Regelwerk, EU chronologisch, EU 2000
Entsch. 2000/57/EG
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Anhang I Ereignisse, die im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems zu melden sind
Anhang II Verfahren zur Information, Anhörung und Zusammenarbeit im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems
1. Aktivierungsstufe 1: Informationsaustausch
2. Aktivierungsstufe 2: Mögliche Gefahr
3. Aktivierungsstufe 3: eindeutige Gefahr
4. Informationen für die breite Öffentlichkeit und die betroffene Fachwelt