Regelwerk, EU 2002

RL 2002/20/EG
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Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Artikel 4 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung

Artikel 5 Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern

Artikel 6 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummern sowie besondere Verpflichtungen

Artikel 7 Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen

Artikel 8 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung

Artikel 9 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen, von Wege- und von Zusammenschaltungsrechten

Artikel 10 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten sowie der besonderen Verpflichtungen

Artikel 11 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen

Artikel 12 Verwaltungsabgaben

Artikel 13 Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen

Artikel 14 Änderung von Rechten und Pflichten

Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen

Artikel 16 Überprüfungsverfahren

Artikel 17 Bestehende Genehmigungen

Artikel 18 Umsetzung

Artikel 19 Inkrafttreten

Artikel 20 Adressaten

Anhang Maximalliste der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen (Teil A), Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen (Teil B) und Rechte zur Nutzung von Nummern (Teil C) im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, innerhalb der gemäß den Artikeln 5, 6, 7, 8 und 9 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) zulässigen Grenzen

A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können

B. Bedingungen, die an Frequenznutzungsrechte geknüpft werden können

C. Bedingungen, die an Nummernnutzungsrechte geknüpft werden können