossar
 BedienungsanleitungBeschreibung der Bedienprozesse in der Geschäftssprache des Hauses, in der Regel in Deutsch.
 CTComputertomographie
 DMDosis-Monitor
 FDAField Defining Aperture; Blockblende, die irreguläre Elektronenfelder generiert
 IGRTImage Guided RadioTherapy, bildgeführte Strahlentherapie
 IMRTIntensity Modulated Radio Therapy, Intensitätsmodulierte Strahlentherapie
 µMLCMikro Multileaf Collimator, MLC mit geringer Lamellenbreite
 MLCMultileaf Collimator, Multilamellenkollimator
 MUMonitor Units - Monitoreinheiten, mit denen die Dosis vorgegeben wird.
 Not-AusDie Anlage wird spannungsfrei geschaltet.
 Not-HaltStrahlung und Bewegungen werden abgeschaltet, die Spannungsversorgung bleibt erhalten.
 R&VRecord&Verify System, Dokumentations- und Prüfsystem
 StrahlenschutzbauzeichnungDokumentiert den Zustand der Beschleunigeranlage nach Abschluss der Errichtung und enthält insbesondere Angaben zum Baustoff, Dichte und Schichtdicke aller Strahlenschutzwände und -decken und gegebenenfalls Böden.
 Technische UnterlagenUmfassen u. a. Unterlagen nach dem Medizinprodukterecht, Unterlagen gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 1 (Sicherheitsbericht) und 2 StrlSchG, § 148 StrlSchV; Schaltpläne und gerätespezifische Konstruktionszeichnungen sind damit nicht gemeint, die Sprache ist nicht festgelegt
 TSEITotal Skin Electron Irradiation; Ganzhautelektronenbestrahlung
 VMATVolumetric Modulated Arc Therapy, Volumetrische modulierte Bewegungsbestrahlung
1.Prüfbedingungen 
1.1Prüfungsanlass 
1.1.1[ ]Sachverständigenprüfung nach § 88 Absatz 1 StrlSchV 
Weitere Prüfanlässe: 
 [ ]Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen 
 [ ]Prüfung aufgrund behördlicher Anordnung 
 [ ]Prüfung nach wesentlicher Änderung: (Konkretisierung)..........................................
1.2Allgemeine Angaben zur Prüfung 
1.2.1Bezeichnung der Anlage: 
1.2.2Standort: 
1.2.3Strahlenschutzverantwortlicher (§ 69 Absatz 1 StrlSchG): 
1.2.4Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt (§ 69 Absatz 2 StrlSchG):..........................................
1.2.5Tag der Prüfung: 
1.2.6Sachverständiger: 
1.2.7Auskünfte bei der Prüfung erteilten 
1.2.7.1von Seiten des Strahlenschutzverantwortlichen (§ 69 StrlSchG): 
1.2.7.2von Seiten der Servicefirma: 
1.2.8Die Anlage bediente:..........................................
1.3Allgemeine Prüfungsgrundlagen
(an Situation zum Zeitpunkt der Prüfung anzupassen)
1.3.1Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist
Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 8) geändert worden ist
1.3.2Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (GMBl 2014 S. 1020)
1.3.3Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz
1.3.4DIN EN IEC 60601-2-1: Medizinische elektrische Geräte - Teil 2-1:
Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Elektronenbeschleunigern im Bereich von 1 MeV bis 50 MeV
1.3.5DIN 6847-02: Medizinische Elektronenbeschleuniger-Anlagen - Teil 2:
Bautechnische Anforderungen an den Strahlenschutz und Festlegungen zur Prüfung von Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb
1.3.6DIN 6847-05: Medizinische Elektronenbeschleuniger-Anlagen - Teil 5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
1.3.7DIN EN 60976: Medizinische elektrische Geräte - Medizinische Elektronenbeschleuniger - Apparative Qualitätsmerkmale
1.4Verbindlich einzusehende Prüfungsunterlagen
(möglichst eindeutige Identifikation eingesehener Dokumente, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser):
UnterlageIdentifikation des Dokuments
1.4.1Genehmigung (§ 12 StrlSchG) einschließlich Änderungsbescheide:
1.4.2Wartungsaufzeichnung (§ 88 Absatz 1 StrlSchV):
1.4.3Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Häufung bestimmter Fehler u. ä.):
1.4.4Bericht über vorausgegangene Überprüfung:
1.4.5Strahlenschutzbauzeichnung (nach DIN 6847-2) (verbindlich bei erstmaliger Prüfung)
1.4.6Technische Unterlagen, Sicherheitsbericht für die Anlage (verbindlich bei erstmaliger Prüfung)
1.4.7Bedienungsanleitung u. ä.:
(verbindlich bei erstmaliger Prüfung)
1.4.8Bericht raumlufttechnische Anlage: (verbindlich bei Energien > 10 MeV)
1.4.9Technische Unterlagen für das Personenschutzsystem: (falls System vorhanden)
1.5Weitere herangezogene Prüfungsunterlagen
(möglichst eindeutige Identifikation eingesehener Dokumente, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser):
1.5.1Berichte Abnahmeprüfung nach § 115 StrlSchV 
1.5.1.1Beschleuniger: 
1.5.1.2Weitere Komponenten: 
1.5.1.3Betreiberprüfung aller eingebundenen Systeme des Gesamtsystems 
1.5.2Bericht über erstmalige Prüfung: 
1.5.3Bericht über vorausgegangene Prüfung des bildgebenden Systems nach § 88 Absatz 4 StrlSchV: 
1.5.4Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV): 
1.5.5Bericht Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore: 
1.5.6Bericht elektrische Anlage (Notbeleuchtung): 
2.Angaben zum Betrieb der Anlage (nach Auskunft des Betreibers) 
2.1Angrenzende Bereiche (s. a. Strahlenschutzplan) 
 
Bez.Nutzung als:Strahlenschutzbereich (§ 52 StrlSchV):
   
   
   
   
   
2.2Gerätetechnische Angaben 
 Typ:...............................................................
 Gerätenummer Beschleuniger:...............................................................
 Baujahr:...............................................................
 Hersteller:...............................................................
 Inbetriebnahme:...............................................................
 Patientenlagerungstisch:...............................................................
 weitere Hardware Komponenten:...............................................................
 CE-Kennzeichnung nach MDR 
 CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an:...............................................................
 Nummer der Benannten Stelle:...............................................................
 Konformität nach MDR 
 Konformitätserklärung:...............................................................
 UDI-DI:...............................................................
 UDI-DI sichtbar angebracht an:...............................................................
 Software-Versionen 
 Beschleunigersteuerung:...............................................................
 Record&Verify-System:...............................................................
 weitere Software Komponenten:...............................................................
2.3Funktioneller Aufbau
 Beschleunigte Teilchen: Elektronen
 
Anwählbare Energie [MeV]     
Photonen-/Elektronen Modus (P/E)     
Betriebsweise:
mit/ohne Ausgleichsfilter
     
Max. Dosisleistung [Gy/min]     
Dosisleistung im Patientenbetrieb [Gy/min]     
2.4Angaben zur Betriebsbelastung der Anlage
2.4.1Beantragte/genehmigte Betriebsbelastung:
2.4.2Erfassung der Betriebswerte zur Auslastung der Anlage bezüglich des baulichen Strahlenschutzes (insbesondere Werte in Gy/Woche und in Monitoreinheiten/Woche bzw. IMRT-Faktor):
(Je nach Ausschöpfung der zulässigen Betriebsbelastung sind genauere Verfahren anzuwenden. Bewertung erfolgt in Abschnitt 7.)
2.5Sonstiges Zubehör
(Zum Beispiel: Nutzstrahlfänger o. ä.)
2.6Strahlenschutzrelevante Vorkommnisse, wesentliche Änderungen
(Änderung der Betriebsweise im Sinne der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A13)
2.6.1Vorkommnisse seit der letzten Prüfung, die die sicherheitstechnische Funktion, die Sicherheit oder den Strahlenschutz betreffen?
Falls ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)
ja/nein
2.6.2Technische Änderungen? Falls ja, welche?ja/nein
2.6.3Bauliche Änderungen? Falls ja, welche?ja/nein
2.6.4Änderung der klinisch genutzten Betriebsarten Falls ja, welche?ja/nein
2.6.5Nutzungsänderung in benachbarten Bereichen? Falls ja, welche?ja/nein
2.6.6Sonstiges
Falls ja, welche?
ja/nein
2.6.7Weitere Bemerkungen:
2.7Klinisch genutzte Betriebsarten zum Zeitpunkt der Prüfung
 (0) gerätetechnisch nicht freigegeben oder technisch nicht möglich
 (1) gerätetechnisch freigegeben, jedoch klinisch nicht genutzt
 (X) gerätetechnisch freigegeben und klinisch genutzt
 
BetriebsartPhotonen Elektronen 
 TechnikKomponenteTechnikKomponente
Statisch[ ] Stehfeld[ ] Blockblenden
[ ] MLC
[ ] Keilfilter (phys).
[ ] Blöcke
[ ] Kompensatoren
[ ] Stehfeld[ ] Tubus [ ] FDA
 [ ] Stereotaxie
[ ] rahmenlos
[ ] mit Rahmen
[ ] Built in Kollimator
[ ] µMLC
[ ] Rundkollimatoren
[ ] Individ. Kollimatoren
  
Autosequenz[ ] Stehfelder[ ] MLC
[ ] Kollimator
[ ] Tischbewegung
  
 [ ] IMRT (Step&shoot)[ ] MLC  
 [ ] Robotergestützer Linac   
Dynamisch[ ] Stehfeld[ ] Virtueller Keil  
 [ ] Bewegungsbestrahlung[ ] Gantry
[ ] MLC (z.B. dyn. Arc)
[ ] Gantry[ ] Rot.Tubus [ ] FDA
 [ ] IMRT (kontinuierlich)[ ] MLC  
 [ ] VMAT[ ] MLC
[ ] Gantrywinkel
[ ] Gantryspeed
[ ] Kollimator
[ ] Dose rate
[ ] Tisch
  
 [ ] Stereotaxie
[ ] rahmenlos
[ ] mit Rahmen
[ ] Gantry
[ ] Built in Kollimator
[ ] µMLC
  
 [ ] Fächerstrahlbeschleuniger (z.B. Tomotherapy)[ ] statische Gantry
[ ] rotierende Gantry
  
Bewegungskom- pensation[ ] Atemtriggerung[ ] Dehnungsgurt
[ ] IR-Markerdetektion
[ ] Sonstige
  
 [ ] Adaptive Therapie[ ] Mehrachsentisch
[ ] Tischaufsatz
[ ] MLC-Nachführung
[ ] Sonstige
  
IGRT[ ] Electronic Portal Imaging [ ] Conebeam-CT[ ] MV
[ ] kV
[ ] sonstiges
  
 [ ] Unabhängig vom Linac[ ] externes kV System
[ ] Ultraschall
[ ] Optisch
[ ] Sonstiges
  
Spezialtechniken[ ] Ganzkörper[ ] Externe Liege
[ ] Sonstige Technik
[ ] TSEI 
3.Durchführung der Prüfung 
3.1Allgemeine Anforderungen 
3.1.1Zustand der Anlage 
3.1.1.1Die Aufhebung einer Blockierung des Übergangs in "Einschaltbereitschaft" ist nur mit Schlüssel oder Passwort möglichja/nein
3.1.1.2Ein Betrieb im Patientenmodus mit Überbrückungen im Sicherheitskreis ist nicht möglichja/nein
3.1.1.3Die Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Leitungsführung, Kontakte und Not-Aus-Schalter, sind ohne sichtbare Mängelja/nein
3.1.1.4Geeignete Strahlungsmessgeräte für Strahlenschutzzwecke vorhanden (Typ, Hersteller): ...............................................................ja/nein
3.1.2Kennzeichnungen, Signallampen 
3.1.2.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
3.1.2.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein/entfällt
3.1.2.3Signallampen am Zugang zum Bestrahlungsraum sind vorhanden und funktionsfähigja/nein
3.1.2.4Signallampen im Bestrahlungsraum sind vorhanden und funktionsfähigja/nein
3.1.2.5Signallampen im Maschinenraum sind vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
3.1.2.6Notbeleuchtung ist vorhanden und funktionsfähigja/nein
 [ ] Eigene Prüfung
[ ] siehe 1.5.6
 
