RL 2002/20/EG
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Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Artikel 4 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung
Artikel 5 Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern
Artikel 6 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummern sowie besondere Verpflichtungen
Artikel 7 Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen
Artikel 8 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung
Artikel 9 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen, von Wege- und von Zusammenschaltungsrechten
Artikel 10 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten sowie der besonderen Verpflichtungen
Artikel 11 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen
Artikel 12 Verwaltungsabgaben
Artikel 13 Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen
Artikel 14 Änderung von Rechten und Pflichten
Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen
Artikel 16 Überprüfungsverfahren
Artikel 17 Bestehende Genehmigungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang Maximalliste der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen (Teil A), Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen (Teil B) und Rechte zur Nutzung von Nummern (Teil C) im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, innerhalb der gemäß den Artikeln 5, 6, 7, 8 und 9 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) zulässigen Grenzen
A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können
B. Bedingungen, die an Frequenznutzungsrechte geknüpft werden können
C. Bedingungen, die an Nummernnutzungsrechte geknüpft werden können