umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2150 Abfallstatistik (2)

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Abfallverwertung und -BeseitigungAnhang II 05 10

Abschnitt 1
Erfassungsbereich

  1. Die Statistiken sind für alle Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu erstellen, die eines der Verfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 anwenden und die unter die Wirtschaftszweige gemäß den in Anhang I Abschnitt 8 Nummer 1.1 genannten NACE Rev. 2 -Unterteilungen fallen oder Teil dieser Wirtschaftszweige sind.
  2. Anlagen, in denen sich die Abfallbehandlung darauf beschränkt, dass an der Betriebsstätte angefallene Abfälle vor Ort recycelt werden, fallen nicht unter diesen Anhang.

Abschnitt 2
Abfallkategorien

Für die in Anhang I Abschnitt 2 Nummer 1 aufgeführten Abfallkategorien sind für die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 Statistiken zu erstellen.

Abschnitt 3
Merkmale

Für die folgenden Merkmale und Untergliederungen sind Statistiken zu erstellen:

PostenBezeichnungRegionale
Ebne
1Behandelte Abfallmengen für jede in Abschnitt 2 aufgeführte Abfallfallkategorie und für jeden in Abschnitt 8 Nummer 2 aufgeführten Posten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, ausgenommen Recycling von Abfällen am Ort des Abfallaufkommens.National
2Zahl und Kapazität der Anlagen für Posten 4 von Abschnitt 8 Nummer 2, untergliedert nach: a) gefährliche Abfälle, b) ungefährliche Abfälle und c) Inertabfälle.National
3Zahl der Anlagen für Posten 4 von Abschnitt 8 Nummer 2, die seit dem letzten Bezugsjahr geschlossen wurden (Einstellung der Abfallbeseitigung), untergliedert nach:
a) gefährliche Abfälle, b) ungefährliche Abfälle und c) Inertabfälle.
National
4Zahl der Anlagen für die in Abschnitt 8 Nummer 2 aufgeführten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren mit Ausnahme von Posten 5.NUTS 2
5Kapazität der Anlagen für die in Abschnitt 8 Nummer 2 aufgeführten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren mit Ausnahme von Posten 3 und 5.NUTS 2

Abschnitt 4
Berichtseinheit

Die Berichtseinheit für alle Abfallkategorien ist 1 Tonne (normaler) feuchter Abfall; hiervon ausgenommen sind die Abfallkategorien 'Schlämme von Industrieabwässern', 'Gewöhnliche Schlämme', 'Schlämme und Flüssigabfälle aus der Abfallbehandlung' und 'Baggergut', für die die Berichtseinheit 1 Tonne Trockenmasse ist.

Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr und Periodizität

  1. Das erste Bezugsjahr ist das zweite Kalenderjahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
  2. Das erste Bezugsjahr für die auf dieser Überarbeitung beruhende Abfallstatistik ist 2010.
  3. Die Mitgliedstaaten liefern die Daten für jedes zweite Jahr nach dem ersten Bezugsjahr für die in Abschnitt 8 Nummer 2 genannten Anlagen.

Abschnitt 6
Übermittlung der Ergebnisse an Eurostat

Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

Abschnitt 7
Bericht über den Erfassungsgrad und die Qualität der Statistiken

  1. Für die Merkmale gemäß Abschnitt 3 sowie für jeden Posten der Verfahrensarten gemäß Abschnitt 8 Nummer 2 geben die Mitgliedstaaten an, wie viel Prozent der Gesamtheit der Abfälle des entsprechenden Postens mit den gesammelten Daten erfasst werden. Der Mindesterfassungsgrad wird von der Kommission festgelegt. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
  2. Für die Merkmale gemäß Abschnitt 3 erstellen die Mitgliedstaaten einen Bericht über die Qualität der Statistiken und geben dabei den Genauigkeitsgrad der erhobenen Daten an.
  3. Die Kommission nimmt die Berichte über den Erfassungsgrad und die Qualität der Statistiken in den Bericht gemäß Artikel 8 dieser Verordnung auf.

Abschnitt 8
Erstellung der Ergebnisse

1. Die Ergebnisse sind für jeden Posten der Verfahrensarten gemäß Abschnitt 8 Nummer 2 unter Berücksichtigung der Merkmale des Abschnitts 3 zu erfassen.

2. Verzeichnis der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren; die Codes beziehen sich auf die Codes in den Anhängen I und II der Richtlinie 2008/98/EG 1.