3.1.3Raumlufttechnische Anlage (nur bei Energien > 10 MeV) 
3.1.3.1Betriebszustand der raumlufttechnischen Anlage in der Nähe des Bedienpultes deutlich erkennbar oder Störung wird angezeigtja/nein
3.1.3.2Die ggf. vorhandene Einschaltverriegelung für den Betriebszustand "Strahlung eingeschaltet" bei nicht eingeschalteter oder ausgefallener raumlufttechnischer Anlage ist funktionsfähigja/nein/entfällt
3.1.3.3Die Luftwechselrate ist größer 6/h (bei Energien > 10 MeV) bzw. größer 8/h (bei Energien > 20 MeV) gemäß DIN 6847-2
[ ] siehe 1.4.8
ja/nein
3.1.3.4Druckgefälle zum Bestrahlungsraum ist vorhanden
[ ] siehe 1.4.8
ja/nein
3.1.4Zugang zum Bestrahlungsraum 
3.1.4.1Der Zugang zum Bestrahlungsraum ist mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
3.1.4.2Der Bestrahlungsraum kann jederzeit von innen verlassen werdenja/nein
3.1.4.3Beim Öffnen des Zugangs wird die Strahlung automatisch abgeschaltetja/nein
3.1.4.4Bei geöffnetem Zugang kann die Strahlung nicht eingeschaltet werdenja/nein
3.1.4.5Nach dem Schließen des Zugangs wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommenja/nein
3.1.4.6Die Tür oder das Tor des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktionja/nein
3.1.4.7Die Zugangstüren oder -tore können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werdenja/nein
3.1.4.8Überprüfung der kraftbetätigten Türen und Tore durch sachkundige Person (s. 1.5.5) ist durchgeführtja/nein
3.1.4.9Der Quetschschutz ist funktionsfähig (mechanisch, Lichtschranke o. ä.)ja/nein/entfällt
3.1.5Patientenüberwachung, -lagerung, Einstellhilfen 
3.1.5.1Wechselsprechanlage vorhanden und funktionsfähigja/nein
3.1.5.2Videoüberwachung vorhanden und funktionsfähigja/nein
3.1.5.3Kollisionsschutz ist funktionsfähigja/nein/entfällt
3.1.5.4Bei nicht arretierten Tischbremsen ist die Strahlung nicht einschaltbarja/nein/entfällt
3.1.5.5Lichtzeiger ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
3.1.5.6Deckenlichtzeiger ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
3.1.5.7Position des Lichtfelds ist auch bei Drehung des Kollimators und des Tragarms konstantja/nein
3.1.5.8Abstandsanzeige ist funktionsfähig (u. a. auch die Korrelation mit der Tischhöhenanzeige)ja/nein
3.1.5.9Quetschsicherung der Tubusse funktionsfähigja/nein/entfällt
3.1.5.10Tischeinlagen sind mechanisch in Ordnungja/nein/entfällt
3.1.5.11Die Winkeleinstellungen stimmen mit der mechanischen/elektrischen Anzeige übereinja/nein/entfällt
3.1.5.12Kongruenz des Strahlenfeldes unter 90 ° und 270 ° gegebenja/nein
3.1.5.13Übereinstimmung von Lichtvisier- und Strahlenfeld gegebenja/nein
3.1.5.14Lage des Isozentrums ist in Ordnungja/nein
3.1.6Personenschutzsystem (optional) 
3.1.6.1Personenschutzsystem vorhandenja/nein
3.1.6.2Kurzbeschreibung/Funktionsprinzip: ........................................................... 
3.1.6.3Funktionstest gemäß technischer Beschreibung erfolgreichja/nein
3.1.6.4Bei Ausfall des Personenschutzsystems "Strahlung ein" nicht möglichja/nein
3.2Prüfung im Patientenmodus (Musterpatienten-Verfahren) 
  Prüfschritt
 Erwartetes Verhalten 
3.2.1 Ausgangszustand: Anlage eingeschaltet, betriebsbereit und in Wartestellung
 Ist der Übergang von Wartestellung in Vorbereitungsstellung verriegelbar oder Passwort geschützt?ja/nein
3.2.2 Laden der Daten des Musterpatienten, damit Wechseln in Vorbereitungsstellung
 Stimmen Kenndaten und Einstellparameter aus der Verschreibung mit der an der Beschleunigersteuerung vorhandenen überein?

T1: z.B. Stehfeld

T2: z.B. Rotationsfeld

T3: z.B. IMRT

T4: z.B. VMAT

Übereinstimmung überprüft: "+"
Überprüfung nicht sinnvoll: "-"

TechnikT1T2T3T4
Gantrywinkel (Start)    
Gantrywinkel (Stop)    
Drehrichtung    
Kollimatorwinkel    
Tischparameter    
Blendenposition    
Lamellenposition    
Zubehör    
Strahlenart    
Energie    
Dosisleistung    
Strahlzeit    
Gesamt MU    
ja/nein
 Status Vorbereitungsstellung an Bedienpult erkennbarja/nein
3.2.3 Gezielte Fehleinstellungen in Vorbereitungsstellung
 Wenn Differenz zwischen Anzeige in R&V und Maschinenzustand, dann ist kein Wechsel in Einschaltbereitschaft möglich
(Ausnahme: autorisierte Überschreibung)
TechnikT1T2T3T4
Gantrywinkel (Start)    
Gantrywinkel (Stop)    
Drehrichtung    
Kollimatorwinkel    
Tischparameter    
Blendenposition    
Lamellenposition    
Zubehör    
Strahlenart    
Energie    
Dosisleistung    
Strahlzeit    
Gesamt MU    
ja/nein/entfällt
3.2.4 Wechseln in Einschaltbereitschaft
 Status Einschaltbereitschaft im Sperrbereich erkennbarja/nein
 Status Einschaltbereitschaft am Bedienpult erkennbarja/nein
 Bestrahlung kann nur vom Bedienpult aus gestartet werdenja/nein
 Keine Parameteränderung in Einschaltbereitschaft möglichja/nein
3.2.5 Strahlung ein
 Ordnungsgemäßer Start:ja/nein
 Status "Strahlung ein" an Bedienpult erkennbarja/nein
 Status "Strahlung ein" am Zugang erkennbarja/nein
 Status "Strahlung ein" im Sperrbereich erkennbarja/nein
 Anzeige der/des:ja/nein
 - Strahlenart vorhanden und funktionsfähigja/nein
 - Strahlenenergie vorhanden und funktionsfähigja/nein
 - Bestrahlungsmodus vorhanden und funktionsfähigja/nein
 - Dosisleistung vorhanden und funktionsfähigja/nein
 - Monitorvorwahl vorhanden und funktionsfähigja/nein
 - Monitorunits, diese werden hochgezähltja/nein
 - Blendenpositionja/nein
 - Lamellenpositionja/nein/entfällt
 Anzeigegeräte beider Monitorkanäle und der MU-Vorwahlja/nein
 - klar erkennbar,ja/nein
 - eindeutig skaliert,ja/nein
 - eng beieinander positioniertja/nein
 - eindeutig zugeordnetja/nein
 Zeitanzeige: Vorwärtszählen nach Bestrahlungsbeginn; Ein- und Ausschalten mit Bestrahlungja/nein
 Während der Bestrahlung ist eine Parametereingabe nicht möglichja/nein
3.2.6 Unterbrechen (Interrupt) am Bedienpult
 Strahlung ist am Bedienpult unterbrechbarja/nein
 Fortsetzung am Bedienpult möglichja/nein
 Bei der Unterbrechung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand der Parameter (s. u.) vollständig und richtig angezeigt.
TechnikT1T2T3T4
Gantrywinkel (Start)    
Gantrywinkel (Stop)    
Drehrichtung    
Kollimatorwinkel    
Tischparameter    
Blendenposition    
Lamellenposition    
Zubehör    
Strahlenart    
Energie    
Dosisleistung    
Strahlzeit    
Gesamt MU    
     
ja/nein
 Parameter bleiben erhalten und lassen sich im Status Einschaltbereitschaft nicht ändern:ja/nein
 Erhalt des Wertes der Zeitanzeige bei Interruptja/nein
3.2.7 Fortsetzen der Bestrahlung, dann Beenden (Terminate) am Bedienpult
 Die Strahlung ist am Bedienpult abschaltbar.ja/nein
 Bei der Abschaltung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand der Parameter (s. o.) vollständig und richtig angezeigt.ja/nein
 Kein Rückfall in Einschaltbereitschaftja/nein
 Erhalt der Anzeige beider Monitorkanäle bei Terminateja/nein
 Zeitanzeige: 
 Ein- und Ausschalten mit Bestrahlungja/nein
 Erhalt des Wertes bei Beenden (Terminate)ja/nein
3.2.8 Abspeichern des Parametersatzes
 Nach Abschalten darf Einschaltbereitschaft nicht automatisch wieder erreicht werden (Erst nach erneutem Laden der Parameter oder manueller Eingabe)ja/nein
3.2.9 Parameteränderung vor Wiederaufnahme der Bestrahlung mit neu geladenem Parametersatz
 Einschaltbereitschaft darf nicht erreicht werdenja/nein
3.2.10 Wiederaufnahme der Bestrahlung mit neu geladenem Parametersatz
 Die Bestrahlung wird unter Berücksichtigung der noch zu applizierenden Dosis ordnungsgemäß fortgesetztja/nein
3.2.11 Beenden der Bestrahlung durch Erreichen der vorgewählten Anzahl der Monitoreinheiten oder anderem geeigneten Parameter
 Korrektes Beenden durch Erreichen des primären Abschaltkriteriums (z.B. MUs an Dosismonitor 1, Stopwinkel Gantry, Tomotherapy: Bestrahlungszeit)
Korrekte Übergabe der Parameter an R&V
TechnikT1T2T3T4
Gantrywinkel (Start)   
Gantrywinkel (Stop)   
Drehrichtung   
Kollimatorwinkel   
Tischparameter   
Blendenposition   
Lamellenposition   
Zubehör   
Strahlenart   
Energie   
Dosisleistung   
Strahlzeit   
Gesamt MU   
    
