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Regelwerk, EU 2000, Bau - EU Bund
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Entscheidung 2000/367/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1001)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 133 vom 06.06.2000 S. 26;
Entsch. 2003/629/EG - ABl. Nr. L 218 vom 30.08.2003 S. 51;
Beschl. 2011/232/EU - ABl. Nr. L 97 vom 12.04.2011 S. 49;
VO (EU) 2024/1681 - ABl. L 2024/1681 vom 13.06.2024 aufgehoben)


aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2024/1681

Ergänzende Informationen
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG 2, insbesondere auf die Artikel 3, 6 und 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 89/106/EWG können für jede wesentliche Anforderung Klassen in den Grundlagendokumenten festgelegt werden, um unterschiedliche Schutzniveaus zu berücksichtigen, die gegebenenfalls auf einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene bestehen. Diese Dokumente sind als "Mitteilung der Kommission über die Grundlagendokumente der Richtlinie 89/106/EWG" 3 veröffentlicht worden.

(2) In Abschnitt 4.2.1 des Grundlagendokuments Nr. 2 wird die Notwendigkeit, unterschiedliche Stufen der wesentlichen Anforderung "Brandschutz" festzulegen, mit der Art, Nutzung und Lage des Bauwerks, der Bauwerksplanung und der Verfügbarkeit von Notfalleinrichtungen begründet.

(3) Abschnitt 2.2 des Grundlagendokuments Nr. 2 enthält eine Reihe untereinander zusammenhängender Maßnahmen, die sicherstellen, daß die wesentliche Anforderung "Brandschutz" erfüllt wird, und zusammen dazu beitragen, eine Strategie für den Brandschutz festzulegen, die in den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise entwickelt werden kann.

(4) Abschnitt 4.3.1.3 des Grundlagendokuments Nr. 2 nennt eine dieser in einem Mitgliedstaat bestehenden Maßnahmen, die sich auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten und/oder Teilen von Bauwerken bezieht.

(5) Damit der Feuerwiderstand von Bauprodukten und Bauwerken oder Teilen davon beurteilt werden kann, besteht die harmonisierte Lösung in einem System von Klassen, das in das Grundlagendokument Nr. 2 aufgenommen wurde.

(6) Dieses System von Klassen ist in einem Auftrag der Kommission an die Europäischen Normenorganisationen CEN und Cenelec an den technischen Fortschritt angepaßt worden.

(7) Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 89/106/EWG dürfen die Mitgliedstaaten die in ihrem Gebiet einzuhaltenden Leistungsstufen nur innerhalb der auf Gemeinschaftsebene angenommenen Klassifizierungen und nur unter Verwendung aller, einiger oder einer Klasse bestimmen.

(8) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Das auf Gemeinschaftsebene angenommene Klassifizierungssystem für den Feuerwiderstand von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon ist im Anhang beschrieben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 3. Mai 2000


____________________________
1) ABl. L 40 vom 11.02.1989 S. 12.

2) ABl. L 220 vom 30.08.1993 S. 1.

3) ABl. C 62 vom 28.02.1994 S. 1.

.

 Begriffsbestimmungen, Prüfungen und LeistungskriterienAnhang

Die betreffenden Begriffsbestimmungen, Prüfungen und Leistungskriterien sind in den Europäischen Normen, auf die in diesem Anhang verwiesen wird, vollständig beschrieben bzw. beruhen auf diesen Normen.

Symbole

RTragfähigkeit
ERaumabschluß
IWärmedämmung
WStrahlung
MMechanische Einwirkungen
CSelbstschließevermögen
SRauchdurchlässigkeit
P oder PHAufrechterhaltung der Energieversorgung und/oder der Signalübermittlung
GRußbrandbeständigkeit
KBrandschutzvermögen
DStabilitätsdauer bei konstanter Temperatur
DHStabilität unter der Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve
FFunktionalität von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
BFunktionalität von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
DStabilitätsdauer bei konstanter Temperatur
DHStabilität unter der Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve
FFunktionalität von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
BFunktionalität von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten

Anmerkungen

  1. Die folgenden Klassifizierungen sind in Minuten ausgedrückt, wenn nicht anderweitig spezifiziert.
  2. Die Europäischen Normen EN 13501-2, EN 13501-3, EN 13501-4 (Klassifizierung) und EN 1992-1.2, EN 1993-1.2, EN 1994-1.2, EN 1995-1.2, EN 1996-1.2, EN 1999-1.2 (Eurocodes), auf die in dieser Entscheidung Bezug genommen wird, sollen den gleichen Sicherheitsverfahren, wie in Artikel 5 Absatz 1 der Bauproduktrichtlinie 89/106/EWG beschrieben, unterliegen.