Nr.
des
Postens
 Arten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
Verbrennung
1R1Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
2D10Verbrennung an Land
Verwertungsverfahren
(energetische Verwertung ausgenommen)
3aR2 +Wiedergewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R3 +Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)
R4 +Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
R5 +Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
R6 +Regenerierung von Säuren und Basen
R7 +Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen
R8 +Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
R9 +Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl
R10 +Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
R11Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
3bVerfüllung 
Beseitigungsverfahren
4D1 +Ablagerung in oder auf dem Boden (z.B. Deponien usw.)
D5 +Speziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)
D12Dauerlagerung (z.B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.)
5D2 +Behandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D3 +Verpressung (z.B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)
D4 +Oberflächenaufbringung (z.B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen usw.)
D6 +Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden

 _________

1) ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3.

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ÄquivalenztabelleAnhang III 04 10

gemäß Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zwischen EAK-Stat, 4. Fassung (stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur) und dem durch die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission eingeführten Abfallverzeichnis 1

 

01Chemische Verbindungen
 01.1Verbrauchte Lösemittel
  01.11Halogenierte Lösemittel
   1Gefährlich 
    07 01 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 02 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 03 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 04 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 05 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 06 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 07 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    14 06 01*Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW
    14 06 02*andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
    14 06 04*Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
  01.12Nicht halogenierte Lösemittel
   1Gefährlich 
    07 01 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 02 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 03 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 04 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 05 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 06 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    07 07 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
    14 06 03*andere Lösemittel und Lösemittelgemische
    14 06 05*Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten
    20 01 13*Lösemittel
 01.2Säuren, Laugen oder Salze
  01.21Säuren
   1Gefährlich 
    06 01 01*Schwefelsäure und schweflige Säure
    06 01 02*Salzsäure
    06 01 03*Flusssäure
    06 01 04*Phosphorsäure und phosphorige Säure
    06 01 05*Salpetersäure und salpetrige Säure
    06 01 06*andere Säuren
    06 07 04*Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure
    08 03 16*Abfälle von Ätzlösungen
    09 01 04*Fixierbäder
    09 01 05*Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
    10 01 09*Schwefelsäure
    11 01 05*saure Beizlösungen
    11 01 06*Säuren a. n. g.
    16 06 06*getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
    20 01 14*Säuren
  01.22Laugen
   0Ungefährlich 
    03 03 09Kalkschlammabfälle
    11 01 14Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
   1Gefährlich 
    05 01 11*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
    06 02 01*Calciumhydroxid
    06 02 03*Ammoniumhydroxid
    06 02 04*Natrium- und Kaliumhydroxid
    06 02 05*andere Basen
    09 01 01*Entwickler- und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
    09 01 02*Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
    09 01 03*Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
    11 01 07*alkalische Beizlösungen
    11 01 13*Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
    11 03 01*cyanidhaltige Abfälle
    19 11 04*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
    20 01 15*Laugen
  01.24Andere salzhaltige Abfälle
   0Ungefährlich 
    05 01 16schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
    05 07 02schwefelhaltige Abfälle
    06 03 14feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
    06 03 16Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
    06 06 03sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
    11 02 06Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
   1Gefährlich 
    06 03 11*feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
    06 03 13*feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
    06 03 15*Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
    06 04 03*arsenhaltige Abfälle
    06 04 04*quecksilberhaltige Abfälle
    06 04 05*Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
    06 06 02*Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
    10 03 08*Salzschlacken aus der Zweitschmelze
    10 04 03*Calciumarsenat
    11 01 08*Phosphatierschlämme
    11 02 05*Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
    11 03 02*andere Abfälle
    11 05 04*gebrauchte Flussmittel
    16 09 01*Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
    16 09 02*Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
 01.3Gebrauchte Öle
  01.31Gebrauchte Motoröle
   1Gefährlich 
    13 02 04*chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
    13 02 05*nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
    13 02 06*synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
    13 02 07*biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
    13 02 08*andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
  01.32Andere gebrauchte Öle
   1Gefährlich 
    05 01 02*Entsalzungsschlämme
    05 01 03*Bodenschlämme aus Tanks
    05 01 04*saure Alkylschlämme
    05 01 12*säurehaltige Öle
    08 03 19*Dispersionsöl
    08 04 17*Harzöle
    12 01 06*halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
    12 01 07*halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
    12 01 08*halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
    12 01 09*halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
    12 01 10*synthetische Bearbeitungsöle
    12 01 12*gebrauchte Wachse und Fette
    12 01 18*ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
    12 01 19*biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
    13 01 04*chlorierte Emulsionen
    13 01 05*nichtchlorierte Emulsionen
    13 01 09*chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
    13 01 10*nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
    13 01 11*synthetische Hydrauliköle
    13 01 12*biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
    13 01 13*andere Hydrauliköle
    13 03 06*chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen
    13 03 07*nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
    13 03 08*synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