ja/nein
3.3Strahlfreigabe und Sicherheitsabschaltungen
3.3.1Not-Aus-/Not-Halt-Einrichtungen
3.3.1.1Folgende Not-Halt-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig
(selbsthaltend, selbstverriegelnd)
Anzahl und Ort: .....................................................................................
ja/nein
3.3.1.2Folgende Not-Aus-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig
(selbsthaltend, selbstverriegelnd)
Anzahlund Ort: ......................................................................................
ja/nein
3.3.1.3Bei Auslösen des Not-Aus werden die Parameter, die zur Rekonstruktion der verabreichten Dosis notwendig sind, gespeichertja/nein
3.3.1.4Tisch-Not-Aus funktionsfähigja/nein/entfällt
3.3.1.5Die Rettung des Patienten nach dem Not-Aus ist möglich (z.B. Tisch-Notabsenkung)ja/nein/entfällt
3.3.2Strahlenenergie
3.3.2.1Strahlenenergieüberwachung funktionsfähigja/nein
3.3.3Dosis/Dosisleistung
3.3.3.1Abschaltung bei Abweichung von der richtigen Position der Dosismesskammer funktionsfähigja/nein/entfällt
3.3.3.2Abschaltung, wenn Abweichung zwischen Dosismonitor 1 und 2 größer als in Abnahmeprüfung festgelegt (Gleichlauf)ja/nein
3.3.3.3Test der Funktionsfähigkeit des nichtabschaltenden DM-Systemsja/nein
3.3.3.4Differenz der Vorwahl zwischen Primär- und Sekundär-Monitor ist kleiner als 10 % bzw. 0,25 Gyja/nein
3.3.3.5Abschaltung bei Ausfall gemeinsamer Komponenten, wenn dadurch eine Änderung des Ansprechvermögens eines der beiden DM-Systeme von > 5 % möglich istja/nein/entfällt
3.3.3.6Abschaltung bei Ausfall der Stromversorgung eines DM-Systems, falls eine getrennte Stromversorgung vorhanden istja/nein/entfällt
3.3.3.7Falls durch Erreichen des Endwertes eines anderen Parameters (z.B. Gantrywinkel) die primäre Abschaltung erfolgen soll, muss das DM-Systems die Bestrahlung bei max. 110 % der geplanten Dosis mit einer Fehlermeldung beendenja/nein
3.3.3.8Abschaltung erfolgt für Dosisleistung > 2-fachen des Sollwertesja/nein
3.3.3.9Abschaltung erfolgt bei zu niedriger Dosisleistung (innerhalb der vom Hersteller angegebenen Toleranz)ja/nein
3.3.4Dosisverteilung
3.3.4.1Feldausgleich: die Abweichung im normalen Bestrahlungsabstand unterschreitet die Angaben aus der Abnahmeprüfungja/nein
3.3.4.2Abschaltung bei Abweichungen > 10 % von der beabsichtigten Dosisverteilung bevor eine zusätzliche Dosis von 0.25 Gy appliziert ist (Das Interlock muss erst 2 s nach Beginn der Bestrahlung aktiv sein.)ja/nein
3.3.5Zeitschalter
3.3.5.1Zeitschalter vorhandenja/nein
3.3.5.2Rücksetzen auf Null vor erneuter Bestrahlungja/nein
3.3.5.3Abschalten nach Erreichen der Vorwahlja/nein
3.3.6Bestrahlungsmodus
3.3.6.1Keine Einschaltbereitschaft bei Rotationsbestrahlung und nicht fixiertem Satellitenträgerja/nein/entfällt
3.3.6.2Abschaltung bei Tragarmbewegung trotz Stehfeldvorwahlja/nein
3.3.6.3Abschaltung bei Tragarmstillstand trotz Rotationsfeldvorwahlja/nein
3.3.6.4Abschaltung bei Über- oder Unterschreiten der in Abnahmeprüfung gegebenen Werte für Dosis/Winkel bzw. Grad/Zeitja/nein/entfällt
3.3.6.5Abschaltung bei Überschreitung des Sollwertes um max. 5 °ja/nein
3.3.7Unzulässige Parameter-/Zubehörkombinationen
3.3.7.1Übereinstimmung zwischen Vorwahl am Bedienpult und im Bestrahlungsraumja/nein
3.3.7.2Photonen mit falschem Zubehör: Keine Einschaltbereitschaft bei
3.3.7.2.1Photonen-Feld ohne Zentralstrahleinschubja/nein/entfällt
3.3.7.2.2Photonen-Feld mit Tubusja/nein
3.3.7.2.3Photonen-Feld ohne Ausgleichsfilter mit Keilfilterja/nein/entfällt
3.3.7.3Elektronen mit falschem Zubehör (Ausnahme: Feldkontrollaufnahmen): Keine Einschaltbereitschaft bei
3.3.7.3.1e-Feld mit Zentralstrahleinschubja/nein/entfällt
3.3.7.3.2e-Feld ohne Elektronenapplikator (z.B. Tubus)ja/nein/entfällt
3.3.7.3.3Rotationsbestrahlungen mit Elektronen
(Ausnahme: spezieller e-Tubus für Rotationsbestrahlungen)
ja/nein
3.3.7.3.4e-Rotationstubus und Stehfeldvorwahlja/nein/entfällt
3.3.7.3.5e-Feld und Keilfiltervorwahlja/nein/entfällt
3.3.7.4Position von Targets, Ausgleichsfilter oder Elektronenstreufolien Keine Einschaltbereitschaft bei
3.3.7.4.1falscher Position von Target/Elektronenfensterja/nein/entfällt
3.3.7.4.2falscher Position von Ausgleichskörpern/Streufolienja/nein/entfällt
3.3.7.5Elektronenapplikatoren und andere Strahlmodifikatoren Keine Einschaltbereitschaft bei
3.3.7.5.1e-Tubus und falscher Zuordnung der Soll-Voreinblendungja/nein
3.3.7.5.2e-Tubus und zu großer Voreinblendungja/nein
3.3.7.5.3e-Tubus und zu kleiner Voreinblendungja/nein
3.3.7.5.4Diskrepanz zwischen Vorwahl an Bedienpult und im Bestrahlungsraumja/nein
3.3.7.5.5fehlender Vorwahl des Applikators/Modifikatorsja/nein/entfällt
3.3.7.5.6falscher Positionierung des Applikators/Modifikatorsja/nein/entfällt
3.3.7.6Keine Einschaltbereitschaft bei fehlender Verriegelung Beschleuniger - Zubehör (z. B µMLC)ja/nein/entfällt
3.3.7.7Strahlfänger: Einschaltbereitschaft nur im vorgesehenen Winkelbereich möglichja/nein/entfällt
3.3.8Keilfilter
(optional, siehe Tabelle 2.8)
3.3.8.1Physische Keilfilter
3.3.8.1.1Auswechselbare Keilfilter sind eindeutig gekennzeichnetja/nein
3.3.8.1.2Die Orientierung der Keilfilter ist erkennbarja/nein
3.3.8.1.3Keine Einschaltbereitschaft bei eingesetztem, aber nicht vorgewählten Keilfilterja/nein
3.3.8.1.4Keine Einschaltbereitschaft bei vorgewählten, aber nicht eingesetztem Keilfilterja/nein
3.3.8.1.5Die Art des eingesetzten Keilfilters wird eindeutig am Bedienpult angezeigtja/nein
3.3.8.1.6Keine Einschaltbereitschaft bei Keilfilter und zu großem Photonenfeldja/nein
3.3.8.1.7Keine Einschaltbereitschaft bei falsch eingesetztem Keilfilterja/nein
3.3.8.2Motorisierter Keilfilter
3.3.8.2.1Die Verwendung des motorisierten Keilfilters wird eindeutig angezeigtja/nein
3.3.8.2.2Keine Einschaltbereitschaft bei falscher Position des motorisierten Keilsja/nein
3.3.8.2.3Keine Einschaltbereitschaft bei Keilfilter und zu großem Photonenfeldja/nein
3.3.8.3Virtueller Keilfilter
3.3.8.3.1Die Verwendung des virtuellen Keilfilters wird eindeutig am Bedienpult angezeigtja/nein
3.3.8.3.2Keilwinkel und Orientierung des virtuellen Keilfilters werden am Bedienpult angezeigtja/nein
3.3.8.3.3Blendenposition wird angezeigtja/nein
3.3.8.3.4Keine Einschaltbereitschaft bei falscher Position der Blendeja/nein
3.3.8.3.5Abschaltung bei Abweichung der Dosis pro Wegeinheit bzgl. der Blendenbewegungja/nein
3.3.9Test von Sicherheitsfunktionen bei MLC-Anwendungen (optional, siehe Tabelle 2.8)
3.3.9.1Keine Einschaltbereitschaft bei falscher Position der Lamellen
Realisierung:
Videosignal [ ],
Potentiometer [ ],
................ [ ]
ja/nein
3.3.9.2Keine Einschaltbereitschaft bei fehlender Sekundärüberwachung der korrekten Positionierung der Lamellen
Realisierung:
Videosignal [ ],
Potentiometer [ ],
Motorencoder [ ],
Widerstandslamellen [ ],
Schrittschaltwerk [ ],
.................. [ ]
ja/nein
3.3.9.3Abschaltung bei Abweichung von der vorgesehenen Positionierung
Realisierung:
Videosignal [ ],
Potentiometer [ ],
Motorencoder [ ],
Widerstandslamellen [ ],
Schrittschaltwerk [ ],
.................. [ ]
ja/nein/entfällt
3.3.9.4Abschaltung bei Ausfall des Referenzsignal (s. 3.3.9.3)ja/nein/entfällt
3.3.9.5Keine Einschaltbereitschaft bei falscher Position der Backup-Blendeja/nein
3.3.9.6Abdeckung des Bereichs hinter Lamellen durch Blende funktionsfähigja/nein
3.3.10Test von Sicherheitsfunktionen bei der Anwendung von VMAT (optional, siehe Tabelle 2.8, Prüfverfahren mit Hersteller abzustimmen) 
3.3.10.1Abschaltung, wenn dynamische Regelung den zulässigen Variationsbereich der sich ändernden Größen überschreitet
(z.B. Dosisleistungsregelung, Gantrygeschwindigkeit)
ja/nein
3.3.10.2Abschaltung, wenn Überwachung sich ändernder Größen ausfälltja/nein
3.3.10.3weitere herstellerspezifische Sicherheitsfunktionen: 
3.3.11Integration bildgebender Systeme am Beschleuniger
(für bildgebende Röntgen-Systeme ist eine gesonderte Prüfung nach § 88 Absatz 4 StrlSchV erforderlich, siehe Tabelle 1.5)
3.3.11.1Anzeige des Betriebszustandes (Beschleuniger, MV-Bild, kV-Bild)ja/nein
3.3.11.2Übereinstimmung der Koordinaten-Systeme von Bildgebung und Strahlungja/nein
3.3.11.3Kollisionsschutz Bildempfänger, Röhrenja/nein/entfällt
3.3.11.4Anzeige der Dosis bei MV-Bildgebung vorhandenja/nein
3.3.11.5Absicherung Betriebsartenwechsel MV-Bildgebung und Bestrahlungja/nein
3.3.11.6Kontrolle der Abschaltung bei MV-Bildgebung bei Erreichen des vorgegebenen Wertesja/nein
3.3.11.7MU-Eingabe begrenzt auf Maximalwert für jeweilige Bildgebung (planar oder MV-CT)ja/nein
3.3.12Prüfungen weiterer technischer Einrichtungen
(z.B. Atemtriggerung, adaptive Techniken, Prüfkonzepte sind vom Betreiber oder Hersteller abzufragen)
4.Baulicher Strahlenschutz
4.1Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes
 [ ]Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden. 
 [ ]systematische Messungen (bei erstmaliger Prüfung) 
 [ ]stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) 
4.2verwendete Messgeräte: 
  Typ: 
  Untergrunddosisleistung: 
4.3 Dokumentation der Messung 
 Die Dokumentation sollte die Messbedingungen gemäß DIN 6847-2, einen Lageplan der Messpunkte, Strahlrichtung, Feldgröße, Energie, Strahlenart, Verwendung von Streukörpern und Messwert für jeden Messpunkt enthalten. Die Strahlzeit kann der Genehmigung direkt oder über die Betriebsbelastung entnommen werden. Die Messwerte sind auf Basis der gültigen Grenzwerte zu bewerten.
Verwendeter IMRT-Faktor:
 
Messort (siehe Skizze)StrahlrichtungNutz-/ StreustrahlungOrtsdosisleistungGenehmigte Werte zur BerechnungJahresdosis
   Photonen [µSv/h]Neutronen [µSv/h]RichtungsfaktorAufenthaltsfaktorStrahlzeitBerechnet [mSv/a]Zulässig [mSv/a]
5.Prüfung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen
6.Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung
7.Auswertung und Folgerungen
Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach Strahlenschutzrecht. Andere Rechtsvorschriften (wie etwa zum Brandschutz u. ä.) bleiben unberührt.

Die Bestimmung zum Sachverständigen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StrlSchG erfolgte mit Bescheid vom [Datum] der [Behörde].
Ich versichere hiermit, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen frei von Ergebnisweisungen erstellt zu haben.

Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß § 88 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV dafür zu sorgen, dass der Prüfbericht der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.