Klassifizierungen

1. Tragende Bauteile ohne raumabschließende Funktion

AnwendungsbereichWände, Decken, Dächer, Balken, Stützen, Balkone, Treppen, offene Gänge
Norm(en)EN 13501-2; EN 1365-1,2,3,4,5,6; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
R152030456090120180240360
Anmerkungen-

2. Tragende Bauteile mit raumabschließender Funktion

AnwendungsbereichWände
Norm(en)EN 13501-2; EN 1365-1; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
RE 2030 6090120180240360
REI152030456090120180240360
REI-M  30 6090120180240360
REW 2030 6090120180240360
Anmerkungen-


AnwendungsbereichDecken und Dächer
Norm(en)EN 13501-2; EN 1365-2; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
R  30       
RE 2030 6090120180240360
REI152030456090120180240360
Anmerkungen-

3. Produkte und Systeme zum Schutz von tragenden Bauteilen oder Bauwerksteilen 11

AnwendungsbereichDecken ohne Brandschutzausrüstung
Norm(en)EN 13501-2; prEN 13381-1
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
AnmerkungenWerden auch die Anforderungen hinsichtlich des "halbnatürlichen Brandes" erfüllt, wird die Klassifizierung durch das Symbol "sn" ergänzt.


AnwendungsbereichBrandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Schutzteile
Norm(en)EN 13501-2; prEN 13381-2 bis 8
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
Anmerkungen-

4. Nichttragende Bauteile oder Bauwerksteile und Produkte dafür 11

AnwendungsbereichTrennwände (einschließlich Bauteile mit Teilen ohne Wärmedämmung und Brandsperren)
Norm(en)EN13501-2;EN1364-1*;EN1992-1-2;EN1993-1-2;EN1994-1-2;EN1995-1-2; EN 1996-1-2; EN 1999-1-2
Klassifizierung: - 
E 2030 6090120   
EI152030456090120180240 
EI-M  30 6090120180240 
EW 2030 6090120   
Anmerkungen-
*) Bei Brandsperren wird diese Norm durch den Technischen Bericht 031 der EOTA ergänzt."


AnwendungsbereichDecken mit Brandschutzausrüstung
Norm(en)EN 13501-2; EN 1364-2
Klassifizierung:
EI15 30456090120180240 
AnmerkungenDie Klassifizierung wird durch "(a → b)", "(b → a)", oder "(A ↔ b)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von oberhalb oder von unterhalb der Decke oder von beiden Seiten erfüllt.


AnwendungsbereichAußenwände (Vorhangfassaden) (einschließlich Verglasungen)
Norm(en)EN 13501-2; EN 1364-3,4,5,6; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
E15 30 6090120   
EI15 30 6090120   
EW 2030 60     
AnmerkungenDie Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen, von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Die mechanische Stabilität gibt erforderlichenfalls an, daß während der für die Klassifizierung E oder EI in Frage kommenden Zeit Personen durch fallende Teile nicht Schaden nehmen können.


AnwendungsbereichDoppelböden
Norm(en)EN 13501-2; EN 1366-6
Klassifizierung:
R15 30       
RE  30       
REI  30       
AnmerkungDie Klassifizierung wird durch Hinzufügung der Suffixe "f" (bezieht sich auf die Widerstandsfähigkeit bei einem Vollbrand) oder "r" (bezieht sich auf die Beanspruchung bei reduzierter konstanter Temperatur) ergänzt.


AnwendungsbereichAbschottungen und Fugenabdichtungssysteme
Norm(en)EN 13501-2; EN 1366-3, 4
Klassifizierung:
E15 30456090120180240 
EI152030456090120180240 
Anmerkungen-


AnwendungsbereichFeuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) und deren Schließmittel (einschließlich Beschläge und Abschlüsse mit Verglasungen)
Norm(en)EN 13501-2; EN 1634-1
Klassifizierung:
E152030456090120180240 
EI152030456090120180240 
EW 2030 60     
AnmerkungenDie Klassifizierung I wird durch Hinzufügung der Suffixe "1" oder "2" ergänzt, um die für die Wärmedämmung verwendete Definition anzugeben. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, daß das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" ("bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt (1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


AnwendungsbereichRauchschutztüren
Norm(en)EN 13501-2; EN 1634-3
Klassifizierung: S200 ou SA nach Maßgabe der erfüllten Prüfbedingungen
AnmerkungenDefinition anzugeben. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, daß das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" ("bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt (1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


AnwendungsbereichAbschlüsse für Förderanlagen und bahngebundene Transportsysteme
Norm(en)EN 13501-2; EN 1366-7
Klassifizierung:
E15 30456090120180240 
EI152030456090120180240 
EW 2030 60     
AnmerkungenDie Klassifizierung I wird durch Hinzufügung der Suffixe "1" oder "2" ergänzt, um die für die Wärmedämmung verwendete Definition anzugeben. Eine Klassifizierung I soll für jene Fälle geschaffen werden, wo die Probekörper Rohre oder Leitungskonfigurationen sind ohne Beurteilung des Abschlusses für die Förderanlage. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, dass das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" (,bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt(1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


AnwendungsbereichInstallationskanäle und -schächte
Norm(en)EN 13501-2; EN 1366-5
Klassifizierung:
E152030456090120180240 
EI152030456090120180240 
AnmerkungenDie Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.