    13 03 09*biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
    13 03 10*andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
    13 05 06*Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
    20 01 26*Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
 01.4Verbrauchte chemische Katalysatoren
  01.41Verbrauchte chemische Katalysatoren
   0Ungefährlich 
    16 08 01gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
    16 08 03gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
    16 08 04gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
   1Gefährlich 
    16 08 02*gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
    16 08 05*gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
    16 08 06*gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
    16 08 07*gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
02Abfälle chemischer Zubereitungen
 02.1Nicht spezifikationsgerechte chemische Abfälle
  02.11Abfälle agrochemischer Produkte
   0Ungefährlich 
    02 01 09Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
   1Gefährlich 
    02 01 08*Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
    06 13 01*anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
    20 01 19*Pestizide
  02.12Ungebrauchte Arzneimittel
   0Ungefährlich 
    07 05 14feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
    18 01 09Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
    18 02 08Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
    20 01 32Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
   1Gefährlich 
    07 05 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    18 01 08*zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
    18 02 07*zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
    20 01 31*zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
  02.13Abfälle von Farben, Lacken, Tinten und Klebstoffen
   0Ungefährlich 
    04 02 17Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
    08 01 12Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
    08 01 14Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
    08 01 16wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
    08 01 18Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
    08 01 20wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
    08 02 01Abfälle von Beschichtungspulver
    08 03 07wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten
    08 03 08wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
    08 03 13Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
    08 03 15Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen
    08 03 18Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen
    08 04 10Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
    08 04 12klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen
    08 04 14wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
    08 04 16wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen
    20 01 28Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
   1Gefährlich 
    04 02 16*Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
    08 01 11*Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    08 01 13*Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    08 01 15*wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
    08 01 17*Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    08 01 19*wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
    08 03 12*Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    08 03 14*Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
    08 03 17*Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    08 04 09*Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    08 04 11*klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    08 04 13*wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
    08 04 15*wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
    20 01 27*Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
  02.14Andere Abfälle chemischer Zubereitungen
   0Ungefährlich 
    02 07 03Abfälle aus der chemischen Behandlung
    03 02 99Holzschutzmittel a. n. g.
    04 01 09Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
    04 02 15Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
    07 02 15Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
    07 02 17siliconhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 16 fallen
    10 09 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
    10 10 14Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
    10 10 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
    16 01 15Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
    16 05 05Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
    18 01 07Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
    18 02 06Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
    20 01 30Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
   1Gefährlich 
    03 02 01*halogenfreie organische Holzschutzmittel
    03 02 02*chlororganische Holzschutzmittel
    03 02 03*metallorganische Holzschutzmittel
    03 02 04*anorganische Holzschutzmittel
    03 02 05*andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
    04 02 14*Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
    05 07 01*quecksilberhaltige Abfälle
    06 08 02*gefährliche chlorsilanhaltige Abfälle
    06 10 02*Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    07 02 14*Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
    07 02 16*siliconhaltige Abfälle
    07 04 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    08 01 21*Farb- oder Lackentfernerabfälle
    08 05 01*Isocyanatabfälle
    10 09 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
    10 09 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
    10 10 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
    10 10 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
    11 01 16*gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
    11 01 98*sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
    16 01 13*Bremsflüssigkeiten
    16 01 14*Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
    16 05 04*gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
    16 09 03*Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
    16 09 04*oxidierende Stoffe a. n. g.
    18 01 06*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
    18 02 05*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
    20 01 17*Fotochemikalien
    20 01 29*Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
 02.2Ungebrauchte Sprengstoffe
  02.21Abfälle von Sprengstoffen und pyrotechnischen Artikeln 1 Gefährlich
    16 04 02*Feuerwerkskörperabfälle
    16 04 03*andere Explosivabfälle
  02.22Munitionsabfälle
   1Gefährlich 
    16 04 01*Munition
 02.3Gemischte chemische Abfälle
  02.31Kleine Mengen chemischer Abfälle
   0Ungefährlich 
    16 05 09gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
   1Gefährlich 
    16 05 06*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
    16 05 07*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
    16 05 08*gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
  02.33Verpackungen, durch gefährliche Stoffe verunreinigt
   1Gefährlich 
    15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind


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