5.3 Medizinische, fernbediente, automatisch betriebene Afterloadingvorrichtungen

Prüfbericht Nr.
über die Überprüfung einer medizinischen, fernbedienten, automatisch betriebenen Afterloadingvorrichtung auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass:[ ] Sachverständigenprüfung nach § 88 Absatz 1 StrlSchV
Weitere Prüfanlässe :[ ] Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen
[ ] Prüfung aufgrund behördlicher Anordnung
[ ] Prüfung nach wesentlicher Änderung: (Konkretisierung)......................................
Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung:......................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 69 Absatz 1 StrlSchG):......................................
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, Person, die die Aufgaben des Strahlenschutz verantwortlichen wahrnimmt (§ 69 Absatz 2 StrlSchG):......................................
Tag der Prüfung:......................................
Sachverständiger:......................................
Strahlenschutzbeauftragte (nach Auskunft) (§ 70 StrlSchG)
für den medizinischen Bereich (einschl. Vertreter):......................................
für den physikalisch-technischen Bereich (einschl. Vertreter):......................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilten
von Seiten des Strahlenschutzverantwortlichen:......................................
von Seiten der Servicefirma:......................................
Die Bestrahlungsvorrichtung bediente:......................................
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
- Verordnung über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036)
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, zuletzt geändert durch RdSchr. des BMUB vom 11. Juli 2014 (GMBl 2014 S. 1020)
- Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz
- Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, zuletzt geändert am 7. September 2012 (GMBl 2012 S. 919)
- DIN EN 60601-2-17
- DIN 6853-2
- DIN ISO 2919
- DIN ISO 9978
Verwendete Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser):
[ ]Umgangsgenehmigung (§ 12 StrlSchG) einschließlich Änderungsbescheide:.......................
[ ]Strahlenschutzbauzeichnung:.......................
[ ]Angaben zur Zweckbestimmung der Vorrichtung im Sinne des Medizinprodukterechts:.......................
[ ]Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV):.......................
[ ]Notfallanweisung (§ 45 Absatz 2 Nummer 9 StrlSchV):.......................
[ ]Bereitgehaltene(s) StrlSchG/StrlSchV (§ 46 StrlSchV):.......................
[ ]Wartungsaufzeichnung (§ 88 StrlSchV) (Datum, Institution):.......................
[ ]Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Häufung bestimmter Fehler u. ä.):.......................
[ ]Bericht über erstmalige Prüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 89, 94 Absatz 2 StrlSchV) (Datum, Institution):.......................
[ ]Strahlerzertifikat:.......................
[ ]Technische Unterlagen für die Bestrahlungsvorrichtung:.......................
[ ]Bedienungsanleitung u. ä.:.......................
Hinweis zur Dichtheitsprüfung nach § 89 StrlSchV:
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 89 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.
1.Allgemeine Angaben
1.1Umgangsorte der Bestrahlungsvorrichtung 
 a) Lagerung Raum-Nr.:.......................
 b) Medizinischer Einsatz Raum-Nr.:.......................
 c) physikalisch-technischer Betrieb Raum-Nr.:.......................
1.2Benachbarte Bereiche zu a) und b) und c)
 Nutzung als StrlSch-Bereich (§ 52 StrlSchV):.......................
1.2.1Einfluss weiterer Strahlenquellen.......................
1.3Gerätetechnische Angaben
 Gerätebezeichnung:.......................
 Gerätetyp:.......................
 Gerätenummer der Vorrichtung:.......................
 Gerätehersteller:.......................
 Baujahr/Inbetriebnahme:.......................
 CE-Kennzeichnung nach MDR.......................
 CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an:.......................
 Nummer der Benannten Stelle:.......................
 Konformität nach MDR.......................
 Konformitätserklärung:.......................
 UDI-DI:.......................
 UDI-DI sichtbar angebracht an:.......................
 Software-/EPROM-Version:.......................
1.3.1Genehmigter Umgang
 Radionuklid:.......................
 Gesamtaktivität:.......................
 Art der Anwendung:.......................
1.3.2Spezielles Zubehör
 Strahleraufbewahrungs- oder Wechselbehälter für die Strahlenquelle(n) vorhanden:ja/nein/entfällt
 Lokalisationseinrichtung vorhanden:ja/nein
 Stoppuhr vorhanden:ja/nein/entfällt
1.3.3Spezieller Strahlenschutz
 Geeignete Messvorrichtung für die klinische Dosimetrie verfügbarja/nein
 Gerätetyp, Hersteller.......................
 Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhandenja/nein
 Gerätetyp, Hersteller.......................
1.4Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n)(Angaben aus Strahlerzertifikaten)
 Hersteller:.......................
 Radionuklid:.......................
 Aktivität/Datum:.......................
 Kenndosisleistung (Medium, Abstand):.......................
 Strahler-Typ:.......................
 Strahler-Nummer:.......................
 Anzahl der Strahler:.......................
 Klassifikation nach DIN/ISO:.......................
 besondere Form:.......................
 CE-Kennzeichnung nach MDR:.......................
 Nummer der Benannten Stelle:........................................................
1.5Angaben zur Betriebsweise (nach Auskunft) z.B. Strahlentherapie und klinische Dosimetrie
 Genehmigte Aktivität/Radionuklid:.......................
 Genehmigte Betriebsbelastung, ggf. Strahlzeit:.......................
 Anzeige des Strahlstunden- oder Betriebsstundenzählers:/entfällt
 Bemerkungen (Betriebsbelastung, ggf. Strahlzeit):........................................................
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse
 Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können wenn ja, welche ?ja/nein
 Bauliche Änderungen? wenn ja, welche?ja/nein
 Nutzungsänderung benachbarter Bereiche wenn ja, welche?ja/nein
 Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse wenn ja, welche (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)?ja/nein
 Weitere Bemerkungen:............................
2.Durchführung der Prüfung
2.1Kennzeichnungen
2.1.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
2.1.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja/nein
2.1.3Kennzeichnung von Bereichen nach Gefahrengruppe vorhanden (§ 54 StrlSchV)ja/nein
2.1.4An der Bestrahlungsvorrichtung sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja/nein
2.1.5An der Bestrahlungsvorrichtung ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja/nein
2.1.6Am Lagerbehältnis sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja/nein
2.1.7Am Lagerbehältnis ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja/nein
2.1.8Auf dem Fußboden ist eine Markierung für die zulässige Bestrahlungsposition oder die erforderliche Abschirmung vorhandenja/nein
2.1.9Am Zugangstor ist eine Anzeige des freien Zugangs zum Bestrahlungsraum vorhandenja/nein
2.1.10Im Bestrahlungsraum bzw. Labyrinth sind Warnlampen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2Zugangstüren und Bestrahlungsraum 
2.2.1Die Zugangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
2.2.2Beim Öffnen einer Tür fährt der Strahler in den Lagerbehälter zurückja/nein
2.2.3Bei einer geöffneten Tür kann der Strahler nicht ausgefahren werdenja/nein
2.2.4Nach Schließen der Zugangstür wird der Bestrahlungsvorgang nicht wieder automatisch aufgenommenja/nein
2.2.5Die Quetschsicherung an der Zugangstür ist vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
2.2.6Die Zugangstür(en) können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werdenja/nein
2.2.7Lichtschranken vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
2.2.8Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglichja/nein
2.2.9Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktionja/nein
2.2.10Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Not-Aus-Schalter, Strahlenwarngerät sind ohne sichtbare Mängelja/nein
2.2.11An der fahrbaren Abschirmeinrichtung sind keine sichtbaren Mängelja/nein/entfällt
2.2.12Wird die Zugangstür geöffnet, während sich der Strahler außer 
 halb des Lagerbehälters befindet, ertönt ein akustisches Signalja/nein
2.2.13Sichtverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2.14Sprechverbindung zwischen Bestrahlungs- und Schaltraum in 
 beiden Richtungen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2.15Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.3Anzeigen an der Bedienvorrichtung 
2.3.1Der Betriebszustand "Strahler in Ruhestellung" wird angezeigtja/nein
2.3.2Der Betriebszustand "Strahler in Bestrahlungsposition" wird angezeigtja/nein
2.3.3Der Betriebszustand "Strahler beim Aus- oder Einfahren" wird angezeigtja/nein/entfällt
2.3.4Anzeige von Störungsmeldungen funktionsfähigja/nein
2.3.5Datum und Uhrzeit werden korrekt angezeigtja/nein/entfällt
2.3.6Die letzte Bestrahlungszeit ist über die Anzeige oder einen 
 angeschlossenen Drucker bis zum nächsten "Reset" feststellbarja/nein/entfällt
2.4Bestrahlungsvorrichtung und Sicherheit 
2.4.1Die Arretierung des Patientenlagerungstisches ist funktionsfähigja/nein/entfällt
2.4.2Der äußere Zustand der Bestrahlungsvorrichtung ist ohne sichtbare Mängelja/nein
2.4.3Sicherheitseinrichtungen für Strahlerfreigabe funktionsfähig 
 (Sicherheitsschloss für Strahlerfreigabe aus Bestrahlungsvorrichtung, Kennwort)ja/nein
2.4.4Der Bestrahlungsvorgang ist nur nach Vorwahl bzw. Öffnen eines Ausfahrkanals an der Bedienvorrichtung oder bei Vorwahl 
 an einer anderen Stelle nach Bestätigung an der Bedienvorrichtung möglichja/nein/entfällt
2.5Not-Aus-Einrichtung 
2.5.1Am Bedienpult und dem Lagerbehälter selbst ist jeweils ein 
 Not-Rückschalter vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
2.5.2Im Bestrahlungsraum sind eine ausreichende Anzahl von Not-Aus-Schaltern vorhanden 
 und funktionsfähigja/nein/entfällt
 (falls mehr als ein Not-Aus-Schalter im Bestrahlungsraum vorhanden ist, Lage angeben) 
 Bemerkung: Nur in einem Prüfpunkt (2.5.1 oder 2.5.2) ist entfällt möglich.
2.6Strahlertransport
2.6.1Ausfahrverhinderung des Strahlers bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen
 Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator Funktionsprüfung in Ordnungja/nein
2.6.2Sofortige Rückführung des Strahlers und Fehlermeldung bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung sowie Applikator Funktionsprüfung in Ordnungja/nein
2.6.3Der Strahler fährt unabhängig von der Lage und innerhalb des vom Hersteller angegebenen zulässigen Biegeradius des Ausfahrschlauches sowie des Applikators aus und einja/nein
 Zulässiger Biegeradius laut Herstellerangaben: ....................
2.6.4Die Dauer der Strahlerbewegung beim Aus- und Einfahren liegt auch bei dem kleinsten vom Hersteller angegebenen Biegeradius bei nicht mehr als 10 Sekundenja/nein
 Transportzeit (laut Herstellerangabe) max.: ....................
2.7Zeitschalter
2.7.1Bei Störungen an der Schaltuhr (Gangungenauigkeit, Stillstand) wird der Strahler laut
 Herstellerangaben selbsttätig in den Lagerbehälter zurückgefahren bzw. der Strahler wird nicht ausgefahrenja/nein/ entfällt
 [ ] Funktionsprüfung durch den Sachverständigen oder
 [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll vom .................... 
2.7.2Der Bestrahlungsvorgang wird nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit automatisch beendetja/nein
2.7.3Bei Erreichen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestartetja/nein
2.7.4Bei Verlassen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestopptja/nein
2.8Strahlung "Ein"
2.8.1Das Ausfahren des Strahlers in die Bestrahlungsposition ist bei verriegeltem Schlüsselschalter nicht möglichja/nein
2.8.2Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl der Bestrahlungszeit möglichja/nein
2.8.3Die Bestrahlung ist erst nach Vorwahl des Ausfahrkanals möglichja/nein
2.9Strahlungsunterbrechung
2.9.1Das Unterbrechen eines Bestrahlungsvorganges (Einfahren des Strahlers in den Lagerbehälter) ist jederzeit möglichja/nein
2.9.2Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbarja/nein
2.10Strahlungsabschaltung 
2.10.1Der Bestrahlungsvorgang wird (auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem
 Versuch einer Parameteränderung entweder automatisch abgeschaltet oder eine Parameteränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglichja/nein
2.10.2Die Abschaltung der Bestrahlung nach Erreichen eines vorgewählten Schwellenwertes an einem Dosimeter (z.B. im Darm oder in der Blase) ist funktionsfähigja/nein
2.11Außerplanmäßige Abschaltung
2.11.1Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist über (Uhren-)Anzeige oder einen angeschlossenen
 Drucker feststellbar (auch nach einem Netzspannungsausfall)ja/nein
2.11.2Strahlerrückführung bei Ausfall der Energieversorgung oder
elektrischen Komponenten an der Bestrahlungsvorrichtung ist funktionsfähig:
ja/nein
 [ ] Funktionsprüfung durch Sachverständigen
 [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll
2.11.3Strahlerrückführung bei Ausfall der Gerätesteuerung ist funktionsfähigja/nein
 [ ] Funktionsprüfung durch Sachverständigen
 [ ] Bestätigung laut Wartungsprotokoll
2.12Unabhängiges Strahlenwarngerät
2.12.1Es ist eine unabhängige Warneinrichtung zur Strahlenanzeige
 (Strahler nicht im Tresor) mit separatem Türkontakt vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.12.2Anzeige bei Störung des Strahlenwarngerätes vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.12.3Die Funktionsfähigkeit des Strahlenwarngerätes in allen möglichen Bestrahlungspositionen ist gewährleistetja/nein
2.12.4Die Funktion des Strahlenwarngerätes bleibt für mindestens 30 min nach Netzspannungsausfall erhalten
 (z.B. Akkubetrieb, Notstrom)ja/nein
2.13Applikator und Zubehör
2.13.1Die korrekte Bestrahlungsposition im Applikator wird eingehalten (Prüfung mittels z.B.
 Prüfapplikator und Dummy oder Filmaufnahme)ja/nein/entfällt
2.13.2Die Applikatoren sind gekennzeichnetja/nein
2.13.3An den Applikatoren sind keine sichtbaren Mängel erkennbarja/nein
2.13.4Der Strahlerhalter von Cs-137- bzw. Co-60-Strahlern ist nach 5.000 Behandlungen oder 1.000 
 Betriebsstunden, mindestens jedoch in den letzten 3 Jahren vom Hersteller überprüft wordenja/nein/entfällt
2.14Spezielle Strahlenschutzaspekte
2.14.1Strahlerwechsel
 [ ] wird vom Hersteller/Lieferanten oder
 [ ] durch den Betreiber durchgeführt
 Für den Strahlerwechsel ist eine ausreichende Sicherungseinrichtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
 Sicherungseinrichtungen aufführen (z.B. Wechselbehältnis u. ä.): ....................................................
2.14.2Strahlerwechsel verriegelt durch z.B. Schlüssel, Kennwortja/nein
2.14.3Notfallbehälter mit ausreichender Abschirmung vorhandenja/nein
2.15Sonstige Prüfungen
2.15.1Geeigneter Arbeitsplatz für die Durchführung der Qualitätssicherung vorhandenja/nein
2.15.2Fußböden an den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Umgangsorten sind ausreichend gegen Strahlerverlust abgedichtetja/nein
2.15.3Prüfung der gegenseitigen Verriegelung beim Umgang mit weiteren Bestrahlungsvorrichtungen 
 (z.B. Gammabestrahlungs-/Afterloadingvorrichtung) im selben Raumja/nein/entfällt
3.Ortsdosisleistungsmessungen
 Die aus den Messwerten zu ermittelnde effektive Dosis ist auf die genehmigte Aktivität hochzurechnen.
 