AnwendungsbereichSchornsteine
Norm(en)EN 13501-2; EN 13216
Klassifizierung: G + Entfernung (mm) (z.B. G 50)
AnmerkungenFür eingebaute Produkte wird kein Abstand verlangt.


AnwendungsbereichWand- und Deckenbekleidungen
Norm(en)EN 13501-2; EN 14135
Klassifizierung:
K110         
K210 30 60     
AnmerkungenDie Anmerkung "1" oder "2" zeigt an, welche Substrate, Brandverhaltenskriterien und Erweiterungsregeln in dieser Klassifizierung verwendet werden."

5. Produkte zur Verwendung in Lüftungsanlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgenommen)

AnwendungsbereichLüftungsleitungen
Norm(en)EN 13501-3; EN 1366-1
Klassifizierung:
EI152030456090120180240 
E  30 60     
AnmerkungenDie Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet. Durch Hinzufügung des Symbols "S" wird angegeben, daß die zusätzliche Anforderung hinsichtlich der Begrenzug der Leckrate erfüllt wird.


AnwendungsbereichBrandschutzklappen
Norm(en)EN 13501-3; EN 1366-2
Klassifizierung:
EI152030456090120180240 
E  30 6090120   
AnmerkungDie Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet. Durch Hinzufügung des Symbols "S" wird angegeben, daß die zusätzliche Anforderung hinsichtlich der Begrenzung der Leckrate erfüllt wird.

6. Produkte haustechnischer Anlagen

AnwendungsbereichElektrische Kabelanlagen und Lichtwellenleiter und Zubehörteile; Kanäle und Brandschutzsysteme für Kabel
Norm(en)EN 13501-3
Klassifizierung:
P15 30 6090120   
Anmerkungen-


AnwendungsbereichEnergieversorgungs- oder Signalübermittlungssysteme mit geringem Durchmesser (Durchmesser unter 20 mm und mit einem Leitungsquerschnitt von weniger als 2,5 mm2)
Norm(en)EN 13501-3; EN 50200
Klassifizierung:
PH15 30 6090120   
Anmerkungen-

7. Produkte für Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung

Die in diesem Abschnitt genannten Normen befinden sich in Vorbereitung und werden möglicherweise überarbeitet oder verbessert.

AnwendungsbereichEntrauchungsleitungen für einen Brandabschnitt
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-9; EN 12101-7
Klassifizierung:
E300  30 6090120   
E600  30 6090120   
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "single" wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

"S" gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne "S"-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.


AnwendungsbereichFeuerwiderstandsfähige Entrauchungsleitungen für mehrere Brandabschnitte
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-8; EN 12101-7
Klassifizierung: -
EI  30 6090120   
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "multi" wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

"S" gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne "S"-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.


AnwendungsbereichEntrauchungsklappen für einen Brandabschnitt
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1, 3; EN 1366- 9, 10; EN 12101-8
Klassifizierung: -
E300  30 6090120   
E600  30 6090120   
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "single" wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

"HOT 400/30" (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann. (Nur mit der E600-Klassifizierung zu verwenden.)

Mit "ved", "vew" "vedw" und/oder "hod", "how" "hodw" wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

"S" gibt eine Leckrate von unter 200 m3/hr/m2 an. Alle Klappen ohne "S"-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klapen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

"AA" oder "MA" weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit "i→ o", "i← o", "i ↔ o" wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfüllt sind.

Mit "C300", "C10000" "Cmod" wird angegeben, dass sich die Klappe für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen eignet.


AnwendungsbereichFeuerwiderstandsfähige Entrauchungsklappen für mehrere Brandabschnitte
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-2, 8, 10; EN 12101-8
Klassifizierung: -
EI  30 6090120   
E  30 6090120   
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "multi" wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

"HOT 400/30" (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann.

Mit "ved", "vew" "vedw" und/oder "hod", "how" "hodw" wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

"S" gibt eine Leckrate von unter 200 m3/hr/m2 an. Alle Klappen ohne "S"-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klappen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

"AA" oder "MA" weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit "i→ o", "i← o", "i↔ o" wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfüllt sind.

Mit "C300", "C10000" "Cmod" wird angegeben, dass sich die Klappe eignet für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen.


AnwendungsbereichRauchschürzen
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1, 2; EN 12101-1
Klassifizierung: D
D600  30 6090120  A
DH  30 6090120  A
Anmerkungen: "A": Zeiträume über 120 Minuten.


AnwendungsbereichMaschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Ventilator), Verbindungsstutzen
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1; EN 12101-3; ISO 834-1
Klassifizierung: F
F200      120   
F300    60     
F400     90120   
F600    60     
F842  30       
Anmerkungen:


AnwendungsbereichNatürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
Norm(en)EN 13501-4; EN 1363-1; EN 12101-2
Klassifizierung: B
B300  30       
B600  30       
Bϑ  30       
Anmerkungen: "ϑ ": Expositionsbedingungen (Temperatur).


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