Verwendetes Messgerät:
Typ: ...........................
Hersteller:. ...........................Fabr.Nr. ...........................
Radioaktiver Strahler am Prüftag: Radionuklid: ...........................Aktivität:. ...........................MBq/GBq am ...............................
Kermaleistung in .................... mAbstand von der Quelle ........................... Gy/min 
Betriebsbelastung WA nach DIN oder Genehmigung ........................... Gy/W bzw. Einschaltzeit.
3.1Messung der Ortsdosisleistung am Lagerbehälter
3.1.1Dosisleistung an der Oberfläche des Lagerbehälters in 0,05 m Abstand: ...........................μSv/h
(laut Herstellerangaben ........................... μSv/h)
3.1.2Dosisleistung an der Oberfläche des Lagerbehälters in 1 m Abstand: . ........................... μSv/h
(laut Herstellerangaben ...........................μSv/h)
3.2Messung der Ortsdosisleistung am Aufbewahrungs- oder Wechselbehälter
 Dosisleistung an der Oberfläche des Behälters in 0,05 m Abstand: . ........................... μSv/h
(laut Herstellerangaben ........................... μSv/h)
3.3Messung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes
 [ ]durch systematische Messungen (bei erstmaliger Prüfung)
Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
 [ ]Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
 [ ]durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung)
Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
Die Messwerte wurden bei ausgefahrenem radioaktivem Strahler ("in Luft") ermittelt.
 Tabelle: Ortsdosisleistungsmessungen:
 
Messort Umgebungs-Äquiva- lentdosisleistung
[μSv/h]
Aufenthalts- faktorGrenzwert für die effektive Dosis [μSv/a]Ermittelte effektive Dosis
[μSv/a]
berechnete mögliche Betriebsbelastung
[Gy/Woche]
       
 Nulleffekt: Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug ≤ 0, ........................... μSv/h

Es wird eine zahlenmäßige Identität zwischen Umgebungs-Äquivalentdosis und effektiver Dosis angenommen.
Der bauliche Strahlenschutz ist dann ausreichend, wenn alle Zahlenwerte in der letzten Spalte der Tabelle größer als die oben angegebene Betriebsbelastung WA bzw. Einschaltzeit sind oder die ermittelte effektive Dosis nicht größer als der Grenzwert für die effektive Dosis ist.

4.Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung
5.Auswertung und Folgerungen

Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach Strahlenschutzrecht. Andere Rechtsvorschriften (wie etwa zum Brandschutz u. ä.) bleiben unberührt.

Die Bestimmung zum Sachverständigen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StrlSchG erfolgte mit Bescheid vom [Datum] der [Behörde].
Ich versichere hiermit, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen frei von Ergebnisweisungen erstellt zu haben.

Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß § 88 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV dafür zu sorgen, dass der Prüfbericht der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.
Anlage: Lageskizze zu Nr. 3

5.4 Medizinische Gammabestrahlungsvorrichtungen

Prüfbericht Nr.
über die Überprüfung einer medizinischen Bestrahlungsvorrichtung zur Teletherapie mit Gammastrahlen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass:[ ] Sachverständigenprüfung nach § 88 Absatz 1 StrlSchV
Weitere Prüfanlässe:[ ] Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen
[ ] Prüfung aufgrund behördlicher Anordnung
[ ] Prüfung nach wesentlicher Änderung: (Konkretisierung)...............................
Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung: ..........................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 69 Absatz 1 StrlSchG): ..........................................
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen
wahrnimmt (§ 69 Absatz 2 StrlSchG): ..........................................
Tag der Prüfung: ..........................................
Sachverständiger: ..........................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilten
von Seiten des Strahlenschutzverantwortlichen: ..........................................
von Seiten der Servicefirma: ..........................................
Die Bestrahlungsvorrichtung bediente: ..........................................
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
  • Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
  • Verordnung über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036)
  • Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, zuletzt geändert durch RdSchr. des BMUB vom 11. Juli 2014 (GMBl 2014 S. 1020)
  • Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz
  • Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, zuletzt geändert am 7. September 2012 (GMBl 2012 S. 919)
  • DIN EN 60601-2-11
  • DIN 6846-2
  • DIN 6846-5
  • DIN EN ISO 9978
Eingesehene Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser):
[ ]Umgangsgenehmigung (§ 12 StrlSchG) einschließlich Änderungsbescheide:.......................
[ ]Strahlenschutzbauzeichnung:.......................
[ ]Angaben zur Zweckbestimmung der Vorrichtung im Sinne des Medizinprodukterechts:.......................
[ ]Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV):.......................
[ ]Notfallanweisung (§ 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 StrlSchV):.......................
[ ]Bereitgehaltene(s) StrlSchG/StrlSchV (§ 46 StrlSchV):.......................
[ ]Wartungsaufzeichnung (§ 88 StrlSchV) (Datum, Institution):.......................
[ ]Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Häufung bestimmter Fehler u. ä.):.......................
[ ]Bericht über erstmalige Prüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 89, 94 Absatz 2 StrlSchV)
(Datum, Institution):
.......................
[ ]Strahlerzertifikat:.......................
[ ]Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage:.......................
[ ]Bedienungsanleitung u. ä.:.......................
Hinweis zur Dichtheitsprüfung nach § 89 StrlSchV:
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 89 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.
1.Allgemeine Angaben
1.1Standort der Bestrahlungsvorrichtung............................................
1.2Benachbarte Bereiche
 Angrenzende Bereiche (entsprechend Strahlenschutzplan):
Nutzung als StrlSch-Bereich (§ 52 StrlSchV):
............................................
1.2.1Einfluss weiterer Strahlenquellen auf den Umgangsort............................................
1.3Gerätetechnische Angaben............................................
 Gerätebezeichnung:............................................
 Gerätetyp:............................................
 Gerätenummer der Vorrichtung:............................................
 Gerätehersteller:............................................
 Baujahr/Inbetriebnahme:............................................
 Nutzstrahlfänger vorhanden:............................................
 Patientenlagerungstisch:............................................
 Strahlerkopfabschirmung:z.B. abgereichertes Uran 144 kg
 CE-Kennzeichnung nach MDR
 CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an:............................................
 Nummer der Benannten Stelle:............................................
 Konformität nach MDR
 Konformitätserklärung:............................................
 UDI-DI:............................................
 UDI-DI sichtbar angebracht an:............................................
 Software-/EPROM-Version:............................................
1.3.1Genehmigter Umgang
 Radionuklid:
 Gesamtaktivität:
 Art der Anwendung:............................................
1.3.2Spezielles Zubehörz.B. Stoppuhr, Fußschalter
1.3.3Spezieller Strahlenschutz
 Geeignete Messvorrichtung für die klinische Dosimetrie verfügbarja/nein
 Gerätetyp, Hersteller............................................
 Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhandenja/nein
 Gerätetyp, Hersteller............................................
1.4Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n)(Angaben aus Strahlerzertifikat)
 Hersteller............................................
 Radionuklid............................................
 Aktivität/Datum............................................
 Kenndosisleistung (Medium, Abstand)............................................
 Strahler-Typ............................................
 Strahler-Nummer............................................
 Anzahl der Strahlenquellen............................................
 Klassifikation nach DIN/ISO............................................
 Besondere Form............................................
 Aktivität am Prüftag............................................
1.5Angaben zur Betriebsweise (nach Auskunft) (z.B. Strahlentherapie und klinische Dosimetrie)
 GenehmigteBetriebsbelastung, ggf. Strahlzeit............................................
 Anzeige des Strahlstunden- oder Betriebsstundenzählers................................/entfällt
 Bemerkungen (Betriebsbelastung, ggf. Strahlzeit............................................
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse
 Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen könnenja/nein
 wenn ja, welche ?............................................
 Bauliche Änderungen?ja/nein
 wenn ja, welche?............................................
 Nutzungsänderung in benachbarten Bereichenja/nein
 wenn ja, welche?............................................
 Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse............................................
 seit der letzten Prüfung?ja/nein
 wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)............................................
 Weitere Bemerkungen............................................
2.Durchführung der Prüfung           
2.1Kennzeichnungen, Signallampen, Patientenüberwachung
2.1.1Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet (§ 91 StrlSchV, DIN 25430)ja/nein
2.1.2Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet (§ 91 StrlSchV, DIN 25430)ja/nein
2.1.3Die Kennzeichnung von Bereichen nach Gefahrengruppen ist vorhanden (§ 54 StrlSchV)ja/nein
2.1.4Das Strahlenzeichen auf dem Strahlerkopf ist vorhandenja/nein
2.1.5Signallampen an der Bedienungsvorrichtung sind funktionsfähig
 "Ruhestellung"ja/nein
 "Bestrahlungsstellung"ja/nein
 "Zwischenstellung"ja/nein
2.1.6Verschlussgesteuerte Signallampen am oder in der Nähe des Strahlerkopfes sind funktionsfähig
 für Ruhestellungja/nein
 jede andere Stellungja/nein
2.1.7Mechanisch mit dem Quellenträger verbundene Anzeige der Stellung der Verschlussvorrichtung ist funktionsfähigja/nein
2.1.8Anzeige des freien Zugangs zum Bestrahlungsraum ist vorhandenja/nein
2.1.9Im Bestrahlungsraum/Labyrinth sind Warnlampen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.10Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.11Sichtverbindung zwischen Bestrahlungs- (Patientenposition) und Schaltraum vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.1.12Sprechverbindung zwischen Bestrahlungs- (Patientenposition) und Schaltraum in beiden Richtungen vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.2Zugang zum Bestrahlungsraum, Patientenlagerung
2.2.1Die Eingangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten Türkontakten ausgerüstetja/nein
2.2.2Beim Öffnen einer Tür fährt der Strahler in die Abschirmung zurück (Strahlung wird automatisch abgeschaltet)ja/nein
2.2.3Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werdenja/nein
2.2.4Nach dem Schließen der Zugangstüren wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommenja/nein
2.2.5Die Quetschsicherung am Tor ist vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
2.2.6Lichtschranken vorhanden und funktionsfähigja/nein/entfällt
2.2.7Die Zugangstüren können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werdenja/nein
2.2.8Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglichja/nein
2.2.9Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktionja/nein
2.2.10Vorrang: von innen öffnen gegenüber von außen schließen oder Bewegungsnotschalter vorhandenja/nein
2.2.11Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Not-Aus-Schalter, Strahlenwarngerät sind ohne sichtbare Mängelja/nein
2.2.12An der fahrbaren Abschirmeinrichtung ist kein sichtbarer Mangel erkennbarja/nein/entfällt
2.2.13Bei nicht arretierten Tischbremsen ist die Strahlung nicht einschaltbar oder schaltet bei Tischbewegung ab (Prüfposition nach DIN nicht vorgesehen)ja/nein/entfällt
2.2.14Kollisionsschutz am Strahlerkopf ist funktionsfähig (Kontrolle bei geöffneter Verschlussvorrichtung)ja/nein/entfällt
2.2.15Nach Ansprechen des Kollisionsschutzes am Strahlerkopf ist eine Rettung des Patienten möglichja/nein/entfällt
2.3Unabhängiges Strahlenwarngerät
2.3.1Es ist eine unabhängige Warneinrichtung zur Strahlenanzeige (Strahler nicht im Tresor) mit separatem Türkontakt vorhanden:ja/nein
2.3.2Anzeige bei Störung des Strahlenwarngerätes vorhanden:ja/nein
2.3.3Die Funktion des Strahlenwarngerätes bleibt für mindestens 30 min nach Netzspannungsausfall erhalten (z.B. Notstromanschluss)ja/nein
2.4Einstellhilfen
2.4.1Seitenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
2.4.2Deckenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfreija/nein
2.4.3Die Position des Lichtvisiers ist auch bei Drehung des Kollimators und des Tragarms konstantja/nein
2.4.4Die Abstandsanzeige ist funktionsfähig (u. a. auch die Korrelation mit der Tischhöhenanzeige)ja/nein
2.4.5Quetschsicherung der Tubusse funktionsfähigja/nein/entfällt
2.4.6Tischeinlagen sind mechanisch in Ordnungja/nein/entfällt
2.4.7Die Winkeleinstellungen stimmen mit der mech./elektr. Anzeige übereinja/nein
2.4.8Kongruenz des Lichtvisiers gegeben (a. p., p. a., seitlich)ja/nein
2.4.9Übereinstimmung von Lichtvisier- und Strahlenfeld gegebenja/nein
2.4.10Lage des Isozentrums ist in Ordnungja/nein
2.5Not-Aus-/Not-Halt-Einrichtung
2.5.1Folgende Not-Aus-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig
(selbsthaltend, selbstverriegelnd)
ja/nein
 Anzahl/Ort............................................
2.5.2Tisch-Not-Halt-Schalter funktionsfähigja/nein
2.6Quellenträger und Verschlussvorrichtung
2.6.1Funktionsfähiger Antrieb unabhängig von äußeren Systemen und Stellungen des Strahlerkopfes (stichprobenartig)ja/nein
2.6.2Die Gesamtübergangsdauer Ruhestellung-Bestrahlungsstellung und zurück ist < 5 sja/nein
2.6.3Wenn der Übergang Ruhestellung zur Bestrahlungsstellung > 3 s beträgt, wird die Strahlenquelle sofort in die Ruhestellung versetztja/nein
2.6.4Manuelle Notfall Vorrichtung zum Versetzen der Strahlenquelle in die Ruhestellung ist vorhanden und wird in der Nähe der Bedienungsvorrichtung aufbewahrtja/nein
2.6.5Manuelle Notfallvorrichtung ist in jeder Stellung des Strahlerkopfes bedienbarja/nein
2.7Zeitschalter
2.7.1Zwei Zeitschalter für die Messung und Überwachung der Bestrahlungszeit vorhanden und funktionsfähigja/nein
2.7.2Strahlungsfreigabe nur nach erneuter Vorwahl einer Bestrahlungszeit möglichja/nein
2.7.3Anzeige der vorgewählten Bestrahlungszeit ohne Mängelja/nein
2.7.4Betätigung des Primärschalters/redundanten Schalters durch Endschalter an Quellenträger/Verschlussvorrichtung bei Strahlung "Ein"ja/nein
2.7.5Betätigung des Sekundärschalters durch Endschalter an Quellenträger/Verschlussvorrichtung, wenn die Verschlussvorrichtung die Ruhestellung verlässt oder erreichtja/nein/entfällt
2.7.6Bei Ausfall der Netzversorgung werden angezeigte Angaben mindestens 20 min gespeichertja/nein
2.8Bestrahlungsmodus
2.8.1Strahlungsfreigabe nur nach Vorwahl des Bestrahlungsmodus möglichja/nein
2.8.2Anzeige des Bestrahlungsmodus ohne Mängelja/nein
2.8.3Stehfeldvorwahl: Abschalten bei Stativ-Rotationja/nein/entfällt
2.8.4Rotationsvorwahl: Abschalten innerhalb 5 s bei Stativ-Stillstandja/nein/entfällt
2.8.5Blockierung, wenn Vorwahl Bedienpult/Bestrahlungsraum nicht übereinstimmtja/nein/entfällt
2.8.6Zweiter Endschalter, schaltet Stativ mit maximaler Überdrehung von 5 Grad abja/nein/entfällt
2.9Keilfilter- und Satellitenträger
2.9.1Kennzeichnung von auswechselbaren Keilfilternja/nein/entfällt
2.9.2Kennzeichnung der Orientierung der eingesetzten Keilfilterja/nein/entfällt
2.9.3Wenn verschiedene Filter (auch Leerfilter) möglich sind:
 Strahlungsfreigabe nur bei Vorwahl und Anzeige des eingesetzten Filtersja/nein/entfällt
2.9.4Strahlungsfreigabe nur bei ordnungsgemäßer Positionierung des eingesetzten (Keil-) Filters oder mindest. mechanische Rastungja/nein/entfällt
2.9.5Strahlungsfreigabe nur bei übereinstimmender Vorwahl (Bedienpult/Bestrahlungsraum) des eingesetzten (Keil-) Filtersja/nein/entfällt
2.9.6Strahlungsfreigabe nur bei ordnungsgemäßer Positionierung des Satellitenträgers oder mindest. mechanische Rastungja/nein/entfällt
2.10Vorbereitungsstellung
2.10.1Einschalten der "Vorbereitungsstellung" an der Bedienvorrichtung nur mit einem Schlüssel oder codiertem Schalterja/nein
2.10.2Anzeige der "Vorbereitungsstellung" an der Bedienvorrichtung in Ordnungja/nein
2.11Einschaltbereitschaft
2.11.1"Einschaltbereitschaft" erst nach Schließen des Verriegelungssystems und Vorwahl der Betriebsparameterja/nein
2.11.2Anzeige der "Einschaltbereitschaft"ja/nein
2.11.3Unabhängiger Schalter für den Übergang in die Bestrahlungsstellung in Ordnungja/nein
2.12Strahlung "Ein"
2.12.1Einschalten der Bestrahlung nur am Bedienpult und nur mit Schlüssel oder codiertem Schalter möglichja/nein
2.12.2Erkennbarkeit von "Strahlung Ein" in Ordnungja/nein
2.12.3Weitere Bestrahlungen erst nach erneuter Vorwahl der Bestrahlungsparameter möglichja/nein
2.13Strahlungsunterbrechung
2.13.1Strahlung am Bedienpult unterbrechbarja/nein
2.13.2Nach der Unterbrechung ist die Fortsetzung der Bestrahlung ohne erneute Vorwahl möglichja/nein
2.13.3Bei Parameteränderung während einer Unterbrechung schaltet die Einrichtung ab oder keine Parameteränderung möglichja/nein
2.14Strahlungsabschaltung
2.14.1Bestrahlung am Bedienpult abschaltbarja/nein
2.14.2Bestrahlung im Bestrahlungsraum abschaltbarja/nein
2.14.3Automatische Bestrahlungsabschaltung bei Parameteränderung oder keine Parameteränderung möglichja/nein
2.15Außerplanmäßige Abschaltung
2.15.1Abschalten bei Ausfall eines gemeinsamen Elementes der Zeitschalter funktionsfähigja/nein/entfällt
2.15.2Abschalten bei Ausfall der Stromversorgung eines Systems funktionsfähigja/nein/entfällt
2.15.3Anzeige einer nicht planmäßigen Abschaltung an der Bedienungsvorrichtung funktionsfähigja/nein/entfällt
2.15.4Abschaltung durch Zeitschalter bei automatischer Anpassung der Drehgeschwindigkeit an die Bestrahlungszeitja/nein/entfällt
2.15.5Rücksetzung der o. g. Verriegelung nur mit besonderen Hilfsmitteln möglichja/nein
Keine weitere Strahlenfreigabe bei
2.15.6Ausfall der Stromversorgung für einen Zeitschalterja/nein/entfällt
2.15.7Abschaltung der Bestrahlung durch Sekundärzeitschalterja/nein/entfällt
2.15.8Abschaltung der Bestrahlung bei fehlender Betriebsbereitschaft eines der Zeitschalter bei redundanter Kombinationja/nein/entfällt
2.15.9wenn der Übergang des Quellenträgers in die Bestrahlungs- oder Ruhestellung länger als 3 Sekunden dauertja/nein
2.15.10Rotation (Stillstand) des Strahlerkopfes bei Stehfeld-(Rotations-)Bestrahlungja/nein
2.15.11Überschreitung des vorgewählten Winkels um > 5 Gradja/nein/entfällt
2.16Sonstige Prüfungen (z.B. Fußschalter)
3.Ortsdosisleistungsmessungen
 Im Messprotokoll sind folgende Angaben aufzuführen: Verwendetes Messgerät (Typ, Hersteller, Bauartzulassung)
3.1Gehäusedurchlassstrahlung
 Maximalwerte bei eingefahrenem Strahler und einer Tagesaktivität von GBq. Der Messwert wurde auf die genehmigte Aktivität hochgerechnet.
3.1.1Dosisleistung in 0,05 m Abstand von der Oberfläche des Strahlerkopfes:
....................................................... μSv/h
(laut Herstellerangaben ............................................ μSv/h)
3.1.2Dosisleistung in 1 m Abstand von der Oberfläche des Strahlerkopfes:
............................................ μSv/h
(laut Herstellerangaben ............................................ μSv/h)
3.2Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes
 [ ]durch systematische Messungen (bei erstmaliger Prüfung)
(Maximalwerte bei eingesetztem Strahler und einer Tagesaktivität von ..... GBq.
Der Messwert wurde auf die beantragte/genehmigte Aktivität des radioaktiven Strahlers hochgerechnet.)
Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
 [ ]Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
 [ ]durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung)
Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen.
 Im Messprotokoll sind folgende Angaben aufzuführen:
 
Verwendetes Messgerät (Typ, Hersteller)
Messbedingungen für Messungen außerhalb des Bestrahlungsraumes (Feldgröße, Nutzstrahlrichtung, Strahleraktivität am Messtag): 
Messbedingungen für Messungen am Strahlerkopf (Blenden geschlossen, Strahleraktivität am Messtag): 
 Es wird eine zahlenmäßige Identität zwischen Umgebungs-Äquivalentdosis und effektiver Dosis angenommen.
 
StrahlrichtungMessortMesswert (µSv/h)Aufenthalts- faktorGrenzwert für die eff. Dosis(mSv/a)Ermittelte effektive Dosis (mSv/a)berechnete mögliche Betriebsbelastung (Gy/Woche)
  N+ S+    
  N+ S+    
  N+ S+    
  N+ S+    
N+: Messung ohne Streukörper
S+: Messung mit Streukörper

Nulleffekt: Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug ≤ 0,...... μSv/h

Der bauliche Strahlenschutz ist dann ausreichend, wenn alle Zahlenwerte in der letzten Spalte der Tabelle größer als die oben unter 1.5 angegebene Betriebsbelastung WA bzw. Einschaltzeit sind oder wenn die ermittelte effektive Dosis nicht größer als der Grenzwert für die effektive Dosis ist.
Anmerkungen zu den Ortsdosisleistungsmessungen

4.Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung
5.Auswertung und Folgerungen
Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach Strahlenschutzrecht. Andere Rechtsvorschriften (wie etwa zum Brandschutz u. ä.) bleiben unberührt.

Die Bestimmung zum Sachverständigen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StrlSchG erfolgte mit Bescheid vom [Datum] der [Behörde].
Ich versichere hiermit, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen frei von Ergebnisweisungen erstellt zu haben.

Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß § 88 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV dafür zu sorgen, dass der Prüfbericht der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.
Anlage: Lageskizze zu Nr. 3
             

5.5 Nichtmedizinische Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Prüfbericht Nr.
über die Überprüfung einer nichtmedizinischen Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass:[ ]Sachverständigenprüfung nach § 88 Absatz 1 StrlSchV
Weitere Prüfanlässe:
[ ]Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen
[ ]Prüfung aufgrund behördlicher Anordnung
[ ]Prüfung nach wesentlicher Änderung: (Konkretisierung)..........................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 69 Absatz 1 StrlSchG):..........................................
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt (§ 69 Absatz 2 StrlSchG):..........................................
Anlagenbezeichnung:..........................................
Anlagenhersteller:..........................................
Tag der Prüfung:..........................................
Sachverständiger:..........................................
Strahlenschutzbeauftragte (nach Auskunft des Betreibers) (§ 70 StrlSchG):..........................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilte(n) seitens des Strahlenschutzverantwortlichen:..........................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilte(n) seitens der Servicefirma:..........................................
Die Anlage bediente während der Prüfung:..........................................
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
  • Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
  • Verordnung über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036)
  • Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz
  • ggf. bei PET Zyklotrons:
  • DIN 6871-1:
    Zyklotronanlage für die Positronen-Emissions-Tomographie, Teil 1
    Anforderungen an den baulichen Strahlenschutz
  • DIN 6871-2:
    Zyklotronanlage für die Positronen-Emissions- Tomographie, Teil 2
    Strahlenschutzlabyrinthe und Wanddurchführungen
Eingesehene Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation, z.B. über Aktenzeichen, Datum, Verfasser):
[ ]Umgangsgenehmigung (§ 12 StrlSchG) einschließlich Änderungsbescheide:.......................
[ ]Sicherheitsbericht einschließlich aller Änderungen:.......................
[ ]Strahlenschutzbauzeichnung:.......................
[ ]Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV):.......................
[ ]Notfallanweisung (§ 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 StrlSchV):.......................
[ ]Bereitgehaltene(s) StrlSchG/StrlSchV (§ 46 StrlSchV):.......................
[ ]Wartungsaufzeichnung (§ 88 StrlSchV) (Datum, Institution):.......................
[ ]Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Häufung bestimmter Fehler u. ä.):.......................
[ ]Bericht über die erstmalige Sachverständigenprüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Bericht über vorausgegangene Sachverständigenprüfung (Datum, Institution):.......................
[ ]Technische Unterlagen für die Anlage:.......................
[ ]Bedienungsanleitung u. ä.:.......................
1.Allgemeine Angaben
1.1Nutzer:............................................
1.2Aufstellungsort der Anlage:............................................
Einrichtung des Aufstellungsraumes als Strahlenschutzbereich:
(abhängig vom Betriebszustand)
..........................................
1.3Benachbarte Bereiche
Angrenzende BereicheNutzung alseingestuft nach § 52 StrlSchV als
seitlich  
oberhalb  
unterhalb  
1.4Weitere Strahlenquellen in der Umgebung
1.5Verwendungszweck (nach Angabe)
(Kurzbeschreibung)....................................
oder
() siehe Sicherheitsbericht (Unterlage)
() siehe vorangegangenen Prüfbericht (Unterlage)
1.6Technische Angaben zum Aufbau
Anlagenkomponente 1, 2, 3 usw.
Bezeichnung/Typ:
Hersteller:
Fabriknummer:
Inbetriebnahme:
Größtmögliche Einstellwerte
Endenergie der Teilchen (bei Ladungszustand 1)_____ keV
Beschleunigungsspannung (pos./neg.)_____ kV
zugehöriger Strom maximal_____ mA
Vorbeschleunigungsspannung (pos./neg.)_____ kV
zugehöriger Strom maximal_____ mA
Ionenstrom_____ mA
Beschleunigte TeilchenTarget-MaterialTarget
Beschaffenheit
()Elektronen()Nichtradioakt. Material()fest
()Protonen()Deuterium()flüssig
()Deuteronen()Rad. Stoff()gasförmig
()Tritionen    
()Sonstige Teilchen    
1.7Angaben zum Betrieb
1.7.1Maximale Strahlzeit lt. Genehmigung:h/Tag/Woche/Monat
1.7.2Vorzugsstrahlrichtung:
1.7.3Häufigste Teilchenart und Energien:
1.7.4Betriebsstunden (Zählerstand)/Betriebstagebuch
 
EinschaltbereitschaftStrahlzeit
____ h am Prüftag ____ h am____ h am Prüftag
____ h am ........................
____ h in ____ Monaten____ h in ____ Monaten
1.7.5Für die Ortsdosis bedeutsamer Betrieb:
z.B. Beschleunigungsspannung/Energie/Ionenstrom/beschleunigte Teilchen/Strahlzeit:
1.8Wesentliche Änderungen, besondere Vorkommnisse seit der letzten Prüfung
1.8.1Bauliche Änderungenja/nein/entfällt
Wenn ja, welche?
1.8.2Nutzungsänderung der Nachbarräumeja/nein/entfällt
Wenn ja, welche?
1.8.3Sonstige Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen könnenja/nein/entfällt
Wenn ja, welche?
1.8.4Strahlenschutzrelevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfungja/nein/entfällt
Wenn ja, welche?
1.9Betriebsinterne technische Überwachung, Aufzeichnungen
1.9.1Bauliche Änderungenja/nein
1.9.2Protokolle über die betriebsinterne technische Überwachung sind vorhandenja/nein
1.9.3Protokolle über die Bilanzierung radioaktiver Emissionen sind vorhandenja/nein
1.9.4Sonstiges:
2.Zustand der Anlage
Die Anlage wurde einschließlich des baulichen Strahlenschutzes einer Sichtkontrolle unterzogen. Die hiermit verbundenen Eingriffe gingen nicht über das Abnehmen von Abdeckungen und Verkleidungen hinaus. Die Überprüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Soweit sichtbar, keine Mängel an
2.1ortsfesten Strahlenschutzabschirmungenja/nein/entfällt
2.2beweglichen Strahlenschutzabschirmungenja/nein/entfällt
2.3sonstigen technischen Strahlenschutzvorrichtungenja/nein/entfällt
2.4Raumbegrenzungen (z.B. Decken und Fußböden)ja/nein/entfällt
2.5Strahlenschutzlabyrinthja/nein/entfällt
2.6Strahlenschutzfensternja/nein/entfällt
2.7Strahlenschutzabsperrungenja/nein/entfällt
2.8Einstellvorrichtungen zur Nutzstrahlführungja/nein/entfällt
2.9Einstellvorrichtung zur Nutzstrahl Verteilung (Weichen und Verschlüsse)ja/nein/entfällt
2.10Einstellvorrichtung zur Nutzstrahlkollimierung (Blenden, magnetische Linsen)ja/nein/entfällt
2.11Strahlrichtungsblockierungenja/nein/entfällt
2.12Strahlfängersystemenja/nein/entfällt
2.13Lüftungssystemja/nein/entfällt
2.14Kühlwasser/Abwassersystemja/nein/entfällt
2.15Not-Aus-Schalterja/nein/entfällt
2.16Kontakten für Absuchsystemja/nein/entfällt
2.17Schaltern, Kabeln, Kabelführung, Kontaktenja/nein/entfällt
2.18Bedienungs- und Anzeige-Elementenja/nein/entfällt
2.19Skalenbezeichnung und -beschriftungja/nein/entfällt
2.20Kennzeichnung der Strahlenschutzbereiche nach StrlSchVja/nein/entfällt
2.21Betriebszustandsanzeigenja/nein/entfällt
3.Funktion
Nach erfolgter Sichtprüfung wurden die sicherheitstechnischen Einzelfunktionen, Funktionsabläufe und -anzeigen beim bestimmungsgemäßen Betrieb und bei simulierten Störungen - insbesondere bei Ausfall des Betriebsmittels an den für die Personensicherheit relevanten Teilen - unter Beachtung der notwendigen logischen Verknüpfung zwischen den einzelnen Funktionen überprüft. Die Überprüfung führte zu folgenden Ergebnissen:
3.1Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme
3.1.1Schlüsselsicherungssystem vorhanden und ohne Mängelja/nein/entfällt
3.1.2Schlüsselverwahrung geregeltja/nein
3.2Sicherung gegen versehentlichen Personenaufenthalt in Strahlenschutzbereichen
3.2.1Technisches Absuchsystem ohne Mängelja/nein/entfällt
3.2.2Absuchen durch organisatorische Maßnahmen geregeltja/nein/entfällt
3.3Sicherung gegen Betreten des Sperrbereichs bzw. Kontrollbereiches
3.3.1Zugangsverriegelung ohne Mängelja/nein
Verzögertes Öffnen durch
() Zeitschalter
() Dosis-/Dosisleistungsüberwachung
() Sonstiges:
3.3.2Bei Öffnen der Türen wird die Strahlung automatisch abgeschaltetja/nein
3.3.3Bei geöffneten Türen ist der Strahlbetrieb blockiert durch:ja/nein
3.3.4Nach Strahlabschaltung durch Öffnen der Türen wird die Strahlung bei Schließen der Türen nicht automatisch eingeschaltetja/nein
3.3.5Ein Verlassen des verriegelten Bereichs ist jederzeit möglich
(auch bei Ausfall des Betriebsmittels)ja/nein
3.4Sicherung gegen unzulässige Strahlenexposition während Inspektion, Versuchsaufbauten und nach Strahlabschaltung
3.4.1Eine unzulässige bzw. versehentliche Strahlenexposition durch Magnetron-/Klystron-Störstrahlung während der Strahlpausen, bei Unterbrechung oder bei Versuchsaufbauten ist ausgeschlossenja/nein/entfällt
Falls ja, wie?
3.4.2Eine unkontrollierte oder versehentliche Strahlenexposition durch Aktivierung ist während der Strahlpausen, bei Unterbrechung, bei Versuchsaufbauten oder nach Bestrahlungsende ausgeschlossenja/nein/entfällt
Falls ja, wie?
3.5Maßnahmen bei Änderung der Strahlführung
3.5.1Anzeige der Strahlführung ausreichendja/nein/entfällt
Bemerkung: ............................................
3.5.2Automatische Strahlabschaltungja/nein/entfällt
3.5.3Optische/akustische Warnung bei Änderungja/nein/entfällt
Bemerkung: ............................................
3.6Maßnahmen bei unzulässig hoher Ortsdosis/Ortsdosisleistung Raumluftaktivitätskonzentration sowie Abluftaktivitätskonzentration an ungenutzten Bestrahlungsplätzen, im Bedienungsraum, in benachbarten Räumen und in der Umgebung
(z.B.) automatische Strahlabschaltung und /oder optische/akustische Warnung)
.................................................................................................................................
3.7Not-Aus-Einrichtungen
3.7.1Vorhandene Not-Aus-Schalter:ja/nein
3.7.2Not-Aus-Schalter selbsthaltend/selbstverriegelndja/nein
3.7.3Not-Aus-Schalter funktionstüchtig; getestet amja/nein
Not-Aus-Schalter Nr. ___ gem. Ziff. 3.7.1
3.8Sonstige Sicherheitseinrichtungen
3.8.1Anlage kann nur von der Bedienungsvorrichtung in Betrieb genommen werdenja/nein
Bemerkungen: ............................................
3.8.2Signal- und Warnsysteme vorhanden und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: ............................................
3.8.3Akustische und optische Verständigungswege vorhanden und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: ............................................
3.8.4Deutliche Anzeige von Störungen an der Bedienungseinrichtung vorhanden und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: ............................................
3.8.5Deutliche Anzeige bei Freischaltung im Sicherheitskreis an der Bedienungsvorrichtung vorhanden und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: ............................................
3.8.6Anzeige der wesentlichen Betriebsparameter an der Bedienungsvorrichtung vorhanden und ohneMängel ja/nein
() Strahlenart
() Strahlenenergie
() Strahlstrom
() Strahlführung
() Strahllage
Bemerkungen: ............................................
3.8.7Betriebszustand "Lüftungsanlage ein" erkennbarja/nein/entfällt
(von der Bedienungsvorrichtung aus)
3.8.8Betriebszustand "Ausfall der Lüftungsanlage" erkennbar (von der Bedienungsvorrichtung aus)ja/nein/entfällt
3.8.9Betriebszustand "Strahlung ein" bei nicht eingeschalteter oder ausgefallener Lüftung verriegeltja/nein/entfällt
3.8.10Sonstiges: ............................................
3.9Messsysteme und Messgeräte zur Strahlenschutzüberwachung bezüglich der Ortsdosis/Ortsdosisleistung
3.9.1Vorhandene Messsysteme: ............................................
3.9.2Vorhandene Messsysteme geeignet und ohne sichtbare Mängelja/nein
3.9.3Vorhandene Messsysteme ausgestattet mit:ja/nein
() Anzeigefunktion
() Warnfunktion
() Abschaltfunktion
() Ausfallanzeige
Funktionsprüfung mit Prüfstrahler ohne Mängelja/nein
Eingestellte Warnschwellen: ............................................
Funktion geprüft und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: () Einsichtnahme in Betreiberunterlagen
() Prüfung durch Sachverständigen
3.10Messsysteme und Messgeräte zur Strahlenschutzüberwachung bezüglich Kontaminationen
3.10.1Vorhandene Messsysteme: ............................................
3.10.2Vorhandene Messsysteme geeignet und ohne sichtbare Mängelja/nein
3.10.3Vorhandene Messsysteme ausgestattet mit:ja/nein
() Anzeigefunktion
() Warnfunktion
Funktionsprüfung mit Prüfstrahler ohne Mängelja/nein
Eingestellte Warnschwellen: ............................................
Funktion geprüft und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen: () Einsichtnahme in Betreiberunterlagen
() Prüfung durch Sachverständigen
3.11Messsysteme und Messgeräte zur Strahlenschutzüberwachung bezüglich der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft
3.11.1Vorhandene Messsysteme: ............................................
3.11.2Vorhandene Messsysteme geeignet und ohne sichtbare Mängelja/nein
3.11.3Vorhandene Messsysteme ausgestattet mit:ja/nein
() Anzeigefunktion
() Warnfunktion
() Abschaltfunktion
() Ausfallanzeige
Funktionsprüfung mit Prüfstrahler ohne Mängelja/nein
Eingestellte Warnschwellen: ............................................
Funktion geprüft und ohne Mängelja/nein
Bemerkungen:
() Einsichtnahme in Betreiberunterlagen
() Prüfung durch Sachverständigen
3.12Raumlufttechnische Anlage (nur falls strahlenschutzrelevant)
Nach Einsicht in Betreiberunterlagen ohne Mängelja/nein/entfällt
() Luftwechselzahl (__-fach)
() Druckstaffelung/Luftströmungsrichtung
3.13Prüfung der baulichen und geräteseitigen Abschirmung, jeweils für die relevanten Strahlenarten und -energien
Prüfung des baulichen bzw. geräteseitigen Strahlenschutzes
() ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und bauliche oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
() durch stichprobenartige Messung (bei Wiederholungsprüfung)
() durch systematische Messung (bei erstmaliger Prüfung)
  • der Röntgen-Ortsdosisleistung
  • der Gamma-Ortsdosisleistung
  • der Neutronen-Ortsdosisleistung
Tabelle: Messung der Ortsdosisleistung
Prüfbedingungen (z.B.:)
Strahlenart:Wiederholfrequenz:
Energie am Ende der B.-Strecke:Tastverhältnis:
Mittlerer Strahlstrom am Target:Strahlrichtung:
Target:Sonstige Angaben:
Verwendete Messgeräte:
Messwerte:
Messort/ -bereichX-DL (µSv/h)n-DL (µSv/h)Strahlzeit/a (h)Richtungsfaktor UAufenthaltsfaktor TOrtsdosis/a (mSv)
ermitteltzulässig
        
        
        
        
        
        
Folgerungen:
3.14Vorrichtungen zur sicheren Handhabung und geeigneten Lagerung aktivierter und kontaminierter Anlagenteile (z.B. Targetwechsel) vorhanden und funktionsfähig
Bemerkungen: ............................................
3.15nur bei PET-Zyklotrons: Sicherer Einschluß der Aktivierungsprodukte in Targets sowie Handhabungs- und Transporteinrichtungen
3.15.1Keine sichtbaren Mängel an
- Targetsja/nein
- Targetzu- und ableitungenja/nein
- Rückschlagventilen der Targetzuleitungenja/nein
- Boxja/nein
- Differenzdruckkontrollsystem der Boxja/nein
- Kapillartransportsystemja/nein/entfällt
- Rohrposttransportsystemja/nein/entfällt
3.15.2Automatische Abschaltung bei zu geringer Kühlung
- des Targets (Wasserdurchfluss)ja/nein
- des Targetfensters (He-Durchfluss)ja/nein
3.15.3Vorgeschriebener Unterdruck in der Box ist eingehaltenja/nein
3.15.4Unterdrucküberwachung der Box funktionstüchtigja/nein
3.15.5Dichtheit der Kapillarleitungen gesichert (Einsicht in Betreiberunterlagen)ja/nein
3.15.6Dichtheit der Rohrpostfahrrohre gesichert (Einsicht in Betreiberunterlagen)ja/nein/entfällt
3.15.7Sicherheitsfunktionen der Rohrpostanlage funktionstüchtigja/nein/entfällt
3.15.8Überleitung von Aktivität nur bei verriegelter Boxtür möglichja/nein
4.Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen, Beseitigung der Vorjahresmängel
5.Auswertung und Folgerungen
Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach Strahlenschutzrecht. Andere Rechtsvorschriften (wie etwa zum Brandschutz u. ä.) bleiben unberührt.

Die Bestimmung zum Sachverständigen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StrlSchG erfolgte mit Bescheid vom [Datum] der [Behörde].
Ich versichere hiermit, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen frei von Ergebnisweisungen erstellt zu haben.

Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Der Strahlenschutzverantwortliche hat gemäß § 88 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV dafür zu sorgen, dass der Prüfbericht der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.
Anlage: Lageskizze zu Nr. 3
                          

.

Anhang 

Tabelle 1: Modulare Struktur der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen

Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 StrlSchG
§ 88 Absatz 4 StrlSchV
§ 88 Absatz 5 StrlSchV

"SV-RL Röntgen"

§ 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b StrlSchV
§ 88 Absatz 5 StrlSchV

"SV-RL Anlagen"

§ 89 StrlSchV
§ 25 Absatz 4 StrlSchV

"RL Dichtheitsprüfung"

Richtlinie für Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern nach dem Strahlenschutzgesetz und der StrahlenschutzverordnungRichtlinie für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie nach dem Strahlenschutzgesetz und der StrahlenschutzverordnungRichtlinie über die Prüfung der Unversehrtheit und Dichtheit von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die sonstige radioaktive Stoffe enthalten, nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung
einschließlich
Prüfberichtsmuster und Bescheinigungsmuster für
  • Röntgeneinrichtungen
  • Störstrahler
einschließlich
Prüfberichtsmuster für
  • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  • Bestrahlungsvorrichtungen
  • Geräte für die Gammaradiographie
einschließlich
Prüfberichtsmuster für
  • umschlossene radioaktive Stoffe sowie bauartzugelassenen Vorrichtungen, die sonstige radioaktive Stoffe enthalten
! Bis zur Überarbeitung und Integration gilt die Fassung vom 22. April 2024. ! Bis zur Überarbeitung und xIntegration gilt die Fassung vom 7. September 2012.

Tabelle 2: Beispielliste für wesentliche Änderungen, die in der Regel eine Sachverständigenprüfung erfordern

Nr.Art der ÄnderungBemerkung
Hardware  
1Änderung beim bautechnischen Strahlenschutz (Strahlenschutztor; Wände/Boden/Decke; Durchführungen für Kabel/Lüftung) 
2für Aufenthaltszeiten relevante Nutzungsänderungen in angrenzenden Bereichen 
3Austausch/Umbau eines AfterloadinggerätesAustausch des Gerätes, wenn nur der Umgang mit der Quelle genehmigt ist; Umbau von strahlerführenden Komponenten und Behältern
4Austausch/Umbau einer Bestrahlungsvorrichtung mit rad. QuellenAustausch des Gerätes, wenn nur der Umgang mit der Quelle genehmigt ist; Umbau von strahlerführenden Komponenten und Behältern
5Änderung des Blendensystems (z.B. MLC) 
6Änderung des internen Dosimetriesystems 
7Änderung des Bildempfängers der MV-Bildgebung 
8Änderung/Erweiterung der genehmigten Bestrahlungstechniken (z.B. Gating, neue Energien) 
9Änderung strahlführender Komponenten (Target, Filter, Kollimatoren) 
10Änderung von automatisch einstellbaren Patientenlagerungsmitteln (z.B. Tisch; manuelle Lagerungsmittel wie Kopfstützen/Schaumstoffkörper u. ä. sind nicht gemeint) 
11Einbau/Erweiterung/Änderung des Personensicherheitssystems 
12Ergänzung von strahlsteuerndem Zubehör 
Software  
13Änderung der Betriebs-/Steuerungssoftware (Maschine), vordere Zifferbei Software-Update mit Änderung der Versionsnummer oder der in der Genehmigung aufgeführten Version
14Änderungen der Interlock-Logik 
15Änderung der Patientenverifikationssoftware (Record & Verify-System), vordere Ziffer 
16Softwareerweiterung bei neuen Bestrahlungstechniken oder bei strahlsteuerndem Zubehör 
1) Die zu prüfenden Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräte für die Gammaradiographie werden im Folgenden als Prüfobjekte bezeichnet.

2) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Türen und Tore (vom 10.11.2009, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 01.03.2022)

3) Beispiele bei medizinisch genutzten Anlagen sind Gatingsysteme, Patientenpositionierungssysteme, Patientenidentifikationssysteme und Personensicherheitssysteme; Beispiele bei nichtmedizinisch genutzten Anlagen sind ODL-Überwachungssysteme und Zutrittskontrollsysteme; Beispiel bei Kammerbestrahlungsanlagen ist die Behälterkodierung; Beispiele für Gammaradiographie-Geräte sind Fernbedienungen und Ausfahrschläuche inkl. Kupplung

4) Beispielsweise könnte im Prüfberichtsmuster festgelegt werden, dass in einem seriellen Not-Aus-Kreis bei einer erstmaligen Prüfung jeder Not-Aus-Schalter einzeln geprüft wird und bei allen weiteren Prüfungen im Rahmen einer Stichprobe nur ein einzelner Not-Aus-Schalter geprüft wird.


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